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Datenschutz und transatlantische Freihandelszone

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Alexander Dix

Einleitung

Testo integrale

1Datenschutz ist kein national zu bewältigendes Problem mehr. Datenhandel findet weltweit statt, und viele Anbieter nehmen Datenverwendungen außerhalb Deutschlands und Europas wahr. An einem international gültigen Rechtsregime fehlt es indes, ebenso wie an Kollisionsregelungen, welche nationalen Regelungen im Konfliktfall anwendbar sein sollen. Die europäische Datenschutzrichtlinie trifft hier zwar eindeutige Regelungen und erklärt im Prinzip jede Datenverarbeitung auf europäischem Boden als gebunden an die Vorgaben des europäischen Rechts. Mit dieser Einschränkung im Rahmen des sog. „Territorialitätsprinzips“ kann sie allerdings keinen Einfluss ausüben auf Datenverarbeitungen außerhalb Europas – auch wenn die verarbeiteten Daten von europäischen Bürgern stammen.

2Immerhin wird gelegentlich auf nationale und europäische Regelungen reagiert und haben diese Auswirkungen auf die Ausgestaltung von Informationsdiensten. Cloud Computing oder Google Street View haben dies eindrücklich illustriert. Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil die Nutzer dieser Dienste, insbesondere die professionellen Nutzer, zunehmend Informationsschutz und Informationssicherheit einfordern. Gleichzeitig lassen sich im Rahmen der Reformen des Datenschutzes durch eine europäische Datenschutz-Grundverordnung Ansätze erkennen, vom Territorialitätsprinzip abzurücken und die Datenverarbeitung von Daten europäischer Bürger zum Ansatzpunkt für die Rechtsgeltung zu machen. Die Notwendigkeit internationaler Absprachen ist zumindest auf europäischer Seite erkannt.

3Vor diesem Hintergrund können möglicherweise die Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen ein Ansatzpunkt sein, auch die Rolle des Datenschutzes verstärkt einzubringen. Angesichts der jüngsten Berichte über eine weltweite Überwachung der Internetnutzung durch den US-Geheimdienst NSA ist die Dringlichkeit einer solchen Verständigung noch einmal virulent geworden.

4Der langjährige Informationsfreiheits- und Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix stellt in seinem Beitrag einige Bereiche vor, in denen ein Nachdenken über eine Annäherung zwischen US-amerikanischen und europäischen Vorstellungen zum Umgang mit Informationen dringlich ist, neben offenkundigen Bereichen wie dem Cloud Computing etwa das Kartellrecht oder auch das Beweisrecht im internationalen Zivilprozessrecht.

5Karlsruhe, im August 2013

6Indra Spiecker gen. Döhmann

CC-BY-SA-4.0

Solamente il testo è utilizzabile con licenza CC BY-SA 4.0. Salvo diversa indicazione, per tutti agli altri elementi (illustrazioni, allegati importati) la copia non è autorizzata ("Tutti i diritti riservati").

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