Gemeinschaftsbeziehungen, Vertrauen und Reziprozitätsnormen – zur Reproduktion von „bonding social capital“ in freiwilligen Vereinigungen

Sebastian Braun

1. Einleitung

1Der Terminus Sozialkapital ist in Wissenschaft und Politik zu einem schillernden Modebegriff avanciert. Popularisiert wurde er seit Ende der 1970er Jahre insbesondere durch die soziologischen bzw. politikwissenschaftlichen Arbeiten von Pierre Bourdieu, James Coleman und Robert Putnam. Sie inspirierten mit ihren unterschiedlichen Begriffsverständnissen von Sozialkapital disparate Diskussionen über Zustand und Zukunft moderner Gesellschaften (vgl. dazu bereits ausführlich Braun 2009, Braun/Weiß 2008). In diesem Kontext hatte das Begriffsverständnis von Robert Putnam den mit Abstand nachhaltigsten Einfluss auf die breiten Diskussionen über die Bürgergesellschaft und die damit verbundenen Vorstellungen von freiwilligen Vereinigungen mit lebensweltlichen Bezügen – Vereine, Projekte, Initiativen und anderweitige freiwillige Zusammenschlüsse – als „Produzenten“ von Sozialkapital. Seitdem haben seine Forschungen und politischen Aktivitäten ein anhaltendes Interesse, insbesondere am „Sozialkapital der Bürgergesellschaft“ speziell auch in Deutschland ausgelöst und vielfältige Debatten initiiert.

2Sozialkapital ist in diesem Kontext zu einem deutungsoffenen Terminus geworden, mit dem vor allem hohe Erwartungen an die Revitalisierung von sozialen Bindungen, Beziehungen und Netzwerken in einer dynamischen Bürgergesellschaft assoziiert werden, die mit ihren unausgeschöpften Ressourcen einen substanziellen Beitrag zu Demokratie und Wohlfahrt in Deutschland leisten könne. Es bezeichnet dabei drei wesentliche Aspekte: erstens soziales Vertrauen, das als „Gleitmittel“ gesellschaftlichen Lebens gilt, da es die Kooperation zwischen den Individuen erleichtere, die wiederum zur gesellschaftlichen Koordination unabdingbar sei; zweitens die Norm generalisierter Reziprozität, die zur Lösung sozialer Dilemmata beitrage; und schließlich drittens freiwillige (bzw. „sekundäre“ oder „bürgergesellschaftliche“) Vereinigungen, die soziales Vertrauen aufbauen und generalisierte Reziprozitätsnormen pflegen würden.

3Freiwillige Vereinigungen und insbesondere die kleinen lokalen „Vergemeinschaftungen“ wie z. B. Sport-, Gesang- oder Hobbyvereine sind also ein Dreh- und Angelpunkt im Sozialkapital-Konzept im Sinne von Putnam. In ihnen generiere und regeneriere sich Sozialkapital, da es sich im Unterschied zu Sachkapital nicht durch regelmäßige Anwendung verbrauche, sondern als Nebenprodukt gemeinschaftlichen Handelns erhöhe.

4Diese Vorstellung hat auch in Deutschland entscheidend dazu beigetragen, dass die freiwilligen Vereinigungen aus ihrem stiefmütterlichen Dasein der „Vereinsmeierei“ herausgetreten und ins Zentrum der öffentlichen Diskussion gerückt sind. Vor diesem Hintergrund konzentriert sich der vorliegende Beitrag auf die Frage, was eine freiwillige Vereinigung eigentlich so besonders macht, um als spezifische Institution zur (Re-)Produktion von Sozialkapital gelten zu können: Welche strukturellen Besonderheiten zeichnen diese Organisationsform im Vergleich zu staatlichen und privatgewerblichen Organisationen aus? Und welche spezifische Form des Sozialkapitals (re-)produzieren freiwillige Vereinigungen, wenn man zwischen den mittlerweile gängigen Konzepten des „bindenden“ und „brückenbildenden“ Sozialkapitals differenziert? Diese Fragen werden im Folgenden mit Bezug auf einen theoretischen Ansatz von freiwilligen Vereinigungen als „Wahlgemeinschaften“ diskutiert.

2. Strukturbesonderheiten freiwilliger Vereinigungen

5In seinen vergleichenden Analysen mit privatgewerblichen und staatlichen Organisationen hat Horch (1983, 1992) den analytischen Idealtypus der „demokratischen ehrenamtlichen freiwilligen Vereinigung“ mit seinen idealtypischen Strukturbesonderheiten systematisch herausgearbeitet. Dieser Idealtypus lässt sich als ein frei gewählter Zusammenschluss von natürlichen (und nicht juristischen) Personen charakterisieren, die im Rahmen einer formalen – d. h. geplanten, am Ziel der Vereinigung ausgerichteten und von bestimmten Personen unabhängigen – Organisationsstruktur gemeinsam ihre spezifischen Ziele verfolgen. Die mitgliedschaftliche Struktur bildet dabei ein zentrales Merkmal freiwilliger Vereinigungen, insofern als die Mitglieder als oberstes Entscheidungsorgan den Souverän repräsentieren, von dem Kompetenzdelegation und organisatorische Verfassungsentscheide ausgehen. Grundlage dafür sind demokratisch, prozessual und partizipativ verfasste Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse, in denen die Mitglieder unabhängig von externer Einflussnahme die Ziele der Vereinigung aushandeln und definieren. Diese Ziele werden durch die Verbindung verschiedener Formen der freiwilligen Mitgliederbeteiligung und ‑mitarbeit in die soziale Praxis umgesetzt. Die Orientierung an bedarfswirtschaftlichen Zielen ist dabei das leitende Prinzip der Wirtschaftsform, d. h. Ziel der Produktion ist die Deckung eines spezifischen Bedarfs und nicht die Erwirtschaftung eines Ertrags. Dieser Bedarf kann sich an jenem der Mitglieder oder auch von Dritten orientieren, wobei Leistungen, die für Dritte erbracht werden, stets mit den Zielen der Vereinigung und insofern mit den Interessen der Mitglieder korrespondieren.

6Ohne es ausdrücklich zu thematisieren, wird in der Sozialkapital-Forschung offenbar von diesem Idealtypus ausgegangen, um die spezifische Rolle von freiwilligen Vereinigungen als Institutionen zur (Re-)Produktion von Sozialkapital in modernen Gesellschaften zu begründen. So findet sich etwa bei Offe/Fuchs (2001, 423 ff.) der knappe Hinweis: „Im Training der Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen, die für den Umgang mit diesen Merkmalen sekundärer Vereinigungen notwendig sind, sehen wir ihren spezifischen Beitrag zur Bildung von Sozialkapital“. Denn freiwilligen Vereinigungen fehle „sowohl die Gewissheit der autoritativ definierten Ziele – die das Charakteristikum ‚tertiärer‘ formeller Organisationen darstellen – als auch die Gewissheit einer ‚vorgegebenen‘ Mitgliedschaft – das Charakteristikum von Familien“. Und aus diesem Grund hätten freiwillige Vereinigungen ein besonderes Potenzial, um „die Mitglieder in den Gebrauch von Tugenden und Verhaltensweisen einzuüben, die auch über den Kreis der unmittelbar Beteiligten hinaus zu Kommunikations-, Kooperations-, Hilfsbereitschaft und Urteilsfähigkeit disponieren“ (Offe 1999, 114) und die eine nachhaltige Wirkung nach außen hätten.

3. Freiwillige Vereinigungen als Wahlgemeinschaften

7Der nicht weiter explizierte Kerngedanke, der sich hinter dieser Vorstellung versteckt, basiert auf zwei aufeinander aufbauenden Annahmen, die sich vereinfacht wie folgt zusammenfassen lassen: Aufgrund der interaktiven Prozesse, die sich in dem normativen Feld des jeweiligen Sozialsystems permanent abspielen würden, etabliere sich in freiwilligen Vereinigungen eine besondere Wertsphäre, in der die Mitglieder weitreichende bürgerschaftliche Kompetenzen erwerben würden („Sozialisationsannahme“). Diese Kompetenzen würden sie dann, so die darauf aufbauende „Transferannahme“, als habitualisierte Dispositionen auf andere Lebensbereiche übertragen, so dass aus freiwilligen Vereinigungen letztlich der „kompetente Bürger“ (Münkler 1997) hervorginge, der über entsprechende kognitive und sozial-moralische Eigenschaften verfüge, die in demokratischen Gesellschaften als qualifikatorische Mindestvoraussetzungen beim Zugang zum Bürgerstatus gelten könnten.

8Diese zwei Kernannahmen sind so weitreichend und umfassend, dass ihre empirische Plausibilität nur auf der Basis differenzierter empirischer Untersuchungen über freiwillige Vereinigungen geprüft werden kann. Dazu bedarf es allerdings zunächst theoretischer Annahmen darüber, weshalb gerade freiwillige Vereinigungen die skizzierten Sozialisationsprozesse bei ihren Mitgliedern ermöglichen sollen. Zwar hat die Sozialkapital-Forschung diese Annahmen bislang bestenfalls ansatzweise thematisiert; vor dem Hintergrund des skizzierten Idealtypus der demokratischen ehrenamtlichen freiwilligen Vereinigung lassen sich allerdings verschiedene Begründungszusammenhänge entwickeln, die Hinweise auf die besondere Bedeutung solcher Vereinigungen für die (Re-)Produktion von Sozialkapital geben.

  • 1 Nicht neu ist dabei die idealtypische Unterscheidung, wonach der Markt durch einen preisvermittelte (...)

9Besonders hilfreich ist in diesem Kontext der Begriff der „Wahlgemeinschaft“ von Strob (1999), der die Strukturanalysen über freiwillige Vereinigungen von Horch (1983, 1992) um eine handlungstheoretische Konzeption ergänzt und dabei eine originäre Handlungslogik freiwilliger Vereinigungen rekonstruiert hat. Strob nimmt das in der Dritter-Sektor-Forschung übliche Modell der vier gesellschaftlichen Sektoren Staat, Markt, Dritter Sektor und informelle Sphäre auf, um die spezifischen Handlungslogiken herauszuarbeiten, die in den einzelnen Sektoren dominieren.1 Das innovative Element in Strobs modelltheoretischem Rahmen besteht in dem Versuch, eine eigenständige, idealtypische Handlungslogik in freiwilligen Vereinigungen des Dritten Sektors zu rekonstruieren: dem wechselseitigen, zielgerichteten Nutzen einerseits und der emotionalen, personalen Bindung andererseits, welche die freiwillige Begrenzung der individuellen Nutzenerwartung begründe. Freiwillige Vereinigungen bilden in dieser Perspektive „Wahlgemeinschaften“, deren Mitglieder sich auf freiwilliger Basis zusammenschließen, um sich in „Gemeinschaftsarbeit“ für die Realisierung ihrer Interessen zu engagieren.

10Mit diesen Begriffen sind drei maßgebliche und innovative Elemente in Strobs Modell bezeichnet. Erstens führt er mit dem Gemeinschaftsbegriff einen Terminus in die Dritter-Sektor-Forschung ein, der in Deutschland bislang mit nur schwer überwindbaren Konnotationen belastet ist. Mit Bezug auf Webers (1980) handlungsorientierten Begriff der „Vergemeinschaftung“ gelingt es ihm allerdings, eine eigene und überzeugende Definition vorzulegen, die auch als weiterführende Kritik an der laufenden Kommunitarismus-Debatte gelesen werden kann.

11Der Gemeinschaftsbegriff ist dabei durch eine doppelte Bindung charakterisiert: einerseits durch die Bindung an gemeinsame Ziele und andererseits durch die emotionale, personale Bindung an die Gemeinschaftsmitglieder (Mitgliederbindung). Während die Zielbindung als Ausdruck jener individuellen Nutzenerwartung verstanden wird, die den Einzelnen zum freiwilligen Beitritt in eine Wahlgemeinschaft veranlasst, gilt die Mitgliederbindung als Grundlage dafür, dass der Einzelne seine Nutzenerwartungen am Nutzen der anderen Mitglieder ausrichtet und somit freiwillig begrenzt. „Damit ist für heutige (Wahl) Gemeinschaften genau das Merkmal konstitutiv, das als besonderes Kennzeichen der Assoziation gilt: Der freiheitliche Zusammenschluß von Bürgerinnen und Bürgern. Der Gemeinschaftsbegriff läßt sich also durchaus mit dem in Einklang bringen, was man mit dem Begriff der Assoziation bzw. mit dem Begriff des Vereins (der Vereinigung) zu beschreiben versucht. Er bietet darüber hinaus den Vorteil, daß sich mit seiner Hilfe genauere Aussagen über das Handeln in Gemeinschaften treffen lassen“ (Strob 1999, 144).

12Damit ist bereits das zweite innovative Element in Strobs Ansatz bezeichnet. Denn den Gemeinschaftsbegriff nimmt er als Ausgangspunkt, um die Leistungserzeugung in Wahlgemeinschaften zu untersuchen: die „Gemeinschaftsarbeit“, unter der das zielgerichtete und zweckgebundene freiwillige Engagement verstanden wird, das der Einzelne für eine Gruppe überwiegend im gemeinschaftlichen Miteinander erbringt. „Gemeinschaftsarbeit kann dabei auf die Gemeinschaft selbst gerichtet sein – z. B. zum Erhalt oder Pflege der Gemeinschaft als solcher – und/oder den von der Gemeinschaft verfolgten Zielen dienen – z. B. insbesondere bei Interessengemeinschaften. Arbeit, um als Gemeinschaftsarbeit gelten zu können, obliegt damit dem Kriterium, der Gemeinschaft (dem Gemeinwohl) zu dienen bzw. der Gemeinschaft von Nutzen zu sein. Ein solches Verständnis von Gemeinschaftsarbeit schließt nicht aus, daß diese Arbeit unter anderen Gesichtspunkten (auch) dem/der Einzelnen persönlich nutzen kann. Gerade die […] ursprüngliche Bedeutung von gemein im Sinne von ‚mehreren abwechselnd zukommend‘ weist auf den wechselseitigen Nutzen hin, den in diesem Falle sowohl die Gemeinschaft als auch das tätige Individuum aus der Gemeinschaftsarbeit ziehen kann“ (Strob 1999, 144). Demgegenüber greife ein Begriffsverständnis von Gemeinschaftsarbeit zu kurz, wenn man es auf den wechselseitigen Nutzen reduziere. Speziell die besondere emotionale Qualität einer Gemeinschaft als Ausdruck einer inneren Verbundenheit erkläre, warum ein Individuum ohne eine unmittelbare Nutzenerwartung Gemeinschaftsarbeit leisten kann.

13Diese idealtypische Handlungslogik in freiwilligen Vereinigungen steht – und damit ist das dritte wesentliche Moment in Strobs Konzeption bezeichnet – in einer permanenten wechselseitigen Beziehung mit den Handlungslogiken der drei anderen Sektoren, insofern als alle Handlungslogiken stets in jeder Organisation wirken würden – allerdings mit unterschiedlicher Intensität. Strob verortet sämtliche Organisationen in einem dynamischen Raum, in dem jede Organisation permanent konfligierende Handlungslogiken mit ihren spezifischen Zielen in Einklang bringen muss. Diese Handlungslogiken können, sofern dies im Interesse der Organisation und ihrer Mitglieder liegt, in unterschiedlichem Maße „absorbiert“ werden.

14Diese Absorptionsprozesse haben wiederum intraorganisatorische Transformationsprozesse zur Folge, die z. B. dann eintreten, wenn freiwillige Vereinigungen ihre Leistungen zum Nutzen aller öffnen und damit in der Handlungslogik des Staates agieren oder wenn sie bestimmte Dienstleistungen für Kunden anbieten und damit der Logik des Marktes folgen. In welche Richtung die Handlungslogik der jeweiligen Vereinigung tendiere, hängt maßgeblich von Herkunft und Umfang der zugeführten Ressourcen ab. Solche Transformationsprozesse sind von untergeordneter Bedeutung, solange sie die idealtypische Handlungslogik in freiwilligen Vereinigungen nicht in ihrem „Kernbestand“ gefährden – d. h. also die Mitglieder der Wahlgemeinschaft ihre Organisation als Gemeinschaft wahrnehmen und somit das die Gemeinschaft konstituierende Element der Ziel- und Mitgliederbindung erhalten bleibt. Durch eine Erosion dieser doppelten Bindung verliert allerdings auch der Gemeinschaftsmodus seinen prägenden Charakter, so dass sich die Gemeinschaft in ihrem Handlungsmodus entweder zu einer staats- oder marktnahen Organisation wandelt.

4. Strukturimmanente Interaktionsformen als Grundlage der Sozialkapital-Bildung

15Aus der strukturellen Verfasstheit freiwilliger Vereinigungen und der immanenten Handlungslogik als Wahlgemeinschaften resultieren idealtypische Interaktionsformen, die für die Entstehung von Sozialkapital von grundlegender Bedeutung sind. Diese Interaktionsformen lassen sich in sechs Dimensionen bündeln:

4.1 Festlegung von Verhaltenserwartungen

16In freiwilligen Vereinigungen vollzieht sich die Festlegung der Verhaltenserwartungen und Regeln anders als in staatlichen Organisationen oder erwerbswirtschaftlichen Unternehmen. Idealtypisch erfolgt diese Festlegung nämlich nicht durch Formalisierung, sondern durch Interaktionsverfestigung, nicht durch Spezialisierung, sondern durch Personalisierung, nicht durch formale, sondern durch informelle Kontrolle, nicht durch Zentralisierung, sondern durch Selbstabstimmung und durch die Einflussnahme über persönliche Beziehungen. Diese Steuerungsformen lassen sich als funktionale Äquivalente zu den in der Organisationssoziologie gängigen Elementen der Norm, Position und Rolle begreifen.

4.2 Zwischen formaler Organisation und informeller Gruppe

17Vor diesem Hintergrund lassen sich freiwillige Vereinigungen als „doppeltgegenstrukturell“ charakterisieren, wodurch sie sich – idealtypisch betrachtet – gegenüber formalen Organisationen auf der einen und informellen Gruppierungen auf der anderen Seite unterscheiden. Denn freiwillige Vereinigungen lassen einerseits Raum für unmittelbare diffuse Beziehungen, verfolgen dabei aber spezifische überindividuelle Ziele; andererseits können sie zur Verfolgung dieser Ziele formal und rational organisiert sein, trennen dabei aber nicht die Motivation von Ziel und Struktur. In diesem Kontext werden freiwillige Vereinigungen vielfach auch als Institutionen beschrieben, in denen „Geselligkeit“ als „Spielform der Vergesellschaftung“ (Simmel 1999) eine besonders wichtige Rolle spielt.

4.3 Interaktion, soziales Vertrauen, soziale Netzwerke

18Diese doppelt-gegenstrukturelle Verfassung bildet wiederum eine besondere Grundlage dafür, dass in freiwilligen Vereinigungen jenes soziale Handeln befördert wird, bei dem man sich wechselseitig aneinander orientiert und auf diese Weise enge soziale Beziehungen zueinander aufbaut. Auf der Basis dieser sozialen Beziehungen kann sich zwischen den Mitgliedern einer Vereinigung nicht nur ein dichtes soziales Netzwerk mit „strong ties“ (Granovetter 1973) herausbilden, das umgangssprachlich vielfach auch – und in der Regel negativ konnotiert – als „Vereinsmeierei“ bezeichnet wird. Da diese engen, in ein dicht gesponnenes Netzwerk eingebundenen Beziehungen in der Regel dauerhaft existieren, kann sich auch jenes soziale Vertrauen zwischen den Mitgliedern entwickeln, das aus der zur Gewohnheit gewordenen Verlässlichkeit resultiert, Versprechungen einzuhalten und nicht zu defektieren. Denn die ständigen Interaktionen zwischen den Mitgliedern bewirken, dass der Informationsfluss innerhalb des „Vereinsnetzwerks“ kontinuierlich steigt. Deshalb nimmt der Anreiz zu defektieren deutlich ab, da die Kosten eines Vertrauensbruchs bzw. die Gefahr des Reputationsverlustes als vertrauenswürdiger Partner zunehmen.

4.4 Entpersonalisiertes Vertrauen in das Kollektiv einer Vereinigung

19Auf diese Weise können robuste Normen der Reziprozität entstehen, da es wahrscheinlich ist, dass die Hilfe für ein anderes Mitglied durch eine Gegenleistung in der Zukunft abgegolten wird. Die dadurch gewonnene Erwartungssicherheit im Hinblick auf das kooperative Verhalten der anderen Mitglieder kann wiederum das soziale Vertrauen fördern. Dieses Vertrauen kann schließlich – sofern es die gegenseitigen Leistungen zwischen den Mitgliedern eine Zeit lang gegeben hat und diese als gewinnbringend empfunden worden ist – „von einer eigenen Moral unterstützt [werden], von einer affektiv gefärbten Einstellung der gegenseitigen Orientierung also, die das ganze System auch dann erhält, wenn einmal die Interessen schwächer geworden, die Absicherung nicht lückenlos und die Vorleistungen etwas einseitig geworden sind“ (Esser 2000, 253).

20Vor diesem Hintergrund bildet das soziale Vertrauen zwischen den Mitgliedern einer freiwilligen Vereinigung eine entscheidende Grundlage zur Aufrechterhaltung des sozialen Systems, da das Vertrauen in freiwilligen Vereinigungen anders konstituiert wird als in vielen anderen Sozialzusammenhängen. Auf diese Weise entsteht „ein ‚entpersonalisiertes Vertrauen‘, d. h., dieses Vertrauen basiert nicht mehr auf der Einschätzung durch eine Person, sondern auf einer sozialen Klassifikation in einem Kollektiv“ (Heinemann 2002, 368).

4.5 Konsensbildung über Konflikte

21Diese Konstellation vertrauenswürdiger Gegenüber bedeutet allerdings nicht, dass es sich in einer freiwilligen Vereinigung um eine „Gemeinschaft von Gleichgesinnten“ handelt, die weit mehr Interessenhomogenität und Konsens als Interessenheterogenität und Konflikt signalisiert. Vielmehr verweist die Existenz von demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsstrukturen auf die Legitimität und Notwendigkeit des Konflikts als Moment der produktiven Unruhe. Konflikt und Konsens werden dabei als wechselseitig aufeinander bezogene Prozesse verstanden. Denn das Austragen von Konflikten benötigt den Konsens und bringt ihn auf Zeit hervor; der tragfähige Konsens resultiert wiederum aus Konflikten und nicht nur auf Überlieferungen, die ihrerseits in Konflikten entwickelt worden sein können.

22Diese Konsensbildung über Konflikte kann sich in freiwilligen Vereinigungen auf zwei maßgeblichen Ebenen vollziehen: einerseits auf einer eher formalen Ebene im Rahmen der periodisch stattfindenden Wahlen und Mitgliederversammlungen; andererseits auf einer eher informellen Ebene im Sinne einer „Stammtisch-Demokratie“ (Braun 2003). Vor allem die zuletzt genannte Ebene gilt in diesem Kontext als bedeutsam, da freiwillige Vereinigungen dazu neigen, „Konflikte in den Bereich des Informellen zu verschieben und dort in quasi familiärer Atmosphäre kompromißhaft ‚unter sich‘ zu glätten“ (Zauner/Simsa 1999, 409).

4.6 Gemeinschaftsarbeit durch doppelte Bindungsmotive

23Neben demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozessen, die Horch (1983, 16) als den „primären Steuerungsmodus“ bezeichnet, über den die Mitglieder die Ziele der Vereinigung beeinflussen können, bildet die unentgeltliche Mitarbeit der Mitglieder die wesentliche Ressource, um die Leistungen von freiwilligen Vereinigungen zu erstellen. Die Abhängigkeit der Vereinigung von dieser Ressource bildet zugleich den „sekundären Steuerungsmodus“ der Mitglieder, um die Ziele der Vereinigung zu kontrollieren. Allerdings kann die Bereitschaft, freiwillig zur Leistungserstellung beizutragen, nicht als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Vielfach sind die Mitgliedschaftsanforderungen so gering, dass zu freiwilligem Engagement gesondert motiviert werden muss; denn die Kollektivgüter, die freiwillige Vereinigungen produzieren, fordern immer auch zu Trittbrettfahrer-Verhalten heraus.

24Dass Mitglieder diese Möglichkeit zum Trittbrettfahren nicht nutzen und sich freiwillig „Gemeinschaftsarbeit“ leisten, ist im Sinne der Konzeption von freiwilligen Vereinigungen als Wahlgemeinschaften in der doppelten Ziel- und Mitgliederbindung engagierter Mitglieder begründet. Diese „expressiven Bindungsmotive“ implizieren einerseits eine positive gedankliche Verbindung zu der Vereinigung und deren Mitgliederschaft. Andererseits kann aus diesen Bindungsgefühlen eine affektiv-habituelle Bereitschaft resultieren, sich für die Vereinigung und die Mitgliederinteressen zu engagieren, ohne sich ausschließlich von strategischen Nutzen-Kalkülen leiten zu lassen. Und genau darin ist die besondere Fähigkeit von Wahlgemeinschaften zur Kooperation begründet. Denn der Einzelne engagiert sich nicht deshalb in seiner Vereinigung, „weil er Vorteile (oder die Vermeidung von Nachteilen) für sich erwarten kann aufgrund der Entscheidungen, die in diesem Kollektiv getroffen und in die Tat umgesetzt werden, sondern weil das Kollektiv und/oder Teile jener, die es konstituieren, so sind wie sie sind, d. h. weil ihnen eine eigene Qualität und Würde zugeschrieben wird“ (Kirsch 1983, 111).

25Aktive Partizipation und Engagement in einer freiwilligen Vereinigung basieren also offensichtlich in einem nicht zu unterschätzenden Ausmaß auf emotionalen Bindungen. Diese affektive Komponente von Zugehörigkeits- und Bindungsgefühlen als Movens von Partizipation und Engagement belegen – entgegen aller Kassandrarufe – verschiedene empirische Untersuchungen, etwa im Bereich des Sportvereinswesens (vgl. Braun 2003). Vor allem der „Gemeinschaftskern“, der sich in der alltäglichen sozialen Praxis der einzelnen Wahlgemeinschaft herausbildet, zeichnet sich nicht nur durch ein umfangreiches freiwilliges Engagement, sondern auch durch eine starke Bindung an die Wahlgemeinschaft und deren Mitglieder aus. Insofern scheint das freiwillige Engagement der Mitglieder mehr zu sein als ein unentgeltliches Engagement, um die Ziele der Wahlgemeinschaft in die soziale Praxis umzusetzen. Darüber hinaus scheint es die affektive Bindung der Mitglieder untereinander und an die Vereinigung zu erzeugen, zu stabilisieren und zu fördern; und umgekehrt dürfte diese emotionale Bindung wiederum die Bereitschaft stützen und anregen, sich freiwillig in der und für die Wahlgemeinschaft zu engagieren.

5. Wahlgemeinschaften des Geschmacks

26Aktive Partizipation und freiwilliges Engagement der Mitglieder einer Wahlgemeinschaft kann man also als Ausdruck eines besonderen Wert- und Normengeflechts in einer Vereinigung verstehen, das gleichzeitig dazu beiträgt, dieses Wert- und Normengeflecht aufrechtzuerhalten und zu befördern. Es lässt sich insofern in doppelter Hinsicht als ein „Bestandserhaltungsgebot“ von freiwilligen Vereinigungen interpretieren: einerseits um die Angebote der Vereinigungen zu erzeugen und andererseits um die sozialintegrativen Leistungen der Organisation zu produzieren und zu reproduzieren. Denn durch das freiwillige Engagement dürften die Mitglieder „einerseits in einer besonders unausweichlichen und sachlich umfassenden Weise in das normative Feld des Sozialsystems einbezogen werden (1), andererseits aber auch die Möglichkeit gewinnen, einen beträchtlichen, mehr als infinitesimalen Einfluß auf die Gestaltung der Struktur und der funktionalen Leistungen des Kollektivs zu erbringen (2)“ (Geser 1980, 208) – zwei Prozesse, die wiederum dazu beitragen werden, die besondere Handlungslogik in Wahlgemeinschaften zu stützen und zu stärken: die Bindung der Mitglieder an die gemeinsamen Ziele der jeweiligen Wahlgemeinschaft und die Bindung der Mitglieder untereinander und an die Wahlgemeinschaft selbst.

27Damit wird deutlich, dass freiwillige Vereinigungen stets „geschlossene Beziehungen“ (Horch 1992, 23) sind – geschlossene Beziehungen, die notwendigerweise über spezifische Zugangsregelungen und ‑voraussetzungen verfügen, um den vergemeinschaftenden Ingroup-Charakter über ein spezifisches Normen- und Wertesystem aufrechtzuerhalten. Über den verliehenen, mehr oder minder formalisierten Zugehörigkeits- oder Mitgliedschaftsstatus wird das Individuum in das Wert- und Normengeflecht des sozialen Systems einbezogen. Der Mitgliedschaftsstatus zieht also immer eine Grenze zwischen all denjenigen, die das soziale System konstituieren und dazu gehören, und all jenen, die den Mitgliedschaftsstatus nicht anstreben oder denen dieser Status verwehrt wird. Letztere bilden zugleich die Umwelt der Vereinigung, die zur vergemeinschaftenden Binnenintegration der Vereinigung als sozialem System erforderlich ist. Wenn ein Individuum die Mitgliedschaft in einer freiwilligen Vereinigung anstrebt, muss es also immer spezifische Zugangsregelungen überwinden und bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

28Dieser In- bzw. Exklusionsprozess verweist auf vielfältige Untersuchungen der Sozialstrukturforschung, dass insbesondere sozialstrukturelle Merkmale eines Individuums (z. B. Geschlecht, Alter, Migrationshintergrund, Bildung, Beruf, Einkommen) jene sozialen Schließungsprozesse begründen, durch die „soziale Gemeinschaften Vorteile zu maximieren suchen, indem sie den Zugang zu Privilegien und Erfolgschancen auf einen begrenzten Kreis von Auserwählten einschränken“ (Parkin 1983, 123). Diese Schließungsprozesse können einerseits formal begründet sein, indem freiwillige Vereinigungen qua Satzung die Zugangsmöglichkeiten auf bestimmte gesellschaftliche Gruppen explizit einschränken. Andererseits verweist die Sozialstrukturforschung seit langem darauf, dass sich auch bei der Vielzahl von freiwilligen Vereinigungen, die auf formaler Ebene als sozial offen gelten, soziale Schließungen über subtilere, hinter dem Rücken der Individuen ablaufende Mechanismen vollziehen können.

29Auf solche subtilen Schließungsmechanismen beim Zugang zu freiwilligen Vereinigungen macht u. a. die strukturalistische Klassentheorie von Bourdieu aufmerksam. Demnach vergewissert sich der „Habitus“ als strukturierte und strukturierende Struktur stets über „einen Prozeß gegenseitigen Abtastens und Taxierens […] seiner Verwandtschaft mit anderen“ (Bourdieu 1996, 375). Der Habitus als Ausdruck der gesamten äußeren und inneren Haltung eines Individuums umfasst dessen Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsschemata und somit die gesamte Weltsicht des Einzelnen: den Geschmack, Lebensstil und die alltagskulturellen Praktiken ebenso wie das Verhältnis zum Körper, die Handlungsmuster oder sozialen Beziehungen, die der Einzelne aufgrund der „Wahlverwandtschaft des Geschmacks“ bevorzugt. Deshalb erkennt man ein einheitsstiftendes Prinzip, das uns zumeist unbewusst zu verstehen gibt, ob jemand „mein Typ“ ist oder zumindest „meine Sprache spricht“. Sozialer Zusammenhalt (re-)produziert sich in den Handlungsgemeinschaften, die sich aus einem ähnlichen Habitus ergeben und sich u. a. in freiwilligen Vereinigungen als „Wahlgemeinschaften des Geschmacks“ manifestieren.

30Gerade bei frei gewählten Mitgliedschaften dürfte die besonders ausgeprägte „Tendenz zur Bildung homogener Kreise aus heterogenen Umwelten“ bestehen (Horch 1983, 44). Diese Tendenz der Selbstzuordnung nach Ähnlichkeit ist vor allem darin begründet, dass man sich in sozialstrukturell homogenen Gruppen „wohler“ und „sozial aufgehobener“ fühlt als in heterogenen Gruppen, denn aufgrund eines ähnlichen „Habitus“ wird man weder als Fremdkörper angesehen noch betrachte man sich selbst als solcher. Derartige subtile Selektionsmechanismen und die damit verbundenen Schließungsprozesse lassen sich durchaus als unintendierte Folgen absichtsvollen Handelns bezeichnen, da sie nicht das beabsichtigte Ziel der Akteure, sondern lediglich ein Nebenprodukt ihres Agierens darstellen.

31Auf diese Weise können freiwillige Vereinigungen aber stets auch gesellschaftliche Strukturen reproduzieren, die über die Vereinigung hinaus insofern Geltung haben, als die Mitgliedschaft als performative Erzeugung von Distinktionen, also von Abgrenzung und Übereinstimmung von sozialen Gruppen wahrgenommen wird. Die Sozialkapital-Forschung spricht in diesem Kontext von bindendem“ Sozialkapital (bonding social capital“), das freiwillige Vereinigungen immer dann generieren, wenn sie „in einigen Punkten (wie Ethnizität, Alter, Geschlecht, soziale Klasse, usw.) ähnliche Menschen“ vereinen (Putnam/Goss 2001, 29).

32Ein extremes Beispiel für derartig geschlossene Vergemeinschaftungsformen sind Bourdieus (1999) umfangreichen Analysen über die Eliten Frankreichs, die über informelle und fest etablierte Vereinigungen verfügen wie die Eliten in keinem anderen Land der westlichen Welt. Hoher Korpsgeist, fast identische Königswege im Bildungssystem und eine ähnliche soziale Herkunft zumeist aus der „Bourgeoisie“ erhalten die homogene, sich selbst reproduzierende Elite, die über politische Zugehörigkeiten hinaus Klassencharakter annimmt. Das soziale Kapital einer solchen Elite manifestiert sich nicht nur in Förderungs- und Solidaritätsverpflichtungen oder im abgestimmten Ausschluss Gruppenfremder. Es trägt auch dazu bei, die Transaktionskosten im staatlichen und ökonomischen Sektor zu senken, da es im Sinne von „Kreditwürdigkeit“ Vertrauen erzeugt, das unabhängig von der jeweils bekleideten Spitzenposition als Loyalitätsgarantie fungiert. Außerhalb des begünstigten Netzwerks kann ihr soziales Kapital aber auch Misstrauen erzeugen (vgl. bereits ausführlich Braun 2001).

33In diesem Sinne weist auch die Sozialkapital-Forschung darauf hin, dass davon auszugehen ist, dass „es für eng gewobene und homogene Gruppen relativ einfach ist, sich ‚dunklen‘ Zielsetzungen zuzuwenden, wenn ihnen die natürlichen Einschränkungen fehlen, die sich ergeben, wenn ihre Mitglieder unterschiedliche Perspektiven und sich überkreuzende Verbindungen mitbringen“ (Putnam/Goss 2001, 29). Dieses „negative Sozialkapital“ oder „unsocial capital“, das im Sinne wechselseitiger Förderungs- und Loyalitätsverpflichtungen, der gezielten internen Informationsverbreitung und dem abgestimmten Ausschluss Gruppenfremder fungiert, findet man allerdings auch jenseits von Gruppierung mit „dunklen Zielsetzungen“. Ein Beispiel dafür sind Solidaritätsformen von „ethnic communities“, die sich auf Grund ihrer Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt besondere Nischen mit Spezialisierungsmöglichkeiten suchen und ihre ökonomischen Aktivitäten über ein enges, auf traditionalen Bindungen aufbauendes Beziehungsnetz organisieren, das zu beachtlichen wirtschaftlichen Vorteilen gegenüber Konkurrenten führen kann.

34An Anknüpfungspunkten in der sozialen Praxis und aus alltäglicher Erfahrung fehlt es dieser Forschungsperspektive also nicht. In diesem Sinne hatte auch schon Max Weber (1924, 445) in seiner Rede auf dem ersten deutschen Soziologentag im Jahr 1910 darauf hingewiesen, dass ganz „alltägliche“ freiwillige Vereinigungen in der unmittelbaren Lebenswelt der Menschen den „guten Staatsbürger“ hervorbringen könnten – bei ihm allerdings ganz im passiven Sinne des Wortes gemeint: „‚Wo man singt, da laß dich ruhig nieder‘. Große starke Leidenschaften und starkes Handeln fehlen da“. Vor diesem Hintergrund scheint es dringend geboten, die Frage nach den komplizierten Zusammenhängen zwischen Zielen und Strukturen freiwilliger Vereinigungen als Wahlgemeinschaften auf der einen Seite und der Entstehung von Gemeinschaftsbeziehungen, Vertrauen und Reziprozitätsnormen auf der anderen Seite zu einem profilierten Untersuchungsschwerpunkt der Sozialkapital-Forschung zu machen, um das Potenzial der vielfältigen freiwilligen Vereinigungen differenziert in den Blick nehmen und angemessen würdigen und fördern zu können, die wertvolle Beiträge zum Sozialkapital der Gesellschaft leisten.

6. Fazit und Schlussfolgerungen

35Für freiwillige Vereinigungen sind Formen der Vergemeinschaftung konstitutiver Bestandteil, um als Wahlgemeinschaften ihre Leistungen über die Gemeinschaftsarbeit ihrer Mitglieder erstellen zu können. Grundlage dafür sind soziale Beziehungen, bei denen – in den Worten Max Webers (1980, 21) – das soziale Handeln der Mitglieder und mithin die wechselseitige sinnhafte Orientierung der Mitglieder aneinander „auf subjektiv gefühlter (affektueller oder traditionaler) Zusammengehörigkeit der Beteiligten beruht“. Diese Zusammen- und Zugehörigkeitsgefühle können sich in freiwilligen Vereinigungen aufgrund der spezifischen Strukturbesonderheiten besonders leicht und nachhaltig entwickeln – Strukturbesonderheiten, die den Kern dafür bilden, dass freiwillige Vereinigungen als wesentliche Institutionen zur (Re-)Produktion von Sozialkapital in modernen Gesellschaften gelten können.

36Es ist aber auch in der Besonderheit freiwilliger Vereinigungen als Wahlgemeinschaften begründet, dass der Habitus als Gesamtheit der Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsschemata eines Individuums in der Regel jene Vereinigungen für sich auswählt, die zu ihm passen. Umgangssprachlich spricht man davon, dass sich „Gleiches zu Gleichem gesellt“; in der Bourdieuschen Terminologie kann in diesem Kontext von der „Wahlverwandtschaft des Geschmacks“ gesprochen werden. Da der soziale Geschmack des Habitus und damit die Wahl bestimmter Lebens-, Freizeit- und Politikstile eng mit der Lebenslage verkoppelt ist, wird nach wie vor auch die Wahl einer frei gewählten Mitgliedschaft maßgeblich von sozialstrukturellen Merkmalen beeinflusst. Die politisch motivierte Sorge, dass über diese unintendierten Effekte der sozialen Selektion freiwillige Vereinigungen auch „unsoziales Kapital“ produzieren könnten, ist insofern auch nicht unbegründet.

37In diesem Sinne bietet die Sozialkapital-Forschung mit dem Begriff des „brückenbildenden“ Sozialkapitals („bridging social capital“) eine wichtige Forschungsperspektive an, die als normativer Antwortversuch auf diese Sorge verstanden werden kann. Freiwilligen Vereinigungen, die diese spezifische Form des Sozialkapitals produzieren, gehören Individuen unterschiedlicher sozialer Milieus und gesellschaftlicher Gruppen an, so dass sie zur Überwindung der „social cleavages“ beitragen können. Deshalb seien „die Außenwirkungen von brückenbildenden Gruppen […] wahrscheinlich eher positiv, während Netzwerke mit bindendem Sozialkapital (die sich auf bestimmte gesellschaftliche Nischen beschränken) mit größerer Wahrscheinlichkeit das Risiko negativer Außenwirkungen in sich bergen“ (Putnam/Goss 2001, 29).

38Es ist nicht auszuschließen, dass diese „grenzüberschreitenden“ Formen des sozialen Zusammenschlusses im Feld der freiwilligen Vereinigungen zunehmend an Bedeutung gewinnen könnten. Denn implizit verweisen die Vorstellungen von brückenbildendem Sozialkapital auf die bereits von Simmel (1999) diskutierten Bedingungen wachsender Individualisierung in modernen Gesellschaften. Demnach entwickelt der Einzelne seine Individualität durch die Kreuzung immer weit reichender sozialer Kreise, wodurch einerseits seine Individualisierung und andererseits die soziale Integration der Gesellschaft befördert werden. Denn zum einen werden die Individuen durch ihre je besondere Überkreuzung unterschiedlicher sozialer Kreise immer einzigartiger und unabhängiger. Zum anderen – und damit eng verbunden – existieren immer seltener homogene Kollektive mit einer hohen Interessenhomogenität, so dass das Individuum seine Identität zunehmend seltener aus einer dominierenden kollektiven Identität herleiten kann, sondern vielmehr aus der Kombination unterschiedlicher Werte und Interessen heraus entwickeln muss.

39Deshalb dürften auch freiwillige Vereinigungen ihre Mitglieder immer häufiger nur noch im Rahmen begrenzter Partikularinteressen vertreten können, da sie sich nicht mehr auf deren Gefolgschaft in wesentlich weitreichenderen Lebensorientierungen stützen können. Vielmehr ist zu vermuten, dass die Mitgliederinteressen innerhalb der jeweiligen Vereinigung zunehmend divergieren, sei es in einem Sport-, Gesangs- oder Museumsverein, sei es in einer Umwelt-, Berufsvereinigung oder einer Tafel-Initiative. Das bedeutet aber auch, dass das Individuum lernen muss, Konflikte mit sich selbst auszutragen und im öffentlichen Raum die erforderliche Bereitschaft zur Kompromissbildung zu zeigen. Denn je mehr Konflikte der Einzelne mit sich selbst austragen muss, desto eher ist er auch bereit, andere Standpunkte, Werte, Lebensführungsideale und Interessen anzuerkennen. Und genau darin begründet sich die Hoffnung auf eine „strong and vibrant civil society characterised by a social infrastructure of dense networks of face-to-face relationships that cross-cut existing social cleavages such as race, ethnicity, class, sexual orientation, and gender that will underpin strong and responsive democratic government“ (Edwards/Foley/Diani 2001, 17).

Bibliographie

Literatur

Bourdieu, P. (1996): Die feinen Unterschiede. Kritik der gesellschaftlichen Urteilskraft. 8. Aufl., Frankfurt a. M. 1996.

Bourdieu, P. (1999): La Noblesse d’Etat. Grandes écoles et esprit du corps. Paris 1999.

Braun, S. (2001): Putnam und Bourdieu und das soziale Kapital in Deutschland. Der rhetorische Kurswert einer sozialwissenschaftlichen Kategorie. S. 337–354 in Leviathan 29 (2001).

Braun, S. (2003). Leistungserstellung in freiwilligen Vereinigungen. Über „Gemeinschaftsarbeit“ und die „Krise des Ehrenamts“. S. 191–241 in Baur, J. – Braun, S. (Hrsg.): Integrationsleistungen von Sportvereinen als Freiwilligenorganisationen. Aachen 2003.

Braun, S. (2009): Sozialkapital. In Olk, T. – Hartnuß, B. (Hrsg.): Handbuch Bürgerschaftliches Engagement. Weinheim (im Druck) 2009.

Braun, S. – Weiß, C. (2008): Sozialkapital. S. 1225–1229 in Gosepath, S. – Hinsch, W. – Rössler, B. (Hrsg.): Handbuch der politischen Philosophie und Sozialphilosophie. Band 2. Berlin 2008.

Edwards, B. – Foley, M. – Diani, M. (Hrsg.) (2001): Beyond Tocqueville: Civil Society and the Social Capital Debate in Comparative Perspective. Hanover, New Hampshire 2001.

Esser, H. (2000): Soziologie. Spezielle Grundlagen. Band 2: Die Konstruktion der Gesellschaft. Frankfurt a. M. 2000.

Geser, H. (1980): Kleine Sozialsysteme: Strukturmerkmale und Leistungskapazitäten. S. 205–239 in Kölner Zeitschrift für Soziologie und Sozialpsychologie 32 (1980).

Granovetter, M.S. (1973): The strength of weak ties. S. 1360–1380 in American Journal of Sociology 78 (1973).

Heinemann, K. (2002): Emotionen in Sportvereinen. Entwurf einer funktionalistischen Theorie. S. 359–379 in Sportwissenschaft 13 (2002).

Horch, H.-D. (1983): Strukturbesonderheiten freiwilliger Vereinigungen. Analyse und Untersuchung einer alternativen Form menschlichen Zusammenarbeitens. Frankfurt a. M. 1983.

Horch, H.-D. (1992): Geld, Macht und Engagement in freiwilligen Vereinigungen. Grundlagen einer Wirtschaftssoziologie von Non-Profit-Organisationen. Berlin 1992.

Kirsch, G. (1983): Haben Zusammenschlüsse eine Biographie? S. 102–134 in Jahrbuch für Neue Politische Ökonomie 2 (1983).

Münkler, H. (1997): Der kompetente Bürger. S. 153–172 in Klein, A. – Schmalz-Bruns, R. (Hrsg.): Politische Beteiligung und Bürgerengagement in Deutschland. Möglichkeiten und Grenzen. Baden-Baden 1997.

Offe, C. (1999): „Sozialkapital“. Begriffliche Probleme und Wirkungsweise. S. 113–120 in Kistler, E. – Noll, H.-H. – Priller, E. (Hrsg.): Perspektiven gesellschaftlichen Zusammenhalts. Empirische Befunde, Praxiserfahrungen, Meßkonzepte. Berlin 1999.

Offe, C. – Fuchs, S. (2001): Schwund des Sozialkapitals? Der Fall Deutschland. S. 417–514 in Putnam, R.D. (Hrsg.): Gesellschaft und Gemeinsinn. Sozialkapital im internationalen Vergleich. Gütersloh 2001.

Parkin, F. (1983): Strategien sozialer Schließung und Klassenbildung. S. 121–135 in Kreckel, R. (Hrsg.): Soziale Ungleichheiten. Sonderband 2 der Sozialen Welt. Göttingen 1983.

Putnam, R.D. – Goss, K.A. (2001): Einleitung. S. 15–43 in Putnam, R.D. (Hrsg.): Gesellschaft und Gemeinsinn. Sozialkapital im internationalen Vergleich. Gütersloh 2001.

Simmel, G. (1999): Untersuchungen über die Formen der Vergesellschaftung. (Gesamtausgabe Band 11. Druckvorlage 1908.) 3. Aufl., Frankfurt a. M. 1999.

Strob, B. (1999): Der vereins- und verbandsorganisierte Sport: Ein Zusammenschluß von (Wahl) Gemeinschaften? Münster 1999.

Weber, M. (1924): Rede auf dem Deutschen Soziologentag in Frankfurt. S. 431–449 in Weber, M.: Gesammelte Aufsätze zur Soziologie und Sozialpolitik. Tübingen 1924.

Weber, M. (1980): Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden Soziologie. 5. Aufl., Tübingen 1980.

Zauner, A. – Simsa, R. (1999): Konfliktmanagement in NPOs. Strukturen und Management. S. 405–418 in Badelt, C. (Hrsg.): Handbuch der Nonprofit Organisation. 2. Aufl., Stuttgart 1999.

Notes

1 Nicht neu ist dabei die idealtypische Unterscheidung, wonach der Markt durch einen preisvermittelten Tausch Angebot und Nachfrage koordiniert und dabei die Handlungslogik der Gewinnmaximierung zum individuellen Nutzen dominiert; wonach der staatliche Sektor mittels hierarchischer Koordination dauerhaft die Produktion öffentlicher Güter organisiert und dabei der Handlungslogik des Rechts als gleiches Recht für alle zum allgemeinen Nutzen gilt; wonach in der informellen Sphäre, wo individuelle Bedürfnisse nach affektiver Zuwendung und wechselseitiger Unterstützung befriedigt werden, die Handlungslogik der selbstlosen Liebe vorherrscht.

Auteur

Sebastian Braun