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Konflikt - Trauma - Neubeginn

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Caroline Y. Robertson-von Trotha

Neubeginn

Blauhelm-Operationen der UNO. Die UNO ist keine Weltregierung, folglich hat sie keine Weltpolizei

Franz Ansprenger

Texto completo

1Auszüge aus dem Jahresbericht 2001 des Generalsekretärs Kofi Annan:

16. Where the United Nations is involved in peacekeeping or peace-building, preventing the recurrence of conflict is a central priority. In most cases today, our mandates for peacekeeping extend beyond the classic missions of the past, where lightly armed forces were interposed between armies, and involve providing assistance to local authorities in a wide range of areas. They may include humanitarian relief and mine action; disarmament, demobilization and reintegration of combatants; training of the police and judiciary; monitoring human rights; providing electoral assistance and strengthening national institutions to ensure that future problems can be resolved by democratic means without recourse to violence. In East Timor and the Federal Republic of Yugoslavia, where the United Nations heads transitional administrations, our responsibilities are still greater. [...]

43. The key factors for successful peacekeeping remain the will of parties on the ground; realistic mandates based on a well-understood and common overall strategy; and readiness to support those mandates politically and through the provision of appropriate human and material resources. To have a lasting impact, peacekeeping must be supported and accompanied by a process of peace-building, to prevent the recurrence of armed conflict and permit recovery and development.

1. Das Standbein der UNO — "to maintain international peace and security" durch effektives Kriegsverbot — ist schon sehr bald nach dem Neubeginn 1945 eingeknickt

2Als 1944/45 die USA, die UdSSR, Großbritannien, Frankreich und das China Chiang Kaisheks — die Hauptmächte (in den Augen ihrer Regenten "Großmächte", was aber schon damals nicht für alle fünf zutraf) der Anti-Hitler- und der Anti-Japan-Koalition, die sich "United Nations" nannte — daran gingen, die Weltpolitik neu zu organisieren, stellten sie die UNO auf die Beine. Spielbein würde eine Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten beim wirtschaftlich- sozialen Wiederaufbau sein. Diese Aufgabe enpuppte sich über die Jahrzehnte als das, was wir heute in vielfachen papiernen Visionen "nachhaltige Entwicklung" nennen, und woran immer noch auf Weltkonferenzen und im Alltag der UNO eher herumgespielt als ernsthaft gearbeitet wird. Standbein jedoch war, eine Wiederholung der zwei Weltkriege zu verhindern — positiv formuliert: den Frieden und die Sicherheit zwischen den Staaten zu erhalten. Das ist die korrekte Übersetzung der in der Zwischenüberschrift zitierten, in der Charta der UN hartnäckig, beschwörend wiederholten Formel. Zu diesem Zweck verboten die Vereinten Nationen sich selbst, nämlich ihren Mitgliedstaaten, was während der Jahrhunderte der so genannten Neuzeit als vornehmstes Recht souveräner Staaten anerkannt war: gegeneinander "zum Kriege zu schreiten".

3Bilanz je nach Gemütslage: das Glas ist halb voll — oder halb leer. Der Dritte Weltkrieg (in ungefähren Dimensionen des Zweiten) hat nicht stattgefunden. Aber deshalb ist der Frieden keineswegs zwischen allen Staaten erhalten worden, vom Frieden innerhalb gewisser Staaten (Verhinderung von Bürgerkriegen) ganz zu schweigen. Aber letzteres war ursprünglich kein Ziel der UNO. Schon die Auflösung des Britischen Kolonialreichs, die unmittelbar nach 1945 begann, verlief zwar im wesentlichen gewaltfrei, zog aber 1947/48 einen regelrechten Krieg zwischen den Nachfolgestaaten Pakistan und Indien um Kaschmir, 1948/49 zwischen Israel und den arabischen Nachbarstaaten, nach sich.

4In beiden Fällen versäumte es der Sicherheitsrat der UNO zu tun, was seine Aufgabe gewesen wäre, nämlich "to distinguish victim from aggressor", um das "Executive Summary" des Brahimi Report von 2000 zu zitieren. Stattdessen ließen sich alle Organe der UNO auf das ein, was seitdem "Peacekeeping" genannt wird und wovon in der Charta nichts steht. In dürren Worten: die UNO stülpt Soldaten, die von ausgesuchten Mitgliedstaaten ausgeliehen werden, einen Blauen Helm auf und schickt sie (ursprünglich) als eine Art Stolperdraht zwischen die Fronten, sobald diese gemäß alter Gewohnheit klassischen Völkerrechts zu Waffenstillstandslinien geronnen sind.

5Die Tücke des Schicksals sorgt dafür, dass die Welt im Jahre 2002 immer noch mit den erwähnten zwei Konflikten leben muss, dass die Glut kriegerischer Gewalt immer noch in Kaschmir wie in Israel/Palästina unter der Asche so genannter Friedensprozesse schwelt, obwohl die zuständigen "Friedenssicherungs"-Operationen brav von Termin zu Termin fortgeschrieben werden — UNTSO, die UN Truce Supervision Organisation mit Sitz in Jerusalem seit 1948, und UNMOGIP, die UN Military Observer Group in India and Pakistan seit Januar 1949. Es war von vornherein klar und gehörte zum Konzept, dass die Blauhelm-Kontingente viel zu schwach waren, um eine neue Runde ernsthafter Kriegshandlungen zu verhindern. Konsequenterweise zogen sie zwischen Ägypten und Israel 1967 ab und zogen 1982 zwischen Israel und Libanon die Köpfe ein.

2. Die Ausweitung der "Peacekeeping Operations" (PKO) auf Regime-Stabilisierung zwecks "… Wiederherstellung von Demokratie und Schutz der Menschenrechte"1 hat das Problem weiter kompliziert und insbesondere den Grundsatz der "impartiality" unterhöhlt

  • 1 Boutros-Ghali 1993.

6Mit ONUC, der "Opération des Nations Unies au Congo", dehnte die UNO 1960-64 ihre neue Aktivität auf Bürgerkriege aus. Gleichwohl versuchte man, die beiden Prinzipien der "Stolperdraht"-Missionen zu retten, die — logisch miteinander verknüpft — deren Voraussetzung darstellen: alle Konfliktparteien müssen dem Einsatz der Blauhelme zustimmen, und die UNO muss sich als unparteiisch verstehen. Macht das in Bürgerkriegen Sinn? Generalsekretär Boutros-Ghali nannte in einer Rede in Kanada 1993 "(…) Wiederherstellung von Demokratie und Schutz der Menschenrechte" als Ziel für solche Interventionen. Das ist kaum anders denkbar denn als Sieg einer Bürgerkriegspartei über die andere (oder alle anderen), während Krieg zwischen Staaten mindestens theoretisch durch Friedensschluss "auf gleicher Augenhöhe" beendet werden kann. Erfolge blieben jedenfalls auch bei UNO-Einsätzen in Bürgerkriegen, die inzwischen fast zur Regel geworden sind, aus. Sie waren bestenfalls kurzfristig (Kongo), wandelten sich manchmal in Katastrophen (Somalia, Ruanda) oder blieben in Grauzonen zwischen Bürgerkrieg und zwischenstaatlichem Krieg stecken; der Versuch, UNPROFOR im Bosnienkrieg "unparteiisch" zu halten, wurde 1995 in Srebrenica ad absurdum geführt.

7Gleichwohl zählt der Brahimi Report, den Generalsekretär Annan 2000 anforderte, um dem "Peacekeeping" künftig als Wegweiser zu dienen, die "impartiality" nach wie vor zu ihren "bedrock principles".

3. Eiertänze um das Konzept eines "robusten Peacekeeping" sind nur die logische Konsequenz aus der Preisgabe der "impartiality"

8Selbst der Brahimi Report verstrickt sich hier in Widersprüche, wenn er in unmittelbar aufeinander folgenden Absätzen des "Executive Summary" den Blauhelm-Soldaten abverlangt, einerseits (wie in Srebrenica) ihre Waffen nur zur Selbstverteidigung einzusetzen, andererseits das Mandat für ihre Mission notfalls mit Gewalt durchzusetzen. Diese beiden Absätze lauten:

"The Panel concurs that consent of the local parties, impartiality and the use of force only in self-defence should remain the bedrock principles of peacekeeping. Experience shows, however, that in the context of intra-State/transnational conflicts, consent may be manipulated in many ways. Impartiality for United Nations operations must therefore mean adherence to the principles of the Charter: where one party to a peace agreement clearly and incontrovertibly is violating its terms, continued equal treatment of all parties by the United Nations can in the best case result in ineffectiveness and in the worst may amount to complicity with evil. No failure did more to damage the standing and credibility of United Nations peacekeeping in the 1990s than its reluctance to distinguish victim from aggressor.
In the past, the United Nations has often found itself unable to respond effectively to such challenges. It is a fundamental premise of the present report, however, that it must be able to do so. Once deployed, United Nations peacekeepers must be able to carry out their mandate professionally and successfully. This means that United Nations military units must be capable of defending themselves, other mission components and the mission's mandate. Rules of engagement should be sufficiently robust and not force United Nations contingents to cede the initiative to their attackers."

4. Die Verstrickung von PKO in Bürgerkriege müsste, wenn Parteinahme für eine Konfliktpartei vermieden werden soll, dazu führen, der UNO Regierungsgewalt im Konfliktgebiet zu übertragen

9Das ist meines Erachtens der einzige Ausweg aus dem oben angedeuteten logischen Dilemma. Dazu hat sich jedoch der Sicherheitsrat bisher nur ausnahmsweise durchgerungen: In Kambodscha übernahm 1991 UNTAC, United Nations Transitional Authority in Cambodia, auf Zeit die Staatsgewalt und legte sie 1993 in die Hände einer halbwegs frei und fair gewählten einheimischen Regierung zurück. Das Unternehmen kostete ca. 915 Millionen US-Dollar pro Jahr — fast so viel wie die gescheiterte UNPROFOR in Ex-Jugoslawien (ca. 1.020 Millionen Dollar pro Jahr). In Osttimor wiederholte die UNO 1999-2002 mit UN-TAET, Transitional Administration in East Timor, das Kambodscha-Experiment — wie es vorläufig aussieht mit Erfolg. Diese Mission kostete "nur" knapp 477 Millionen Dollar. In Namibia wurde 1989 UNTAG, Transitional Assistance Group, zu Beginn ihres Einsatzes nur mit knapper Not aus dem Dilemma gerettet, entweder für das südafrikanische Militär oder für die Befreiungsbewegung SWAPO Partei zu ergreifen. Denn hier hatte man die vorher bei der UNO für illegal erklärte Apartheid-Verwaltung im Amt gelassen, die nun angeblich vertragswidrig nach Namibia einsickernde SWAPO-Kader zusammenschießen ließ.

5. Die Einbeziehung von Großmächten in PKO seit 1990 hat die UNO nur scheinbar gestärkt, in Wirklichkeit bedroht sie die Effizienz der Mandate und der Kommandoketten

10Das Problem wird deutlich, wenn man den Bogen vom Führungsanspruch des Generalsekretärs Hammarskjöld bei ONUC zur NATO-Politik im Kosovo-Konflikt und zum Gerangel schlägt, wer in Afghanistan wen als "lead nation" der ISAF ablösen soll. Die Beschwörung in den Empfehlungen des Brahimi Report,

"Security Council resolutions should meet the requirements of peacekeeping operations when they deploy into potentially dangerous situations, especially the need for a clear chain of command and unity of effort…"

sowie

"The entire leadership of a mission should be selected and assembled at Headquarters [der UNO, F.A.] as early as possible in order to enable their participation in key aspects of the mission planning process, for briefings on the situation in the mission area and to meet and work with their colleagues in mission leadership…"

entfernen sich immer weiter von der Realität; die Regierungen in London, Paris, Berlin — geschweige denn Washington! — geben sich offensichtlich nicht damit zufrieden, dass

"… countries that have committed military units to an operation should have access to Secretariat briefings to the Council on matters affecting the safety and security of their personnel, especially those meetings with implications for a mission's use of force."

11Bosnien, Kosovo und Afghanistan deuten vielmehr darauf hin, dass die Regenten auch kleinerer Staaten (wie der Türkei) sich vielmehr wieder stärker auf ihre angebliche Souveränität besinnen und es vorziehen, militärische "Sicherung des Friedens" in lockeren ad-hoc-Koalitionen unter Aufsicht der USA zu betreiben, nicht einmal mehr mit dem Instrumentarium der NATO, geschweige denn im komplizierten Netzwerk der Vereinten Nationen.

6. Ein Fortschritt in der Konzeption von PKO gemäß dem Brahimi Report ist die stärkere Betonung der Polizei gegenüber der Militär-Komponente

12Man kann nur hoffen, dass es der geschickten Diplomatie der USA gegen die Kandidatur des Ägypters Boutros-Ghali ins Amt des UN-Generalsekretärs Kofi Annan gelingt, der "Weltorganisation" einen bescheidenen Platz in der realen Welt des 21. Jahrhunderts mit etwas eigenem Handlungsspielraum abzustecken. UNTAG in Namibia war erfolgreich, weil die Blauhelm-Soldaten praktisch überhaupt keine Rolle spielten (außer als Abschreckung gegen Abenteuer der Konfliktparteien), vielmehr UN-Polizisten und UN-Zivilbeamte im politischen Alltag über ein Jahr hinweg und nicht erst an den Wahltagen "Freiheit und Fairness" durchzusetzen halfen.

13Das nähert sich der Wirklichkeit in Bürgerkriegs- und Entkolonisierungssituationen an. Konkrete, präzise auf Bedingungen vor Ort gezielte gemeinsame Polizei- und Beratungsarbeit von Beamten aus unterschiedlichen Ländern erscheint unter UNO-Ägide heutzutage eher möglich als die Aufstellung einsatzfähiger und gleichzeitig tatsächlich vom UNO-Generalsekretär befehligter Militärverbände.

7. Fazit

14In absehbarer Zukunft kann die UNO keine "Weltpolizei" aufbieten, weil sie keine Weltregierung darstellt und folglich kein globales Gewaltmonopol beanspruchen kann. Vielleicht ist es ihr aber möglich, lokal begrenzt mit klarem Mandat zur Regierung auf Zeit polizeilichen Schutz von Menschenrechten und Sicherheit beim Aufbau von Demokratie zu garantieren.

Bibliografía

Literatur

Ansprenger, Franz: Freie Wahlen in Namibia, Frankfurt a.M. 1991.

Ansprenger, Franz: Blauhelme — Markenzeichen und Alpdruck der Vereinten Nationen, in: Klaus Hüfner (Hrsg.): Die Reform der Vereinten Nationen, Opladen 1994, S. 55-79.

Ansprenger, Franz: Wie unsere Zukunft entstand. Von der Erfindung des Staates zur internationalen Politik — ein kritischer Leitfaden, Schwalbach/Ts. 2000.

Brahimi Report: UN Doc. A/55/305-S/2000/809 vom 21.08.2000 — www.un.org/Depts/german/sr/sr_sonst/a55305.pdf.

Griep, Ekkehard: Neue Maßstäbe für die UN-Friedensmissionen. Der Brahimi-Bericht und seine Folgen. Eine Bestandsaufnahme. Vereinte Nationen (Bonn) 50-2002-2, S. 61-66.

Jett, Dennis C.: Why Peacekeeping fails? Houndmills/London 2000.

Kühne, Winrich: Zukunft der UN-Friedenseinsätze. Lehren aus dem Brahimi-Report. Blätter für deutsche und internationale Politik, Bonn November 2000, S. 1355-1364.

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Wheeler, Nicholas J./Tim Dunne: East Timor and the new humanitarian interventionism. International Affairs (London) 77-2001-4, S. 805-828.

Notas

1 Boutros-Ghali 1993.

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