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Umweltverträglichkeit und Menschenzuträglichkeit

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Hans Lenk

6. Nachhaltigkeit und Tragfähigkeit – Öko- und Humanverträglichkeit

Volltext

  • 6 „Sustainable development“ wird oft mit „nachhaltige Entwicklung“ übersetzt – und stammt wohl auch g (...)
  • 7 Weitere Verfeinerungen hinsichtlich unterschiedlicher gerechter oder „angemessener“ „Hinterlassensc (...)

1In den letzten eineinhalb Jahrzehnten ist viel von „Nachhaltigkeit“ der Ressourcenverwendung unter Gesichtspunkten der Umweltschonung und auch der Verantwortlichkeit der nachwachsenden Generationen die Rede. Der Begriff „Nachhaltigkeit“ stammt aus der deutschen Wald- und Forstwirtschaft6 und besagt, dass lediglich so viele Bäume geschlagen bzw. Waldteile abgeholzt werden sollen, wie in den zugrunde gelegten Zeiträumen natürlicherweise nachwachsen. Dieser Begriff ist eigentlich nur auf heute so genannte „nachwachsende“ bzw. „erneuerbare Ressourcen“ anwendbar. Er wird jedoch in erweiterter Fassung – z.B. vom bekannten Brundtland-Bericht (1987) – auch auf die Rohstoffausschöpfung und den allgemeinen sparsamen und sorgsamen Umgang mit Rohstoffen und nicht-erneuerbaren Ressourcen angewandt: Hier wird allerdings deutlicher und genereller von „tragfähiger Entwicklung“ („sustainable development“) gesprochen. Die Grundidee erweitert also den herkömmlichen Begriff der nachhaltigen Bewirtschaftung von nachwachsenden Naturressourcen, verallgemeinert diesen auf einen zuträglichen oder sparsamen Umgang mit allen Umweltressourcen – also gerade auch mit den nicht erneuerbaren, wie z.B. Ölvorkommen, Erzlagervorräte usw. Das ist in der Tat eine sinnvolle Erweiterung, die natürlich der Grundidee der verantwortlichen Nutzung und langfristigen Umwelt- und Ressourcen schonenden Bewirtschaftung Ausdruck verleiht. In der Tat geht es um die auf lange Zeiten hin verantwortliche Berücksichtigung der Interessen und moralischen Rechte auch unserer Nachkommen – wie auch um die Frage der Erhaltung der Systemzusammenhänge der Wechselwirkung zwischen natürlichen Faktoren und menschlichen Eingriffen in unsere Umwelt7.

2Zur Gewährleistung einer „tragbaren Entwicklung“ im Sinne der „Nachhaltigkeit“ i.w.S. gehört insbesondere die möglichst weitgehende Nutzung so genannter „erneuerbarer Energien“. Dieses Ziel wird derzeit besonders auch in der Bundesrepublik Deutschland relativ stark propagiert und praktisch gefördert. Das gilt tendenziell auch für andere Länder der Europäischen Union.

3Seit einiger Zeit haben sich die EU-Staaten zu einer starken Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Energieverbrauch verpflichtet und erste mehr oder weniger große Schritte bereits eingeleitet (besonders Schweden, Lettland und Finnland) (s. Abb. 6.1):

Quelle: Globus-Infografik nach BMU 2009
Abb. 6.1 EU setzt auf erneuerbare Energien

4Man hat aber auch vieler Orts den Verbrauch von Umweltressourcen für wirtschaftliche Zwecke in den beiden letzten Dekaden beachtlich reduziert (s. Abb. 6.2):

Quelle: Globus-Infografik nach Statistischem Bundesamt, Umweltökonomische Gesamtrechnungen 2008
Abb. 6.2 Umweltverträglich wirtschaften: Auf dem richtigen Weg

5Eine Enquête-Kommission des Bundestages stellte für ein „Drei-Säulen-Modell“ die Beachtung ökologischer, ökonomischer und sozialer Nachhaltigkeitsfaktoren nebeneinander und stellte dafür folgende Normen auf (Deutscher Bundestag 2000, 14ff.):

Nachhaltige Entwicklung:

„Die Abbaurate erneuerbarer Ressourcen (z.B. Holz) soll ihre Regenerationsrate [...] nicht überschreiten“.

„Nicht-erneuerbare Ressourcen (z.B. Erdöl, Erdgas etc.) sollen nur in dem Umfang genutzt werden, in dem ein physisch und funktionell gleichwertiger Ersatz [...] geschaffen wird“.

„Stoffeinträge [...] in die Umwelt sollen sich an der Belastbarkeit der Umweltmedien (Luft, Boden, Wasser) orientieren“.

„Das Zeitmaß anthropogener [...] Eingriffe“ muss „im ausgewogenen Verhältnis zum Zeitmaß der für das Reaktionsvermögen der Umwelt relevanten natürlichen Prozesse stehen“.

„Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit durch anthropogene Einwirkungen sind zu vermeiden“.

Ökonomische Nachhaltigkeit:

„Das ökonomische System soll individuelle und gesellschaftliche Bedürfnisse effizient befriedigen. Dafür ist die Wirtschaftsordnung so zu gestalten“, dass Eigeninitiave und -interesse förderlich für das Gemeinwohl der „derzeitigen und künftigen Bevölkerung“ sind.

„Preise müssen dauerhaft die wesentliche Lenkungsfunktion auf Märkten wahrnehmen. Sie sollen dazu weitestgehend die Knappheit der Ressourcen [...], der Produktionsfaktoren, Güter und Dienstleistungen wiedergeben“. Endlichkeit der Ressourcen und Emissionen sind zu beachten.

„Die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs sind so zu gestalten“, dass Märkte funktionieren, „Innovationen“ anregen, „langfristige Orientierung sich lohnt“ usw.

„Die ökonomische Leistungsfähigkeit einer Gesellschaft und ihr Produktiv-, Sozial- und Humankapital müssen im Zeitablauf mindestens erhalten werden“.

Soziale Nachhaltigkeit:

„Der soziale Rechtsstaat soll die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie Entfaltungschancen für heutige und zukünftige Generationen gewährleisten“, um so „den sozialen Frieden zu wahren“.

Die Gesellschaftsmitglieder müssen entsprechend ihrer „Leistungsfähigkeit einen solidarischen Beitrag für die Gesellschaft leisten“.

Alle Gesellschaftsmitglieder erhalten „Leistungen von der solidarischen Gesellschaft“ entweder „entsprechend geleisteter Beiträge für“ oder entsprechend ihrer „Bedürftigkeit, wenn keine Ansprüche an die sozialen Sicherungssysteme bestehen“.

„Die sozialen Sicherungssysteme können“ nur entsprechend einer „gestiegene[n] Wirtschaftskraft“ wachsen.

Das gesellschaftliche „Leistungspotential soll für künftige Generationen zumindest erhalten bleiben“.

6Es ist sicherlich keine Übertreibung, wenn man heute feststellt, dass der Begriff und Ausdruck „Nachhaltigkeit“ zu einem geradezu verschwommenen Schlagwort geworden ist, wie aus den zuvor stehenden Kurzformulierungen zur „Ökonomischen Nachhaltigkeit“ (mit der Bedeutung Bedürfnisbefriedigung, der Eigeninitiative förderlich, langfristige Leistungsfähigkeitserhaltung usw.) und „Soziale Nachhaltigkeit“ (Entfaltungsschranken, sozialer Frieden, soziale Sicherungssysteme, Leistungspotenzialerhalt) ersichtlich ist. Allenfalls die Balancierung und positive Bilanzierung von Investitionen in Leistungsfähigkeit und deren langfristigem Output könnte mit gewissen Ähnlichkeiten zur Nachhaltigkeitsfrage parallelisiert werden. Doch auch diese Analogie ist eher schwach ausgedrückt bzw. eher metaphorisch zu verstehen.

7Man sollte den im engeren Bereich der Ressourcenausbeutung bzw. -erneuerung gewonnen Begriff der Nachhaltigkeit nicht unziemlich ausdehnen in die Bereiche sozialer Gerechtigkeit und Bedürfnissicherung, usw. (Selbst die Ausweitung auf nicht-erneuerbare Ressourcen im Sinne des „sustainable development“ ist bereits eine Erweiterung, verbleibt aber wenigstens beim Thema „Ressourcennutzung“ bzw. „-übernützung“.)

8Freilich spricht nichts dagegen, die Nachhaltigkeitsdebatte angesichts der Ressourcen auf die Problematik der Verantwortung für künftige Generationen zu übertragen („keine übermäßige Ausbeutung der nicht erneuerbaren Ressourcen jetzt!“) – hier ist eine Übertragung schon terminologisch und thematisch eher gerechtfertigt.

9Es spricht auch nichts dagegen, die Nachhaltigkeitsproblematik der ökoverträglichen Eingriffe zu verbinden mit Gesichtspunkten der Sozial- und Humanverträglichkeit sowie der Gerechtigkeit. Doch empfiehlt es sich zweifellos – schon aus Gründen der begrifflichen Klarheit –, die Begriffe weiterhin der Bedeutung und Definition nach getrennt zu halten und erst nachträglich in empirisch gehaltvollen Aussagen und Ansätzen zu sammeln bzw. nebeneinander zu verwenden, um gerade die Wechselbeziehungen deutlicher herauszustellen. Humanverträglichkeit, Sozialverträglichkeit bzw. Sozialgerechtigkeit sind nun einmal von der Ökoverträglichkeit im Sinne der Nachhaltigkeit im engeren Sinne zu unterscheiden. Enger ist die Beziehung, wie gesagt, zur Intergenerationenverträglichkeit bzw. -gerechtigkeit, da es sich dabei ebenfalls zum großen Teil um Ressourcenerschöpfungs-Probleme handelt. Zweifellos ist jedoch eine gewisse parallele Argumentation generell vertretbar, da es um die Feststellung und Nicht-Übertretung gewisser Zuträglichkeitsgrenzen geht. Insofern weisen Nachhaltigkeits- bzw. Umweltverträglichkeitsdebatten und Humanverträglichkeitsdiskussionen in der Tat Parallelitäten auf. Dies gilt nicht nur in formaler Hinsicht, sondern auch in inhaltlicher Beziehung; denn die Schädigung, Depravierung oder gar Zerstörung der Naturgrundlagen im Sinne der Nichtbeachtung von Nachhaltigkeit im originären Sinne schädigt natürlich im Zuge der Naturschädigung auch die Menschen- und Humanzuträglichkeit.

10Allgemein jedenfalls sollte der Ausdruck „Nachhaltigkeit“ – selbst mit spezifizierenden Zusätzen, wie „ökonomisch“, „sozial“ – nicht allzu weit und undifferenziert bzw. inhaltlich ungerechtfertigt ausgedehnt werden, wie es leider in manchen Ansätzen geschieht (s. a. u. Indikatoren für Nachhaltigkeitsdefizite, s. u. Tab. 6.2 in Beziehung auf Armutsquote, Arbeitslosigkeit, Einkommensunterschiede, Bildungsdefizite, Kriminalität).

11Es geht also generell um Umweltverträglichkeit („Ökoverträglichkeit“), Humanverträglichkeit (Zuträglichkeit für die Menschen in ihrer Umwelt) in einem ökonomisch vertretbaren und sozial angemessenen Rahmen und um die Verantwortung für künftige Generationen – nämlich jene, diesen eine zuträgliche und „lebbare“ Umwelt im Kleinen wie im Großen zu hinterlassen. Man kann also von „Ökoverträglichkeit“, „Humanverträglichkeit“ und „Zuträglichkeit für künftige Generationen“ sprechen. Dabei wäre noch die Sozialverträglichkeit für gesellschaftliche Gruppierungen als Leitidee hervorzuheben, die ebenfalls für künftige Zielsetzungen wie heute schon eine wichtige Leitidee darstellt.

  • 8 Skorupinski und Ott (2000, 140ff) unterscheiden drei Untervarianten des Kriteriums „Sozialverträgli (...)

12Häufig wird die „Tragfähigkeit“ der Erde (genauer der Lebenssphäre auf dem Planeten, einschließlich Wasser und Atmosphäre) als Eigenwert angesehen – so z.B. in erster Linie von Naturschutzverbänden. Der ehemalige BUND-Vorsitzende Weinzierl spricht etwas allgemeiner von „Zukunftsfähigkeit“. Diese und auch die international verbreitete Verwendung von „tragfähiger Entwicklung“ lässt es mehr oder minder bewusst offen, ob sich die Leitidee auf die Gesamtdynamik der Natursysteme (Ökosysteme) oder auf die Zuträglichkeit für Menschen und ihre künftigen Generationen bezieht. Deshalb wäre es besser, von ökologischer Verträglichkeit (Ökosystemverträglichkeit) und Humanverträglichkeit sowie im Besonderen von „Generationenzuträglichkeit“ oder Zukunftsfähigkeit für Nachkommen seit Generationen zu sprechen – und gesondert nochmals von der Sozialverträglichkeit8.

13Interessanterweise hat auch die Umweltpolitik die Kombination von Umweltverträglichkeit und Sozialverträglichkeit bereits aufgenommen und in der so genannten Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in Verbindung mit der umwelt-ökonomischen Gesamtrechnung und der Sozialen Gesamtrechnung einen Rahmen entworfen, der die Datenbasis für die notwendigen Integrationen in Gestalt der „gleichzeitigen Erreichung von Zielsetzungen in den Politikbereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales bzw. das Ausbalancieren der Zielkonflikte“ bereitzustellen versucht (Statistisches Bundesamt 2003, 79): Die Umwelt-ökonomische Gesamtrechnung wird „bereits jetzt zu den Indikatoren Rohstoff- und Energieproduktivität [...], Treibhausgasemissionen [...] und Luftschadstoffen“ hinzugezogen. Auch wurde 2003 erstmals eine „Bodengesamtrechung“ vorgestellt, die „vertiefende Informationen zum Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche“ in der Bundesrepublik liefert. Die Gesamtrechnungen verfolgen „das Ziel, eine integrierte Analyse zu ermöglichen, die die Ursachen von Entwicklungen aufzeigt und die Formulierung von Maßnahmen erlaubt“ – unter Berücksichtigung eines „möglichst vollständigen und konsistenten Gesamtbildes“. Sowohl in den Umwelt-ökonomischen Gesamtrechnungen, als auch in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wird nach „wirtschaftlichen Aktivitäten“ (Wirtschafts- bzw. Produktionsbereiche sowie der Konsum der privaten Haushalte) genauer differenziert. Dadurch werden die einzelnen Resultate vergleichbar und miteinander verknüpfbar.

14Die Ergebnisse der Umwelt-ökonomischen Gesamtrechnung und dieser Integration erlauben „Effizienzmaße (Produktivitäten oder Intensitäten)“ als „monetäre ökonomische Größen mit physischen Umweltkennziffern (zu) verknüpfen“, ermöglichen es, „sektorale Indikatoren“ (z.B. „spezifischen Energieverbrauch der Wirtschafts- oder Produktionsbereiche“) abzuleiten, zeitliche Entwicklungsanalysen sowie „Input-Output Tabellen zur Berechnung kumulierter Effekte“ zu erstellen und die Daten in „multi-sektoralen ökonometrischen Modellierungsansätzen zur Aufstellung von Szenarien mit einer integrierten Betrachtung“ von dynamischen Umwelt- und Wirtschaftsvariablen zu entwickeln (ebd. 80).

15Grunwald und Kopfmüller (2006, 46ff.) unterscheiden in ihrem so genannten „Mehr-Säulen-Konzept“ prinzipiell die ökologische Dimension von der ökonomischen und der sozial- und institutionell-politischen und behandeln diese als „gleichrangig“ für die Charakterisierung nachhaltiger Entwicklung. Nur unter Einbeziehung der institutionell-politischen neben den genannten anderen nicht-ökologischen Dimensionen könnte und müsse der „Langfristcharakter“ gewahrt, „die traditionelle Grenzziehung zwischen der einen ‚offiziellen‘ Politik und den mehr basisdemokratischen zivilgesellschaftlichen Gruppen im umwelt- oder entwicklungspolitischen Bereich […] überwunden“ (ebd. 51) sowie die „Integrativität“ der „Nachhaltigkeitskonzepte“ gewährleistet werden, die insgesamt unter den „vier querschnitthaften Prinzipien“: „Generationengerechtigkeit, Lebensqualität, sozialer Zusammenhalt und internationale Verantwortung“ stehen (ebd. 54, 133f.): „Im integrativen Konzept geht es darum, das Postulat global verstandener Gerechtigkeit in Zeit und Raum auf die menschliche Nutzung von (natürlichen und sozialen) Ressourcen und ihrer Weiterentwicklung zu beziehen. Der erste Schritt der Operationalisierung besteht in einer Übersetzung der konstitutiven Elemente in generelle Ziele nachhaltiger Entwicklung:

  • Förderung der menschlichen Intelligenz“;

  • Erhaltung des gesellschaftlichen Produktivpotenzials“;

  • Bewahrung der Entwicklungs- und Handlungsmöglichkeiten der Gesellschaft“ (ebd. 55).

16Dies wurde nach dem von der Helmholz-Gemeinschaft der deutschen Großforschungsinstitute zuerst systematisch entwickelten „integrativen Nachhaltigkeitskonzept“ innerhalb des Projektes „Global zukunftsfähige Entwicklung – Perspektiven für Deutschland“ zu einem System von „Nachhaltigkeitsregeln“ (ebd. 56f.) entwickelt. Hierbei spielen nicht nur die „nachhaltige Nutzung erneuerbarer Ressourcen“ sowie der „nicht erneuerbaren Ressourcen“, die „nachhaltige Nutzung der Umwelt als Senke“ und die „Vermeidung unvertretbarer technischer Risiken“ eine entscheidende Rolle, sondern auch die „nachhaltige Entwicklung des Sach-, Human- und Wissenskapitals“ sowie die „Erhaltung des gesellschaftlichen Produktivpotenzials“ und eben die „Bewahrung der Entwicklungs- und Handlungsmöglichkeiten“ – auch im Hinblick auf „Chancengleichheit“, Partizipation, „Erhaltung des kulturellen Erbes in der kulturellen Vielfalt“ sowie der „kulturellen Funktion der Natur“ und der „Erhaltung der sozialen Ressourcen“ – kurz: alle Regeln zur „Sicherung der menschlichen Existenz“ im Hinblick auf Gesundheit, Grundversorgung, Existenzsicherung, gerechte Verteilung der „Umweltnutzungsmöglichkeiten“ und sogar für einen „Ausgleich extremer Einkommens- und Vermögensunterschiede“. Als „instrumentelle Regeln“ werden u.a. angegeben: „Internalisierung der extern ökologischen und sozialen Kosten“, „angemessene Diskontierung“, „faire weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen“ und „internationale Kooperation“, „Machtausgleich“ und „Selbstorganisationsfähigkeit“ (ebd. 57).

17Nachhaltigkeit wird also umfassende indikative, weit über die ökologische Einbettung und Thematisierung hinausgehende politische und gesellschaftliche Aufgabe verstanden. „Nachhaltigkeit“ gilt somit sogar ein umfassendes Rahmenkonzept für die gesellschaftliche Entwicklung überhaupt – sowohl national als auch vor allem international gesehen (im Hinblick auf Entwicklungspolitik und internationaler Chancengerechtigkeit sowie globale Verantwortung). Dabei werden anhand ausgewählter Indikatoren vor allem für die Bundesrepublik Deutschland aber auch allgemein zentrale „Nachhaltigkeitsdefizite“ (ebd. 66ff.) herausgestellt, die nicht nur die Umweltbelastung und den Land- und Flächenverbrauch sowie die Gefährdung der Biodiversität und den Verbrauch nicht-erneuerbarer Stoff- und Energieressourcen, die Belastung und Verschmutzung der Böden und Gewässer betreffen – also die klassischen ökologischen Teildimensionen –, sondern auch die Verteilungs- und Gerechtigkeitsproblematik sowie die sozialen und kulturellen Unausgewogenheiten in der Gesellschaft.

18Kritisch heben Grunwald und Kopfmüller (ebd. 133f.) hervor, dass die Nachhaltigkeitsstrategie für die Bundesrepublik Deutschland noch keine „wirklich integrative Handlungsstrategie“ erkennen lässt, da im Wesentlichen die ökologischen Faktoren – und zwar nur der „intergenerativen Gerechtigkeit“ – eine „deutliche Priorität genießen, die „intragenerative Perspektive“ aber vernachlässigt wird. Die „Möglichkeit einer ‚Entkopplung’ zwischen Wirtschaftsleistung und Umweltverbrauch“ wird zu optimistisch eingeschätzt und „entsprechend ist die Auswahl von Indikatoren wie Bruttoinlandsprodukt, Rohstoffproduktivität und Transportintensität problematisch“. Die Autoren urteilen (ebd. 134): „Trotz einiger begrüßenswerter Ansätze etwa in den Bereichen erneuerbarer Energien, Familien- und Rentenpolitik sind bislang noch erhebliche Defizite festzustellen“: So weise die viel publizierte „AGENDA 2010“ „nur wenige konkrete Bezugspunkte“ zu der 2002 vorgelegten Nachhaltigkeitsstrategie auf: „Ändert sich daran nichts, muss eine solche Strategie zwangsläufig zu einem zwar stattlichen, aber zahnlosen Tiger degenerieren“. (Ähnliche, sehr allgemein gehaltene Kritiken werden gegenüber den Initiativen auf der EU-Ebene und bei den UN-Zielen und UN-Konventionen (UN-Millenniums-Ziele für 2015) und für das Konzept „Global Governance“ vorgebracht, obwohl diese Initiativen als „von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der politischen Umsetzung von Strategien nachhaltiger Entwicklung angesehen werden (ebd. 145). Es geht insgesamt in den ökologischen Hauptschwerpunkten um Umweltverträglichkeit – „Ökoverträglichkeit“ –, Humanverträglichkeit – Zuträglichkeit für die Menschen in ichrer Umwelt und um die Verantwortung für künftige Generationen, nämlich, diesen eine zuträgliche und „lebbare“ Umwelt im Kleinen wie im Großen zu hinterlassen –, um Sozialverträglichkeit für gesellschaftliche Gruppierungen und ökonomische Nachhaltigkeit, die nicht mit neoliberalen Quartalsdenken verwechselt werden kann. D.h. um die gleichen Leitideen, die unabhängig von der Diskussion um die Nachhaltigkeit entwickelt wurden.

19Zweifellos ist es sinnvoll, geradezu „human“ mit unserer Umwelt umzugehen, genauer: „human-verträglich“, ökologisch vertretbar, unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit (also die Regenerierbarkeit nachwachsender Naturressourcen beachtend). Humanverträglichkeit wäre also eine Idee, die durchaus mit der menschengerechten Umwelt- oder Lebensqualität in dem Natursystem, in dem man lebt, zusammenhängt. Es ist nicht von ungefähr, dass auch die Ethik sich in dieser Richtung erweitert hat und heute eine so genannte „ökologische Ethik“ des rücksichtsvollen Umgangs mit Naturressourcen, Naturwesen und -systemen entwickelt wird. Diese neue Richtung und Naturethik ist natürlich mit der zunehmenden Belastung und Zerstörung der Umwelt und der Lebensqualität durch Ballungsprobleme, Übernutzung und Erschöpfung von Rohstoffreserven und Ökosystemen und durch die Überbevölkerungsproblematik entstanden.

20Der Biologe und Ökologe Josef Reichholf hat neuerdings (2008) im Anschluss an eine ausführliche Diskussion über Evolutionsprozesse, biologische Vorstellungen über Gleichgewichte und Fließgleichgewichte (von Bertalanffy) die Nachhaltigkeitsdiskussion unter dem Ziel eines ausgewogenen Gleichgewichts und einer ausgleichenden Proportionierung von Ressourcenverbrauch und -regeneration wieder einmal darauf aufmerksam gemacht, dass eine vom Menschen unabhängige Natur im Systemzusammenhang kaum mehr existiert, dass vor allem fälschlich immer abgeschlossene Ökosysteme unterstellt wurden, aber eine Abwägung von Nachhaltigkeitsbewertungen generell in größere Zusammenhänge einer nicht rein statischen und nicht nur auf rein biologisch-ökologisches Gleichgewicht ausgerichteten Konzeption weder der faktischen Entwicklung der Natursysteme und –zusammenhänge noch den menschlichen Nutzungsmöglichkeiten und Zielinteressen gerecht werden kann. Ein ökologisches Gleichgewicht unter Naturnutzung durch den Menschen sei eine Art von Mythos: „Denn betrachten nicht etwa die vier großen Naturnutzer, die Land- und Forstwirtschaft, die Jagd und die Fischerei, seit jeher Ungleichgewichte als Ziele ihrer Vorstellungen vom Gleichgewicht?“ (2008, 113). „Perfekte Nachhaltigkeit“ wäre geradezu ein unmögliches „Perpetuum mobile“. Stattdessen ist schon möglichst große Schonung der „vorhandenen Ressourcen“ ein sinnvolles Ziel der Nutzungsmöglichkeiten, also eher eine vielseitige diversifizierte jeweils situations- und entwicklungsangepasste dynamische Wechselwirkung zwischen Naturvorgängen und menschlichen Eingriffen, sodass möglichst keine „Kippvorgänge“ der Systemzustände eintreten sollten (ebd. 117, 121). Die situationsdynamisch angepasste Strategie eines wechselwirkenden Eingreifens des Menschen in Naturvorgänge zur Stabilisierung von jeweiligen Spannungen und „Ungleichgewichten“ – und nicht die Verteidigung von Gleichgewicht oder gar Gleichmacherei im Gesellschafts- und Umweltverhalten – sei jenseits der großen Vereinfachungen von „Gleichgewicht“ in und „mit der Natur“ nötige Erkenntnis und Verhaltensleitlinie. Gleichheit und Gleichgewicht wären „günstigstenfalls gleichbedeutend mit Stillstand, schlimmstenfalls das Ende. Wir brauchen deshalb ein neues Denken in den Ungleichgewichten: in der Ökologie wie in der Gesellschaft“. Nur „überlebensfähige Ungleichgewichte werden aus der Gegenwart wie in der Vergangenheit die Menschheit in die Zukunft führen“ (ebd. 132). Aber „dazu brauchen wir ungleich bessere Kenntnisse über die Grenzen von produzierenden Ungleichgewichten, als sie uns bislang zur Verfügung stehen. Wir müssen wissen, wie groß die Energieflüsse und Materialumsetzungen werden dürfen, um den Rahmen nicht zu sprengen und andere Menschen und die örtliche, regionale oder globale Natur nicht zu schädigen“ (ebd. 136). „Aus ‚Gleichgewichten’ heraus entsteht keine bessere Welt, und es werden keine Reformen zustande kommen. Nur funktionierende Ungleichgewichte können ‚nachhaltige Entwicklungen’ ermöglichen“ (ebd. 137) und relativ stabilisierte und prozessdynamisch angepasste tragfähige Entwicklungen ergeben.

21Erstmals hierauf dezidiert aufmerksam gemacht zu haben, ist das Verdienst von Reichholfs kurzer Studie, die zeigt, dass vereinfachte und idealisierte Supermodelle von Gleichgewichten und perfekter Nachhaltigkeit entweder mythische Projektionen oder romantische Naturverehrung darstellen. Beides sind keine gangbaren Alternativen, sondern Umweltverträglichkeit und Menschenzuträglichkeit müssen in abgewogener Wechseldurchdringung bzw. -abstimmung in einem dynamisch proportionierten und analysierten sowie kontrollierten Zusammenwirken auf eine möglichst tragbare Zukunftsentwicklung ausgerichtet sein. Angesichts der recht einseitigen Ausrichtung auf eng begrenzte und meist statisch verstandene Ökosystemgleichgewichte und auf möglichst vollkommene Nachhaltigkeit im engeren Sinne ist es wichtig, auf die Beschränkungen solcher Modelle aufmerksam zu machen und den Prozesscharakter der interaktiven Entwicklungen und der möglichst zu stabilisierenden „Ungleichgewichte“ und Spannungszustände zu erkennen und zu nutzen – sowohl im Sinne einer Umweltverträglichkeit als auch der Menschenzuträglichkeit – möglichst in abzustimmender Proportionierung.

22Hinzu kommt Folgendes, was ich für besonders wichtig erachte: Man kann eigentlich – außer in wenigen Regenwald-, Gebirgs- und Wüstengegenden der Erde – kaum noch von reinen ökologischen Systemen im Sinne von ungestörten Naturzusammenhängen sprechen (s.o.S. 62). Überall hat der Mensch die Natur so weitgehend verändert, dass es sich um Wechselwirkungssysteme zwischen technisch-industriellen, meist durch Landwirtschaft (um)geprägten Umweltsystemen und den ökologischen Systemzusammenhängen von einst und der gesellschaftlichen Umprägungen in Ballungsgebieten handelt. Streng genommen müsste man statt von Ökosystemen von Öko-Techno-Systemen oder genauer sogar von „Öko-Techno-Sozio-Systemen“ sprechen. (Die Reihenfolge der Komponenten ist natürlich umtauschbar.)

23Hierfür wäre eine „tragfähige“ oder „zukunftsfähige“ Entwicklung anzustreben und als Leitidee zu formulieren. (Darauf ist zum Schluss noch einmal genauer mit Vorschlägen einzugehen.) In der bisherigen Diskussion der überzeugten Umwelt- und Naturschützenden einerseits und der Vertreter(innen) von gegnerischen (rein anthropozentrischen) Auffassungen ist diese Abwandlung der ursprünglichen Systemauffassungen bislang kaum genügend berücksichtigt worden. Wir leben in der Tat in einer weitgehend vom Menschen, wenn auch nicht „gemachten“, so doch intensiv „geformten“ bzw. „überformten“ Umwelt, die nur noch in Grenzen „natürlich“ genannt werden kann. Dennoch stellen sich die Probleme der Sicherung der zukünftigen Entwicklung, der „Tragfähigkeit“ im ökologischen Sinne (Vermeidung der Systemzerstörung und Erhalt der Entwicklungsfähigkeit sowie der nachwachsenden Ressourcen) genau so wie bei den wirklich rein „natürlichen“ Ökosystemen. Wie gesagt, ist es besser, von einer Entwicklungsfähigkeit unter den Gesichtspunkten der „Öko-(techno)-Verträglichkeit“, der „Humanverträglichkeit“ (einschließlich der Nachgenerationen) und der „Sozialverträglichkeit“ zu sprechen. Dabei muss man sich bewusst sein, dass unter diesem Gesichtspunkt einer insgesamt „zuträglichen“ oder „verträglichen“ Entwicklung alle diese Komponenten mitspielen, einander begrenzen und z.T. überlagern. Es muss also das Ziel sein, sinnvolle und zukunftsfähige Kompromisse einzugehen, damit die Öko-Systeme nicht in ihren Funktions- und Lebens(sicherungs)grundlagen zerstört oder derart wirksam geschädigt würden, dass weder die verbleibenden überformten Natursysteme noch die Menschen noch ihre Gesellschaften in annehmbarer Weise weiterexistieren können. Die Lebenssphäre unseres Planeten muss für alle drei Gesichtspunkte der ökologischen, intergenerationellen, human und sozial verträglichen Zukunftsprojektionen weiterhin angemessen zu integrierende Entwicklungsmöglichkeiten bereitstellen – also humanzuträgliche und Natur erhaltender Maßnahmen vereinen. Die absolute Übertreibung eines der Faktoren und dementsprechend die totale Ausbeutung der anderen würden zur „Verwüstung“ oder „Vermüllung“ unseres gemeinsamen Raumschiffes Erde und zum Zusammenbrechen der Ökosysteme führen. Das kann niemand wollen, deshalb sind abgewogene und tragfähige langfristige Lösungen gefordert, die alle genannten Komponenten berücksichtigen – wenigstens, soweit sie für die Erhaltung und Entwicklung bzw. Zukunftsfähigkeit der Öko-Techno-Sozio-Systeme entscheidend sind.

24Für die zukünftige Entwicklung unserer Gesellschaften und ihrer Lebenswelt(en) wird es immer dringlicher, ja, unverzichtbar, derartige Prioritätensetzungen vorzunehmen, um die entsprechenden Wert- und Verantwortungskonflikte in gewisser Weise durch ethisch- und sozial motivierte Regeln ordnen zu können. Zumindest müssen Verantwortliche Institutionen, Planer, Kreditgeber, Politiker – kurz: alle Entscheider – sich solcher Problemzusammenhänge deutlicher als bislang bewusst sein/werden. Um die Verantwortungskonflikte besser sichten und nach moralisch plausiblen Urteilen wechselseitig jeweils in Vorrangvergleichen einordnen zu können, haben mein ehemaliger Mitarbeiter und heutiger Kollege Matthias Maring und ich in Übernahme und Erweiterung von Prioritätsregeln aus der amerikanischen Wirtschaftsethik (etwa nach Patricia Werhane, die vier solche Regeln aufgestellt hat) 20 Prioritätsregeln für die Berücksichtigung bei der Regelung oder Lösung derartiger Wert- und Verantwortungskonflikte entworfen. Darunter umfasst die zweite Hälfte jene Vorzugsnormen, die für die Öko-, Human- und Sozialverträglichkeit am wichtigsten sind.

6.1 Regeln für Prioritäts- und Verantwortungskonflikte

  1. „Moralische Rechte jedes betroffenen Individuums abwägen“; diese gehen vor Nutzenüberlegungen (prädistributive (Grund-)Rechte) (Werhane 1985, 72f.)

  2. Einen „Kompromiss suchen, der jeden gleich berücksichtigt“ – im Falle eines unlösbaren Konflikts „zwischen gleichwertigen Grundrechten“.

  3. „Erst nach Abwägung der moralischen Rechte jeder Partei darf und sollte man für die Lösung votieren, die den geringsten Schaden für alle Parteien mit sich bringt“.

  4. Erst nach ‚Anwendung‘ der Regeln 1, 2 und 3 Nutzen gegen Schaden abwägen.
    Also als ein Zwischenfazit der bisherigen Prioritäten kann formuliert werden: Nichtaufgebbare moralische Rechte gehen vor Schadensabwendung und -verhinderung und diese vor Nutzenerwägungen.

  5. Bei praktisch unlösbaren Konflikten zwischen Parteien und Beteiligten sollte man hinsichtlich Schädigungen und Nutzen für die verschiedenen Parteien faire Kompromisse suchen. (Faire Kompromisse sind z.B. annähernd gleichverteilte oder gerechtfertigt proportionierte Lasten- bzw. Nutzenverteilungen.)

  6. Universalmoralische und direkte moralische Verantwortung soll die nichtmoralischen und beschränkten Verpflichtungen überwiegen.

  7. Universalmoralische Verantwortung geht i.d.R. vor Aufgaben- bzw. Rollenverantwortung.

  8. Direkte primäre moralische Verantwortung ist meistens vorrangig gegenüber indirekter Fern- oder Fernstenverantwortung (wegen der Dringlichkeit und der beschränkten Verpflichtung; aber: Abstufungen nach Folgenschwere und – nachhaltigkeit).

  9. Universalmoralische und direkte moralische Verantwortung gehen vor sekundärer korporativer Verantwortung.

  10. Das öffentliche Wohl, das Gemeinwohl soll allen anderen spezifischen und partikularen nichtmoralischen Interessen voranstehen. Auch in technischen Regelwerken sind Prioritätsprinzipien formuliert. DIN VDE 31 000–2 stellt z.B. die folgende Regel auf:

  11. „Bei der sicherheitsgerechten Gestaltung ist derjenigen Lösung der Vorzug zu geben, durch die das Schutzziel technisch sinnvoll und wirtschaftlich am besten erreicht wird. Dabei haben im Zweifel die sicherheitstechnischen Erfordernisse den Vorrang vor wirtschaftlichen Überlegungen.“ Sicherheit geht also vor Wirtschaftlichkeit.

  12. Globale, kontinentale, regionale und lokale Umweltverträglichkeit sind zu unterscheiden und zu berücksichtigen. System-relevante oder gar system-entscheidende Umweltverträglichkeit geht vor – und innerhalb der Letzteren die je bereichsweitere (umfassendere) Wirkungsweise bzw. -vernetzung..

  13. Bei „Dringlichkeit“ rangiert Ökoverträglichkeit vor ökonomischer Nutzanwendung.

  14. Menschen-, Humanverträglichkeit und Sozialverträglichkeit stehen im Konfliktfall vor Umwelt-, Arten- und Naturverträglichkeit, sind aber meist zusammen oder in sinnvollen Kompromissen anzustreben.

  15. Konkrete, Situations- und Betroffenen-bezogene, Humanität soll den generellen abstrakten Forderungen und universalen Prinzipien auch hinsichtlich der Güterabwägung vorangehen,

  16. Menschengerechtes (generelle Human- und Sozialverträglichkeit) geht allgemein bloß Sachgerechtem vorher.

  17. Verträglichkeit mit den Erfordernissen des Überlebens und der Qualität des Lebens künftiger menschlicher Generationen und die vorausschätzbare Akzeptanz von Maßnahmen, die künftige Generationen betreffen, sollten sehr hohe Priorität haben.

  18. Bei sozialen und politischen Planungen i.A. sollten alle Anstrengungen unternommen werden, um ein (relatives) Maximum an allgemeiner Freiheit und an freien Entscheidungen – Offenheit und Flexibilität der Planungen im großen Stil – und um weitgehend gleiche Möglichkeiten für künftige Entwicklungen („Multioptionsgesellschaft“) zu erreichen.

  19. In gleicher Weise sollte eine relative Vielzahl von Optionen auch für die heutige Generation hohe Priorität haben; das heißt (mit 18.): keine wichtigen Möglichkeiten sollten für heutige und für künftige Generationen ausgeschlossen werden.

  20. Nötig ist es also insgesamt, totale Ressourcenerschöpfung und umfassende Umweltverschmutzung zu vermeiden durch einen Vorrang für eine „tragbare“ und „tragfähige“ bzw. möglichst „nachhaltige“ Entwicklung“, die weder die „Tragfähigkeit“ der Ökosysteme (und zumal des Gesamtökosystems der Lebenssphäre) überfordert bzw. herunterwirtschaftet – noch den Grundrechten und Teilhaberechten großer Bevölkerungsgruppen zuwiderläuft. Es muss also um eine proportionierte und moralisch vertretbare Kombination der Forderungen bzw. Prioritäten der Regeln 16. bis 18. gehen, also um einen unter allen genannten Gesichtspunkten tragfähigen und akzeptablen „vernünftigen“ Kompromiss.

25Ich möchte zumal einige zentrale ökologisch und human bedeutsame von diesen Prioritätsregeln kommentieren:

26Die Regeln 19 und 20 beziehen sich auf die Vereinbarkeit der heute so genannten „Multioptionsgesellschaft“ und die i. S. einer „tragbaren“ Nutzung natürlicher Reserven und Ressourcen ohne Übernutzung – sowohl für jetzige als auch für künftige Generationen. Sie fasst in gewisser Weise die beiden vorher genannten Regeln in einer Forderung nach einer abgewogenen und für alle Betroffenen – heutige wie künftige – fairen Kompromissforderung zusammen. „Tragbare Entwicklung“ für heutige wie zukünftige Generationen soll eine sehr hohe Priorität haben. Die Idee der „nachhaltigen“ Nutzung von Ressourcen bei erneuerbaren Rohstoffen jeglicher Art, welche international große Resonanz (wenn auch noch nicht eine entsprechende Verwirklichung) gefunden hat, muss also noch weiter ergänzt werden durch die Forderung nach der nicht-totalen Ausschöpfung nicht-erneuerbarer Ressourcen und durch die Suche nach möglichst die Umwelt schonenden Alternativen bzw. Substitutionen. Denn ebenso wichtig ist es, eine Ausschöpfung nicht-erneuerbarer Ressourcen zu vermeiden und deren sparsame Nutzung zu verwirklichen und zu ermöglichen durch das Suchen nach umwelttechnisch unbedenklichen Substitutionen (Rohstoffersatzmöglichkeiten) und nach Umwelt erhaltenden und schonenden Alternativen und Gesamtplanungen. Insbesondere dürften z.B. nicht hochwichtige organische Rohstoffe wie das Erdöl, das für zukünftige petrochemische Synthesen und Entwicklungen und somit für wichtige Produkte auch künftigen Generationen noch zur Verfügung stehen sollte, unkontrolliert weiter in den lawinenartig zunehmenden Massen von Verbrennungsmotoren verbrannt werden.

27Das Angeführte spielt nicht nur generell eine große Rolle, sondern muss auch vor dem Hintergrund der Umweltdebatte und angesichts der ökologischen Krisenerscheinungen gesehen und schnell angewendet werden, gerade angesichts unserer angeführten diesbezüglichen Bewertungsgewohnheiten, die hier oft ins „Schlingern“ geraten. Insofern kann man vielleicht sagen, dass die präzisere Diskussion hinsichtlich der analytischen Aufarbeitung der Wertprobleme in der Umweltforschung erst noch beginnen muss.

28Angesichts der ökologischen Krisenerscheinungen, der Zunahme regionaler, kontinentaler oder gar globaler Dilemmata (Ozon, CO2, Ressourcenerschöpfung, Erosion, Klimaveränderungen, Verschmutzungen, soweit sie eben anthropogen sind) gilt zunehmend: Diese sind katastrophenträchtig genug, so dass die Natureinstellung, die traditionellen Verhältnisse des Menschen zur Natur, derart geändert werden müss(t)en, dass auch der Biosphäre und ihrer Funktionsintegration dieser „Bio-Technosphäre“, unserer immer stärker technisch überfremdeter bzw. manipulierter Lebensumwelt eine neue (und negative!) Gewichtigkeit zukommen muss.

29Darüber hinaus gilt es aber auch, die heutigen möglichen Freiheiten der Multioptionsgesellschaften in Angemessenheit und nach Möglichkeit auch künftigen Generationen zu erhalten sowie diesen eine einigermaßen verteilungsgerechte Sicherung der Existenzbedingungen (eines über das physische Existenzminimum hinausgehenden minimalen zuträglichen Lebensstandards) zugänglich zu machen. Nicht nur eine „natürliche“, sondern auch eine moralisch „tragbare“ Entwicklung sollte angezielt werden. Das bedeutet: Eine Kombination der beiden zuletzt genannten Regeln sollte sowohl für heutige wie für künftige Menschen in angemessener Weise nachdrücklich und zugleich möglichst „nachhaltig“ angestrebt werden.

30Die Diskussion um eine erweiterte Nachhaltigkeitskonzeption und deren Realisierung gelangte in der Folge des oben erwähnten „Drei-Säulen-Modells“ in die Agenda von Forschungsprojekten und Forschungsinstitutionen, wie z.B. dem Helmholtz-Programm „Nachhaltige Entwicklung und Technik“ (Grunwald 2003, 34):

31Erste Versuche zur Rücksicherung der drei „generellen Ziele nachhaltiger Entwicklung“, wie etwa „Sicherung der menschlichen Existenz“, „Gestaltung des gesellschaftlichen Produktivpotentials“ und „Bewahrung der Entwicklungs- und Handlungsmöglichkeiten“, sollen Schritte zur Operationalisierung der Nachhaltigkeitsbemühungen unter Berücksichtigung der genannten unterschiedlichen Faktoren ökologischer, politisch-institutionell, ökonomischer, sozialer Dimensionen führen. Dieselben „Dimensionen“ der Nachhaltigkeit sollen „gleichrangig und integriert“ behandelt werden (ebd. 25). (Die „Menschenzuträglichkeit“ ist offensichtlich in der ersten Zielsetzung mitgemeint). Man sieht zwar klar die Mehrdimensionalität der Einflussfaktoren und bemüht sich um funktionsäquivalente Behandlungen durch teilweise Übersetzung von Nachhaltigkeitsforderungen in technische Entwicklungsprofile und -anforderungen, jedoch sind außer wenigen, nur vergleichenden, Regeln des mehr oder weniger Nachhaltigen und der Forderung der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Technikgestaltung und schon in der Technikfolgenabschätzung (ebd. 32ff. noch kaum präzisere, konkretere Szenarien entwickelt worden, die konkurrierende deutlich übertreffen: So ist weder eine vorrangige Marktorientierung, noch eine Ausrichtung an expliziter Modernisierung und Globalisierung noch ein „Szenario Regeneralisierung und Gemeinwohlorientierung“ jeweils eindeutig besser situiert als das jeweilige andere. (Ausschließlich das letztere scheint „Wachstumsschwächen“ hinsichtlich der Zukunftsprojektionen aufzuweisen.) Kombinierte Maßnahmenbündel etwa der Vereinigung mit Marktdominanz und Modernisierung oder der Verbindung von Modernisierung und Regionalisierung sowie Gemeinwohlorientierung würden sich in erster Linie dadurch unterscheiden, dass beim ersteren weitgehend auf den Markt als Steuerungsmechanismus abgehoben wird, während das letztere Maßnahmenbündel eine höhere zentrale Lenkungsfunktion des Staates umfassen würde (ebd. 112ff.).

32Man versucht zwar „Nachhaltigkeitsregeln [...] als Prüfkriterien“ zu verstehen (Regelerfüllung bedeutet bessere Nachhaltigkeit) und so instrumentelle Bedingungen für Nachhaltige Entwicklung in zehn sensitiven Bereichen („Feldern“) auszuzeichnen: „Internalisierung externer sozialer ökologischer Kosten, angemessene Diskontierung, Verschuldung, faire weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen, Förderung der internationalen Zusammenarbeit, Resonanzfähigkeit der Gesellschaft, Reflexivität der Gesellschaft, Steuerungsfähigkeit, Selbstorganisation, Machtausgleich“. Eine Menge von 25 Nachhaltigkeitsregeln unter rund 120 Indikatoren soll zur Kontinuisierung und Operationalisierung der Ergebnisse bzw. Soll-Ist-Wert-Vergleiche beitragen, weist aber natürlich noch viele Spielräume, Pauschalierungen und Mehrdeutigkeiten der Zielwerte-Kombinationen auf. Immerhin wurde für die Gesamtzahl der Indikatoren aufgrund von zeitlich abgestuften Zielwerten für das nächste und übernächste Jahrzehnt eine Reduzierung der Einflussfaktoren und Indikatoren erreicht, so dass sich die gegenwärtig dringendsten „Nachhaltigkeitsprobleme in Deutschland“ in eine Übersichtstabelle fassen lassen (ebd. 109).

6.2 Zentrale Nachhaltigkeitsdefizite und die sie abbildenden Indikatoren

Nachhaltigkeitsdefizit

Ausgewählte Indikatoren

Gesundheitsbeeinträchtigungen

Luftschadstoffbelastung durch Feinstaubemissionen/-immissionen und bodennahes Ozon; Anteil der Personen, die unter Lärmbelästigung leiden

Armut

Armutsquote

Drastische globale Einkommensunterschiede

Globale Relation zwischen oberstem und unterstem Einkommens-Quintil

Arbeitslosigkeit

Langzeitarbeitslosenquote

Bildungsdefizite

Anteil der Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss

Mangelnde Chancengleichheit

Zusammenhang zwischen der Lese-fähigkeit von Schülern und ihrem sozio-ökonomischen Hintergrund

Kriminalität

Straftaten pro 100.000 Einwohner

Flächenverbrauch

Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche pro Tag

Rückgang der Biodiversität

Anteile gefährdeter Arten bei Säugetieren, Fischen, Vögeln und Gefäßpflanzen

Belastung der Waldböden

Versauerungs- und eutrophierungs-relevante Luftschadstoffemissionen (SO2, Nox, NH3)

Abbau nicht-erneuerbarer Ressourcen

Verbrauch nicht-erneuerbarer Energie-ressourcen

Klimawandel

CO2 Emissionen

Ungleiche globale Verteilung der Umweltnutzungsmöglichkeiten

CO2 Emissionen pro Kopf im internationalen Vergleich

Gewässerverschmutzung

Anteil der Fließgewässer mit mindestens chemischer Güteklasse II

Staatsverschuldung

Defizit-Quote der öffentlichen Haushalte

Mangelnde Wahrnehmung globaler Verantwortung

Umfang der Agrarexport-Subventionen in der EU; Öffentliche Mittel für Entwicklungszusammenarbeit in Prozent des Bruttoinlandsproduktes

Quelle. Grunwald 2003, 109
Tab. 6.2 Zentrale Nachhaltigkeitsdefizite und die sie abbildenden Indikatoren

33Wie oben schon angedeutet sind natürlich die Indikatoren „Armut“, „drastische globale Einkommensunterschiede“, „Arbeitslosigkeit“, „Bildungsdefizite“, „mangelnde Chancengleichheit“ und „Kriminalität“ und deren Folgewirkungen, die bereits auf der rechten Seite der Tabelle 1 genannt sind, keineswegs unmittelbar unter dem Begriff der „Nachhaltigkeit“ zu vereinen (s.o.), sondern eher Indikatoren der sozialen Gerechtigkeit bzw. Humanverträglichkeit als Indikatoren der Nachhaltigkeit, selbst im weiteren Sinne. Entsprechendes gilt für die Staatsverschuldung und die auf gesellschaftliche Teilgruppen ausgerichtete Subventionstätigkeit und auch für die „Wahrnehmung globaler Verantwortung“ in diesem Sinne.

34Ähnliches ist übrigens z.T. kritisch auch für die nachstehend genannten 21 Indikatoren zur Messung des Fortschritts hinsichtlich der Nachhaltigkeit aus der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung nach 2002 zu konstatieren (obwohl hier das Ziel der erst sekundär zu schaffenden Integration und also Verbindung von Okönomie, Ökologie und Sozialem deutlich genannt ist:

3521 Indikatoren zur Messung des Fortschritts hinsichtlich der Nachhaltigkeit in der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung mit dem Ziel der Integration von Ökonomie, Ökologie und Sozialem (2002):

  1. Energie- und Rohstoffproduktivität

  2. Emissionen der Treibhausgase

  3. Anteil der erneuerbaren Energien

  4. Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche

  5. Bestände ausgewählter Tierarten

  6. Staatsdefizit

  7. Investitionsquote

  8. Forschungs-, Entwicklungsausgaben

  9. Ausbildungsabschlüsse der 25jährigen, Studienanfängerquote

  10. Bruttoinlandsprodukt

  11. Transportintensität und Anteil der Bahn am Güterverkehr

  12. Anteil des ökologischen Landbau

  13. Schadstoffbelastung der Luft

  14. Zufriedenheit mit der Gesundheit

  15. Zahl der Wohnungseinbrüche [!!!]

  16. Erwerbstätigenquote

  17. Ganztagsbetreuungsangebote

  18. Verhältnis der Bruttojahresverdienste von Frauen und Männern

  19. Zahl der ausländischen Schulabgänger ohne Schulabschluss

  20. Ausgaben für Entwicklungshilfe

    • 9 Besonders die Punkte 6. bis 12. und 14. bis 21. haben ersichtlich begrifflich nicht direkt etwas mi (...)

    Einfuhren der Europäischen Union aus Entwicklungsländern9

36Zu diesen Indikatoren gab es reichlich Kritik – u.a. von Umweltverbänden, die von – reinen – Absichtserklärungen sprachen, aber mit Recht hervorhoben, dass Bereiche der Nachhaltigkeit festgelegt wurden, wenn auch ohne genaue Ziel- bzw. Zielkorridorfestlegung und ohne Beachtung des Konfliktpotenzials innerhalb der Indikatoren.

37Ein gewisser Fortschritt durch Differenzierung der Dimensionen, Einflussfaktoren und einiger möglicher Maßnahmenbündel ist zweifellos durch solche näher spezifizierenden Modellanalysen ins Blickfeld geraten. Besonders kritische Bereiche und Nachhaltigkeitsdefizite sind so genannt, also ein Handlungsbedarf ist in den entsprechenden „Aktivitätsfeldern“ offenbar geworden. Jedoch ist eine speziell die Wertediskussion und Entscheidungsstrategien beleuchtende Projektion der Resonanz und Akzeptanz durch die Bevölkerung damit noch nicht erreicht oder auch nur beabsichtigt. Die Fragen der Human- und Sozialakzeptanz sowie der Realisierung einer verbreiteten Annahme von Nachhaltigkeitskonzepten in der Bevölkerung auch in ökonomischen Krisensituationen steht weiterhin auf der Tagesordnung. Ohne eine dementsprechende umfassendere Wertdiskussion in den gesellschaftlichen Leitschichten und vor allem in der jungen Generation und ohne eine Rückbeziehung auf Gesichtspunkte der gesellschaftlichen und auch individuell einzulösenden Humanisierung wird es nicht zu praktischen Entwicklungen bei der Verwirklichung der Nachhaltigkeitskonzepte kommen. Ähnlich wie „innovative Technik“ selbst ist auch „Technikfolgenabschätzung als Nachhaltigkeitsbewertung“ nur eine „notwendige, aber keine hinreichende Bedingung“ für die Verwirklichung von Zielen und Konzepten im Sinne bereichsübergreifender Nachhaltigkeit (vgl. ebd. 27, 32ff., 114ff.). Immerhin sind der Wille zur Integrativität der Konzepte nachhaltiger Entwicklung nach dem genannten Drei-Säulen-Modell bzw. Drei-Dimensionen-Ansatz und die entsprechende Einsicht der Notwendigkeit einer Kombination oder Integration eine wichtige Vorbedingung für eine generelle Inangriffnahme der vielschichtigen Problematik und für die Akzeptanz von Nachhaltigkeitseinsichten in der Bevölkerung.

Anmerkungen

6 „Sustainable development“ wird oft mit „nachhaltige Entwicklung“ übersetzt – und stammt wohl auch geschichtlich aus dieser traditionellen Idee der Forstwirtschaft. Hans Carl von Carlowitz in Freiberg/Sachsen hatte 1713 in seinem Buch „Sylvicultura Oeconomica“ diese Konzeption wohl als erster entwickelt. Die „Tragbarkeit“ ist allerdings nicht auf die nachwachsenden regenerierbaren Ressourcen beschränkt wie die „nachhaltige“ Forstbewirtschaftung.

7 Weitere Verfeinerungen hinsichtlich unterschiedlicher gerechter oder „angemessener“ „Hinterlassenschaften“ in Gestalt von Sach-, (evtl. „kultivierten“) Natur-, Wissens-, und Humankapital und Begriffe von „starker“ (konstant zu haltendes Naturkapitel!) und „schwacher“ Nachhaltigkeit (mit Substituierbarkeit) führen Döring und Ott (2002) ein.
So schreiben Döring/Ott (2002a, 40; vgl. auch Döring/Ott 2002b und SRU 2002): „Die regulative Idee der Nachhaltigkeit“ umfasse „Aspekte inter- und intragenerationeller Gerechtigkeit“.
„Verpflichtungen gegenüber zukünftigen Generationen“ würden wir nachkommen, „indem wir [...] gerechte oder ‚angemessene‘ [...] (individuelle und kollektive) Hinterlassenschaften bilden“ (ebd. 41). Diese beziehen sich auf Sachkapital, Naturkapital, kultiviertes Naturkapital, Sozialkapital, Humankapital und Wissenskapital (ebd.). Die Autoren unterscheiden Konzepte schwacher (WS) und starker Nachhaltigkeit (SS); „ein Hauptunterschied“ liege „in der Beurteilung der Substitutionsmöglichkeiten von Naturkapital [...] durch Sachkapital oder durch Wissen, Technologien usw.“ (ebd.). Bei SS solle „das Naturkapital über die Zeit hinweg konstant gehalten werden“; bei WS dürfe es substituiert werden (ebd.). Auch dürfe bei WS abdiskontiert werden (ebd.). Döring/Ott (2002a, 42) selbst treten für „[v]ermittelnde Positionen“ ein: Substitution sei teilweise zulässig, die „‚kritische Substanz‘“ des Naturkapitals müsse erhalten bleiben; Nicht-Substitution gelte aber lediglich prima facie. Verbunden werden hiermit „Begründungslastregeln“ (ebd. 44): Die Begründung muss von der Partei vorgebracht werden, die substituieren möchte – wobei die „Multifunktionsfähigkeit vieler ökologischer Systeme“ zu beachten ist (ebd.). Döring/Ott (ebd. 45) fassen nun ihren Standpunkt wie folgt zusammen: „Langfristig sollte man sich [...] politisch auf das Konzept starker Nachhaltigkeit einschließlich der Konsequenz verstärkter Investitionen in das Naturkapital verständigen. Im Anschluss daran“ sei „die Frage zu entscheiden, wie diese Konzeption auf eine ökonomisch effiziente und sozial verträgliche Weise umgesetzt werden kann“. Konkreter müsse dann das „in Deutschland politisch favorisierte Drei-Säulen-Modell (Ökologie, Ökonomie und Soziales als gleichberechtigte, zu integrierende Säulen) [...] im Sinne von SS zu deuten und mit entsprechenden Leitlinien zu verknüpfen“ sein (ebd.). Eine „plausible Hierarchie von Umwelt- und Naturqualitätszielen“ und „spezifische Regeln“ müsse das Ziel Nachhaltigkeit ergänzen (ebd.). Leitlinien seien: Effizienz, Suffizienz und Resilienz, wobei letztere „die Widerstandsfähigkeit ökologischer Systeme gegenüber anthropogenen und natürlichen Störungen“ bezeichnet (ebd.).

8 Skorupinski und Ott (2000, 140ff) unterscheiden drei Untervarianten des Kriteriums „Sozialverträglichkeit“: 1. als Verbindung von Verfassungs- und Umweltverträglichkeit, 2. als identisch mit Verfassungsverträglichkeit („Individualrechte vorrangig gegenüber der Steigerung kollektiven ökonomischen Nutzens und [...] anderer Werte“) und 3. prozedual im Sinne diskursiver Zustimmungsfähigkeit. Sie schlagen vor – ähnlich wie Banse/Friedrich (1996, 2000, 161) – Sozialverträglichkeit als Demokratieverträglichkeit aufzufassen, wobei „in einem gemeinsamen Diskurs alle von der Entscheidung betroffenen Gruppen [...] prinzipiell zustimmen können“ (Banse-Friedrich) – natürlich in einem „(konzeptionell guten) pTA-Verfahren“, also einer partizipatorischen Technikfolgenabschätzung. 4. Wird noch eine inhaltliche Charakterisierung von Sozialorientierung und Sozialverträglichkeit der Technik „als Sicherung von Freiräumen, als das Offenhalten von Gestaltungsspielräumen für zukünftige Generationen und als Ausrichtung auf die Verbesserung der Lebensbedingungen Aller (oder möglichst Vieler)“ bzw. als Betonung von „Optionswerten“ (nach Hubig) aufgeführt.
Es werden auch noch die eher verschwimmenden („diffusen bzw. umstrittenen“) Kriterien „kulturelle Verträglichkeit“, „psychische Verträglichkeit“ angeführt – sowie die „Forderung nach [...] Verhinderung gesundheitlicher Schäden durch Technik“ bzw. das Ausmaß der Gesundheitsförderlichkeit und – last but not least – das Kriterium der starken Umweltverträglichkeit (s. vorige Anmerkung). Diese wird durch fünf „Kern-Bedeutungen“ charakterisiert: Pathozentrik (Ausmaß der Leidensminderung betroffener Lebewesen), „strong sustainability“, d.h. Erhalt von Naturkapital, Tutorismus (Sicherheit bzw. „Safety first“ hinsichtlich ökologischer Risiken, „Erhalt von Biodiversität i.e.S.“ und „Orientierung an Verursacher- und Vorsorgeprinzip“. (Die Autoren sehen hierin einen möglichen Vorteil gegenübe den Bestimmungen der Umweltverträglichkeitsprüfungen, „in denen der Nachhaltigkeitsgedanke noch keine große Rolle spielt“.)

9 Besonders die Punkte 6. bis 12. und 14. bis 21. haben ersichtlich begrifflich nicht direkt etwas mit Nachhaltigkeit zu tun, sondern stehen erst sekundär in inhaltlichem Zusammenhang mit der Öko-Techno-Sozialverträglichkeit.

Abbildungsverzeichnis

Bildunterschrift Quelle: Globus-Infografik nach BMU 2009Abb. 6.1 EU setzt auf erneuerbare Energien
URL http://books.openedition.org/ksp/docannexe/image/3354/img-1.jpg
Datei image/jpeg, 360k
Bildunterschrift Quelle: Globus-Infografik nach Statistischem Bundesamt, Umweltökonomische Gesamtrechnungen 2008Abb. 6.2 Umweltverträglich wirtschaften: Auf dem richtigen Weg
URL http://books.openedition.org/ksp/docannexe/image/3354/img-2.jpg
Datei image/jpeg, 199k

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