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Bereichsethiken im interdisziplinären Dialog

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Matthias Maring

Bioethik und Technikethik im Konflikt: Warum es noch Keine Ethik der Biotechnik gibt

Nicole C. Karafyllis

Volltext

1. Problemaufriss: Die Leerstelle der Biotechnik-Ethik trotz Bio- und Technikethik

1Die Technikethik orientiert sich am Artefakt der Technik, d. h. am künstlich Gemachten, das aus Gründen der Nützlichkeit hergestellt wurde. Mit diesen beiden definitorischen Vorannahmen, die aber nicht uneingeschränkt gelten, stünde die Technikethik im diametralen Gegensatz zur Bioethik. Denn jene verweist traditionell darauf, dass das Lebewesen, zuvorderst der Mensch, weder aus einer Nützlichkeitsperspektive heraus betrachtet, noch vollständig objektiviert und technisiert werden soll. Dies gilt besonders für Anfang und Ende menschlichen Lebens in der wertgeladenen Dimension der Gesundheit, die wiederum zentral für den Bereich der Medizinethik ist. „Künstlich“ soll auch hier das Leben nur insofern sein, als der individuelle Mensch dies selbst bestimmt hat. Offenbar lässt sich die Lage nun nicht derart vereinfachen, dass man die Bioethik für die moralische Bewertung des Natürlichen mit emanzipatorischem Anspruch (u. a. gegen Technisierungsbestrebungen) und die Technikethik für die moralische Bewertung des Künstlichen mit dem Ziel der Sicherung und Erweiterung von Handlungsspielräumen zu Rate ziehen würde. Aus didaktischen Gründen mag dies jedoch als Einstiegsthese gelten, weil mit Blick auf die bisherigen gesellschaftlichen Praxen der beiden Bereichsethiken genau dies ihr Kerngeschäft zu sein scheint.

2Weil das Wort „Leben“ potenziell jeden und jede persönlich adressiert, steht die ethische Auseinandersetzung um technische Veränderungen des Lebenden generell vor besonderen Herausforderungen. Deshalb ist für die Frage nach dem Sinn und Zweck der Bioethik die Klärung der beiden Fragen wichtig, um welches Leben und um wessen Leben es sich bei der technischen Einflussnahme wie der bezugnehmenden moralischen Beurteilung handeln soll – eingedenk eines Satzes, der durch Theodor W. Adorno prominent wurde: „Das Leben lebt nicht.“ Geht es um das gute Leben von Menschen, reichen die etablierten Theoriegerüste der allgemeinen Ethik aus und können auf den in Frage stehenden Fall angewandt werden (top-down), ohne einen eigenen Bereich zu generieren (bottom-up), in den dieser Fall fällt. In einem sehr weiten Sinne verstanden kann „Bioethik“ also in der allgemeinen Ethik aufgehen und hätte dann gar keinen spezifischen Anwendungsbereich, denn man bezieht sich dann auf sämtliche Lebewesen, -formen und -praxen, die in einer Gesellschaft vorgefunden oder avisiert werden. In diesem weiten Sinne ist es die vorrangige Aufgabe der allgemeinen Ethik, die langfristigen Bedingungen des Demokratieerhalts auch vor dem Hintergrund der normativen Erkenntnisse aus der Anwendungsbezogenheit auf die Life Sciences zu diskutieren. Es nimmt also nicht Wunder, dass das Handbuch Angewandte Ethik (Stoecker/Neuhäuser/Raters 2011) gänzlich ohne den Eintrag „Bioethik“ auskommt, im Gegensatz etwa zu Natur- und Umwelt-, Medizin-, Tier-, Technik-, Forschungs- und Wissenschaftsethik, Ethik der Kunst und Politische Ethik. Und doch ist die Bioethik in den medial wirksamen Diskursen so erfolgreich wie keine andere Bereichsethik. Dabei moralisiert sie gerade nicht diejenigen Themen, die das Leben von Menschen im Rahmen ihrer Lebensführung maßgeblich bestimmen. Sie fordert z. B. kein Recht auf gute Schulausbildung oder ein Recht auf gute Arbeit und verlässliche Erwerbsbiografien. Sie diskutiert auch nicht ein mögliches Verbot der Dackelzucht, angesichts der Häufigkeit von Bandscheiben- und Beckenproblemen bei dieser Hunderasse. Sondern sie widmet sich den Grenzen des Lebens an den Polen Leben und Tod, die sich insbesondere durch den biomedizinischen Fortschritt verschoben haben oder dies womöglich weiter tun werden. Ein gewisser Biologismus und Technizismus ist ihr durch die Themenwahl und die Formierung ihres Bereichs eingeschrieben. Sie betrachtet also, wenn man so will, das Leben primär im biologisch-medizinischen Ausnahmezustand (zu anderen Sichtweisen s. u.) – als ‚überschüssiger‘ Embryo der künstlichen Befruchtung, als Hirntoter, als Wachkomapatient, als embryonale Stammzelle oder Versuchstier im Forschungslabor. Den Fokus auf den Ausnahmezustand bzw. Unfall teilt sie durchaus mit der frühen Technikethik, die, je mehr sie sich in den letzten Jahren auf das Abwägen von Chancen und Risiken zukünftiger Technologien und die zugehörigen Handlungsoptionen verlegte (Innovations Assessment), deutlich an Aufmerksamkeit verloren hat, auch innerhalb der Philosophie (selbst der Technikphilosophie). Die Charakterisierung der Technikethik als „Risikoethik“ (Hubig 2011, 171), wenngleich zutreffend, scheint wenig aussagekräftig, woran auch die Spezifizierung, dass sie eine „Systemethik der Ermöglichung bzw. Verunmöglichung“ ist, wenig ändert. Dies würde auch für die Medizinethik gelten, die biomedizinische Fortschritte und Gesundheitssysteme mit in die ethische Bewertung einbezieht und sich im jüngst bearbeiteten Themenfeld human enhancement als sehr zukunftsorientiert erweist.

3Die Bemerkung ist nicht zynisch gemeint, dass es in philosophischer Hinsicht Sinn machen könnte über die Zwischenbereichsethik einer „Ethik der Bereichsethiken“ nachzudenken – eine Art Meta-Ethik der Bereichsethiken mit Sandwich-Funktion, die auch die diskursive Funktion der Bereichsethiken und die Genese ihrer durch sie selbst festgelegten Bereiche sowie deren gesellschaftlichen Status moralisch beurteilt. Einige Hinweise, warum dies nötig sein könnte, werden im Folgenden gegeben.

  • 1 Eine Ausnahme stellt das von Armin Grunwald herausgegebene Handbuch Technikethik (2013) dar, in de (...)

4Bioethik und Medizinethik stehen, u. a. über die Anwendung gemeinsamer Kodizes wie die Deklaration von Helsinki (1. Fassung 1964), eng beieinander. Eine starke inhaltliche Nähe hat die Bioethik auch zur Wissenschafts- und Forschungsethik die Life Sciences betreffend, die sie kritisch beäugt. Hingegen stehen Bioethik und Technikethik beide bislang relativ isoliert nebeneinander; ein Binnendialog findet kaum statt.1 Ist er womöglich gar nicht nötig? Der Aussage „Die Frage der angemessenen Methodologie hängt nicht mit der Frage zusammen, ob man etwa die moralische Vertretbarkeit der Biotechnologie als Teil der Technikethik oder der Bioethik versteht, solange nur alle verstehen können, wie diese Begriffe gebraucht werden“ (Düwell 2008, 24) ist mit Vorsicht zu begegnen, wie die folgenden Ausführungen zeigen mögen. Denn die jeweiligen wissenschaftlichen Theoriehintergründe, wie Zwecke in die Natur eingeschrieben, wie sie über Funktionen für die lebende Entität selbst nützlich sind und wie sie gegebenenfalls für ein technisches System nutzbar gemacht werden könnten, sind in den zugrunde liegenden Wissenschaften Biologie und Ingenieurwissenschaften unterschiedlich. Weil die Bioethik auf dem ‚(ingenieur)technischen Auge‘ nahezu blind ist, ahnte die Bioethik wohl trotz der fortschreitenden Molekularbiologie und Gentechnik nicht, dass die Frage der Patentierung von Organismen auf sie zukommen könnte (sonst hätte sie sich früher damit beschäftigt).

5Allgemein lässt sich auf wissenschaftstheoretischer Ebene ein Trend der Biowissenschaften (Life Sciences) und der Medizin (Biomedizin) hin zu den Ingenieurwissenschaften beobachten, sowohl auf der Ebene der Begriffe, Modelle, Methoden wie der generellen Vorstellung von geregelten oder regelbaren Systemen („Biosystems Management“, „Systembiologie“, „Biomedical Engineering“), die prinzipiell als synthetisch aufgebaut gedacht werden („Synthetische Biologie“) und daher auch in einzelne Komponenten wieder zerlegbar scheinen – konträr zu den meist holistischen Vorstellungen der Bioethik, die das Ganze, das lebt, normativ über seine Teile stellen (was immer dann das Ganze sei). Die Bioethik argumentiert also zumeist topdown vom Lebewesen aus, wenn sie Teile (z. B. Organe, Eizellen) aus Lebewesen etwa zur moralischen Beurteilung der Organtransplantation oder Eizellspende in den Blick nimmt. In dieser anderen Art der Leserichtung liegt ihre kritische Funktion gegenüber der Möglichkeit des Zerlegens eines Lebewesens in biotische Einzelteile, die durch die Methoden der biomedizinischen Life Sciences eröffnet worden ist, inklusive ihrer ökonomischen Verwertung als Ware (Organhandel, body shopping und tissue economics; vgl. Dickenson 2012).

6Die Technikethik hat hier keine eindeutige Argumentationsrichtung, da sie einerseits große technische Systeme bewertet, andererseits aber auch die Teile, die z. B. zur Konstruktion verwendet werden. Sie sollen eine gewisse materiale Güte aufweisen, was für die moralische Beurteilung von Kosten-Nutzen-Abwägungen bei der Herstellung sowie bei Wartung und Instandhaltung zentral ist. Man kann also in der Technikethik eine Art Unterdisziplin Materialethik auffinden, die vor den Forderungen nach Nachhaltiger Entwicklung und Corporate Social Responsiblity auch die Frage einschließt, ob Materialien z. B. durch Kinderarbeit gewonnen bzw. ressourcenschonend abgebaut wurden und recycelbar sind. Interessanterweise verwendet die Technikethik hier das Wort „Leben“ als Metapher, z. B. bei der „Lebenszeit“ von Artefakten und beim Life Cycle Assessment einer Technik. Hier ist eine Schnittstelle mit der Umweltethik gegeben.

7Hinzu kommt für die Ingenieurwissenschaften das Ideal der Normierbarkeit und Standardisierbarkeit der einzelnen Komponenten, um eine bessere Regelung des (ggf. lebenden Systems) gewährleisten zu können. Die Technikwissenschaften und mit ihr auch die Technikethik in ihren normativen Kriterien streben das Serielle (die standardisierte Produktion) als Normalfall an, wohingegen die Bioethik – und zwar im Gegensatz zur Biologie, aber im Gleichklang mit der Kunst – die Tendenz hat, das Singuläre, zuvorderst das menschliche Individuum in seinem Leiden und in seinen Handlungsmöglichkeiten moralisierend in den Vordergrund zu stellen. Dies ändert sich erst bzw. das eigentliche Anliegen tritt erst dann aus dem Hintergrund hervor, wenn die Bioethik diskursanalytisch vorgeht oder wenn sie Aussagen über Spezies und Gattungen macht (Gattungsethik). Dieser Unterschied betrifft auch die verschiedenen Möglichkeiten, die der Begriff „Fall“, der uns noch beschäftigen wird, für die jeweilige Bereichsethik meinen kann: den Einzelfall, den Unfall, den paradigmatischen Fall oder das Fallbeispiel?

8Auf die obige Aussage von Marcus Düwell zurückkommend: Wenn sich die Bereichsethiken nun für die moralische Urteilsbildung auf die jeweiligen Wissenschaften und deren interne Ontologien beziehen, so importieren sie die deskriptiven wie normativen Implikationen des wissenschaftstheoretischen Gerüstes – es sei denn, sie betreiben eine Ethik in den Wissenschaften und beschäftigen sich z. B. mit den normativen Problemen der Begriffs- und Modellbildung, die zumeist aber nur als vermeintlich deskriptive Parameter in Form von gesetzten Fachbegriffen in die angewandte Ethik Eingang finden. Hier ist für beide Bereichsethiken zentral, ob sie analytisch-rekursiv oder hermeneutisch vorgehen und danach fragen, was eigentlich mit einem terminus technicus der jeweiligen Wissenschaft gemeint ist, ob die gemeinte Bedeutung mit anderen Termini, die für die moralische Urteilsbildung im Anwendungsbezug eine Rolle spielen, kohärent ist und ob die Bedeutungen von möglichst vielen Menschen jenseits des Labors oder des Unternehmens auch in der Weise verstanden werden (können). Dies betrifft die Aspekte der Teilhabe an Wissen und der Begriffspolitik.

9So ist für die Technikethik ein technisches System auf seine Regulierbarkeit und damit auf die Werte „Sicherheit“ und „Beständigkeit“ hin zu befragen, aber nicht darauf hin, ob es lebt. Ganz anders für die Bioethik. Für sie, die häufig mit Verweis auf „Natur“ operiert, regelt sich ein biologisches System am besten selbst. Oder hat die Natur gar keine Systeme bzw. ist selbst kein System und ist wesentlich anders zu verstehen (z. B. als Schöpfung oder als Reservoir an immer auch unerkannten und dadurch überraschenden Potenzialen und spontanen Effekten, wie sie sich etwa die Genetik zu Nutze macht)? In jedem Falle verfügt die Natur über keine Systeme, anders als die Verantwortlichen einer Technik, womit der Herrschaftsaspekt angesprochen ist, der in beiden Bereichsethiken eine Rolle spielt. Offenbar sind hier verschiedene System-, Natur- und Technikbegriffe involviert, die im anwendungsbezogenen Bereich der Bereichsethik, der interdisziplinär gestaltet ist, zu blinden Flecken auch in normativer Hinsicht führen.

10Eine Stoßrichtung meiner folgenden Argumentation wird sein, dass beide Bereichsethiken bislang kein methodisches und begriffliches Rüstzeug entwickelt haben, die zu einer Ethik der Biotechnologie führen könnte (unter theoretisierendem Hinweis auf die Möglichkeit einer reziproken Ethik der ‚Technobiologie‘). Nicht einmal eine vermittelnde Ethik der Biotechnik ist erkennbar. Deshalb wird, wenn sich eine der Bereichsethiken mit Biotechniken und ihren Realisaten in normativer Absicht beschäftigt, hochgradig unklar, was eigentlich der Fall ist, den es zu bewerten gilt (im Rahmen der Kasuistik angewandter Ethik) und wie dieser Fall systematisch zu anderen Fällen im Handlungsfeld „Technik und Leben“ in Bezug steht. Sind also die Analogiebildungen schon innerhalb der Bereichsethiken ein Problem, so zeigen sie sich umso mehr als schwieriges Unterfangen beim Abgleich der zwei Bereichsethiken miteinander.

2. Spannungsverhältnisse

11Die Leitdifferenzen Natürlichkeit/Künstlichkeit sowie Zweckfreiheit/Zweckgebundenheit durchziehen die Technik- und Bioethik als strukturelle Gemeinsamkeit, führen aber zu Spannungsverhältnissen. Ein erster Grund für Spannungen bezieht sich auf das bereits von Kant in der Kritik der Urteilskraft vorgebrachte, erkenntnistheoretische Argument, dass die Natur nicht handelt und auch keine Zwecke verfolgt – wir Naturprozesse aber nur so erklären können, „als ob“ sie mit und in ihren Entitäten Zwecke verfolgen würde (z. B. mit Maschinen- und Werkzeugmetaphern). Diese Aufgabe der technomorphen Modellierung beobachtbarer Naturphänomene hat u. a. die Biologie sowie die angrenzende Disziplin Ökologie übernommen (vgl. Karafyllis 2001). Hochgradig theoretisierende Aussagen der Biologie über natürliche Prozesse werden deshalb von Bioethikerinnen oft verwechselt mit ‚natürlichen‘ Fakten, wie sie etwa der langjährigen Erfahrung eines Landwirts oder einer Fischerin entstammen könnten, die seit Generationen mit Natur jenseits des Labors umgehen. Es gibt also verschiedene Umgangsweisen mit der lebenden Natur, so wie es verschiedene Umgangsweisen mit der Technik gibt. Die Technikethik interessiert sich z. B. nicht für die moralische Bewertung im Anwendungsfeld des klassischen Handwerks und dessen Herausforderungen angesichts der Maschinisierung und Industrialisierung (vgl. Karafyllis 2013). Beide Bereichsethiken arbeiten primär vor dem Hintergrund wissenschaftlicher und erst sekundär lebensweltlicher Natur-, Lebens- und Technikverständnisse.

  • 2 Ob und inwieweit auch die Gattung Mensch (bzw. schichtenspezifische Anteile von ihr) als ein derar (...)

12In dem Maße, in dem die Biologie bzw. die Life Sciences als moderne Biotechnologie zentriert um molekulare Gentechniken firmiert, bringt sie die hypothetisch unterstellten Zwecke nicht nur experimentell erklärend in die Anschauung, sondern manifestiert sie auch materialiter als „natürliche Zwecke“, die experimentell überprüft, technisch genutzt und weiter entwickelt (technisiert) werden können, unter Sicherung ihrer Bestände, d. h. den lebenden Produktionssystemen.2 In meta-ethischer Hinsicht wichtig zu erkennen ist erstens, dass Technomorphie und Technisierung sich gegenseitig befördern. Zweitens ist es im Hinblick auf die allgemeine Ethik relevant, dass im Wechselspiel von Technomorphie und Technisierung ohne weitere Begründung behauptete Ursachen (warum eine Entität der lebenden Natur so ist wie sie ist) in projektive Gründe überführt werden (warum mit den Einheiten als Mittel so gehandelt werden soll) und umgekehrt. Dies geschieht über den Mittelbegriff der „Machbarkeit“ (dass mit den lebenden Einheiten so gehandelt werden kann). In diesem Aufschaukeln zwischen vermeintlichem Sein und Sollen, das zu immer neuen Technisierungsschüben unter Verzicht auf die Frage nach der normativen Wünschbarkeit führt, können moralische Hinweise auf Unterlassungshandlungen eine korrigierende Funktion einnehmen. Diese Korrekturfunktion kommt im Hinblick auf die Biotechnologie in erster Linie der Bioethik zu.

13Vor diesem Hintergrund stellt sich das biotechnische Handeln folgendermaßen dar: Biotechniker vermögen diejenigen Zwecke, die kulturell in die lebende Natur auf Basis eines Modells hineinprojiziert wurden, zu entäußern und technisch als Funktionen von Entitäten und höherstufigen Systemen zu realisieren. Hierbei handelt es sich um eine Rückprojektion. Dabei kann das technische Realisat selbst ein Artefakt (tot) oder ein Biofakt (lebend) sein. Im Falle der Bionik etwa, in deren Kontext das Wort „Biotechnik“ von dem Biologen Raoul Francé 1912 das erste Mal verwendet wurde, ist das Realisat ein Artefakt: Konstruiert wurde ein Salzstreuer, der nach dem Vorbild einer vermessenen und gezeichneten Mohnkapsel geplant war. Das poietische Verhältnis des Konstrukteurs zur Natur bleibt hier noch mimetisch im Sinne der Mimesis einer Technomorphie. Dass sich der Typus der Mohnblume auf eine Klasse von gleichartigen Lebewesen (eine Gattung) bezieht, ist unerheblich, ähnlich wie beim prominent gewordenen Lotusblatteffekt von Sanitärkeramik. Eine Form wird in eine andere Stofflichkeit überführt. Zentral ist beim technischen Handeln, anders als beim künstlerischen, die Erkenntnis einer teleologisch angelegten, lebenden Natureinheit, die so oder so gebaut ist, um selbst einen bestimmten Zweck zu erreichen. Vergessen wird, dass sie diesen unterstellten Zweck erreicht, indem sie lebt. Die Zweckübertragung von einem Lebewesen auf ein Artefakt muss notwendigerweise vom lebenden Selbst abstrahieren. Die Kausalfinalität (um… zu) wird im Vergleich zur Medialität des Lebenden (indem) überbewertet. Dies wäre vor allem ein Problem im technikethischen Zugriff auf Lebewesen, weil sich die Technikethik aus der Ingenieurethik heraus entwickelt hat.

14Wie noch zu zeigen sein wird, ist in der ingenieurtechnischen Sicht auch auf biotechnische Verfahren unerheblich, dass die Entität, die dieses Verfahren in einem geregelten System prozessiert, lebt (z. B. Bakterien in einem Fermenter). Für die Bioethik ist aber genau dieser Hinweis auf „Leben“ der springende moralische Punkt, weil dem Lebewesen selbst Systemcharakter unterstellt wird. Es ist quasi dieses System. Hingegen ist für die Technikethik zuvorderst relevant, ob die Regelung des Systems, u. a. über die Standardisierung von Inputs und Outputs, stabil und sicher erfolgt. Revers mimetisch ist die Einführung von neuen Funktionen in Organismen, die sie für menschliche Zwecke umsetzen sollen. D. h. die Technik und ihre Syntheseleistungen sind Vorbild für die Transformation von Organismen. Wenn Bioethikerinnen mit Natürlichkeitsargumenten operieren, machen sie oft den Fehler, dass sie nur den „Eingriff“ in die vermeintliche „Natur“ des Lebewesens kritisieren (den Versuch der Technisierung), aber dabei den ohnehin schon technischen Zugriff (die Technomorphie) auf die Natur mit seiner bestimmten Absicht außer Acht lassen.

15Die Bioethik, die „Leben“ als ihr Proprium im Namen führt und damit einen nahezu allumfassenden Bereich zu adressieren scheint, ist zu anderen Bereichsethiken in systematischer Hinsicht äußerst schwierig abzugrenzen (vgl. Düwell 2008, insb. 22 – 24). Denn beziehen sich die mit dem Hinweis auf Natürlichkeit meist auf Unterlassung der technischen Handlung abhebenden ethischen Argumente nun auf nicht-menschliche Lebewesen, so wäre die Naturethik als eine übergeordnete Bereichsethik in Anschlag zu bringen. Neben dem Lebenden, den Biota, kann sie auch das Tote als das so genannte „Abiotische“ schützen, das prinzipiell gar nicht leben kann (z. B. Steine), mehr noch das Verfallende und Sterbende. Die Naturethik fragt sowohl danach, ob und wie die Natur aus menschlichem Eigeninteresse geschützt werden soll, als auch danach, ob wir der Natur auch den Schutz um ihrer selbst willen schulden: „Der Begriff ‚Natur‘ steht dabei für das nicht vom Menschen Gemachte in unserer Welt. Sein Gegensatz ist der Begriff des Artefaktes“ (Krebs 2011, 187).

16Bemerkenswerterweise wird hier nicht „Technik“, sondern „Artefakt“ als Gegensatz zu „Natur“ bemüht, was bereits auf eine Technomorphie höherer Ordnung hinweist, insofern die Naturethik selbst technomorph zugerichtet wird. Das Artefakt wird auch deshalb antithetisch verwendet, weil es um Entitäten der Natur (u. a. Typen von Lebewesen, aber auch Gesteinsformationen und Landschaften) und der Technik (Artefakte) geht und nicht um Bereiche, deren Extension es noch zu bestimmen gälte (wie z. B. im Konzept „Umwelt“). Man bewegt sich also mit dieser Einteilung bereits auf der Ebene der Kategorien und nicht der Topoi. Ferner führt die Orientierung am Artefakt, das sowohl Zweckgebundenheit (Artefakt der Technik) als auch Zweckfreiheit (Artefakt der Kunst) in die Anschauung bringen kann, zu einer axiologischen Symmetrie zwischen Natur- und Technikethik. Sie birgt eine ästhetische, aber auch eine ökonomische Querverstrebung: Schutz der Natur, die für uns nützlich ist (Ressource) versus Schutz der unnützen, ggf. sogar hässlichen und für den Menschen zeitweise schädlichen Natur (als Forderung des so genannten Prozessschutzes). Klammheimlich wird eine moralische Orientierung bezüglich der vorliegenden Entitäten (z. B. der Entität „Wald“) zu einer bezüglich der Entitäten in ihrem zeitlichen Verlauf (z. B. „Wald nach nicht humaninduziertem Waldbrand“; in der Naturethik meist diskutiert am Beispiel des Yellowstone Nationalparks). Bei Natur- wie Technikethik kommt es also eigentlich darauf an, was eine Kultur zu einem bestimmten Zeitpunkt als Natur bzw. Technik erkennt und anerkennt. Für beide Bereichsethiken (aber nicht nur für diese) spielen als kulturelle Instanzen dessen, was überhaupt der Fall ist und bewertet werden soll, die Neuheit, die Erwartbarkeit und die (Un-)Sichtbarkeit eine Rolle.

  • 3 Eine prominente Ausnahme stellt das normative Gerüst von Options- und Vermächtniswerten dar, wie e (...)

17Die Historisierung der Entitäten eines Bereichs „Natur“ als deren Naturgeschichte könnte auch für die Technikethik in Verbindung mit der Technikgeschichte geltend gemacht werden (z. B. im Denkmalschutz, auch bei Industriedenkmälern), wird aber bislang kaum berücksichtigt,3 weil die Technikethik, anders als die Naturethik, sich nicht primär mit dem Schutz der Entitäten eines von ihr bestimmten Bereichs beschäftigt (d. h. mit dem Schutz von Artefakten analog zum Schutz von Lebewesen), sondern mit dem Schutz des Bereichs selbst – mit der Bestandssicherung unter Einschluss der durch die Versammlung technischer Mittel gewährleisteten Möglichkeiten. Pauschal gesagt: Technikethik schützt die Technosphäre, d. h. denjenigen Bereich, der durch technische Einflussnahme des Menschen geprägt ist. Sie kann deshalb keine Instanz einer allgemeinen Technikkritik sein. Technikethik ist keine ‚Artefakte-Ethik‘, sondern fragt in erster Linie danach, wie technische Systeme so gestaltet werden können, dass sie die Handlungsmöglichkeiten der Menschen sichern, gegebenenfalls sogar erweitern. Das Ziel technischen Handelns ist eine beständige Umwelt für die Menschen, bei der die Bedingungen der Beständigkeit in der Modellierung unter Maßgabe des Bedingungserhalts mit berücksichtigt werden (Hubig 2011). Die Technikethik bewertet diese Handlungsoptionen mit einem Pluralismus von Ansätzen, deren Begründungen nutzenorientiert, pflichtenorientiert oder material-wertorientiert erfolgen. Diese Dreiteilung gilt im Wesentlichen für alle Bereichsethiken, weil sie auf grundlegende Ansätze der allgemeinen Ethik rückverweisen.

18Ein zweiter Grund für Spannungsverhältnisse besteht in der Begriffspolitik der Technikwissenschaften, natürliche Prozesse in oder von einem Lebewesen als technische Verfahren verstehbar zu machen, was von den Biowissenschaften selbst adaptiert wird. Berühmtes Beispiel ist die Analogie, dass die Zelle eine Fabrik sei. Das allgemeine ethische Diktum, dass aus der Natur keine Sollensprinzipien ableitbar sind (naturalistischer Fehlschluss), steht dann auf dem Prüfstand, wenn natürliche Prozesse über die technomorphen Vermittlungsleistungen der Biologie (qua Begriffen, Modellen und Methoden) in technischen Verfahren idealiter oder realiter aufgehoben sind und diese epistemologisch quasi ‚gemischten‘ Prozess-Verfahren dann als standardisierte Mittel für technisches Handeln dienen sollen. Dazu gehören etwa Klonierungstechniken, aber auch andere Verfahren, in denen natürliche Prozesse des Wachstums und Stoffwechselns durch zweckinstrumentelle Provokation quasi entartet und dann im Dienste der Produktion stabilisiert werden (z. B. die so genannte gesteuerte Infektion beim Gentransfer mit Viren; die induzierte Mutation).

19Es ist in diesem Kontext wichtig zu betonen, dass Bioethiker Natürlichkeitsargumente eher affirmierend, zum Teil auch legitimierend im Rahmen normativer Ethik verwenden, wohingegen Technikethikerinnen Natürlichkeitsargumenten meist skeptisch gegenüber stehen und sie im Rahmen einer deskriptiven Ethik und damit nur indirekt ethische Bedeutung erlangen lassen. Wenn in den Bereichsethiken ein „Natürlichkeitsbonus“ gilt (Birnbacher 2011, 149), so ist die Technikethik die Ausnahme. In der jüngst von dem Technikphilosophen Klaus Kornwachs (2013) vorgelegten Einführung Philosophie der Technik wird gar polemisch von „Bio“ als „heilsversprechender Vorsilbe“ gesprochen und die sich proaktiv gegen Natürlichkeitsargumente verteidigende Frage aufgeworfen (ebd. 13): „Hat jahrhundertelange Züchtung von Mais und Reis nichts mit Technik zu tun, oder macht erst die genetische Manipulation eine Technik daraus?“ Beantwortet wird die Frage von ihm nicht. Man hätte sie mit dem Unterschied der nur steuernden, aber nicht regelnden Zufallstechnik der Kreuzung im Vergleich zur systemisch regulierenden Gentechnik beantworten können, ggf. auch mit Hinweis auf die Invasivität der Mittel, die ein Objekt graduell zu einem technischen Objekt ‚machen‘ kann. Wohl aber gibt Kornwachs einen pauschalen Hinweis auf die Gewöhnungseffekte gut funktionierender Technik, die dann irgendwann als „natürlich“ erscheint, darunter auch die agrarbezogenen Biotechnologien.

20Der Bioethiker Düwell (2008, 115) merkt hingegen an, dass es bzgl. des Einsatzes von Natürlichkeitsargumenten in der Bioethik nicht pauschal darum geht, Technik per se als unnatürlich einzustufen, sondern dass bestimmte Technologien unter Verfolgung bestimmter Zwecke in bestimmten Anwendungsbereichen zu als unnatürlich empfundenen Resultaten führen und diese Intuition der Unnatürlichkeit normativ nutzbar gemacht werden kann (als Beispiel dient der Typus einer Maus, der ein Ohr auf den Rücken transplantiert wurde – eine mögliche Variante der so genannten Onko-Maus für die Krebsforschung). Hier wird aber vereinfachend unterstellt, dass die Unnatürlichkeit sichtbar ist – eines der großen Probleme im Bereich der Biofakte, deren Technizität gerade durch Unsichtbarkeit geprägt ist, wie z. B. im Falle des transgenen Bt-Maises, der wie konventioneller Mais erscheint. Durch das bioethische Primat des Natürlichen als des sichtbar Gewohnten auf Basis des Intuitionismus wird die diskursethische Chance vertan, darauf hinzuweisen, dass Natürlichkeitsargumente sich gar nicht notwendig auf „Natur“ im physischen Sinne beziehen müssen, sondern in strategischer Absicht im Rahmen einer Modernisierungskritik gegen weitere Technisierungsversuche in Anschlag gebracht werden können.

21Im Hinblick auf das Kornwachs’sche Argument des Gewöhnungseffekts, den funktionierende Technik als Eindruck von Natürlichkeit hinterlässt, argumentiert Düwell völlig zu Recht, dass auch sozialhistorisch gewachsene Phänomene wie die Ehe den Eindruck von Natürlichkeit erwecken können, wohingegen Homosexualität als Abweichung von der tradierten Norm in einigen Ländern heute noch als unnatürlich geächtet wird. Natürlichkeitsargumente können in normativer Absicht der Kulturkritik zuarbeiten und dabei u. a. die Technik kritisch adressieren. Sie können auch ideologisch nutzbar gemacht werden. Weiter können Natürlichkeitsargumente die Technik als gewohnte Natur maskieren, wie im o. g. Beispiel von Kornwachs deutlich wurde. Die Zuschreibung der Natürlichkeit einer gekreuzten Nutzpflanze bezieht sich dann aber nicht nur auf die (Bio-)Technik im Modus der Vergessenheit ihres Mitteleinsatzes, sondern auf die Natürlichkeit einer Kultur, in der die jeweilige Technik aufgehoben ist (hier: in der Agrikultur). Umgekehrt können technomorphe Naturverständnisse natürliche Prozesse als technische Verfahren maskieren, z. B. in der durch Jens Reich berühmt gewordenen Formulierung: „Die Natur klont alle Tage.“ So kann also mit „natürlich“ und „technisch“ in beiden Bereichsethiken Unterschiedliches gemeint sein und die Stoßrichtung kann normativ oder deskriptiv sein, was die Verständigungsleistung weiter verkompliziert.

22Wie Christoph Hubig (2011, 170) deutlich macht, unterscheidet sich technisches Handeln vom instrumentellen Agieren dadurch, dass das technische Handeln die Bedingungen des Erfolgs instrumentellen Agierens sichert und bearbeitet. Eine Konsequenz ist die Regulierbarkeit von Zeit und Raum, was zur Gestaltung so genannter kontrollierter Umwelten (controlled environments) führt. Dies macht ein drittes Spannungsverhältnis zwischen Bio- und Technikethik auf, das die Dimension der Künstlichkeit betrifft. Wenn Biotechnik eine sein soll, mit der man nicht nur zufällig instrumentell agieren, sondern im eigentlichen Sinne technisch und damit im methodischen Sinne bestandssichernd handeln möchte, bedeutet dies eine zunehmende künstliche Überformung natürlicher Entitäten und ihrer Prozesse, die ihre Naturanteile jedoch weder im Produktionsprozess, noch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung vollständig verlieren. Die wissenschaftliche und gesellschaftliche Funktion dieser Reststumme zu eruieren verfolgt das Konzept der Biofakte, das als hermeneutisches Konzept angelegt ist (Karafyllis 2006). Inwieweit die einzelnen Biotechniken in einem technologischen Sinnzusammenhang miteinander („Biotechnologie“) und darüber hinaus mit anderen Techniken („Allgemeine Technologie“) stehen, ist bislang von wissenschaftstheoretischer Seite unklar, da bislang keine umfassende Theorie der Technikwissenschaften vorliegt. Die modernen Life Sciences allerdings exklusiv den Naturwissenschaften zuzuschlagen, wie es die Technikphilosophie jahrzehntelang getan hat, unterschlägt deren konstruierenden und produzierenden Zugriff auf das Verständnis von „Natur“ und „Leben“.

23Aus dem Grund, dass einzelne Techniken nur dann sinnvoll mit einer allgemeinen Theorie der Technikwissenschaften unterlegt und im strengen Sinne technologisch werden können, wenn sie auf „funktionale Kennzeichnung von Technik“ abheben“ und nicht nur auf „bestimmte physische Realisierungen technischer Funktionen“ lehnt der Technikphilosoph Günter Ropohl (2008) die Begriffe „Biotechnik“ und „Biotechnologie“ ab. Er vergleicht beide mit dem Begriff „Mikroelektronik“, der seiner Bedeutung nach defizitär im Vergleich zur funktionalen Kennzeichnung „Informationstechnik“ ist. Ropohls Forderung hat einen technikethischen Hintergrund, weil die Benennung der Technik nach Funktionen einen Rückschluss auf die Zwecke erlaubt, die mit ihr verfolgt werden sollen. Bemerkenswert ist auch, dass Ropohl meint, dass der Name „Biotechnik“ darauf hindeutet, dass „technische Funktionen“ realisiert werden. Wie oben erläutert, werden also die Lebewesen, deren Stoffwechselprozesse technisch genutzt werden, wie ein Artefakt betrachtet, dass technische Funktionen an und für sich immer schon erfüllt. Ignoriert man das „für sich“, so scheint es ohne Weiteres möglich, weitere Funktionen hinzuzufügen, soweit sie prozessiert werden können. Dieses ingenieurtechnische Denken setzt sich in der Synthetischen Biologie fort, die mit „abgerüsteten“ Minimal- bzw. Protozellen arbeitet, die man sekundär wieder gentechnisch „aufrüsten“ kann. Man kann lebende Zellen noch nicht selbst bauen, aber weitreichend umbauen.

24Entsprechend ordnet Ropohl (2008) die Biotechnik der Verfahrenstechnik unter, vor einem systemtheoretischen Zugriff auf Technik als technisches Sachsystem; das technische Sachsystem wird zu einem biotechnischen Sachsystem allein dadurch, dass das techniktheoriebildende Artefakt nun ein „künstlich überformtes“, „biotisches Semi-Artefakt“ ist. Ropohls (ebd. 184) Sicht zeigt deutlich die Tatsache, dass „biotisch“ hier nur ein Merkmal des Gegenstands der Technik ist: „Wenn ich den Terminus [Sachsystem] auf die Biotechnik übertrage, muss ich selbstverständlich den Grad der Künstlichkeit relativieren. Gewiss gibt es bioethische Vorbehalte, dass lebende Organismen keine ‚Sachen‘ wären; von solchen Einwänden darf ich hier aus systematischen Gründen absehen“.

25Aus traditioneller Ingenieurperspektive besteht die Biotechnik paradigmatisch in dem Konzept der Steuerung und Regelung der Gärprozesse von Hefe in einer Brauerei. Ob die Garanten der Gärprodukte leben oder nicht, ist für den instrumentellen Verweisungszusammeng theoretisch unerheblich – die Alternative, das gleiche Produkt ohne Stoffwechselprozesse lebender Organismen, sondern auf chemisch-synthetische Weise aus anorganischen Edukten zu erhalten, wird in Bezug auf die verfolgten Zwecke beim technischen Handeln stets mitgedacht. Die Entscheidung für die eine oder andere Variante wird u. a. nach Effizienzgesichtspunkten gefällt. Die eigentlich technologische Komponente besteht darin, den an sich natürlichen Stoffwechselprozess a) technisch verstehbar und damit als Produktionsprozess nutzbar zu machen und im Ausgang davon b) mittels Verfahren diesen Prozess extern zu regeln. Nur unter diesen zu einem Reduktionismus des Biologischen (ausgeblendet wird z. B. die evolutorische Komponente der Organismen) führenden Prämissen lässt sich die Biotechnik als Teil der Verfahrenstechnik in eine Allgemeine Technologie einordnen. Hier wird auf eines der möglichen Verständnisse von „Natürlichkeit“ abgehoben, das der stofflichen Naturbeschaffenheit. Ergänzend ist aber, wenn man Organismen in ihrem Hinweis auf Beständigkeit gerecht werden will, auch die historisierende Bedeutung von „Natürlichkeit“ in Anschlag zu bringen, d. h. der Verweis auf ihre individuelle und generationelle Genese.

26Ansonsten gälte, dass der logos der Biologie höherstufig zu einem allgemeinen logos transformiert werden müsste, z. B. in dem das Konzept des Wandels bzw. der Evolution zentral für die Allgemeine Technologie wird. Sonst bleibt man bei theoretisch verkürzten historischen Kontinuitäten, in denen, mit Ropohl, die moderne Biotechnologie bzw. -technik als Fortsetzung der Metherstellung der alten Ägypter gesehen wird und die moderne Informationstechnologie als Fortsetzung des Buchdrucks.

27Mit „Bio“ ist in beiden Bereichsethiken häufig Unterschiedliches in Bezug auf die Wörter „Leben“, „leben“, „lebend“, „belebt“ oder „lebendig“ gemeint. Wenn die Biotechnologie – als Lehre von den Techniken zur Zurichtung des Lebenden im Dienste der Produktion – in den auf Konzepte und Leitbilder verweisenden Bewertungszusammenhang der Technikethik eingeordnet wird, dann gestaltet sich dies nicht selten unter Verzicht auf begriffliche Klärung, was beim Hinweis auf „Bio“ eigentlich der Fall ist: Individuelle Lebewesen? Organismen? Spezies? Enzyme? Gene? Organe? Zellen? Biotische Materialien? Der Technikphilosoph Peter Fischer kennzeichnet entsprechend die Handhabe von „Leben“ in der jüngeren Biotechnik als Gegenstand der Technik, Teil der Technik, technisches Mittel und als noch nicht realisiertes technisches Artefakt (Fischer 2004, 118ff.). Letztere Position markiert die Grenze zwischen Biotechnik und Artificial-Life-Forschung.

3. Für welche Bereiche zeichnen Bio- und Technikethik bislang verantwortlich und warum?

28Fragen wir genauer nach den Interpretationsoptionen, die der Hinweis auf „Leben“ im Wort „Bioethik“ ermöglicht. Leben unter Einschluss seiner Entitäten wird sowohl als Begriff der Biowissenschaften und Medizin bzw. Life Sciences, als Prinzip der Lebensphilosophie wie auch als unmittelbare Idee ethisch und moralphilosophisch verhandelt – und hat dabei empirisch vom Bakterium und Pilz über Pflanze und Tier bis hin zum Menschen (als Gattung, als Individuum, als vergesellschaftetes Individuum und als Subjekt) die verschiedensten Lebewesen, Lebensformen, Lebensweisen und deren technische Veränderbarkeit als Ganzes sowie in einzelnen Teilen (DNA, Gewebe, Organe) vor Augen. Hinzu kommt die moralphilosophische Auseinandersetzung mit konkreten Lebenssituationen und -entscheidungen, etwa bzgl. Fortpflanzung, Altern, Sterben und Tod. Auch Lebensstile spielen eine ethische Rolle, z. B. in den Bereichen Energie, Mobilität und Ernährung.

29Der Hinweis auf „Leben“ bedeutet also zunächst für die allgemeine Ethik die Herausforderung, zwischen einer hermeneutischen Tradition (der Geistes- und Kulturwissenschaften) der Verständnis- und Sinnfrage nach dem Leben und einer funktionalen Tradition (der Bio- und Technikwissenschaften) der Erklärung und faktischen Veränderung von Leben zu vermitteln. In der funktionalen Tradition (vgl. Krohs/Kroes 2009) werden die selbstzwecklichen Funktionen von Organismen wichtig, durch die ihr Leben Bestand hat, z. B. Stoffwechsel, Reproduktion, Vererbung. Sie sind die Zielfunktionen biotechnischer Modellierungen, welche, wie bei jeder Technik, in Bezug auf menschliche Zwecke vorgenommen werden. Auf die funktionale Tradition konzentriert sich auch der Anwendungsbereich der Bioethik als einer Ethikform. Gemeint ist eine spezifische Form des Anwendungsbezugs, durch die eben diese funktionale Tradition der Erklärbarkeit und Veränderbarkeit auf Basis biologischer, biotechnischer oder medizintechnischer Vorverständnisse aus einem Bereich einerseits kritisiert werden soll, andererseits dabei aber auch die funktionale Tradition stabilisiert wird, weil die Bioethik eben selbst sich durch diese Bezugnahme definiert.

30Wenn wir also vom „Bereich“ einer Bereichsethik sprechen, dann kann a) der Bereich gemeint sein, auf den sie sich bezieht und durch den sie sich in dieser Bezugnahme definiert (Bereich der Bezugnahme als formierend für den Anwendungsbezug) und b) der Bereich, in dem sie operiert (Anwendungsbereich). Die beiden Bereiche müssen nicht identisch sein. So bezieht sich die Bioethik mit ihren Fallbeispielen maßgeblich auf den biomedizinischen Bereich, in dem ihr Regelwerk jedoch weitaus seltener angewandt wird als das der Medizinethik. Umgekehrt operiert die Bioethik im Anwendungsbereich der Food Ethics, entnimmt die moralisierenden Hinweise auf Gesundheit und Leidensvermeidung (für Tiere) aber aus ihrer historischen Verwiesenheit auf den Tierschutz und der Debatte um Tierrechte bzw. Rechte für Lebewesen ohne Personenstatus (d. h. auch menschliche Embryonen). Letzteres macht deutlich, dass der Bereich, auf den sich eine Bereichsethik formierend bezieht, nicht abgegrenzt schon a priori vorliegt und der Ethikform die Bezugnahme quasi empfiehlt, sondern auf Basis von paradigmatischen Fällen derart generiert wird, dass Ethikform und Ethikinhalte passgenau aufeinander abgestimmt werden.

31Der nach Anwendungsbereichen vorgenommenen Einteilung von Düwell (2008, 23) folgend, kann mit „Bioethik“ folgendes gemeint sein:

  1. Bioethik als biomedizinische Ethik: Bioethik als Reflexion der biomedizinischen Neuerungen im Bereich der Medizin (daher enge Schnittstellen mit Medizinethik, v. a. Ärzteethik und Pflegeethik).
  2. Bioethik als Oberbegriff von Medizin-, Tier- und Umweltethik (inkl. „Public Health Ethics“ und „Food Ethics“): sehr weites, aber weit verbreitetes Verständnis von Bioethik, das sämtliche Eingriffe in das Lebendige thematisiert.
  3. Bioethik als Ethik der Life Sciences: fokussiert eng auf den wissenschaftlichen Hintergrund biomedizinischer Dynamiken (z. B. die der Humangenetik) und steht der Wissenschafts- und Forschungsethik nahe.
  4. Bioethik als Ethik des Umgangs mit Lebensphänomenen: weites Verständnis von Bioethik als ethisches Fragen nach den Polen Leben und Tod (künstliche Befruchtung, Abtreibung, Euthanasie, Selbstmord).

32Bemerkenswerterweise tauchen in der Einteilung weder die Technik-, noch die Naturethik auf, die in Bezug auf die genannten Anwendungsbereiche beide hierarchisch über der Bioethik stehen könnten.

33Ein Blick auf die Genese der Bereichsethiken mag bezüglich der Frage nach der Formierung des Bereichs der Bezugnahme weiterführen. Bereichsethiken entstehen durch bestimmte kulturelle und historische Konstellationen, in denen die Fragen nach z. B. dem Schutz „des Lebens“ oder der Verantwortbarkeit „der Technik“ gesellschaftlich Sinn zu machen scheinen. Sie entwickeln sich angesichts paradigmatischer Fälle, die positive wie negative Möglichkeiten einer Technik (im Falle großer technischer Systeme: „Unfälle“) in ihrer Ambivalenz aufzeigen und die deshalb eine ethische Reflexion empfehlen – sei dieser Fall das erste Retortenbaby (Bioethik) oder das Versagen der Atomtechnologie angesichts der Unfälle von Harrisburg und Tschernobyl (Technikethik). Der technische Fortschritt ist also für Biowie Technikethik die zentrale Instanz ihrer jeweiligen Initiation, allerdings auf verschiedene Weise. Technik als systembildender Handlungszusammenhang, der seine Bestände kontinuierlich sichert und erweitert und ganze Lebensbereiche technisiert, bildet somit die Dimension aller Bereichsethiken (Technisierung als Dimension). In diesem sehr weiten Verständnis von „Technik“ als Technisierung könnte eine zukünftige Technikethik allen Bereichsethiken übergeordnet sein, von der Sportethik bis hin zur Politischen Ethik, unter Einschluss der Frage, ob die Ausrufung von Bereichsethiken selbst eine Technik ist – und zwar als ein Steuerungsinstrument der Politik (Bogner 2013).

34Bildete sich die Bioethik paradigmatisch um Fälle, die durch biomedizinische Techniken (Technik als Handlung) ermöglicht wurden (erstes Retortenbaby, erste Herztransplantation, embryonale Stammzellforschung) und dem Handlungstyp des zweckinstrumentellen Handelns zuzurechnen sind, so zentriert sich die Technikethik, einst ausgehend von der Ingenieurethik, um „Unfälle“ oder „Störfälle“, d. h. um Fälle, die auf Basis der Berechenbarkeiten und Prüfungen nicht zu erwarten waren und sich aus einem misslungenen Zusammenspiel von Artefakten und menschlichen Handlungen im Rahmen technischen Handelns ergeben.

35Das technische Handeln, das die Bedingungen seines Erfolgs sicher stellt, fällt angesichts eines Unfalls auf die Stufe des instrumentellen Agierens zurück, weil das Handeln im Unfall nur noch die Steuerungskomponente („Eingreifen“), nicht aber die Regelungskomponente („Sichern“) enthält. Für die Vertreter der Technikethik ist es deshalb maßgeblich, aus Unfällen zu lernen, um die Struktur von Risiken besser einschätzen zu können und entsprechend zu normativen Handlungsempfehlungen für die Gestaltung zukünftiger Technologien zu kommen. Analogien werden primär im Hinblick auf die Bedingungen und Möglichkeiten von unerwünschten Nebenfolgen einer prototypisch vorhandenen oder auch nur visionierten Hochtechnologie gebildet, was für die Technikethik selbst strukturbildend gewirkt hat. Dass, soweit wir wissen, die Biotechniken jenseits des militärischen Einsatzbereichs (B-Waffen) bislang kaum einen größeren „Unfall“ hervorgerufen haben, ist mit Grund für ihre jahrzehntelange Vergessenheit in der Technikethik. Zu erinnern ist an die ungewollte Verbreitung des im Rahmen der affengebundenen Impfstoffherstellung aufgetretenen Marburg-Virus im Jahr 1967 mit mehreren Todesopfern, der in der Wissenschaftsgeschichte als „Laborunfall“ firmiert. Dass infektiöse Organismen oder gesundheitsgefährdende biologische Agenzien ihre regulierbaren Umgrenzungen durch menschliche Fehler auf verschiedenen Wegen verlassen und zu einer biologischen Gefahr (engl.: biohazard) für die Bevölkerung werden können, ist Technikethikern – trotz der aktuellen Debatten um biosecurity und biosafety – weitaus weniger im Bewusstsein als die Freisetzung von giftigen Chemikalien bei der Chemiekatastrophe in Bhopal 1984.

36Denn hier war für die Technikethik, die vom Berufsethos der Ingenieure und deren dominantem Wert der Sicherheit angeleitet ist, letztlich nicht die Freisetzung der Chemikalien erkenntnisleitend, sondern die zugehörige Ursachenkaskade: dass die Anlage selbst nicht den Sicherheitsstandards genügte, dass qualitativ minderwertige Bauteile verbaut wurden, dass Wartungsarbeiten nicht frist- und regelgerecht durchgeführt wurden, dass die für die Insektizidproduktion verwendeten Chemikalien nicht zertifiziert waren und dass vorhandene Sicherungssysteme (Kühlung) ausgeschaltet worden waren. Hier wurde also gleich mehrfach gegen das technische Prinzip der Standardisierung verstoßen, das die Möglichkeit bedingt, auch bei menschlichem Fehler die Sicherheit von großen technischen Anlagen zu gewährleisten. Hinzu kam, dass die Hauptverantwortlichen der Bhopal-Katastrophe jahrzehntelang nicht zur Verantwortung gezogen wurden. Moralische Urteile bezüglich der Haftung für Risiken und planerische Fehlentscheidungen sind für die Technikethik als Ethikform definitorisch, kaum jedoch für die Bioethik. Beide Bereichsethiken beschäftigen sich mit dem angemessenen Verhältnis von Eigennutz und Gemeinnutz bezüglich einer Technik, wobei die entsprechenden Fälle, in denen Entscheidungen zu diesen Fragen zum Tragen kamen (u. a. in Bhopal) für die Technikethik formierend sind im Sinne der Anwendungsbezogenheit ihrer Ethikform. Dies liegt daran, dass sich Technik über Nutzenorientierung zuallererst selbst definiert.

37Interessant ist bezüglich der Herausbildung der Bereiche, auf die Bereichsethiken bei ihrer Formierung Bezug nehmen, zu verfolgen, wie bestimmte Hochtechnologien wie die Grüne Gentechnik und der gesamte Agrarbereich jahrzehntelang weder von der Bio-, noch von der Technikethik besonders beachtet und nicht als „Fall“ moralischer Urteilsbildung für den eigenen Bereich in Betracht gezogen wurden (anders als etwa die mittlerweile aus dem bioethischen Interesse geratene Gentherapie mittels Roter Gentechnik). Die im biomedizinischen Feld um Embryonen, Organe, Patienten operierende Bioethik hat das „grüne“ Feld lange nicht als ein von ihr zu beackerndes erkannt (zum Teil aus guten Gründen). Einige Gründe seien genannt: Bei Pflanzen ist weitaus schwieriger als bei Tier und Mensch eine Spezies und darüber hinaus ein Individuum auszumachen, was die Frage nach dem moralischen Status „der Pflanze“ nicht sinnvoll erscheinen lässt; Pflanzen haben kein Blut, kein Herz und kein Gehirn, weshalb ein sich auf sie beziehender Lebensbegriff schwieriger mit dem von Mensch und Säugetier in Analogie zu bringen ist; sie können nicht leiden, weshalb das moralische Argument der Vermeidung von Leid, anders als bei der Tierethik, zu ihrem Schutz nicht greift; Pflanzen wurden lange gar nicht als hoch technisierte lebende Objekte erkannt und bildeten für die Bioethik einen Bereich der Heterotopie (Michel Foucault), jenseits von den Orten des Labors (Embryonenforschung, Versuchstiere) und des Krankenhauses; Pflanzen mit zu viel Schutzwürdigkeit auszustatten, gefährdet ihre Bedeutung für die Vegetarismus-Bewegung im Dienste des Tierschutzes (Fleischverzicht); der „grüne Bereich“ wurde pauschal als durch die Natur- und Umweltethik abgedeckt erachtet, selbst wenn es sich um eine Zimmerpflanze in unserem Wohnraum handelt. So argumentiert Dietmar von der Pfordten bezeichnenderweise in seinem Buch Ökologische Ethik (1996), warum wir einer Zimmerpflanze schulden, sie zu gießen.

  • 4 Z. B. über Argumente im Zusammenhang mit möglichen Biodiversitätsverlusten in Habitaten durch die (...)

38Die Kenntnisnahme der Grünen Gentechnik durch die Technikethik begann in Europa erst in der Zeit nach einem anderen großen Unfall (Tschernobyl), als die gesellschaftlichen Diskurse um die Grüne Gentechnik zentriert um das Begriffsfeld „Risiko“ symmetrisch zu denen um die Atomtechnologie zu verlaufen begannen: Die Unsichtbarkeit, Pervasivität, Eindringtiefe und Irreversibilität beider Technologien im Falle eines Unfalls oder wenigstens unerwünschter Nebenfolgen für Umwelt und Gesundheit erlaubte einen Analogieschluss. Risikoargumente waren in dieser Phase prominent. Dennoch war die Kategorie des „Unfalls“ spätestens dann nicht mehr sinnvoll in Anschlag zu bringen, als die Vertreter der Grünen Gentechnik mit Freisetzungsexperimenten auf dem Acker arbeiteten, d. h. aktiv den nach Sicherheitsstandards regelbaren Bereich des Labors und Containments verließen. Die Grüne Gentechnik wurde dann ein Fallkandidat für die Natur- und Umweltethik. In beiden Bereichen konnte der Fall Grüne Gentechnik jedoch nicht für die Bereichsethik strukturbildend wirken, sondern war allenfalls indirekt einflussreich.4 Die öffentlichen Diskurse um die Grüne Gentechnik zeigten jedoch eine hohe gesellschaftliche Relevanz dieser Biotechnik. Wenn also die Bioethik selbst eine hohe diskursive Macht hat, weil sie mit den starken Begriffen „Leben“ und „Tod“ argumentiert, so hat die Gesellschaft jedoch keine Garantie, dass die sie wirklich beschäftigenden Diskurse um Technisierungen des Lebendigen in der Bioethik argumentativ Berücksichtigung finden.

39Für die Bioethik gelangten Pflanzen erst über die bioethische Subkategorie der Food Ethics in das Bewusstsein, zentriert um die Rolle der Ernährung und der Lebensmittel (im eigentlichen Wortsinn) für ein gutes Leben und die Werte der menschlichen und tierischen Gesundheit und Ernährungssicherheit. Sie hat enge Beziehungen zu zwei anderen, in statu nascendi befindlichen Bereichsethiken: die Pflanzenethik einerseits und die Agrarethik (Meier 2012) andererseits. Für beide spielt die Grüne Gentechnik mittlerweile eine strukturbildende Rolle. Konzentriert sich die Pflanzenethik als Unterbereich der Bioethik auf die naturontologisch bestimmte Entität Pflanze und ihren moralischen Status (in Abgrenzung zur Tierethik), so konzentriert sich die Agrarethik in Anlehnung an die Technikethik auf den systemischen Bereich, in und mit dem Pflanzen zu Nutzpflanzen und Produzenten werden und ihr Bestand (Samenbanken) und ihre Produktivität gesichert werden, z. B. durch so genanntes Biosystems Engineering, worunter auch die controlled-environment agriculture fällt, d. h. das Produzieren in abgeschlossenen und dadurch regulierbaren Umwelten analog zu einer technischen Anlage (Gewächshäuser). In der Agrarethik wird vor dem Hintergrund der landwirtschaftlichen Produktionssysteme auch die Tier-Pflanze-Beziehung (z. B. Futtermittel) zum Thema, unter Einschluss der Massentierhaltung und der Imkerei. Die Grüne Gentechnik ist strukturell wichtig für die Agrarethik in Bezug auf moralische Urteile über verschiedene Weisen der Landwirtschaft und die Garantie ihrer Ermöglichungsbedingungen (z. B. die des Biolandbaus), was auch den aktuellen gesellschaftlichen Diskurs widerspiegelt, der sich von auf Gefährdungen abzielenden Risikoargumenten hin zu Argumenten der Wahlfreiheit (der Produktionsweisen von Lebensmitteln und von Lebensstilen) verschoben hat. Ob das an der natürlichen Schöpfung orientierte Argument des Eigenwerts einer Blütenpflanze, aufgrund dem Bioethiker für sie ein „Recht auf Gedeihen“ inklusive Blütenbildung und Fortpflanzung einfordern, in die Agrarethik strukturbildend Eingang findet, darf bezweifelt werden.

40Die Bioethik hat anders als die Technikethik, die vom Idealfall der Steuer- und Regelbarkeit eines Bereichs durch Technik (und als großes technisches System) zunächst ausgeht, in ihren Handlungsempfehlungen damit zu kämpfen, dass die Regelungskomponente fast immer beim lebenden Organismus, beim menschlichen Individuum oder der ‚Natur‘ liegt und sie daher in ethischer Hinsicht darüber nicht im engeren Sinne verfügen kann (z. B. ob ein transplantiertes Herz vom Körper angenommen wird, ob eine künstliche Befruchtung zu einer Schwangerschaft führt, etc.). Garantien auf Basis von technischen Standards, die Regulierbarkeit gewährleisten, können weder von Biomedizinern, noch von Landwirten, die transgene Pflanzen anbauen, gegeben werden. Dies ist ein Grund, warum Natürlichkeitsargumente mit der Stoßrichtung des Vertrauens in der Bioethik eine weitaus größere Rolle spielen als in der Technikethik. In der klassischen Technikethik herrscht ein Überschuss an Vertrauen in die etablierte (!) Technologie, sofern sie bislang nicht durch Unfälle in Erscheinung getreten ist; in der klassischen Bioethik in den mehr oder weniger natürlichen Lauf der Dinge, die aber keine Dinge sind.

41Eine Ausnahme bilden ethische Fragen angesichts der apparategestützten Medizin, d. h. wenn die moralische Entscheidung ansteht, ob etwa das Gerät, das die künstliche Beatmung eines Komatösen garantiert und damit die Atmung regelt, abgeschaltet werden soll oder nicht (Fall für die Medizinethik); oder wie es möglichst fehlerfrei bedient und gewartet werden kann (Fall für die Technikethik). Hier regeln mehrere Menschen qua Maschine die Überlebenstechnik für einen anderen. Das Atmen an sich wird von gesunden Menschen nicht als Technik erachtet, da es nicht bewusst geschieht, sofern man nicht spezielle Atemtechniken praktiziert, z. B. beim Singen oder beim Sport.

42An diesem Beispiel lässt sich eine wichtige Perspektive im moralischen Handlungsfeld „Technik und Leben“ veranschaulichen, in der der Störfall auch jenseits des Atomkraftwerks theoretisch greift: Ein Kennzeichen des technischen Zugriffs auf das Leben ist die technikvermittelte Stabilisierung des eigentlich von Natur aus Stabilen und Regelmäßigen, für den Fall, dass die Natur versagt oder ihre Leistung gemäß interner oder externer Erwartungen an sie uns nicht ausreicht. Die Technisierung kolonialisiert deshalb auch Bereiche jenseits des Artefaktischen, indem sie wirklich werden lässt, dass jene Bereiche durch die Implementierung einer Maschine geregelt werden können oder gar selbst ein Artefakt sein könnten – bis hin zum eigenen Körper.

  • 5 Die Rede von „Technologie“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auch die systematischen Wissensbe (...)

43Der ethische Fall, der für eine Bereichsethik paradigmatisch wird, muss ferner so geartet sein, dass er mit den lange eingeübten moralischen Traditionen nicht ohne Weiteres lösbar ist und damit (wenigstens scheinbar) aus der Tradition herausfällt. Der Fall wird aber erst dann als solcher für die Ausrufung einer Bereichsethik virulent und zum paradigmatischen Fall, wenn auch die historische Erfahrung in moralisierender Weise erkenntnisleitend wird; und zwar derart, dass es sich hier um mehr als nur diesen einen Fall handelt, d. h. um ein mögliches systemisches Kontinuum in diachroner und synchroner Perspektive. Bereichsethiken verfolgen also ein systemisches Anliegen, ohne ihrerseits notwendig systemisch strukturiert sein zu müssen. Bezogen auf die beiden genannten Fälle (Retortenbaby bzw. Atomunfälle) mag man an die eugenischen Methoden der Nationalsozialisten einerseits und den Bau und Abwurf der Atombombe auf Hiroshima und Nagasaki andererseits erinnern. So wird ein moralischer Vorbehalt gegenüber der nun systembildenden Klasse „Reproduktionstechnologie“ bzw. „Atomtechnologie“ in ethisierender Hinsicht bereichsstiftend.5 In meta-ethischer Perspektive betrachtet, setzt demnach die Ausrufung einer Bereichsethik ein kognitivistisches Ethikverständnis voraus, demgemäß das Ziel von Ethik die Erkenntnis des moralisch Richtigen ist und die Erkenntnis des moralisch Richtigen auch praktisch möglich ist und kulturell tradiert werden kann.

44Bereichsethiken formieren sich ausgehend von Fällen und Entitäten bottom-up als Regelwerke von Kasuistiken. Sie können und wollen die Fälle und Leitbilder, um die sie sich formiert haben, nicht wieder loswerden. Insofern können wir für die Zukunft von einer Ausrufung neuer Bereichsethiken ausgehen, wie die jüngeren Beispiele Neuro- und Nanoethik zeigen. Auf die Ethik der Biotechnik werden wir noch warten müssen.

Literaturverzeichnis

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Anmerkungen

1 Eine Ausnahme stellt das von Armin Grunwald herausgegebene Handbuch Technikethik (2013) dar, in dem Handlungsfelder an Schnittstellen zumindest die zur Technikethik jeweils andere Bereichsethik argumentativ berühren.

2 Ob und inwieweit auch die Gattung Mensch (bzw. schichtenspezifische Anteile von ihr) als ein derartiges lebendes Produktionssystem modelliert wird, dessen Produktivität und Flexibilität an zukünftige Bedarfe scheinbar beständig erhöht werden muss, ist eine der kulturkritischen Hintergrundfragen, die für die Bioethik bislang aber nicht wichtig zu sein scheint.

3 Eine prominente Ausnahme stellt das normative Gerüst von Options- und Vermächtniswerten dar, wie es Christoph Hubig (1995) für die Technikethik entwickelt hat.

4 Z. B. über Argumente im Zusammenhang mit möglichen Biodiversitätsverlusten in Habitaten durch die Freisetzung transgener Organismen; über mögliche Gesundheitsgefährdungen durch Antibiotikaresistenzen mittels horizontalem Gentransfer.

5 Die Rede von „Technologie“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass auch die systematischen Wissensbestände zu diesen Techniken, d. h. das generierte Faktenwissen, dem moralischen Vorbehalt hinsichtlich seiner Genese und Geltung unterliegen. Hier haben beide Bereichsethiken einen engen Schulterschluss mit der Wissenschaftsethik.

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