Version classiqueVersion mobile

Fallstudie zur Ethik in Wissenschaft, Wirtschaft, Technik und Gesellschaft

 | 
Matthias Maring

Das Paradoxon der Wissensgesellschaft: freier Informationszugang für alle

Miriam Ommeln

Texte intégral

1. Einführung

1Der Slogan, dass wir in einer Wissens- und Informationsgesellschaft leben, suggeriert, dass Wissen und Informationen selbstverständlich für jedermann leicht und frei zugänglich seien.

2Der Anklang von Freiheit, das vermeintliche Recht auf Wissen und Information und deren ungehinderter Austausch zwischen den Nutzern, wird oftmals unbedacht mit der Freiheit der Gedanken und der Meinung, der Wissenschafts- und Kunstfreiheit sowie mit einem ungehinderten Bildungszugang assoziiert. Des Weiteren ermöglichen Wissensfreiheit und Informationszugang politische Partizipation.

3Die mächtige Idee des mündigen und aufgeklärten, wissenshungrigen Bürgers, die aus der Zeit der Aufklärung verinnerlicht wurde, verdeckt leicht die Komplexität und problematische Bandbreite der abstrakten Aussage von einer Wissensgesellschaft, zumal diese unserem Wunschdenken entgegenkommt. Die wenigsten werden daran denken, dass diese vordergründige Sichtweise nicht von allen Nutzern geteilt wird. So modifiziert die Europäische Union: „The Information Society and Media portfolio represents an economic sector which is crucial for prosperity and quality of life in the European Union.“ Besonders wichtig seien die Kommunikationsinfrastruktur, die Netzdienste und speziell die Internet-Telefonie, das Kino und die eHealth services (Hoffmann 2006, 319). Die Wissensgesellschaft wird primär ökonomisch verstanden: Die Ressource Wissen und nicht wie ehemals das Kapital oder die Arbeitskraft werden als treibende Kraft aufgefasst. Dadurch erlangt das wirtschaftliche Zusammenleben eine neue Dimension, da es enger und tiefgreifender mit dem wissensbasierten, sprich sozialen Zusammenleben verzahnt wird – und im Gefolge mit den geistigen Eigentumsverhältnissen.

4Was bedeutet das unterschiedliche Reden von Wissen oder Information? Welche abweichenden Implikationen gehen mit dem jeweiligen Begriffsverständnis einher? Die EU bevorzugt den Begriff ‚Information Society‘, während Wissenschaftler eher den Namen ‚Wissensgesellschaft‘ benutzen.

2. Wissensarten

5Im Folgenden werde ich vom Historischen und Abstrakten zum Aktuellen und Konkreteren argumentieren: Was ist Wissen? Welche Wissensarten und -darstellungen gibt es? Von welchem Wissen ist die Rede?

6Es gibt ein Wissen, dass durch keine Verpflichtung gebunden ist, eine Art ‚heilige Schau‘, die ein freies Wissen darstellt, wie es der ursprüngliche antike Philosophiebegriff selbst oder der Gedanke der unabhängigen Forschung intendieren. Es dreht sich um ein reines Nachgehen von Wissen und der Aneignung dieser Fülle an Wissen. Der Wissenserwerb folgt keinen externen Zwecken und Zielen, wie etwa in der Ökonomie, und umfasst mehr als alltägliche Überlebensweisheiten.

  • 1 Unter ‚doxa‘ versteht man ein Scheinwissen, d.h. ein partielles Wissen, dass man für das ganze häl (...)

7Die Sokratische Wende stellt dasjenige Wissen in den Mittelpunkt, dass aus dem Gesellschaftlichen heraus gedacht wird. Es ist ein soziales Wissen, das auf Verständigung und Konsens basiert. Es kann zur sozialen Macht bis hin zur Staatsphilosophie führen. Sokrates unterscheidet aber auch umfassendes Wissen von Fachwissen, dass der doxa1 verfallen kann.

8Während die Vorsokratiker auf die Natur hindenken und Naturphilosophie betreiben, wird mit Sokrates versucht das Denkgeschehen selbst zum Selbstverständnis zu bringen, indem es, sich selbst rückversichernd, im Dialog unter Menschen stattfindet. Diese kollektive Wissenskonstruktion dient der menschlichen Tauglichkeit, der areté, sowie der Gemeinschaft, der Polis.

2.1 Fragen

  • Was bedeutet hiermit Unabhängigkeit im Wissenserwerb? Welche Wissensarten werden von unterschiedlichen Methoden ausgegrenzt? Ist Halbwissen schädlich?
  • Die Natur gibt ihre Geheimnisse nur schwer preis. Warum sollte dann, weitergedacht, heute Wissen leicht und für alle zugänglich sein? Oder sollte – alternativ – dies nur für das Konsenswissen gelten?
  • Wissen kann unterschiedlichen Charakter aufweisen: Es kann u.a. befreienden, belastenden und auch gefährlichen Charakter haben. Müssen wir den Menschen ethisch, juristisch und gesellschaftspolitisch vor sich selber schützen?
  • Der Wissenserwerb bzw. die Steuerung von Bildung ist ein probates Regierungsmittel. Warum?
  • Kulturen werden von jeher von ihrem Wissens- und Bildungsniveau bedroht, da es zwischen der Dekadenz, dem Barbarischen und der Verweichlichung bzw. Mariniertheit pendelt. Kann Bildung zu einer Verminderung von Bildung führen? Und wenn warum?
  • Wie funktioniert das Zusammenspiel von einer soziologischen Masse und dem Individuum a) im freien und b) im gesteuerten Wissenserwerb? Steuerung – wohin und warum?
  • Kann man mit einem Wissen, das vorrangig dem Erwerbswissen dient, die Gesellschaft stabil halten und soziale Fragen lösen?

3. Rechte im Spiel der Gleichheit

9In der Zeit der Französischen Revolution wurden die berufsständischen Privilegien und Eigentumsrechte zugunsten der Gewerbe- und Handelsfreiheit aufgehoben. Diese radikale Deregulierung musste jedoch kurz danach insofern aufgehoben werden, als die Nationalversammlung im Juli 1793 ein Dekret zum Schutz der Autorenrechte erließ und damit den Autoren ihren Rechtsschutz am geistigen Eigentum wieder zusprach.

10Das Konstrukt der Aufklärung von einem mündigen, auf seinen eigenen Verstand setzenden und entsprechend handelnden, Bürger muss sich zumindest an dieser Stelle als gescheitert ansehen. So wie später das Experiment der antiautoritären Erziehung. War der Zeitpunkt dafür noch nicht reif? Oder lässt sich vielmehr der juristische und moralische Kanon an Rechten auf ‚Etwas‘ nicht losgelöst von der Verpflichtung zu ‚Etwas‘ einlösen?

  • 2 Das legendäre Wissen und Können von Wieland übertraf nicht nur das der anderen Schmiede, sondern s (...)

11Im Spannungsfeld von Freiheit, Gleichheit, Schöpfertum und Gerechtigkeit muss man Kants Frage ‚Was kann ich wissen?‘ zu ‚Was darf ich Wissen?‘ umformulieren. Im Grunde genommen spiegelt sich die gesamte Grundproblematik des Wissenszugangs bereits in der weltweit verbreiteten Sage von ‚Wieland, dem Schmied‘2 wider. Das ‚magische‘ Moment dieses Homo fabers liegt in der Unhintergehbarkeit der individuell-human ‚geschmiedeten‘ Fähigkeiten, der Wissens-Ungleichheit. Privates, eigenes Wissen besitzt deswegen u. a. auch eine wichtige Schutzfunktion – nicht nur einen zur Schau getragenen Wettbewerbsvorteil. Und: Technisches Wissen kann eine je unterschiedlich eingeschätzte Werteskala und differierende Verwertungsmöglichkeiten aufweisen. Bei der Durchmischung von zweckgebundenem Wissen, wie z.B. dem sozialen oder ökonomischen, muss man beachten, dass es sich gegenseitig beeinträchtigen kann. Die „Demokratie […] benötigt […] die relative Gleichheit der Bürger als Legitimationsgrundlage für ihr Funktionieren“; während die kapitalistischen Marktgesetze „die Ungleichheit der Staatsbürger legitimiert“, um den Wettbewerb zu fördern (Arnswald 2010, 212).

3.1 Fragen

12In dem jeweiligen gesellschaftlichen Herrschaftsdiskurs stellt sich die Frage nach der Deutungshoheit: Wer entscheidet warum und wie:

  • Welches Wissen benötigt, gespeichert oder gelöscht wird?
  • Die Nachhaltigkeitsfrage und, ob man verpflichtet ist, Wissen an zukünftige Generationen weiterzugeben?
  • Welche Sprech- und Handlungsakte im Rahmen der Wissensweitergabe auszuführen sind?
  • Welches Wissen verwertet werden darf? Und von wem?

4. Technologisierung

13König Nidung unterlag schlussendlich Wieland im Wettstreit zwischen der Autonomie des Wissens und des Individuums mit einer herrschaftlichen Ordnung des Wissens.

14Kann und darf man ein zwingendes Moment in die Wissensarten und Wissensstrukturen einführen? Ein Mittel wäre die Technologisierung von Natur, die auch den Pessimismus, der im Gefolge der Aufklärung heraufzog, in Schach halten könnte. Die Logik würde in diesem Szenario die Rolle des Optimismus übernehmen. Die vermeintlich ‚natürliche‘ technische Zwangsläufigkeit würde die gesellschaftliche und ökonomische Struktur implizieren. Und die Frage der Verantwortungsregelung in den Hintergrund schieben.

15Mit der inhaltlichen und sprachlichen Transformation des Begriffes Wissen in Information wird es möglich, den Code in den Mittelpunkt des Wissens zu stellen – wobei der genetische Code u.a. dem physikalischen, dem medialkünstlerischen oder dem informationstheoretischen gleichgestellt wird. Materielles wird dem Immateriellen ebenbürtig, da nur der eingeschriebene Code als Wissensgut Beachtung findet. Während dieser Zusammenhang historisch in der Entwicklung der Wissenschaften, wie jede Metapher, eine vorübergehende Bedeutung einnehmen wird, bewirkt diese Begriffsänderung gravierende und weitreichende Konsequenzen für die Rechtsprechung, die Gesellschaft und die Ökonomie.

16Die technologisierte Natur wird quasi unsichtbar – bis auf ihre Codierung – und sequentiell ‚zerstückelbar’ und aufteilbar. Der klassische Eigentumsgedanke des Materiellen, des Schöpferischen sowie des Gemeingutes befindet sich im Verschwinden. Nun läst sich alles – auch das Zerstückelt-Bruchstückhafte, d.h. die geringste Codezeile – am informatorischen Faden des technologisch erklärten Codes patentieren und privatisieren – ob Gen- und Saatgut, Werkstoffe oder Software, von Immobilienverkaufsstrategien bis hin zur Umwelt und den allgemeinen Ressourcen an bestehenden und zukünftigen Wissensbeständen. Diese Rechteausweitung betrifft ebenso in zunehmenden Maße die Public Domain.

4.1 Fragen

  • Bietet die Zergliederung von Informationen die Chance einer Vermehrung oder das Risiko einer Minderung von Wissen?
  • Der sich selbst verordnete Gedanke einer Code-Logik der Information Society wird dem ‚Wissen an sich‘ ebenso zugeschrieben. Die technologische Infrastruktur kann eo ipso nur Daten verarbeiten, die sich in sie eingeben lassen, die in standardisierter Form vorliegen: Kann die digitale Konservierung die immer kurzfristigere Anpassung an technische Systeme bewältigen oder sind diese ein Mittel, das unsere Kultur und ihr Gedächtnis knebelt? Fortschritt ist bekanntlich möglich, aber nicht notwendig.
  • Welche Kriterien, Standards für Langlebigkeit und Authentizität von Wissen werden zur Überwindung der funktionalen Systemimmanenz benötigt? Die Schwierigkeiten mit Notationssystemen zeigen, dass eine nachhaltige Wissenskommunikation in vereinheitlichter Codeform eher unwahrscheinlich ist.
  • Was ist unter dem Begriff ‚Information‘ genau zu verstehen? Verstehen wir alle das Gleiche darunter? Gibt es unterschiedliche Begriffserläuterungen?
  • Wem gehört die Natur? Ab welcher Codelänge sollen Tiere und Pflanzen patentierbar sein? Ist dieses Kriterium sinnvoll?

5. Wissen zwischen Ethik und Ökonomie

17Eine Dominanz des Ökonomischen beim Umgang mit Informationen muss in besonderer Weise Güterbeschränkung in Form von Knappheit erzeugen, die den Konsumenten zwingt zu bezahlen. Als effizient erweist sich, Erwerb und Gebrauch von Wissen und Informationen durch Modularisierung und Zergliederung zu beschränken. Dem Zukauf von Features sind keine Grenzen gesetzt, vom Grundmodell über Gadgets zur Luxusvariante. Der Preis reguliert den Zugang zum Wissen. Fehlende Informationen bedeuten jedoch gerade beim Wissen eine Abschottung von Wissen.

  • 3 Die Einführung eines flankierenden Rechtsschutzes, die WIPO-Abkommen, für technische Schutzmaßnahm (...)

18Mit dem Digital Right Management (DRM)3 lassen sich technisch die digitalen Urheber- und Schutzrechte durchsetzen bzw. die Nutzungsrechte einschränken.

5.1 Fragen

  • Entwickeln wir uns, bedingt durch DRM, auf eine Feature-Informationsgesellschaft zu? Können für (immaterielles) Wissen die gleichen ökonomischen Gesetzlichkeiten gelten wie für (materielle) Produktionsgüter? Ist eine ‚Gedankenzensur‘ durchhaltbar?
  • Wird die Bildungs- und Wissensvermittlung, wie verkündet, revolutioniert und effektiver, indem sie personalisiert, kundenorientierter, individueller wird?
  • Wie lässt sich z.B. mit einem Saatgut oder an einer Theorie arbeiten, wenn Teile davon bereits patentiert oder geschützt sind?
  • Kann Lernen etwas Kriminelles sein? Können Forscher zu Verbrecher werden, wenn sie in bei einer immer engmaschigeren Zunahme an Rechtsansprüchen zufällig Forschungsergebnisse erzielen, die bereits geschützt sind? Können z.B. IT-Sicherheitsspezialisten beim Reverse Engineering oder beim Schreiben von Codezeilen unversehens zu Hackern kriminalisiert werden?
  • Welche Eigentumstheorie und (globale) Verteilungsgerechtigkeit soll gelten für Informationen und Wissen?
  • Woher sollen Anreize und Motivation der Kreativen kommen, wenn das Urheberrecht oder ihre Verwertungsrechte beschnitten werden?
  • Wie gehen Dezentralisierung und Wissensvielfalt mit einem von der Wirtschaft oder der Politik gewollten Informationsmangel einher?

6. Zum Schluss: Justitia

  • 4 Das Verschwinden des Eigentums im Informationszeitalter führt dazu, das man lediglich eine rechtli (...)

19Man kann von einem beginnenden mächtigen Jahrhundert einer Art Leasing-Gesellschaft4 sprechen, anstatt von einer Wissensgesellschaft und auch nicht von Allmende- oder einer Geschenkökonomie, da in der heraufkommenden Wissensökonomie weder von einem echten Tausch noch von einem Eigentumswechsel die Rede sein kann, vielmehr wird das Verhältnis von einem jederzeit kontrollierten und beschränktem Zugang zu Wissen und Information seitens der Rechteinhaber zur Grundlage einer funktionierenden Gesellschaft erhoben.

20Die Redensart vom individuellen Erwerb einer Reputation (ohne Eigentumsrechte) ebenso die beschworene Massenintelligenz, die oftmals lediglich kostenlos der Industrie zuarbeitet, wird unversehens zum ideellen, überredenden Überbau instrumentalisiert, der als sozialer Kitt zum Zusammenhalt der Gesellschaft beizutragen hilft und über mögliche Ungerechtigkeiten hinwegtäuschen soll und damit zum geschickten Vermarktungsinstrument der Rechteinhaber.

21Die Basis der Marktwirtschaft, die Urheber- und Schutzrechte stehen nicht unbedingt im Widerspruch zum freien Wissenszugang. Der Ambivalenz kann teilweise begegnet werden, wenn man bedenkt, dass Wissen immer ‚gefährlich‘ ist – für einen selbst und für andere. Es gehört schlicht zum Leben und Überleben dazu. Ergo ist man bereit vielfältige Arten von Wissen zu erwerben. Im doppelten Sinne: als Fähigkeit und für Geld. Die juristische Kunst besteht nun darin, nicht die Erfüllungsgehilfin der Wirtschaft oder lobbyistischer Politik zu sein, sondern die Balance aller zum Wissen beitragenden Kräfte auszutarieren.

6.1 Frage

22• Braucht man ein ‚Lernendes Recht‘, um unbeabsichtigte, negative Folgen von Rechtssetzung zu vermindern und somit die langfristige Wirkung auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Prozesse besser erfassen zu können? Zum Beispiel im Falle der privatrechtlichen Konstruktion von urheberrechtlichen Zugangsregeln, die sich an der Rechtsentwicklung des Gesetzesgebers vorbei entwickelt. Wie kann Gesetzesfolgenabschätzung funktionieren?

Bibliographie

Literatur

Arnswald, U. (2010): Vertrauen – wenig reflektierter „Grundstoff“ funktionierender Märkte und zwingende Voraussetzung für qualitative Märkte. S. 199–223 in Maring, M. (Hrsg.): Vertrauen – zwischen sozialem Kitt und der Senkung von Transaktionskosten. Karlsruhe 2010.

Böhret, C. – Konzendorf G. (2001): Handbuch der Gesetzesfolgenabschätzung. Baden-Baden 2001.

Hofmann, J. (Hrsg.) (2006): Wissen und Eigentum. Bundeszentrale für politische Bildung. Schriftenreihe Bd. 552. Bonn 2006 (oder http://www.bpb.de).

Kornwachs, K. (Hrsg.) (1999): Nachhaltigkeit des Wissens. Zukunftsdialoge im VDI. Konstanz 1999.

Laughlin, R. (2008): Das Verbrechen der Vernunft. Betrug an der Wissensgesellschaft. Frankfurt a.M. 2008.

Mittelstraß, J. (Hrsg.) (1999): Die Zukunft des Wissens. XVIII. Deutscher Kongress für Philosophie. Berlin 1999.

Ommeln, M. (2011): Wie gut können offene Internet Plattformen funktionieren? Soziale Netzwerke zwischen Schwarmintelligenz und Ceremony Design. In Gutmann, M. (Hrsg.): Information und Informationssysteme: Methodologische und ethische Grundprobleme. Berlin 2011.

Ommeln, M. (2009): Cui bono? – Fragmentarisierung von Information. SIGINT 09. http://sigint.ccc.de/sigint/2009/Fahrplan/attachments/1284_sigint_3182_cui_bono_paper.pdf

Ommeln, M. – Pimenidis, L. (2009): Kunstfreiheit statt Hackerparagraph. 26C3, 2009. http://events.ccc.de/congress/2009/Fahrplan/attachments/1436_26C3,-Ommeln,Pimenides.pdf

Rifkin, J. (2000): Access: Das Verschwinden des Eigentums. Frankfurt a. M.2000.

Notes

1 Unter ‚doxa‘ versteht man ein Scheinwissen, d.h. ein partielles Wissen, dass man für das ganze hält. Wenn Meinungen oder vermeintliches Wissen vorliegen, statt Erkenntnis und Einsicht, erliegt man der Täuschung, der doxa.

2 Das legendäre Wissen und Können von Wieland übertraf nicht nur das der anderen Schmiede, sondern selbst das seiner Meister, der Zwerge. So kam es, dass sowohl die Zwerge Wielands Künste gewaltsam für sich beanspruchen wollten als auch später König Nidung ihn in seine Knechtschaft zwang. Mit List und seinem gefürchteten Wissen befreite sich Wieland jedes Mal, um seinen eigenen Traum von einem friedfertigen und abgeschiedenen Leben zu führen.

3 Die Einführung eines flankierenden Rechtsschutzes, die WIPO-Abkommen, für technische Schutzmaßnahmen (DRM), die die Wirtschaft einführte, erzwingt Nutzungsrestriktionen, die weit über die herkömmlichen, bestehenden Verwertungsrechte hinausgehen. War das Urheberrecht bislang ein vom öffentlichen Gesetzgeber ausgehandelter Interessenausgleich, so tritt an seine Stelle ein privatrechtlicher Vertrag, dessen Einhaltung von DRM erzwungen wird. Dabei werden die Zugangsregeln teils durch Lizenzverträge und teils durch richterliche Fortbildung des Urheberrechts legitimiert. Gemeinfreie kulturelle Werke, wie z.B. Bücher, können nun von Firmen privatisiert und mit technischen Restriktionen versehen werden, wie z. B. der Fall ‚Alice’s Adventures In Wonderland‘ von Lewis Carroll deutlich machte (vgl. Hofmann 2006, 164ff.).

4 Das Verschwinden des Eigentums im Informationszeitalter führt dazu, das man lediglich eine rechtliche Vereinbarung erworben hat. Die Software und ihre Produkte kann man nicht kaufen, sondern man hat nur die Erlaubnis zu ihrer Nutzung, d. h. man kann sie mieten. Es gilt: Mietzahlungen, statt Erwerb von Eigentum.

CC-BY-NC-ND-4.0

Le texte seul est utilisable sous licence CC BY-NC-ND 4.0. Les autres éléments (illustrations, fichiers annexes importés) sont « Tous droits réservés », sauf mention contraire.

Lire

Open access

Rechercher dans OpenEdition Search

Vous allez être redirigé vers OpenEdition Search