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Willensfreiheit und deterministisches Chaos

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Elmar Sauter

1. Begriffsbestimmungen

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Bevor ihr euch streitet, klärt die Begriffe Konfuzius

  • 1 Hume, D.: Erster Satz in Abschnitt 8, 1. Teil

1Wir wollen mit einem Zitat aus David Humes „Untersuchung über den menschlichen Verstand“1 beginnen: „Man könnte vernünftigerweise erwarten, dass in Fragen, die seit Anbeginn von Wissenschaft und Philosophie mit großem Eifer untersucht und erörtert worden sind, sich die Streitenden wenigstens über die Bedeutung aller Ausdrücke geeinigt und dass im Laufe von zweitausend Jahren unsere Untersuchungen es vermocht hätten, von Worten zum wahren und wirklichen Gegenstand des Streites überzugehen“.

2Hume stellt dann aber fest, dass dem nicht so ist. Und auch heute gehen die Meinungen noch weit auseinander. Daher ist auch in dieser Arbeit eine Festlegung der benutzten Schlüsselbegriffe vonnöten.

3In der folgenden Diskussion werden die Begriffe häufig einmal als metaphysische und einmal als nur epistemische Begriffe verwendet. In der Literatur geht dies auch häufig durcheinander. Eine einheitliche Beschreibungsweise soll in den Kapiteln 4 und 5 gegeben werden.

1.1. Handeln und Wollen

  • 2 Die Benutzung von Wörtern wie „mental“, „Geist“, „Grund“, „Gedanken“ usw. bedeutet noch nicht die A (...)
  • 3 Kant, KrV A247/B304

4Das rein mentale, also interne Operieren mit Gedanken ist eine geistige Tätigkeit und damit – im weiteren Sinne – schon ein (strukturiertes) Handeln2. Nach Kant3 – und viele Philosophen folgen dieser Auffassung – ist Denken schon ein Handeln. Dann wäre aber eine Gedankenfreiheit und erst recht die Willensfreiheit auch schon eine Handlungsfreiheit. Da wir in der vorliegenden Arbeit aber Willensfreiheit und Handlungsfreiheit unterscheiden wollen, werden wir einen speziellen Begriff von Handlung benützen. Wir werden mit ihm Nicht-Mentales bezeichnen, physische Bewegungen, aber auch Sprechen, indem wir zurückgehen auf den ursprünglichen Begriff „Hand“, der in dem Wort „Hand-lung“ steckt. Handlung, als Zuschreibung, soll daher hier ein räumlich-zeitliches Tun (oder „Nicht-Tun“) bezeichnen, das man (im Prinzip) auch äußerlich von einem Dritte-Person-Standpunkt aus objektiv, mit physikalischen Hilfsmitteln, feststellen kann. Unter „Akt“ möchte ich dann zusammenfassen das Denken als inneren, geistigen, mentalen Akt und die „Handlung“ als „äußeren“ Akt.

  • 4 Pauen, Roth S. 33 f
  • 5 ebd., S. 165

5Für Handlungen wird ein (menschlicher) Akteur, ein Handelnder, eine Person benötigt, die (irgendwie) am Zustandekommen eines neuen äußeren Zustands beteiligt ist. Nach Pauen und Roth4 ist der Begriff der „Person“ gekennzeichnet durch personale Fähigkeiten und personale Präferenzen. Unter personalen Fähigkeiten verstehen die Autoren allgemeine Fähigkeiten, die jede Person besitzen muss, um überhaupt freie und selbstbestimmte Entscheidungen zu fällen. Diese Fähigkeiten bilden sich im Laufe der Evolution aus, aber auch innerhalb der jeweiligen Lebensgeschichte5. Dagegen machen die personalen Präferenzen, die Überzeugungen, Wünsche und Charaktermerkmale den Kern einer Person aus. Sie sind es, die eine Person zu einem Individuum machen.

  • 6 G. Köbler: Stichwort Handlung: „H. ist das menschliche Verhalten, das als vom Willen beherrschbar g (...)
  • 7 Zum Zufall vgl. Kapitel 1.5 und Kapitel 3.4

6Handlungen sind verschieden von einfachen Ereignissen oder Geschehnissen. Eine Handlung kann u. a. eine Veränderung der Außenwelt zur Folge haben. So versteht man in der Rechtswissenschaft6. unter „Handlung“ jede vom Willen einer Person gelenkte, bewusste Veränderung in der Außenwelt. Wie kann man aber überhaupt feststellen, ob eine „Handlung“ vom „Willen“ des Akteurs abhängt? Von einem Dritte-Person-Standpunkt aus ist es häufig schwer zu beurteilen, ob eine Handlung auf einem freien oder auf einem unfreien Willensentschluss beruht. Handlungen können bewusst ablaufen oder unbewusst. Unbewusste Handlungen sind z. B. die Gehirntätigkeit, Reflexhandlungen oder Handlungen, die irgendwann einmal bewusst einstudiert wurden, aber jetzt quasi automatisch ablaufen, wie z. B. das Fingersetzen beim Klavierspiel oder das Reagieren auf einen Startschuss oder auf ein Stichwort. Es gibt auch Handlungen, deren Ergebnis unkontrollierbar ist, die „zufällig“ ablaufen, wie z. B. Kartenmischen oder Würfeln7. Wir werden uns hier aber nur mit bewussten, geplanten, zielgerichteten Handlungen beschäftigen: Handlung als intentionales Verhalten. Bei triebhaften Handlungen gibt es ein ganzes Spektrum von solchen, die bewusst, geplant oder zielgerichtet sind, bis hin zu denen, die wir als unbewusst, ungeplant oder ziellos bezeichnen. Die Durchführung einer Handlung setzt bestimmte mentale Phänomene voraus. Diese sind gewissermaßen unerlässlich dafür, aber die Handlung (i. e. S.) selbst spielt sich in einem (äußeren) sozialen Umfeld ab.

  • 8 G. Köbler: Stichwort Unterlassen: „Unterlassen ist das Nichtvornehmen einer bestimmten Handlung (et (...)

7Auch eine Unterlassung, also ein scheinbares Nicht-Handeln, kann als Handlung zählen. „Physische Bewegung“ genügt dann nicht mehr zur Charakterisierung der Handlung. Eine Unterlassungshandlung ist eine (scheinbar) vermeidbare Nichtausführung einer Handlung. Man muss also hier eine Wahl haben zwischen Ausführen und Nicht-Ausführen. Diese Wahl spielt sich aber (vordergründig) im Mentalen ab. Nur da wird entschieden zwischen diesen beiden Möglichkeiten. Auf Grund von Pflichten oder etablierten Gewohnheiten, die man von uns erwarten kann, geschehen Unterlassungshandlungen, indem man diese Pflichten oder Gewohnheiten gerade durchbricht. Unterlassungshandlungen spielen vor allem in der Rechtswissenschaft und in der Medizinethik eine große Rolle. So gilt auch eine nicht ausgeführte, unterlassene Bewegung, die man jedoch von uns erwartet, juristisch als Handlung8. Die modernen Rechtsordnungen sehen das Unterlassen als solches noch nicht als haftungs- oder strafbegründend an. Vielmehr muss daneben eine Handlungspflicht treten.

8Während man bei solchen Handlungen, die zu einer äußeren Veränderung führen, mehr oder weniger genau den Beginn der Handlung feststellen kann, ist dies bei Unterlassungshandlungen i. a. nicht der Fall. Stelle ich an einem anderen Menschen fest, dass er etwas nicht tut, dann kann dies entweder von einer gewollten Unterlassung herrühren, oder dem Subjekt ist gar nicht bewusst, dass er vielleicht handeln sollte.

9Es gibt mehrere Arten von Nichthandeln.

  1. Bei einem Spaziergang finde ich unterwegs einen schwer verletzten Mann. Obwohl ich ihm helfen könnte, gehe ich vorbei und kümmere mich nicht um ihn, obwohl eine Pflicht zur Hilfeleistung besteht und ich auch die Zeit dazu hätte. Dies ist eine typische Unterlassung, eine „Handlung“.

  2. Ich muss im Winter eines Tages um 6 Uhr aufstehen, um rechtzeitig zu einer wichtigen Besprechung zu kommen. Da es aber im Bett so schön warm ist und draußen das Wetter so garstig, beschließe ich, im Bett zu bleiben und den Termin nicht wahrzunehmen. Dies ist auch ein Unterlassen, gewollt aus Bequemlichkeit. Dies ist ein Fall, der auch unter der Rubrik Willensschwäche einzuordnen ist: Man hat einen wichtigen Grund aufzustehen, man hat aber auch einen anderen Grund, nicht aufzustehen. Zwischen diesen beiden Gründen muss ich mich anscheinend entscheiden. Und tatsächlich siegt dann (im Beispiel) der zweite Grund, nämlich eine Neigung, ein Trieb, gegen den rationalen Grund, es sei besser aufzustehen. Dieses Liegenbleiben, dieses bewusste Nicht-Handeln ist damit auch ein Handeln.

  3. Ich will einen Zug erreichen, der um 12 Uhr abfährt. Ich bin aber in einer spannenden Diskussion begriffen, so dass ich den richtigen Termin verpasse. Rechtzeitig vor 12 Uhr hatte ich nicht mehr daran gedacht, es vergessen, dass ich mich hätte entscheiden müssen zwischen der Fortsetzung der Diskussion oder dem Beenden. Ich hatte also in diesem Augenblick gar keine Wahl. Dies ist damit ein unabsichtliches, ungewolltes Unterlassen, ein unbewusstes Handeln, das hier nicht diskutiert werden soll.

  • 9 Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen
    "der im Verkehr erforderlichen Sorgfa
    (...)

10Fahrlässiges Handeln – im Gegensatz zum vorsätzlichen Handeln - schließlich bedeutet einen Mangel an Aufmerksamkeit, an Sorgfalt9. Bei bewusster Fahrlässigkeit rechnet der Täter (z. B. ein betrunkener Autofahrer) mit dem möglichen Eintritt des Unfalls, nimmt aber pflichtwidrig und vorwerfbar an, dass doch kein Schaden eintreten wird. Bei der unbewussten Fahrlässigkeit verletzt der Täter ungewollt seine Sorgfaltspflicht und erkennt dies nicht, obwohl er dazu objektiv und persönlich in der Lage gewesen wäre.

11Eine Handlung kann aus mehreren Teilhandlungen bestehen. So möchte z. B. ein Verbrecher einen Eisenbahnzug in die Luft sprengen. Dazu muss er sich erst das Dynamit besorgen (und diese Teilhandlung zerfällt in weitere Teilhandlungen), dann muss er sich an die vorher festgelegte Gleisstelle begeben. Drittens muss er die Sprengladung anbringen und dann schnellstens weglaufen. Einige dieser Teilhandlungen können bewusst geplant sein, andere laufen aber reflexartig oder unbewusst ab.

  • 10 Tiedemann, S. 87 f

12Neben den (äußeren) Handlungen werden wir uns auch mit dem Wollen beschäftigen. Dies sind spezielle Denkakte, die neben dem Wollen auch das Wünschen und das Entscheiden umfassen. „Wir haben gewöhnlich keinen Einfluss darauf, was wir uns wünschen. Wünsche sind einfach da“10. Wollen ist in dem hier spezifizierten Sinn keine „Handlung“. Zwar geschehen die meisten Willensakte wie z. B. Entscheidungen, die wir ausführen, unbewusst, aber wir sind hier nur an bewussten Akten interessiert, also an ganz speziellen, bewussten Denkakten. Wollen lässt sich formal ausdrücken als: x will, dass p. Damit ist immer auch ein Ziel des Wollens anzugeben; das Wollen zeigt eine Intention. Die Intentionalität ist geradezu ein Charakteristikum des Wollens. Man kann nicht wollen, ohne etwas zu wollen. Willensakte kommen in verschiedenen Abstufungen des Ausgerichtetseins, der Zielstrebigkeit vor. Ich bin z. B. mit einem Zustand nicht zufrieden. Daher wünsche ich mir eine Änderung des Zustandes. Der Wunsch kann intensiver werden und geht über in ein Wollen. Für das Wollen stehen eventuell noch mehrere Möglichkeiten offen, wie man das Ziel, nämlich den Zustand zu ändern, erreichen kann.

  • 11 Pauen, Roth, S. 95 ff

13Zwischen diesen Möglichkeiten wird eine (z. B. rational begründete) Entscheidung getroffen. Nach der Entscheidung kommt sozusagen der Befehl zur Ausführung der Tat. Das, was wir mit den drei Stufen „wünschen“, „wollen“, „entscheiden“ bezeichnen, lässt sich auch nachweisen jeweils als unterschiedliche Gehirnreaktionen11. Triebe sind Dispositionen, mit deren Hilfe wir unter geeigneten Bedingungen – unbewusst – ein Ziel zu erreichen suchen (z. B. der Saugtrieb bei einem Baby). Demgemäß können sie auch Entscheidungen beeinflussen (z. B. zum Schreien). Sie stellen ein unbewusstes Wollen dar. Deshalb stellt sich bei Trieben die Frage nach der Freiheit erst gar nicht.

14Willensakte können zu Handlungen führen, müssen es aber nicht, haben dann also nicht unverzüglich eine Handlung zur Folge. Wenn jemand sagt: „Ich will, dass es keine Kriege mehr gibt“, dann ist von vornherein klar, dass diese Willensäußerung oder dieser Wunsch nicht unmittelbar eine Handlung nach sich ziehen wird. (Außerdem gehören zum Kriegführen immer zwei Parteien). Der Wunsch kann zwar zu Konsequenzen führen, aber unmittelbar habe ich oft keine Möglichkeit, dieser Willensäußerung oder diesem Wunsch gemäß zu handeln. Ein weiteres Beispiel: Ein Gefangener in seiner Gefängniszelle sagt: „Ich möchte jetzt einfach draußen in der Sonne spazieren gehen“. Es gibt auch Willensäußerungen, die man vergessen hat, wenn die Gelegenheit zum entsprechenden Handeln da ist. Ein Beispiel: Ein Kind sagt: „Ich will Lokomotivführer werden“. Auch hieraus folgt unmittelbar keine Handlung. Und man kann schließlich Willensentscheidungen so lange hinausschieben, bis es zu spät zur Handlung ist.

1.2. Determinismus

  • 12 Pothast, U. 1980, S. 387 f

15In der Philosophie der Antike war der Begriff Determinismus noch unbekannt. Es wurde nur der Fatalismus diskutiert: Die Götter oder eine unabänderliche Weltordnung legen das Schicksal (fatum) der Menschen fest. Dagegen kann der Mensch gar nichts machen. Es ist ein Ausgeliefertsein. Pothast schreibt12, dass die These des Fatalismus impliziere, dass die Entscheidungen der Personen auf ihre Handlungen keinen Einfluss oder nur scheinbar einen Einfluss haben, und dass das Handeln unabhängig von diesen Entscheidungen bereits fest-liegt, bevor diese gefällt werden. Dagegen lege der Determinismus das Handeln nach allgemeinen Gesetzen fest [EGS: also keine Handlungsfreiheit], unsere Entscheidungen seien aber noch nicht festgelegt [EGS: also Willensfreiheit]. Daher müsse man Fatalismus und Determinismus unterscheiden.

  • 13 Seebass, G. 1993, S. 9
  • 14 Guckes, B. 2003, S. 28 ff

16Bei einem konsequenten Determinismus jedoch sind auch diese Entscheidungen schon determiniert. Es gibt dann keinerlei Wahl- oder Entscheidungsmöglichkeiten. Ich möchte dies für den Ausgangpunkt der Diskussion als Grundbedeutung von Determinismus bezeichnen, als „strikten“ Determinismus. So stellt Seebass fest13: „Wenn alles Geschehen zeitlos oder im vorhinein festgelegt ist, sind Überlegungen und Handlungen, die ihrem Sinne nach darauf ausgerichtet sind, etwas geschehen zu machen oder Geschehendes aktiv zu beeinflussen, sinn-los. Natürlich sind sie nicht ,sinnlos’ in dem Sinn, dass sie begrifflich oder logisch unmöglich wären und somit (a fortiori) empirisch ausgeschlossen. ….Doch sie sind ,sinnlos’ im Sinne der Witzlosigkeit oder objektiven Pointenlosigkeit, dessen, was sie ihrem begrifflichen Sinne nach sind. Dieser Sinn erweist sich unter der Prämisse des Determinismus als ontologisches Adiaphoron, als ,mentales Phlogiston’ sozusagen, das den Uninformierten und Unreflektierten systematisch über den Sinn seines Lebens und Treibens hinwegtäuscht“. Ich schließe mich hier der Meinung von Seebass und auch von Guckes14 an, nach der ein strikter Determinist auch gleichzeitig ein Fatalist ist. In einer völlig deterministischen Welt gäbe es einen Fluss von Ereignissen, aber kein wirkliches, durch einen Akteur hervorgerufenes Handeln. Einen Unterschied zwischen Determinismus und Fatalismus gibt es also nur, wenn es Willensfreiheit gibt, d. h. dass man die Möglichkeit haben muss, entscheiden und wirken zu können. In Kap. 5.3 gehe ich nochmals auf den Unterschied zwischen Determinismus und Fatalismus ein.

17Der Begriff „Determinismus“ taucht erst im 18. Jh. auf. Seitdem gibt es eine umfangreiche Diskussion über diesen Begriff. Man kann zunächst verschiedene Spielarten des Determinismus finden, von denen jede sowohl Befürworter als auch Ablehner hat. So gibt es z. B. einen logischen Determinismus (Wahrheitsgrad einer individuellen Aussage ist unabhängig von Zeit und nicht veränderbar), einen theologischen (Annahme der Existenz eines allwissenden Gottes), einen psychologischen (unser Wollen und Handeln ist sowohl durch angeborene Dispositionen als auch durch Erziehung bestimmt), einen physikalischen usw. Wir sind hier nur am letzteren interessiert und werden ihn daher auch später als unsere Grundbedeutung des Determinismus verstehen.

Abb. 1.1: Weltverlauf als Funktion der Zeit bei Determinismus. Es gibt keine Verzweigungen. Die Vergangenheit (V) und die Zukunft (Z) sind durch den Zustand in der Gegenwart G (im Prinzip) genau festgelegt

  • 15 Thomas, H.; Th. Leiber, S. 149 ff

18In der mathematisch-naturwissenschaftlichen Beschreibung von Vorgängen in der Natur wird unter Determinismus eine Abhängigkeit in Richtung Zukunft und in Richtung Vergangenheit verstanden. Es wird eine physikalische Perspektive eingenommen. Genauer: Würde man den Zustand eines dynamischen Systems in der Gegenwart G ganz genau kennen, dann wäre bei Determinismus der Zustand zu einem beliebigen früheren oder späteren Zeitpunkt eindeutig festgelegt und bekannt. Der Weltverlauf ist eine einfache, unverzweigte Linie als Funktion der Zeit. Was heißt aber „ganz genau kennen“? Das würde einmal bedeuten, dass man alle Parameter, die den jetzigen Zustand charakterisieren, auf unendlich viele Dezimalstellen genau kennt. Dies ist allerdings unmöglich. Zum anderen bedeutet das „ganz genau kennen“ aber auch, dass man keinen der relevanten Parameter vergessen hat, was ebenfalls prinzipiell unmöglich ist. Man ist oft zufrieden, wenn man einigermaßen sicher ist, dass kleine Abweichungen von den exakten Werten der bekannten Parameter zum jetzigen Zeitpunkt auch nur zu ganz geringen Abweichungen zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt führen. Dies kann man bei Vorgängen, die durch lineare Beziehungen hinreichend gut beschrieben werden können, erwarten. Die Zukunft ist dann (im Wesentlichen) festgelegt, es gibt keine „offene Zukunft“. Dies ist der so genannte „starke Determinismus15: Ähnliche Anfangszustände führen also zu ähnlichen Endzuständen. Eine andere Version von Determinismus, den so genannten „schwachen Determinismus“, benötigt man bei der Beschreibung von nichtlinearen Zusammenhängen. Hier kann es den Fall des deterministischen Chaos (vgl. Anhang A1) geben, bei dem schon geringste Veränderungen in den Anfangszuständen nach einer gewissen Zeitspanne zu gänzlich verschiedenen und unerwarteten Endresultaten führen (Schmetterlingseffekt). Das zukünftige Verhalten kann daher nicht prognostiziert werden, da man ja die Anfangsbedingungen nicht „ganz genau“ kennt. Hier gibt es somit eine offene Zukunft. Nur ganz genau gleiche Anfangszustände würden zu genau gleichen Endzuständen führen. Ein Beispiel für das Auftreten eines schwachen Determinismus bieten die Wetterprognosen. Was heißt überhaupt „offene Zukunft“? In beiden Determinismusversionen ist bei gegebenem Anfangszustand nur eine einzige Zukunft möglich. Das bei offener Zukunft einzig Mögliche, das geschehen kann, ist dann aber auch das, für das ich mich am Ende entscheide. Und diese Entscheidung ist bei einem strikten Determinismus ja schon festgelegt. Die Tatsache, dass ich die Anfangsparameter aber leider prinzipiell nicht ganz genau kennen kann, führt dazu, dass mir beim starken Determinismus der Endzustand zwar im Wesentlichen bekannt ist, nicht aber beim schwachen Determinismus, obwohl er auch schon festgelegt ist. Der schwache Determinismus stellt eine neue Art von Determinismus dar und ist bei vielen philosophischen Erörterungen noch gar nicht in Betracht gezogen worden. Er wird in Kapitel 5 eine wichtige Rolle spielen.

  • 16 Kane 2005, S. 22, 32 und Kapitel 7; Kane 2002, S. 27.

19Im Zusammenhang mit der Diskussion von Kompatibilismus und Inkompatibilismus (siehe Kapitel 3) wird auch eine Einteilung des Determinismus in einen harten und einen weichen Determinismus gemacht, die nicht mit der obigen Einteilung übereinstimmt.16 Beim „weichen“ Determinismus wird angenommen, dass sich bei geeigneten Definitionen Determinismus und Freiheit gemeinsam ohne Widerspruch gleichzeitig vertreten lassen (Kompatibilismus). Dagegen wird beim Inkompatibilismus diese Vereinbarkeit abgelehnt. Hier gibt es zwei Versionen. Der „harte“ Determinismus bejaht den Determinismus und verneint die Existenz eines freien Willen; der Libertarianismus hält dagegen am freien Willen fest und leugnet den Determinismus.

20Im Unterschied zum Determinismus werde ich unter Kausalität einen Ursache-Wirkungs-Zusammenhang verstehen. Auf einen vorgegebenen Anfangszustand als Ursache folgt eindeutig ein späterer Endzustand als Wirkung, aber verschiedene Ursachen können die gleiche Wirkung zur Folge haben. Beispiel: Ein Mensch wurde getötet. Dies sei die Wirkung. Als Ursache komme beispielsweise nur ein Messerstich oder ein Pistolenschuss in Frage. Man hat also jetzt keine Möglichkeit mehr, aus einem Zustand zum Zeitpunkt t1 einen anderen Zustand zu einem früheren Zeitpunkt t2 eindeutig zurück zu berechnen. Es ist aber determiniert, dass aus einem „richtig“ angesetzten Messerstich eine tödliche Verletzung folgt. Aus der Art der Verletzung kann man jedoch auf einen vorangegangenen Messerstich schließen und einen Pistolenschuss ausschließen. Kausalität geht nicht so weit ins Detail wie der Determinismus. Die Tatsache, dass z. B. eine Scheune abgebrannt ist (als Wirkung), kann hervorgerufen sein (als Ursache) z. B. durch Blitzschlag oder durch Selbstentzündung von feuchtem Heu. Analysiert man diese beiden Geschehnisse aber weiter in Unter-Geschehnisse, so kann man u. U. vielleicht doch ein letztes, gemeinsames (auch unbewusstes) Teil-Geschehnis finden, das in beiden Fällen auftritt. Ein weiterer Unterschied: Deterministische Vorgänge werden in der mathematischen Physik durch Differentialgleichungen beschrieben, nicht aber die Kausalität.

  • 17 Lenk, 2004, S. 236 f
  • 18 ebd., S. 250
  • 19 Lenk 2001, S. 31

21Häufig wird beim Determinismus (und auch bei Kausalität) nicht unterschieden, ob es sich um einen ontologischen oder um einen epistemischen Determinismus handelt17. Für beide Arten gibt es Fürsprecher. Lenk stellt fest18: „Die Faktoren der Verursachung [und der Determinierung] in der realen Außenwelt, falls und wie wir sie überhaupt erkennen können, sind nicht dasselbe wie etwa epistemische Voraussagbarkeit, auf die es ja auch bei dem Laplace’schen Dämon letztlich ankam“. Der ontologische Determinismus hat einen epistemologischen zur Folge; die Umkehrung muss nicht gelten. Nach Hume dienen Begriffe wie z. B. „Determinismus“ und „Kausalität“ nur zur Beschreibung von Vorgängen in der Natur, die einen gewissen zeitlichen Verlauf besitzen, und die wir benützen, um zu einem „Verständnis“ der Vorgänge zu gelangen. Mit „Determinismus“ und „Kausalität“ konstruieren wir uns eine Interpretation. Es gibt natürlich auch einen Grund, warum man in den Naturwissenschaften an diesen beiden Begriffen als Arbeitshypothese festhält, und das ist die Jahrhunderte lange Bewährung dieser Interpretationskonstrukte19 in der Praxis. Es muss aber klar festgestellt werden, dass in den Naturwissenschaften die Wahrheit des Determinismus niemals bewiesen werden kann. Experimente können den Determinismus höchstens plausibel machen. Es könnte ja sein, dass schon morgen ein neues Phänomen in der Natur gefunden wird, für das man zur Erklärung vom Determinismus abweichen müsste. Jedes Naturgesetz gilt nur solange, bis ein entsprechendes Gegenbeispiel gefunden wird.

  • 20 Pauen, Roth, S. 49 ff
  • 21 ebd., S. 173

22Auch in einer deterministischen Welt kann es alternative Handlungsmöglichkeiten geben. Wenn eine Person A statt B tut, so ist diese Entscheidung in einer deterministischen Welt festgelegt20. Dagegen kann sie nur dann B statt A tun, wenn sich der vorangehende Zustand geändert hat. Determination heißt bloß, dass die Entscheidungen sich nur dann ändern können, wenn sich auch die vorausgegangenen Wünsche und Überzeugungen ändern. Und dies ist möglich (unbewusst determiniert), z. B. durch neue Erfahrungen, durch Lernen usw. Das Gefühl, nicht determiniert zu sein, kann nur deshalb entstehen, weil uns viele Motive nicht bewusst sind21.

  • 22 Keil: S. 9

23Der Mensch als ein biologisches Wesen unterliegt den Naturgesetzen. Müssten dann nicht sämtliche geistigen Phänomene restlos auf materiellenergetische Vorgänge zurückführbar sein? Damit wären sie dann auch determiniert. Müssten wir uns aber bei einer völligen Determinierung nicht als Automaten verstehen? Diesen Eindruck haben die Menschen von sich jedoch nicht. Unser Gegenüber würde dann wie ein Roboter agieren. Es gibt nun aber auch viele Philosophen, die den strikten Determinismus ablehnen. Keil22 geht z. B. aus von der „gewöhnlichen Auffassung des gesunden Menschenverstandes, die wir alle teilen, soweit wir nicht durch kompatibilistische Philosophie verbildet sind“. Und weiter: „Niemand käme auf den Gedanken, dass seit Menschengedenken und darüber hinaus schon auf die Millisekunde feststeht, wie lange er sich am nächsten Tag die Zähne putzen wird“. Wissen wir aber nicht, dass der „gesunde Menschenverstand“ völlig in die Irre führen kann, z. B. bei Sinnestäuschungen.

24Wenn der Determinismus wahr ist, dann sind alle meine Handlungen durch vorangegangene Zustände determiniert. Und dies gilt sogar ad infinitum; man hat also einen unendlichen Regress. Für das, was aber vor meiner Geburt stattgefunden hat, kann ich nicht persönlich verantwortlich sein, da ich darauf keinen Einfluss habe. Sind wir dann, wenn der strikte Determinismus wahr ist, niemals für unsere Handlungen letztverantwortlich? Der unendliche Regress beim Determinismus ist aber vielleicht gar nicht vorhanden. Wir können zurückgehen bis zum Anfang der Welt (?), z. B. bis zum Urknall (falls es diesen gegeben hat?). Dann erhebt sich die Frage, ob es damals schon „Determinismus“ gab? Oder gab es damals nur den Indeterminismus der Quantentheorie? Dann müsste die Kette des determinierten zeitlichen Zurückschreitens irgendwann angefangen haben.

25Mit dem Determinismus ist auch ein Paradoxon verbunden. Wenn man in einer deterministischen Welt annimmt, man lebe in einer indeterministischen Welt, dann ist diese Annahme trotzdem determiniert, vorbestimmt. In einer streng deterministischen Welt könnte man damit auch meinen, in einer indeterministischen Welt zu leben. Entsprechend könnte man in einer indeterministischen Welt annehmen (jetzt undeterminiert, also zufällig), man lebe in einer deterministischen Welt. In einer indeterministischen Welt könnte man sowohl den Determinismus als auch den Indeterminismus annehmen, ohne dies aber entscheiden zu können.

26Den Vertretern eines durchgängigen, strikten Determinismus wird oft vorgeworfen, einen performativen Selbstwiderspruch zu begehen. So sagt Epikur:

Wer sagt, dass alles aufgrund von Notwendigkeit geschehe, kann nichts gegen den einwenden, der sagt, dass nicht alles aufgrund von Notwendigkeit geschieht. Denn er muss zugeben, dass auch seine Behauptung aufgrund von Notwendigkeit geschieht.

  • 23 Geyer 2006, S. N3

27Und es wird gesagt, ein überzeugter Neurodeterminist sei gemäß seiner eigenen Theorie bereits durch seine eigene neuronale Struktur determiniert, er könne also nicht mehr unbefangen forschen. Er könne daher nur einen Determinismus feststellen. Er erkenne nur das, was seine Synapsenverbindungen ihm deterministisch vorschrieben. Und Geyer meint23: „Deterministen können, wenn sie ihre Gründe richtig verstehen, gar nicht argumentieren wollen. Für sie ist das Ende aller Argumente schon gleich am Anfang erreicht“.

  • 24 Ferber, S. 189 f
  • 25 Grunwald, S. 22 ff

28Ähnlich äußert sich Ferber24. Bei Grunwald25 gibt es auch einen performativen Selbstwiderspruch bei einem uneingeschränkten Determinismus: Die offene Zukunft müsse erst noch (frei?) gestaltet werden, was bei Geltung des Determinismus nicht möglich sei. Die Frage ist aber: Lässt sich denn die Zukunft wirklich (frei) gestalten?

29Argumente für den Determinismus: Wenn, nach Epikur, A sagt: alles geschehe auf Grund von Notwendigkeit, und B sagt: nicht alles geschehe auf Grund von Notwendigkeit, so ergibt sich hieraus noch keine Schwierigkeit. Denn sowohl der Aussage von A als auch der von B wird wohl ein neuronaler Vorgang zugrunde liegen, und wir versuchen, diesen Leib-Seele-Zusammenhang mit Hilfe von Determinismus zu verstehen, - als Zuschreibung. Aber die notwendigen Vorgänge im Gehirn müssen doch nicht der Wahrheit entsprechen; es könnte ja die Aussage von A oder die Aussage von B zwar jeweils mit Notwendigkeit geschehen, aber eine der beiden Aussagen könnte doch falsch sein. Ist z. B. die Aussage von B falsch, dann hat die ganze Lebenserfahrung von B dessen Gedankengänge schon in die falsche Richtung, aber determiniert, geschoben. (Die Anfangsbedingungen bei A und bei B sind verschieden). Eine Zuschreibung ist ja nicht absolut wahr, sondern dient nur als ein Vorschlag, ein Geschehen zu erklären. Es kann aber durchaus sein, dass sich dieser Vorschlag einmal später als unbrauchbar erweist. (Es könnte sich ja später einmal herausstellen, dass man den Indeterminismus der Quantentheorie, der im Mikrokosmos herrscht, auch massiv im Makrokosmos benötigt).

30Bei den Argumenten für die Ablehnung des Determinismus war bisher stillschweigend nur vom starken Determinismus die Rede, und nicht vom schwachen also nicht vom deterministischen Chaos. Da man bei diesem die genauen Anfangsbedingungen nicht kennt, ist keine Langzeitprognose möglich.

  • 26 Pauen, Roth, S. 118 f

31Es gibt eine offene Zukunft, die man aber nicht „frei“ gestalten kann. Man kann also nicht voraussehen, was die eigenen „Synapsenverbindungen“ vorschreiben, von denen man aber trotzdem annehmen kann, dass sie vorhandnen sind. Somit lohnt es sich doch, weiter zu forschen. Gegen diesen performativen Selbstwiderspruch wehren sich Pauen und Roth mit der Aussage, dass ein Determinist ja wirklich keinen inkompatibilistischen Freiheitsbegriff zugrunde legen sollte26. Außerdem würde dieser performative Selbstwiderspruch den Determinismus als „Zuschreibung“ gar nicht betreffen.

32Gibt es aber überhaupt einen starken Determinismus? Der starke Determinismus tritt auf bei Phänomenen, die mathematisch durch lineare Gleichungen beschrieben werden. Beschreibt man aber Vorgänge durch lineare Gleichungen, so ist dies sicherlich eine Näherung, da man ja gar nicht alle relevante Parameter kennt („alles hängt von allem ab“), und die wenigen, die man benützt, nur auf wenige Dezimalen. Eigentlich müsste man, streng genommen, alles mit dem schwachen Determinismus beschreiben. Die lineare Welt der klassischen Physik ist eine angenäherte Beschreibung der Natur (dissecare naturam als Arbeitsprinzip)

33Mein eigener Standpunkt wird in Kapitel 5 dargelegt. Wenn ich unspezifiziert von Determinismus rede, dann sind damit immer starker und schwacher Determinismus (als Zuschreibung) gemeint.

1.3. Freiheit

34Der Begriff „Freiheit“ taucht in vielen Wortverbindungen auf, uns interessieren hier aber vor allem Gedankenfreiheit, Willensfreiheit und Handlungsfreiheit. Unter diese drei lassen sich auch andere Freiheitsformen subsumieren, wie z. B. Gewissensfreiheit, Entscheidungsfreiheit, Meinungsfreiheit, Redefreiheit, Pressefreiheit, politische Freiheit usw.

  • 27 Schopenhauer, S. 47 ff

35Es ist zunächst festzustellen, was wir hier unter (individueller) Freiheit verstehen wollen. Was meint man mit Freiheit, speziell mit Willensfreiheit und mit Handlungsfreiheit? „Frei sein“ ist eine Eigenschaft, die der Ausführung von Handlungen bzw. von Willensakten u. U. zugeschrieben werden kann. Schopenhauer27 geht bei seinem Versuch der Begriffsklärung vom Gegenteil aus, von der Notwendigkeit, also von einer Einschränkung der Möglichkeiten, von einer Behinderung durch Naturgesetze, durch Zwang usw. Demgemäß kann man allgemein Freiheit definieren als ein „Ungehindertsein“. Ist dieses Ungehindertsein aber nur ein „gefühltes“ Ungehindertsein oder ist es ein „wirkliches“ Ungehindertsein? Dies ist der Unterschied zwischen einer epistemischen oder einer ontologischen Auffassung von Freiheit. Ist aber denn „Notwendigkeit“ wirklich das Gegenteil von „Freiheit“? Ist nicht „Notwendigkeit“ eher mit einem „Sollen“ verbunden als mit einem „müssen“? Und dieses „Sollen“ kann bei Willensschwäche durchaus durchbrochen werden. Dagegen verlangt ein strikter Determinismus – als Gegenteil - ein „müssen“. Man hat gar keine Wahl mehr.

  • 28 Schopenhauer, S. 46. „Jetzt aber, da wir nach der Freiheit des Wollens selbst fragen, würde demgemä (...)
  • 29 Im Historischen Wörterbuch der Philosophie findet man folgendes: Wille ist die Bezeichnung für die (...)

36Bei den Handlungen wird die Freiheit zur Ausführung der Handlung dem (irgendwie) beteiligten Akteur, dem „frei Handelnden“ zugewiesen. In diesem Sinne ist unter Handlungsfreiheit die Möglichkeit zu verstehen, das zu tun, was man auch tun will („so zu handeln, wie man handeln will“). Bei der Handlungsfreiheit ist man also ungehindert in der Ausführung der Handlung. Handlungsfreiheit ist ein komparativer Begriff. So haben Kinder und Kranke zweifellos engere Grenzen für ihr Handeln. Bei Willensfreiheit ist eine Definition schon schwieriger. Häufig wird gesagt, dass Willensfreiheit auf der Möglichkeit beruht, das zu wollen, was man will28 (besser: „zu entscheiden, was man aus einer Menge von Möglichkeiten für die Wahl nehmen will“). Es handelt sich also um die Freiheit des Wollens, nicht um eine Freiheit des Willens. Redet man von der Freiheit des Willens, so besteht die Gefahr einer Verdinglichung des Willens. Denn: wer oder was ist der Wille? Entscheidet der Wille oder entscheide „ich“? Auf diese Fragen wird in dieser Arbeit nicht eingegangen, und der Begriff „Wille“ wird hier nicht benötigt29. Wenn ich später trotzdem den Begriff „Willensfreiheit“ verwende, so ist damit genauer immer die Freiheit in der Ausführung von Willensakten, die „Freiheit des Wollens“, also von speziellen Denkakten gemeint. Unterschiedliche Auffassungen des Freiheitsbegriffs können allerdings dazu führen, dass wir u. U. jemandem die Eigenschaft „frei sein“ zuschreiben, obwohl dieser sich überhaupt nicht frei fühlt. Es ist natürlich auch der umgekehrte Fall möglich, dass sich jemand als „frei“ bezeichnet, den wir als unfrei einschätzen würden. In ihrem Wollen kann eine Person nur dann absolut frei sein, wenn ihre Entscheidungen nicht durch vorangehende Ereignisse festgelegt sind, auf die die Person selbst keinen Einfluss hat. In der Willensfreiheit sind auch die Freiheit des Wünschens und des Entscheidens verankert.

  • 30 Goethe: Wahlverwandtschaften, 2. Teil, Kapitel 5, Aus Ottiliens Tagebuche

37Mit dem Begriff „Freiheit“ ist auch eine Paradoxie verbunden. Wenn ich viele Wünsche habe, wenn ich vielerlei will, dann gibt es viele Möglichkeiten, dass ein Zwang, eine Behinderung meine Handlungen einschränkt. D. h., je weniger ich wünsche oder will, desto weniger Möglichkeiten für Zwang oder Behinderungen gibt es, desto freier wäre ich also. Im Grenzfall, derart dass ich gar nichts mehr wünsche, nichts mehr will, mit allem zufrieden bin, gibt es keine Möglichkeit mehr, einen Zwang zu erleiden, eine Behinderung zu erfahren. Dann müsste ich völlig frei sein. Dann bräuchte ich aber auch keine Willensfreiheit mehr. Das Beispiel der Stoiker hierzu ist der Hund, der an einen Wagen gebunden ist und der mitlaufen muss, ob er will oder nicht (dann wird er mitgeschleift). Ein weiteres Beispiel ist der völlig zufriedene, wunschlose Sklave. Ist aber der völlig zufriedene Sklave wirklich frei? Goethe sagt dazu30: „Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein“.

  • 31 Stanford Encyclopedia of Philosophy 2003: S. 1. Im Internet: “a negative and a positive sense of th (...)
  • 32 ebd., S. 1; und: I. Berlin 1995 S. 201 ff, S. 211 ff

38Isaiah Berlin diskutiert 1969 „(nicht als erster)“31 ausführlich die Einteilung des Freiheitsbegriffes in eine negative und eine positive Freiheit32. Die negative Freiheit bezeichnet die Abwesenheit von äußerem Zwang, von Hindernissen und Schranken („frei von...“). Das Fehlen dieser Freiheit würde unser Verhalten, unsere Handlungen erschweren oder gar verhindern. Negative Freiheit ermöglicht überhaupt erst Handlungen in der Welt. Sie hängt daher mit der Handlungsfreiheit zusammen. Positive Freiheit soll dagegen eine Fähigkeit des Menschen bezeichnen, sich selbst als Entscheidungsinstanz aufzufassen, d. h. etwas aus Vernunftgründen selbst zu entscheiden („frei sein zu…“). Der positive Begriff der Freiheit unterstellt dem Menschen Willensfreiheit. Die positive Freiheit wird als diejenige Eigenschaft des Menschen bestimmt, die spontane, inhaltliche Willensakte möglich macht.

39In einem bekannten Beispiel fährt ein Autofahrer zum Tabakwaren-Händler, da er süchtig ist nach Zigaretten. Man kann ihn als frei auffassen (im Sinne einer Handlungsfreiheit), da es keine äußeren physischen oder gesetzlichen Hindernisse gibt, die verhindern, den Weg zum Händler zurückzulegen (eventuell auf Umwegen). Man kann ihn aber auch als unfrei bezeichnen (unfreies Wollen), da ihn die Sucht „treibt“; es sind dann psychologische interne Hindernisse, die seine Möglichkeiten einschränken und die ihn „zwingen“, zum Händler zu fahren. Dabei weiß der Mann auch, dass er, wenn er zum Tabakhändler fährt, den Zug nicht mehr erreicht, der ihn zu einer für ihn äußerst wichtigen Verabredung bringen soll. Trotzdem treibt ihn seine Sucht, zum Tabak-Händler zu fahren. Dies ist auch ein Beispiel dafür, dass eine Handlungsfreiheit bestehen kann, ohne dass eine Willensfreiheit vorliegt. Dieses Beispiel fällt unter die Rubrik „Willensschwäche“. Man sieht somit, dass es sinnlos ist, jemand allgemein als frei, bzw. als unfrei zu bezeichnen; man sollte immer angeben, ob Handlungsfreiheit oder Willensfreiheit gemeint ist.

  • 33 Berlin, S. 212 ff

40I. Berlin redet hier von einem geteilten Selbst33: das „niedrigere“ Selbst möchte zum Tabakhändler gehen, das „höhere“ Selbst dagegen zu der Verabredung. Das „höhere“ Selbst ist das rationale, der Reflexion fähige Selbst, welches moralisch handeln kann und bereit ist, Verantwortung zu übernehmen. Das „niedrigere“ Selbst dagegen ist das Selbst der Leidenschaften, der Begierden, der irrationalen Impulse, das man u. U auch Tieren zuschreiben kann.

41Die Redeweise von verschiedenen Selbsts sollte vermieden werden. Tatsächlich handelt es sich immer um mehrere sich widersprechende Wünsche, von denen einer unberechtigterweise als „niedriger“, als weniger wertvoll, betrachtet wird im Vergleich zum „höheren“, und zwischen denen man sich entscheiden muss. Man weiß, was man „eigentlich“ zu tun hätte, aber da taucht ein „niedrigerer“ Wunsch auf, vielleicht infolge einer Sucht. Und dieser niedrigere Wunsch verhindert es, sich für den „höheren“ Wunsch zu entscheiden. Man unterlässt das, was man eigentlich tun sollte. Es liegt dann eben eine Willensschwäche vor.

  • 34 MacCallum, S. 312 ff,

42MacCallum34 lehnt die Dichotomie von I. Berlin ab und definiert Freiheit über eine triadische Relation. Sie besteht 1. aus einem Akteur, 2. aus gewissen verhindernden und behindernden Bedingungen und schließlich 3. aus dem, was der Akteur tun oder wollen kann. Es muss dann jeweils spezifiziert werden, wer oder was als Akteur zählt, was als Zwang oder Freiheitsbeschränkung angesehen werden kann, und was als Zweck oder Ziel angenommen werden kann. MacCallum legt also nur einen einzigen Begriff von Freiheit zugrunde, der dann eben entsprechend interpretiert werden muss. Anwendung auf das Beispiel mit dem Autofahrer, der nach Zigaretten süchtig ist: Wenn man den Autofahrer als frei bezeichnet, dann gilt als Akteur das empirische, das animalische, das „niedrigere“ Selbst, das frei von äußeren Hindernissen handelt, um zum Tabakhändler zu gelangen. Bezeichnet man den Autofahrer dagegen als unfrei, dann wird als Akteur das „höhere“, das rationale Selbst angenommen, das unfrei ist infolge von internen psychologischen Zwängen, welche den Akteur daran hindern, das rational Geplante auszuführen.

  • 35 Aristoteles, Kapitel III, 3

43In der Alltagssprache wird durchaus von einer uneingeschränkten, unbedingten, also von einer absoluten Freiheit geredet. Ich möchte dies als die Grundbedeutung von „Freiheit“ bezeichnen. Eine kurze Überlegung aber zeigt, dass dies nicht unbedingt sinnvoll ist. Bei der Handlungsfreiheit ist es klar, dass man nicht alles machen kann, was man sich wünschen und was man wollen kann. Dies ist schon durch unser Menschsein mit dessen physischer Beschränktheit bedingt. Ich kann z. B. nicht so schnell rennen wie ein Gepard, wie sehr ich es mir vielleicht auch wünsche. Aber auch in der Willensfreiheit gibt es Schranken. Man könnte sich zwar vorstellen, dass man alles Mögliche und Unmögliche wünschen und wollen kann (z. B. so schnell zu rennen wie ein Gepard). Hierbei kommt aber dann u. a. die antike Auffassung zum Tragen, dass auch Unwissenheit zur Einschränkung der Freiheit führt. So sagt z. B. Aristoteles: „Als unfreiwillig gilt also, was unter Zwang und auf Grund von Unwissenheit geschieht“35. Wenn ich mehr wüsste, könnte ich mir noch mehr unterschiedliche Dinge wünschen, mit meinem bisherigen Wissen aber bin ich eingeschränkt in meinem Wollen. Manchen Menschen, die sich in einer bestimmten Situation unfrei fühlen, kommt oft einfach nicht der rettende Gedanke an eine andere Möglichkeit, der sie aus ihrer Zwangslage befreien könnte. Eine absolute, unbedingte Freiheit kann es also schon aus begrifflichen Gründen nicht geben. Es ist ein widersprüchliches Konzept.

  • 36 Pauen, Roth, S. 27; oder: Wuchterl 2007, S. 41 ff
  • 37 Hochhuth, S. 31 f
  • 38 Von Cranach, Ammann 10 (1999) Heft 2
  • 39 ebd. In der Zusammenfassung
  • 40 Schröder, S. 361

44Was soll man dann unter „Freiheit“ verstehen? Um zu einem tragbaren Begriff zu kommen, muss man somit Einschränkungen zulassen und das Ergebnis immer noch als (bedingte) Freiheit bezeichnen. Bedingte Freiheit benötigt Autonomie und Nicht-Zufälligkeit36 (Urheberprinzip). Beide Bedingungen zusammen bezeichnen diese Autoren als „Selbstbestimmung“. Freiheit bedeutet dann nicht: „Ich handle unabhängig von allen Motiven und Neigungen. Freiheit bedeutet [dann]: Ich bin meinen Neigungen nicht so unterworfen, nach einem Reizreaktionsschema, wie ein (besonders einfach strukturiertes, das heißt ein insofern) „niederes“ Tier“37. Willensentscheidungen können als frei erlebt werden. So schreiben Von Cranach und Ammann: „Die Person erfährt Freiheit, weil sie ihre eigenen kognitiven und emotionalen Prozesse und Ergebnisse nicht voraussehen kann“38. „Subjektiv wird […] Unvoraussagbarkeit als ‚Freiheit’ erlebt“39. Eine mögliche Definition wäre auch: Freiheit ist Leitung des Willens (besser: des Wollens) durch die Vernunft. Diese bedingte Freiheit muss auch nicht durchgängig vorhanden sein. Manchmal fühlt man sich frei, ein anderes Mal aber unfrei. Es ist wie bei einem angeleinten Hund, der mich auf einem Spaziergang begleitet. Meistens läuft er brav neben mir her, manchmal aber zerrt er wie wild an seiner Leine. Nach Schröder gibt es eine graduelle Abstufung der Willensfreiheit: „Manche Entscheidungen können freier als andere sein, nämlich dann, wenn man sich selbst stärker als Urheber fühlt“40.

  • 41 Wittgenstein, Satz 5.1362
  • 42 Wuchterl 1969, S. 61

45Zum Begriff „Freiheit“ gehört wohl die Annahme einer offenen Zukunft. So sagt auch Wittgenstein41: „Die Willensfreiheit besteht darin, dass zukünftige Handlungen jetzt nicht gewusst werden können.“ Dies kommentiert Wuchterl folgendermaßen42: „Auf das Faktum der Offenheit führt Wittgenstein das Bewusstsein von der Willensfreiheit zurück. Da in der Wirklichkeit keine zwingenden Zusammenhänge aufweisbar sind, weiß der Mensch nichts von seinen zukünftigen Handlungen und fühlt sich frei“. Man kann sich dann aber fragen, ob es eine rationale Entscheidung ist, so handeln zu wollen, als ob die Welt wirklich eine offene Zukunft hätte mit wirklichen Gelegenheiten zum Handeln? Oder ist es rational, zum Beispiel die Annahme einer offenen Zukunft mit wirklichen Gelegenheiten nur als eine Interpretation von Gegebenheiten oder sogar als Illusion zu betrachten? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Absolute Freiheit ist jedoch ein Ideal, das von keinem endlichen Wesen je erreicht wird.

  • 43 Beckermann 2005, S. 1 (Im Internet-Original ist das hier kursiv gedruckte blau geschrieben)

46Beckermann43 schreibt: „Weitgehend unumstritten ist, dass eine Entscheidung [EGS: oder ein Handeln] folgende Bedingungen erfüllen muss, um als frei gelten zu können:

  1. Die Person muss eine Wahl zwischen Alternativen haben; sie muss anders handeln bzw. sich anders entscheiden können, als sie es tatsächlich tut (Die Bedingung des Anders-Handeln- oder Anders-Entscheiden-Könnens).

  2. Welche Wahl getroffen wird, muss entscheidend von der Person selbst abhängen (Urheberschaftsbedingung).

  3. wie die Person handelt oder entscheidet, muss ihrer Kontrolle unterliegen. Diese Kontrolle darf nicht durch Zwang ausgeschlossen sein (Kontrollbedingung)“.

47Damit sind auch schon die drei wichtigsten Bedingungen genannt: Anders-Können (Wahlmöglichkeit), Urheberschaft, Kontrolle, d. h. Autonomie. Das Anderskönnen spielt eine Rolle beim Kompatibilismus und beim Libertarianismus. Pauen und Roth und auch Wuchterl übernehmen dagegen den Punkt (1), das Anderskönnen, nicht.

  • 44 Tiedemann: S. 92 f

48Hierzu zwei Gedankenexperimente44: (1) Ein Mensch befindet sich in einem Zimmer und glaubt zu wissen, jederzeit das Zimmer verlassen zu können. Er weiß aber nicht, dass das Zimmer verschlossen ist. Er hat Willensfreiheit, weil er meint, jederzeit das Zimmer verlassen zu können. Er hat aber keine Handlungsfreiheit: Er kann dieses Wollen nicht in die Tat umsetzen. (2) Der umgekehrte Fall ist: Jemand könnte ohne weiteres das Zimmer verlassen und hat auch den Wunsch, das zu tun. Er versucht es aber gar nicht, weil ihm gesagt wurde, das Zimmer sei verschlossen. Er hält seinen Wunsch jetzt nicht für realisierbar, d. h. seine Willensfreiheit ist eingeschränkt, nicht aber die Handlungsfreiheit.

49Es gibt nun aber Philosophen (z. B. die Anhänger des „harten Determinismus“), die schon bei der kleinsten Einschränkung, bei der schwächsten Bedingtheit die Freiheit verletzt sehen. Freiheit gibt es dann bei ihnen gar nicht, nur Unfreiheit. Für einen „harten“ Deterministen folgt, dass es keine Willensfreiheit gibt. Willensfreiheit ist für ihn nur eine Illusion des Menschen.

  • 45 Pauen, Roth, S. 172

50Zweifellos haben wir Menschen aber ein Freiheitsgefühl, das zunächst nichts zu tun hat mit der Existenz echter Freiheit. Dieses Gefühl45 der Freiheit gründet sich (1) auf dem Empfinden, man selbst und niemand sonst treffe die Entscheidung für eine bestimmte Handlung; (2) auf dem Eindruck; man können seine Handlungen ganz unmittelbar bewusst steuern; (3) auf dem Empfinden, dass die eigene Zukunft noch nicht (oder nicht völlig) festgelegt sei, und (4) auf einer möglichst weitgehenden Übereinstimmung individuell-emotionaler, sozial-emotionaler und rationaler Motive.

  • 46 Zeit-Lexikon, Stichwort Illusion
  • 47 Pauen, Roth, S. 132

51Aber unsere Wahrnehmung kann getäuscht werden; sie stimmt nicht mit der „Wirklichkeit“ überein. Dies wird dann als Illusion bezeichnet – als „Fehldeutung objektiv gegebener Sinneseindrücke, die auch subjektiv umgestaltet und in der Fantasie erweitert werden“46. Ein beinamputierter Mensch kann z. B. einen Phantomschmerz in seinem (amputierten) Fuß fühlen. Dieser Schmerz ist „wirklich“ vorhanden. Aber die Wahrnehmung (des Ortes) des Schmerzes wurde getäuscht. Der Anblick von Eisenbahnschienen, die von uns weg verlaufen und die scheinbar immer enger werden, ist ein Beispiel für Illusionen; ebenso der Sonnenuntergang, der für uns heute kein „Untergang“ mehr ist, und für den wir heute eine andere Erklärung zur Verfügung haben. Die Wahrnehmung eines Gefühls kann also getäuscht werden, ich kann mich nicht mehr sicher auf die Interpretation meines Gefühls verlassen. Wenn wir uns frei fühlen, dann kommt es uns vor, als hätten wir völlig unabhängig von jeglichen Determinanten gehandelt und entschieden. Unser Handeln kann jedoch auch von unbewussten Handlungsdeterminanten bestimmt werden. Das Gefühl, frei zu wollen und frei entscheiden zu können, besitzt neurobiologische und psychologische Grundlagen, wobei man i. a. die eigenen Motive gar nicht als echte Determinanten erfährt47.

52Die individuelle Freiheit wird aber auch durch die soziale Ordnung unserer Gesellschaft eingeschränkt zugunsten einer kollektiven Freiheit in einer Gruppe von Menschen. Da aber erst die soziale Ordnung dem Individuum eine gewisse Freiheit ermöglicht, ist es in seinem eigenen Interesse, diese individuelle Freiheit selbst einzuschränken, sonst bedroht die individuelle Freiheit die kollektive.

1.4. Gründe und Ursachen

53Eine uneingeschränkte Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten scheint eine notwendige Voraussetzung für (Willens-)Freiheit zu sein. Eine Wahlmöglichkeit gibt es nur zwischen Gründen und nicht zwischen Ursachen. Z. B. hat ein Mörder die Absicht, jemanden zu töten. Er will den Tod eines Feindes herbeiführen. Dem Verbrecher stehen z. B. ein Messer und eine Pistole zur Verfügung. Der Tod kann dann verursacht werden durch einen Messerstich oder durch eine Schusswunde. Dies sind zwei verschiedene Ursachen des Todes. Aber der Mörder entscheidet sich aus einem bestimmten Grund z. B. zu einem Messerangriff, weil dieser lautlos vollzogen werden kann (argumentative Überlegung), obwohl er vielleicht auch Gründe hätte finden können für einen Pistolenschuss.

  • 48 Pauen 2005, S. 7 ff
  • 49 Leibniz, Theodizee, Anhänge, III. Einwand („les causes inclinent la volonté, sans la nécessiter“)
  • 50 Zitiert von Kane 2005, S. 55

54Mit Gründen können wir uns Handlungen und Entscheidungen von Personen erklären und verständlich machen. Man muss also unterscheiden zwischen Handlungs- und Entscheidungsgründen. Eine Handlung durch (Handlungs-)Gründe erklären, heißt, sie auf die Überzeugungen, Empfindungen und Wünsche des Akteurs zurückzuführen. Entsprechend bei den Entscheidungsgründen. Die Angabe von Gründen dient also zur Rechtfertigung der Auswahl, die getroffen wurde. Die Präferenz für einen der Gründe ist das Ergebnis von mehr oder minder rationalen Überlegungsprozessen. Gründe machen die Ausführung bestimmter Handlungen bzw. das Akzeptieren gewisser Aussagen in einem bestimmten Sinne „rational“. Verzichtet man auf Rationalität, wie z. B. beim Kartenmischen oder beim Würfeln, dann verzichtet man vielleicht auf zwingende und wichtige Gründe. Nach Pauen48 führen Gründe eine Handlung nicht direkt herbei, so wie ein Reiz oder Affekt eine Reaktion herbeiführt, sondern sie erlauben dem Handelnden, reflexiv Stellung zu nehmen und den Grund gegebenenfalls [EGS: zumindest scheinbar] zu akzeptieren oder zu verwerfen. So sagt z. B. Leibniz, dass bei einer Entscheidung immer ein überwiegender Grund besteht, welcher den Willen zu seiner Wahl führt, und es genügt für seine Freiheit, dass dieser Grund nur treibt aber nicht zwingt. Weiter nach Leibniz: „Die Gründe machen den Willen geneigt, ohne ihn zu nötigen“49. Und Carl Ginet sagt z. B., dass Wünsche, Meinungen und andere Gründe unsere Handlungen zwar beeinflussten, sie aber nicht verursachten50. Bei Handlungsgründen müssen in der Regel ein Wunsch und eine Überzeugung zusammenkommen: Ich habe z. B. den Wunsch, meinen Hunger zu stillen, und ich bin der Überzeugung, dass ich in der Bäckerei nebenan Brötchen bekommen kann. Damit habe ich nun einen Grund, mich aufzumachen und zur Bäckerei zu gehen. Gründe treten in einer mentalistischen Perspektive auf, nicht aber in einer naturwissenschaftlichen Beschreibung, obwohl ich natürlich einen Grund habe, z. B. gerade dieses oder jenes Experiment auszuführen. Der Grund, warum ich am Abend Licht anschalte, ist, dass ich das Gefühl habe, dass es mir zum Lesen zu dunkel wird; die Ursache aber, dass das Licht dann brennt, besteht darin – und hier beginnt die naturwissenschaftliche Beschreibung-, dass durch die Betätigung des Lichtschalters die Stromunterbrechung aufgehoben wird, so dass die Elektronen die Leuchtdrähte in den Glühlampen zum Glühen bringen können. Wir erklären also im Allgemeinen bewusst ausgeführte menschliche Handlungen mit Hilfe von Handlungsgründen und Absichten und nicht durch Ursachen.

55Eine Ursache bezieht sich auf Kausalität und soll hier, in dieser Arbeit, nur im Physischen spielen, also in der Raum-Zeit-Welt. Dagegen sind Gründe Abstrakta und haben keinen bestimmten Ort und keine bestimmte Zeit. Mit Hilfe von Ursachen erklären wir Ereignisse. Beim geschilderten Mordplan: Der Tod (als Wirkung) wird verursacht durch einen Messerstich bzw. durch einen Pistolenschuss. Genau so wie determiniertes Verhalten wäre kausal festgelegtes Verhalten auch als unfrei zu bezeichnen – wie der zwangsläufige Tod nach einem „richtig“ angesetzten Messerstich. Aber man hatte ja Gründe für die Wahl des Messers oder der Pistole. Und hier setzt die eigentliche Frage nach der Freiheit bei der Wahl der Mordwaffe ein. Von Freiheit und von Gründen wird dann nur in einer mentalistischen Sprache geredet.

  • 51 Kim, S. 257

56Hat man zu einem Ereignis oder Phänomen zwei vollständige, aber voneinander unabhängige Erklärungen (z. B. durch Gründe oder durch Ursachen), so kann man nach Kim das metaphysische Prinzip des Erklärungsausschlusses51 (Principle of Explanatory Exclusion) heranziehen. Danach muss dann eine dieser beiden vollständigen Erklärungen falsch sein. Hierzu folgendes Beispiel: Die Alltagspsychologie ist, streng genommen, nicht reduzierbar auf die Neurowissenschaften. Damit sind Handlungserklärungen durch Gründe bzw. die entsprechenden kausalen Erklärungen der neuronalen Vorgänge unabhängig voneinander, und eine der beiden muss falsch sein. Dieses Prinzip wird aber von anderen Philosophen wieder abgelehnt: Ist es denn nicht besser, zwei Erklärungen zu haben statt nur einer? Dagegen spricht wieder das Ockhamsche Rasiermesser.

  • 52 Pauen, Roth, S. 122 ff
  • 53 Wuchterl 2007, S. 21
  • 54 Pauen 2005, S. 16

57Heute setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass die kognitiven Prozesse, in denen Gründe eine Rolle spielen, also die entsprechenden Wahrnehmungen, Überzeugungen, Emotionen und Überlegungen, neuronal realisiert sein müssen52. Nur dann können die Gründe überhaupt wirksam werden, also in Handlungen umgesetzt werden. (Umgekehrt scheint es aber auch neuronale Prozesse zu geben, die mental durch Gründe beeinflussbar sind?). Die Fähigkeit, sich von Gründen leiten zu lassen, ist wegen der unterschiedlichen Beschreibungsebenen weder durch die neuronale Realisierung geistiger Eigenschaften noch durch einen möglichen Determinismus gefährdet. Neuronale Prozesse stellen vielmehr die Bedingung dafür dar, dass wir uns in unserem Handeln und Entscheiden von Gründen leiten lassen können. Gründe sind keine Epiphänomene, keine unwirksamen Begleiterscheinungen des allein relevanten neuronalen Geschehens, doch sie werden immer nur in einem Zusammenhang mit anderen verhaltensssteuernden Antriebskräften wirksam. Gründe beziehen sich auf den mentalen Zusammenhang von Argumenten53. In einer mentalistischen Sprache wird man nach wie vor von Gründen reden. Man kann die Auffassung vertreten54, dass die Fähigkeit, nach Gründen zu handeln, sogar konstitutiv ist für unseren Begriff der Person. Letzten Endes gehören diese Fragen aber zum Komplex des Leib-Seele-Problems, das hier nicht behandelt werden soll.

58Die Frage ist auch, was man als Grund heranziehen kann. Wenn z. B. ein Räuber ruft: „Geld oder das Leben!“, dann sehen wohl die meisten Menschen keine Wahlmöglichkeit mehr und verzichten sozusagen gezwungenermaßen, also unfrei, auf das Geld. Die Möglichkeit des Verzichts auf das Leben wird meistens gar nicht als mögliche Alternative in Betracht gezogen. Streng genommen gibt es aber auch hier eine Wahl zwischen zwei Möglichkeiten. Und für einige wenige Menschen kommt auch wirklich als Grund die Entscheidung zum Tode in Frage (vgl. z. B. Märtyrer).

59Der Handelnde trifft mit seiner Entscheidung also eine Wahl zwischen Gründen. Für diese Wahl, für diese bestimmte Entscheidung zwischen den Gründen muss es jedoch auch wieder einen (Entscheidungs-)Grund geben, der jetzt aber nicht direkt zu einer Handlung führt. Und woher kommt dieser Grund? Grundlos darf er nicht daherkommen. Dies wäre irrational und unerklärlich.

  • 55 Chisholm, S. 76

60Also kommt er von einem weiteren, vorangehenden Grund. Und für diesen Grund müssten weitere, vorhergehende Gründe bestimmend gewesen sein, usw. Dies führt zu einem unendlichen Regress. Wie kann dieser Regress vermieden werden? Eine Möglichkeit besteht darin, eine Akteurskausalität einzuführen, die im Akteur verankert wird (vgl. Kapitel 3.4). Bei der Akteurskausalität ist die Handlung (a) zwar verursacht, aber nicht durch andere Ereignisse, sondern durch die Person selbst und (b) die Person, die diese Handlung verursacht, ist selbst nicht wieder (bei dieser Handlung) durch andere Ereignisse kausal bestimmt. Damit verlässt man auch die Ebene des Mentalen, in der die Gründe spielen, und schwenkt über zur Ebene des Physischen. Chisholm55 bezeichnet diese Art der Verursachung als „immanente Verursachung“, im Gegensatz zu der „transeunten Verursachung, der Verursachung von Ereignissen durch andere Ereignisse. Die immanente Verursachung stellt keine Begründung dar wegen des Ebenenunterschieds, aber auch keine übliche Verursachung wegen der Sonderstellung der Person. Man handelt sich dann aber eine andere Schwierigkeit ein: Lässt man die Akteurskausalität zur Erklärung zu, so wird damit das Bild von der kausalen Abgeschlossenheit der Naturereignisse zurückgewiesen. Der Akteur beginnt dann immer wieder eine neue Kausalkette. Aber auch die „immanente Verursachung“ ist eigentlich unverständlich. Es ist nicht klar, von welcher Art die kausale Fähigkeit ist, die der Akteur haben muss. Kann eine menschliche Person eine Ursache sein? Letzten Endes führt die Akteurskausalität aber wieder zum alten Leib-Seele-Dualismus zurück Die Akteurskausalität wird beim Libertarianismus benötigt. Die von mir vertretene Auffassung, den Regress bei den Gründen zu vermeiden, wird in Kapitel 3.6 vorgestellt.

61Es gibt aber auch ein Problem bei der Entscheidung zwischen verschiedenen Gründen, also beim Anderskönnen (vgl. Kapitel 3.3) unter genau den gleichen Bedingungen. Im Beispiel: Im Falle der erwähnten Mordplanung liegen zwei Möglichkeiten auf dem Tisch: Messerattacke oder Pistolenschuss. Man hat nun aber einen bestimmten Grund g, sich für den Messerangriff zu entscheiden. Hätte man sich aber auch für einen Pistolenschuss entscheiden können? Nein, wenn genau die gleiche Ausgangssituation vorliegt! Denn dann hätte man auch genau jenen Grund g benützen müssen, der den Ausschlag für den Messerangriff gab. Wäre tatsächlich ein Anderskönnen (also der Pistolenschuss) möglich gewesen, dann hätte der nach wie vor vorliegende Grund g einmal zum Messerangriff und einmal zum Pistolenschuss geführt. Dann wäre es aber zufällig gewesen, ob die Entscheidung für die eine oder die andere Möglichkeit fällt. Man hätte einen Indeterminismus, der aber keine selbstbestimmte Entscheidung erlaubt. Gegen das Anderskönnen spricht aber auch, dass wir niemals alle Umstände kennen können. Es lässt sich nicht kontrollieren, ob bei einer Wiederholung genau die gleichen Bedingungen vorliegen. Mit einem nicht realisierbaren Gedankenexperiment könnte man diese letztere Schwierigkeit beseitigen: Gott könnte, nachdem man sich für den Messerangriff entschieden hat, die Weltenuhr zurückdrehen und exakt die gleiche Ausgangsituation wie beim ersten Mal herstellen. Aber auch dann würde der Grund g einmal zum Messerangriff und einmal zum Pistolenschuss führen. Die Tat wäre indeterminiert.

1.5. Willensfreiheit und Verantwortung

62Die Annahme einer absoluten Willensfreiheit würde zu einem Widerspruch führen, wie in Kapitel 1.3 schon gezeigt wurde. Als weiteres Argument dafür könnte man Folgendes benutzen: Nehmen wir an, es gäbe ein unbedingt freies Wollen. Es wäre unabhängig von all dem, was uns zur individuellen Person macht, also unabhängig von unserem Körper, Charakter, unseren Gedanken und Empfindungen, Phantasien und Erinnerungen. Es wäre aber auch – bei einem unbedingt freien Wollen - nicht von außen festgelegt. Dieses Wollen wäre durch nichts bestimmt, es wäre indeterminiert. Ein solches unbedingtes Wollen könnten wir nicht lenken, wir könnten uns nicht als seinen Urheber auffassen, es wäre ein uns fremdes Wollen. Wegen der fehlenden Urheberschaft und wegen der Fremdheit würden wir auf die Unfreiheit unseres Wollens schließen. Da wir das unbedingt freie Wollen nicht beeinflussen könnten, gäbe es auch gar keine Möglichkeit zum Lernen, zur Verarbeitung von Erfahrungen. Wären wir Menschen mit einem unbedingt freien Wollen begabt, so müssten wir für einander ein vollständiges Rätsel bleiben; wir würden nicht verstehen, warum jemand gerade dieses tat und nicht etwas anderes. Es wäre ein unverständliches, wirklichkeitsfernes Wollen. Ein solches Wollen wäre vollständig unberechenbar, erschiene uns als indeterminiert, als zufällig, und spricht daher gegen eine absolute Willensfreiheit.

63Behauptet jemand, er habe einen freien Willen, so kann man ihn bei jeder Willensentscheidung fragen, warum er dies oder jenes überhaupt „will“. Und sobald er einen Grund dafür angeben kann, ist seine Willensentscheidung nicht mehr absolut frei, sondern durch diesen Grund bestimmt. Die Gründe sind nichts Selbständiges, sondern hängen mit einem rationalen Willensvorgang zusammen. Ich habe z. B. die beiden Möglichkeiten, zum Mittagessen Kartoffeln oder Nudeln zu essen. Und dann entscheide ich mich, doch Kartoffeln zu essen. Der Grund ist, dass sie mir besser bekommen, denn es gibt ein dumpfes Warnsignal in meiner Erinnerung, dass ich das letzte Mal beim Nudelessen ein unangenehmes Völlegefühl in meinem Bauch bekommen hatte. Auch diese letzte Willensentscheidung ist also keine völlig freie Entscheidung, sondern wird mir von meinem Gefühl aufgedrängt, von meiner Erfahrung. Hätte ich mich aber trotzdem bewusst für Nudeln entschieden, so hätte ich als Grund angeben können: „Jetzt erst recht“ oder: „ich will es doch noch einmal versuchen, Nudeln zu essen“. Ich könnte mich nun jedoch noch auf den Standpunkt stellen, dass diese Gründe „meine“ Gründe waren, d. h., die Entscheidung wäre immer noch nach meinen eigenen Gesetzen, also „autonom“ getroffen worden, ich sei der „Urheber“. Dieses selbstbestimmte Wollen, welches selbstgesetzte Zwecke als Gründe gelten lässt, könnte als (bedingt) frei bezeichnet werden.

64Eine freie Willensentscheidung benötigt möglicherweise eine Urheberschaft. Die Willensäußerung muss die eigene Willensäußerung sein. Es müsste gefragt werden, ob die Gründe, Emotionen und Bedürfnisse gerade die Gründe, Emotionen und Bedürfnisse dieser Person sind. Dann ist es eine selbstbestimmte Handlung der Person selbst. Der Begriff des Urhebers ist aber, streng genommen, auch sehr problematisch. Ein Urheber, der sogar Letztverursacher („der unbewegte Beweger“) ist, beginnt eine neue Kausalkette. Man benötigt eine Akteurskausalität. Wird der Urheber nicht als Letztverursacher aufgefasst, dann gibt es außer dem Akteur noch andere Ursachen für die Handlung. Man kann fragen: Woher kommen diese Ursachen ihrerseits? Wieder von Ursachen usw.: unendlicher Regress. Auch das Anderskönnen macht Schwierigkeiten. Wenn der Akteur sich angesichts eines Grundes für die eine Möglichkeit entschlossen hatte, dann kann er sich nicht aus demselben Grund für die andere Möglichkeit entscheiden. Es sei denn, es läge ein Indeterminismus vor.

65Bei Determinismus konnte der Urheber als Akteur dagegen nicht anders handeln, als er es getan hatte.

  • 56 Wegner 2002, S. 322

66Die Annahme von Indeterminismus führt also anscheinend dazu, die Willensfreiheit abzulehnen. Bei einem völligen Indeterminismus handelt man grundlos, zufällig, wodurch sich die Handlung also auch der eigenen Willensentscheidung entzieht. Eine indeterminierte, zufällige Willensentscheidung kann einer Person nicht zugerechnet werden, sondern nur eine solche, die durch eine Willensentscheidung dieser Person festgelegt ist. Eine bewusste Willensentscheidung macht mich für die daraus folgende Handlung verantwortlich, sie wird mir zugerechnet. Beim Indeterminismus ist aber meine Entscheidung eine Sache des Zufalls. Somit gibt es hier keine Willensfreiheit, genau so wenig wie beim Determinismus, bei dem die Zukunft schon determiniert ist. Willens-Unfreiheit liegt also sowohl beim konsequenten Determinismus als auch beim konsequenten Indeterminismus vor. Trotzdem behauptet der Libertarianismus, dass Indeterminismus mit Willensfreiheit kompatibel sei (siehe Kap. 3.4). Man kann sich auch die Frage stellen: Sind Determinismus und Indeterminismus vielleicht sogar kategorial verschieden von Freiheit? So sagt z. B. Wegner56: „Der freie Wille ist ein Gefühl, der Determinismus ein Prozess“ [und damit auch der Indeterminismus]. Weiter ist auch fraglich, ob es überhaupt Zufall gibt. Oder bedeutet Zufall nicht bloß ein unvollständiges Wissen, das mit dem Wort „Zufall“ kaschiert wird, das aber im Prinzip verbessert oder sogar vervollständigt werden kann? Ein unvollständiges Wissen tritt auch tatsächlich beim schwachen Determinismus auf. Bei diesem ist uns ein vollständiges Wissen über den vorliegenden Zustand aber prinzipiell verwehrt. Das gleiche gilt auch für den Indeterminismus in der Quantentheorie.

  • 57 Schröder, S. 33 ff

67Wir Menschen haben ein ungutes Gefühl, wenn jemand die Willensfreiheit leugnet und sie als Illusion bezeichnet57. Damit wäre uns die Urheberschaft für unsere Willensentschlüsse und für unsere Handlungen genommen. Wenn wir nicht Urheber sind, dann gäbe es auch keine Verantwortlichkeit. Und an Verantwortlichkeit im täglichen Leben wollen wir doch festhalten. Aber auch Urheberschaft ist nur ein Gefühl, das wir haben.

  • 58 Frankfurt 1971, S. 6 ff

68Eine andersartige Auffassung von der Willensfreiheit wurde von Harry G. Frankfurt vorgestellt, indem er eine Hierarchie von Wünschen einführte: Wünsche erster Stufe und Wünsche zweiter Stufe58. Manche Tiere scheinen Wünsche erster Stufe zu haben, d. h. Wünsche, einfach das eine oder das andere zu tun oder nicht zu tun. Aber nur Menschen haben die Fähigkeit der reflexiven Selbsteinschätzung (reflective self-evaluation). Nur der Mensch kann Wünsche zweiter Stufe, d. h. Wünsche über Wünsche haben. Nach Frankfurt besteht dann Willensfreiheit darin, das zu wollen, was man auch wollen möchte, also mit dem Wunsch zweiter Stufe den Wunsch erster Stufe ausführen zu wollen (oder auch nicht ausführen zu wollen). Die Schwierigkeit liegt aber darin, dass man einen Wunsch dritter Stufe bräuchte, um den Wunsch 2. Stufe ausführen zu wollen, usw. Dies liefert insgesamt einen unendlichen Regress, Freiheit würde nie definitiv erreicht. Und was wäre die Quelle dieser Wünsche zweiter und höherer Stufen, woher kommen sie?

  • 59 Lenk-Maring: S. 63

69Die rationalen Überlegungen darüber, welche der möglichen Handlungen man ausführen will, müssen auch die zu erwartenden Konsequenzen der Handlung in Betracht ziehen. Das bedeutet aber auch, dass der Akteur die Verantwortung für die Folgen der Handlung übernehmen muss. Verantwortung ist eine Rechtfertigung für eine Handlung oder einen Willensakt einer Instanz gegenüber. Die eigene Willensentscheidung macht mich als Urheber für die daraus folgende Handlung verantwortlich. Verantwortung ist ein mehrstelliger Relationsbegriff. Nach Lenk-Maring59 kann man hierbei 6 Elemente unterscheiden: das Verantwortungssubjekt, das Objekt (Handlungsfolge), das zugrunde gelegte Wertsystem, die Urteilsinstanz, die Betroffenen der Handlung und einen Beurteilungsrahmen. Verantwortung aber kann ein Akteur nur dann übernehmen, – oder kann ihm zugeschrieben werden - wenn er die Handlung selbstbestimmt, also autonom ausgeführt hat (retrospektive Auffassung) oder ausführen kann (prospektive Auffassung), aus freiem Willensentschluss, nicht gedrängt von einem fremden Willen, auch nicht zufällig oder grundlos. Nur dann kann ihm die Handlung zugerechnet werden. Andernfalls kann der Akteur nicht mehr für sie verantwortlich sein.

  • 60 Maring, S. 15

70Die Zurechnung der Handlung bedeutet die Übernahme von Verantwortung und begründet im Strafrecht die Schuld des Täters. Schuld ist Vorwerfbarkeit. Verletzt die Person mit einer selbstbestimmten Handlung eine Rechtsnorm, dann wird die Person rechtlich schuldig. Bei moralischer Schuld dagegen wird nach freier Willensentscheidung gegen das Gewissen und gegen sittliche Normen verstoßen. Die Schuld eines Täters entsteht durch einen Vorsatz oder auch durch fahrlässiges Handeln, das ohne die nötige und dem Täter zumutbare Sorgfalt ausgeführt wird. In unserem Beispiel: Vorsätzlich durch einen Messerstich (oder durch einen Pistolenschuss) entsteht die Schuld dadurch, dass der Mörder einen Grund hat für den Mord, und durch seine Entscheidung, die Tat auszuführen. Solange die Tat aber nicht ausgeführt ist, besteht noch keine rechtliche Verantwortung, wohl aber u. U. eine moralische. Maring60 zitiert eine Bemerkung von Ladd: „Moralische Verantwortung konstituiert eine Beziehung zwischen Personen [...], dergestalt, dass eine Partei etwas tut (oder tun sollte oder nicht tun sollte), wodurch das Wohlbefinden einer anderen Partei in wichtiger Hinsicht beeinflusst wird“. Es folgt, dass weder bei einem konsequenten Determinismus noch bei einem konsequenten Indeterminismus der Begriff „Verantwortung“ verwendet werden kann. Dies hätte natürlich Schwierigkeiten in unseren Rechtssystemen zur Folge. Allerdings gibt es schon Rechtstheorien, die auf die Begriffe Schuld und Verantwortung tatsächlich verzichten. Das Schuldstrafrecht müsste durch ein Erziehungsund ein Schutzstrafrecht ersetzt werden. Solche Auffassungen finden jedoch noch keine Anwendung in der juristischen Praxis, wenn auch Ansätze dazu schon zu sehen sind (vgl. Kapitel 3.4). So bleiben heute schon immer mehr Unrechtshandlungen straffrei, weil man den Bereich der Schuldfähigkeit immer enger zieht. Mit einer Exkulpation „ent-schuld-igt“ man die Tat.

1.6. Handlungsfreiheit

  • 61 Hume, S. 124

71Bei Hume gibt es nur Handlungsfreiheit, keine Willensfreiheit. So sagt er61: „Unter Freiheit können wir somit nur eine Macht, zu handeln oder nicht zuhandeln, entsprechend den Willensentscheidungen verstehen; d. h. wollen wir uns ruhig verhalten, so können wir es; wollen wir uns bewegen, so können wir es auch. Diese bedingte Freiheit wird allgemein jedem zugestanden, der kein Gefangener ist und in Ketten liegt“. Diese Freiheit ist bedingt, weil sie von den Bestimmungen des Willens abhängt. Genau so, wie eine Rechenoperation „in Wirklichkeit“ kein neuronaler Prozess ist, so ist auch eine freie Handlung „in Wirklichkeit“ kein neuronaler Prozess, obwohl beide Handlungen nur zustande kommen über ihre neuronale Realisierung.

  • 62 Ferber, S. 166
  • 63 ebd., S. 170

72Handlungsfreiheit besteht darin, dass ich eine Handlung auch wirklich ausführen kann. Zunächst ein Beispiel (vgl. auch die beiden Beispiele „Gedankenexperimente“ in Kapitel 1.3). Ein Lkw-Fahrer hat in einer einsamen Gegend einen Unfall. Er sieht, dass der Treibstofftank ausläuft, das Auto droht in Flammen aufzugehen. Er hat keinen Spielraum für seine Entscheidung wegzurennen. (Wir nehmen an, dass er sein Leben liebt und nicht verbrennen will). Es gibt also keine Wahlmöglichkeit mehr für seine Entscheidung, keine Alternative, er hat somit in diesem Augenblick nicht die Freiheit, anders zu wollen, sich anders zu entscheiden und anders zu handeln. Es gibt dann keine Willensfreiheit. Er hat sich also gezwungenermaßen entschieden wegzurennen, d. h. seine Entscheidung in die Tat umzusetzen. Nun hat der Lkw aber unglücklicherweise Leim geladen, der jetzt über die ganze Straße geflossen ist. Der Fahrer bleibt daher stecken, kann nicht wegrennen, kann nicht handeln. Er hat also neben der fehlenden Entscheidungsfreiheit auch keine Freiheit zu handeln. Hätte der Lkw aber stattdessen Kies geladen gehabt, dann hätte der Fahrer bei diesem Unfall Handlungsfreiheit gehabt und hätte wegrennen können, obwohl er keine Entscheidungsfreiheit mehr hatte. Entgegen der Annahme, dass Handlungsfreiheit die Willensfreiheit voraussetzt62, nimmt Ferber ein paar Seiten später an63, dass, wer Handlungsfreiheit besitzt, nicht notwendigerweise auch über Willensfreiheit verfügt – wie auch im Beispiel gezeigt.

73Eine nach reiflicher Abwägung der Gründe beschlossene, aber nicht durchführbare Handlung scheitert u. U. an äußeren Hindernissen, an äußeren Zwängen. Im Gegensatz zur Freiheit des Wollens (Willensfreiheit) lässt sich Handlungsfreiheit äußerlich feststellen durch irgendeine Art der Bewegung, so z. B. auch durch Reden, aber nicht jede Bewegung ist ein Ausfluss von Handlungsfreiheit, so z. B. unwillkürliche Bewegungen und Reflexe. Bei Unterlassungshandlungen erwarten wir (als Beobachter) eine Handlung, eine Bewegung, die aber nicht stattfindet. Dies ist ebenfalls von außen feststellbar (wenn man weiß, dass sich die betreffende Person eigentlich bewegen sollte). Glaubt jemand, eine Wahl zwischen zwei Handlungsmöglichkeiten zu haben, dann wird von der Person schon mental entschieden, welche Handlung tatsächlich ausgeführt werden soll. Hierbei werden die verschiedenen Handlungsgründe gegeneinander abgewogen. Man sieht also, dass die Alternativen in den Willensentscheidungen liegen und nicht in der Handlung. Ich entscheide mich frei in einem Willensentschluss, dass ich z. B. den linken und nicht den rechten Zeigefinger heben will. Ist der linke Zeigefinger aber gefesselt, so habe ich hier keine Handlungsfreiheit. Wenn ich dagegen Handlungsfreiheit habe, dann kann ich tatsächlich die Bewegung des linken Fingers ausführen. Hierbei ist abzusehen von der Tatsache, dass die Motorik der Fingerbewegung am Ende einer ganzen Kausalkette steht. Vom Gehirn her kommen die entsprechenden Nervenimpulse, welche die Fingerbewegung veranlassen (oder: hervorrufen, verursachen). An dieser Stelle wäre noch zu diskutieren, was das Gehirn überhaupt dazu veranlasst, die entsprechenden Impulse wegzuschicken. Hierauf will ich aber hier nicht eingehen (siehe Kapitel 5). Die (absolute) Handlungsfreiheit kann dadurch eingeschränkt sein, dass die geplante Handlung die eigenen Kräfte und Möglichkeiten übersteigt. (Ich kann nicht so schnell rennen wie ein Gepard). In einem eingeschränkten Sinne besteht die bedingte Freiheit der Handlung aber schon dort, wo sich jemand gemäß seiner eigenen Kräfte und Möglichkeiten frei bewegen kann (oder bei Unterlassungen: sich gerade bewusst nicht bewegt, obwohl er dazu verpflichtet gewesen wäre). Weitaus die meisten von uns ausgeführten Handlungen erfolgen aber mechanisch, automatisch, ohne dass wir uns dessen bewusst sind, ohne dass man einen Spielraum von Möglichkeiten vor sich sieht.

74Manche Philosophen verstehen unter freien Handlungen unverursachte Handlungen, die wir absichtlich oder zweckgerichtet machen, nicht zufällig, nicht beliebig. Wie kann dann aber eine freie Handlung - da unverursacht - mehr sein als ein bloßes „Geschehnis“, „aus dem blauen Himmel heraus“? Kann sie dann überhaupt absichtlich oder zweckgerichtet ausgeführt werden? Es sei denn, man greift wieder zur Akteurskausalität.

1.7. Gedankenfreiheit

Die Gedanken sind frei,
Wer kann sie erraten,
Sie fliehen vorbei
Wie nächtliche Schatten.
Kein Mensch kann sie wissen,
Kein Jäger erschießen.
Es bleibet dabei:
Die Gedanken sind frei.

Aus: Des Knaben Wunderhorn; Volkslied aus Hessen

  • 64 Spinoza, S. 300
  • 65 Unter Volition will ich den einzelnen Willensentschluss (Willensakt) verstehen

75Gedankenfreiheit, also „die Freiheit (…), zu urteilen und zu denken wie er [EGS: der Denkende] will“64, ist wohl die allgemeinste der hier zitierten Freiheiten. Gibt es keine Gedankenfreiheit, dann gibt es auch keine Willensfreiheit, da Volitionen65 spezielle Gedanken sind. Besäße der Mensch dagegen eine durchgängige Gedankenfreiheit, dann besäße er auch Willensfreiheit. Ohne Denken gibt es kein Wollen, aber es gibt Denken, was kein Wollen ist.

  • 66 Spinoza, S. 301
  • 67 ebd., S. 304

76Alles Gewollte ist auch ein Gedachtes. Gilt die Gedankenfreiheit aber nicht durchgängig, sondern nur für gewisse Arten von Gedanken, dann lässt sich an dieser Stelle nichts über die Willensfreiheit aussagen. Schon in der Überschrift zum 20. Kapitel seines Theologisch-Politischen Traktats sagt Spinoza „Es wird gezeigt, dass es in einem freien Staate jedem erlaubt ist, zu denken, was er will, und zu sagen, was er denkt“ Und weiter sagt er hier: Es wäre für die Regierung sehr unglücklich, wenn sie „einem jeden die Freiheit, zu sagen und zu lehren, was er denkt, verweigert“66. „Gesetzt aber, diese Freiheit [EGS: des Urteils] könnte unterdrückt und die Menschen könnten so in Schranken gehalten werden, dass sie nicht zu mucken wagten ohne Erlaubnis der höchsten Gewalten, so wird es doch sicherlich niemals dahin kommen, dass sie auch bloß so denken, wie die höchsten Gewalten es wollen. Die notwendige Folge wäre also, dass die Menschen tagaus, tagein anders redeten, als sie dächten“67. Die Gedankenfreiheit kann von äußeren und inneren Hindernissen bedroht sein. Man kann sich gut vorstellen, dass Gedankenfreiheit nicht immer gegeben ist: In einem indoktrinierenden und repressiven System (oder bei einer „Gehirnwäsche“) kann es sehr wohl sein, dass gewisse Gedanken durch Gesetze und Vorschriften verboten sind. Es lässt sich aber trotzdem nicht verhindern, dass verbotene Gedanken auftauchen, die dann aber, wenn einem ihr verbotener Charakter bewusst geworden ist, sofort unterdrückt werden müssen.

  • 68 Kant, KrV, S. B 75
  • 69 Nietzsche, S. 193 f
  • 70 Descartes: Anhang nach der 6. Meditation. Die beiden ersten Sätze

77Beim Denken wird sozusagen mit Gedanken operiert; Gedanken sind auch das Ergebnis oder das Produkt von Denkakten. Nach Kant sind Gedanken ohne Inhalt leer68. Denken geschieht schweigend - im Unterschied zum Sprechen - und verändert äußerlich unmittelbar nichts. Nietzsche sagte: „Denken ist ein Interpretieren nach einem Schema, das wir nicht abwerfen können“ 69. Und Descartes meinte: „Unter dem Namen Denken befasse ich Alles, was so in uns ist, dass wir dessen uns unmittelbar bewusst sind. Deshalb ist jedes Wollen, Einsehen, bildliches Vorstellen und sinnliche Wahrnehmen ein Denken“70. Diese unmittelbare Bewusstheit würden wir heute nicht mehr für alle Denkakte verlangen. Wie aber ein Gedanke auf den andern folgt, das ist uns jedenfalls nicht bewusst. Gedanken, Vorstellungen oder Wünsche treten auf einmal auf, als Ergebnis des unbewussten Arbeitens des Gehirns nach dem Motto: „da fällt mir doch plötzlich ein“. Und hier setzt die Frage nach der Gedankenfreiheit ein. Genauer gesagt dreht es sich dabei nicht um das Haben von Gedanken, sondern um die Bildung und das Auftauchen von Gedanken.

78Nur selten vollzieht sich die Aufeinanderfolge von Gedanken, von Assoziationen, bewusst, weil diese Aufeinanderfolge meistens routinemäßig abläuft. Der Grund ist: Denken beruht i. a. auf einer unbewussten Gehirnaktivität; und die Verknüpfungen zwischen verschiedenen Gedanken werden auch durch gelernte, eingespielte, aber unbewusste Verknüpfungen der Gehirnaktivitäten miteinander hergestellt. Wir haben also keine bewusste Kontrollmöglichkeit über unsere Gedanken. Diese unbewusste Gehirnaktivität zeigt sich auch im Traum. Der Traum kann i. a. von mir nicht bewusst gesteuert werden. Bei einem strikten Determinismus wären die Gedanken und auch alle Abfolgen von Gedanken schon völlig festgelegt; dann gäbe es auch keine Gedankenfreiheit – und keine Willensfreiheit. Dies würden wir aber gar nicht bemerken, da wir immer mit der Illusion leben könnten, unsere Gedanken seien frei.

  • 71 Schiller, F.: 3. Akt, 10 Auftritt

79Es ist auch durchaus fraglich, was mit einer Aussage wie „die Gedanken sind frei“ gemeint ist. So lässt Schiller den Don Carlos zum König sagen: „Geben Sie Gedankenfreiheit“ 71. Meinte Schiller wirklich Gedankenfreiheit und nicht eher doch Meinungsfreiheit oder gar Redefreiheit? Kommen mir die Gedanken nun unbeeinflusst von mir, wie in dem zitierten Volkslied angenommen wird, oder ist mit Freiheit gemeint, so wie Spinoza sagt, dass sie von außen nicht beeinflusst werden können? Dies soll hier aber nicht weiter verfolgt werden.

Notas

1 Hume, D.: Erster Satz in Abschnitt 8, 1. Teil

2 Die Benutzung von Wörtern wie „mental“, „Geist“, „Grund“, „Gedanken“ usw. bedeutet noch nicht die Annahme eines Substanzdualismus. Das „Geistige“ könnte immer noch realisiert sein durch entsprechende Gehirnprozesse.

3 Kant, KrV A247/B304

4 Pauen, Roth S. 33 f

5 ebd., S. 165

6 G. Köbler: Stichwort Handlung: „H. ist das menschliche Verhalten, das als vom Willen beherrschbar gedacht ist und dabei objektiv zugerechnet werden kann. …. Für die kausale Handlungstheorie ist H das auf menschliches Wollen zurückführbare Bewirken einer Veränderung in der Außenwelt. Die H kann entweder aus einem Tun oder in einem Unterlassen bestehen. .…“

7 Zum Zufall vgl. Kapitel 1.5 und Kapitel 3.4

8 G. Köbler: Stichwort Unterlassen: „Unterlassen ist das Nichtvornehmen einer bestimmten Handlung (etwas [Gebotenes] nicht zu tun)“. Beachte: Klammersetzung so im Original!

9 Nach § 276 Abs. 2 BGB ist Fahrlässigkeit das Außer-Acht-Lassen
"der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt".

10 Tiedemann, S. 87 f

11 Pauen, Roth, S. 95 ff

12 Pothast, U. 1980, S. 387 f

13 Seebass, G. 1993, S. 9

14 Guckes, B. 2003, S. 28 ff

15 Thomas, H.; Th. Leiber, S. 149 ff

16 Kane 2005, S. 22, 32 und Kapitel 7; Kane 2002, S. 27.

17 Lenk, 2004, S. 236 f

18 ebd., S. 250

19 Lenk 2001, S. 31

20 Pauen, Roth, S. 49 ff

21 ebd., S. 173

22 Keil: S. 9

23 Geyer 2006, S. N3

24 Ferber, S. 189 f

25 Grunwald, S. 22 ff

26 Pauen, Roth, S. 118 f

27 Schopenhauer, S. 47 ff

28 Schopenhauer, S. 46. „Jetzt aber, da wir nach der Freiheit des Wollens selbst fragen, würde demgemäß diese Frage sich so stellen: Kannst du auch wollen, was du willst?“

29 Im Historischen Wörterbuch der Philosophie findet man folgendes: Wille ist die Bezeichnung für die Fähigkeit eines Akteurs, sich überlegtermaßen Ziele zu setzen und diese planmäßig zu verfolgen. Kornhuber und Deecke (2007) schreiben auf S. 105: „Wille ist vernünftige Selbstführung des Menschen, ist Denken und Tun aus der Persönlichkeit und ihrem Kern, dem Selbst. [...] Wille ist Führung“.

30 Goethe: Wahlverwandtschaften, 2. Teil, Kapitel 5, Aus Ottiliens Tagebuche

31 Stanford Encyclopedia of Philosophy 2003: S. 1. Im Internet: “a negative and a positive sense of the term “liberty” goes back at least to Kant, but was first examined and defended in depth by Isaiah Berlin”. KrV A533/534.

32 ebd., S. 1; und: I. Berlin 1995 S. 201 ff, S. 211 ff

33 Berlin, S. 212 ff

34 MacCallum, S. 312 ff,

35 Aristoteles, Kapitel III, 3

36 Pauen, Roth, S. 27; oder: Wuchterl 2007, S. 41 ff

37 Hochhuth, S. 31 f

38 Von Cranach, Ammann 10 (1999) Heft 2

39 ebd. In der Zusammenfassung

40 Schröder, S. 361

41 Wittgenstein, Satz 5.1362

42 Wuchterl 1969, S. 61

43 Beckermann 2005, S. 1 (Im Internet-Original ist das hier kursiv gedruckte blau geschrieben)

44 Tiedemann: S. 92 f

45 Pauen, Roth, S. 172

46 Zeit-Lexikon, Stichwort Illusion

47 Pauen, Roth, S. 132

48 Pauen 2005, S. 7 ff

49 Leibniz, Theodizee, Anhänge, III. Einwand („les causes inclinent la volonté, sans la nécessiter“)

50 Zitiert von Kane 2005, S. 55

51 Kim, S. 257

52 Pauen, Roth, S. 122 ff

53 Wuchterl 2007, S. 21

54 Pauen 2005, S. 16

55 Chisholm, S. 76

56 Wegner 2002, S. 322

57 Schröder, S. 33 ff

58 Frankfurt 1971, S. 6 ff

59 Lenk-Maring: S. 63

60 Maring, S. 15

61 Hume, S. 124

62 Ferber, S. 166

63 ebd., S. 170

64 Spinoza, S. 300

65 Unter Volition will ich den einzelnen Willensentschluss (Willensakt) verstehen

66 Spinoza, S. 301

67 ebd., S. 304

68 Kant, KrV, S. B 75

69 Nietzsche, S. 193 f

70 Descartes: Anhang nach der 6. Meditation. Die beiden ersten Sätze

71 Schiller, F.: 3. Akt, 10 Auftritt

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Leyenda Abb. 1.1: Weltverlauf als Funktion der Zeit bei Determinismus. Es gibt keine Verzweigungen. Die Vergangenheit (V) und die Zukunft (Z) sind durch den Zustand in der Gegenwart G (im Prinzip) genau festgelegt
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