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Mobilität in der globalisierten Welt

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Caroline Y. Robertson-von Trotha

Mobilität und die EU – Erweiterung

Der Mythos von der Massenimmigration. Ost-West-Wanderung im Zuge der Osterweiterung

Angelina Topan

Volltext

1. Einführung

1Gegenstand dieses Beitrages ist die Frage, ob mit der bevorstehenden Osterweiterung der Europäischen Union mit einer Massenwanderung mittel- und osteuropäischer Arbeitskräfte gerechnet werden muss. Zum einen konzentriert sich der Artikel deshalb auf die Szenarien potentieller Wanderung von mittelund osteuropäischen Arbeitskräften unter Berücksichtigung der demographischen und ökonomischen Entwicklung in den MOEL (mittel- und osteuropäische Länder). Zum anderen wird auf die Maßnahmen der Europäischen Union zur Steuerung der Arbeitsmigration aus den Beitrittskandidaten eingegangen. Diese umfassen im wesentlichen Maßnahmen im Bereich der Personenfreizügigkeit.

  • 1 Topan, Angelina: Die Europäische Union – eine notwendige regionale Kooperation? Antworten der Neue (...)
  • 2 Fassmann, Heinz: Ost-West-Wanderung: reale Entwicklungen und zukünftige Erwartungen, in: Husa, Kar (...)

2Unmittelbar nach Beendigung des Ost-West-Konflikts kam es bis 1992/93 zu einer Ost-West-Wanderung größeren Ausmaßes. Die Mehrheit reiste entweder mit einem Touristenvisum oder als Händler, Arbeitskräfte und Flüchtlinge ein. Motive der Migration waren nicht nur ethnisch-nationale Spannungen und der Bürgerkrieg in der ehemaligen Republik Jugoslawien, sondern auch die ökonomische und politische Ungewissheit über den Erfolg des Transformationsprozesses.1 Ab 1992/93 ging die Ost-West-Wanderung merklich zurück. Gründe hierfür waren einerseits die rückläufige Flüchtlingswanderung und die politische wie ökonomische Stabilisierung in Mittel- und Osteuropa. Andererseits fand eine zunehmende Abschottung der EU statt. Zudem verschlechterte sich die Arbeitsmarktlage in der Europäischen Union.2 Somit nahmen sowohl Push-als auch Pullfaktoren der Migration ab. Trotzdem blieb die EU auch in den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts ein bevorzugtes Ziel der Ost-West Migration. Im Folgenden wird der Fokus auf reguläre Arbeitsmigranten aus den mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten liegen.

2. Szenarien der Arbeitsmigration aus den mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten

  • 3 Brücke, Herbert/Trübswetter, Parvati/Weise, Christian: EU-Osterweiterung: keine massive Zuwanderun (...)
  • 4 Ackermann, Ulrike: Ein Samtener Vorhang vor der Osterweiterung?, in: Aus Politik und Zeitgeschicht (...)

3Inzwischen liegen zahlreiche Prognosen der zu erwartenden Ost-West-Wanderung vor. Diese lassen sich grundsätzlich in zwei Gruppen einteilen – in mikroanalytische repräsentative Befragungen und in makroanalytische Modellrechnungen. Trotz der unterschiedlichen Designs und der differierenden Methodik kommen beide Gruppen von Forschungsarbeiten zu ähnlichen Ergebnissen.3 Mittel-bis langfristig ist nicht mit einer "Völkerwanderung" zu rechnen, wie uns vielfach die politischen Debatten um die Osterweiterung suggerieren wollen.4 So scheint es sich um zweckrationale politische Debatten zu handeln, die wider besseren Wissens die Angst vor Überfremdung und sozialem Abstieg der Bürger für kurzfristige politische Erfolge instrumentalisieren und einem anti-europäischen Populismus Vorschub leisten.

  • 5 Gallup Europe: Flash Eurobarometer 132/2: Results and Comments, Brüssel November 2002, S. 73.

4Eine in regelmäßigen Abständen durchgeführte Umfrage der Europäischen Kommission in den Mitgliedstaaten zur Osterweiterung spiegelt die Ängste in der EU-Bevölkerung wider. Eine Mehrheit der im November 2002 Befragten, 65%, glauben, dass viele Bürger der neuen Mitgliedstaaten sich in den alten Mitgliedstaaten (EU15) niederlassen werden. Immerhin sind 44% der Befragten der Meinung, mit der Osterweiterung würde auch die Arbeitslosigkeit steigen, wobei die Zahlen zwischen 33% in Dänemark und 58% in Griechenland variieren. Ähnlich äußerten sich die Befragten, wenn nach dem Niveau der sozialen Sicherung gefragt wurde. So glauben 43% an ein Absinken des Niveaus, sobald die Osterweiterung stattfindet – mit steigender Tendenz in Deutschland, Griechenland und Österreich. Insgesamt zeigen die Umfrageergebnisse vom November 2002 im Vergleich zu vorhergehenden Umfragen eine steigende Tendenz der Befragten, negative Effekte der Osterweiterung im sozialen und Arbeitsmarktbereich stärker zu bewerten.5 Werden die Befürchtungen der EU-Bürger auch von den empirischen Arbeiten unterstützt oder handelt es sich, zumindest in diesem Zusammenhang, nicht vielmehr um unbegründete Zukunftsängste?

2.1. Mikroanalytische Befragungen

  • 6 Fassmann, Heinz/Münz, Rainer: Die Osterweiterung und ihre Konsequenzen für die Ost-West-Wanderung, (...)
  • 7 Ebd.

5Ziel der mikroanalytischen Befragungen ist die Ermittlung der abwanderungsbereiten Menschen. Die Befragungen unterscheiden sich vor allem in der Art der Fragestellung. Je allgemeiner die Fragen, desto größer ist auch das Migrationspotential. Exemplarisch hierfür werden die Ergebnisse zweier Befragungen vorgestellt. In einer Befragungsreihe der IOM (International Organization for Migration) 1999 in 11 ostmittel- und osteuropäischen Staaten gaben 13-68% der Befragten ein allgemeines Interesse an einem kurzfristigen Arbeitsaufenthalt an, außerdem äußerten 7-26% aller Befragten eine Bereitschaft zur dauerhaften Migration.6 Die Befragung von Fassmann/Hintermann 1997 in Tschechien, Slowakei, Polen und Ungarn hingegen unterschied zwischen einer allgemeinen Migrationsabsicht und einer bereits konkret geplanten Migration. Wurde nach konkreten Migrationsabsichten und ersten Wanderungsvorbereitungen gefragt, dann waren lediglich zwischen 0,75 und 2,1% hierzu bereit.7 Insgesamt würde es sich dann um 1,4% bzw. 711.000 potentielle Migranten mit ersten Realisierungsmaßnahmen handeln. Dies ist eine Bestandsgröße und nicht eine jährliche potentielle Netto-Migration.

  • 8 Ebd., S. 76.
  • 9 Ebd., S. 78.

6Die Mehrheit der in der Fassmann-Studie Befragten (ca. 65%) war an einem kurzfristigen Arbeitsaufenthalt bis zu 5 Jahren interessiert, davon strebten 19% lediglich einen einjährigen und 26% einen zweijährigen Arbeitsaufenthalt an. Sie würden jedoch Pendeln im Tages-oder Wochenrhythmus bevorzugen. Dies lässt darauf schließen, dass das Interesse an einer Arbeitsaufnahme im EU-Ausland in den Grenzregionen besonders hoch ist. Für diese These spricht auch die Tatsache, dass die Mehrheit als Zielländer Deutschland (37%) und Österreich (24,4%) angeben, in erheblichem Abstand gefolgt von der Schweiz (9,1%) und Großbritannien (6,4%).8 Bei den potentiellen Arbeitsmigranten handelt es sich überwiegend um jüngere, gut qualifizierte Migranten, die ein relativ hohes Bildungsniveau besitzen. Wanderungswillig sind in der Regel Schüler, Studenten, Wissenschaftler, Beschäftigte im Gesundheits- und Baubereich, aber auch Büro- und Verwaltungsangestellte. Industrie- und Landwirte äußerten kaum Wanderungsbereitschaft.9

2.2. Makroökonomische Modellrechnungen

  • 10 Brücke/Trübswetter/Weise, 2000, S. 327.
  • 11 Fassmann/Münz, 2002, S. 66.
  • 12 Brücker/Trübswetter/Weise, 2000, S. 319ff.
  • 13 Belke, Ansgar/Hebler, Martin: EU Enlargement and Labour Markets in the CEEC´s, in: Intereconomics, (...)
  • 14 Orlowski, Witold: Warum sollten die Polen eigentlich massenhaft einwandern?, in: Frankfurter Runds (...)

7Makroanalytische Modelle treffen eine Reihe unterschiedlicher Annahmen, wobei alle eine Abhängigkeit der erwarteten Migration von der Höhe der Einkommensunterschiede unterstellen. Bei steigender Lohndifferenz steigt die Migration und umgekehrt. Je schneller die Integration abläuft, d.h. je schneller der Aufholprozess der mittel- und osteuropäischen Beitrittsländer erfolgt, desto geringer ist die Zahl der Migranten.10 Betrachtet man die Ergebnisse der Studien, unterscheiden sie sich bei der erwarteten Geschwindigkeit und dem Ausmaß der Gesamtwanderung. Bei einigen sinkt die jährliche Zahl der Migranten nach einigen Jahren erheblich ab, bei anderen bleibt sie über 15 bis 30 Jahre relativ konstant hoch. Gemeinsam ist allen Studien, dass sie mit einer jährlichen Wanderung von 0,3 bis 0,6% der Bevölkerung rechnen. Insgesamt prognostizierte die Mehrheit der Studien eine Gesamtzahl an Migranten, die zwischen 3 und 5 Millionen Menschen bzw. zwischen 3% und 5% der Bevölkerung Ostmitteleuropas liegt.11 Problematisch bei makroanalytischen Studien sind die getroffenen Annahmen und die angewendeten Analogieverfahren. Einige Studien legen empirische Untersuchungen zu früheren Beitrittsrunden, zur Arbeitskräftewanderung von Mexiko in die USA zugrunde oder stützen sich auf die Erfahrungen Deutschlands mit der Arbeitsmigration der 50er und 60er Jahre und übertragen diese Ergebnisse auf die Osterweiterung. Analogieverfahren haben jedoch Grenzen.12 Beispielsweise herrscht in der Mehrheit der Beitrittskandidaten ein höheres Bildungsniveau und eine geringere Technologielücke, die mit einer höheren Produktivität verbunden ist, als dies in Portugal 1986 der Fall war.13 Bei allen Studien fehlt die Berücksichtigung der geographischen Distanz sowie der soziokulturellen Faktoren. Die Wanderungsbereitschaft hängt nicht nur von "harten" ökonomischen Faktoren ab, sondern beispielsweise auch von der Gefahr der sozialen Isolierung oder der Trennung von Familien und Freunden.14

8Zusammenfassend können die Ergebnisse der makroanalytischen Schätzungen nur Modellcharakter haben und sind deshalb unter Vorbehalt zu betrachten. Die Ergebnisse der empirischen Untersuchungen haben eine besondere Brisanz, wenn es um die Frage geht, ob Einwanderung in die EU15 benötigt wird, um die demographische Lücke zu verringern.

3. Demographische Entwicklung in den mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten

  • 15 UN-Bevölkerungsabteilung: Bericht zu "Ersatzmigratio", in: Migration und Bevölkerung 5/2000, S. 6.
  • 16 Straubhaar, Thomas: Die Z(uwanderungs)-Frage, in: Handelsblatt, 25.6.2002.

9Kommt das Argument der demographischen Entwicklung ins Spiel, werden in der Regel die Konsequenzen der sogenannten "doppelten Altersdynamik" in den westlichen Industriestaaten diskutiert. Hierunter wird eine sinkende Fertilitätsrate bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung verstanden. Folgen dieser Entwicklung in der EU sind nicht nur eine drastische Verringerung der Wohnbevölkerung, sondern auch ein Absinken der Erwerbsbevölkerung verbunden mit einem Mangel an Fachkräften sowie mit einem dann kaum noch zu finanzierenden sozialen Sicherungssystem. Nach Berechnungen von Eurostat (Europäisches Amt für Statistik) wird die Erwerbsbevölkerung (20-64 Jahre) in der EU15 im Jahre 2025 nur noch 223 Millionen betragen, 1995 waren es noch 225 Millionen. Der Anteil der Bevölkerung über 65 hingegen wird sich von 15,4% (1995) auf 22,4% (2025) erhöhen. In Italien beispielsweise wird zwischen 1995 und 2050 ein Bevölkerungsschwund von 28% mit einer Altersstruktur erwartet, nach der im Jahre 2050 jeder und jede zweite in Italien älter als 53 Jahre sein wird.15 Wirtschaftswissenschaftler und inzwischen auch die politische Elite weisen deshalb auf die Notwendigkeit der Arbeitsmigration hin.16 Scheinbar wird davon ausgegangen, dass in den mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten ein nahezu unerschöpfliches Arbeitskräftereservoir vorhanden ist, das die Staaten der EU aus ihrer demographischen und arbeitsmarktpolitischen Falle holt. Hingegen wird die demographische Entwicklung in den mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten so gut wie gar nicht diskutiert. Da die Übergangsfrist für die Personenfreizügigkeit zwischen zwei und sieben Jahren betragen kann und die ersten MOEL voraussichtlich im Jahre 2004 beitreten, liegt es nahe, die demographische Entwicklung in den mittel- und osteuropäischen Beitrittsländern ab ca. 2011 zu analysieren.

  • 17 Fassmann/Münz, 2002, S. 80.
  • 18 Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über ei (...)

10Auffällig ist, dass alle Staaten (außer der Slowakei) seit Beginn der 90er Jahre eine stagnierende oder schrumpfende Bevölkerung haben.17 Studien der Europäischen Kommission weisen deshalb ausdrücklich darauf hin, dass eine Ost-West-Wanderung die demographischen und arbeitsmarktpolitischen Probleme der EU15 langfristig nicht zu lösen vermögen.18

  • 19 Fassmann/Münz, 2002, S. 84.
  • 20 o. N.: Polen: Bevölkerungszahl nimmt ab, in: Migration und Bevölkerung, 01/00 (Januar/Februar), S. (...)
  • 21 Tschechien: Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2020, in: Migration und Bevölkerung, 04/98, Mai 1998 (...)

11Gründe hierfür sind die sinkende Fertilitätsrate, die als Anpassung an marktwirtschaftliche Strukturen bei gleichzeitig sinkender Lebenserwartung gesehen wird. Grund dafür sind der Abbau und die Monetarisierung der medizinischen Grundversorgung. Hinzu kommt Verarmung und Abwanderung zu Beginn der 90er Jahre kurz nach der Öffnung, als der wirtschaftliche und politische Erfolg des Transformationsprozesses noch sehr ungewiss gewesen ist. Am bedeutsamsten ist jedoch die gesunkene Fertilitätsrate, die inzwischen mit weniger als 1,5 Kinder pro Frau westeuropäisches Niveau erreicht hat.19 In Polen beispielsweise ist die Fertilitätsrate zwischen 1990 und 1999 von 2,2 auf 1,4 gesunken.20 In Tschechien ist die Fertilitätsrate zwischen 1989 und 1996 von 1,89 auf 1,18 gesunken und der Anteil der Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren gehört mit 17,4% zu den niedrigsten in Europa.21

  • 22 Europäische Kommission, 22.11.2000, S. 23.

12So stehen die mittel- und osteuropäischen Staaten ab 2020, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er und 1970er Jahre das Rentenalter erreichen, vor denselben Problemen wie die westlichen Industriestaaten.22 Besonders stark vom Bevölkerungsschwund sind jene betroffen, die in den kommenden Jahren jüngere Altersgruppen und damit gleichzeitig potentielle Mütter verlieren.

13Gerade dann, wenn die Übergangsfristen der Personenfreizügigkeit auslaufen, werden die geburtenschwachen Jahrgänge der 1990er Jahre, wie in Westeuropa auch, das Bildungssystem verlassen. Ein geringerer Bestand an Erwerbsbevölkerung erhöht jedoch ihre Chancen, auf dem heimischen Arbeitsmarkt einen Arbeitsplatz zu finden. Sollte die wirtschaftliche Entwicklung in den Beitrittskandidaten ähnlich dynamisch verlaufen wie in den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts, dann ist eine Verringerung der Migration aufgrund des gesunkenen Migrationsdrucks wahrscheinlich. Ein ausschlaggebender Faktor für oder gegen eine Migrationsentscheidung ist die Verbindung der demographischen Entwicklung mit der ökonomischen Entwicklung im Herkunftsland. Die wirtschaftliche Entwicklung der MOEL wird im Folgenden auch im Zusammenhang mit der demographischen Entwicklung betrachtet.

4. Ökonomische Entwicklung in den mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten

  • 23 Werner, Heinz: Wirtschaftliche Integration und Arbeitskräftewanderung in der EU, in: Aus Politik u (...)

14Eine positive wirtschaftliche Entwicklung im Zuge der Integration mit weiterhin relativ hohen Wachstumsraten und eine weitere Konvergenz des Pro-Kopf-Einkommens verringeren die Lohndifferenzen. Die Erfahrungen mit vergangenen Erweiterungsrunden haben gezeigt, dass mit einem Beitritt der Wanderungsdruck eher abgebaut wurde. Verstärkter Handelsaustausch, der Transfer der Strukturfonds und steigende Direktinvestitionen führten zu einer Konvergenz des Pro-Kopf-Einkommens.23 Bedeutsam ist auch, dass mit einem Beitritt die Erwartung auf eine Verbesserung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage sowie der individuellen Einkommenssituation verbunden wurde.

  • 24 Europäische Kommission: Auf dem Weg zur erweiterten Union. Strategiepapier und Bericht der Kommiss (...)
  • 25 Ebd., S. 112.

15Diese Überlegungen könnten auch auf die Osterweiterung übertragen werden, da mit einem weiterhin zunehmenden Handelsaustausch zwischen der EU und den neuen osteuropäischen Mitgliedstaaten zu rechnen ist. Dieser ist ohnehin schon sehr beträchtlich: Im Jahr 2001 betrug die durchschnittliche Ausfuhr in die EU im Vergleich zu den Gesamtausfuhren 63,5%, die Einfuhr aus der EU 50,8%.24 Die EU ist damit mit Abstand der Haupthandelspartner der mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten. Ähnlich wie bei den früheren Erweiterungsrunden scheint die hohe Mobilität des Kapitals die geringe Mobilität des Faktors Arbeit zu ersetzen. So sind die ausländischen Direktinvestitionen in Prozent des BIP für 2001 mit durchschnittlich 5,7% des BIP beträchtlich.25

  • 26 Ebd., S. 113.
  • 27 Ebd., S. 17.
  • 28 Ebd., S. 17.

16Im Zeitraum von 1997 bis 2001 konnte die Mehrzahl der Beitrittskandidaten ein weitaus höheres Wirtschaftswachstum von durchschnittlich 3,3% des BIP verzeichnen als jenes der EU15, das lediglich durchschnittlich 2,6% betrug. So variierte das BIP-Wachstum in diesem Zeitraum zwischen Estland mit 5,2%, Lettland mit 6,1%, Polen mit 4,2% und Bulgarien mit 2,0%.26 Ausgedrückt in Kaufkraftparitäten stieg das Pro-Kopf-Einkommen in den MOEL auch weiterhin, von 38,5% im Jahr 2000 auf 39,3% im Jahr 2001 des EU-Durchschnitts.27 Dabei ergibt es erneut große Variationen zwischen 69% des EU-Durchschnitts im Falle Sloweniens, 51% in Ungarn, 40% in Polen und 28 in Bulgarien.28

  • 29 Brücker/Trübswetter/Weise, 2000, S. 316ff.
  • 30 Europäische Kommission, 2002a, S. 112.
  • 31 Ebd., S. 17.

17Die Tendenz einer geringen Migrationsneigung wird sich erhöhen, wenn das Wirtschaftswachstum in der derzeitigen EU weiterhin gering ist und die Arbeitsmarktsituation weiterhin angespannt bleibt.29 Allerdings haben fast alle Beitrittskandidaten mit einer anhaltend hohen Arbeitslosigkeit zu kämpfen. Diese lag für 2001 bei 12,6%, wobei es erneut große Schwankungen gibt.30 Seit 2002 zeichnet sich allerdings ein erster Anstieg der Beschäftigtenzahlen ab.31

18Aufgrund der parallel verlaufenden demographischen Entwicklung in Westeuropa und in den mittel- und osteuropäischen Staaten und unter der Annahme einer weiterhin positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den MOEL kann von einem sinkenden Migrationspotential ab 2010 ausgegangen werden. Aus diesem Grund werden sie als Herkunftsregion für Arbeitskräfte in einem nur äußerst begrenzten Rahmen zur Verfügung stehen können. Die mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten werden voraussichtlich ebenfalls den Bedarf an Arbeitskräften durch Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte decken müssen.

19Wie reagiert nun die EU auf die demographische Entwicklung und den daraus abgeleiteten Bedarf an ausländischen Arbeitskräften? Maßnahmen zur gezielten Steuerung der Einwanderung werden erst verstärkt diskutiert, seit die Osterweiterung und damit die Gewährung der Personenfreizügigkeit unmittelbar bevorsteht. Im Folgenden sollen lediglich jene Maßnahmen betrachtet werden, die auf eine Steuerung der Arbeitsmigration aus den mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten hinauslaufen. Hierbei handelt es sich im wesentlichen um die Personenfreizügigkeit, die zu den vier Freiheiten des Binnenmarktes gehört.

5. Übergangsregelungen zur Personenfreizügigkeit

  • 32 Europäische Kommission: Free Movement for Persons – a Practical Guide for an Enlarged European Uni (...)
  • 33 Wochenbericht des DIW 21/2000, S. 332.
  • 34 Europäische Kommission: Integrating Migration Issues in the European Union’s Relations with Third (...)
  • 35 Europäische Kommission, 2002b, S. 5.

20Die EU-Mitgliedstaaten haben sich hinsichtlich der Personenfreizügigkeit auf eine flexible Übergangsregelung geeinigt, ähnlich wie dies anlässlich des Beitritts Griechenlands, Portugals und Spaniens beschlossen wurde. Demnach können Mitgliedstaaten in den ersten zwei Jahren Arbeitsmigration nach nationalem Recht zulassen. Derzeit gibt es eine Bandbreite nationaler Regelungen, die von Quoten, Green Card, Regelungen für bestimmte Berufsgruppen bis hin zu spezifischen Regelungen für Saisonarbeiter reicht.32 Nach einer zweijährigen Frist wird die Europäische Kommission einen Bericht über die vorliegende Situation anfertigen und die Mitgliedstaaten müssen bekannt geben, ob sie Arbeitsmigration aus den mittel- und osteuropäischen Mitgliedstaaten nach nationalem Recht oder nach EU-Recht gewähren. Die Entscheidung bleibt hier den Mitgliedstaaten überlassen. Sicherheitsklauseln wären jedoch möglich, d.h. bei unvorhergesehenen arbeitsmarktpolitischen oder regionalen ökonomischen Störungen können Mitgliedstaaten zeitlich befristet den Zugang zum Arbeitsmarkt wieder restriktiv handhaben. Weitere drei Jahre später werden jene Staaten mit beschränkter Personenfreizügigkeit nochmals aufgefordert, ihre Arbeitsmärkte vollständig zu öffnen. Die Übergangsperiode sollte nach fünf Jahren beendet sein. Die Personenfreizügigkeit kann dann weiterhin nur beschränkt werden, wenn bestehende oder drohende ernstliche Störungen des Arbeitsmarktes nachgewiesen werden können. Diese flexible Übergangsregelung ist vor allem auf Betreiben Deutschlands notwendig, da dort ein eher politischpsychologisches Problem mit der Gewährung der Arbeitnehmerfreizügigkeit besteht. Dort sind allenfalls in einigen Grenzregionen mit Spannungen auf dem Arbeitsmarkt aufgrund von Berufspendlern zu rechnen.33 Zwei Jahre später jedoch darf kein Mitgliedstaat mehr die Personenfreizügigkeit beschränken.34 Dieser flexiblen Regelung haben alle Mitgliedstaaten und bislang neun der zehn mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten zugestimmt (mit Bulgarien sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen). Arbeitnehmer aus den MOEL, die bereits in den Mitgliedstaaten arbeiten oder während der Übergangsperiode eine Arbeit in den alten Mitgliedstaaten aufnehmen, fallen unter das Nichtdiskriminierungsverbot (Art. 12) hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Besteuerung und des sozialen Sicherungssystems.35

  • 36 Ebd., S. 14.

21Zudem wurde vereinbart, bisherige Regelungen zur Personenfreizügigkeit nicht zu beschneiden. Bedeutsam ist auch, dass von den Übergangsregelungen das Aufenthaltsrecht von Bürgern der neuen Mitgliedstaaten nicht betroffen ist. Hier muss zwischen Aufenthaltsrecht, welches vollständig gewährt wird, und der Arbeitserlaubnis, für die gegebenenfalls Übergangsregelungen getroffen werden können, differenziert werden. Sofern sie eine Krankenversicherung und genügend finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt nachweisen können, gilt für alle Bürger der MOEL bereits seit Inkrafttreten der Assoziierungsverträge die Niederlassungsfreiheit.36 Die Übergangsregelung trifft auch nicht auf Selbständige zu, die ebenfalls mit den Assoziierungsverträgen das Recht haben, ein Unternehmen zu gründen (als Gesellschaft oder Selbständige). Sobald die MOEL beigetreten sind, können ihre Bürger sich frei über die Grenzen als Touristen, Studenten oder Familienangehörige von Arbeitnehmern bewegen. Sie können auch grenzüberschreitend Dienstleistungen als Unternehmen oder Selbständige erbringen. Bislang sind lediglich in Deutschland und Österreich Restriktionen vorgesehen, wenn Unternehmen aus zukünftigen Mitgliedstaaten ihre Angestellten mitbringen möchten.

6. Schlusswort

22Welche Schlussfolgerungen können nun für das erwartete Maß an Ost-West-Wanderung getroffen werden? Die Mitgliedstaaten der EU agieren im Spannungsfeld von staatlicher Souveränität und der Angst der Bevölkerung vor der Ost-West-Wanderung auf der einen und dem Wettbewerb um Arbeitskräfte auf der anderen Seite. Das mäßige Wirtschaftswachstum und die hohen Arbeitslosenzahlen ließen das Thema "Zuwanderung" bzw. "Arbeitskräfteimmigration" zum Tabu werden. Doch die demographische Entwicklung in West- und Osteuropa sowie die bislang rasanten Wachstumsschübe in den MOEL lassen eine Ost-West-Wanderung größeren Ausmaßes höchst unwahrscheinlich erscheinen. Ganz im Gegenteil dazu werden sich die neuen Mitgliedstaaten mittelfristig selbst am Wettbewerb um Arbeitskräfte beteiligen. Die Übergangsfristen zur Personenfreizügigkeit sind deshalb mehr aus politisch-psychologischen Gründen notwendig, denn mit schwerwiegenden Störungen des Arbeitsmarktes ist, bis auf einige Ausnahmen in den Grenzregionen, nicht zu rechnen.

Literaturverzeichnis

7. Literaturverzeichnis

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Schmergal, Cornelia: Ausländer rein, in: Welt am Sonntag, 10.3.2002.

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FfWochenbericht des DIW 21/2000, S. 327-332.

Un-Bevölkerungsabteilung: Bericht zu "Ersatzmigration", in: Migration und Bevölkerung, 5/2000, S. 6.

Anmerkungen

1 Topan, Angelina: Die Europäische Union – eine notwendige regionale Kooperation? Antworten der Neuen Politischen Ökonomie am Beispiel der Umwelt- und Migrationspolitik, Hamburg 2001, S. 115.

2 Fassmann, Heinz: Ost-West-Wanderung: reale Entwicklungen und zukünftige Erwartungen, in: Husa, Karl/Parnreiter, Christof/Stacher, Irene (Hrsg.): Internationale Migration. Die globale Herausforderung des 21. Jahrhunderts?, Frankfurt am Main 2000, S. 116ff.

3 Brücke, Herbert/Trübswetter, Parvati/Weise, Christian: EU-Osterweiterung: keine massive Zuwanderung zu erwarten, in: DIW-Wochenbericht 21/00, S. 324.

4 Ackermann, Ulrike: Ein Samtener Vorhang vor der Osterweiterung?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 15/2001, S. 4.

5 Gallup Europe: Flash Eurobarometer 132/2: Results and Comments, Brüssel November 2002, S. 73.

6 Fassmann, Heinz/Münz, Rainer: Die Osterweiterung und ihre Konsequenzen für die Ost-West-Wanderung, in: Bade, Klaus/Münz, Rainer (Hrsg.): Migrationsreport 2002: Fakten – Analysen – Perspektiven, Frankfurt am Main 2002, S. 75.

7 Ebd.

8 Ebd., S. 76.

9 Ebd., S. 78.

10 Brücke/Trübswetter/Weise, 2000, S. 327.

11 Fassmann/Münz, 2002, S. 66.

12 Brücker/Trübswetter/Weise, 2000, S. 319ff.

13 Belke, Ansgar/Hebler, Martin: EU Enlargement and Labour Markets in the CEEC´s, in: Intereconomics, H. 5, Jg. 35, 2000, S. 225.

14 Orlowski, Witold: Warum sollten die Polen eigentlich massenhaft einwandern?, in: Frankfurter Rundschau, 17. 7. 2001.

15 UN-Bevölkerungsabteilung: Bericht zu "Ersatzmigratio", in: Migration und Bevölkerung 5/2000, S. 6.

16 Straubhaar, Thomas: Die Z(uwanderungs)-Frage, in: Handelsblatt, 25.6.2002.

17 Fassmann/Münz, 2002, S. 80.

18 Europäische Kommission: Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über eine Migrationspolitik der Gemeinschaft, KOM (2000) 757 endgültig, Brüssel 22.11. 2000, S. 24.

19 Fassmann/Münz, 2002, S. 84.

20 o. N.: Polen: Bevölkerungszahl nimmt ab, in: Migration und Bevölkerung, 01/00 (Januar/Februar), S. 4.

21 Tschechien: Bevölkerungsprognose bis zum Jahr 2020, in: Migration und Bevölkerung, 04/98, Mai 1998, S. 7.

22 Europäische Kommission, 22.11.2000, S. 23.

23 Werner, Heinz: Wirtschaftliche Integration und Arbeitskräftewanderung in der EU, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B8/2001, S. 16.

24 Europäische Kommission: Auf dem Weg zur erweiterten Union. Strategiepapier und Bericht der Kommission über die Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt, KOM (2202) endgültig, Brüssel 9.10.2002, S. 112. (2002a)

25 Ebd., S. 112.

26 Ebd., S. 113.

27 Ebd., S. 17.

28 Ebd., S. 17.

29 Brücker/Trübswetter/Weise, 2000, S. 316ff.

30 Europäische Kommission, 2002a, S. 112.

31 Ebd., S. 17.

32 Europäische Kommission: Free Movement for Persons – a Practical Guide for an Enlarged European Union, Brüssel 2002, S. 7. (2002b)

33 Wochenbericht des DIW 21/2000, S. 332.

34 Europäische Kommission: Integrating Migration Issues in the European Union’s Relations with Third Contries, KOM (2002) 757 endgültig, Brüssel 22. 11. 2002, S. 4. (2002c)

35 Europäische Kommission, 2002b, S. 5.

36 Ebd., S. 14.

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Leitet seit 2003 das Agil Büro in Freiburg mit den Tätigkeitsbereichen Bildungsplanung, Organisations- und Personalentwicklung.
Zuvor war Dr. habil. Angelina Topan wissenschaftliche Assistentin an der Hochschule für Wirtschaft und Politik (HWP) in Hamburg. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen u.a. auf der Europäischen Integration und der internationalen Bürokratieforschung.

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