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Die Revolution 1918/19 in Baden

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Markus Schmidgall

B. Forschungsstand und Quellenlage

Texte intégral

  • 1 Wilhelm Engelbert Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, Konstanz 1920, S. 95.
  • 2 Vgl. Johannes Fried, Schleier der Erinnerung, Grundzüge einer historischen Memorik, München 2004.

1Um die Geschehnisse der Umbruchphase des Novembers 1918 besser einordnen zu können, muss zunächst auf die vorhandene Quellen- und Literaturlage eingegangen werden. Wilhelm Engelbert Oeftering beschrieb die Lage in Karlsruhe am 9. November 1918 folgendermaßen: »Der Gedanke des Pazifismus, der internationalen Menschenverbrüderung, der Verständigung von Volk zu Volk hatte gewaltig an Anhängern gewonnen. Der Krieg hatte den Krieg gemordet. Die Zahl derer, die im Geist des alten Militarismus mit Macht und Schrecken ihre Idee zu verbreiten gesonnen waren, denen es auf ein paar abgeschnittene Hälse nicht ankam, war gering im Verhältnis zu den besonneren Elementen. Ein Zeichen für diese Auffassung war es, daß die versammelten Soldaten ihre Seitengewehre unter den Mantel geschnallt trugen.«1 Diese Ansicht einer abgeschwächten revolutionären Umbruchphase in Baden teilte Oeftering, der als offizieller Chronist im Auftrag der Vorläufigen Volksregierung die Geschehnisse in Baden festhielt, mit vielen seiner Zeitgenossen. Dieses erste Dokument eines Zeitzeugen muss allerdings auf seinen Wahrheitsgehalt hin untersucht werden – unabhängig von der methodischen Problematik im Umgang mit Zeitzeugen bzw. Quellen, welche größtenteils auf Erinnerungen basieren.2

  • 3 Vgl. die Korrespondenz zwischen Anton Geiß und Wilhelm Engelbert Oeftering, in: Landesarchiv GLAK (...)
  • 4 Vgl. die Abschrift eines Sitzungsprotokolls des Staatsministeriums vom 28. November 1918, in: Land (...)
  • 5 Vgl. Sitzungsprotokoll des Staatsministeriums vom 28. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. (...)
  • 6 Vgl. die Erinnerungen von Anton Geiß, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960 und die letztendliche Fa (...)

2Die Vorläufige Volksregierung fasste sehr schnell den Entschluss, die Geschehnisse und Entwicklungen des Umbruchs seit dem 9. November 1918 für die Nachwelt aus erster Hand festzuhalten. Ziel war es, eine Chronik der Ereignisse in Auftrag zu geben, welche nicht nur allen Landtagsabgeordneten und Staatsbediensteten zur Verfügung stehen sollte, sondern auch als Lehrmaterial an den Schulen des Landes eingesetzt werden konnte.3 Wilhelm Engelbert Oeftering, der auch schon unter dem Pseudonym Engelbert Hegaur verschiedene Werke der unterschiedlichsten literarischen Stilrichtungen veröffentlicht hatte, erhielt in seiner Eigenschaft als Bibliothekar den Auftrag zur Anfertigung dieses Werkes. Oeftering war somit fortan bei nahezu allen wichtigen Entscheidungsprozessen der Vorläufigen Volksregierung anwesend und protokollierte diese minutiös. Aus den Quellen geht hervor, dass sich Oeftering sehr stark für seinen heimatlichen Verlag in Konstanz einsetzte, dem er offenbar einen lukrativen Staatsauftrag vermitteln wollte. Nach Beginn seiner Arbeit Mitte November 1918 bat Oeftering verschiedene Regierungsmitglieder um ihre Einschätzungen der Ereignisse, welche die Grundlage für sein Werk bilden sollten. Welches Ziel die Regierung mit diesem Werk verfolgte, geht aus dem Sitzungsprotokoll des Staatsministeriums vom 28. November 1918 hervor. Hierin wird von verschiedenen Regierungsmitgliedern betont, dass die Geschehnisse vom »Parteistandpunkt eines links stehenden Demokraten« behandelt werden sollten. Darüber hinaus sollten alle Minister im Vorfeld der Veröffentlichung von dem Werk bzw. seinem Inhalt in Kenntnis gesetzt werden.4 Einzig Joseph Wirth (Zentrum) sollte Gelegenheit erhalten, einen gesonderten Bericht über die Geschehnisse in Freiburg beizutragen. Interessanterweise findet sich in den offiziellen Sitzungsprotokollen für den 28. November 1918 kein Hinweis auf diese Unterrichtung der Minister.5 Die Bezweckung des Werkes machten die Minister anlässlich der kurz bevorstehenden Veröffentlichung des Buches im Juni 1920 erneut sehr deutlich. Jeder der beteiligten Minister forderte von Oeftering teils massive Korrekturen in Form von handschriftlichen Anmerkungen in den Marginalien des ersten Entwurfes. Diese gingen stellenweise so weit, dass einzelne Aspekte der behandelten Geschehnisse in ein vollkommen anderes Licht gerückt wurden. Als Beispiel dienen hier die Erinnerungen von Anton Geiß an seine Reise mit Johann Heinrich von Bodman nach Schloss Langenstein am 22. November 1918, um den dorthin „geflohenen“ Großherzog zum Thronverzicht zu bewegen.6 Auch wenn die politische Absicht der Vorläufigen Volksregierung in dem Werk von Wilhelm Engelbert Oeftering mit einkalkuliert werden muss, so dient diese Chronik nach wie vor als erster Überblick über die Geschehnisse seit dem Umbruch im November 1918. Gerade aber die erhaltenen Quellen zu diesem Zeitraum ergänzen die Ansichten Oefterings bzw. die Korrekturen der Minister an vielen Stellen der offiziellen Chronik.

3In den 1920er Jahren haben viele Autoren, welche auch selbst an den Geschehnissen des Umbruchs 1918 beteiligt waren, immer wieder ihre Sicht der damaligen Entwicklungen kundgetan. Für Baden lassen sich hier zweierlei Strömungen herausarbeiten: Einerseits versuchten führende Sozialdemokraten ihre Handlungen und Entscheidungen vor allem im Hinblick auf die Eindämmung der linksradikalen Gruppierungen bzw. die Verdrängung der Räteorganisationen im Jahr 1919 zu rechtfertigen. Bei der Beschreibung insbesondere der Aufstände und Unruhen des Frühjahrs 1919 müssen etwaige Gefahrenszenarien und deren Bekämpfung immer auch vor dem Hintergrund von Darstellungen etwa der zuständigen Polizeipräsidien oder anderer offizieller Dienststellen und deren Berichte betrachtet werden.

  • 7 Vgl. Adam Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, Ein Beitrag zur politischen Geschichte (...)
  • 8 Vgl. Joseph Schofer, Die Klosterfrage im Großherzogtum Baden, Ein Beitrag zur kirchenpolitischen G (...)

4Ein Beispiel hierfür war der badische Innenminister und spätere Staatspräsident Adam Remmele.7 Auf der anderen Seite rechtfertigten führende Repräsentanten des badischen Zentrums ebenso den Einfluss ihrer Partei auf wichtige Entscheidungen während der Phase des Umbruchs im November 1918.8 Wie bereits erwähnt müssen auch diese Schriften vor dem Hintergrund der Problematik von historischen Erinnerungen gesehen werden.

  • 9 Vgl. Wolfgang Benz, Süddeutschland in der Weimarer Republik, Ein Beitrag zur deutschen Innenpoliti (...)
  • 10 Vgl. bspw. die Veröffentlichungen von Jörg Schadt in Verbindung mit dem Stadtarchiv Mannheim.
  • 11 Vgl. Peter Brandt, Reinhard Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19 (Quellen zu (...)

5Das Interesse der Forschung für die Phase des Umbruchs 1918/19 setzte erst wieder in den 1950er Jahren mit vielfältigen Beiträgen zur Entstehung und Geschichte der Weimarer Republik ein. Hierbei spielten allerdings die regionalen Aspekte gerade der Entstehungsphase der Weimarer Republik nur eine untergeordnete Rolle. Die badische Revolution von 1918 war demnach in ihrer Betrachtung immer eingebettet in die Entstehungsphase etwa der süddeutschen Republiken im Jahr 1918 oder im direkten Vergleich mit dem Nachbarland Württemberg. Gerade diese Perspektive muss auch vor dem Hintergrund der Entstehung des Bundeslandes Baden-Württemberg im Jahre 1952 gesehen werden. Erst zu Beginn der 1970er Jahre setzte auch für Baden ein spürbares Interesse der Forschung an regionalen Aspekten der so genannten Revolutionsphase der Weimarer Republik ein. Stellvertretend ist hier Wolfgang Benz mit seiner Studie über Süddeutschland in der Weimarer Republik zu nennen.9 Auf kommunaler Ebene fanden die Tätigkeiten der Sozialdemokratischen Partei in Baden in der Umbruchphase 1918 Beachtung.10 Eine erste nahezu umfassende Quellensammlung über die Arbeiter-, Volks- und Soldatenräte in Baden legten Peter Brandt und Reinhard Rürup im Jahr 1980 vor.11 Ausgehend von diesen parteipolitischen bzw. räteorganisatorischen Studien verlagerte sich in den 1980er und 1990er Jahren das Interesse der Forschung auf einzelne regionale Aspekte wie die Wirtschaftspolitik im Ersten Weltkrieg und deren Folgen für Baden oder den Einfluss der badischen Vorläufigen Volksregierung auf die Verhandlungen zur Weimarer Reichsverfassung. Darüber hinaus müssen auch die biografischen Darstellungen zu einzelnen Protagonisten der Umbruchphase erwähnt werden.

  • 12 So z. B. im Internationaal Instituut voor Sociale Geschiedenis (IISG) in Amsterdam.

6Die Quellenlage zur Revolutionsgeschichte in Baden 1918/19 muss insgesamt – nicht nur im Vergleich mit den Nachbarn Württemberg und Bayern – als unzureichend bezeichnet werden. Im Gegensatz zu anderen Regionen oder auch einzelnen Städten gibt es für Baden kein gesondertes Revolutionsarchiv, in dem die Korrespondenzen, Druckschriften, Protokolle, Tätigkeitsberichte, Flugblätter, Plakate oder Akten der revolutionären Gremien in einer geschlossenen Sammlung vorliegen. Viele für Baden relevante Materialien liegen dementsprechend verstreut in staatlichen oder kommunalen Archiven, teilweise auch außerhalb Badens.12

7Im Generallandesarchiv Karlsruhe (GLAK) ist vor allem der Bestand’233 Staatsministerium’ von Bedeutung, während die wichtigen Akten des Innenministeriums beinahe vollständig im Zweiten Weltkrieg verloren gegangen sind. Auch auf lokaler Ebene ist die Überlieferung sehr unterschiedlich und in der Regel eher unbefriedigend. Das gilt vor allem für die beiden führenden Städte Karlsruhe und Mannheim infolge ihrer Kriegsverluste, aber auch für Pforzheim, Freiburg oder Heidelberg. Selbst wichtige Vorgänge oder Entscheidungen sind daher für die Landesregierung und die zentralen Räteorganisationen ebenso wie für die nachgeordneten zentralen Behörden oft nur noch ungefähr oder gar nicht zu rekonstruieren.

8Unter den benutzten Archiven sind vor allem hervorzuheben: das Generallandesarchiv Karlsruhe, das Staatsarchiv Freiburg, das Hauptstaatsarchiv Stuttgart und die Stadtarchive in Karlsruhe und Mannheim. Kleinere sachgemäße Materialien, oft von nur begrenztem Quellenwert, konnten in vielen badischen Kommunalarchiven ermittelt und in unterschiedlichem Umfang für die vorliegende Arbeit eingesehen und ausgewertet werden. Dabei handelt es sich unter anderem um die Stadtarchive Eberbach, Ettlingen, Heidelberg, Konstanz, Lahr, Offenburg und Pforzheim.

  • 13 Im Gegensatz zum Korps-Verordnungsblatt konnten aus verschiedenen Überlieferungen die Mitteilungsb (...)

9Im Angesicht der lückenhaften Quellenlage kommt den gedruckten Überlieferungen eine gesteigerte Bedeutung zu. Einerseits handelt es sich beispielsweise um die Jahresberichte des badischen Gewerbeaufsichtsamtes, das Korps-Verordnungsblatt für das XIV. Armeekorps oder um das Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens.13 Auf der anderen Seite erwiesen sich die im Land ansässigen Zeitungen bzw. Parteiorgane als wichtige Quellen. Mit ausführlichen Berichten und Kommentaren zu den politischen Geschehnissen geben sie einen Eindruck von den damaligen Abläufen und Diskussionen auch in der Bevölkerung. Nicht selten enthalten die Zeitungen auch größere Berichte über Versammlungen von Parteien oder Tätigkeitsberichte verschiedener Gremien wie etwa der badischen Verfassungskommission. Darüber hinaus geben die Organe der einzelnen Parteien in Baden Einblicke in parteiinterne Diskussionen. Einzug in diese Arbeit fanden folgende Zeitungen: Badischer Beobachter (Karlsruhe), Badische Landeszeitung (Karlsruhe), Heidelberger Zeitung, Karlsruher Zeitung, Leipziger Volkszeitung, Tribüne (Mannheim), Volksfreund (Offenburg), Volksstimme (Mannheim) und Volkswacht (Freiburg).

1. Die Situation Badens im 19. und zu Beginn 20. Jahrhunderts

  • 14 Für Baden vgl. Paul Nolte, Staatsbildung als Gesellschaftsreform, Politische Reformen in Preußen u (...)

10Am Ende des 18. Jahrhunderts machte Süddeutschland einen in sich gekehrten und keineswegs drängenden Eindruck. Die großen dynamischen Prozesse und Veränderungen waren noch nicht bis in den Südwesten des Alten Reiches vorgedrungen. Die süddeutschen Gebiete glichen zu jener Zeit mit ihren kleinen Reichsstädten, ritterlichen Territorien und geistlichen Besitzungen tatsächlich eher dem sprichwörtlichen Flickenteppich – von „Staaten“ im eigentlichen Sinne konnte man hier noch nicht sprechen. Dennoch zeigten sich hier stellenweise erste Anzeichen einer bewusst herbeigeführten Modernisierung14, welche aber, wie im Falle Badens, auch aufgrund von Kriegsverwüstungen und der damit verbundenen unzureichenden Wirtschafts- und Versorgungslage unvermeidlich waren.

  • 15 Vgl. Helen P. Liebel, Enlightened Bureaucracy versus Enlightened Despotism in Baden 1750-1792 (Tra (...)

11Auch wenn die Französische Revolution von 1789 stellenweise für einen neuen Schwung unter den Reformern und ihren Ideen sorgte, so war der folgende Krieg gegen die Revolution von 1792 ein weitaus dramatischeres Ereignis für den deutschen Südwesten. Dieser Krieg, der sich immer mehr zu einem Krieg der Revolution gegen das benachbarte Europa ausdehnte, und die folgenden Friedensschlüsse, Kongresse und Koalitionen sollen an dieser Stelle nur angedeutet werden. Basel – Campo Formio – das badische Rastatt – Lunéville – Preßburg: diese Orte stehen für einen französischen Druck, dem die deutschen Staaten nicht mehr standhalten konnten; sie hatten die Ausdehnung des westlichen Nachbars bis zum Rhein hinzunehmen. Dieser Vorgang sollte insbesondere auf Baden eine große und nachhaltige Wirkung haben.15

  • 16 Eine umfangreiche Übersicht über die neuen Besitztümer bis in das Jahr 1806 findet sich bei Rolf G (...)

12In Verbindung damit vollzog sich auch in Süddeutschland eine beispiellose territoriale, aber auch staatsrechtliche Revolution. Die überwiegende Anzahl der Kleinststaaten und selbstständigen Territorien verschwanden im Zuge von Säkularisierung und Mediatisierung von der politischen Landkarte und gingen in wenigen stark vergrößerten Staaten auf – im Süden Deutschlands waren dies Baden16, Bayern und Württemberg. Im Jahre 1806 wurde das Kurfürstentum Baden, welches diesen Status erst drei Jahre zuvor erlangt hatte, ein Großherzogtum. Die Fürsten in Bayern und Württemberg nannten sich von nun an gar Könige.

13Die Herrschaftsambitionen Napoleons drängten aber bereits über den Rhein hinaus; im Juli 1806 vereinigte der französische Kaiser 16 deutsche Fürsten unter dem Dach des Rheinbundes. Das Ende des Alten Reiches wenige Wochen später war sowohl für Napoleon als auch für die deutschen Fürsten eine logische Konsequenz dieser Entwicklung. Da dieser Bund aus souveränen Staaten bestand, war er weder mehr als eine lose Dachorganisation, noch wurde sie durch eine Verfassung enger zusammengeführt. Vielmehr übte Napoleon indirekten oder auch direkten Druck auf die Fürsten aus, welcher mit militärischer Sanktionsgewalt gestützt wurde. Auch wenn die deutschen Fürsten formell unabhängig waren, so sahen sie den Rheinbund als eine Art Schutzschirm und als Voraussetzung für durchgreifende Reformen in Staat und Gesellschaft.

  • 17 Friedrich Engels, Deutsche Zustände, Brief I (1845), in: MEW, Bd. 2, 1844-1846, Hrsg. vom Institut (...)

14Letztendlich waren die Ergebnisse dieser postrevolutionären Phase unvollkommen; Friedrich Engels resümierte über die Wirkung Napoleons auf Deutschland folgendermaßen: »Napoleon war Deutschland gegenüber nicht der willkürliche Despot, der er nach Ansicht seiner Feinde gewesen sein soll; in Deutschland war Napoleon der Repräsentant der Revolution, der Verkünder ihrer Grundsätze, der Zerstörer der alten feudalen Gesellschaft.«17

1.1. Verfassung und Politik einer neuen Nation

1.1.1. Verfassungsentwicklung

  • 18 Vgl. Hans-Werner Hahn et al. (Hrsg.), Das Jahr 1806 im europäischen Kontext, Balance, Hegemonie un (...)
  • 19 Veit Valentin, Geschichte der deutschen Revolution von 1848-1849, Bd. 1, Bis zum Zusammentritt des (...)
  • 20 Vgl. Lothar Gall, Gründung und politische Entwicklung des Großherzogtums bis 1848, in: Josef Becke (...)
  • 21 Im Zuge der Integrationspolitik erfolgte 1821 der Zusammenschluss der lutherischen und der reformi (...)

15Das Großherzogtum Baden war im Jahr 1806 das Produkt eines Prozesses zur Neugliederung des deutschen Südwestens durch Napoleon.18 Wohl nicht zu Unrecht kann man dieses Land als „künstlichstes aller Napoleonischen Staatsschöpfungen“19 bezeichnen. In nicht einmal zehn Jahren hatte die einstige kleine Markgrafschaft ihre Fläche auf rund 15.000 km 2 knapp vervierfacht und die Zahl der Untertanen auf 890.000 Einwohner mehr als verfünffacht.20 Das neue Territorium reichte nun vom Main im Norden über den Schwarzwald bis an die Ufer des Bodensees im Süden. Die Untertanen entstammten entweder pfälzischer, fränkischer, alemannischer oder schwäbischer Herkunft. Auch in konfessioneller Hinsicht21 waren die Einwohner Badens alles andere als homogen: im Jahre 1806 waren rund 67 Prozent katholisch, 25% lutherisch, ca. 7% reformiert und rund 1% jüdischen Glaubens.

16Diese Verschiedenartigkeit des Landes machte eine schnelle und reibungslose Integration all dieser Facetten unter dem Dach einer einheitlichen badischen Nation unumgänglich. Der badische Staat wurde bereits seit 1803 mittels mehrerer Organisations- und Konstitutionsedikte umgebaut und etwa das Verhältnis von Kirche und Staat oder Städten und Gemeinden auf eine neue Ebene im Sinne des aufgeklärten Absolutismus gestellt. Interessanterweise schloss das Konstitutionsedikt mit seinen Regelungen der kirchenpolitischen Rechte von Katholiken und Protestanten gleichermaßen auch die Bürger jüdischen Glaubens ein. Mit der neuen Verwaltungsgliederung ab 1809 richtete der Großherzog seine Regierung auf Ministerämter aus, welche in das Innen-, Justiz-, Finanz-, Außen- und Kriegsressort unterteilt waren. Ein Fachminister fungierte darüber hinaus als Staatsminister, was der Stellung eines Primus inter pares gleichkam. Neben dieser Neuordnung der höchsten administrativen Ebene im Staat wurde nach französischem Vorbild das Staatsgebiet in einheitliche Verwaltungsbezirke und Kreise eingeteilt. Als eine Art Mittelinstanz wurde ein verantwortlicher Vorsteher berufen, der weitgehende Kompetenzen bei der allgemeinen Verwaltung oder den Finanzen hatte.

  • 22 Vgl. Christian Würtz, Johann Niklas Friedrich Brauer (1754-1813), Badischer Reformer in napoleonis (...)
  • 23 Vgl. Franz Schnabel, Sigismund von Reitzenstein, Der Begründer des badischen Staates, Heidelberg 1 (...)

17Im Jahr 1810 erfolgte die modifizierte Übernahme des Code Napoléon. Großherzog Karl Friedrich und seine führenden Minister Brauer22 und Reitzenstein23 schufen somit eine nahezu hundertjährige Rechtseinheit, welche erst 1900 durch die Einführung des reichsdeutschen Bürgerlichen Gesetzbuches ersetzt wurde. Die sichtbarsten Erneuerungen waren beispielsweise die Installation eines Gerichtshofes in Mannheim und die Verstaatlichung des Postwesens.

  • 24 Vgl. Annette Borchardt-Wenzel, Karl Friedrich von Baden, Mensch und Legende, Gernsbach 2006.
  • 25 Wolfgang Hug, Geschichte Badens, S. 205.

18Nach dem Tode Karl Friedrichs im Juni 1811 und dem Ende seiner fast 65-jährigen Regentschaft24 nahm die badische Außenpolitik im Zuge des französischen Einmarsches in Russland eine Wende. Eine badische Brigade mit 6.000 Mann deckte den französischen Rückzug über die Beresina, von wo lediglich 400 Soldaten wieder heimkehrten. Im Angesicht der sich abzeichnenden Niederlage Napoleons plädierte insbesondere Reitzenstein für einen Wechsel der badischen Verbündeten. Nachdem Napoleon es abgelehnt hatte, Baden in Folge der Völkerschlacht bei Leipzig in die Neutralität zu entlassen, sah Reitzenstein den Vorwand zum Seitenwechsel gegeben. Wie der Historiker Wolfgang Hug richtig resümiert, handelte Reitzenstein hierbei kaum aus deutschnationalen Gefühlen heraus als vielmehr aus einer „kühl berechneten Abwägung der badischen Überlebenschancen“25. Baden musste frühzeitig interessant und unverzichtbar für die antinapoleonische Koalition werden.

  • 26 Vgl. Ulrike Eich, Russland und Europa, Studien zur russischen Deutschlandpolitik in der Zeit des W (...)

19Die Koalitionäre hatten allerdings den späten Schwenk Badens gegen Napoleon nicht völlig vergessen. Auf dem Wiener Kongress 1815 war Baden folglich kein gleichberechtigter Verhandlungspartner, sondern stattdessen ein Gegenstand der Verhandlungen. Der neue Großherzog Karl Ludwig Friedrich agierte bei den Zusammenkünften eher ungeschickt und war in zahlreiche peinliche Affären verstrickt. Seine Ehe mit der Adoptivtochter Napoleons, Stéphanie de Beauharnais, wurde ebenfalls als ein Hindernis bei den Verhandlungen angesehen. Letztendlich verdankte Baden sein territoriales Überleben der Uneinigkeit der unmittelbaren Nachbarn Bayern und Württemberg, der Fürsprache Russlands26 und dem preußischösterreichischen Dualismus, welcher die kleineren deutschen Staaten nicht in den „großen Kleinen“ aufgehen lassen wollte.

  • 27 Vgl. Ernst Otto Bräunche; Thomas Schnabel (Hrsg.), Die Badische Verfassung von 1818, Südwestdeutsc (...)
  • 28 Vgl. Rainer Brüning, Karl Friedrich Nebenius (1784-1857) als Vertreter der badischen Reformpolitik (...)

20Ihren eigentlichen Höhepunkt fand die integrative Neuordnung Badens in der Schaffung der Badischen Verfassung vom 22. August 181827. Diese Verfassung entstand aber keineswegs aufgrund eines Drucks von unten, sondern vielmehr aus einem vom Großherzog und seinen führenden Beamten definierten Interesse heraus. Ziel war es, unter kontrollierter Einbindung der Bürger an den wichtigsten Entscheidungsprozessen des Landes ein neues badisches Eigenbewusstsein zu schaffen und damit auch Interessen und Gebietsansprüche von außen abzuwehren. Am deutlichsten wurde dieser Anspruch in der Erklärung, dass das Großherzogtum „auf immer unteilbar und unveräußerlich in all seinen Teilen“ sei. Karl Friedrich Nebenius28, der als Vater dieser Verfassung bezeichnet wird, war maßgeblich dafür verantwortlich, dass der Großherzog den vorgeschlagenen Verfassungstext der hierfür eingesetzten Kommission unterzeichnete, welcher auch nahezu unverändert bis 1918/19 in Kraft blieb. In der Zeit des Frühkonstitutionalismus kam diese Verfassung tatsächlich den Forderungen der liberalbürgerlichen Gesellschaft am Nähsten. Inhaltlich beruhte die Verfassung grundsätzlich auf dem monarchischen Prinzip: der Fürst war Träger aller Staatsgewalt. Der Großherzog verzichtete aber öffentlichkeitswirksam in einem Akt der Selbstbeschränkung auf Teile seiner fürstlichen Gewalt, indem er dem Parlament, den so genannten Landständen, gewisse Befugnisse beispielsweise in Fragen von Steuerbewilligungen oder der Mitwirkung an Gesetzen zubilligte. Somit sollten die Bürger Badens nahezu gleichberechtigt auf der obersten Ebene eines Staatsorgans repräsentiert werden. Im eigentlichen Sinn waren diese Rechte aber nicht ein Instrument der badischen Untertanen gegenüber ihrem Staat, sondern vielmehr ein rein funktionales Machtmittel zur Durchsetzung der Handlungsfähigkeit des Staates auch gegenüber den Untertanen. Die Degradierung des Staates zum bloßen Organ der Gesellschaft sollte also vermieden werden – unabhängig davon, welche Gesellschaft der Einzelne hier vor Augen hatte: die traditionelle, ständisch gegliederte Gesellschaft oder die sich gerade herausbildende bürgerliche Gesellschaft, wie sie auch Nebenius als soziale Zielvorstellung erdachte.

  • 29 Vgl. Uwe A. Oster, Die Großherzöge von Baden (1806-1918), Regensburg 2007.
  • 30 Ab dem Jahr 1904 kamen auch Vertreter der Kommunen und der Landwirtschafts-, Handwerks- und Handel (...)

21Die Verfassungswirklichkeit indes war aber keineswegs bürgernah, was nicht zuletzt auch am Großherzog selbst lag. Karl war von seiner Anlage und besonders von seiner Erziehung her einem Parlament gegenüber äußerst misstrauisch eingestellt. Die Hoffnung, dass sich das Volk mit Hilfe dieser Verfassung auch mit dem Monarchen identifizieren konnte, erfüllte sich ebenso wenig bei ihm wie bei seinem Nachfolger, Großherzog Ludwig.29 Weiter waren die Abgeordneten in den Debatten streckenweise zwar äußerst eloquent und streitlustig, aber an keinerlei Parteidisziplin gebunden, was der Verfolgung von eigenmächtigen Interessen der Volksvertreter nicht selten Vorschub leistete. Neben der Zweiten Kammer sicherten sich die traditionellen Schichten der badischen Gesellschaft ihren politischen Einfluss in der Ersten Kammer des Landtages. Diese Kammer setzte sich aus dem Thronfolger, den Häuptern und Repräsentanten des standes- und grundherrlichen Adels, aus den Vertretern der beiden großen Kirchen und der Landesuniversitäten sowie bestimmter, vom Großherzog ernannter, Persönlichkeiten zusammen.30

  • 31 Zum Problem der Ablösung der Feudallasten vgl. Martin Furtwängler, Die Standesherren in Baden (180 (...)

22Wie Peter Brandt und Reinhard Rürup in ihrer Studie zu den Volksbewegungen im Jahre 1918/19 feststellen, blieb die feudale Ordnung der badischen Gesellschaft im Angesicht der Verfassung von 1818 noch weitestgehend unangetastet. Tatsächlich schleppte sich ihre endgültige Beseitigung über die Revolution von 1848/49 bis in die 1860er Jahre. Hierbei war der Gegensatz zwischen der politischen Offenheit und des damit verbundenen fortschrittlichen Denkens einerseits und einer Stagnation der sozioökonomischen Verhältnisse für das Großherzogtum andererseits kennzeichnend.31 Im Vergleich mit Preußen befand sich Baden in seiner kapitalistisch-industriellen Entwicklung in einer geradezu rückständigen Situation. Erst mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches 1871 wurde die politische Entwicklung von der wirtschaftlichen Modernisierung eingeholt.

1.1.2. Der badische Liberalismus – die badische Liberalität

23Die Verfassung von 1818 erfüllte neben ihrem integrativ-staatspolitischen Auftrag auch das von der Regierung forcierte finanzpolitische Kalkül: die Einkünfte erreichten ein nie gekanntes Niveau, welche den kriegsmaroden und immerfort vor dem Staatsbankrott stehenden Haushalt innerhalb vergleichsweise kurzer Zeit sanierten.

  • 32 Lothar Gall, Der Liberalismus als regierende Partei, Das Großherzogtum Baden zwischen Restauration (...)
  • 33 Ebd., S. 9.
  • 34 Vgl. Christian Wirtz, Karl von Rotteck als Autor und Politiker, in: ZGO 157 (2009), S. 343-356.

24Auf der anderen Seite nahm die Regierung mit dieser Verfassung eine hohe Hypothek auf. Die sofortige Einlösung hätte eine diametrale Umkehr des bisherigen politischen Systems bedeutet. Der Hintergrund war das Spannungsverhältnis zwischen den Ordnungsedikten, die ganz im Geiste des aufgeklärten Absolutismus festgeschrieben wurden und den neuen Grundsätzen der Verfassung, welche schon im „Gedankengut der Opposition gegen den Absolutismus wurzelten“32. Dieser Konflikt, namentlich zwischen der Exekutive und der Zweiten Kammer, darf daher als das „Grundproblem der badischen Geschichte im 19. Jahrhundert“33 bezeichnet werden. Der Versuch eines Ausgleichs hat in Baden zu einem stetigen Wandel der Institutionen und dem damit verbundenen praktischen Regierungshandeln geführt. Die jeweils tonangebenden Staatsmänner waren nicht aus freien Stücken daran interessiert, diesen andauernden Konflikt beizulegen, sondern die Verfassung zwang sie regelrecht dazu. Die Reformkräfte nutzten das Forum des Parlaments, um ihre Ansprüche in aller Öffentlichkeit und auf legalem Wege anzumelden. Ihre Rechte zur Budgetbewilligung und das Mitspracherecht im Gesetzgebungsverfahren dienten ihnen darüber hinaus als Druckmittel, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Stellvertretend für die Anhänger der Verwirklichung eines liberalen Verfassungsstaates seien die Namen Liebenstein, Itzstein, Rotteck34, Welcker und später Bassermann, Jolly und Mathy erwähnt.

25Am Vorabend der Revolution von 1848/49 zeichnete sich die badische Gesellschaft durch eine tiefe Skepsis gegenüber den Anfängen des industriell-kapitalistischen Wirtschaftswachstums aus. Der Grund hierfür lag in einer mittelständisch geprägten Sozialstruktur des Landes, die beispielsweise weder Großgrundbesitz noch eine Arbeiterklasse kannte. Die zunehmende Verarmung und Verelendung insbesondere der Landbevölkerung seit Mitte der 1830er Jahre führte hierbei allerdings zu einer breiten politischen Radikalisierung. Diese demokratisch-radikale Richtung trennte sich vom Lager des gemäßigten Liberalismus ab, so dass das oppositionelle Lager zu Beginn der Revolution von 1848/49 schon in sich in zwei Teile gespalten war.

  • 35 Zur Revolution 1848/49 in Baden vgl. Clemens Rehm et al. (Hrsg.), Baden 1848/49, Bewältigung und N (...)

26In Baden gaben lokale Bauernaufstände und allgemeine Unruhen in der Bevölkerung das Startsignal zur Revolution von 1848/49, welche zunächst die Forderungen der Vormärz-Periode zu verwirklichen schien. Auch aufgrund der Abwesenheit der führenden Repräsentanten des badischen Liberalismus verlor dieser in Baden selbst schnell an Einfluss. Bei den Wahlen zur deutschen Nationalversammlung in Frankfurt am Main konnten die Radikalen 14 der 20 Abgeordnetensitze auf sich vereinigen. Nach zwei gescheiterten republikanischen Erhebungen war Baden das einzige Land in Deutschland, in welchem im Mai 1849 eine republikanische Regierung eingesetzt wurde. Diese zweite Revolution unter den Vorzeichen der so genannten Reichsverfassungskampagne blieb jedoch erfolglos. Trotz einer bis dahin nicht für möglich gehaltenen Massenmobilisierung wurde diese zweite revolutionäre Phase nach etlichen Gefechten und der Belagerung durch preußische Truppen binnen 22 Tagen in der Festung Rastatt blutig erstickt.35

  • 36 Vgl. Franz Schnabel, Ludwig von Liebenstein, Ein Geschichtsbild aus den Anfängen des süddeutschen (...)
  • 37 Haebler, Badische Geschichte, S. 110.

27Der gemäßigte Liberalismus, verschreckt durch die Revolution, wurde im Gegensatz zu den Revolutionären und ihren Anhängern in Baden weitestgehend vor Repressalien verschont. Der Grund hierfür lag in der Zusammenarbeit des rechten Flügels der Liberalen unter Ludwig August Friedrich von Liebenstein36 mit der Regierung im Vorfeld der Revolution. Darüber hinaus bildete sich im Vormärz bereits mit der Durchdringung der Verwaltung mit Anhängern eines patriarchalisch-bürokratischen Liberalismus ein so genannter Geheimratsliberalismus heraus, welcher die Verfassung unangetastet ließ und die Reaktion auf die Revolution eingrenzte. Hinzu kam, dass der neue Großherzog Friedrich I., der seit 1852 als Prinzregent und seit 1856 als Großherzog das Land regierte, durch Erziehung und Ausbildung zu den wenigen deutschen Fürsten zählte, welche im weitesten Sinne der liberalen Bewegung zuzurechnen waren. Friedrich I. zog mit folgender Ansprache auch einen Schlussstrich unter die Politik seiner Vorgänger: »Ich kann nicht finden, daß ein feindlicher Gegensatz sei zwischen Fürst- und Volksrecht – Fürst und Volk unauflöslich vereint unter dem gemeinsam schützenden Banner einer in Wort und Tat geheiligten Verfassung37

28Der Übergang zu jener Periode, in welcher sich der Liberalismus als regierende Partei herausbildete und somit weit über die Landesgrenzen neue Hoffnungen weckte, entzündete sich an einem Konflikt zwischen der katholischen Kirche in Baden und dem Staat. Die konservative Regierung suchte zunächst eine Einigung mit dem Freiburger Erzbischof, um ein geplantes Konkordat auf den Weg zu bringen. Nach der Landtagswahl 1857 agitierten die Liberalen verstärkt gegen eine allzu willfährige Einigung bzw. gegen die Kirche insgesamt als „Hort der Reaktion“. Folglich ließen die Liberalen an der Spitze des Widerstandes das Konkordat in der Zweiten Kammer mit einer Dreiviertelmehrheit scheitern. Der Sprecher der Liberalen, August Lamey, meinte, dass nun die Zeit des Obrigkeitsstaates vorbei sei und eine der Landtagsmehrheit entsprechende Regierung installiert werden müsste. Daraufhin ernannte Friedrich I., der dem Konkordat ebenfalls kritisch gegenüberstand, am 1. April 1860 ein liberales Ministerium, welches erstmals den Mehrheiten in beiden Kammern des Parlaments entsprach. Lamey selbst sprach hierbei von einer „parlamentarischen Monarchie“. Mit seiner Ernennung zum Staatsminister begann die Vorherrschaft des Nationalliberalismus bis zum Ende des Kaiserreichs. Die Regierung stützte sich erstmals zugleich auf das Vertrauen des Monarchen und auf die Mehrheit im Landtag. Neben der Zweiten Kammer wurde auch die Erste Kammer des Landtags, ursprünglich zur Sicherung der standes- und grundherrlichen Adels geschaffen, zu einem Hort der Nationalliberalen.

29Ausgestattet mit dieser Mehrheit leiteten die Nationalliberalen in den 1860er Jahren große Reformen – Gewerbefreiheit; Umbildung des Schulwesens; Verwaltungsreform; Einführung eines allgemeinen Wahlrechts bei Landtagswahlen – ein. Diese Reformwelle sollte die institutionellen Hindernisse für die Durchsetzung der bürgerlichen Staats- und Gesellschaftsordnung beseitigen und somit die öffentlichen Einrichtungen an die Bedürfnisse der industriellen und damit auch sozialen Dynamik jener Epoche anpassen. Dies war auch die Geburtsstunde vom Mythos des „liberalen Musterländles im deutschen Südwesten“, welcher über das Kaiserreich und den Ersten Weltkrieg hinaus Bestand haben sollte.

  • 38 Das Kulturexamensgesetz vom September 1867 besagte, dass Studenten der Theologie zusätzlich Kenntn (...)

30Demgegenüber ist festzuhalten, dass ein Teil jener Reformen den Konflikt mit der katholischen Kirche nicht entschärfte, sondern im Gegenteil weiter anfachte. Ein Beispiel hierfür war das in der Reform des Schulwesens enthaltene Kulturexamensgesetz38 aus dem Jahr 1867. Eine Folge dieses Konfliktes mit der katholischen Kirche war die zeitweise Anlehnung der badischen Katholiken – auch aus historischer Verbundenheit – an Österreich. In der Folge sollte sich diese Anlehnung aber als zu schwach gegenüber dem wachsenden Einfluss Preußens erweisen. Diese Phase der nationalliberalen Reformpolitik in Baden muss daher auch als Anfang des die Kaiserzeit mit einleitenden reichsweiten Kulturkampfes angesehen werden.

1.1.3. Baden im Kulturkampf und am Anbeginn des Kaiserreichs

  • 39 Vgl. Gall, Der Liberalismus als regierende Partei, S. 97f. und S. 100-108.
  • 40 Zit. nach Hug, Geschichte Badens, S. 263.
  • 41 Vgl. Gall, Der Liberalismus als regierende Partei, S. 116-119, S. 125f. und S. 218-228.
  • 42 Prinz Wilhelm von Preußen, der spätere König und Kaiser Wilhelm I., erhielt als Befürworter einer (...)

31Gerade der Großherzog drängte aber auch auf einen Ausgleich mit den Katholiken im Land. Nach wie vor fand die katholische Bevölkerungsmehrheit im Land keinen Widerhall in den politischen Mehrheitsverhältnissen und ihren Entscheidungen. In seiner Osterproklamation vom 7. April 1860 appellierte der Großherzog daher an seine Untertanen: »An den erprobten Patriotismus und ernsten Bürgersinn Meines Volkes richte Ich nun die Mahnung, alle Trennung zu vergessen, damit unter den verschiedenen Konfessionen und ihren Angehörigen Eintracht und Duldung herrsche, wie sie die christliche Liebe uns alle lehrt.« Auch aus diesem Grund ernannte er im Mai 1861 seinen Studienfreund Franz von Roggenbach zum Innenminister. Neben der Konfession spielte dessen politische Überzeugung eine entscheidende Rolle.39 Nach Roggenbachs Auffassung musste die »innere liberale Reformpolitik mit einer neuen badischen Deutschlandpolitik korrespondieren«40. Im Jahre 1863 leistete insbesondere der Großherzog, auf Roggenbachs Betreiben, entschiedenen Widerstand gegen eine Bundesreform nach großdeutschem Muster, welche auf dem Fürstentag in Frankfurt am Main beraten wurde.41 Daraufhin beglückwünschten ihn alle größeren Städte in Baden mit einer Grußadresse: »Das badische Volk, welches Eure Königliche Hoheit schon bisher als seinen fürstlichen Führer zu der Freiheit, welche sich selbst beherrscht, verehrte, nennt nunmehr mit Stolz seinen Fürsten auch als Vorkämpfer für eine wahrhaft volkstümliche Neugestaltung Deutschlands.« Friedrich I., der mit der preußischen Königstochter verheiratet war, und dessen Schwager Friedrich III., ein Freund aus der gemeinsamen Studienzeit in Bonn, teilten ihre liberalen Ansichten auch in der Deutschlandpolitik. Roggenbach wurde 1865 durch Ludwig Freiherr von Edelsheim abgelöst, welcher eine liberal großdeutsche Haltung vertrat und auf einen Anschluss an ein innerlich modernisiertes Österreich setzte. Folglich kämpfte Baden auch an der Seite Österreichs im so genannten Bruderkrieg von 1866, was der allgemeinen Stimmung der Katholiken im Land bzw. ihrer Haltung seit Amtsantritt des neuen preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck entsprach. Die Einstellung der badischen Katholiken war überwiegend großdeutsch und antiliberal geblieben – auch weil der „Kartätschenprinz“42 von 1849 noch nicht vergessen war. Nach dem preußischen Sieg bei Königgrätz am 3. Juli 1866 schwenkte auch Baden jedoch in das preußische Lager über, was auch am 17. August 1866 in einem Friedens- und Allianzvertrag fixiert wurde. Ein Bestandteil des Vertrages war die Übergabe der Hoheit über die badische Armee, welche nun von einem preußischen General kommandiert wurde. Insgesamt kann der politische Handlungsspielraum Badens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht ohne den sowohl politischen wie konfessionellen Gegensatz zwischen Preußen und Österreich betrachtet werden.

32Die Staatsminister Karl Mathy und sein Nachfolger Julius Jolly forcierten in der Folge eine Aufnahme in den Norddeutschen Bund, was aber Bismarck mit Rücksicht auf die anderen süddeutschen Staaten ablehnte. Die Aufnahme in den Norddeutschen Bund wurde erst im Zuge der Juli-Krise von 1870 möglich, als auch die süddeutschen Staaten an der Seite Preußens gegen Frankreich in den Krieg zogen. Bismarck vermochte es, mit Hilfe des Deutsch-Französischen Krieges ein nationales Bewusstsein für die „Verteidigung des deutschen Vaterlandes“ zu schaffen. Somit zogen badische Truppen nicht mehr nur für das Land Baden ins Feld, sondern auch für eine nationale reichsdeutsche Einigung. Diese Reichseinigung, welche Bismarck mit „Blut und Eisen“ geschmiedet hatte, fand ihren sichtbaren Ausdruck in der Kaiserproklamation im Spiegelsaal von Versailles im Januar 1871. Obwohl die Titulatur des preußischen Königs bis zuletzt umstritten war, brachte Großherzog Friedrich I. das erste Hoch mit den Worten „Seine Kaiserliche und Königliche Majestät – Kaiser Wilhelm lebe hoch!“ auf seinen Schwiegervater aus.

  • 43 Zum Ergebnis des Einflusses des badischen Liberalismus auf dem Weg zur Gründung des deutschen Kais (...)
  • 44 Der Begriff „Kulturkampf“ wurde vom preußischen Abgeordneten Rudolf Virchow 1873 geprägt. Vgl. Rud (...)

33Die bürgerlich-liberale Bewegung hat keineswegs die Reichseinigung von 1870/71 herbeigeführt. Vielmehr wurde diese Bewegung von Bismarck instrumentalisiert, um ein gesamtdeutsches Reich unter Federführung Preußens zu formen. Sichtbar wurden die neuen Kräfteverhältnisse innerhalb des Reiches bei der Zentralisierung beispielsweise des Post-oder Finanzwesens. Gestützt auf die neue Verfassung43, welche weitaus autoritärere als liberale Züge trug, sahen sich die Länder einer schleichenden Provinzialisierung ausgesetzt. Innenpolitisch verstärkten sich in Baden nach der Reichsgründung die Auseinandersetzungen zwischen der nationalliberalen Regierung und der katholischen Kirche. Dieser so genannte Kulturkampf44 wurde zu einem Kampf um die geistige Vormachtsstellung in der Gesellschaft und damit zu einem entscheidenden Thema in der so genannten Neuen Ära am Ende des Jahrhunderts.

  • 45 Der katholische Bevölkerungsanteil nahm in Folge von Missernten, der Revolution von 1848/49 und de (...)
  • 46 Vgl. Lothar Gall, Die Stadt der bürgerlichen Gesellschaft – das Beispiel Mannheim, in: Ders., Bürg (...)
  • 47 Zur konfessionellen Zusammensetzung der badischen Beamtenschaft vgl. Bernd Wunder, Die badische Be (...)

34Die Situation der Katholiken in Baden bildete innerhalb des Deutschen Reiches keine Ausnahme. Die Katholiken hatten zur Zeit der Reichsgründung in Baden einen Anteil an der Gesamtbevölkerung von rund 65 Prozent45. Im Gegensatz dazu bildeten sie in der Stadtbevölkerung46, im Bildungs- und Besitzbürgertum, in der Industrie, im Beamtenapparat47 und an den Hochschulen und Universitäten eine Minderheit. Der katholische Theologe Carl Sonnenschein fasste die Situation der Katholiken auf dem Katholikentag 1911 in Mainz folgendermaßen zusammen: »Unser ist nicht der Minister, sondern der Bahnhofsportier, […] Wir stellen in Deutschland die Dienstboten, das Proletariat. Wir sind Mittel- und Unterschicht

  • 48 Zur Mobilisierung und Verbalisierung der katholischen Öffentlichkeit begründete der Heidelberger K (...)
  • 49 Zur Entstehungsgeschichte der badischen Zentrumspartei bis 1888 vgl. Hans-Jürgen Kremer (Bearb.), (...)

35Zu einer Konfliktverschärfung kam es im Zuge der Nachfolgeregelung für den verstorbenen Erzbischof von Freiburg, Hermann von Vicari, im Jahr 1868, welche die Regierung ablehnte und sich damit direkt in kirchenpolitische Angelegenheiten einmischte. Die Stelle selbst blieb bis in das Jahr 1881 vakant. Die katholische Kirche sah daraufhin die Notwendigkeit zur verstärkten Einflussnahme auf ihre Mitglieder und damit auf die Politik insgesamt. Zu diesem Zweck entstand die so genannte Casino-Bewegung48, welche 1869 in der Gründung der „Katholischen Volkspartei“ mündete. Diese Partei errang bei der folgenden Landtagswahl vier Abgeordnetensitze. Bemerkenswert ist, dass sich der politische Katholizismus in Baden rund anderthalb Jahre vor der Zentrumspartei in Preußen etablierte. Diese beiden Zweige waren inhaltlich identisch, fassten sich aber erst 1888 unter dem gleichen Namen zusammen. In Baden war die Partei zwar ultramontan und direkt an der Kirchenleitung in Freiburg ausgerichtet, sie forderte aber auch eine demokratische Änderung des Wahlrechts.49

  • 50 Vgl. Schofer, Die Klosterfrage im Großherzogtum Baden. Hierbei sind die Ausführungen Schofers in B (...)

36In diesem Zusammenhang ist die Wechselwirkung mit der sich abzeichnenden Arbeiterbewegung in Baden beachtenswert. Die beiden Bewegungen einte die Notwendigkeit, mit Hilfe der politischen Partizipation die Lebensumstände der jeweiligen Klientel zu verbessern. In manchen Ortschaften waren die katholischen Arbeitervereine die Keimzelle der örtlichen Arbeiterbewegung. Die vorhandene Mobilisierungskraft, unter tatkräftiger Mithilfe des Klerus, und die daraus resultierenden Erfolge bei Wahlen verschärfte aber auch die Gegnerschaft zur liberalen Regierung, welche für den markanten badischen Zentrumsführer Theodor Wacker der erklärte „Erzfeind“ der katholischen Kirche war. Wie aus dieser Ansicht Wackers hervorgeht, antwortete der politische Katholizismus auf die staatlichen Repressalien und Sanktionen mit einer ebenso hart geführten Auseinandersetzung. Die Regierung indes reagierte mit den ihr zur Verfügung stehenden Machtinstrumenten auf den neuen politischen Gegner. So wurden Priester ohne Kulturexamen verhaftet und teilweise zu hohen Gefängnisstrafen verurteilt und Ordensniederlassungen50 in Baden verboten.

  • 51 Als Reaktion auf den wachsenden Einfluss der Katholiken auf Politik und Gesellschaft formierte sic (...)

37Die Situation der Katholiken begann sich erst mit der Entlassung Jollys im Jahr 1876 allmählich zu entspannen. Der Großherzog war darauf bedacht, den Konflikt so schnell wie möglich beizulegen, da er den stetig wachsenden Zuspruch für den politischen Katholizismus und den daraus resultierenden Einfluss fürchtete.51 Auch innerhalb der Regierung Jolly hatten sich strukturelle politische Defizite festgesetzt. Jolly respektierte das Parlament, wahrte aber immer eine gewisse Grunddistanz zu diesem – unabhängig von den verschiedenen Mehrheitsverhältnissen. Die Folge war eine schleichende Konzentration der Macht insbesondere bei der Ministerialbürokratie, welche sich aber wiederum ausschließlich dem Großherzog verpflichtet fühlte. Die Liberalen scheuten hierbei aufgrund der postulierten Hegemonie ihrer Weltanschauung nicht davor zurück, die Machtmittel des Staates gegen Andersdenkende auch einzusetzen.

38Es ist festzuhalten, dass sich die liberale Bewegung und insbesondere ihre politische Vertretung in Baden mit dem sich abzeichnenden Pluralismus der Gesellschaft insgesamt nicht auseinandersetzte und folglich auch nicht arrangieren konnte. In ihren Augen war das liberale und fortschrittliche besitzende und gebildete Bürgertum die eigentliche Trägerschicht der Gesellschaft – die Katholiken und die sich gerade herausbildende Arbeiterklasse, unabhängig von der konfessionellen Bindung, galten als nicht berechenbar und dementsprechend als staatspolitisch unzuverlässig. Das harte und unnachgiebige Vorgehen gegen die Katholiken und später auch gegen die Arbeiterbewegung führte aber unweigerlich zu einem Erstarken der politischen Interessenvertretungen dieser beiden gesellschaftlichen Bewegungen. Hierbei sind die wirtschaftliche Entwicklung Badens seit der Reichsgründung und ihre jeweiligen Auswirkungen auf das katholische Milieu bzw. die Arbeiterschaft von entscheidender Bedeutung. Von einer sich abzeichnenden Erosion der nationalliberalen Macht zu Beginn des 20. Jahrhunderts bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges kann aber keine Rede sein.

1.2. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Badens im 19. Jahrhundert

1.2.1. Baden auf dem Weg der Industrialisierung

39Wie bereits angedeutet, befand sich das junge Großherzogtum zu Beginn des 19. Jahrhunderts keineswegs in einer wirtschaftlich komfortablen Situation. Die Kriegsbeteiligungen hatten die Staatskasse vollständig geleert und weite Landstriche waren von umherziehenden Armeen ausgeplündert oder gar verwüstet worden. Viele Wirtschaftszweige waren auf die Versorgung der Armee ausgerichtet und konnten dementsprechend nicht die einfachsten Bedürfnisse der Bevölkerung befriedigen. Weiter verfügte Baden über keine nennenswerten Bodenschätze, was die sich abzeichnende Industrialisierung nur sehr zögernd anlaufen ließ. Der Großherzog und seine führenden Minister und Beamten waren somit gezwungen, einschneidende Maßnahmen zu ergreifen, um den jungen Staat vor dem Bankrott und damit vor dem Zugriff der unmittelbaren Nachbarn zu bewahren.

  • 52 So z. B. der Anbau von Tabak und Zichorienwurzeln. Vgl. hierzu Willi A. Boelcke, Wirtschaftsgeschi (...)
  • 53 Vgl. Karl Stiefel, Baden 1648-1952, Bd. 2, Karlsruhe 1977, S. 1717-1782.
  • 54 Diese Umsiedelungen ganzer Dörfer waren teils administrativ gefördert, aber auch teils erzwungen w (...)

40Auch wenn die Ordnungsedikte und auch die Verfassung von 1818 stellenweise zu einer Wiederbelebung der wirtschaftlichen Kraft Badens beitragen konnten52, so zeichneten sich bereits in den 1830er Jahren strukturelle wirtschaftliche und in deren Folge gesellschaftliche Defizite ab. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts war die badische Landwirtschaft klein- bis allenfalls mittelbäuerlich strukturiert.53 Im Zuge des Bevölkerungswachstums auf dem Land im ersten Drittel des Jahrhunderts kam es zu einer Zersplitterung des Anbaubodens, was sich insbesondere auf die Ernährungssituation der Bauern selbst unmittelbar auswirkte. Die daraus resultierende Land-bzw. Dorfarmut schleppte sich über mehrere Jahre bis zu den großen Missernten der Jahre 1845 und 1846, welche eine gesamteuropäische Erscheinung waren. Auch wenn hier die Regierung schnell zu handeln versuchte, so durchlebte die Landbevölkerung in jenen Jahren eine Phase von unbeschreiblichem Mangel und Armut. Die Folgen waren vielfältig: Zum Einen wanderten ganze Dörfer nach Übersee aus oder zogen in Richtung der größeren und auch kleineren Städte, in welchen sich die ersten Fabriken ansiedelten und somit für die Landbevölkerung neue Perspektiven boten.54 Diese Entwicklung war kein rein badisches Phänomen, auch wenn bestimmte Regionen wie der Odenwald oder das angrenzende badische Frankenland überproportional von dieser Landflucht betroffen waren. Die daraus folgenden Unruhen konnten, weil schlecht organisiert, ohne größere Mühe vom Militär bewältigt werden – ganz im Gegensatz zur Bodenseeregion, wo es auch Verbindungen zu politischen Gruppierungen und deren Forderungen gab. Insgesamt sind bei diesen sozial motivierten Unruhen unter der Bevölkerung erste Anzeichen für die folgende Revolution von 1848/49 abzulesen.

  • 55 Hugo Ott, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum E (...)

41Die frühe Phase der Industrialisierung in Baden seit dem Beitritt zum Zollverein 1836/37 war hauptsächlich durch die Baumwoll- und Seidenindustrie, das Bijouterie-Zentrum in Pforzheim oder den Tabakanbau geprägt. Zu Beginn der 1840er Jahre hatte sich die Frühindustrialisierung in ihrer Entwicklung zwar ausreichend etabliert und stabilisiert, sie war aber immer noch krisenanfällig. Dies zeigte sich erstmals bei den folgenden Absatzkrisen beispielsweise für die Uhrenfabriken im Hochschwarzwald zur Mitte des Jahrzehnts. Die Folgen waren hierbei vielfältig: Einige Unternehmen entließen einen großen Teil ihrer Arbeiterschaft oder führten die Kurzarbeit ein. In Pforzheim beispielsweise produzierte die Schmuckwarenindustrie lediglich an drei Tagen in der Woche mit der Hälfte der ursprünglichen Belegschaft und nicht für den Markt, sondern ausschließlich auf Vorrat. Bei der Uhrenfabrikation machte sich zu dieser Zeit zusätzlich auch noch die bereits übermächtige amerikanische Konkurrenz deutlich bemerkbar.55

  • 56 Zit. nach ebd., S. 106f.
  • 57 Zit. nach Ott, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis (...)

42Die Lage spitzte sich im Dezember 1847 erstmals zu, als über die Weihnachtsfeiertage in Folge des Zusammenbruchs des Karlsruher Bankhauses Haber die Spinnerei in Ettlingen ihre Zahlungsunfähigkeit erklären musste. Mehrere betroffene Unternehmer richteten daraufhin ein Gesuch an den Großherzog mit der Bitte um staatliche Finanzhilfe: »Dadurch entstehen für die von den untertänigsten Unterzeichneten vertretenen Industrieunternehmungen, denen das Haus Haber & Söhne bisher seine kräftige unausgesetzte Unterstützung angedeihen ließ, und welche zum Teil ihre Existenz und ihr Gedeihen ihm verdanken, die nachtheiligsten Rückwirkungen, ja es ist, wenn dieses Verhältnis längere Zeit andauern sollte, die Existenz dieser Unternehmungen selbst bedroht56 Um die zahlreichen Arbeitsplätze zu erhalten, wurden der Großherzog und die Regierung aufgerufen, sich finanziell an den angeschlagenen Unternehmungen zu beteiligen. Diese Aufforderung insbesondere an die liberale Regierung ist deshalb bemerkenswert, da sie eine fundamentale Abkehr von der bisherigen Wirtschaftspolitik bedeutet hätte. Im Zuge der einsetzenden Industrialisierung zeichnete sich die liberale Wirtschaftspolitik zunächst durch eine weitgehende Abstinenz von Interventionen in den wirtschaftlichen Sektor aus. Die Frage, die sich daraus ergab, war folglich, ob sich der Staat aus sozialpolitischen Erwägungen heraus stärker als bisher an bestimmten Unternehmungen beteiligen bzw. verstärkt in die Entwicklung der Wirtschaft insgesamt eingreifen sollte. Die positiv eingestellte Regierung reagierte in diesem Fall rasch und ohne Aufregung. Im Landtag dagegen wurden, auch wegen der verschiedenen liberalen Fraktionen, die Staatshilfen heftig und äußerst kontrovers diskutiert. Im Vordergrund stand hierbei aber nicht die Erhaltung der Arbeitsplätze, sondern die Sorge um die Kapitaleinlagen der Aktionäre und Gesellschafter der drei betroffenen Unternehmen – das ganze Problem wurde in der Folge als „Dreifabrikenfrage“ diskutiert. In seiner Eigenschaft als parlamentarischer Berichterstatter äußerte sich der ausgewiesene Fachmann in wirtschaftspolitischen Fragen, Karl Mathy, im Landtag wie folgt: »Die Kommission teilte die Ansicht, daß die Unterstützung bedrängter Gewerbeanstalten aus Staatsmitteln nicht die Regel bilden dürfe; […] allein wir waren auch der Meinung, daß diese Regel, wie andere, Ausnahmen erleide; daß die Ausnahmen, hier wie sonst, die Regel nicht umstoßen, sondern befestigen; daß sie demnach nicht als allgemein geltende Grundsätze angesehen werden dürfen, sondern als Abweichungen, welche durch gebieterische Umstände allein zu rechtfertigen sind57

  • 58 Vgl. Hansmartin Schwarzmeier, Baden, Dynastie - Land - Staat, Stuttgart 2005, S. 219. Hierbei sind (...)
  • 59 Die Radikalen bezogen sich hierbei konkret auf Punkt 10 („Ausgleich des Mißverhältnisses zwischen (...)

43Diese wirtschaftliche Krise führte direkt zu einem Erstarken der Radikalen58 um Friedrich Hecker und Gustav Struve, welche am 12. September 1847 in ihrem Offenburger Programm ganz selbstverständlich die stärkere Beteiligung der Arbeiterschaft an den Entscheidungen in den jeweiligen Unternehmungen forderten.59 Diese Forderung war nicht eine direkte Folge der Dreifabrikenfrage, sondern basierte auf einem grundsätzlichen Verständnis des Verhältnisses eines Arbeiters zu seinem Unternehmen. Für die Radikalen war diese wirtschaftliche Krise somit lediglich eine Bestätigung ihrer Forderungen. Die Staatshilfen indes fassten die Radikalen als eine weitere Stabilisierung der angeprangerten Diskrepanz zwischen dem Kapital und den Arbeitern auf. Nach ihrer Auffassung musste der Staat gänzlich auf solche Hilfestellungen verzichten, auch wenn daraus noch größerer Schaden entstehen würde.

  • 60 Mit der Begrifflichkeit Pauperismus bezeichnet man die katastrophale Massenarmut zur Zeit der Früh (...)

44Das Beispiel der Dreifabrikenfrage zu Beginn des Jahres 1848 dient zur Veranschaulichung eines bestimmten, nicht rein auf Baden beschränkten Phänomens, welches unter dem Begriff des Pauperismus60 zusammengefasst wird. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts erhöhte sich die Bevölkerungszahl in Baden, parallel betrachtet zur wirtschaftlichen Entwicklung, auf rund 1.368.000 Einwohner (Stand 1846). Neben den sich abzeichnenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten war die allgemeine Versorgungskrise zu Beginn der 1840er Jahre der Hauptgrund für den folgenden Rückgang der Einwohnerzahlen. Die Beweggründe der Auswanderer und ihre Schicksale sind zum Gegenstand einer breit angelegten Forschung geworden, welche verstärkt auch in der Heimat- und Regionalgeschichtsschreibung ihren Widerhall findet. Forschungsbeiträge zeigen, dass die politischen Begleiterscheinungen der Versorgungskrise die eigentliche Auswanderungswelle nicht ausgelöst bzw. verstärkt haben. Politische Gründe führten nur jene Badener für ihre Auswanderung bzw. Emigration an, welche im Zuge der Revolution bei der Regierung in Ungnade gefallen waren. Dieser Kreis von politischen Emigranten war aber verschwindend gering. Auch war für die Regierung die Auswanderung, die von ihr finanziell gefördert wurde, nicht ein Mittel, um unliebsame bzw. revolutionsfreudige Untertanen loszuwerden. Vorrangig sah die Regierung die Auswanderung ganzer Dörfer als Mittel zur Wahrung der wirtschaftlichen Stabilität und damit des gesellschaftlichen Gleichgewichts.

45Die Bevölkerungszahl erreichte im Jahre 1855 mit 1.315.000 Einwohnern ihren Tiefpunkt. Den Bevölkerungsstand vor Ausbruch der Versorgungskrise erreichte Baden erst wieder zu Beginn der 1860er Jahre, also erst nahezu zwei Jahrzehnte später. Insgesamt verließen zwischen 1850 und 1854 auf dem Höhepunkt der Auswanderungswelle rund 90.000 Badener das Land in Richtung Nordamerika. Die Auswanderungswelle nahm zur Mitte der 1850er Jahre erst wieder ab, als die Einwanderungsbestimmungen in Nordamerika verschärft wurden, es ebenfalls zu schlechte Ernten in den USA kam und sich eine allmähliche Besserung der allgemeinen, wirtschaftlichen und sozialen Lage in Baden abzeichnete. Weiter drosselte die badische Regierung selbst die Auswanderungswelle mit dem Wegfall der kommunalen und staatlichen Unterstützung für besonders bedürftige Auswanderer.

46Wie noch zu den revolutionären Entwicklungen im November 1918 näher auszuführen sein wird, hatten diese Krise zur Mitte des 19. Jahrhunderts, ihre Folgen und die zu treffenden Gegenmaßnahmen der damals handelnden Persönlichkeiten eine nachhaltige Wirkung auf das politische, wirtschaftliche und auch gesellschaftliche Denken in Baden. Insbesondere der Aspekt einer an Hunger und Not leidenden Bevölkerung, welche ein revoltierendes Potenzial darzustellen drohte, ist hierbei zu berücksichtigen.

  • 61 Edmund Rebmann et al. (Hrsg.), Das Großherzogtum Baden in allgemeiner, wirtschaftlicher und staatl (...)
  • 62 Ebd., S. 421.

47Auch wenn die dargelegten Entwicklungen insgesamt im Großherzogtum Baden bis zur Jahrhundertmitte keineswegs eine einzigartige Ausgangslage darstellten, so war die folgende Wirtschaftsentwicklung durchaus bemerkenswert. Zur Mitte des 19. Jahrhunderts war der überwiegende Teil der badischen Bevölkerung von der Landwirtschaft abhängig. Neben der Landwirtschaft stellten die Handwerker und schließlich die Staatsdiener die größten Berufsgruppen im Großherzogtum. Im Verlauf der zweiten Hälfte des Jahrhunderts partizipierte die ländliche Bevölkerung jedoch nicht an der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Auch wenn dieser Aspekt derzeit noch völlig unzureichend untersucht ist, scheint es doch festzustehen, dass viele Landbewohner ihren einzigen Ausweg in der Ansiedlung in der Nähe der sich herausbildenden Industriezentren wie Mannheim oder auch Karlsruhe sahen. Besser gestellt waren jene Regionen, welche mit kleineren gewerblichindustriellen Betrieben durchmischt waren oder wo die Landwirtschaft als ein kleiner Nebenerwerb betrieben werden konnte, wie es vor allem in den Anbaugebieten für Tabak der Fall war. Im Jahr 1882 lebte noch gut die Hälfte der Bevölkerung von der Landwirtschaft, wohingegen im Jahr 1907 nur noch gut ein Drittel in diesem Sektor beschäftigt war.61 Im selben Zeitraum verringerte sich die Zahl der Selbstständigen aller Gewerbearten von 39,7 Prozent auf 24,6 Prozent, während der Anteil der Gesellen, Gehilfen, Arbeiter oder Hilfsarbeiter von 58,9 Prozent auf über 71 Prozent anstieg.62 Einschränkend ist hierbei aber anzumerken, dass gut ein Drittel dieser abhängig Beschäftigten mithelfende Familienangehörige – vornehmlich in der Landwirtschaft – waren. Diese Entwicklungen in Baden korrespondierten mit jenen im gesamten Deutschen Reich.

  • 63 Ott, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ende d (...)

48Es ist festzuhalten, dass die Industrialisierung Badens – mit mehreren Anläufen bis zur Revolution von 1848/49 – seit Mitte der 1850er Jahre der bestimmende ökonomische Faktor geworden war. Auch wenn die traditionellen Wirtschaftszweige, Tabakanbau und Textilindustrie, mit zunehmenden Struktur- und Absatzschwierigkeiten zu kämpfen hatten, so bewahrte die Konsumgüterindustrie ihre Bedeutung für das In- und Ausland. Allerdings erlangte parallel dazu, wie auch im restlichen Deutschen Reich, beispielsweise der Maschinenbau die Rolle eines Leitsektors der Industrie. Entsprechend verzeichneten in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts das Statistische Landesamt und die Gewerbeaufsichtsämter eine Verschiebung der Arbeiterschaft von den klassischen hin zu den aufstrebenden Industriezweigen. So wurden jährlich in einem Zeitraum von 1882 bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges im Maschinenbau, der Elektrotechnik oder in der chemischen Industrie 5.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.63 Es ist anzumerken, dass neue Arbeitsplätze nahezu ausschließlich in diesen Investitionsgüterindustrien geschaffen wurden. Die Arbeitsplatzsituation in der Konsumgüterindustrie stagnierte dagegen weitgehend. Im Jahr 1912 gab es in Baden sechs Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitern, wovon die Heinrich Lanz AG in Mannheim mit rund 2.600 Arbeitern in zwei Werken die größte badische Firma darstellte.

  • 64 Jahresbericht des Großherzoglich Badischen Gewerbeaufsichtsamtes für das Jahr 1913, Erstattet an d (...)
  • 65 Ebd., S. 172-179.

49Die Großherzoglich Badischen Gewerbeaufsichtsämter ermittelten für das Vorkriegsjahr 1913 eine Zahl von 17.172 Betrieben mit mehr als zehn Arbeitern, was gegenüber dem Jahr 1907 einen Zuwachs von nahezu 27 Prozent ausmachte.64 Von der Gesamtzahl von 182.564 Arbeitnehmern im Großherzogtum Baden unterteilten sich die Industriearbeiter65 in folgende Industriezweige:

  • 66 Es ist hier anzumerken, dass die Großherzoglich Badischen Gewerbeaufsichtsämter die Arbeiterzahlen (...)

Maschinenindustrie

41.099 Arbeiter

Metallverarbeitung und Elektroindustrie

24.927 Arbeiter

Baugewerbe

16.881 Arbeiter

Holzindustrie

14.633 Arbeiter

Textilindustrie

14.221 Arbeiter

Tabakindustrie

10.690 Arbeiter

Chemische Industrie

3.964 Arbeiter

Forstindustrie

2.336 Arbeiter

Bergbau, Salinen- und Hüttenwesen, Torf

697 Arbeiter

Großherzoglich Badische Bergbaubehörde66

640 Arbeiter.

  • 67 Für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Mannheim vgl. Hanspeter Rings, „Neue Ära“– neue Chan (...)
  • 68 Für die Entwicklung der Rheinschifffahrt bzw. des Mannheimer Hafens vgl. Dieter Hein, Bürgerlicher (...)

50Im Gegensatz zu den Industriezentren verblieben allerdings auch einzelne Landstriche und Regionen ohne wirtschaftlichen Aufschwung in ihren traditionellen wirtschaftlichen und damit auch gesellschaftlichen Strukturen. Ein Hauptgrund hierfür war vor allem die mangelnde Infrastruktur bzw. deren nicht vorangetriebener Ausbau. Die Regierung versuchte punktuell durch den Bau von Eisenbahnlinien diese Regionen näher an die Rheintalstrecke bzw. an die Industriezentren am Rhein heranzuführen. Als ein Beispiel für solch eine Infrastrukturmaßnahme in der Neckar-Odenwald-Region darf die Eisenbahnlinie von Mosbach nach Würzburg angesehen werden. In diesem Zusammenhang muss allerdings auch erwähnt werden, dass die Regierung diese Eisenbahnlinien nicht nur wegen der Erschließung förderungswürdiger Regionen und Gebiete baute, sondern auch aus militärisch-strategischen Überlegungen heraus. Vom Ausbau des Eisenbahnnetzes profitierte insbesondere das aufstrebende Industriezentrum am Zusammenfluss von Rhein und Neckar. Die Stadt Mannheim profilierte sich hierbei als ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt: Einerseits war Mannheim der Endpunkt der Großschifffahrt auf dem Rhein und andererseits bildete die Stadt einen Mittelpunkt zwischen den einzelnen Bahnstrecken der angrenzenden Länder Hessen, Württemberg und der bayerischen Pfalz über Ludwigshafen am gegenüberliegenden Rheinufer. Parallel dazu forcierte die badische Regierung den Bau einer Eisenbahnstrecke von Mannheim nach Basel. Als eine Nebenstrecke zu dieser Rheintalbahn wurde auch die Strecke von Mannheim nach Karlsruhe ausgebaut. Insgesamt verschafften die geographische Lage, der industrielle Aufschwung sowie auch ausländische Ansiedelungen aus Frankreich oder den USA der Stadt Mannheim den unumschränkten Rang als führendes badisches Industriegebiet in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.67 Neben dem Ausbau des badischen Eisenbahnnetzes war die weitere Begradigung des Rheins bzw. die Nutzung seiner Wasserkraft ein weiteres bedeutendes Modernisierungsprojekt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Hierbei profitierte wiederum die Region Mannheim von ihrer Lage an Rhein und Neckar in besonderem Maße.68

  • 69 Zur Annexion Elsass-Lothringen 1871 und den Auswirkungen auf Baden vgl. Josef Becker, Baden, Bisma (...)

51Ein weiterer Punkt, der im Zusammenhang mit der Gründung des Deutschen Kaiserreiches im Jahr 1871 und deren Auswirkungen auf Baden nicht unerwähnt bleiben darf, ist die verlorene Grenze zu Frankreich. Mit der Eingliederung des neuen Reichslandes Elsass-Lothringen verfügte Baden nur noch im Süden über eine Reichsaußengrenze zur Schweiz. In Wirtschaftskreisen wurde daraufhin die Befürchtung laut, dass die badische Textilindustrie gegen die hochmoderne elsässische Konkurrenz auf Dauer nicht bestehen würde. Diese Befürchtungen korrespondierten mit kurzweiligen deutschen Überlegungen, das Ober-Elsaß von der eigentlichen Annexionsmasse auszuklammern.69 Letztendlich war nach dem Waffenstillstand von Compiègne bzw. der Unterzeichnung des Versailler Vertrages 1918/19 der Wegfall dieser Konkurrenz somit einer der wenigen positiven Aspekte, die die badischen Wirtschaftskreise der Wiedervereinigung Elsass-Lothringens mit Frankreich abgewinnen konnten. Eine umfassende Studie zu den wirtschaftspolitischen Auswirkungen der Annexion Elsass-Lothringens für das Deutsche Kaiserreich bzw. für Südwestdeutschland stellt allerdings bis heute ein Desiderat dar.

1.2.2. Die badische Gesellschaft am Ende des 19. Jahrhunderts

  • 70 Zum Vergleich der industriellen Revolution mit den Revolutionen in Südwestdeutschland vgl. Hans-Ge (...)

52Wie bereits angedeutet, beeinflusste die industrielle Revolution70 die badische Gesellschaft nachhaltig. Aufgrund von Missernten, Hunger und Armut verließen viele Familien ihre ländliche Heimat, um in den aufstrebenden Industriezentren ihr neues Glück zu suchen. Es war vor allem der Lohn, der die Einwohnerzahlen in den Städten nachhaltig anschwellen ließ. Für nahezu zwei Jahrzehnte war neben der Landflucht die Auswanderung aus dem Großherzogtum nach Übersee ein probates Mittel zur Eindämmung von Armut und Perspektivlosigkeit, welche von staatlicher Seite dementsprechend subventioniert wurde.

  • 71 Vgl. Ott, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum E (...)

53Die Unternehmer ihrerseits konnten ihre Arbeiterschaft aus dem ständigen Zustrom der Landbevölkerung rekrutieren, was allerdings auch eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und kontinuierlich sinkende Löhne zur Folge hatte. Im Gegensatz zu den Jahren nach 1850 gehörte die Phase der Frühindustrialisierung mit ihren Auswirkungen auf das Lohneinkommen bzw. die sozialen Verhältnisse der Arbeiter in Baden zu einem schwierigen Forschungsfeld, da die Arbeitsbedingungen völlig frei in einem Vertrag fixiert werden konnten, worauf staatliche Kontrollinstanzen, sofern diese überhaupt vorhanden waren, keinen Zugriff hatten. Wie bereits angedeutet, achtete der Staat in der Zeit des wirtschaftlichen Liberalismus auf die Nichteinmischung sowohl von staatlicher Seite, als auch von Arbeitnehmerseite. Gewerkschaften oder andere Arbeitnehmervertretungen entwickelten sich erst später. Erst im Zuge der Installation von Fabrikinspektionen wurden auch über die Arbeitsverhältnisse im Land statistische Erhebungen angelegt. Die gesetzliche Verankerung einer prüfbaren Mitteilungspflicht der Unternehmer über die gezahlten Löhne an die Finanz- und Gewerbeämter schleppte sich noch bis in die 1860er Jahre.71 Auch wenn sich die Beobachtungen und fixierten Datensätze in der Folge stark verbessert haben, so ist ihre Betrachtung dennoch mit Vorbehalt zu bearbeiten. Parallel zu dieser staatlichen Aufsicht über die Löhne vermehrten sich nach 1855 die Klagen über den zu geringen Verdienst. Man muss davon ausgehen, dass das gesamte Familieneinkommen, also einschließlich der Kinderarbeit, gerade das Existenzminimum sicherte. Im Umkehrschluss war eine Familie also auf dieses zusätzliche Einkommen der Kinderarbeit angewiesen. Ein Beispiel dient hierfür zur Illustration: Eine Granatschleiferin verdiente beim nicht ungefährlichen Bohren von 1.000 Granatsteinen täglich 25 Kreuzer, was gerade für ihren Lebensunterhalt, nicht aber für den ihrer Kinder ausreichte. Im Vergleich hierzu mussten sich Weber mit einem Tageslohn von 15 bis 20 Kreuzern abfinden. Ebenso wenig wie über die Löhne wachte der Staat über die Arbeitszeiten. In den Vorkriegsjahren lag die durchschnittliche Arbeitszeit bei rund zehn Stunden pro Tag bzw. 52 bis 56 Stunden pro Woche.

  • 72 Ott, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ende d (...)

54Im Gegensatz zur Lohnpolitik griff der Staat im Bereich der Kinderarbeit bzw. der Regulierung der Schulpflicht für jene Kinder bereits sehr früh ein. Durch eine Verordnung vom 4. März 1840 wurde bestimmt, dass schulpflichtige Kinder nicht vom Besuch der Schule wegen einer Beschäftigung in einer Fabrik befreit werden konnten. Wenigstens zwei Unterrichtsstunden am Tag hatten die Kinder zu besuchen, wobei sie den Unterricht auch in einer fabrikeigenen Schule besuchen konnten, wenn diese genehmigt war. Die Gesamtbeanspruchung der Kinder im Alter von elf bis 14 Jahren durfte zwölf Stunden täglich nicht überschreiten, wobei auch hier Ausnahmen möglich waren. Fabrikschulen bestanden beispielsweise in Lörrach oder Ettlingen, also in den Zentren der Textilindustrie. Im Jahr 1861 besuchten rund 450 Kinder solche Fabrikschulen im Land.72

  • 73 Vgl. Karl Friedrich Linnebach, Lebenserinnerungen eines badischen Bahnbeamten 1849-1944, Hrsg. vom (...)
  • 74 Peter Brandt; Reinhard Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, Zur Vor (...)
  • 75 Zum sozialen Wandel der Katholiken in Baden vgl. Willi A. Boelcke, Sozialgeschichte Baden-Württemb (...)

55Die Herkunft der badischen Arbeiter hatte bei der allmählichen Herausbildung eines so genannten Industrieproletariats erhebliche Bedeutung. Durch ihren Weggang aus den kleinen Höfen und Dörfern waren die Arbeiter vorgeprägt und blieben ihren traditionellen Umgangsformen verhaftet.73 Nicht wenige Arbeiter waren hier Pendler, welche über den Tag in den Fabriken der Städte und nachmittags und abends auf den Feldern ihrer Heimat zusätzlich arbeiteten. Einzig in Mannheim bildeten die Arbeiter allein durch ihre Masse eine nahezu geschlossene Gesellschaftsschicht, welche dauerhaft in der Stadt bzw. in abgeschotteten Vierteln und Stadtteilen verortet war. Hierbei ist anzumerken, dass dies kein Kriterium für eine Unterscheidung zu anderen Arbeitern in anderen badischen Industriezentren bildete, sondern lediglich die Masse und die zeitliche Entwicklung zu unterscheiden sind. Peter Brandt und Reinhard Rürup sprechen demnach auch von einem „spezifischen proletarischen Massenphänomen“74 in Mannheim, welches sich am Ende des 19. Jahrhunderts ausbildete und in der Folge zur Keimzelle der badischen Sozialdemokratie werden sollte. Insbesondere die Verlagerung der Industriestandorte aus dem Stadtzentrum in die Vororte und folgende Schaffung von reinen Arbeitersiedlungen trugen zu dieser Entwicklung bei. In den Vororten Waldhof, Neckarau, Rheinau, Käfertal und Feudenheim, welche nach und nach eingemeindet wurden, bestimmten Mietskasernen anstelle von Bauernhäusern das Ortsbild. In diesen Mietskasernen selbst lebten die Arbeiter keineswegs komfortabel, sondern überwiegend beengt. Diese Enge schloss die Arbeiter und ihre Familien aber immer fester zusammen und war die Voraussetzung für das Zustandekommen eines kollektiven Denkens und Handelns des Industrieproletariats. In diesem Zusammenhang muss auch auf die Reaktionen der beiden Konfessionen auf die sich abzeichnende Industrialisierung hingewiesen werden. Aufgrund der besseren Ausbildung und von Hause aus besser situierten Ausgangslage reagierten die Protestanten im Großherzogtum Baden schneller und anpassungsfähiger auf diesen Prozess der wirtschaftlichen und auch sozialen Veränderungen. Die Katholiken dagegen waren in sich nach wie vor bäuerlich und vorindustriell geprägt und entsprechend misstrauisch gegenüber diesen Umgestaltungen.75

1.3. Die badischen Parteien und ihre Politik vor 1914

1.3.1. Der Aufstieg der badischen Sozialdemokratie

  • 76 Vgl. Karl Birker, Die deutschen Arbeiterbildungsvereine 1840-1870 (Einzelveröffentlichung der hist (...)

56Wie bereits angedeutet, bildeten sich im Zuge des Kulturkampfes auf konfessioneller Basis auch erste Vereine und lose Vereinigungen von Arbeitern. In ihrer Gründungsphase stand noch nicht der Kampf um ein Mitspracherecht der organisierten Arbeiter im Vordergrund, sondern vielmehr die Aus- und Weiterbildung der Arbeiter in politisch-gesellschaftlicher Hinsicht. Diese nunmehr überkonfessionellen Arbeiterbildungsvereine entstanden zu Beginn der 1860er Jahre zuerst in Freiburg und Konstanz. Am Ende des Jahrzehnts zählten die Bildungsvereine in Baden rund 2.100 Mitglieder.76 Es ist allerdings festzuhalten, dass die badischen Arbeiterbildungsvereine politisch, im Gegensatz zum Verband Deutscher Arbeitervereine, zu den Liberalen oder zur Deutschen Volkspartei (DVP) tendierten.

  • 77 Zum Gegensatz zwischen den so genannten Lassalleaner und den so genannten Eisenachern in Baden vgl (...)

57Parallel hierzu führte die Gründung des Allgemeinen Deutschen Arbeiter-Vereins (ADAV) durch Ferdinand Lassalle und später der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei (SDAP), zunächst eine Oppositionsgruppe innerhalb des ADAV, zu einer starken Umwerbung der Arbeiterbildungsvereine. Hierbei erwies sich die SDAP in Süddeutschland bzw. Baden als erfolgreicher. Ihre Mitglieder vermochten es, die liberalen Führer abzuwählen und die Vereine an die Arbeiterbewegung anzunähern und schließlich anzugliedern.77

  • 78 Vgl. Lothar Gall, Sozialistengesetz und innenpolitischer Umschwung, Baden und die Krise des Jahres (...)
  • 79 Zu den Anfängen der sozialdemokratischen Kommunalpolitik in Mannheim vgl. Hermann Weber; Jörg Scha (...)
  • 80 Vgl. Heinz Hauser, 100 Jahre SPD in Mannheim, Eine Dokumentation, Hrsg. von der Sozialdemokratisch (...)
  • 81 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 43.
  • 82 Schadt, Die Sozialdemokratische Partei in Baden, S. 54f.
  • 83 Ebd., S. 148. Jörg Schadt verweist hierbei auf die Jahresberichte der Bezirksämter in Mittel- und (...)

58Wie im restlichen Kaiserreich hatten die Sozialdemokraten auch in Baden mit den Auswirkungen des Sozialistengesetzes von 1878 zu kämpfen. Allgemein betrachtet wurde in Baden dieses Gesetz weitaus milder bzw. weniger restriktiv angewendet als andernorts, was entsprechend nicht zu einer Radikalisierung, sondern zunächst zu Anpassungstendenzen innerhalb der Arbeiterschaft führte.78 Gleichfalls führte das Sozialistengesetz zu einer Fixierung der Partei auf Wahlen und Wahlkämpfe, da es in den Betrieben bei Strafe verboten war, zu agitieren oder neue Mitglieder anzuwerben. Sehr früh erkannte die Partei die Notwendigkeit, die bestehende Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung durch konstruktive Mitarbeit auf kommunaler und regionaler Ebene langfristig zu verändern. In Baden wurden 1878 erstmals sozialdemokratische Abgeordnete in das Mannheimer Stadtparlament und 1884 in den Stadtrat gewählt.79 Der Mitgliederanteil der Mannheimer SPD umfasste in den 1880er Jahren gut ein Viertel bis ein Drittel der gesamten Mitgliederzahl in Baden. Bei den Reichstagswahlen 1884 wurde die SPD dort mit 40,6 Prozent erstmals stärkste Kraft; das erstmals 1890 eroberte Mandat im Reichstag blieb von 1898 bis 1933 ununterbrochen in ihrer Hand.80 In Mannheim kam der SPD neben den bereits beschriebenen sozioökonomischen Rahmenbedingungen auch die ausgebildete bürgerlich-demokratische Tradition zugute, welche sich schon in den 1860er und 1870er Jahren gegen den Nationalliberalismus behaupten konnte.81 Neben dem nordbadischen Mannheim waren es die Städte Karlsruhe und Pforzheim, in welchen die SPD ihre meisten Wählerstimmen erringen konnte. Pforzheim bildete aber insofern eine Ausnahme, da im Umland der Stadt nach wie vor überdurchschnittlich viele Pendler der Schmuckindustrie, umgangssprachlich Goldschmiedebäuerlein genannt, wohnhaft waren. Aber selbst hier entfielen schon 1877 zwei Drittel der Stimmen in die Stadt Pforzheim.82 Im Vergleich hierzu blieben nach Aufhebung des Sozialistengesetzes die mittel- und südbadischen Ortsvereine weit zurück. Ein Grund war die immer noch stark vorhandene Prägung bzw. Bindung durch den Katholizismus der – größtenteils weiblichen – Arbeiterschaft. Ausnahmen bildeten hier Freiburg, Offenburg und in geringem Maße Baden-Baden.83 In den nordöstlichen Landesteilen bewegte sich der Stimmenanteil der SPD bei Wahlen bis einschließlich 1905 bei rund einem Prozent. Diese Ergebnisse entsprachen sowohl den geringen Mitgliederzahlen bei der Landbevölkerung als auch dem Grad der Industrialisierung der Region Buchen-Tauberbischofsheim-Wertheim.

  • 84 Vgl. Jörg Schadt (Hrsg.), Im Dienst an der Republik, Die Tätigkeitsberichte des Landesvorstands de (...)
  • 85 Schadt, Die Sozialdemokratische Partei in Baden, S. 146.

59Insgesamt machten sich diese ersten Erfolge auf kommunaler und regionaler Ebene am Ende der 1880er Jahre, insbesondere aber in der ersten Hälfte der 1890er Jahre, sowohl bei den sozialdemokratischen Kandidaturen84 als auch bei den Mitgliederzahlen85 bemerkbar:

1891

1.500 Mitglieder in

29 Lokalorganisationen

Ende 1897

3.242 Mitglieder in

76 Lokalorganisationen

Ende 1902

4.004 Mitglieder in

96 Lokalorganisationen

Ende 1904

7.332 Mitglieder in

114 Lokalorganisationen

Anfang 1914

25.365 Mitglieder in

226 Lokalorganisationen.

  • 86 Vgl. ebd. Jörg Schadt nennt für das Jahr 1907 350 und für das Jahr 1911/12 schon 1.898 weibliche M (...)
  • 87 Vgl. hierzu die Berichte der Polizei an den Landeskommissär Karlsruhe über die Aktivitäten der Soz (...)
  • 88 Zur organisatorischen Neuausrichtung der Partei im Zuge der Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890 (...)
  • 89 Nach den Berichten der Offenburger Parteizeitung Volksfreund wurden im Amtsbezirk Pforzheim im Jah (...)
  • 90 Vgl. hier die Reichstagswahlen 1893 und 1898 bei Schadt, Die Sozialdemokratische Partei in Baden, (...)
  • 91 Vgl. Günther Haselier, Adolf Geck als Politiker und Mensch im Spiegel seines schriftlichen Nachlas (...)

60Das starke Anschwellen der Mitgliederzahlen, sowohl bei männlichen als im Verhältnis auch bei weiblichen86 Arbeitern, erfuhr noch einmal nach 1900 einen enormen Schub. Was waren die Gründe für den ernormen Mitgliederzuwachs nach 1890? Einerseits war die Aufhebung bzw. Nichtverlängerung des Sozialistengesetzes im Jahr 1890 entscheidend. Die Arbeiter konnten sich nunmehr frei zur ihrer Bewegung und damit zu ihrer Partei bekennen, auch wenn sie dafür noch mit Repressalien rechnen mussten.87 In der Folge verstärkte die Partei selbst natürlich ihre Agitation in den Betrieben und im Vorfeld von Wahlen, was zusätzliche Wähler bzw. Neumitglieder ansprach.88 So führte beispielsweise die Agitation im Vorfeld der Reichstagswahlen 1893 zur Gründung von drei neuen Ortsvereinen.89 Gleiches lässt sich für die von allen Parteien hart umkämpfte Landtagswahl 1895 sagen. Das Ergebnis dieser Bemühungen war, dass die Nationalliberalen bei Wahlen immer mehr zurückgedrängt werden konnten, wohingegen das Zentrum weiterhin seine Stimmenanteile behaupten konnte.90 Auf kommunaler Ebene stießen nunmehr auch verstärkt kleine Gewerbetreibende bzw. Selbstständige und Intellektuelle zur SPD, welche vormals im Lager der bürgerlichen Demokraten beheimatet gewesen waren. Eine kleine Gruppe um den Offenburger Demokraten Adolf Geck91, Patenkind des Finanzministers der badischen Revolutionsregierung von 1849 Amand Goegg, wechselte 1882 zur SPD und spielte in der Folge nicht nur aufgrund seiner Tätigkeit als Verleger eine tragende Rolle innerhalb der badischen Sozialdemokratie.

  • 92 Vgl. Schadt, Die Sozialdemokratische Partei in Baden, S. 76-82 und S. 161-187.
  • 93 Für einen Überblick über die Entwicklungen und Auswirkungen der Revisionismusdebatte auf Baden vgl (...)
  • 94 Vgl. Hans-Joachim Franzen, Auf der Suche nach politischen Handlungsspielräumen, Die Diskussion um (...)

61Im späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts galt die badische Sozialdemokratie als einer der markantesten Teile des rechten Flügels der SPD. Pragmatisch hatte sie stellenweise begonnen, mit den bürgerlichen Parteien zusammenzuarbeiten. Hierbei bediente man sich einer flexiblen Wahltaktik, mit der sozialdemokratische Kandidaten etwa bei Gemeinderatswahlen auf bürgerlichen Listen antraten. Stellenweise waren SPD-Stadtverordnete in den vermeintlichen Hochburgen der Sozialdemokraten aber auch auf Hilfe anderer Parteien angewiesen. Bei Landtags- und Reichstagswahlen wurden bürgerliche Kandidaten bei Stichwahlen – unter Voraussetzung bestimmter Bedingungen – gewählt, einzig um die Nationalliberalen zu schwächen. Dieses Verhalten brachte die badische SPD schnell in Gegensatz zu allen Richtungen und Flügeln der Gesamtpartei, welche diesen Annäherungskurs an das liberale Bürgertum ablehnten. Dieser Annäherungsversuch war allerdings nur eine unter vielen Möglichkeiten, welche die Partei spätestens seit 1890 diskutierte. Diese zum Teil radikaleren Bewegungen, wie die so genannten Jungen Wilden, konnten von der Partei zu diesem Zeitpunkt noch integriert werden. Im späteren Verlauf der Geschichte der Partei, insbesondere während des Ersten Weltkriegs, werden sich Teile dieser inneren Opposition abspalten und selbstständige politische Richtungen einschlagen.92 Der sozialdemokratische Theoretiker Eduard Bernstein provozierte 1896 die so genannte Revisionismusdebatte, in welcher er die revolutionäre sozialdemokratische Lehre nach Karl Marx offen in Frage stellte. Die Parteigranden um August Bebel und auch Karl Kautsky widersprachen Bernstein. Diese Diskussion, welche sich in der Folge zu einem heftig ausgetragenen Streit entwickelte, konnte erst auf dem Parteitag 1903 in Dresden beigelegt werden. Die reformistischen Thesen Bernsteins wurden verworfen und mehrheitlich, auch von den badischen Delegierten, abgelehnt. Auch wenn die badischen Sozialdemokraten die Thesen Bernsteins auf mehreren Ebenen bereits in die Tat umgesetzt hatten, so spiegelte dies lediglich die Meinungen der führenden Repräsentanten der Partei wider.93 Die Mehrheit der Mitglieder in Baden vertrat nicht die Meinung der Revisionisten um Bernstein.94

1.3.2. Die Großblock-Politik

  • 95 Gemeint sind in diesem Fall die Hauptwahlen zur Zweiten Kammer des Badischen Landtages. Das Zentru (...)
  • 96 Der Begriff Großblock leitet sich vom ehemaligen Wahlbündnis aller liberalen Parteien ohne Beteili (...)
  • 97 Vgl. Thiel, Die Großblockpolitik der Nationalliberalen Partei Badens 1905 bis 1914, S. 31ff.
  • 98 Vgl. Frank Engehausen, Die Anfänge der Sozialdemokraten im badischen Landtag 1891-1904, Zur Vorges (...)

62Die beiden Hauptgegner der Nationalliberalen, die SPD und das Zentrum, sprachen unterschiedliche Wählerschichten an. Die SPD stützte sich im Wesentlichen auf eine städtische Arbeiterschaft, wohingegen das Zentrum seine Unterstützer überwiegend bei der katholischen Landbevölkerung rekrutieren konnte. Diese beiden Parteien wurden jedoch durch das Wahlsystem benachteiligt. Nach einer Verfassungsänderung im Jahr 1904 stand das Zentrum bei der Landtagswahl im darauf folgenden Jahr vor einer absoluten Mehrheit.95 Hierbei war entscheidend, dass die primäre Forderung der bisherigen Oppositionsparteien, die völlige Demokratisierung des Wahlrechts, nunmehr nahezu hinfällig war. Ein Zusammenschluss der anderen Parteien im Angesicht einer drohenden Mehrheit des Zentrums war somit unumgänglich. Für die Nationalliberalen war es erforderlich geworden, mit den ehemaligen sozialdemokratischen Gegnern ein Bündnis gegen das Zentrum einzugehen. Im Oktober 1905 vereinbarten alle liberalen Parteien mit den Sozialdemokraten ein Stichwahlabkommen, nach dem eine Mehrheit des Zentrums verhindert werden sollte. Bei seiner Veröffentlichung war dieses Abkommen eine Sensation, kooperierte hier doch die so genannte Staatspartei mit der ehemaligen Umsturzpartei. Die rechten Parteien (Zentrum, Konservative und Bund der Landwirte) stellten 32 Abgeordnete, denen nunmehr 41 Mandate des neuen Großblocks96 (Nationalliberale, Demokraten, Freisinnige und Sozialdemokraten) gegenüberstanden. Die SPD verdoppelte ihre Abgeordnetenzahl in der Stichwahl gar auf zwölf Sitze.97 Diese Landtagswahl und das folgende Abkommen über eine Stichwahl markierten das vorläufige Ende der gemeinsamen Opposition von Zentrum und Sozialdemokraten gegen den Nationalliberalismus. Die Verfassungsrevision und die direkt daraus folgenden Ergebnisse bei den Landtagswahlen machten es erstmals möglich, die tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse im Land annähernd widerzuspiegeln.98

  • 99 Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 49ff.
  • 100 Ebd., S. 50.

63Mit dieser neuen Macht ausgestattet, warben die Sozialdemokraten bei den bürgerlichen Parteien für mehr Vertrauen in ihre Partei. Wie bereits in den 1880er Jahren war die Fraktion bemüht, durch konziliantes Auftreten, konstruktive Zusammenarbeit und eine gemäßigte Agitation ihre Vorstellungen in das Plenum einzubringen und entsprechende Reformvorhaben durchsetzen zu können. Diesem Eifer standen allerdings noch interne Streitigkeiten und ein immer wieder wechselndes Abstimmungsverhalten – auch innerhalb des Großblocks – im Weg. Auch die Nationalliberalen waren insbesondere in der ersten Hälfte der Legislaturperiode nur zu einer punktuellen Zusammenarbeitung bereit.99 Dieses Verhalten änderte sich mit der erneuten Wahlniederlage bei der Landtagswahl 1909. Ein Vergleich100 der Wahlen von 1905 und 1909 belegt die Verschiebungen im Wählerverhalten:

 

 

1905

1909

Sozialdemokraten gesamt

17,0%

28,1%

Nationalliberale

30,2%

24,5%

Demokraten

4,1%

4,7%

Freisinnige

1,2%

2,2%

Nationalsoziale

0,3%

0,4%

Liberale gesamt

35,8%

31,8%

Zentrum

42,4%

29,8%

Konservative

2,9%

5,9%

BdL

0,9%

2,9%

Rechsblock gesamt

46,2%

38,6%.

  • 101 Ebd., S. 49.
  • 102 Thiel, Die Großblockpolitik der Nationalliberalen Partei Badens 1905 bis 1914, S. 82ff.
  • 103 Vgl. Winfrid Halder, Katholische Vereine in Baden und Württemberg 1848-1914, Ein Beitrag zur Organ (...)
  • 104 Kremer (Bearb.), Mit Gott für Wahrheit, Freiheit und Recht, S. 51.

64Innerhalb der Nationalliberalen setzte sich in der Folge ein nach links orientierter Flügel durch, der hauptsächlich in der schwankenden Haltung zwischen Konservatismus und Liberalismus den Hauptgrund in der schwindenden Wählergunst sah. Dieser Linksruck ist in der Folge von entscheidender Bedeutung für die Beteiligung der Nationalliberalen an der Vorläufigen Volksregierung im November 1918. Für die SPD war die Landtagswahl von 1909 eine Bestätigung ihres Verhaltens bzw. ihrer Annäherung an die Nationalliberalen.101 Neben dem eindrucksvollen Ergebnis auf Landesebene vermochte es die Partei nun auch, auf dem Land bzw. in kleineren Städten Wähler für sich zu gewinnen. In den Städten mit weniger als 2.000 Einwohnern stimmten nahezu 19 Prozent für die SPD und die Zuwachsraten bei der Landbevölkerung betrugen gar 200 Prozent und mehr. Nach der Stichwahl hatte die SPD 20 Mandate. Dem Großblock gehörten nun 44 Abgeordnete an, während die Rechten 29 Abgeordnetensitze innehatten.102 Auch wenn der Erfolg der Sozialdemokraten als ein Triumph bezeichnet werden muss und die Verluste der Nationalliberalen und des Zentrums immens waren, so täuscht das Wahlergebnis über die Wahlstatistik hinweg. Das Zentrum beispielsweise trat nur in 53 von 73 Wahlkreisen an und büßte in seinen eigentlichen Hochburgen kaum Wähler ein. Lediglich in den industrienahen Vorstädten waren die Verluste evident. Trotz der Wahlniederlage hielt die Führung des Zentrums an ihrem Bündnis mit den Konservativen fest. Der Zentrumsführer Theodor Wacker bestätigte dies im November 1909 in einer Rede vor dem katholischen Bürgerverein103 in Freiburg:»[…] Das große Ziel, eine Mehrheit der Rechten zu erreichen, bleibt bestehen, das Ziel, das wir unverrückt im Auge behalten müssen durch Unterstützung der Konservativen zu den Zentrumsstimmen. Wenn wir auch bei dieser Wahl keine besonders günstigen Erfahrungen in diesen Punkte gemacht, wo die Scharen der konservativen Wähler gelichtet schienen, so darf uns das doch einen anderen Weg als den bisher betretenen nicht zeigen. […]«104

  • 105 Vgl. Konrad Elsässer, Die badische Sozialdemokratie 1890 bis 1914, Zum Zusammenhang von Bildung un (...)
  • 106 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 50.
  • 107 Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 51f.
  • 108 So der badische Innenminister Johann Heinrich von und zu Bodman am 13. Juli 1910 in der Ersten Kam (...)

65Die Parteien des Großblocks überwanden in der Folge im Landtag schnell gegenseitige Vorbehalte und brachten wichtige Reformen, etwa in der Kultur- und Bildungspolitik105, auf den Weg. Die Nationalliberalen bezweckten hierbei nicht nur eine Verhinderung einer vom Zentrum geführten Mehrheit, sondern auch eine schrittweise „Integration der Sozialdemokratie in die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung“106. Diese versuchte Integration und auch Vereinnahmung durch die Regierung blieb bei den Sozialdemokraten nicht ohne Folgen. Parallel zu ihren Fortschritten bei der Durchsetzung eigener Reformvorhaben und den damit verbundenen Kompromissen auf anderen Gebieten entfremdete sich die Partei von einzelnen Gruppen und Personen, welche den Weg der Teilnahme an politischen Entscheidungsprozessen so nicht mitgehen wollten. Auch wenn es zu diesem Zeitpunkt noch nicht zu einer inneren Zerreißprobe der Sozialdemokraten kam, so nahmen die parteiinternen Diskussionen und teils sehr persönlich ausgefochtenen Streitigkeiten an Heftigkeit zu.107 Im Gegensatz dazu veränderte sich allerdings auch die Sicht auf die Sozialdemokraten. Bei aller Kritik an ihrer Programmatik lobte die großherzogliche Regierung die SPD als »großartige Arbeiterbewegung zur Befreiung des vierten Standes, zur Emporhebung der großen Massen der Arbeiter, die mitarbeiten wollen im Staatsleben, die sich betätigen wollen, und in dieser Beziehung muß man ihnen entgegenkommen«108 – ein unerhörter Vorgang im kaiserlichen Deutschland.

  • 109 Vgl. Karl Otto Watzinger, Wilhelm Kolb, in: Badische Biographien, Neue Folge, Bd. IV, Hrsg. von Be (...)
  • 110 Vgl. Wilhelm Kolb, Die Taktik der badischen Sozialdemokratie und ihre Kritik, Karlsruhe 1910.

66An dieser Stelle muss ein Blick auf die Nachbarstaaten Badens bzw. das Deutsche Kaiserreich im letzten Jahrzehnt vor dem Ersten Weltkrieg gerichtet werden. Eine gleichbedeutende Parteienkonstellation wie in Baden entstand Ende 1909 auch in Bayern, wo dieses Bündnis allerdings eine absolute Mehrheit des Zentrums nicht verhindern konnte. In Württemberg dagegen gestaltete sich die Zusammenarbeit eher unverbindlich und daher auch nicht beständig. Der Linksschwenk der Nationalliberalen in Baden korrespondierte mit dem Zerfall des so genannten Bülow-Blocks auf Reichsebene. Die folgende Regierungsmehrheit war auf die Nationalliberalen nicht mehr angewiesen, so dass diese sich auch in der Reichspolitik nach neuen Partnern umsahen. Der Entwicklung in Baden kam somit eine Vorreiterrolle zu, um für die Nationalliberalen sowohl auf Landes-wie auch auf Reichsebene neue Bündnispartner zu finden und die festgefahrenen Fronten der Parteipolitik insgesamt neu auszurichten. Im Umkehrschluss wollten die Sozialdemokraten mit ihrer Zusammenarbeit deutlich machen, dass sie durchaus zur Übernahme von Verantwortung im Stande waren. Dies, so propagierte es vor allem Wilhelm Kolb109, führe langfristig zur Verwirklichung aller sozialistischen Zielvorstellungen.110 Die Führung der badischen Sozialdemokraten war sich darüber hinaus bewusst, dass die Partei aufgrund der sozialen Gegebenheiten in Baden nicht eine absolute Mehrheit gegen das Zentrum erreichen würde.

  • 111 Vgl. Franzen, Auf der Suche nach politischen Handlungsspielräumen, Bd. 1, S. 99ff.
  • 112 Vgl. Haselier, Adolf Geck als Politiker und Mensch im Spiegel seines schriftlichen Nachlasses, in: (...)
  • 113 Vgl. Kolb, Die Taktik der badischen Sozialdemokratie und ihre Kritik, S. 28ff.

67Im folgenden Jahr 1910 entzündete sich der Konflikt zwischen der Gesamtpartei und den badischen Genossen erneut an der Frage der Budgetbewilligungen. Bereits seit 1891111 hatte die SPD in Baden das vorgeschlagene Budget der großherzoglichen Regierung bewilligt und stellte sich damit demonstrativ auch gegen Parteitagsbeschlüsse. Die beiden führenden Repräsentanten der badischen SPD, Kolb und Ludwig Frank, sahen diese konstruktive Zusammenarbeit als weiteren Teil eines verstärkten Einflusses auf die bürgerlich-liberalen Gesellschaftsschichten an. Dieser nachhaltige Eindruck von Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit sollte allen bisher nicht angesprochenen Wählerschichten die Furcht vor den Sozialdemokraten nehmen. Neben der Frage des Budgets war es vor allem der nunmehr gepflegte Umgang der sozialdemokratischen Abgeordneten mit dem großherzoglichen Haus. Für Aufsehen sorgte beispielsweise 1909 der so genannte Gang zum Hofe des Landtagsvizepräsidenten Anton Geiß, der diesen Akt als notwendige Repräsentationspflicht ansah. Zwei Jahre zuvor musste der damalige Landtagsvizepräsident Adolf Geck aus seinem Amt ausscheiden, da er sich weigerte, an den Begräbnisfeierlichkeiten des populären Großherzogs Friedrich I. teilzunehmen.112 Ludwig Frank und Wilhelm Kolb nahmen dagegen demonstrativ an dem Begräbnis teil, wofür sie in scharfer Form von der Führungsspitze der badischen SPD kritisiert wurden. Kolb und Frank verteidigten ihre Teilnahme bzw. ihre Haltung zur Monarchie als taktische Frage, die der Gesamtstrategie unterzuordnen sei.113 Die Gegensätze innerhalb der SPD in der Frage der Stellung zur Monarchie werden im November 1918 unter dem Eindruck einer veränderten Staatsform erneut aufbrechen.

1.3.3. Im Vorfeld des Ersten Weltkrieges

  • 114 In diesem Zusammenhang sind die unterschiedlichen Sichtweisen einer parlamentarischen Monarchie in (...)
  • 115 Vgl. Thiel, Die Großblockpolitik der Nationalliberalen Partei Badens 1905 bis 1914, S. 164ff.

68Die Entstehung und weitere Entwicklung der Großblock-Politik seit 1904/05 lässt zunächst den Schluss zu, dass sich die Vorstellungen der Sozialdemokraten über einen langfristigen Weg zur tatsächlichen Machtübernahme bzw. gesellschaftlichen Veränderung bestätigt hatten. Die Reichstagswahl 1912 gab diesen Hoffnungen vordergründig eine weitere Berechtigung. Die SPD vermochte es in Anlehnung an die badischen Verhältnisse nun auch auf Reichsebene, eine Zusammenarbeit mit den Liberalen, den Freisinnigen und dem unter neuer Führung stehenden Zentrum zustande zu bringen. Für sich genommen stand diese Parteienkonstellation für eine Verschiebung der Macht von der Regierung hin zum Parlament bzw. für die Entstehung einer parlamentarischen Monarchie114. Demgegenüber muss festgehalten werden, dass unter dem Eindruck einer so genannten Roten Gefahr die überwunden geglaubten Klassenfronten neu aufbrachen. Der in der Wahl unterlegene schwarz-blaue Block reagierte nicht, anders als von den Sozialdemokraten vorausgesagt, mit einer allmählichen Politik der Einsicht und Kooperation, sondern mit einer Wiederbelebung der alten Feindbilder. Die alten Eliten aus Industrie oder Großgrundbesitz unterstützten diese Wiederbelebung nach Kräften. Auf der anderen Seite muss konstatiert werden, dass der Wille zur Systemüberwindung bei den Nationalliberalen nicht stark genug ausgeprägt war, um den Vertretern jenes Systems entschieden entgegentreten zu können. Ähnlich wie bei den Sozialdemokraten drohte den Nationalliberalen bei jedem Schritt der Veränderung die Spaltung der Partei. Somit gingen die Nationalliberalen ein Bündnis ein, das programmatisch schon gescheitert war, bevor es begonnen hatte.115

  • 116 Remmele, Baden vom Absolutismus zum Volksstaat, S. 52.

69Die wieder belebte antisozialistische Agitation kam bei den Landtagswahlen 1913 vor allem dem Zentrum zugute. Die Führer des Zentrums forcierten hier aber nicht nur ihre Angriffe auf die Sozialdemokraten, sondern damit auch auf den Großblock, welcher endlich überwunden werden sollte. Dem Rechtsblock gelang es insgesamt, seine Verluste aus der Wahl 1909 wieder auszugleichen. Betrachtet man die Periode seit 1905, so ging das Zentrum als einzige Partei leicht gestärkt aus der Zeit des Großblocks hervor. Die Linksliberalen konnten ihr Ergebnis von 1909 nahezu halten, während die SPD Verluste zu verzeichnen hatte. Auch wenn beide Parteien zusammen im Landtag noch über eine Mehrheit verfügten, so verkam der Großblock nur noch zu einem »Scheingebilde«116 und war damit de facto gescheitert. In der Folge begann parallel dazu eine Phase einer liberal-klerikalen Verständigungs- und Kompromisspolitik.

  • 117 Vgl. Franzen, Auf der Suche nach politischen Handlungsspielräumen, Bd. 1, S. 233-245.
  • 118 Vgl. Dieter Groh, Negative Integration und revolutionärer Attentismus, Die deutsche Sozialdemokrat (...)
  • 119 In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass sich Ludwig Frank erst seit 1905 den Positionen der b (...)

70Für die badischen Sozialdemokraten kamen die Wahlniederlage und das folgende Scheitern ihrer Großblock-Politik unerwartet.117 Die Partei hatte zwei Ziele verfehlt: Weder drang sie in das nationalliberale Wählerpotenzial ein und band es dauerhaft an sich, noch konnte sie der Gesamtpartei ihre Strategie einer langfristigen Vertrauensbildung vermitteln. Neben dem schlechten Wahlergebnis machten sich die führenden Genossen auch Sorgen wegen erstmals rückläufiger Mitgliederzahlen. In allen süddeutschen Ländern verstärkten sich parallel dazu wieder Vorbehalte und offene Repressionen gegen die Sozialdemokraten.118 In Baden – wie 1912 bei den Wahlen im Reich – waren die Reformisten in die Defensive geraten. Nach der Landtagswahl 1913 traten in der badischen SPD wieder jene inneren Debatten und Flügelkämpfe zu Tage, welche schon den Eintritt in die Politik des Großblocks begleitet hatten. Dabei ist festzuhalten, dass die überwiegende Mitgliederzahl der Parteiführung ihre Gefolgschaft – auch bei Abstimmungen auf den Landesparteitagen – nicht versagte. Mit der Wahlniederlage traten allerdings die untere und mittlere Führungsschicht aus der Deckung, welche sich insbesondere um das Verhältnis der Landespartei zur Gesamtpartei sorgten. Sie gingen damit offen auf Konfrontationskurs zur Gruppe um Wilhelm Kolb und Ludwig Frank119. Dieser innere Widerstand forderte vor allem wieder eine stärkere Abgrenzung gegenüber den Liberalen und Konservativen. Einer der Wortführer war der Offenburger Verleger Adolf Geck.

  • 120 Vgl. Schadt (Hrsg.), Im Dienst an der Republik, S. 26 und 38ff.
  • 121 Vgl. Franzen, Auf der Suche nach politischen Handlungsspielräumen, Bd. 1, S. 255f.
  • 122 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 56.

71Neben Offenburg war das vom Industrieproletariat geprägte Mannheim ein weiteres Zentrum des Widerstandes. Hier betätigten sich in erster Linie die starken örtlichen Gewerkschaften und der – von Ludwig Frank 1904 gegründete und gut organisierte – sozialistische Jugendverband120 an der inneren Opposition gegen den Kurs der Reformisten. Peter Brandt und Reinhard Rürup stellen in dieser Beziehung die Frage nach der Basis der später folgenden Rätebewegung in Baden, die sich überwiegend aus den Mitgliedern eben jener Vorkriegsopposition gegen die Reformisten rekrutierte. Als Beispiel dient ihnen der spätere Vorsitzende des Arbeiter-bzw. Volksrates Karlsruhe, Richard Horter.121 Er gehörte vor 1914 zu den Kritikern des Reformkurses der badischen Sozialdemokraten.122 Dem gegenüber halten Peter Brandt und Reinhard Rürup fest, dass vor allem das Fehlen charismatischer Führungspersönlichkeiten ausschlaggebend dafür war, dass es in Baden nicht zur Bildung einer geschlossenen linksradikalen Opposition kam. Diese sollte sich erst unter dem Eindruck des Burgfriedens im Ersten Weltkrieg und der damit verbundenen Verständigung mit eben jenen Kräften gründen, welche die Partei vor 1914 vordergründig bekämpft hatte.

2. Vorgeschichte und Verlauf der November-Revolution 1918 in Baden

72Das Attentat von Sarajevo auf den österreichisch-ungarischen Thronfolger Franz Ferdinand am 28. Juni 1914 wirkte zum damaligen Zeitpunkt nur auf Wenige wie ein Fanal für das Ende einer Ära. Auch in der folgenden Phase von gegenseitigen Kriegsdrohungen, Ultimaten und Mobilmachungen zwischen den europäischen Großmächten war der damit drohende Waffengang letztendlich nur die unausweichliche Konsequenz für die Behauptung der eigenen Vormachtsstellung im so genannten Konzert der Großen in Europa. Das Deutsche Kaiserreich tat sich hierbei weder durch eine zurückhaltende Position noch durch eine wirkungsvolle diplomatische Vermittlerrolle hervor – im Gegenteil. Die dies begleitenden Vertrags- und Bündniskonstellationen bis zum Jahre 1914 seien hierbei nur angedeutet. Im Endeffekt manövrierte sich das Kaiserreich in eine Position, welche es unausweichlich machte, mit dem verbündeten Österreich-Ungarn in einen Krieg gegen die Entente zu ziehen.

  • 123 Der Begriff selbst stammt von dem amerikanischen Diplomat und Historiker George F. Kennan („ The g (...)

73Im Nachhinein sprechen Historiker hier vom Ende des seit der Französischen Revolution 1789 andauernden so genannten „langen 19. Jahrhunderts“. Dieses Ende bzw. die letztendlichen Auswirkungen in politischer, wirtschaftlicher und auch gesellschaftlicher Hinsicht waren zum damaligen Zeitpunkt natürlich noch nicht zu überblicken. Mit der Kenntnis der folgenden Entwicklungen wird der Erste Weltkrieg heute aber auch als die „Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts“123 bezeichnet. Diese Argumentationslinie geht davon aus, dass eben jener Krieg, der sich in der Folge zu einem Weltkrieg ausbreitete, schon die politisch-wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und damit auch ideologischen Grundlagen für den Zweiten Weltkrieg im Jahre 1939 legte.

  • 124 Vgl. Imanuel Geiss, Juli 1914, Die europäische Krise und der Ausbruch des Ersten Weltkrieges, 2. A (...)
  • 125 Vgl. Dieter Groh; Peter Brandt, „Vaterlandslose Gesellen“, Sozialdemokratie und Nation 1860-1990, (...)
  • 126 Vgl. Susanne Miller, Burgfrieden und Klassenkampf, Die deutsche Sozialdemokratie im Ersten Weltkri (...)
  • 127 Zit. nach ebd., S. 71f.

74Bis heute erstaunen die Bilder und Berichte von kriegsbegeisterten Massen, welche in langen Zügen mit blumenverzierten Waffen an die Fronten fuhren. Die Untersuchungen dieser allgemeinen Kriegsbegeisterung in ganz Europa hat in den letzten Jahren ein differenziertes Bild dieser Sehnsucht nach einem finalen Waffengang ergeben. Die Juli-Krise124 zeigte an sich aber bereits, dass die überwiegende Mehrheit sowohl der Fürsten, als auch der Bürger im Deutschen Kaiserreich die gewaltsame Auseinandersetzung insbesondere mit dem so genannten Erbfeind Frankreich auch als eine gesellschaftliche Notwendigkeit ansahen. Die Sozialdemokraten bildeten hier in ihrer Mehrheit keine Ausnahme. Im Zuge dieses vermeintlichen Verteidigungskrieges fürchteten die führenden Sozialdemokraten, ins patriotische Abseits gedrängt zu werden. Die Diffamierung als „vaterlandslose Gesellen“125 wirkte bei den Genossen immer noch nach, was diese entsprechend empfänglich für eine nationale Kriegsbegeisterung machte. Für die Sozialdemokraten war der Krieg weniger eine gewaltsame Auseinandersetzung als vielmehr die Chance, die eigene Verlässlichkeit unter Beweis zu stellen. Selbst Kaiser Wilhelm II. sprach davon, dass er »nun keine Parteien mehr kenne, sondern nur noch Deutsche«. Auch der badische Reichstagsabgeordnete Frank versuchte die Partei von der Notwendigkeit der Bewilligung der notwendigen Kriegskredite zu überzeugen.126 Am 28. August 1914 schrieb Ludwig Frank an den Historiker Gustav Mayer: »Statt eines Generalstreiks führen wir für das preußische Wahlrecht einen Krieg«.127 Der Kriegsfreiwillige Ludwig Frank fiel am 3. September 1914 an der Westfront.

2.1. Die Auswirkungen des Ersten Weltkrieges auf Baden

2.1.1. Die Haltung der Arbeiterbewegung zum Krieg

  • 128 Vgl. Franzen, Auf der Suche nach politischen Handlungsspielräumen, Bd. 1, S. 246-261.
  • 129 Volksstimme 202 (30. Juli 1914), in: Wolfgang Brach und Fritjof Kleff (Bearb.), Säumt keine Minute (...)

75In der badischen Politik beherrschte in der ersten Julihälfte 1914 zunächst das auseinander gebrochene Bündnis zwischen Nationalliberalen und Sozialdemokraten im Landtag die Schlagzeilen der Kommentatoren.128 Die Bevölkerung selbst registrierte die Möglichkeit eines tatsächlichen Krieges erst allmählich im Laufe der zweiten Julihälfte. Ein sichtbarer Ausdruck für den immer noch vorhandenen Wunsch nach Frieden waren die überaus zahlreich besuchten Friedenskundgebungen, welche von der SPD beispielsweise in Lörrach, Freiburg, Karlsruhe oder Mannheim organisiert wurden. Das Mannheimer Parteiorgan berichtete über eine der letzten Friedenskundgebungen in der Stadt: »Die heutige, von circa 6.000 Männern und Frauen besuchte Volksversammlung ist einig mit den Sozialisten aller Länder in dem Abscheu gegen den Krieg, der Tod, Verstümmelung, Arbeitslosigkeit und Hungersnot für viele Millionen Menschen bedeutet. In ernster Stunde appelliert die Versammlung an das Kulturgewissen der Demokratie in Frankreich und England, sich nicht zum Werkzeug des Zarismus machen zu lassen, sondern in Freundschaft, zusammen mit dem deutschen Volke, an den Aufgaben des Friedens zu arbeiten129 Bemerkenswert ist, dass diese Kundgebungen, wie etwa in Freiburg, oftmals von studentischen Gruppen und Vereinigungen massiv gestört wurden. Diese Aktionen fanden ihren Widerhall in den großen Melde- und Freiwilligenzahlen unter der deutschen Studentenschaft im Sommer 1914.

  • 130 Zit. nach Hug, Geschichte Badens, S. 292.

76Im Gegensatz zu diesen letzten Friedensbemühungen ist allerdings auch zu vermerken, dass von staatlicher Seite sehr früh damit begonnen wurde, eine nationale Einheit zu propagieren, in der für die Dauer des Krieges alle gesellschaftlichen Gegensätze aufgehoben werden sollten und entsprechend alle negativen Einflüsse unterdrückt werden mussten. Der Schriftsteller Ernst Glaeser beschrieb hierzu eine Szene am Freiburger Hauptbahnhof: »Als wir in Freiburg einfuhren, schäumte der Bahnsteig von Stimmen. Studenten in phantastischen Jacken sprangen mit Gesang auf den Zug. […] Soldaten, in deren Gewehrläufen Rosensträuße staken, wurden beschenkt, als hätten sie Geburtstag. […] In den breit geöffneten Türen der Viehwagen hingen wie ein Bündel brauner Früchte lachende runde Soldatengesichter. Die Wagen wogen in Laub und Fahnen, ihre Fronten waren mit Kreide übermalt. […] An den Abteilen der Offiziere hingen sogar kleine Birken mit sehr bunten Bändern geschmückt, manchmal mit einer Wurst. Alle Menschen lachten, am meisten die Soldaten. Fuhren sie in die Ferien oder auf eine Kirmes? Als unser Zug anzog und in sanfter Eile den Bahnhof verließ, intonierte die Musikkapelle: ‚ Deutschland, Deutschland über alles. ’Dröhnend fiel die Menge ein. […] Vorne neben dem Klosett sangen die Soldaten: ‚Kein Schönrer Tod ist auf der Welt, als wer vom Feind erschlagen […].’ Der Zug mündete in die getreideschweren Äcker Badens. Aus allen Städten und Dörfern stieg Jubel.«130 Auch wenn zunächst von einem kurzen Feldzug ausgegangen wurde, so waren sich Regierung und militärische Führung durchaus bewusst, dass für einen Sieg alle wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Reserven mobilisiert werden mussten und so entsprechend keine inneren Konfrontationen geduldet werden konnten. Insbesondere die militärische Führung der Obersten Heeresleitung (OHL), deren wachsende Einflussnahme auf nahezu alle Entscheidungen in Politik und Wirtschaft spätestens im Jahre 1916 unübersehbar wurde, drängte darauf, dass innere Kontroversen auf die Zeit nach dem militärischen Sieg verschoben werden müssten und nicht auf dem Rücken der Frontsoldaten ausgetragen werden durften. Diese Politik des so genannten Burgfriedens setzte unmittelbar mit der Bewilligung der ersten Kriegskredite am 4. August 1914 ein. Bemerkenswert ist, dass sich gerade die militärische Führungsspitze um Hindenburg und Ludendorff – die dritte OHL – am Ende des Krieges dieser Argumentation bediente, um die Verantwortlichkeit für die militärische wie politische Niederlage den Sozialdemokraten in der Heimat zuzuschieben.

  • 131 In diesem Zusammenhang muss in der Argumentation der SPD zwischen dem „Kriegshetzer Österreich“ un (...)
  • 132 Vgl. Wilhelm Kolb, Die Sozialdemokratie am Scheidewege, Ein Beitrag zum Thema: Neuorientierung der (...)

77Die Auswirkungen der Politik des Burgfriedens für die innere Verfassung der Sozialdemokraten waren indes immens. Auch wenn sich die Parteiführung von Anfang an offen hinter die „nationale Verteidigung“ stellte131, so vertraten längst nicht alle Parteimitglieder diese offizielle Parteilinie. Wie unter einem Brennglas fokussierten sich innerhalb der Sozialdemokratischen Partei die gesellschaftlichen Gegensätze, welche entweder den Krieg als Chance der SPD auf eine gesellschaftliche Akzeptanz oder als endgültige Abkehr von den Parteiidealen ansahen. Die Partei selbst war sich in dieser Situation ihres Dilemmas durchaus bewusst: Zum Einen wollte sie unter keinen Umständen ihren internationalen Anspruch auf eine Politik des Friedens und der Verständigung zwischen den Völkern aufgeben, zum Anderen zwang sie der nationale Pathos aber geradezu zu einer Unterstützung des Krieges.132

  • 133 Volksfreund 176 (1. August 1914).
  • 134 Zum Gegensatz des so genannten August-Erlebnisses und der Friedensstrategie der SPD bis zum Winter (...)

78Interessant ist auch hier die undifferenzierte Übernahme der Propaganda durch führende Sozialdemokraten zu Anbeginn des Krieges. Nachdem das russische Zarenreich als eigentlicher Kriegsauslöser ausgemacht war, erklärte die badische Sozialdemokratie ihre Bereitschaft, »mit dem letzten Blutstropfen für Deutschlands nationale Unabhängigkeit, Ruhm und Größe« zu kämpfen.133 In der Betrachtung der Reaktionen führender Sozialdemokraten auf den Beginn des Krieges sind zwei Punkte anzumerken: Einerseits spielte die Nachbarschaft zum Reichsland Elsass-Lothringen bzw. Frankreich von vorn herein eine wichtigere Rolle bei der Verteidigungsargumentation als etwa Russland oder das Britische Empire. Andererseits sah die innerparteiliche Opposition nunmehr die Chance gekommen, wegweisende Entscheidungen der Parteiführung aus der Vergangenheit wie etwa die Bildung des Großblocks zu revidieren. Nach den Vorstellungen dieser inneren Opposition, welche sich beispielsweise um den Offenburger Verleger Adolf Geck gebildet hatte, war der Krieg an sich bzw. seine Ablehnung eine Möglichkeit zur Zurückführung der gesamten badischen Sozialdemokratie auf die Positionen des Jahres 1905.134

  • 135 Vgl. Hug, Geschichte Badens, S. 295.
  • 136 Karlsruher Zeitung 211 (5. August 1914).
  • 137 Vgl. Klaus-Peter Müller, Organisation, Themen und Probleme der Volksaufklärung in Baden 1914-1918, (...)

79Obwohl unmittelbar nach der Verlautbarung der allgemeinen Mobilmachung tausende Karlsruher den Großherzog vor dem Schloss hochleben ließen, machten sich schon Tage danach erste Befürchtungen in der Bevölkerung bemerkbar. Neben den hektisch betriebenen Vorbereitungen für eine eventuelle Eroberung der Stadt durch französische Truppen ließen die positiven Kriegserwartungen auch mit den ersten Meldungen über Gefallene und Verletzte spürbar nach.135 Auch wenn man in dieser Situation noch nicht von einem Aufbrechen der so genannten Heimatfront sprechen kann, so waren die offiziellen Kommentare über die Einheit von Führung und Volk nach wie vor ausufernd: Die Karlsruher Zeitung beschwor diese Einheit als »ein einziges machtvolles, rückhaltloses Bekenntnis für das Reich, für des Vaterlandes Macht und Herrlichkeit136 In diesem Zusammenhang muss hierbei aber auch der journalistische Aufwand der jeweiligen Parteiflügel der badischen SPD in den einschlägigen Parteiblättern erwähnt werden.137

  • 138 Boll, Frieden ohne Revolution?, S. 119ff. Für die linksradikalen Positionen vgl. ebd., S. 129-145.
  • 139 Kolb, Die Sozialdemokratie am Scheidewege, S. 59ff. Vgl. Volkswacht 264 (12. November 1914) und Vo (...)
  • 140 Kolb, Die Sozialdemokratie am Scheidewege, S. 59ff. Vgl. Volkswacht 264 (12. November 1914) und Vo (...)
  • 141 Volkswacht 224 (25. September 1915).

80Wie Susanne Miller in ihrem Werk über den „Burgfrieden und Klassenkampf“ herausgearbeitet hat, ist in der Gewichtung bzw. im Einfluss der beiden gegensätzlichen Ansichten auf die Sozialdemokratische Partei insgesamt eine zeitlich bedingte Zu-bzw. Abnahme im Verlauf des Krieges abzulesen. Susanne Miller selbst macht dies an zwei Punkten fest, welche in Folge des einsetzenden Stellungskrieges am Jahreswechsel 1914/15 offen zu Tage traten. Zum Einen konnte die Parteiführung – sowohl in Berlin als auch in Mannheim – zu Beginn des Jahres 1915 die beiden unterschiedlichen Richtungen nicht mehr in einem „innerparteilichen Burgfrieden“ zur Räson bringen. Da sowohl die politischen wie auch die militärischen Ziele wegen der Aussicht auf einen langen Stellungs- und Abnutzungskrieg völlig neu definiert werden mussten, setzte parallel hierzu eine auch in der Öffentlichkeit ausgetragene Diskussion über den Sinn des weiteren Fortgangs des Krieges ein. Um diese Diskussion besser in den Kontext der Zeit stellen zu können, hilft ein Blick auf die beiden unterschiedlichen Positionen innerhalb der SPD. Auf der einen Seite verfolgten jene Sozialdemokraten, welche innerhalb der Partei nach wie vor die Mehrheit bildeten, den Wunsch nach schnellstmöglicher Aufnahme von Waffenstillstands-bzw. Friedensgesprächen mit den Alliierten. Diese Verhandlungen sollten allerdings ohne militärischen Druck seitens der Entente oder gar etwaige Vorbedingungen wie ein deutsches Schuldeingeständnis für diesen Krieg initiiert werden. Darüber hinaus hielten diese so genannten Mehrheitssozialdemokraten am nationalen Burgfrieden für die Dauer des Krieges fest.138 Für die innerparteiliche Opposition war der Krieg nicht eine beschleunigte Triebkraft eines gesellschaftlichen Wandlungsprozesses zum Sozialismus, wie es Wilhelm Kolb sah, sondern lediglich ein weiterer Beleg für die politische Partizipationslosigkeit der Arbeiterklasse. Wilhelm Kolb forderte daher schon im Jahr 1915 eine Trennung der SPD von ihrem linken Flügel, den so genannten Radikalen.139 Für Kolb war diese Opposition nur der letzte unfruchtbare Ballast, den es abzuwerfen galt, um politisch vollkommen handlungsfähig zu sein. Es war demnach eine logische Konsequenz, dass im Anschluss an einen erfolgreichen Krieg die Reichsregierung sowie die bürgerlichen Parteien bei einer Neugestaltung der deutschen Gesellschaft auf die Sozialdemokratie zugehen müssten. In diesem Punkt aber waren auch reformorientierte Parteimitglieder – besonders aus Südbaden – weit weniger optimistisch als Kolb.140 So schrieb das Freiburger Parteiorgan: »Es wird gut sein, wenn die Arbeiterschaft ihr Pulver trocken hält und den Schwerpunkt ihrer Macht auf die eigene Klasse stützt141 Eine Konzessionsbereitschaft der politischen und wirtschaftlichen Machteliten in Deutschland werde sich, so die Volkswacht weiter, nicht automatisch einstellen. Gerade die südbadischen Parteimitglieder betonten, dass ihrer Überzeugung nach die Gegensätzlichkeiten der Klassen und damit die Notwendigkeit einer gesellschaftlichen Umgestaltung auch über ein Kriegsende hinaus fortdauern werden. Bemerkenswert ist, wie die Volkswacht bzw. ihre südbadische Klientel den Begriff „Revolution“ in diesem Zusammenhang zunächst vermieden.

2.1.2. Auflösungserscheinungen und Kriegswahlabkommen

  • 142 Vgl. Hug, Geschichte Badens, S. 293.
  • 143 Obwohl zu keinem Zeitpunkt eine einheitliche Abkürzung der Unabhängigen Sozialdemokratischen Parte (...)

81Neben den innerparteilichen Gegensätzen der Sozialdemokraten muss auch die politische Lage in Baden zur Mitte des Krieges insgesamt beleuchtet werden.142 Um das Scheitern des so genannten badischen Burgfriedens zu veranschaulichen, braucht es mehrere Beispiele. Die beschriebenen Momente haben zur Erosion der traditionellen Parteienlandschaft während des Krieges in Baden erheblich beigetragen. Die Konsequenzen aus diesen ersten Auflösungserscheinungen waren in der Folge mitentscheidend beim Zustandekommen der Vorläufigen Volksregierung unter dem Sozialdemokraten Anton Geiß im November 1918. Einzig die Entstehung der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei (U. S. P.)143 in Baden stellt in diesem Zusammenhang eine Besonderheit dar und muss daher genau untersucht werden.

  • 144 Vgl. Klaus-Peter Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, Der Legitimationsverlust des badischen (...)
  • 145 Landesarchiv GLAK 236 Nr. 15231. Max Wagner erhielt als Kandidat der Nationalliberalen 2.532 Stimm (...)
  • 146 Vgl. Landesarchiv GLAK 52 Bodman Nr. 10.
  • 147 Ebd.
  • 148 Badischer Beobachter 302 (31. Oktober 1914). Der Aufruf wurde vom Donauboten am 29. Oktober 1914 v (...)

82Während sich die SPD zunächst vorrangig auf eine Kritik der Sozialpolitik konzentrierte, gerieten das Zentrum und die Nationalliberalen in Folge einer Nachwahl für ein vakantes Landtagsmandat im Frühjahr 1915 in Gegensatz. Mit der Frage der Besetzung dieses Landtagsmandats schienen die alten Gräben zwischen den beiden Parteien aus der Zeit vor dem kriegsbedingten Burgfrieden wieder aufzubrechen.144 Im Oktober 1914 fiel der Landtagsabgeordnete Max Wagner aus dem Wahlkreis Donaueschingen-Engen. In diesem Wahlkreis im südlichen Baden war das Zentrum sowohl bei der Landtagswahl 1909 wie auch im Jahr 1913 als stärkste Kraft hervorgegangen. Die Partei hatte sich aber jeweils knapp dem Bündnis des Großblocks aus Nationalliberalen und Sozialdemokraten geschlagen geben müssen. Im Jahr 1913 hatte Wagner selbst 2.870 Stimmen auf sich vereinigen können, wohingegen der Kandidat des Zentrums Kramer auf 2.723 Stimmen gekommen war.145 Im Angesicht des Krieges und wegen der ohnehin knappen Mehrheitsverhältnissen war der Ausgang der Nachwahl, die auf den 10. Dezember 1914 festgelegt wurde, völlig offen. Gemäß dem Burgfrieden rechneten die Nationalliberalen zunächst nicht mit einem Gegenkandidaten. In der Partei selbst kam es derweil zu Streitigkeiten über die Nachfolge. Die Parteileitung und auch die Mehrheit der Bezirksorganisation befürwortete die Kandidatur des Donaueschinger Bürgermeisters Friedrich Schön. Diese Kandidatur stieß aber auf den Widerstand des Bezirks Engen, dessen Vertreter einen eigenen Kandidaten aus „lokalpatriotischen Gründen“ durchsetzen wollten. Dieser Vorstoß wurde entsprechend offensiv bei der Parteileitung verteidigt.146 Noch bevor sich Friedrich Schön als gemeinsamer Kandidat der Parteibasis vorstellen konnte, setzte eine Agitation gegen ihn aus dem Bezirk Engen ein.147 Diese internen Streitigkeiten verzögerten eine schnelle und reibungslose Bekanntgabe eines Kandidaten für die Nachfolge. Das Zentrum nutzte dies und gab ihrerseits die erneute Kandidatur des Zentrumsmannes Kramer am 28. Oktober 1914 bekannt. Am Tag darauf folgte der Wahlaufruf der Parteileitung mit der wenig friedlichen Begründung: »Erachtet es die Regierung für wichtig genug, die Wähler inmitten der Kriegsnot zur Urne zu rufen, so haben wir die Pflicht, für eine gute, Religion und Vaterland vorteilhafte Wahl nach Möglichkeit zu sorgen148 Das Zentrum führte als Begründung für diesen Schritt die immer noch vorhandene Stärke der Partei in diesem Wahlkreis an. Im anstehenden Wahlkampf wollte die Partei allerdings auf einen offensiven Wahlkampf in der Presse und auf große Versammlungen verzichten. Dennoch rief der Entschluss zur Aufstellung eines eigenen Kandidaten heftige Reaktionen und hektische Betriebsamkeit bei Nationalliberalen wie auch bei Sozialdemokraten hervor. Auch innerhalb der Zentrumspartei war dieser Entschluss keineswegs nur auf Zustimmung gestoßen. Der Fraktionsvorsitzende des Zentrums im Landtag, Johann Anton Zehnter, erfuhr von dieser Kampfkandidatur gar aus der Zeitung. In dieser Situation zeigte sich jedoch wieder die Geschlossenheit der gesamten Partei, welche abermals für einen „Wahlkampf von der Kanzel“ genutzt werden konnte.

  • 149 Badischer Beobachter 363 (10. Dezember 1914).
  • 150 Badische Landeszeitung 575 (10. Dezember 1914). Auch die anderen Großblockparteien und ihre Presse (...)

83Obwohl der Affront des Zentrums einen Schulterschluss der zerstrittenen nationalliberalen Bezirksorganisationen gefordert hätte, benannten die Engener Vertrauensmänner einen bis dahin unbekannten Landwirt als parteiinternen Gegenkandidaten, dem in der Auseinandersetzung mit dem Zentrum mehr Chancen in der ländlich geprägten Region eingeräumt wurden. Erst am 15. November 1914, also fast drei Wochen nach dem Zentrum, wurde Friedrich Schön nunmehr einmütig in einer Versammlung der Vertrauensmänner zum Gegenkandidaten der Nationalliberalen Partei gekürt. Entgegen allen Versprechungen und Vorhersagen der Parteien erreichte der lokale Wahlkampf schnell die Landesebene. Das Zentrum verwahrte sich entschieden gegen die Forderungen nach einem Verzicht seines Kandidaten, zumal es sich um einen Kreis mit großen Siegesaussichten handelte. Am Wahltag resümierte der Badische Beobachter die Auffassung der Partei nochmals: »Verzicht auf das Wahlrecht im Sinne der eigenen Überzeugung von Seiten der e i n e n Partei gehört nicht notwendig zum Burgfrieden, wie das Donaueschinger Beispiel des Zentrums beweist149 Die Nationalliberalen reagierten zunächst, wohl auch im Wissen um ihren eigenen Kandidaten bzw. seine schwierige Kür, zurückhaltender. Erst als sich abzeichnete, dass das Zentrum seinen Kandidaten auf keinen Fall zurückziehen wollte, ging die Badische Landeszeitung mit aller Deutlichkeit an die Öffentlichkeit. Am Wahltag schrieb sie: In die geschlossene Einigkeit der Nation falle die Zentrumskandidatur störend hinein, die weit über die unmittelbar beteiligten Kreise hinaus scharfen Unwillen, Groll und Enttäuschung hervorrufe. Der Friedensbruch liege im Bestreben des Zentrums, sich auf Kosten eines politischen Gegners zu bereichern, diesen Gegner zu schädigen und zu schwächen.150

84Die Regierung indes wurde von den Geschehnissen in Donaueschingen völlig überrascht und reagierte dementsprechend verärgert. Staatsminister Alexander von Dusch versuchte sogleich parallel zu den Verhandlungen der Parteien untereinander auch auf exponierte Parlamentarier des Zentrums Einfluss zu nehmen. Diese Verhandlungen führten aber allesamt für ihn zu keinem befriedigenden Ergebnis. Die versuchte Einflussnahme direkt auf die Bezirksorganisation in Donaueschingen-Engen blieb ebenso erfolglos. Die örtliche Parteileitung lehnte auch das Angebot einer Aussetzung bzw. Verschiebung der Wahl bis zu einem Friedensschluss mit der Begründung ab, dass die eigenständige Kandidatur Kramers vor allem ein Wunsch der Zentrumswähler des Bezirks und somit unumkehrbar war und darüber hinaus Paragraph 70 des Landtagswahlgesetzes eine sofortige Ersatzwahl vorsah.

  • 151 Vgl. Landesarchiv GLAK 69 Nationalliberale Partei Badens Nr. 191; Volkswacht 288 (10. Dezember 191 (...)
  • 152 Badische Landeszeitung 575 (10. Dezember 1914).

85In dieser Situation sah sich die Regierung Dusch mit zwei schwerwiegenden Problemen konfrontiert: Einerseits bestand eine reelle Chance auf Übernahme des Wahlkreises durch das Zentrum aufgrund der lokalen Wählerstruktur, was somit auch Auswirkungen auf die Landespolitik insgesamt gehabt hätte. In dieser Folge hätte ein Wahlsieg dem Zentrum einen unerwarteten Auftrieb gegeben, welcher aller Voraussicht nach von der Führung des Zentrums in weiteren Ambitionen und Forderungen umgemünzt worden wäre. Andererseits konnte die Regierung unter keinen Umständen ein billigend in Kauf genommenes Aufbrechen der politischen Geschlossenheit akzeptieren. Seit Kriegsbeginn verstand sich die Regierung auch als Hüterin des Burgfriedens, welcher unter keinen Umständen verletzt werden durfte. In diesem Zusammenhang müssen auch die Befürchtungen der Regierung Dusch, bei den anderen Reichsländern bzw. der Reichsregierung wegen ihres Vorgehens in Ungnade zu fallen, erwähnt werden. Aus dieser Problemkonstellation ergab sich somit die Schwierigkeit, dass jedes Zugeständnis an eine Seite auf Kosten der anderen Seite gehen musste. Regierung und die Nationalliberale Partei entschieden sich in dieser ausweglos erscheinenden Situation für einen dritten Weg zur Beilegung dieses peinlichen Konfliktes, der weder in dem sofortigen Verlust des Mandats noch in eine langwierige Wahlkampfphase münden würde. Der badische Partei- und Fraktionsvorsitzende der NLP, Edmund Rebmann, propagierte Mitte November 1914 ein so genanntes Kriegswahlabkommen zwischen den badischen Parteien, welches die Mandatsverteilung im Landtag mit dem Verhältnis zu Kriegsbeginn fixierte. Etwaige Änderungen durften für die Dauer des Krieges nicht vorgenommen und freiwerdende Abgeordnetensitze nur von der entsprechenden Partei bzw. Fraktion neu besetzt werden. Darüber hinaus sollte der Fraktionsvorsitzende der Nationalliberalen im Reichstag, der Badener Ernst Bassermann, auch auf Reichsebene auf eine gleichbedeutende Übereinkunft hinwirken. Rebmann formulierte diesen Vorschlag in öffentlichen Briefen an alle badischen Parteien mit der Begründung der für Baden peinlichen Geschehnisse in Donaueschingen. Während die positiven Antworten von SPD, FVP und den Konservativen recht zügig eintrafen, waren die Meinungen über dieses Abkommen innerhalb des Zentrums wiederum geteilt.151 Zum Einen sah das Zentrum sehr wohl den versuchten Brückenbau der Regierung, aber zum Anderen stand die eigene Kandidatur in Donaueschingen schon im Raum und konnte nicht mehr zurückgenommen werden. Der Verzicht auf eine Kampfabstimmung hätte zudem die Glaubwürdigkeit und damit die eigene Parteiarbeit deutlich erschwert. Während Zehnter einer solchen Übereinkunft positiv gegenüberstand, lehnte schließlich der Zentralausschuss der Partei das Ansinnen Rebmanns ab. Nach dieser Ablehnung traten die Nationalliberalen aus der Deckung und beschuldigten das Zentrum nun offen des Burgfriedensbruches. Die Badische Landeszeitung schrieb hierzu: »Es hat eben außerhalb gewisser Zentrumskreise es kein Mensch für möglich gehalten, daß eine Partei den Frieden so stören würde, wie es jetzt geschehen ist152

  • 153 Landesarchiv GLAK 236 Nr. 15231. Von 5.246 Wahlberechtigten gaben 4.175 ihre Stimme ab. Von den 4. (...)
  • 154 Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 26.
  • 155 Die Veröffentlichung des Abkommens wurde von allen Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteie (...)

86Das Wahlergebnis indes sorgte wider Erwarten für eine Überraschung. Friedrich Schön konnte sich, wenn auch äußerst knapp, durchsetzen und sorgte damit für die Wahrung der bisherigen Verhältnisse im Landtag.153 Die Parteien des Großblocks feierten diesen hauchdünnen Sieg dementsprechend euphorisch. Die Nationalliberalen betonten hierbei insbesondere die Einigkeit der Großblockparteien bzw. deren Unterstützung für Schön und die Uneinigkeit des Zentrums. Das Zentrum suchte seinerseits die Kandidatur zu verteidigten und betonte – allerdings im Angesicht der vorangegangenen Ereignisse wenig überzeugend – die Trennung von sachlichen und persönlichen Unterschieden zwischen den Parteien.154 Unmittelbar nach der Wahl war das Zentrum nun auch zu neuen Verhandlungen über ein Kriegswahlabkommen bereit. Rebmann begrüßte öffentlich die Bereitschaft des Zentrums zu neuen Verhandlungen und schlug eine einheitliche Verlautbarung der jeweiligen Parteivorsitzenden vor. Das Kriegswahlabkommen wurde somit am 10. Februar 1915 ohne weitere Verhandlungen in der Version vor der Wahl in Donaueschingen von allen Parteien akzeptiert und in den einschlägigen Parteiblättern veröffentlicht.155 Bis Kriegsende bleib dieses Kriegswahlabkommen einzigartig im Deutschen Reich. Es erfüllte jedoch seinen Zweck: Auseinandersetzungen bei notwendigen Nachwahlen blieben ebenso wie Wahlkämpfe und die parallel ausgefochtenen Anfeindungen in der Presse aus. Mit diesem Abkommen dokumentieren die badischen Parteien zwar ihren Willen zur politischen Geschlossenheit und zur Wahrung des Burgfriedens, die notwendige schriftliche Fixierung zeugt aber auch von der Unsicherheit, die mit diesem Abkommen abgebaut werden sollte. Die vorausgegangenen Ereignisse in Donaueschingen machten diese Unsicherheiten und das Misstrauen, was nach wie vor zwischen den Parteien und vor allem zwischen ihren Führer herrschte, auch für die Öffentlichkeit sichtbar. Die alten Gegensätze, die vor dem August 1914 zwischen den Parteien mit aller Heftigkeit ausgetragen wurden, konnte dieses Wahlabkommen nicht beseitigen. Vielmehr sahen die Parteimitglieder und vor allem die jeweiligen Parteiblätter diese Übereinkunft als einen vorübergehenden Waffenstillstand an, der spätestens mit einem Frieden an den europäischen Fronten wieder aufgekündigt werden sollte. Als eigentlicher Verlierer dieses Kriegswahlabkommens muss die Regierung Dusch genannt werden. Sie hatte es versäumt, direkt im Anschluss an die Proklamation des Burgfriedens im August 1914 diesen für alle sichtbar schriftlich zu fixieren und es somit den Parteien unmöglich zu machen, bei der ersten Gelegenheit die alten Fronten der Parteipolitik wieder zu eröffnen. Als dieser Fall eintrat, konnte die Regierung nur noch nachträglich agieren und war lediglich um Schadensbegrenzung bemüht. Im Angesicht der Lage an der Front wie in der Heimat im Winter 1914/15 wäre es jedoch vermessen, hierbei schon von einem ersten Anzeichen einer Erosion der Kontrolle von Regierung und Landtag zu sprechen. Auch wenn die Parteien ihre Fähigkeit zur Durchsetzung von parteiübergreifenden Abkommen eindrucksvoll demonstrierten, so setzte eine Verschiebung der Machtkonstellationen in Baden – wie im Reich – erst im späteren Verlauf des Krieges ein.

87Neben dem Kriegswahlabkommen warfen die ersten Anzeichen einer Erstarrung der Front insbesondere in Nordfrankreich die Frage nach Dauer und Zielsetzung dieses Krieges neu auf. Noch in den ersten Monaten gingen sowohl die kriegsbegeisterte Bevölkerung wie Militär und Regierung von einem schnellen Feldzug im Stile einer Strafexpedition aus, die keinesfalls länger als bis zum Winter 1914 andauern sollte. Nicht zuletzt der technische Fortschritt, der auch im Kriegshandwerk Einzug gehalten hatte, veranlasste zu einer optimistischen Sicht auf das Kriegsgeschehen. Mit zunehmender Dauer des Krieges wich die Begeisterung allerdings einer Ernüchterung, welche den Sinn des Krieges in Frage stellte. Gingen das Militär und die Regierung zunächst ohne genaue Vorstellungen über die Modalitäten einer Nachkriegssituation in Europa in diesen Krieg, sahen sich die verantwortlichen Institutionen zunehmend veranlasst, den Krieg und seinen Nutzen für das Reich zu erklären. Spätestens ab dem Frühjahr 1915 hielt die Lage auf den Schlachtfeldern Europas, auf denen Millionen von Soldaten ihr Leben verloren, den Wunschvorstellungen der politischen Führung um den Kaiser nicht mehr Stand. Interessanterweise führte die aussichtslose militärische Lage nicht zu einer Einstellung einer auf Expansion und Unterdrückung des Gegners ausgerichteten Kriegszieldebatte, sondern zu deren Ausweitung. Hierbei taten sich insbesondere nationalliberal-konservative Kräfte und die hinter ihnen stehenden Wirtschafts- und Finanzverbände hervor.

  • 156 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 58.
  • 157 Vgl. Fritz Fischer, Griff nach der Weltmacht, Die Kriegszielpolitik des kaiserlichen Deutschland 1 (...)

88Aus diesem so genannten Annexionismus ergab sich eine zunehmende Distanz sowohl zwischen den ehemaligen Partnern des Großblocks als auch zwischen einzelnen Flügeln und Fraktionen innerhalb der badischen Sozialdemokratie. Im Zuge der Diskussion um die Ausweitung des U-Boot-Krieges 1916 schwenkten einige SPD-Abgeordnete kurzfristig auf einen extremen und „scharfmacherischen“156 Kurs ein. Selbst „kleinere Grenzkorrekturen“ und mitteleuropäisch-hegemoniale Kriegsziele stellten für führende Sozialdemokraten kein Tabu mehr da. Diese Diskussionen über die Strategie des Krieges, welche sich im Verlauf des Krieges immer mehr zu einer Diskussion zwischen einzelnen Mitgliedern der Führungsspitze und der Arbeiterschaft entwickelte, bildeten im Keim bereits die Grundlage für das spätere Auseinanderbrechen der badischen SPD. Dies hatte auch zur Folge, dass innerhalb der Führungsspitze der Partei die gegensätzlichen Positionen nun offen zu Tage traten. Auch hierbei war es Wilhelm Kolb, der sich nicht eindeutig von den teilweise überzogenen Vorstellungen der konservativliberalen Parteien und Gruppierungen absetzte. Um gerade in Kriegszeiten die Einheit der Partei und damit auch die Einheit der Arbeiterschaft zu gewährleisten, setzte sich das höhere Funktionärspersonal mit zunehmender Schärfe gegen die so genannte Kriegszielpolitik157 der bürgerlichen Parteien ab. Wie bereits erwähnt sah Kolb diese innerparteiliche Opposition als einen ideologischen Ballast der Vergangenheit an, den es auf dem Weg zur vollkommenen gesellschaftlichen Akzeptanz zu überwinden galt.

2.1.2.1. Die Spaltung der Sozialdemokratie in Baden

  • 158 Volksfreund 77 (31. März 1916).
  • 159 Volksfreund 13 (17. Januar 1916).
  • 160 Vgl. Miller, Burgfrieden und Klassenkampf, S. 129, Anm. 84.
  • 161 Landesarchiv GLAK 236 Nr. 23098. In diesem Telegramm an alle Bezirksämter in Baden erging auch die (...)
  • 162 Vgl. Miller, Burgfrieden und Klassenkampf, S. 166ff.

89Weitaus vehementer als 1914/15 agitierte Wilhelm Kolb zu Beginn des Jahres 1916 gegen die innerparteilichen Widersacher – sowohl auf Landeswie auf Reichsebene. Kolb selbst betonte immer wieder, dass sich dieser innere Konflikt zwischen Reformisten und Radikalisten keineswegs nur auf die Debatten um die strategische Ausrichtung der Partei im Bezug auf den Krieg beschränkte, sondern eine grundsätzliche Natur hatte. Diese Spaltung, welche für Kolb keineswegs erst mit dem 4. August 1914 aufgetreten war, machte es somit notwendig, den Konflikt zwischen der »revolutionären Evolutions- und der katastrophalen Revolutionstheorie«158 in aller Schärfe auszufechten. Entsprechend war kurz zuvor im Januar 1916 der Ausschluss Karl Liebknechts aus der Reichstagsfraktion im Zuge der Verweigerung der erneut notwendig gewordenen Kriegskredite begrüßt worden. In dieser Situation zeigten sich die Trennlinien zwischen der linken Minderheitsgruppe und denjenigen in der Partei, die die Einheit der Partei nunmehr nicht um jeden Preis aufrechterhalten wollten. In Bezug auf die Verweigerung der Kriegskredite führte Wilhelm Kolb hierzu aus: »Man lehne grundsätzlich die Gemeinschaft mit Leuten ab, die die Pflicht zur Landesverteidigung ablehnen «.159 Bei der Betrachtung dieser Vorgänge betont Susanne Miller die exponierte Stellung Wilhelm Kolbs auch innerhalb der Reichspartei.160 Allerdings sah „der extreme Rechte“ Kolb nicht nur die reine ideologische Spaltung der Sozialdemokratie, sondern auch die Gefahr eines schleichenden Machtverlustes der Reformkräfte innerhalb der Partei. Es musste also nicht nur der Weg der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Radikalen gesucht werden, sondern auch die vollkommene Trennung von diesem inneren Gefahrenherd. Gerade im Jahr 1916 machten sich bei der Bevölkerung die ersten Auswirkungen des Krieges – Hunger, Verelendung, Arbeitsdienste und die internationale Isolation – bemerkbar. Bemerkenswerterweise rechnete gerade Kolb aber nicht mit einem spürbaren Zulauf der kriegsmüden Massen in das Lager der radikalen Minderheit in der Sozialdemokratie. Die Fragen nach dem Sinn des Krieges und seinen Zielen wurden aber dennoch unüberhörbar. Dies wurde vor allem an dem steigenden Interesse der Bevölkerung an Kundgebungen von Parteien, Verbänden und Gewerkschaften im Frühjahr und Sommer 1916 deutlich. Mehrere Veranstaltungen in Mannheim, Karlsruhe, Freiburg oder auch Offenburg übertrafen hierbei die Erwartungen der Organisatoren. Oskar Geck, der Neffe von Adolf Geck, sah sich hier veranlasst, die Kriegspolitik der SPD zu verteidigen. Klaus-Peter Müller betont allerdings, dass die Anhänger der Minderheit in der SPD keineswegs die gleichen Chancen hatten, eine Genehmigung für eine Versammlung von den zuständigen Bezirksämtern zu erhalten. Ein entsprechender Erlass des Generalkommandos in Karlsruhe erging bereits am 29. Februar 1916.161 Auch wenn man in diesem Zusammenhang nicht von einer massenhaften Protestwelle der deutschen Bevölkerung ab dem Jahr 1916 sprechen kann, so zeigen die vermehrt abgehaltenen Kundgebungen ein wachsendes Misstrauen gegenüber den offiziellen Verlautbarungen von Regierung und Militär. Die SPD konnte ihrerseits diese wachsende Proteststimmung allerdings nicht ausnutzen, da sie durchaus als ein entscheidender Akteur der Kriegspolitik der Regierung angesehen wurde. Dem gegenüber war die innerparteiliche Opposition der SPD zu diesem Zeitpunkt weder personell noch organisatorisch in der Lage, die von der Mehrheit der Partei vorgegebene Programmatik erfolgreich anzugreifen. Diese Defizite konnten gerade die badischen Radikalen weit über die Gründung der USPD hinaus nicht überwinden.162

  • 163 Jürgen Kocka, Klassengesellschaft im Krieg, Deutsche Sozialgeschichte 1914-1918 (Kritische Studien (...)
  • 164 Vgl. Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 137-143.

90Während im Verlauf des Jahres 1916 die allgegenwärtige Zensur eine kritische Berichterstattung noch verhindert hatte, gaben differenzierte Verlautbarungen, Kundgebungen oder Pressemitteilungen spätestens im Winter 1916/17 der wachsenden Unzufriedenheit der Bevölkerung ein öffentliches Forum. Der künstlich aufrecht erhaltene Burgfriede zerbrach zusehends an innen-wie außenpolitischen Differenzen innerhalb der politischen und militärischen Führung. Neben dieser Führungskrise nährte eine massive Versorgungskrise im so genannten Steckrübenwinter 1916/17 die sozialen Gegensätze auch innerhalb der badischen Gesellschaft. In dieser Situation kam es zu ersten kleineren Streiks für massive Lohnerhöhungen in Mannheim, im Zentrum der badischen Industrie, welche von staatlicher Seite nun nicht mehr mit Durchhalteparolen aufzufangen waren. Jürgen Kocka spricht in diesem Zusammenhang von ersten Ansätzen einer „Eskalation der Klassengegensätze zur Klassenspannung“163. Diese ersten Streikbewegungen in den industriellen Zentren korrespondierten auch mit einer Zerfaserung im konservativ-bürgerlichen Lager. Ein Merkmal war hier das Auftreten des Alldeutschen Verbandes, welcher besonders im südlichen Baden aggressiv agitierte.164 Gerade dieses verstärkte Auftreten einer Gruppierung mit dezidiert annexionistischen Ansichten ließ aber auch die Gegensätze zwischen der SPD und ihrer eigenen Opposition deutlich werden. Allerdings vermochte es keine Richtung der badischen Parteienlandschaft, die Massen ernsthaft zu mobilisieren bzw. politisches Kapital aus den sich verschärfenden sozialen Spannungen zu schlagen.

  • 165 Vgl. Jörg Schadt, Mannheimer Sozialdemokratie 1867-1918, in: Weber; Schadt, Politik für Mannheim, (...)
  • 166 Volkswacht 139 (18. Juni 1917).

91Die Spaltung der deutschen Arbeiterbewegung besiegelte eine Konferenz der Opposition in Gotha im April 1917. In der neuen Partei, der USPD, trafen sich sowohl Revisionisten als auch Vertreter der gemäßigten Mitte der SPD. Insgesamt kämpfte die Partei von Anfang an mit personellen, aber vor allem organisatorischen Schwierigkeiten. Während des Krieges gelang ihr die Mobilisierung der Arbeiterschaft nicht, auch wenn sie zwischen einem Viertel und einem Drittel der SPD-Anhängerschaft dauerhaft an sich binden konnte. Die Anhängerschaft konzentrierte sich hierbei auf wenige größere Gebiete wie das Ruhrgebiet, das Mitteldeutsche Industriegebiet oder Berlin. Im Süden oder Südwesten des Kaiserreiches spielte die Partei zunächst keine Rolle. Gerade in Baden wurden die anfänglichen Schwierigkeiten einer Etablierung der Partei noch durch Aversionen gegen die Spaltung oder auch persönliche Ressentiments aus der Zeit vor der Spaltung weiter angereichert. Insgesamt konzentrierte sich die Partei bis zum November 1918 nahezu vollständig auf Nordbaden bzw. Mannheim. Weitere nennenswerte Sektionen bestanden nur in Karlsruhe und Offenburg. Die Klientel, welche die Partei anzusprechen versuchte, war vorwiegend das Industrieproletariat. Die ländlichen Gegenden im Süden Badens blieben von der Partei nahezu unberührt. Ohnehin wählte man hier tendenziell nicht sozialdemokratisch oder gar linkssozialistisch, sondern das Zentrum bzw. die christlichen Gewerkschaften, welche entsprechend ihren Einfluss auf die Bevölkerung gegenüber der USPD geltend machten. Interessanterweise konnte die USPD auch nicht in der Lörracher SPD-Sektion – vor dem Krieg ein Hort des Widerstandes gegen die Großblock-Politik – Fuß fassen. Rund einen Monat nach der Spaltung der Reichspartei vollzog ein Kongress in Mannheim mit rund 600 Besuchern auch die Lossagung von der SPD und die Gründung der badischen USPD.165 Die Gründung der USPD stieß bei der badischen Arbeiterschaft zunächst mehr auf Belustigung als auf eine echte Resonanz. Nachdem mehrere Veranstaltungen auch aufgrund von fehlenden Agitationsmitteln abgesagt werden mussten, traf sich die Partei rund einen Monat später zu ihrem ersten Parteiabend in Karlsruhe. Nach den Angaben ihres Offenburger Vertreters Adolf Geck zählte die Partei rund 100 Mitglieder.166 Diese Angaben darf man allerdings bezweifeln. Gerade in der Anfangsphase der Partei war es nicht ungewöhnlich, dass Mitglieder-oder auch Besucherzahlen aufgrund des besseren Eindrucks weit nach oben korrigiert wurden.

  • 167 Volksfreund 95 (24. April 1917).
  • 168 Vgl. die undatierten Schreiben Gecks an die Landeskonferenz im März und April 1917, Landesarchiv G (...)
  • 169 Vgl. Landesarchiv GLAK N Geck Nr. 1217.
  • 170 Volkswacht 97 (26. April 1917).
  • 171 Landesarchiv GLAK N Geck Nr. 1217.

92Auch wenn die Parteigründung in Baden zunächst in ruhigen Bahnen vollzogen wurde, so sorgte der Übertritt von Adolf Geck, Landtagsabgeordneter und ehemaliges Reichstagsmitglied, für eine gewisse Aufmerksamkeit auch über die Grenzen Badens hinaus. Geck war der „große alte Mann“ der badischen SPD und streitbarer Widersacher von Ludwig Frank und Wilhelm Kolb. Sein Übertritt zur USPD vollzog sich in mehreren Etappen und mündete in einem ausgemachten Skandal auf der Landeskonferenz der badischen SPD im April 1917. Geck reizte die Parteiführung mit seiner Haltung über die Teilnahme von badischen Delegierten an der Gothaer Konferenz derart, dass er von der Tagung ausgeschlossen wurde.167 Geck hatte bereits im Vorfeld der Konferenz auch mit Hilfe seines Verlages in Offenburg die Stimmung gegenüber der Parteiführung angeheizt. Unmittelbar vor der Konferenz forderte er noch einmal ultimativ nichts weniger als den kompletten Austausch der Fraktionsspitze, um diese mit Gesinnungsgenossen, die im Sinne der Parteitagsbeschlüsse und damit im Sinne der Mehrheit der Mitglieder handelten, zu besetzen.168 Mit dieser Forderung ging Geck gerade für die Führungsspitze aber zu weit. So waren es in erster Linie Verbündete von Wilhelm Kolb, allen voran Adam Remmele, die Geck und seine wenigen Mitstreiter auf der Landeskonferenz isolierten und ihn somit in der Folge zum Austritt aus der SPD veranlassten. Gerade im Rückblick auf die politische Erfahrung Gecks im Umgang mit innerparteilichen Widersachern musste ihm spätestens an dieser Stelle bewusst gewesen sein, dass er so für den überwiegenden Rest der Partei nicht mehr tragbar war. Kühl und effizient manövrierte die Parteileitung Geck aus der Landtagskommission für Verwaltung und Justiz, in der er seit dem Landtag 1913/14 tätig war und ersetzte ihn durch den Rechtsanwalt Ludwig Marum.169 Die Parteileitung begründet diesen Schritt allerdings mit der Notwendigkeit einer juristisch qualifizierten Persönlichkeit zur Vertretung der Partei in der Kommission.170 Nachdem Versuche gescheitert waren, die Eskalation doch noch zu entschärfen, fühlte sich Geck öffentlich brüskiert und diskreditiert und schied aus der Landtagsfraktion und damit aus der »Kolbschen Zarenherrschaft«171aus.

  • 172 Adam Remmele war seit 1908 Redakteur der Volksstimme in Mannheim. Vgl. Gerhard Kaller, Adam Remmel (...)
  • 173 Landesarchiv GLAK N Geck Nr. 2685. Wilhelm Bock schrieb am 5. Mai 1917 an Geck: »Hoffentlich schli (...)
  • 174 Vgl. Landesarchiv GLAK N Geck Nr. 1218.

93Auch wenn aus seinem Nachlass nicht eindeutig hervorgeht, ob Geck in dieser Situation diese Eskalation wohl kalkuliert hat, um die Parteiführung öffentlich an den Pranger zu stellen, so ist zumindest seine Reaktion auf das eigene Ausscheiden aus der Fraktion bemerkenswert. Obwohl er selbst in seiner Eigenschaft als Verleger seit Mitte 1916 immer wieder die Haltung und Führungsarbeit der Partei- und Fraktionsspitze hart kritisiert hatte, brach er nun zunächst nicht alle Brücken zu seiner Partei ab. Geck verblieb zunächst als einfaches Parteimitglied in seinem Verlag in Offenburg und stellte sogar das publizistische Dauerfeuer gegen die Führung der Partei weitestgehend ein. Auch die Gothaer Konferenz besuchte er nicht und trat auch nicht der USPD bei. Geck sah die Konstituierung der USPD als eine innerparteiliche Fraktion zunächst als ein demokratisches Recht einer Minderheit in der Partei an. Diese Ansicht teilten insbesondere seine Offenburger Parteikollegen. Geck setzte bei der Kontrolle der badischen SPD ausdrücklich auf die führenden Sozialdemokraten auf Reichsebene, die für ihn ein Gegengewicht zur badischen Reformpolitik darstellten. Als dieses Gegengewicht im Verlauf des Krieges immer mehr abnahm, sah Geck vor allem die Unabhängigkeit der Sozialdemokratie insgesamt in Gefahr. Entsprechend kritisch kommentierte Geck die von der Parteiführung um Kolb und Adam Remmele172 ausgegebene Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft in beiden Parteien. In zunehmendem Maße sah Geck diesen Konflikt innerhalb der SPD nicht mehr als eine ideologische Auseinandersetzung, sondern als ein institutionelles Problem, wenn die innerparteiliche Kritik immer weiter unterdrückt wurde. Zusammenfassend läßt sich festhalten, dass die Offenburger Opposition um Geck nicht auf der Seite Luxemburgs und Liebknechts stand, sondern bei Hugo Haase. Geck kündigte im Anschluss an seinen Fraktionsaustritt an, zunächst weiter Mitglied in der SPD zu bleiben173, aber zukünftig für die Sache der USPD zu agitieren174. Zum eigentlichen Bruch Gecks mit der badischen SPD kam es rund drei Wochen nach der Landeskonferenz. Am 8. Mai 1917 erklärte Geck in einer Sitzung der Kontrollkommission der Partei seinen Verbleib in der SPD; am Abend des selben Tages erreichte ihn die Nachricht von Wilhelm Bock, dass er nun in die Kontrollkommission der USPD Badens gewählt worden sei. Nach Veröffentlichung dieser Sensation gerieten Wilhelm Kolb und Adolf Geck derart verbal aneinander, dass dieser Streit nicht nur den Austritt Gecks aus der SPD zu Folge hatte, sondern auch monatelange juristische Auseinandersetzungen der beiden nach sich zog. Geck strengte im Laufe dieses Streits gar eine Verleumdungsklage gegen Kolb vor dem Amtsgericht Offenburg an. Zu einem Prozess kam es allerdings aufgrund des Todes von Wilhelm Kolb nicht mehr.

94Auch wenn diese Ereignisse um Adolf Geck und seinen spektakulären Austritt aus der badischen SPD keineswegs als der Normalfall bei einem Parteiwechsel angesehen werden darf, so zeigt dieser Fall allerdings doch die tiefen Zerwürfnisse zwischen den beiden Parteien. In der Bewertung der jeweils anderen politischen Position schenkten sich beide Parteien nichts und waren außerordentlich daran interessiert, bei jeder sich bietenden Gelegenheit die Unzulänglichkeit der anderen Position zu verdeutlichen und propagandistisch auszuschlachten. Dieses auffälligste Merkmal der Trennung der beiden sozialdemokratischen Parteien im Jahr 1917 in Baden korrespondierte auch mit der Gründung der USPD auf Reichsebene.

  • 175 Vgl. Volksfreund 95 (24. April 1917). Erst im April 1919 konnte ein größerer Ortsverein der USPD i (...)
  • 176 Vgl. Volkswacht 234 (6. Oktober 1917).
  • 177 Vgl. Berichterstattung über die Verhandlungen der Landeskonferenz der USP Badens vom 15. und 16. F (...)

95Neben dem erwähnten Ortsverein in Offenburg gelang es der USPD in der Folge nur im Ortsverein Furtwangen einzufallen.175 Weiter trat der geschlossene Ortsverein Hockenheim am 23. August 1917 zur USPD über. In allen übrigen Städten, Gemeinden und Regionen des Großherzogtums waren die Mitgliederverluste für die SPD marginal; die USPD stützte sich stellenweise lediglich auf einzelne Parteimitglieder, welche mit dem Aufbau von notwendigen Organisationsstrukturen beauftragt wurden. Gerade die Anfangsphase der USPD war geprägt von Streitigkeiten über die Aufteilung des alten Parteivermögens oder von Personalquerelen aus der Zeit vor dem Krieg. Der erste Vorsitzende der USPD in Karlsruhe, der Schlosser Johannes Heindl aus Nürnberg, wurde gar im September 1917 wegen mehrfachen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe und Ehrverlust verurteilt176, was die Partei insgesamt natürlich nicht vertrauenswürdig erscheinen ließ. Demgegenüber war die USPD von Anfang an bemüht, so schnell wie möglich neue Mitglieder zu werben und in der Folge dauerhaft in die Ortsvereine der SPD einzudringen. Hierbei gab man der Agitation direkt in der Arbeiterschaft und nicht auf Versammlungen oder eigenen Kundgebungen den Vorzug. Noch gab es kaum Genehmigungen für Versammlungen oder Kundgebungen der USPD. Die Erfolge indes waren aber äußerst dürftig. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass keine belastbaren Mitgliederzahlen für die badische USPD seit ihrer Gründung überliefert sind. Lediglich im Februar 1919 gab es eine Erhebung, nach der es in Baden schätzungsweise 6.500 Parteimitglieder gab.177 Davon entfielen rund 3.000 Mitglieder auf den Ortsverein Mannheim und rund 500 Mitglieder auf Karlsruhe.

  • 178 Leipziger Volkszeitung 113 (16. Mai 1917).
  • 179 Vgl. Schadt (Hrsg.), Im Dienst an der Republik, S. 55ff. Jörg Schadt nimmt hier Bezug auf einen Ab (...)

96Schon für Adolf Geck war die innere Opposition und später die USPD „die wahre SPD“, welche nicht ihre alten Grundsätze verriet und entschieden für eine Politik der Verständigung und des Friedens eintrat. Wenn überhaupt, so traten Arbeiter mit zunehmender Dauer des Krieges wegen der dezidiert pazifistischen Überzeugungen in die USPD ein. Andererseits vermochte es die Partei nicht, die Masse der SPD-Anhänger im Zeichen der Auswirkungen des Krieges für sich zu mobilisieren. Dass die Arbeiter der SPD gar »in hellen Scharen«178 davonliefen, darf daher als propagandistische Übertreibung angesehen werden. Für Baden nimmt in dieser Betrachtung einzig Mannheim eine herausragende Stellung ein. Hier vermochte es die USPD, bisher nicht organisierte Arbeiter anzusprechen und für ihre Positionen zu gewinnen. Im nordbadischen Raum konzentrierte die USPD somit ihre Agitation auf Mannheim, wo beispielsweise auch Adolf Geck auf mehreren Veranstaltungen auftrat. Interessantweise versuchte sein Neffe Oskar Geck, die Einflüsse der USPD im Mannheimer Raum zu begrenzen. Gerade in Mannheim unterstützte die USPD beispielsweise auch die Lohnforderungen der Industriearbeiter. Vermehrt kamen der Partei aber auch der ständige Lebensmittelmangel und die wachsende Kriegsmüdigkeit der Bevölkerung zugute. Die USPD sah sich aber der zunehmenden Überwachung und Drangsalierung durch die Behörden ausgesetzt. Hierbei drängte vor allem das Generalkommando in Karlsruhe auf eine restriktivere Eindämmung des Handlungsspielraumes der Partei, da es mit zunehmender Dauer des Krieges Unruhen oder gar Streiks unter der Industriearbeiterschaft fürchtete. Nicht selten wurden im Anschluss an Kundgebungen oder Demonstrationen der USPD Dutzende von Teilnehmern an die Front einberufen, um das vermeintliche Gefahrenpotenzial schnellstmöglich einzudämmen. Die SPD dagegen hatte mit ihrem größtenteils konformen Verhalten keine Einschnitte zu befürchten. Interessantweise findet sich im Tätigkeitsbericht des SPD-Vorstandes für den Zeitraum von April 1914 bis März 1918 kein Hinweis auf die Gründung bzw. Abspaltung der USPD sowie auch nicht auf den Übertritt ganzer Ortsvereine wie in Offenburg. Auch hier maß die SPD der neuen Partei – wie auch schon bei den ersten Gründungen von lokalen Gruppierungen der USPD – zunächst keine größere Bedeutung bei. Lediglich im abschließenden Aufruf an die Parteimitglieder findet sich ein eindeutiger Aufruf zur Wahrung der inneren Einheit und Geschlossenheit der Partei.179

  • 180 Zu den Mannheimer Streiks im Januar und Februar 1918 und den folgenden Lohnbewegungen vgl. Müller, (...)
  • 181 Vgl. Stadtarchiv Mannheim NL Brümmer, Hans Nr. 3 und 17.
  • 182 Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 156.
  • 183 Vgl. Miller, Burgfrieden und Klassenkampf, S. 351ff.

97Über Mannheim hinaus blieben die Werbe- und Agitationsmaßnahmen der USPD ohne nennenswerten Erfolg. Dies hinderte die Partei jedoch nicht, sich an einer gemeinsamen Leitung mit der SPD bei den politischen Streiks Ende Januar 1918 in Mannheim zu beteiligen.180 Hier trat auch der spätere Minister in der Vorläufigen Volksregierung, Hans Johann Brümmer, erstmals in Erscheinung.181 Auf zwei großen Kundgebungen attackierten er und Oskar Geck die bürgerlich-konservativen Parteien und betonten die Notwendigkeit eines annexionslosen Friedensschlusses. Beide Parteien hatten die Streikleitung übernommen, um für Ruhe und Ordnung zu sorgen, doch nur die USPD versuchte sich an die Spitze der lokalen Friedensbewegung zu setzen.182 Nach der Auflösung der Streiksbewegung Ende Februar konnte die USPD erst wieder im Juli 1918 aufgrund der unzureichenden Ernährungslage mit einem Aufruf zur Arbeitsniederlegung ins Bewusstsein der Bevölkerung treten.183 Massive Drohungen des Generalkommandos verhinderten eine größere Streikbewegung. Erst gegen Ende des Krieges wurde die Lage zusehends unübersichtlich und für die militärischen Überwachungsstellen schwer kalkulierbar. Dies resultierte besonders aus den immer schneller wachsenden Sympathisantenkreisen der USPD, des Spartakus-Bundes und ähnlicher Gruppierungen, die immer massiver Flugblätter verteilten und in Zügen und Straßenbahnen offen auftraten.

98Trotz personeller und organisatorischer Schwierigkeiten waren es vorrangig die inhaltlichen Ansatzpunkte und der daraus folgende Protest, denen die Opposition bzw. später die USPD ihren bescheidenen Erfolg in den Ländern, aber auch auf Reichsebene zu verdanken hatte. In Baden blieb die USPD – mit der Ausnahme Mannheim – jedoch eine Splitterpartei, was das Ergebnis der Wahlen zur Badischen Nationalversammlung 1919 bestätigten würde. Auch wenn die Bevölkerung durchaus die Friedensinitiativen honorierte, so konnte die Partei letztendlich kein politisches Kapital daraus ziehen. Ihre Forderungen hatten sich spätestens mit den revolutionären Ereignissen des Novembers 1918 und mit der Einführung eines parlamentarischen Systems erübrigt bzw. verwirklicht. Die folgende Verschmelzung der USPD mit der SPD einerseits und der KPD anderseits war, wie Klaus-Peter Müller folgert, somit nur konsequent. Dennoch stellt eine umfassende Untersuchung über die Entstehung und Entwicklung der badischen USPD ein wissenschaftliches Desiderat dar.

2.1.3. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen des Krieges für Baden

  • 184 Vgl. Groh, Negative Integration und revolutionärer Attentismus, S. 725ff; Zum so genannten Auguste (...)
  • 185 Zum Problem der schleichenden Zentralisierung vgl. Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 2 (...)

99Im Gegensatz zur allgemeinen Kriegseuphorie184 machten sich die rasch ausgeführten Eingriffe in die Wirtschaft nur allmählich bemerkbar. In den ersten Monaten des Krieges wandelte sich das Verhältnis zwischen Wirtschaft und Kriegsführung jedoch grundlegend. Der Erste Weltkrieg zwang die Wirtschaft in eine Zweckbestimmung, welche zunehmend einzig an den Bedürfnissen eines modernen Massen- und Materialkrieges ausgerichtet war. Mit zunehmender Dauer des Krieges vereinnahmte die militärische Führung die Wirtschaft mit staatlichem Einverständnis. Spätestens die Übernahme der Obersten Heeresleitung durch Hindenburg und Ludendorff und das folgende so genannte Hindenburgprogramm im Jahr 1916 bedeuteten eine vollkommene Ausrichtung der Wirtschaft auf die Anforderungen des Heeres. Nie zuvor wurden derart viele Bereiche des öffentlichen Wirtschaftslebens für einen Krieg zentral verwaltet und gelenkt.185 Auch für Baden bedeutete dies eine staatliche Preiskontrolle, um Wucherhandel zu verhindern und die staatliche Reglementierung und Verteilung von Grundnahrungsmitteln wie Brot, Eier, Kartoffeln, Fett oder Fleisch zu gewährleisten.

  • 186 Vgl. Hermann Schäfer, Regionale Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtschaft, Staat, Industrie und V (...)
  • 187 So z. B. im Jahr 1914: Kriegsmetall AG, Kriegschemikalien AG, Kriegswoll AG oder Kriegsleder AG.
  • 188 Vgl. Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 316f.

100Baden selbst war zunächst von diesen Veränderungen nur bedingt betroffen, da es im Land kaum kriegswirtschaftliche Industrien gab. Die größte Fabrik dieser Art war die Deutsche Waffen- und Munitionsfabrik (DWM) im Raum Karlsruhe, welche 1915 rund 6.000 Arbeiter rund um die Uhr beschäftigte. Lediglich die Maschinenbauindustrie sowie die Chemie- und Elektroindustrie wurden in die Kriegswirtschaft voll eingebunden. Daneben erhielten Unternehmen aus der Textil- und Lederindustrie und aus der Nahrungs- und Genussmittelindustrie spezielle Aufträge. All diese Industriezweige erlebten eine kurzweilige konjunkturelle Blütephase. Dagegen verzeichneten die Baubranche oder auch die Uhrenfabrikationen einen Auftragsrückgang, was wiederum Entlassungen zur Folge hatte. Gerade in den ersten beiden Kriegsjahren wurden viele kleinere Betriebe – vorwiegend Handwerksbetriebe – von den zuständigen Behörden geschlossen, da die Beschäftigten eingezogen werden mussten. Viele Unternehmen reagierten auf die schwierige Absatzlage auch mit einer Ausrichtung ihrer Produktion auf die Kriegswirtschaft. Die Schmuckunternehmen aus Pforzheim produzierten nun beispielsweise Granaten oder Orden und Ehrenzeichen.186 Allgemein lässt sich die kriegswirtschaftliche Mobilisierung in drei Phasen unterteilen: In der ersten Phase kam es in enger Kooperation zwischen dem Staat (Militär) und der Wirtschaft zum Aufbau von privatwirtschaftlich organisierten Kriegsrohstoffgesellschaften zur Sicherstellung der Rohstoffversorgung der Wirtschaft.187 Die zweite Phase setze im Sommer 1915 in Folge der totalen Seeblockade der Entente ein. Diese Phase bedeutete faktisch die Einführung einer Zwangswirtschaft, welche einen Großteil der Rohstoffe zur Produktionssteigerung der Kriegsgüter einsetzte. Einhergehend mit diesen Maßnahmen und den Auswirkungen von verminderten Ernteerträgen wurde im Deutschen Reich 1916 die Lebensmittelrationierung eingeführt. Mit der Verkündigung des Hindenburgprogramms wurde im Herbst 1916 die dritte Phase eingeleitet, in der „kriegsunwichtige“ Betriebe stillgelegt bzw. auf Kriegsproduktion umgestellt wurden.188

  • 189 Zur Verteilung der Heeresaufträge vgl. Schäfer, Regionale Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtscha (...)
  • 190 Dies waren: Deutsche Waffen- und Munitionsfabrik AG Karlsruhe, Benz & Cie. Mannheim, Heinrich Lanz (...)

101In dieser Beziehung muss auch die Verteilung der staatlich kontrollierten Rüstungsaufträge betrachtet werden: Allgemein profitierte die Rüstungsindustrie und die ihr angehängten Industriezweige von einem immensen Auftragsschub. Auch wenn Rüstungsaufträge im Zuge des Hindenburgprogramms nahezu gleichmäßig unter allen Bundesstaaten verteilt wurden, so gab es innerhalb der Bundesstaaten größere Unterschiede.189 In Baden beispielsweise flossen rund 79 Prozent der Aufträge von Januar bis Mai 1917 in nur fünf Betriebe190, welche ihre Gewinne entsprechend steigern konnten. Dieses Missverhältnis der erzielten Gewinne führte im Laufe des Krieges zu wachsender Kritik in der Öffentlichkeit und sollte auch bei den revolutionären Ereignissen im November 1918 eine Rolle spielen. Gerade nach dem Steckrübenwinter 1916/17, als die Bevölkerung die mangelnde Versorgungslage und tägliche Hungerrationen von weniger als 1.000 Kalorien zu spüren bekam, schütteten die Firmen der Rüstungsindustrie ihre höchsten Dividenden aus.

  • 191 Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 319.
  • 192 Vgl. ebd.
  • 193 Vgl. Boelcke, Sozialgeschichte Baden-Württembergs 1800-1989, S. 320-323.

102Ähnlich wie in der Industrie erging es in der Zeit des Krieges der Landwirtschaft. Gezwungen durch die Anforderungen der Kriegswirtschaft wurde die Landwirtschaft weitaus früher als die Industrie in einen „Zustand zunehmenden Raubbaus“191 gedrängt. Durch Mangel an Futter- und Düngemitteln, Arbeitskräften und neuen landwirtschaftlichen Geräten sanken die Roherträge der Landwirtschaft im Laufe des Krieges kontinuierlich. Eine direkte Folge hieraus war die Ausbreitung von Brachlandschaften bzw. Grünflächen. Ein weiteres schwerwiegendes Ergebnis der staatlichen Einflussnahme auf die Landwirtschaft hat Willi A. Boelcke in seiner Wirtschaftsgeschichte für Baden und Württemberg herausgearbeitet: eine völlig unzureichende Höchstpreispolitik. Der Landwirtschaft wurde jeglicher Leistungsanreiz genommen, welcher auf Dauer auch nicht durch Fleiß ausgeglichen werden konnte. Die Folgen waren mannigfaltig: Neuinvestitionen wurden oder konnten nicht getätigt werden und die Ausgaben für betriebliche Mittel sanken. Die Landwirte erwirtschafteten scheinbare Gewinne, welche allerdings nur eine „Verflüssigung der Betriebsmittel“192 darstellten. Weitaus stärker als in der Industrie verfestigten sich auch in der badischen Landwirtschaft radikale, die alte Marktwirtschaft aufhebende Gedanken und Ideen193.

  • 194 Vgl. Jahresbericht des Großherzoglich Badischen Gewerbeaufsichtsamtes für das Jahr 1914-1918, Erst (...)
  • 195 Vgl. Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 283ff.
  • 196 Vgl. Schäfer, Regionale Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtschaft, S. 78 und S. 230.
  • 197 Vgl. ebd., S. 121ff. Zu den Auswirkungen des Ersten Weltkrieges auf Mannheim vgl. Jörg Schadt (Bea (...)

103Neben den Auswirkungen auf Industrie und Landwirtschaft brachte der Erste Weltkrieg auch spürbare Veränderungen für die Arbeitswelt mit sich. Aufgrund des Militärdienstes waren im Verlauf des Krieges Frauen und stellenweise auch Kinder zu schwersten Arbeiten gezwungen. Gegen Ende des Krieges verrichteten Frauen nahezu alle Arbeiten, die ihnen vor dem Krieg noch unerreichbar waren. Demgegenüber führte der Krieg in Verbindung mit der bereits angedeuteten Landflucht zu der massivsten Umschichtungsbewegung innerhalb der deutschen Gesellschaft. In Baden wurde diese Bevölkerungsumschichtung in Mannheim bzw. in der Neckar-Odenwald-Region am Deutlichsten. Genaue Zahlen über diese Wanderbewegungen liegen allerdings nicht vor. Ebenso wie die Wirtschaft selbst wurde die Arbeit staatlich beaufsichtigt und reglementiert. Da viele Männer eingezogen wurden, arbeiteten in der Industrie beispielsweise auch Jugendliche oder Invalide. Der Anteil an ungelernten Arbeiterinnen und Arbeitern stieg in Folge der normierten Massen- und Fließbandproduktion enorm an und führte somit zu einer nachhaltigen Veränderung der Qualitätsstruktur der Arbeiterschaft.194 Gleichzeitig führte die Expansion des Rüstungssektors zu einem großen Lohngefälle zwischen den Industriestandorten Mannheim und Karlsruhe und dem Rest des Landes. Die Rüstungsarbeiter in Mannheim zählten zu den Bestbezahlten im gesamten Reich. Allerdings relativierten sich die Lohnsteigerungen von bis zu 190 Prozent im Laufe des Krieges im Angesicht der Preiserhöhungen sehr schnell zu einem Absinken des Reallohns.195 Nicht zuletzt aber wegen der besseren Lohnaussichten zog es viele Landbewohner in die Städte.196 Interessanterweise verhinderten städtische Behörden den Zuzug von neuen Arbeiterfamilien in bestimmte Viertel rund um Mannheim – eine weitere Konzentration von Arbeitern sollte wegen der gesellschaftspolitischen Sprengkraft vermieden werden.197

  • 198 Zur Ernährungssituation in Baden vgl. Boelcke, Sozialgeschichte Baden-Württembergs 1800-1989, S. 3 (...)

104Im Gegensatz dazu sanken die täglichen Nahrungsmittelrationen im Verlauf des Krieges. Neben den immer geringeren Erträgen der Landwirtschaft führte dies spätestens im Jahr 1917 bei vielen Kindern und Jugendlichen zu den körperlichen Erscheinungen einer Mangel- und Unterernährung.198 Zu diesem Zeitpunkt machten sich die Auswirkungen des Hindenburgprogramms auch in der breiten Masse der Bevölkerung insoweit bemerkbar, dass nunmehr der Versorgung des Heeres mit Kriegsgerät alle anderen Bereiche des öffentlichen Lebens untergeordnet wurden. Dies stellt ein erstes Charakteristikum dieses neuen totalen Massen- und Materialkrieges dar, wie er zuvor noch nie geführt wurde. Auch im Hinblick auf die Blockade der Entente, welche ganz gezielt auch gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wurde, sah sich die Oberste Heeresleitung zu diesen alles vereinnahmenden Maßnahmen veranlasst bzw. gezwungen.

  • 199 Vgl. Anne Lipp, Meinungslenkung im Krieg, Kriegserfahrungen deutscher Soldaten und ihre Deutung 19 (...)
  • 200 Vgl. Nikolaus Buschmann, Der verschwiegene Krieg, Kommunikation zwischen Front und Heimatfront, in (...)
  • 201 Vgl. Lipp, Meinungslenkung im Krieg, S. 252ff.

105Der Krieg von Millionenheeren, welcher mit den neuesten Errungenschaften der Wissenschaft wie Giftgas oder Panzer geführt wurde und in dem der einzelne Soldat in der Masse seines Heeres vollkommen aufging, brachte Verwundungen sowohl in physischer wie auch in psychischer Art und Weise hervor, wie es die Menschen zuvor noch nicht erlebt hatten. Die so genannten Kriegsneurotiker, von den grausamen Erlebnissen an der Front gezeichnete Soldaten, stellten alle am Krieg beteiligten Gesellschaften vor nie gekannte Herausforderungen. Im Gegensatz dazu stellten die heimkehrenden Soldaten mit zunehmender Dauer des Krieges ein immer weiter wachsendes Sicherheitsrisiko dar, welches mit staatlicher Zensur nur schwer zu kontrollieren war. Entgegen der Propaganda, die den Zusammenbruch der Alliierten und den Sieg der Mittelmächte immer wieder voraussagte, berichteten die Soldaten „aus erster Hand“ von den tatsächlichen Vorgängen an der Front. Die Nachrichten über mangelnde Ausstattung mit Material und Munition, die immer weiter anschwellenden Heere der Alliierten in Folge des Kriegseintritts der Vereinigten Staaten von Amerika und die im Angesicht der Sinnlosigkeit des Krieges zunehmende Kriegsmüdigkeit der Soldaten an der Front gelangten so durch die Zensur an die so genannte Heimatfront.199 Hier muss allerdings festgehalten werden, dass Soldaten, die sich auf Heimaturlaub befanden, allgemein im vertrauten Umkreis der Familien eher zurückhaltend mit Informationen umgingen – auch um die „Front in der Familie“ nicht zu gefährden.200 Dem gegenüber berichteten dem Krieg kritisch eingestellte Zeitungen verstärkt über die Lage an der Front, was nicht selten auch zum Verbot einer solchen Zeitung führte. Auffallend war auch der Gegensatz in der Rezeption des Krieges zwischen der Bevölkerung in der Stadt und auf dem Land. Insbesondere die unterschiedliche Versorgungslage zwischen den Städten und den ländlichen Regionen spielte eine tragende Rolle bei der Sicht auf die Auswirkungen des Krieges. Gerade heimkehrende Soldaten reagierten mitunter verbittert auf die so genannten Kriegsgewinnler und Wucherer, welche sich am Krieg bereicherten.201

2.1.4. Die Zuspitzung der Krise 1918

  • 202 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 62.
  • 203 Als städtische Kommunalverbände fungierten die Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern, als ländlich (...)
  • 204 Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 278.

106Gerade die Versorgungskrise bzw. das vermehrt auftretende Missverhältnis bei der Zuteilung von Lebensmitteln führte seit Mitte 1917 zu einem spürbaren Verlust der Legitimation des Staates bzw. seiner Behörden und deren Anordnungen. Diese wurden von der Bevölkerung im weiteren Verlauf des Krieges immer ungenierter umgangen bzw. vollkommen missachtet. Die Bevölkerung reagierte damit auf die „unverhältnismäßigen Eingriffe in die Wirtschafts- und Gesellschaftsstruktur“202. In Baden arbeiteten die Behörden insgesamt effektiv an der Aufrechterhaltung der Versorgung der Bevölkerung, aber auch hier wurden die Maßnahmen zunehmend sabotiert und Anordnungen missachtet. Zur Wiederherstellung der Durchsetzungsfähigkeit des Staates wurden am 1. August 1917 städtische und ländliche Kommunalverbände geschaffen. Diese sollten parallel zu den Kreisen die Ernährungswirtschaft, deren Verkehr und die kommunale Selbstversorgung überwachen.203 Schnell wurde aber deutlich, dass gerade die ländlichen Kommunalverbände vielerorts dazu neigten, die Interessen ihrer Einwohner gegenüber den städtischen Zugriffen zu verteidigen: „[…] die insgesamt bessere Situation der Bevölkerung der ländlichen Kommunalverbände führte gerade im Bereich der mittleren Städte zu einer kraß unterschiedlichen Versorgungslage in direkt aneinander grenzenden Gebieten.“204 Somit unterstützte diese staatliche Maßnahme zur besseren Regulierung und Verteilung der Lebensmittel indirekt die Kritik an der vermeintlichen staatlichen Ungleichbehandlung der Bevölkerung. Obwohl der Regierung diese Maßnahme sinnvoll erschien, schaffte sie es bis Kriegsende nicht, Lebensmitteltourismus und Schleichhandel vollkommen abzustellen. Auch weil gerade kleinere Vergehen immer wieder hart und vor allem öffentlichkeitswirksam bestraft wurden, sahen sich die Beamten dem Vorwurf ausgesetzt, mit den so genannten Kriegsgewinnlern in gemeinsamer Sache zu paktieren. Die Kommunalverbände existierten in Baden aufgrund der Mangel- und Zwangswirtschaft noch bis in das Jahr 1921.

  • 205 Vgl. Merz, Beamtentum und Beamtenpolitik in Baden, S. 86ff.; Kocka, Klassengesellschaft im Krieg, (...)

107Neben der Ernährungslage war es vordergründig auch die Lohnentwicklung, die innerhalb der Bevölkerung zu Spannungen führte. Beamte und Angestellte blieben während des gesamten Krieges mit ihren Löhnen weit hinter den Entwicklungen der Arbeiter in den kriegswichtigen Rüstungsbetrieben zurück. Dies hatte zwei Effekte: Zum Einen begegneten die Beamten und Angestellten den Rüstungsarbeitern verstärkt mit offener Feindseligkeit. Zum Anderen organisierten sich die Angestellten und Beamten verstärkt gewerkschaftlich wie kaum eine andere Schicht während des Krieges. Ein Beispiel für eine solche Organisation war der zur Mitte 1917 gegründete Verband der Beamten- und Lehrervereine Badens, welcher aus 28 Einzelorganisationen entstand und am Ende des Jahres rund 15.000 Mitglieder hatte. Gerade diese Mitgliederstärke veranlasste den Verband auch, im Dezember 1917 eine enge Kooperation mit Arbeitergewerkschaften einzugehen.205 Gerade im Hinblick auf die rund ein Jahr später folgende Revolution in Deutschland und Baden stellt sich die Frage nach einer generellen Zusammenarbeit von landwirtschaftlichen Arbeitern und Bauern und den städtisch geprägten Arbeitern. Auch wenn der deutsche Südwesten keineswegs industriell, sondern nach wie vor agrarisch geprägt war, sprachen die politischen Traditionen gerade in Baden gegen eine solche Zusammenarbeit. Die ländlich geprägten Arbeiter, deren Anteil sich innerhalb der städtischen Arbeiterschaften im Krieg vergrößert hatte, blieben über den Krieg hinweg in ihren traditionellen politischen Vorstellungen verhaftet. Die beiden Interessengruppen unterschieden sich zwar klar voneinander in ihren politischen Zielvorstellungen, sie übten aber durchaus gemeinsam Kritik an der Großindustrie, am Handel und seinen Profiteuren und vor allem an der Administration, welche nicht im Stande war, die vermeintliche staatliche Ungleichbehandlung zu beenden.

108Im Zuge des Hindenburgprogramms entstand bei vielen badischen Unternehmern der Eindruck, dass gerade Baden bei der Verteilung der lukrativen Rüstungsaufträge benachteiligt würde. Auch wenn dies nachweislich nicht zutraf, so förderte die Kriegswirtschaft per se einseitig einzelne Großbetriebe, welche sich darüber hinaus größtenteils nicht im Besitz von badischen Unternehmern befanden. Diese vermeintliche Ungerechtigkeit verstärkte die latent ausgeprägte antipreußische Stimmung in Baden, welche auch die sozialdemokratische Arbeiterschaft – und ihre Führer – erfasste. Der Regierung diente diese Stimmung allerdings auch als ein Ventil, um von eigenen Problemen abzulenken. Die Missstände und Benachteiligungen wirkten zeitweise einer politischen Radikalisierung im Land entgegen, da sie es erlaubten, die Verantwortung hierfür auf die Zentralbehörden im preußischen Berlin zu schieben. Nach der Umsturzbewegung des Novembers 1918 profitierte insbesondere das Zentrum von dieser antipreußischen Stimmung, da es weder mit Berlin noch mit der Karlsruher Regierung in Verbindung gebracht wurde. Die Sozialdemokraten hatten sich dagegen mit ihrer Großblockpolitik vor dem Krieg und dessen Unterstützung zumindest verdächtig gemacht.

  • 206 Vgl. Boll, Frieden ohne Revolution?, S. 248ff.
  • 207 Vgl. Monatsberichte XIV. Armeekorps von April bis Oktober 1918, in: Landesarchiv GLAK 456 F8 Nr. 3 (...)

109Gegen Ende des Jahres 1917 zeigte sich auch für die breite Masse der Bevölkerung, dass der lang diskutierte und schließlich beschlossene uneingeschränkte U-Boot-Krieg gegen die alliierte Seeblockade nicht den gewünschten Erfolg brachte. Die Versorgungslage war weiter prekär und ein Sieg-oder zumindest Verständigungsfrieden war im Angesicht des U-Boot-Krieges in weite Ferne gerückt. Der unaufhaltsam scheinende Vormarsch an der Ostfront und der Friedensschlusses von Brest-Litowsk beflügelten noch einmal die Erwartungen der Bevölkerung im Frühling 1918.206 Nach über drei langen Kriegsjahren schien es, als würde das Heer endlich an die großen Kornkammern der Ukraine heranreichen, deren Erträge in der Heimat so sehnsüchtig erwartet wurden. Mit den nun freien Heereseinheiten wagte die OHL am 21. März 1918 eine letzte Großoffensive unter dem Namen „Unternehmen Michael“, die im Westen die Entscheidung zugunsten der Mittelmächte erzwingen sollte. In den ersten Tagen und Wochen dieser Offensive sah es tatsächlich danach aus, als würde diese finale Entscheidungsschlacht erfolgreich sein. Die Alliierten schlugen diese Offensive aber Anfang April 1918, auch mit der Unterstützung von unverbrauchten und gut ausgerüsteten amerikanischen Truppen zurück. Die Aussicht auf einen militärisch erfolgreichen Ausgang des Krieges war damit zerstört. Im Umkehrschluss konnte sich die OHL allerdings auch nicht dazu durchringen, das Heer in panzersichere Stellungen zurückzuführen, um eine vorteilhaftere Verhandlungsposition in den sich abzeichnenden Waffenstillstands- und Friedenverhandlungen zu erzielen. Mit dem Scheitern der deutschen Großoffensive im Frühjahr 1918 stellte sich nun für die breite Öffentlichkeit die Frage nach dem weiteren Fortgang des Krieges und der Zeit nach dem Krieg. Die monatlichen Berichte des Stellvertretenden Generalkommandos in Karlsruhe liefern hierzu ein Abbild der Stimmung in der Bevölkerung. Die Berichte verzeichneten für den Juni 1918 eine »bedauerliche Resignation« über die gescheiterte Offensive; für den Juli dehnte sich diese Resignation zu einer »gedrückten Stimmung« aus und im September musste gar gemeldet werden, dass die Stimmung unter der Bevölkerung »niedergeschlagen, oftmals stumpf bis zur Gleichgültigkeit« sei. In diesem Zusammenhang müssen die gegen Ende des Krieges vermehrt geflogenen Fliegerangriffe gegen Karlsruhe, Mannheim oder auch Offenburg erwähnt werden. Gerade die Nähe zur Front bzw. die Nähe zum Kriegsgegner Frankreich schürte die Furcht vor einer alliierten Invasion Südwestdeutschlands in der badischen Bevölkerung. Im zusammenfassenden Bericht des XIV. Armeekorps heißt es für den Monat Oktober: »Auch sonst ruhig denkende Elemente hielten militärisch alles für verloren. In weiten Kreisen rechnete man mit einem baldigen Einmarsch der Feinde in Baden, und es gab ängstliche Gemüter, die bereits Wäsche und wertvolle Möbelstücke fortschickten, damit sie den Feinden nicht in die Hände fielen. Auch das Abheben der Gelder auf Sparkassen und Banken war ein Zeichen der allgemeinen Beunruhigung.«207

  • 208 Miller, Burgfrieden und Klassenkampf, S. 371.
  • 209 Vgl. Ulrike Hörster-Philipps, Joseph Wirth 1879-1956, Eine politische Biographie (Veröffentlichung (...)
  • 210 Müller, Organisation, Themen und Probleme der Volksaufklärung in Baden 1914-1918, S. 352.

110In Baden kam es erstmals im Frühjahr 1917 zu nennenswerten Protest- und Streikaktionen. Die Arbeiter der Rüstungsbetriebe protestierten zunächst nur gegen das absolute Absinken ihres Lebensstandards, obwohl ihre Löhne im Verhältnis zu denen der anderen Arbeiter stark anstiegen. Bereits diese ersten Proteste zeigten, dass sich auch Frauen – wie überall im Kaiserreich – an den Aktionen maßgeblich beteiligten. All diese Demonstrationen hatten zunächst allerdings einen rein defensiven Charakter: Die Demonstrationen richteten sich weder gezielt gegen die Obrigkeit, noch stellten sie den Krieg an sich in Frage. Vielmehr wurden die Schwachstellen der Kriegswirtschaft und ihre Folgen für die Bevölkerung kritisiert und daraus Lohnforderungen abgeleitet. Diese so genannten Lohnbewegungen, welche größtenteils für die protestierenden Arbeiter erfolgreich verliefen, stärkten im Laufe des Jahres 1917 die Gewerkschaften. Die Arbeiter selbst verstanden diese Proteste aber keineswegs als Streiks, welche die Produktion von notwendigen Kriegsgütern hätte bremsen oder gar die gesamte Kriegsführung verzögern sollen. Vielmehr kämpften die Arbeiter zu diesem Zeitpunkt für die Beseitigung von vermeintlichen Ungleichbehandlungen. Auch aus diesem Grund waren die Auswirkungen bzw. der Einfluss der Russischen Revolution, welche in etwa zur selben Zeit ausbrach, auf die Mannheimer Arbeiter nicht nennenswert. Dies änderte sich allerdings im Januar 1918, als in Mannheim bei mehreren Betrieben der Metallindustrie rund 22.000 Arbeiter in den Streik traten. Diese Streikbewegung wendete sich dezidiert gegen den so genannten Gewaltfrieden von Brest-Litowsk. Im Unterschied zur Lohnbewegung im Jahr 1917 traten die Mannheimer Arbeiter nun auch für politische Forderungen in den Arbeitsausstand. Diese qualitative Änderung muss als Anfang der revolutionären Bewegung des Novembers 1918 angesehen werden: „Waren im Frühjahr 1917 die Streiks im wesentlichen Ausdruck der Kriegsmüdigkeit, der Erschöpfung und der Enttäuschung über die innenpolitische Stagnation, so war die Stoßrichtung der Streiks Ende Januar 1918 gezielter, die Forderungen wurden konkreter und politischer. Es war diesmal nicht mehr möglich, die Arbeiter durch Vertröstungen und kleine Konzessionen zu beschwichtigen. Nur mühsam und unter Anwendung massiver Repressalien gelang es noch einmal, die Protestbewegung zurückzudämmen.“208 Ein Aspekt unterstreicht diese Sicht: Sowohl die Mannheimer Arbeiterschaft als auch die sozialdemokratische Basis wurden im Frühjahr 1918 durch die Agitationen der Vaterlandspartei, welche sich auch noch im Angesicht der militärischen und wirtschaftlichen Lage des Deutschen Kaiserreiches eindeutig für Annexionen und einen Siegfrieden einsetzte, politisch emotionalisiert und radikalisiert. Selbst namhafte Zentrumspolitiker wie Joseph Wirth sahen sich durch die Forderungen der Vaterlandspartei provoziert.209 Auch wenn die Anhänger der Vaterlandspartei gerade in Baden eine Minderheit bildeten, so endete eine Kundgebung der Partei am 13. Januar 1918 in Mannheim in einem Tumult.210

111Im Angesicht einer zunehmend aussichtslosen militärischen und auch kriegswirtschaftlichen Lage und der spürbaren Radikalisierung von breiten Bevölkerungsschichten stellt sich die Frage nach dem Zusammenbruch des Burgfriedens im Jahr 1918 im Deutschen Kaiserreich. Hierbei muss zunächst der parteipolitische Burgfrieden von den entsprechenden gesellschaftlichen Entwicklungen getrennt betrachtet werden. Wie bereits am Beispiel der Nachwahl in Donaueschingen deutlich wurde, war der Burgfriede zwischen den Parteien sowohl auf Reichs-wie auf Landesebene schon weit vor 1917 brüchig. Auch wenn der Zusammenhalt während des Krieges immer wieder öffentlichkeitswirksam propagierte wurde, so konnten die Machtinteressen aus der Zeit vor dem Krieg zwischen den Parteien nicht eingestellt werden. Die badischen Parteien bildeten hierbei keine Ausnahme.

  • 211 Vgl. Miller, Burgfrieden und Klassenkampf, S. 396ff.
  • 212 Ebd., S. 371.
  • 213 Vgl. Monatsbericht des XIV. Armeekorps vom 1. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 456 F8 Nr. 346.

112Die gesellschaftlichen Probleme, welche einerseits durch den Krieg selbst entstanden und anderseits aus der Vorkriegszeit herrührten, spiegelten sich am Deutlichsten bei den Sozialdemokraten wider. In einem zunächst schleichenden Prozess einer inneren Selbstzerfleischung und schließlich in der Aufspaltung in eine Partei der Mehrheitssozialdemokraten und der Unabhängigen Sozialdemokraten fanden die Fragen der Bevölkerung nach einem Ende von Krieg, Hunger und Elend ihren unüberhörbaren Widerhall.211 Somit kann man weder bei den Januarstreiks 1918 noch bei der Umsturzbewegung am Ende des Jahres von einer revolutionären Initialzündung sprechen, die aus der Bevölkerung oder der Arbeiterschaft unverhofft und spontan organisiert ausbrach. Vielmehr waren gerade die Januarstreiks 1918 ein erster Höhepunkt einer längeren Entwicklung, welche allerdings als eine „Generalprobe für die Novemberrevolution“212 1918 angesehen werden müssen. Diese Dynamik der Lohnbewegung war spätestens im Frühjahr 1918 nicht mehr aufzuhalten, auch da diese Bewegung mit konkreten politischen Forderungen weiter angefacht wurde. Die Monatsberichte des Stellvertretenden Generalkommandos geben hierbei der Einschätzung Ausdruck, dass gerade die Mannheimer Arbeiter nicht mehr unter der Kontrolle der Gewerkschaften waren, sondern sich hier bereits einzelne Wortführer und kleinere Gruppen gebildet hatten, die ihrerseits maßgeblichen Einfluss auf die Arbeiterschaft ausübten.213 Ab diesem Zeitpunkt beeinflussten somit weder die Regierung und ihre nachgeordneten Institutionen noch die Gewerkschaften in einem erheblichen Maße die Arbeiterschaft in Mannheim.

2.2. Umsturz und Neubeginn

2.2.1. Das Kriegsende und der Waffenstillstand

113Dem politischen Umsturz im Deutschen Kaiserreich ging zunächst das Eingeständnis der militärischen Niederlage voraus. Nach dem Scheitern der letzten Großoffensive im Frühjahr 1918 zögerte die Oberste Heeresleitung den militärischen Zusammenbruch noch bis in den Herbst hinaus. Obwohl das deutsche Heer noch weit auf französischem Gebiet stand, konnten sich Hindenburg und Ludendorff nicht dazu entschließen, die deutschen Truppen mit einer radikalen Frontverkürzung auf panzersichere Stellungen zurückzuführen und so den folgenden Waffenstillstands- und Friedensinitiativen einen breiteren Spielraum einzuräumen. Als die OHL selbst im September 1918 die Regierung aufforderte, im Angesicht einer zusammenbrechenden Front um Waffenstillstand bei den Alliierten zu bitten, führte dies zu einem nie gekannten Zusammenbruch der Stimmung in der Bevölkerung. Nach den Berichten des Stellvertretenden Generalkommandos in Baden reagierte die überwiegende Mehrheit der Menschen mit Apathie, Gleichgültigkeit oder Wut auf das nahende Ende des Krieges. Gleichzeitig zogen die so genannten Großkopfeten und Kriegsverlängerer nunmehr größeren Hass auf sich als die feindlichen Mächte an der Front. Parallel zu diesen Entwicklungen untergrub die Pandemie der Spanischen Grippe den letzten Rest des Kampfeswillens. In dieser Situation verbreiteten sich unter der Bevölkerung Berichte über massenhafte Streiks der Matrosen in Norddeutschland und auch an der Front. Die militärische Führung registrierte seit dem Sommer 1918 vermehrt Befehlsverweigerungen oder gar Desertionen unter den kriegsmüden Soldaten.

114Mit dem Scheitern der Großoffensive im Frühjahr 1918 war die militärische Niederlage für das Deutsche Kaiserreich und seine Verbündeten unabwendbar. Auch wenn das deutsche Heer zur Mitte des Jahres 1918 noch verhältnismäßig tief auf französischem Boden stand, so führte die amerikanische Unterstützung der Entente sowohl in personeller wie materieller Hinsicht zu einer langsamen aber deutlichen Verschiebung der Front zu Ungunsten der Mittelmächte. Der Obersten Heeresleitung um Hindenburg und Ludendorff war durchaus bewusst, dass es nur noch eine Frage der Zeit war, bis die alliierten Truppen ihrerseits zur Invasion auf das Deutsche Reich ansetzten. Gerade in dieser Situation hat es die gesamte militärische Führung bewusst unterlassen, die Regierungen sowohl in Berlin wie in den Bundesstaaten über die dramatische Lage an der Front in Kenntnis zu setzen. Selbst der Kaiser, von der eigentlichen Führung des Krieges längst ausgeschlossen, glaubte zur Mitte des Jahres noch an die Möglichkeit eines Siegfriedens. Ihrer Grundüberzeugung von der Reinheit des Heeres folgend fassten Hindenburg und Ludendorff den Entschluss, die Verantwortlichkeit für den Krieg bzw. seine unnötige Verlängerung, die einhergehende Verelendung der deutschen Bevölkerung und den Niedergang der deutschen Wirtschaft den neuen politischen Machthabern mit auf den Weg zu geben. Die militärische Führung und ihre exponiertesten Protagonisten sowie die Vertreter des alten Obrigkeitsstaates sollten von jeglicher Verantwortlichkeit oder gar Schuld von Anfang an freigesprochen werden. Die Verschiebung der Verantwortung auf eine demokratisch-parlamentarische Regierung, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, begründete im Kern bereits die so genannte Legende des Dolchstoßes, welcher dem Heer von hinten aus der Heimat in den Rücken gestoßen wurde. Diese Legende deutete sich bereits in den Schriften und Veröffentlichungen anlässlich der Unterzeichnung des Waffenstillstandes im Wald von Compiègne am 11. November 1918 an. Der Kaiser selbst hatte zwei Tage zuvor die Aussichtslosigkeit der militärischen Situation und seines Machtanspruchs eingesehen und war auf dem Weg in das niederländische Exil nach Doorn. Als Oberbefehlshaber einer deutschen Heeresgruppe ließ Kronprinz Wilhelm von Preußen am 11. November 1918 folgendes an seine Truppen verkünden:

  • 214 Landesarchiv GLAK N Frank, Wilhelm Nr. 1.

»An meine Armeen! Nachdem Seine Majestät der Kaiser den Oberbefehl niedergelegt hat, bin auch ich durch die Verhältnisse gezwungen, nun, da die Waffen ruhen, von der Führung meiner Heeresgruppe zurückzutreten. […] Mit den Waffen ist die Heeresgruppe nicht besiegt! Hunger und bittere Not haben uns bezwungen! Stolz und hoch erhobenen Hauptes kann meine Heeresgruppe den mit dem besten deutschen Blut erkämpften Boden Frankreichs verlassen. Ihr Schild, ihre Soldatenehre ist fleckenlos und rein. Ein jeder sorge, daß sie es bleibe, hier und später in der Heimat. […] Nun steht zu Euren Führern treu wie bisher, bis ihr Befehl Euch freigeben kann für Weib und Kind, für Heimat und Herd! Gott mit Euch und unserem deutschen Vaterlande! Der Oberbefehlshaber gez. Wilhelm Kronprinz des deutschen Reiches und von Preußen.«214

  • 215 Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 69.
  • 216 Zur Darstellung der Kriegswirtschaft vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12559 und 12602.
  • 217 Vgl. Schäfer, Regionale Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtschaft, S. 336ff.

115Die Bevölkerung im Reich reagierte auf die Ankündigung der Unterzeichnung des Waffenstillstandes mit großer Wut und einem bisher nie gekannten Gefühl der Demütigung und Scham.215 Nach vier entbehrungsreichen Jahren, in denen Väter, Brüder und Söhne an der Front ihr Leben verloren hatten, war das Deutsche Reich völlig am Boden. Neben den Millionen von Toten und Hungernden an den Fronten in ganz Europa und in der Heimat lag die Wirtschaft danieder.216 Einfachste Grundbedürfnisse des täglichen Überlebens konnten nicht gewährleistet werden. Neben der außenpolitischen Isolation, in deren Folge sich nahezu die gesamte Weltgemeinschaft mit Deutschland im Kriegszustand befunden hatte, kamen schwere gesellschaftliche Risse und Umbrüche auf die Bevölkerung zu. Hierbei war das immer noch vorhandene Gefühl der eigenen Machtlosigkeit und der Ungerechtigkeit unter den Menschen weit verbreitet. Während auf den Straßen die Menschen für wenige Brote anstehen mussten, erlebten andere Gesellschaftsschichten den Umsturz im Angesicht ihres im Krieg neu erworbenen Reichtums. Nicht selten kam es so auch zu Übergriffen gegen vermeintliche Vertreter der Kriegsgewinnler.217

  • 218 Für die Abwicklung des XIV. Armeekorps vgl. bspw. Landesarchiv GLAK 456 F8 Nr. 428.
  • 219 Die zentralen Stellen der Sichtung und Verwertung der Heeresgüter wurden in Mannheim, Kehl und Str (...)
  • 220 Vgl. Landesarchiv GLAK 456 F140 Nr. 123 ’Abschnitt V der Neutralen Zone’.
  • 221 Zur Arbeit der Waffenstillstandskommission allgemein und den Verhandlungen der badischen Vorläufig (...)
  • 222 Vgl. Karlsruher Zeitung 19 (22. Januar 1919). Zur Gründung der Vertriebenenversorgung insgesamt vg (...)

116Der Waffenstillstand selbst war nicht nur das Eingeständnis der militärischen Niederlage, sondern bedeutete gerade für die Grenzregionen zur Front neue unvorhergesehene Probleme und Belastungen. Zum Einen mussten alle Soldaten des deutschen Millionenheeres an der Westfront auf deutschen Boden zurückgeführt und auch versorgt werden.218 Gerade die eingeschränkte Mobilität in Folge der geforderten Abgabe aller Lastkraftwagen, Güterzüge, Eisenbahnwaggons oder auch Pferdegespanne stellte die militärische Führung vor große logistische Herausforderungen. Die Zurückführung der Soldaten geschah hierbei auch immer unter der Drohung einer Gefangennahme durch die Alliierten. Neben der Abgabe aller größeren Transportmöglichkeiten hatte das deutsche Heer auch sämtliche Waffen aller Art, Flugzeuge und die Hochseeflotte den Alliierten zu übergeben. Dennoch gelangte eine große Masse von Heeresgütern in die Heimat, welche umgehend zum Verkauf angeboten wurden bzw. auf dem Schwarzmarkt verschwanden. Die militärischen wie auch zivilen Behörden versuchten seit dem Anlaufen der Rückführung dies mit aller Härte zu verhindern. Im Gegenzug wurden alle Heeresgüter, die nicht ausgeliefert werden mussten und verwertbar erschienen, gesichert und in die Heimat weitergeleitet.219 Militärisch gesehen fiel nahezu das gesamte badische Staatgebiet unter eine von den Alliierten verfügte demilitarisierte Zone, in der sich weder Angehörige des Militärs noch bewaffnete Polizeitruppen aufhalten durften.220 Diese Zone, welche später im Friedensvertrag von Versailles genauer geregelt wurde, stellte für die badische Regierung von Anfang an ein immenses Sicherheitsproblem dar, da man befürchtete, nicht angemessen auf Unruhen oder Revolten reagieren zu können.221 Neben den wirtschaftlichen und militärischen Zwangsmaßnahmen der Demobilmachung flüchteten auch viele deutschstämmige Bewohner Elsass-Lothringens nach dem Waffenstillstand und dem folgenden französischen Einmarsch über den Rhein nach Baden. Dort trafen diese Flüchtlinge nicht selten auf offene Anfeindungen in einer Region, die neben den Flüchtlingen zunächst die Hauptlast bei der Versorgung der heimkehrenden Soldaten zu tragen hatte. Die Versorgung und Unterbringung dieser Flüchtlinge war bis weit in die 1920er Jahre hinein ein immer wieder aufflammendes Streitthema unter der Bevölkerung. Die ohnehin knappen Ressourcen an Wohnraum und Nahrungsmitteln und deren Zuteilung sorgten immer wieder für gesellschaftliche Spannungen. Tatsächlich gelang es der Vorläufigen Volksregierung erst im Januar 1919, des immer noch anhaltenden Zustroms an Flüchtlingen organisatorisch Herr zu werden. Per Erlaß des badischen Innenministeriums222 wurden alle Neuankömmlinge zentral von der neu gegründeten Vertriebenenfürsorge erfasst und entsprechend mit Nahrungsmitteln und einer vorläufigen Unterkunft versorgt.

  • 223 Zur Übergabe der Rheinschiffbrücken an Frankreich vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 39354.

117Als besonders schmerzlich empfanden sowohl die Regierung als auch die Badener selbst die im Waffenstillstand verfügten und schließlich im Friedensvertrag von Versailles fixierten Bestimmungen über die Nutzung des Rheins. Unmittelbar mit dem Einrücken französischer Truppen in das Elsass wurden die Rheinbrücken besetzt und für den deutschen Publikums- und Warenverkehr vollständig gesperrt.223 Ebenso war es dem Deutschen Reich bzw. Baden verboten, die Wasserkraft des Rheins zu nutzen. Die Tatsache, dass Baden wieder das Grenzland zu Frankreich bildete, löste in der Bevölkerung ein lange andauerndes Gefühl der Furcht vor Vergeltungsaktionen oder gar der vollständigen Besetzung durch französisches Militär aus.

2.2.2. Protestbewegung und die Frage einer Verfassungsänderung

  • 224 Vgl. Heinz Hagenlücke, Deutsche Vaterlandspartei, Die nationale Rechte am Ende des Kaiserreiches ( (...)
  • 225 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 5ff.

118Unter dem Gesichtspunkt einer drohenden Radikalisierung der Arbeiter und der zunehmenden Kriegsmüdigkeit der Bevölkerung stellt sich die Frage nach der Möglichkeit einer umfassenden Reform der Verfassung, welche quasi in letzter Sekunde den landesweiten Protesten die Legitimation für einen gewaltsamen Umsturz entzogen hätte. Auch wenn etwaige Reformen des politischen Systems für die Arbeiterschaft und die Bevölkerung nur von untergeordneter Bedeutung waren, so drängten in Baden die Mehrheitssozialdemokraten seit dem Frühjahr 1917 verstärkt auf die Einführung des Verhältniswahlrechtes und auf die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung. Die MSPD versuchte hier mit Hilfe der Not leidenden Bevölkerung Druck auf die Regierung auszuüben, um sie zu Zugeständnissen zu veranlassen. Da die Regierung unter Alexander von Dusch aber solche Forderungen ablehnte, ging die MSPD auf Distanz zur Regierung. Sichtbar wurde dies an der Wahl des Zentrums-Abgeordneten Johann Zehnter zum neuen Landtagspräsidenten im November 1917. Im darauf folgenden Monat übernahm der bisherige Innenminister Johann Heinrich von Bodman das Gesamtministerium, was noch einmal Hoffnungen auf Reformen innerhalb der Sozialdemokratie weckte, die aber unerfüllt blieben. Bis zum Oktober 1918 ließen alle Parteien den Willen zu durchgreifenden Reformen erkennen. Lediglich die Vaterlandspartei224 und die konservativen Flügel der Nationalliberalen und des Zentrums sperrten sich auch weiterhin vehement gegen jede Neuerung. Die Mehrheitssozialdemokraten dagegen sahen sich im Angesicht der andauernden Auseinandersetzung mit der USPD zu immer kurzfristigeren Forderungen gezwungen.225

  • 226 Vgl. Erich Matthias; Rudolf Morsey, Die Bildung der Regierung des Prinzen Max von Baden, in: Eberh (...)
  • 227 Zur Oktoberreform vgl. Wolfgang Sauer, Scheitern der parlamentarischen Monarchie, in: Ebd., S. 77f (...)

119Erst mit der Erkenntnis der militärischen Niederlage und dem daraus folgenden Rücktritt des Reichskanzlers von Hertling kam die steckengebliebene Verfassungsdiskussion auch auf Reichsebene wieder in Gang. In den neuen Reichskanzler Prinz Max von Baden wurden hierbei die größten Hoffnungen gesetzt, da er sich schon seit längerer Zeit für weitreichende Reformen des preußischen Wahlrechts stark gemacht hatte.226 Tatsächlich konnte Max von Baden einige kleinere Änderung wie die Verantwortlichkeit des Reichskanzlers gegenüber dem Reichstag auch durchsetzen. Die so genannte Oktoberreform stieß aber bei der Bevölkerung im Reich auf nur geringes Interesse.227 Diese „oktroyierte Demokratie“ muss daher als letzter Versuch angesehen werden, das marode Verfassungssystem des Kaiserreiches noch einmal künstlich am Leben zu erhalten und es so möglicherweise über die Kriegsniederlage hinweg zu retten. Die treibenden Kräfte hinter dieser Absicht waren insbesondere Hindenburg und Ludendorff, die als „Kanzlermacher“ gezielt auf den badischen Prinzen gesetzt hatten, der wegen seiner liberalen Ansichten über alle Parteigrenzen hinweg großes Ansehen genoss. Gerade für die Situation im unmittelbaren Vorfeld des Umbruchs lässt sich festhalten, dass auch eine zügige Einführung eines parlamentarischen Systems und die Umsetzung der Forderungen nach Beendigung des Krieges, die Beseitigung der Machtfülle des preußischen Militarismus und eine spürbare Verbesserung der Ernährungslage wohl nicht den Ausbruch von Unruhen verhindert hätten.

  • 228 Am Vorabend der Feier wurde den beiden sozialdemokratischen Abgeordneten Anton Geiß und Friedrich (...)

120Auch wenn die Berufung des Prinzen in Baden auf große Zustimmung stieß, so verwahrte sich die Regierung doch gegen etwaige Veränderungen nach dem Vorbild der Oktoberreform. Bei dieser Einordnung stellt sich die zentrale Frage nach den Gründen für die ablehnende Haltung der Regierung, wenn in gleichem Maße in Mannheim unter der Arbeiterschaft der Ruf nach durchgreifenden Reformen immer lauter und auch radikaler wurde. Gerade unter dem Umstand einer spürbaren Radikalisierung verwundert die Sichtweise der Regierung, da sie schlicht keine akute Notwendigkeit für eine grundlegende Transformation des badischen Konstitutionalismus sah – und das bis in die letzten Tage des Krieges hinein. Nach Meinung der Regierung und auch weiter Teile des Landtages – insbesondere der Ersten Kammer – kam das badische Verfassungssystem von allen deutschen Bundesstaaten am ehesten dem der bürgerlich-parlamentarischen Monarchie gleich. Das Verhältnis des Großherzogs und der Regierung zum badischen Konstitutionalismus lässt sich an der Feier zum 100. Jahrestag der badischen Verfassung von 1818 ablesen. Angesichts der sich zuspitzenden Krise feierte Prinz Max von Baden am 22. August 1918 das badische Gleichgewicht zwischen Monarchie als alleinige Exekutive, Landtag und Volk, welches der »Mobherrschaft der westlichen Demokratien« gegenüberstand.228 In der Endphase des Krieges kam es somit zu dem ungewöhnlichen Umstand, dass das vermeintliche Musterländle als letztes süddeutsches Land erst am 3. November 1918 die Verfassungsreform in Angriff nahm und die geforderten Veränderungen in Aussicht stellte, welche allerdings dann nicht mehr verwirklicht werden konnten.

  • 229 Vgl. Dirk Dähnhardt, Revolution in Kiel, Der Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik 1918/1 (...)
  • 230 Vgl. Volksfreund 262 (8. November 1918).

121Die Protestbewegung gegen den Krieg gewann Ende Oktober 1918 an Dynamik. In den norddeutschen Stützpunkten der Hochseeflotte meuterten Matrosen gegen die kaiserliche Admiralität, welche die gesamte Hochseeflotte in einem finalen Himmelfahrtskommando gegen die britische Home Fleet einsetzen wollte. Der erste Höhepunkt dieser Meutereien war der Umsturz im Hochseehafen Kiel in der Nacht vom 4. auf den 5. November 1918.229 Diese Machtübernahme war zugleich der erste größere Erfolg der revoltierenden Soldaten und verbreitete sich dementsprechend rasant über das gesamte Land. Obwohl die Bedeutung dieser Vorgänge in Norddeutschland für das gesamte Kaiserreich unübersehbar waren, so berichteten die badischen Zeitungen Anfang November 1918 vorwiegend über die Bildung von Arbeiter- und Soldatenräten in Österreich-Ungarn und den folgenden Sturz der Habsburger Monarchie. Erst am 8. November erfuhr die badische Öffentlichkeit von den gegründeten Arbeiter- und Soldatenräten in Kiel, Hamburg und Bremen.230 Der Sturz der bayerischen Monarchie am folgenden Tag lenkte die öffentliche Aufmerksamkeit wieder auf den oberdeutschen Raum, der den badischen Lesern offenbar nicht nur geografisch, sondern auch aus alter Verbundenheit zu Österreich näher zu liegen schien.

  • 231 Ludwig Marum, Die badische Frage, in: Volksfreund 261 (7. November 1918).
  • 232 Zitiert aus einer Rede Oskar Gecks vor Vertrauensleuten der SPD in Mannheim am 8. November 1918, i (...)

122Zunächst deutete nichts darauf hin, dass es in Baden zu ähnlichen Aktionen wie in Norddeutschland kommen würde. Noch am 7. November 1918 verlief eine Versammlung der Arbeiter der Deutschen Waffen- und Munitionsfabriken in Karlsruhe ohne Anzeichen für einen bevorstehenden Aufruhr. Am selben Tag forderte der Karlsruher Anwalt Ludwig Marum in einem Artikel in der Volksstimme (Mannheim) und im Volksfreund (Karlsruhe) die Übernahme der Regierung durch »Vertrauensmänner des Volkes« und die Reform der badischen Verfassung im demokratischen Sinne. In diesem Artikel wurde nun auch erstmals die Position des Großherzogs öffentlich in Frage gestellt. Nach Marums Meinung sollte sich die Krone freiwillig auf das »Altenteil ihrer monarchischen Ehrenrechte« zurückziehen.231 Am folgenden Tag traten rund 250 Mitglieder der SPD in Mannheim zusammen, um über den weiteren Fortgang zu beraten. Im Angesicht eines drohenden Generalstreiks wurde eine Entschließung einstimmig verabschiedet, nach der die im Amt befindlichen Minister einer wirklichen Volksregierung Platz machen sollten. Zu diesem Zweck sollte Anton Geiß nach Karlsruhe entsandt werden, um Staatsminister Bodman zum Rücktritt zu veranlassen. Gleichzeitig rief Oskar Geck die Arbeiterschaft dazu auf, »in ihrem eigenen Interesse überall Ruhe und Ordnung zu wahren und sich nicht durch Unverantwortliche zu Unbesonnenheiten hinreißen zu lassen. Maßgebend für das Verhalten der Parteigenossen dürfen jetzt lediglich die Weisungen sein, die von der Leitung der Gesamtpartei ausgehen232 In der Tat waren es besonders die mittleren Führungsebenen der Partei, die die Stimmung der Basis an die Parteispitze weiterleiteten und so auch den Druck auf die Partei insgesamt erhöhten. Gleichzeitig sorgten sie in ihren Reihen für ein gewisses Maß an Disziplin und schirmten die einfachen Parteimitglieder so auch vor einer wachsenden Radikalisierung ab.

  • 233 Vgl. Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 51.
  • 234 Vgl. die Berichte von Anton Geiß, Ludwig Marum, Heinrich Köhler und Hermann Hummel, in: Landesarch (...)

123In Baden ging es den Sozialdemokraten bis zum 9. November darum, einen landesweiten Aufstand zu verhindern. Als erkennbar wurde, dass die nunmehr organisierten Arbeiter zunächst keine gewaltsame Entscheidung suchten, trat die Führungsspitze der SPD in Verhandlungen mit dem Fraktionsvorsitzenden der Nationalliberalen, Edmund Rebmann.233 Die Nationalliberalen waren überraschenderweise zu Zugeständnissen bei einer Umbildung der Regierung bereit. Wie sich bei der Kabinettsbildung der Vorläufigen Volksregierung um Anton Geiß noch zeigen sollte, erkannten die Nationalliberalen ihre verfahrene Situation und die Möglichkeit, dass die Partei gänzlich von dem anstehenden Umbruch überrollt werden würde. Auf Drängen von Ludwig Marum wurden am 9. November 1918 auch das Zentrum und die Fortschrittliche Volkspartei zu den Verhandlungen um eine Regierungsumbildung hinzugezogen. Zur allgemeinen Verwunderung erklärte Staatsminister Bodman am Nachmittag des 9. November, dass er den Großherzog bereits am Vortag um seine Entlassung gebeten hatte. Die noch von ihm initiierte Einberufung des Landtages für den 15. November 1918 war wegen des anlaufenden Umsturzes in Mannheim aber schon gegenstandslos geworden.234

2.3. Die Revolution 1918 in Baden

2.3.1. Die Entstehung der Rätebewegung in Baden

  • 235 Vgl. Walter Caroli; Robert Stimpel, Geschichte der Lahrer SPD, Ein Beitrag zur politischen Entwick (...)

124Der erste Soldatenrat in Baden wurde aus den Mitgliedern der Lahrer und Offenburger Garnison am 8. November 1918 gegründet. Bereits am Vortag hatte sich eine unorganisierte Gruppe von Soldaten gebildet, welche ohne Waffen in der Lahrer Innenstadt demonstrierte.235 Etwaige Ziele oder konkrete Forderungen dieser Gruppe sind nicht überliefert. In Erwartung eines Waffenstillstandes schloss sich der Lahrer Gruppe eine eiligst aus Freiburg herbei befohlene Maschinengewehr-Abteilung an, die zusammen mit den Kameraden aus Lahr am 8. November 1918 einen siebenköpfigen Soldatenrat wählte. Dieser formulierte ein 12-Punkte-Programm, in welchem unter anderem folgendes gefordert wurde:

  1. Freilassung aller politischen Gefangenen und aller inhaftierter Soldaten;
  2. Vollständige Rede- und Pressefreiheit, auch in den Kasernen;
  3. Sachgemäße Behandlung und Unterbringung der Mannschaften durch die Offiziere;
  4. Straffreier Verkehr aller Kameraden untereinander;
  5. Bis zum Abschluss eines Waffenstillstandes Einstellung aller Fronttransporte;
  6. Keine mit Blutvergießen verbundenen Schutzmaßnahmen;
  7. Prüfung sämtlicher Maßnahmen durch Mitglieder des Soldatenrats;
  8. Außer Dienst keine Vorgesetzten;
  9. Außer Dienst unbeschränkte persönliche Freiheit;
  10. Dienstbefreiung für Mitglieder des Soldatenrats und der Vertrauensleute;
  11. Sämtliche Maßnahmen sind durch Mitglieder der Zentralkommission zu prüfen;
  12. Dienstquittierung der nicht mit dem Programm einverstandenen Offiziere.236
  • 237 Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 78.
  • 238 Zur Revolution in München vgl. Karl Bosl (Hrsg.), Bayern im Umbruch, Die Revolution von 1918, Ihre (...)
  • 239 Das Folgende stützt sich auf den Bericht des Soldatenrates Offenburg vom 22. Dezember 1918, in: Br (...)

125Wilhelm Engelbert Oeftering nennt als »Urheber« der Demonstration vom 7. November einen aus dem Urlaub in Kiel zurückgekehrten Angehörigen des Ersatzbataillons 171 aus Lahr.237 Der Forderungskatalog des Lahrer Soldatenrates orientierte sich weitestgehend an den Forderungen des Soldatenrates in Kiel, was so den Schluss zulässt, dass der Soldatenrat in Lahr von den Ereignissen in Kiel bzw. Norddeutschland beeinflusst wurde. In der Folge wird sich zeigen, dass gerade die in Norddeutschland stationierten Soldaten und Matrosen das Gedankengut des Umbruchs in die Städte und Regionen Süddeutschlands trugen. Die Forderungen des Soldatenrates wurden am frühen Nachmittag des 8. November den anwesenden Vertretern des für Lahr zuständigen Generalkommandos aus Karlsruhe überreicht. Gegen 15 Uhr verbreitete sich unter den Soldaten die Nachricht von der Revolution in München238, was ihren eigenen Forderungen noch einmal Nachdruck verlieh. Die Offiziere akzeptierten schließlich nur widerwillig – eine rote Fahne war über der Garnison schon gehisst worden – die Forderungen des Soldatenrates. Am folgenden Tag wurden bei einer Generalversammlung den rund 5.000 anwesenden Soldaten der Garnison die Zugeständnisse der Generalität verkündet. In Offenburg239 dagegen besetzten die Mitglieder des dortigen Soldatenrates am Morgen des 9. November den Bahnhof, die Post und mehrere Banken. Darüber hinaus wurden die Militärgefangenen der Garnison – einschließlich einiger Krimineller – befreit. Auch hier befahl das Generalkommando eine Einheit aus dem Elsaß zur Kontrolle der Situation nach Offenburg, welche sich aber nach Gesprächen mit den Soldaten bereit erklärte, nicht in die Geschehnisse einzugreifen.

  • 240 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12.
  • 241 Vgl. Anna-Maria Lindemann, Die Arbeiterbewegung in Mannheim zur Zeit der Novemberrevolution, Darge (...)
  • 242 Vgl. Stadtarchiv Mannheim Z-S1 Nr. 3982.
  • 243 Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12a.
  • 244 Vgl. ebd., Dok. 12b.
  • 245 Vgl. hier die Erinnerungen des Mannheimer SPD-Abgeordneten Anton Geiß, in: Landesarchiv GLAK 233 N (...)

126Auch in Mannheim240 waren es zunächst die ortsansässigen Soldaten, die die Initiative bei der Bildung von Räteorganisationen übernahmen. Eine nicht näher bekannte kleine Gruppe von Soldaten gründete am Morgen des 9. November einen provisorischen Soldatenrat, welcher allerdings schon am Nachmittag um einige Metallarbeiter zu einem provisorischen Arbeiter- und Soldatenrat erweitert wurde.241 Bei den Arbeitern war es in der Hauptsache der Funktionär des Deutschen Metallarbeiter Verbandes und der USPD, Adolf Schwarz, der auf eine schnellstmögliche Zusammenarbeit von Soldaten und Arbeitern in der Stadt drängte.242 Unmittelbar nach Gründung des provisorischen Arbeiter- und Soldatenrates besetzten Soldaten die Post und den Bahnhof, wo sie an- und abreisende Soldaten entwaffneten. Darüber hinaus wurden politische Häftlinge aus dem Militärgefängnis entlassen. Um die Bevölkerung nicht zu beunruhigen, verbreitete der Arbeiter- und Soldatenrat einen Aufruf, nach dem in der Stadt nun die Offiziere des Stadtkommandos gemeinsam mit der »Institution der Arbeiter und Soldaten für die Aufrechterhaltung der Ordnung«243 sorgen würden. Am folgenden Tag wurden vom Arbeiter- und Soldatenrat auch Vertreter der Mannheimer SPD zu Beratungen in einer gemeinsamen Plenarsitzung hinzugezogen. Dieser erweiterte Arbeiter- und Soldatenrat bildete einen so genannten Vollzugsausschuss aus Vertretern der SPD, der USPD und den Soldaten. Bemerkenswert war die politische Tatkraft, die von diesem Vollzugsausschuss weit über Mannheim hinausging. Der Vollzugsausschuss forderte in einer öffentlichen Bekanntmachung alle badischen Räte auf, »sofort die nötigen Schritte zu tun, um Baden als sozialistische Republik zu proklamieren und die Bildung einer Volksregierung in die Wege zu leiten«244. Der Arbeiter- und Soldatenrat Mannheim mit seinem Vollzugsausschuss propagierte hier somit nicht nur seinen eigenen Machtanspruch in Mannheim, sondern setzte sich gleichzeitig auch an die Spitze einer landesweiten Initiative, welche die vollkommene Umgestaltung des badischen Staates zum Ziel hatte. Im Unterschied zu vielen parallel gebildeten Räteorganisationen war dieser Anspruch in Baden zu diesem frühen Zeitpunkt des Umbruchs einzigartig. In der Folge wird sich zeigen, dass aber gerade die von Mannheim ausgehende Dynamik des Umbruchs entscheidend bei der politischen Umgestaltung Badens war. Gerade bei den politischen Beratungen am 10. und 11. November in Karlsruhe offenbarte sich, dass alle beteiligten Personen die Ereignisse in Mannheim mit höchster Spannung und auch einer ganz bestimmten Erwartungshaltung verfolgten. Wie in den Erinnerungen vieler Beteiligter nachzulesen ist, wartete man quasi auf ein Startsignal aus Mannheim.245

  • 246 Die Darstellung beruht auf einem Bericht des Soldatenrates an die Informationsstelle der Reichsreg (...)

127Neben der Bildung eines Rates von Soldaten und Arbeitern in der größten und wirtschaftlich bedeutendsten Stadt Badens muss an dieser Stelle auch die größte Garnison in Baden, Rastatt, erwähnt werden. In der Garnison kam es erst am Abend des 9. November zur Bildung eines Soldatenrates in der Kompanie E 111, woraufhin weitere Kompanien ihre Vertreter in einen gemeinsamen Vorstand entsandten. Zur Sicherung der Garnison wurden auf Anordnung dieses Vorstandes sämtliche Wachmannschaften mit Angehörigen der Kompanie E 111, von denen die Initiative ausgegangen war, besetzt. Unmittelbar nach der Sicherung der Garnison besetzten Soldaten auch das Rathaus, das Bezirksamt, die Post, verschiedene Banken sowie alle Lebensmittel- und Munitionsdepots der Stadt. Gegen Mitternacht war die gesamte Stadt in den Händen des Soldatenrates, was am folgenden Morgen von der Bevölkerung entsprechend überrascht zur Kenntnis genommen wurde. In der Garnison wurden am Morgen ordentliche Wahlen zum Soldatenrat organisiert und eine Verlautbarung auf Basis des Kieler Matrosenprogramms in Umlauf gebracht. Am Nachmittag des 10. November schlossen sich schrittweise alle restlichen Truppenteile der Bewegung an und auch einige Offiziere erklärten ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Nichts desto trotz wurde der Standortälteste in seiner Funktion abgelöst, da er als Vertreter des Alldeutschen Verbandes den Soldaten keinesfalls tragfähig erschien.246

  • 247 Vgl. Erwin Dittler, Eugen Geck, in: Badische Biographien, Bd. IV, S. 85f.
  • 248 Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 70.
  • 249 Zu den Vorgängen in Karlsruhe vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918 (...)
  • 250 Vgl. Ernst Otto Bräunche, Karl Rudolph Siegrist, in: Badische Biographien, Bd. IV, S. 276-278.
  • 251 Siegrist berichtet dies in einem Schreiben an Johann Zehnter, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28134.
  • 252 Die Namen der beiden Matrosen waren Hermann Schehr und Heinrich Klumpp. Ihr Eintreffen in Karlsruh (...)

128In der Haupt- und Residenzstadt Karlsruhe bildete sich ebenfalls am 9. November eine kleine Gruppe von Soldaten, welche den Stadtrat Heinrich Sauer (SPD) für ihre Sache gewinnen wollte. Sauer lehnte unter Verweis seiner Stellung in der Stadt eine Beteiligung an einem Soldatenrat ab, verwies die Gruppe jedoch an das Generalkommando mit der Bitte, doch die Voraussetzungen für die Bildung eines Karlsruher Soldatenrates zu schaffen. Parallel zu den Verhandlungen mit dem Generalkommando begaben sich einige Soldaten zum Verlagshaus des SPD-Parteiorgans Volksfreund, um mit dessen Geschäftsführer Eugen Geck247 über eine Zusammenarbeit zu sprechen. Schnell wurde Einigkeit darüber erzielt, dass eine solche Bewegung nur unter der Leitung der Mehrheitssozialdemokraten stehen konnte.248 Es gibt keine Hinweise darauf, dass bei dieser ersten organisierten Gruppierung Mitglieder der USPD zugegen waren. Unabhängig davon war diese scharfe Abgrenzung der Mehrheitssozialdemokraten in Karlsruhe jedoch bemerkenswert. Im Unterschied zu Mannheim wurden hier die Mitglieder der USPD nicht in die weiteren Schritte mit einbezogen. Allerdings muss hier auch die geringe Zahl an Mitgliedern der USPD in Karlsruhe berücksichtigt werden.249 Am späten Nachmittag verbreitete sich die Nachricht von der Abdankung des Kaisers und dem gelungenen Umsturz in Mannheim. Nach einem Bericht des Karlsruher Oberbürgermeisters Karl Siegrist250 wurden Offizieren und höheren Unteroffizieren die Achselstücke und der Säbel teils gewaltsam von den Uniformen gerissen. Andere Offiziere tauschten ihre Uniformen rasch gegen Zivilkleidung.251 Am Abend spitzte sich die Lage in Karlsruhe kurzzeitig zu, als zwei Matrosen, welche offenbar schon an der Umsturzbewegung in Mannheim teilgenommen hatten, gegen 18 Uhr eine Soldatenvollversammlung auf dem Bahnhofsvorplatz anberaumten. Die dort zusammengezogenen Soldaten sollten in einem gemeinsamen Marsch in die Stadtmitte schnellstmöglich die militärische Macht in Karlsruhe übernehmen.252

  • 253 Vgl. Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 123f.
  • 254 Vgl. ebd., S. 70 und S. 104f.

129Um dies noch in letzter Sekunde zu verhindern, sah sich die Stadtverwaltung und an deren Spitze Oberbürgermeister Siegrist zum Handeln gezwungen. Es musste ein Weg gefunden werden, in Kooperation mit den Arbeitern der Stadt und möglichst vielen Parteien die Soldaten doch noch aufzuhalten. Siegrist lud zu diesem Zweck am Nachmittag des 9. November Vertreter aller Parteien zu einer Dringlichkeitssitzung in das Rathaus ein. Mit Ausnahme von Abgesandten der USPD und der Konservativen drängten sich am Eingang zum Rathaus aber rund einhundert Personen, was eine organisierte Sitzung unmöglich machte. Heinrich Sauer, der auch geladen war, schlug eine Vorsortierung an der Tür zum Sitzungssaal der Stadt vor, mit deren Hilfe an der Sitzung letztendlich 32 Personen teilnahmen.253 Der Oberbürgermeister sah in der Schaffung dieses sehr allgemein gehaltenen Ausschusses, der in der Folge als so genannter Wohlfahrtsausschusses bezeichnet wurde, ganz offensichtlich den letzten Versuch der städtischen Administration, die Revolution und damit die Machtübernahme von Soldaten und Arbeitern in der Stadt noch zu verhindern. Im Angesicht der vor den Toren der Stadt postierten Soldaten war es somit das vordringlichste Ziel des Ausschusses, die Ordnung unter der Bevölkerung aufrecht zu erhalten und jegliche Panik zu verhindern.254 Nicht zuletzt der Reichstagsabgeordnete und spätere badische Innenminister Ludwig Haas, der unmittelbar vor Sitzungsbeginn von den aufgebrachten Soldaten am Bahnhof zurückgekehrt war, skizzierte mit dramatischen Worten die schlimmsten Befürchtungen der Ausschussmitglieder. Gerade in dieser Situation schien es so, als würden die aufmarschierenden Soldaten die Bedeutung des Ausschusses bereits in den ersten Stunden seiner Tätigkeit wieder ad absurdum führen. Umso mehr war der zum Ausschussvorsitzenden gewählte Heinrich Sauer darum bemüht, ohne Verzögerung einen direkten Kontakt zu den Anführern der Soldaten herzustellen. Sauer fuhr zum Bahnhof und machte den Soldaten den Vorschlag, dass sie mit Hilfe des Generalkommandos am folgenden Tag ordentliche Soldatenräte wählen sollten und diese dann mit den Mitgliedern des Wohlfahrtsausschusses zum Wohle der Stadt zusammenarbeiten könnten. Nach anfänglichem Zögern stimmten die Soldaten diesem Vorschlag zu und beide Gremien tagten fortan im Rathaus. Noch am Abend des 9. November sah sich der Wohlfahrtsausschuss dazu veranlasst, die Geschehnisse und Entwicklungen des Tages der Bevölkerung mitzuteilen. Heinrich Sauer hatte bereits im Laufe des Tages einen Aufruf an die Karlsruher Bürger verfasst, welcher nun noch in der Nacht und am folgenden Morgen überall in der Stadt angeschlagen wurde. In diesem Aufruf des Wohlfahrtsausschusses hieß es:

  • 255 Aufruf des Wohlfahrtsausschusses Karlsruhe vom 10. November 1918, zit. nach Oeftering, Der Umsturz (...)

»An die Einwohnerschaft der Stadt Karlsruhe!
Die politischen Ereignisse und Umwälzungen, die aus den verschiedenen Teilen des Reiches gemeldet werden, lassen es auch für unsere Stadt geboten erscheinen, Einrichtungen und Vorkehrungen zu treffen, die für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, die Sicherstellung des Verkehrs, für die regelmäßige Ernährung der Bevölkerung, für den ungehinderten Fortgang des Wirtschaftslebens und die Sicherheit des staatlichen, städtischen und privaten Eigentums notwendig sind. Zu diesem Zweck hat sich ein Wohlfahrtsausschuß gebildet, dem neben den Vertretern der Mehrheitsparteien vor allem Vertreter der Arbeiterschaft angehören. In diesem Wohlfahrtsausschuß sollen Soldatenräte gewählt werden, der Wohlfahrtsausschuß wird sich sofort mit der Militärbehörde in Verbindung setzen, um die geordnete Wahl der Soldatenräte zu ermöglichen. In Verbindung mit den ihm angehörenden Vertretern des Soldatenrates wird der Wohlfahrtsausschuß die vorgebrachten Wünsche der Zivilisten und Soldaten prüfen und mit aller Entschiedenheit für die Erfüllung aller berechtigten Forderungen eintreten.
Die Einwohnerschaft der Stadt und die Soldaten werden aufgefordert, den Wohlfahrtsausschuß zu unterstützen und seine Anordnungen zu befolgen. Wir ersuchen die Bürger und Soldaten, die Ruhe und Besonnenheit zu bewahren und damit den Übergang aus der jetzigen schweren Zeit in ruhigere und friedlichere Zeiten zu erleichtern. […]«255

  • 256 Vgl. den Bericht von Ludwig Marum, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.
  • 257 Vgl. den vollständigen Text der Forderungen bei Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 118ff.; B (...)

130Bemerkenswerterweise waren die namentlich bekannten Wortführer der Karlsruher Soldaten überwiegend Mitglieder der Mannheimer USPD. Gerade nach den bereits erwähnten Streik- und Lohnbewegungen im Januar 1918 wurden hier viele Arbeiter und auch USPD-Mitglieder über den Sommer 1918 verhaftet und strafweise eingezogen. Unter den Soldaten befand sich beispielsweise der Metallarbeiter Hans Johann Brümmer, einer der Wortführer des Aufstandes vom Januar 1918, oder auch Albert Böpple. Neben den Mannheimern war auch der Vorsitzende der Karlsruher USPD, Hans Berkenkopf, unter den Soldaten. Der Landsturmmann Brümmer und Emil Weser wurden bei den Wahlen zum Soldatenrat Karlsruhe zum ersten bzw. zweiten Vorsitzenden gewählt; Hans Berkenkopf zum Schriftführer. Offensichtlich befanden sich zu diesem Zeitpunkt auch schon einige wenige Arbeiter unter den Soldaten, wonach sich der Rat als so genannter Soldatenund Arbeiterrat Karlsruhe bezeichnete.256 Während am Abend des 11. Novembers der Soldatenrat parallel zum Wohlfahrtsausschuss im Rathaus tagte, zogen Soldaten durch die Stadt, besetzten wichtige Gebäude und befreiten auch hier politische Gefangene aus dem Militärgefängnis. Als eines der letzten strategisch wichtigen Gebäude wurde gegen 23 Uhr die Post besetzt; das Generalkommando hatte bis zu diesem Zeitpunkt uneingeschränkten Zugriff auf alle Fernsprecher und Telegrafen. In einer letzten Aktion befahl das Generalkommando eine Einheit der Unteroffiziersschule Ettlingen nach Karlsruhe, um für etwaige Unruhen oder gar militärische Auseinandersetzungen gerüstet zu sein. Aber auch diese Maßnahme wurde angesichts der Einigung des Generalkommandos mit dem Soldatenrat gegenstandslos. Die erzielten Ergebnisse dieser Verhandlungen zwischen den Vertretern des Soldatenrates und der Karlsruher Garnison entsprachen weitestgehend den Forderungen und Bedingungen ihrer Kameraden aus Kiel oder Lahr.257

  • 258 Für alle nicht genannten Städte vgl. ebd., Dok. 15-20.
  • 259 Vgl. hier die Verordnung für die Soldatenräte des XIV. Armeekorps auf der Landesversammlung der ba (...)
  • 260 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 113ff.
  • 261 Zit. nach Günther Haselier, Geschichte der Stadt Breisach am Rhein, Bd. 3, Der Sturz in den Abgrun (...)

131Wie an den genannten Städten und Regionen abzulesen ist, waren es die vor Ort stationierten Soldaten, welche in Baden zuallererst die Initiative zum Umsturz aus den norddeutschen Städten aufgriffen. Waren es zunächst nur lose organisierte Gruppierungen, so bildeten sich rasch Räteorganisationen, die nach der Übernahme der staatlichen Macht und der öffentlichen Gewalt strebten. In allen größeren Städten und Garnisonen Badens, mit Ausnahme von Lahr, vollzogen sich diese entscheidenden Entwicklungen zwischen dem 9. und 11. November 1918.258 Auch wenn die jeweiligen Gruppierungen von Soldaten höchst unterschiedlich zusammengesetzt waren, so einte sie zumindest die Zielsetzung am Ende des Ersten Weltkrieges. Zum Einen waren es Soldaten, welche unmittelbar vor der Verlegung an die Front standen und dies quasi im letzten Augenblick zu verhindern versuchten. Zum Anderen waren diese Gruppen bereits in diesem Stadium – wie am Beispiel Mannheim abzulesen war – mit den Ideen und Zielen von Arbeitern „angereichert“, welche sich schon im Vorfeld des Umbruches gegen den Krieg und die Situation der Bevölkerung aufgelehnt hatten. Auch wenn diese Gruppierungen, die von den höheren militärischen Stellen oftmals als „wilde Haufen“ abgetan wurden, zunächst einen höchst improvisierten Eindruck vermittelten, so halfen ihnen bei ihrer inneren Organisation die Strukturen und Denkweisen der militärischen Hierarchie.259 Wie sich noch zeigen wird, stellte der Sachverhalt einer effektiveren Durchsetzung der Forderungen einen entscheidenden Vorteil gegenüber den Arbeiterräten dar. Im Umkehrschluss verwundert somit nicht die immer wieder von staatlich-administrativer Seite geäußerte Passivität von Offizieren oder noch nicht organisierten Soldaten, die sich in der Endphase des Krieges den sich herausbildenden Soldatenräte nicht mehr in den Weg stellten oder sich ihnen gar anschlossen. Somit waren die Übereinkünfte, die mancherorts völlig ohne Zwang oder Gewaltandrohung ausgehandelt werden konnten, nur die logische Konsequenz einer unaufhaltbaren Bewegung. Auch wenn diese staatliche Passivität gegenüber dem Umsturz stellenweise auch öffentlich beklagt wurde, so berührte dies die Bevölkerung nur unter dem Eindruck eines längst erloschenen Kampfeswillen und der allgegenwärtigen Versorgungskrise. Die Zielsetzung der militärischen Umbruchbewegung260 wird deutlich in einem an die Bürger und Soldaten der Garnisonsstadt Breisach gerichteten Aufruf vom 12. November 1918, in dem es hieß, dass es nicht »gegen die bisherige Ordnung, gegen die bisherigen Dienstellen oder Führer derselben« gehe, sondern »einzig und allein gegen den Militarismus mit seiner Verachtung der persönlichen Freiheit, gegen den brutalen Mißbrauch der zum Teil in junge Hände gelegten Macht«261.

  • 262 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 78.
  • 263 Vgl. Stadtarchiv Mannheim D-07 Nr. 47 und N-KLE Nr. 905.
  • 264 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12a und 12b; Volksst (...)

132Mit einer deutlichen zeitlichen Verzögerung folgten in Baden den Soldatenräten auch die Gründungen von Arbeiterräten, sofern diese nicht gleich zusammen entstanden (in Klammern jeweils das Gründungsdatum des örtlichen Soldatenrates): in Freiburg am 9. November (9.), in Rastatt, Pforzheim und Ettlingen am 10. November (9.), in Karlsruhe und Durlach am 11. November (9. bzw. 10.), in Lahr am 12. November (8.) und in Offenburg am 13. November (9.). In kleineren Ortschaften zog sich die Gründung eines Arbeiterrates zum Teil mehrere Wochen hin. So wurde der Arbeiterrat in Bühl – auf direkte Veranlassung des Soldatenrates – erst am 22./23. November gegründet, in Gondelsheim gar erst am 8. Dezember 1918.262 Die Initiative zur Gründung eines Arbeiterrates ging überwiegend von den jeweiligen Ortsvereinen der SPD aus, wohingegen die Ortsvereine der USPD aufgrund ihrer personellen und organisatorischen Schwächen nur in Mannheim an den Arbeiterräten beteiligt waren.263 Darüber hinaus schlossen sich in Mannheim ohnehin viele Arbeiter dem unmittelbar zuvor gegründeten Soldatenrat an, was zu einer bunten Durchmischung der beiden Institutionen führte. Diese Durchmischung und die militärische Struktur der Soldatenräte war ein Grund für die geringe Radikalisierung der badischen Arbeiterräte in der Anfangsphase des Umbruches 1918. Anstatt eigenständig zu agieren, suchten die Arbeiterräte von Anfang an den sofortigen Kontakt mit den ortsansässigen Soldatenräten, was ausdrücklich den Vorstellungen der Mehrheitssozialdemokraten entsprach. Ein Beispiel war der Mannheimer Arbeiterund Soldatenrat, welcher sich schon am 9. November 1918 vereinigte. Interessanterweise wurde dieser eher spontan gebildete Rat am folgenden Tag durch ein Gremium ersetzt, in welches jeweils 25 Vertreter der SPD und der USPD sowie 20 Soldaten entsandt wurden.264

  • 265 Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 80, Anm. 43.
  • 266 Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 60.
  • 267 Für das Verhältnis der Soldatenräte zu den sozialistischen Parteien auf Reichsebene vgl. Kluge, So (...)

133Auch wenn der Eindruck entstand, dass überwiegend Mitglieder der SPD die Gründung von Arbeiterräten und damit auch den Einfluss auf die Soldatenräte gezielt forcierten, so war dies nur teilweise zutreffend. Peter Brandt und Reinhard Rürup weisen darauf hin, dass anstelle von Parteimitgliedern der SPD oftmals auch Gewerkschaftsvertreter oder lokale Gewerkschaftskartelle die Bildung eines Arbeiterrates vorantrieben. Gerade die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften bot der SPD die Möglichkeit, den Rahmen des Arbeiterrates weit über die Parteigrenze hinaus zu ziehen. Nicht selten nahmen somit auch Kritiker der SPD-Parteilinie Posten innerhalb der Arbeiterräte ein und waren demnach an einer guten Kooperation zwischen der Partei und den Gewerkschaften interessiert. Brandt und Rürup haben ebenfalls nachgewiesen, dass es ganz gezielte Absprachen zwischen den Vertretern der SPD und der USPD im Vorfeld einer Gründung eines Arbeiterrates gab – oftmals auch unter Einbeziehung der Gewerkschaften. Von welcher Seite aus dabei die letztendliche Initiative ausging, war allein Sache der lokalen Partei- und Gewerkschaftsorganisationen und unterlag keiner Weisung einer übergeordneten Institution. Bestätigung fanden diese Arbeiterräte bzw. Arbeiter- und Soldatenräte auf größeren Kundgebungen und Versammlungen, mit deren Hilfe auch die neuen Machtverhältnisse unterstrichen werden sollten. Weiter boten solche Kundgebungen die Möglichkeit, die Arbeitervertreter kleinerer Städte und Gemeinden einzuladen und diese zur Gründung eines eigenen Arbeiterrates zu veranlassen. Auf der anderen Seite waren aber gerade die Gewerkschaften darauf bedacht, dass auch Vertreter der christlichen Gewerkschaften, Demokraten oder Parteilose – in einzelnen Fällen sogar Mitglieder des Zentrums265 – miteinbezogen wurden. Neben dem gewerkschaftlichen Einfluss war besonders auch das politische Umfeld entscheidend für die Bildung bzw. letztendliche Ausrichtung des Arbeiterrates. In diesem Zusammenhang muss eine Feststellung der Landeszentrale der badischen Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte vom 3. Oktober 1919 in Zweifel gezogen werden, in der festgehalten wurde, dass »der übergroße Teil der badischen Arbeiterräte aus Angehörigen der SPD und USPD zusammengesetzt«266 war. Vom Arbeiter- und Soldatenrat in Mannheim abgesehen waren die Mitglieder der USPD in den Arbeiterräten den Mitgliedern der SPD zahlenmäßig weit unterlegen. Speziell in den ländlichen oder kleinstädtischen Arbeiterräten waren oftmals gar keine USPD-Mitglieder vertreten, was die politischen Kräfteverhältnisse der jeweiligen Region widerspiegelte. In dem Bericht der Landeszentrale an den Zentralrat der deutschen Republik heißt es hierzu weiter: »Letzteren [den Mitgliedern der USPD] wurden in vielen Orten des lieben Friedens halber oftmals mehr Sitze im A. -Rat eingeräumt als sie prozentual zu beanspruchen gehabt hätten.« Der Anteil von USPD-Mitgliedern an den Räteorganisationen, welcher allerdings nicht näher belegt werden kann, stieg erst mit dem Jahreswechsel 1918/19 an und unterlag somit einer zeitlichen Verzögerung gegenüber den eigentlichen Gründungsdaten der einzelnen Räte. Dieser Anstieg muss besonders mit zwei Faktoren in Zusammenhang gebracht werden: Einerseits wuchs die Mitgliederzahl der USPD Anfang 1919 – auch nach einer vermehrten Anzahl von Parteiübertritten aus der SPD – rasch an, und andererseits zogen sich die Mitglieder der SPD immer stärker aus den Räteorganisationen zurück.267

  • 268 Für die Bildung der Arbeiterräte auf Reichsebene vgl. Eberhard Kolb, Die Arbeiterräte in der deuts (...)

134Zusammenfassend lässt sich daher sagen, dass die Arbeiterräte in Baden – wie im gesamten Reich – auf höchst unterschiedliche Art und Weise gegründet wurden.268 Die Bildung eines solchen Arbeiterrates geschah immer in Abhängigkeit des Zustandes der beteiligten Parteien und Gewerkschaften und spezifischer lokaler Gegebenheiten, welche den Arbeiterrat in seinem Auftreten und seinen Ansprüchen einzigartig auszeichnete. Diese Besonderheit einer vielfältigen Gründungsphase, was nicht selten auch einen Gründungsmythos beschworen hat, war allerdings im weiteren Verlauf des Umbruchs für die Arbeiterräte ein entscheidender Nachteil. Neben dem lokalen, oftmals auf bestimmte Städte oder Regionen bezogenen Machtanspruch galt es nach der erfolgreichen Einrichtungsphase auch den überregionalen bzw. gesamtbadischen Machtanspruch der Arbeiter zu festigen. Eine gemeinsame Arbeit bzw. eine Zusammenführung der einzelnen Räteorganisationen war aufgrund der Divergenz zwischen den einzelnen Arbeiterräten, ihrer Kooperation oder gar Vereinigung mit den Soldatenräten von Anfang an schwierig. Auch wenn vergleichsweise schnell eine überregionale, auf ganz Baden bezogene Organisation geschaffen werden konnte, so spielten die immer wieder neu aufgenommenen Räte gerade im Frühjahr 1919 eine entscheidende Rolle bei der allmählichen Schwächung der Räteorganisationen in Baden insgesamt.

  • 269 Vgl. die Sitzung des Gewerkschaftskartells Karlsruhe vom 11. November 1918 ab 18 Uhr, in: Landesar (...)
  • 270 Vgl. Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2, hier insbesondere die gemeins (...)

135Wie bereits angedeutet muss der Versuch einer Kooperation der staatlich administrativen Stellen mit den neu entstandenen Räteorganisationen in Karlsruhe, welche in der Bildung des Wohlfahrtsausschusses mündete, ebenfalls als eine Möglichkeit der Schwächung oder zumindest der Bändigung der Räte angesehen werden. Gerade die ortsansässigen Führer der SPD und der Gewerkschaften forcierten die Bildung des Wohlfahrtsausschusses, um so lange wie möglich einen Arbeiterrat überflüssig zu machen. Der Ausschuss sollte sich ganz gezielt als einziges politisches Entscheidungsgremium der Stadt profilieren, indem sich seine Mitglieder ausschließlich mit lokalspezifischen Problemen befassten. Gerade hier zeigte sich aber, dass insbesondere das Misstrauen des Karlsruher Soldatenrates die Bildung von Arbeiterräten im gesamten Reich und auch in Baden und den zunehmenden Unmut der Arbeiter über eine fehlende Vertretung die Konstituierung eines Arbeiterrates in Karlsruhe doch nicht verhindern konnte. Am Abend des 11. November kam es auf einer Sitzung des lokalen Gewerkschaftskartells zur Gründung des Arbeiterrates. Zunächst forderten einige Delegierte eine Zusammenarbeit mit dem Soldatenrat, was aber unter dem Eindruck des gescheiterten Wohlfahrtsausschusses schnell abgelehnt wurde. Kurzerhand konstituierte sich die gesamte Sitzung und damit alle anwesenden Mitglieder als Arbeiterrat Karlsruhe.269 In den folgenden Tagen fanden hierfür allerdings keine Wahlen statt; der Arbeiterrat legitimierte stattdessen seine Position durch Einbeziehung verschiedener Betriebsdelegierter und nicht-sozialistischer Arbeiterorganisationen. Arbeiterrat und Soldatenrat blieben zwar selbstständige Organisationen, sie kooperierten aber in der Folge immer enger miteinander, was nicht zuletzt durch die Installation eines gemeinsamen Vorstandes zum Ausdruck gebracht wurde.270 Das Verhältnis dieses Arbeiter- und Soldatenrates zur Stadtverwaltung wurde am 13. November 1918 in einer Bekanntmachung der Öffentlichkeit bekannt gegeben:

  • 271 Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 3.

»Bekanntmachung. Über das Verhältnis der Stadtverwaltung zum Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe ist zwischen diesem und dem Stadtrat vereinbart worden, dass die Verwaltung der Stadt durch den Stadtrat im Einvernehmen mit dem Arbeiter- und Soldatenrat geführt werden soll. Maßnahmen des Arbeiter- und Soldatenrates, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffen werden, wird die Stadtverwaltung sich fügen. Der Arbeiter- und Soldatenrat wird sich mit seinen die städtischen Angelegenheiten betreffenden Wünschen und Anordnungen stets an den Stadtrat wenden und sich unmittelbarer Eingriffe in die Tätigkeit der städtischen Stellen und Betriebe enthalten.«271

136Hierbei lag die Betonung wieder auf einer eigenständigen Stadtverwaltung und nicht bei einem gemeinsam gebildeten Ausschuss aus Stadtverwaltung und dem Soldatenrat oder ähnlichen Vereinigungen. Voraussetzung hierfür war die Aufgabe des von Heinrich Sauer initiierten Wohlfahrtsausschusses, welcher schon zwei Tage nach seiner Bildung wieder die Tätigkeit einzustellen hatte. Mit dem Scheitern dieses Experimentes schwang sich die Räteorganisation in Karlsruhe von einer zunächst gleichgestellten, aber auch kontrollierten Einrichtung zu einer eigenständig agierenden Instanz auf, welche nun ihrerseits die Stadtverwaltung überwachte. Diese Aufwertung der Arbeiter- und Soldatenvertretung stieß aber keineswegs überall nur auf Zustimmung. Gerade bei der folgenden Regierungsbildung sollte sich zeigen, dass die Vertreter der an der Regierung beteiligten Parteien nicht auf eine weitere Ausweitung der Rätebewegung setzten, sondern sie im Gegenteil schrittweise einzudämmen versuchten.

  • 272 Vgl. die Berichte von Anton Geiß oder Ludwig Marum, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.

137Anhand der Schilderungen über den Beginn und Verlauf der Protestbewegungen im Jahr 1918 wird ersichtlich, in welch unbekannter Situation sich die damals Handelnden am Ende des Jahres 1918 befanden. Eben jene Ereignisse und Entwicklungen im November 1918 bildeten hier den Höhepunkt einer spätestens seit Jahresbeginn andauernden Krise des gesamten politischen Systems in Deutschland. Schrittweise und immer mutiger erhoben sich Soldaten gegen die militärische Obrigkeit, die sie in immer sinnloseren Offensiven opfern wollte. Neben den Soldaten waren es in der Hauptsache die Arbeiter, welche für bessere Löhne und einer Verbesserung der Lebensumstände ihrer Familien eintraten. Die gesamte Bewegung einte der Wille zum Frieden. Der daraus folgende Umsturz des bisherigen politischen wie gesellschaftlichen Systems in Deutschland muss daher als ein epochaler Umbruch bezeichnet werden, der aber auch als eine nie da gewesene Chance auf eine grundlegend neue Entwicklung sowohl der Politik als auch der Gesellschaft insgesamt bezeichnet werden kann. Trotz des Krieges und seiner verheerenden Auswirkungen auf die Menschen bot sich gerade für die Sozialdemokratie eine Gelegenheit zur Gestaltung, die sie zuvor nicht erhalten hatte.272 In diesem Zusammenhang ist die Betrachtung der Bildung der so genannten Badischen Vorläufigen Volksregierung unerlässlich.

2.3.2. Die Machtübernahme durch die Vorläufige Volksregierung

  • 273 Dem Konstanzer Oberbürgermeister und Landtagsabgeordneten Hermann Dietrich von den Nationalliberal (...)

138Der Bildung einer neuen badischen Regierung, welche die Entwicklungen des militärischen und damit auch politischen Zusammenbruches des Deutschen Kaiserreiches seit der Mitte des Jahres 1918 widerspiegeln sollte, gingen zunächst zwei Grundtendenzen voraus: Einerseits musste – wie andernorts auch – die militärische Umsturzbewegung in den Prozess einer Regierungsbildung mit einbezogen werden. Andererseits musste der organisierten Arbeiterschaft, ihrer Protestbewegung und ihren Forderungen bei einer Bildung einer neuen Regierung ebenfalls Rechnung getragen werden. Für Baden lässt sich hier allerdings festhalten, dass der Wille der Sozialdemokraten zur Regierungsbeteiligung auf eine ohnehin spezielle Tradition traf, welche die Sozialdemokraten in eine überparteiliche Kooperation einband. Wie bereits angedeutet entstand dieser Kooperationswille bereits in der Politik des Großblocks im Vorfeld des Ersten Weltkrieges. Die Sozialdemokraten ihrerseits sahen die Vorteile einer solchen Zusammenarbeit auch mit den Nationalliberalen sehr wohl und begaben sich dementsprechend nicht in eine fundamentale Alles-oder-nichts-Position. Wie sich im weiteren Verlauf der Bildung der Vorläufigen Volksregierung zeigen sollte, war es in Baden sogar möglich, dass ein Abgeordneter der Nationalliberalen – unter einem sozial-demokratischen Staatspräsidenten – Minister wurde.273

139Diese beiden Tendenzen der Umsturzbewegung wurden in Baden einerseits durch die Soldatenräte und anderseits durch den in Karlsruhe gebildeten Wohlfahrtsausschuss repräsentiert. Letzterer stellte hier eine Besonderheit dar. Auf der einen Seite war dieser Ausschuss der letzte Versuch der Karlsruher Stadtverwaltung, den Umbruch in ihrem Sinne zu gestalten und gewaltsame Ausbrüche zu verhindern. Nicht zuletzt wegen der Schwäche der organisierten Arbeiterschaft in Karlsruhe ließen sich die Vertreter des Soldatenrates auf dieses Experiment ein. Nachdem allerdings ersichtlich wurde, dass gerade die Mannheimer Räte weitergehende Forderungen stellen würden und die Parteien somit unter Zugzwang setzten, erachteten nicht nur die Soldaten, sondern auch die organisierten Arbeiter diesen Ausschuss als ineffektiv und überflüssig. Auch wenn letztendlich die Kooperation von staatlichen Stellen mit den Räteorganisationen scheiterte, so muss man dem Karlsruher Wohlfahrtsausschuss zugute halten, dass dieser in Karlsruhe die Gefahr eines militärischen bzw. gewaltsamen Umsturzes entscheidend verzögert hat. Sowohl für die Arbeiter als auch die Soldaten war dieser Ausschuss eine Zwischenstation auf dem Weg zur Kontrolle bzw. Aufsicht über die staatlich-administrativen Organe der badischen Hauptstadt.

  • 274 Vgl. den Bericht zur Regierungsbildung von Ludwig Marum, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.

140Eine der letzten Beschlüsse des Wohlfahrtsausschusses war die Schaffung einer Kommission mit dem Ziel einer Regierungsbildung. Als vielfach treibende Kräfte dieser Kommission sind der Sozialdemokrat Ludwig Marum und Ludwig Haas von der Fortschrittlichen Volkspartei zu nennen. Darüber hinaus waren die beiden Karlsruher Stadträte Heinrich Sauer (SPD) und Gustav Trunk (Zentrum) sowie Hans Johann Brümmer, Albert Böpple und Hans Berkenkopf als Vertreter des Soldatenrates in dieser Kommission vertreten. Brümmer, Böpple und Berkenkopf waren allerdings nicht nur die Vertreter der Soldatenräte von Karlsruhe und Mannheim, sondern auch führende Mitglieder der USPD. Somit lässt sich festhalten, dass im November 1918 in Baden diese Kommission erstmals eine Institution darstellte, welche überregional und überparteilich das Ziel einer Regierungsbildung verfolgte. Bemerkenswerterweise geht aus den Erinnerungen von Ludwig Marum hervor, dass der feste Kreis der genannten Mitglieder immer wieder durch neue Teilnehmer aus den unterschiedlichsten Bereichen erweitert wurde. Offenbar fehlte der Kommission nicht nur jegliches strukturierte Vorgehen, sondern auch die Rücksprache mit den jeweiligen Parteien bzw. Institutionen.274

  • 275 Josef Becker (Hrsg.), Heinrich Köhler, Lebenserinnerungen des Politikers und Staatsmannes 1878-194 (...)
  • 276 Schofer, Mit der alten Fahne in die neue Zeit, S. 111.
  • 277 Vgl. ebd., S. 144ff.
  • 278 So z. B. Adolf Schwarz als Mitglied der USPD und des Arbeiter- und Soldatenrates Mannheim.

141Ähnlich wie bei der Reaktion auf die geforderte Verfassungsänderung reagierte die badische Regierung auf die Forderung nach ihrem Rücktritt zunächst ablehnend. Auch in diesem Punkt sah die Regierung Bodman zunächst keine Notwendigkeit für radikale Veränderungen, zumal ein Regierungswechsel im Angesicht des militärischen Zusammenbruchs grundsätzlich fragwürdig erschien. Der linke Flügel des badischen Zentrums um Joseph Wirth, Gustav Trunk und Heinrich Köhler war es, der der SPD in dieser Situation zur Seite stand. Dieser Entschluss entstammte allerdings nicht einer gemeinsamen republikanischen Überzeugung, wie die Lebenserinnerungen Heinrich Köhlers zeigen: »Der Sturm der Revolution mußte abgefangen und zum Stillstand gebracht werden. Es mußte, koste es was es wolle, verhütet werden, daß dem militärischen Zusammenbruch nun noch ein solcher der ganzen Staatsordnung und des Reiches folgte, in den schließlich auch das Schicksal meiner Kirche hineingezogen werden würde.«275 Die Beteiligung an einer etwaigen Regierung stieß bei der Basis des Zentrums auf breite Ablehnung. Wie sehr die Partei in dieser Frage gespalten war, zeigt ein Ausdruck des Parteivorsitzenden Prälat Joseph Schofer auf einer Versammlung vom 16. November 1918: »Ich habe kein Recht zu richten, und ich richte auch nicht, ich sage nur: Ich möchte nicht beteiligt sein!«276 Diese gespaltene Haltung des Zentrums verwundert im Hinblick auf eine potenziell immer noch vorhandene Mehrheit in der Bevölkerung. Auch wenn das Zentrum nach wie vor stark in der ländlichen Bevölkerung verwurzelt war, so gingen von der Partei insgesamt keinerlei Impulse für einen Regierungswechsel im Sinne der tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse aus. Im Umkehrschluss war dies sicherlich mit dem linken Flügel um Joseph Wirth zu erklären, der sich doch an der Regierungsbildung beteiligte. Auch wenn die Parteiführung um Schofer die Beteiligung des Zentrums formal ablehnte, so strebte sie nach einer gewissen Übergangszeit durchaus eine Regierungsübernahme an.277 Neben der Beteiligung des Zentrums an der neuen Regierung war es für die Sozialdemokraten entscheidend, ob auch die Unabhängigen eine Volksregierung unterstützen würden. Hierbei gab es die Besonderheit, dass einige führende Unabhängige sowohl für ihre Partei als auch für ihre Arbeiter-oder Soldatenräte sprachen.278 Dennoch erkannten gerade die Sozialdemokraten um Ludwig Marum die Gelegenheit, mit Hilfe der USPD-Minister mäßigend auf die Räte im Land einzuwirken.

  • 279 Vgl. Stadtarchiv Karlsruhe 8-PBS X Nr. 1029a.
  • 280 Konkret nahm der Großherzog hier Bezug auf den Wohlfahrtsausschusses in Karlsruhe, der mit dem dor (...)
  • 281 Für die Position des Ministerpräsidenten waren zunächst mehrere Kandidaten diskutiert worden, so z (...)
  • 282 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 83.

142Auch wenn die Regierung um Heinrich von Bodman noch am Vormittag des 10. November 1918 der Überzeugung war, mit Hilfe von gemeinsamen Ausschüssen und einigen Zugeständnissen an die Sozialdemokratie die Lage noch retten zu können, so wurden diese Hoffnungen mit der Forderung nach Proklamation einer so genannten Sozialistischen Republik Baden, aufgestellt vom Arbeiter- und Soldatenrat Mannheim, endgültig zerstört. Die Mannheimer SPD beorderte ihren langjährigen Landesvorsitzenden Anton Geiß nach Karlsruhe, um über die Ablösung der Regierung Bodman zu sprechen. Heinrich von Bodman, der schon tags zuvor um seine Ablösung beim Großherzog gebeten hatte, übergab dem Wohlfahrtsausschuss und dem Soldatenrat in Karlsruhe ein Schreiben des Großherzogs, in dem dieser die Konstituierung einer neuen Regierung unter Führung der Sozialdemokraten zwar nicht im Einklang mit der Verfassung anerkennen könne, formal und »in Anbetracht der durch die Zeitumstände geschaffenen besonderen Lage« aber zur Kenntnis nahm.279 Der Großherzog bezog sich bei seinen Bedenken über die verfassungsrechtliche Legitimation besonders auf die Zusammensetzung der neuen Regierung. Seiner Meinung nach konnte er keine Regierung legitimieren, in welcher lediglich Vertreter von Parteien und Räten aus Karlsruhe und Mannheim vertreten waren.280 In diesem Stadium übersah der Großherzog – wie auch Bodman –, dass die Bemühungen unter Federführung von Marum und Trunk schon sehr weit fortgeschritten waren. Entsprechend überrascht nahm der Großherzog die Liste mit nunmehr elf statt wie bisher vier Ministern zur Kenntnis. Diese drastische Erhöhung der Ministerzahl war dem Bemühen um eine Integration möglichst vieler Parteien und aller badischen Landesteile geschuldet. Die Sozialdemokraten entsandten fünf Minister in die neue Regierung, darunter mit ihrem Landesvorsitzenden und Landtagsvizepräsident Anton Geiß (Mannheim) den Ministerpräsidenten bzw. Staatsminister281; hinzu kamen Ludwig Marum (Karlsruhe) für Justiz, der Landtagsabgeordnete Friedrich Stockinger (Pforzheim) für das Unterrichtsministerium, der Arbeitersekretär Philipp Martzloff (Freiburg) für Wohnungsbau und Übergangswirtschaft und der Geschäftsführer des Metallarbeiterverbandes und Stadtverordnete Leopold Rückert (Karlsruhe) für Verkehr. Die USPD stellte mit Hans Johann Brümmer (Karlsruhe) und Adolf Schwarz (Mannheim) die Minister für Militärische Angelegenheiten bzw. soziale Fürsorge. Obwohl das Zentrum in den Wahlen vor dem Krieg stärkste Kraft geworden war, stellte es jetzt nur zwei Minister: der Reichstagsabgeordnete Joseph Wirth (Freiburg) wurde Finanzminister und der Stadtrat Gustav Trunk (Karlsruhe) wurde Ernährungsminister. Ludwig Haas (Karlsruhe) von der FVP übernahm das Ministerium des Innern, während der Konstanzer Oberbürgermeister und Landtagsabgeordnete Hermann Dietrich von den Nationalliberalen das Außenministerium übernahm.282 Wie aus den Berichten über die Regierungsbildung hervorgeht, war es für die Kommission um Marum und Haas offenbar von Anfang an eine beschlossene Sache, dass es in Baden nicht zur Bildung einer „rein sozialistischen“ Regierung kommen sollte – Marum und Haas schätzten hier die Integrationskraft einer Mehrparteienregierung weitaus höher ein.

  • 283 Vgl. den Bericht zur Regierungsbildung von Ludwig Marum, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.
  • 284 Vgl. Stadtarchiv Karlsruhe 8-PBS X Nr. 1029a, erster Abschnitt.
  • 285 Vgl. Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 146f.
  • 286 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12b.

143Es muss somit als eine badische Besonderheit angesehen werden, dass es in erster Linie diese beiden Protagonisten vermochten, eine stabile Regierungsmannschaft aufzustellen, in der nicht weniger als fünf Parteien und elf Minister vertreten waren. Lediglich die Deutsch-Konservativen und der einflussreiche rechte Flügel der Nationalliberalen waren an der Vorläufigen Volksregierung nicht beteiligt. In dieser Einordnung spielte bei ihrer Nominierung demnach auch die programmatische Ausrichtung der künftigen Minister eine untergeordnete Rolle. Nach Marums Erinnerungen wurde »über das Programm der Regierung nicht viel gesprochen «, stattdessen hatte man sich in der Kommission bemüht, Minister zu finden, »die nach außen hin Namen in Baden haben und zu denen das Volk Vertrauen hatte«.283 Ebenfalls bemerkenswert war das Bestreben der neuen Regierung, sich vom Monarchen legitimieren zu lassen und damit den Duktus eines Umsturzes oder gar einer Revolution zu kaschieren. Hier war es vor allem der ehemalige Staatsminister von Bodman, der auf eine solche Ernennung im Sinne der Verfassung drängte. Unterstützt wurde er in dieser Angelegenheit von den bürgerlichen Parteien. Die beiden sozialdemokratischen Parteien erhoben dagegen entschiedenen Einspruch gegen ein solches Vorgehen. Man einigte sich schließlich auf die Formulierung, dass der Großherzog die Ernennung der Vorläufigen Volksregierung lediglich zur Kenntnis nahm. Wie bereits erwähnt scheute der Großherzog ohnehin eine Legitimation seinerseits, da die neue Regierung nicht auf der Grundlage der Verfassung zustande gekommen war.284 Auch wenn die Minister der USPD eine Legitimation durch den Monarchen ablehnten285, so waren sie zumindest bereit, auf eine „offizielle“ Proklamation einer badischen Republik zu verzichten. Dieses Zugeständnis stand allerdings zu diesem Zeitpunkt bereits im Gegensatz zu dem unmissverständlichen Aufruf des Mannheimer Arbeiter- und Soldatenrates, welcher am gleichen Tag alle badischen Räteorganisationen zur Proklamation bzw. Durchsetzung einer sozialistischen Republik Baden aufgefordert hatte.286 Bereits mit diesem Punkt wurde die von Haas und Marum kalkulierte Integrationskraft der neuen Regierung auf die Räte sichtbar.

  • 287 Vgl. die erste Landesversammlung der badischen Arbeiter-, Bauern, Volks- und Soldatenräte am 21. u (...)
  • 288 Vgl. den Bericht zur Regierungsbildung von Anton Geiß, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.
  • 289 Vgl. die entsprechende Erklärung, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28117; Merz, Beamtentum und Beamte (...)
  • 290 Vgl. Schäfer, Regionale Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtschaft, S. 338f.; Der Verband Südwestd (...)

144Neben den Parteien und Räten bemühte sich die Regierung von Anfang an um Unterstützung bei den Interessenvertretungen der Beamten und Bauern. Letztere sicherten der Regierung umgehend ihre Unterstützung zu, was im Angesicht einer einsetzenden Ausweitung der Räteorganisationen auf die Landwirtschaft nicht selbstverständlich erschien.287 Bei den Beamten und Staatsdienern gestaltete sich die Kooperationsbereitschaft ungleich schwieriger, da viele der Beamten fürchteten, im Zuge des Umbruches als politisch unzuverlässig eingeschätzt und demnach in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden. Darüber hinaus war jeder Beamte durch den Treueschwur auf den Monarchen an diesen gebunden und somit formal nicht verpflichtet, sich in den Dienst der Vorläufigen Volksregierung zu stellen. Insbesondere Anton Geiß wies immer wieder auf die Gefahr hin, dass die Regierung trotz der Kenntnisnahme durch den Großherzog letztendlich nicht handlungsfähig wäre, wenn ihr die Beamtenschaft ihre Dienstleistung verweigern würde. Umgehend vergrößerte sich die Gefahr einer gewaltsamen Gegenbewegung oder eines Generalstreiks, wenn sich die Regierung als nicht handlungsfähig darstellte.288 Allerdings vermochte es die Regierung in den Tagen nach dem Umsturz, die Beamtenschaft mit kleineren Zugeständnissen zu einer weitestgehenden Kooperation zu veranlassen. Den Beamten und Staatsdienern wurden ihre gesetzlich festgeschriebenen Ansprüche weiterhin garantiert sowie das Recht auf politische Betätigung außer Dienst zugebilligt.289 Neben den Beamten und Landwirten waren es auch die Unternehmer, die in den ersten Tagen nach dem Wechsel der neuen Regierung ihre Unterstützung zusicherten – freilich erst, als sie sich vergewissert hatten, dass sie unter der neuen Regierung akut nichts zu befürchten hatten.290 Das Ergebnis dieser ersten Phase des Umbruches in Baden fasst ein gemeinsam bekannt gegebener Aufruf der Vorläufigen Volksregierung und der Räteorganisationen in Baden zusammen:

  • 291 Aufruf der Vorläufigen Volksregierung und der Räteorganisationen in Baden vom 11. November 1918, i (...)

»Bekanntgabe der Volksregierung und der Arbeiter- und Soldatenräte Badens.
Die neue Volksregierung hat heute Nachmittag mit den Arbeiter- und Soldatenräten des ganzen Landes getagt. Sie hat die Einrichtung der Soldatenräte begrüßt und gutgeheißen.
Die Soldatenräte haben sich als Landesausschuß badischer Arbeiter- und Soldatenräte konstituiert. Sie haben die militärische Gewalt in Händen und stellen sich mit dieser Macht hinter die vorläufige Regierung.
Die Regierung wird mit Hilfe der Soldatenräte die öffentliche Ruhe und Ordnung aufrechterhalten. Dazu ist erforderlich, daß alle Zivilbehörden bis zum letzten Mann einwandfrei weiter arbeiten; aber auch daß die bisherigen militärischen Organisationen im Einvernehmen mit den Soldatenräten ihre Aufgaben wie bisher lösen. Regierung und Landesausschuß der Soldatenräte fordern die Soldaten auf, Ordnung in den Kasernen zu halten und Gehorsam im Dienst zu leisten; insbesondere den Anordnungen der Soldatenräte und der militärischen Vorgesetzten Folge zu leisten, wenn die Soldatenräte Anordnungen der Regierung durchführen.
Vor Gewalttaten und Zuchtlosigkeiten wird nochmals auf das schärfste gewarnt. Ruhe und Ordnung, Sicherheit von Leben und Eigentum sind allein unsere Rettung. Badische Soldaten! Unser freies, schönes Land Baden wird zerstört, wenn Unordnung und Zuchtlosigkeit einreißt. – Macht Front gegen gefährliche Elemente.
Nächste Aufgabe der Regierung ist Sicherstellung der Verpflegung der städtischen Bevölkerung, Fürsorge für einen geordneten Durchzug und für Verpflegung der zurückflutenden Truppen. […]«291

2.3.2.1. Die Abdankung des Großherzogs

145Im Gegensatz zu einer geordneten Arbeit der Regierung mit anderen Interessenvertretern und den Räten trat von Anfang an die Frage nach der zukünftigen Staatsform immer drängender zu Tage. Wenn auch die beiden USPD-Minister der vorläufigen Regierung von einer Abdankung des Großherzogs und seiner Familie zunächst Abstand nahmen, so stand die Forderung – zum Teil öffentlich von den Räten proklamiert – im Raum. Auch wenn Teile der Regierung, hier insbesondere die Minister des Zentrums bzw. der bürgerlichen Parteien, die Entscheidung über die zukünftige Staatsform soweit wie möglich hinauszögern wollten, drängten im Gegensatz dazu die Räteorganisationen die Regierung zu einer schnellstmöglichen Lösung der Frage in ihrem Sinne. Für die Räte, aber auch für die USPD, war es zum Zeitpunkt der Regierungsbildung nicht mehr vorstellbar, dass eine vom Volk legitimierte Regierung unter einem Repräsentanten des „Alten Systems“ weiterarbeiten konnte. Auch wenn dem Großherzog Friedrich II. keine unmittelbare Mitschuld am vergangenen Krieg und dessen verheerenden Folgen für die Bevölkerung vorgeworfen wurde, so blieb er in den Augen der Linksopposition ein Symbol der alten Ordnung, was es endgültig zu beseitigen galt.

  • 292 Vgl. Oster, Die Großherzöge von Baden (1806-1918), S. 216ff.; Wilhelm Ilgenstein; Anna Ilgenstein- (...)
  • 293 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums bis zum 24. November 1918, in: Landesarch (...)

146An dieser Stelle muss kurz auf das Verhältnis der badischen Bevölkerung zu seinem Fürstenhaus eingegangen werden. Allgemein erfreute sich das großherzogliche Paar einer großen Beliebtheit, was nicht zuletzt auch mit dem Vorgänger Friedrichs II., Friedrich I., zu tun hatte.292 Die Gattin Friedrichs II., Hilda, genoss wegen ihrer ausgeprägten Förderung der Künste und ihren Bemühungen um eine angemessene Versorgung von Verwundeten im Krieg ebenso höchste Achtung im Volk wie auch der Thronfolger Prinz Max von Baden durch sein Engagement für Kriegsgefangene aller Nationalitäten. Es muss wiederum als eigentümliche Facette der so genannten badischen Liberalität angesehen werden, dass ein Teil der Bevölkerung im November 1918 sehr wohl eine Abdankung des Monarchen forderte, ihn und die Familie aber keineswegs in einer schmachvollen Art und Weise ins Exil treiben wollten. Daneben waren es gerade die Mitglieder der Regierung, die bis zur Abdankung Friedrichs II. kein schlechtes Wort über ihren Monarchen verloren.293

  • 294 Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats i (...)
  • 295 Vgl. Gerhard Kaller, Zur Revolution von 1918 in Baden, Klumpp-Putsch und Verfassungsfrage, in: Obe (...)
  • 296 Marianne Weber, Lebenserinnerungen, Nachdruck der Ausgabe Bremen 1948, Hildesheim 2004, S. 80.

147Auch wenn sich der Großherzog am 10. November 1918, trotz der am gleichen Tag verlangten Proklamation einer sozialistischen Republik, noch gegen seine Abdankung gewehrt hatte, so erhöhten die Räteorganisationen am folgenden Tag den Druck auf die neue Regierung. Die im Innenministerium tagenden badischen Soldatenräte verlangten von der Vorläufigen Volksregierung nun ultimativ die Ausrufung der Republik und die Absetzung des Großherzogs.294 Die eigentliche Initialzündung ereignete sich allerdings in der folgenden Nacht vom 11. auf den 12. November 1918. Der bereits erwähnte Matrose Klumpp zettelte auf dem Schlossplatz eine Schießerei mit mehreren Anhängern verschiedener Wach- und Räteeinheiten an. Im Verlauf dieses Feuergefechtes gingen im angrenzenden Wohnbereich des Schlosses einige Fensterscheiben zu Bruch, was die großherzogliche Familie dazu veranlasste, noch am frühen Morgen des 12. November 1918 die Stadt fluchtartig nach Schloss Zwingenberg am Neckar zu verlassen.295 Auch wenn letztendlich nicht alle Umstände dieser Schiesserei aufgeklärt werden konnten, zeigte das Verhalten der großherzoglichen Familie die Nervosität, die trotz des vollzogenen Umbruchs bzw. des Regierungswechsels über der Stadt lag. Die Schiesserei selbst hatte wohl weder einen gegenrevolutionären Charakter, noch war sie eine geplante Aktion zur Vertreibung des Großherzogs aus dem Zentrum der Macht. Vielmehr muss dieser Zwischenfall auf unbedeutende Streitereien zurückgeführt werden. Die Frauenrechtlerin und Soziologin Marianne Weber urteilte entsprechend über den so genannten Klumpp-Putsch:»[…] Es war zwar viel hin- und hergeschossen in dieser Nacht, aber kein weiteres Unheil geschah. Niemand wurde getroffen. Ein Possenstreich! Aber er genügte, um die fürstliche Familie durch drastische Belehrung zur Flucht zu veranlassen, was sich das ganze Land mit Trauer und Scham zur Last legte.«296

  • 297 Karlsruher Zeitung 266 (14. November 1918). Vgl. Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden u (...)
  • 298 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 85. Es ist anzumerk (...)

148Dieser Putschversuch hatte allerdings zur Folge, dass am Nachmittag des 12. November 1918 auch der Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe öffentlich die Forderung nach Ausrufung einer Republik erhob.297 In zunehmenden Maße erreichten gleichlautende Forderungen nahezu aller größeren Räteorganisationen im Land die Regierung in Karlsruhe; einzig der Freiburger Soldatenrat unterstützte die Haltung der Regierung bis zum 14. November 1918.298

149Die Verzögerungstaktik der Regierung zur Frage der Staatsform bzw. der Abdankung des Großherzogs erwies sich nunmehr als nicht mehr haltbar gegenüber den Räten. Der Regierung drohte darüber hinaus die Handlungsinitiative zu entgleiten. Bis zum 14. November 1918 erhöhte sich dieser Druck derart, dass sich die Regierung gezwungen sah, dem Großherzog in offensiver Weise gegenüberzutreten und einen Verzicht auf die Ausübung der Regierungsgewalt zu erwirken. Eine entscheidende Rolle bei der Übermittlung dieser Forderung kam dem ehemaligen Staatsminister Heinrich von Bodman zu. Bodman, der immer noch über beste Kontakte auch zum Großherzog verfügte, war es dann auch, der Anton Geiß in einer nächtlichen Fahrt nach Zwingenberg begleitete und ihn bei den Verhandlungen mit dem Großherzog beriet. Sowohl Geiß als auch Bodman berichteten später in ihren Erinnerungen von einer sehr traurigen und emotionalen Unterredung mit dem Großherzog und seiner Gemahlin Hilda. Bodman war es auch, der der Regierung vorab bereits die Erklärung des Großherzogs übermittelte:

  • 299 Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28117.

»Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mich gestern Mittwoch, den 13. November 1918 beauftragt, der provisorischen Regierung seine folgende Erklärung zu übermitteln:
"Ich will kein Hindernis derjenigen Neugestaltung der staatsrechtlichen Verhältnisse des badischen Landes sein, welche die verfassungsgebende Versammlung beschliessen wird. Bis zu deren Entscheidung verzichte ich auf die Ausübung der Regierungsgewalt. Ich wünsche auch für den Fall, dass die provisorische Regierung es für ein Gebot der Stunde erachten sollte, die republikanische Staatsform schon vor der Entscheidung der verfassungsgebenden Versammlung zu beschliessen, dass die Beamten im Interesse der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit ihren Dienst weiterführen und dass niemand sich durch Rücksicht auf meine Person oder die Treue und Anhänglichkeit für mich und mein Haus abhalten lässt, die Anordnungen der neuen Regierung zu befolgen. Gott schütze mein liebes Badner Land!" Karlsruhe, den 14. November 1918. Freiherr von Bodman, Staatsminister a. D.«299

  • 300 Vgl. Detlef Lehnert, Sozialdemokratie und Novemberrevolution, Die Neuordnungsdebatte 1918/19 in de (...)
  • 301 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums bis zum 24. November 1918, in: Landesarch (...)

150Aus dieser Erklärung wird ersichtlich, dass der Großherzog zwar auf seine Regierungsgewalt verzichtete und die Beamten auf die neue Regierung einschwor, er aber formal nicht abdankte bzw. den Thronanspruch für sich, seine Nachkommen und seine Familie nicht aufgab. In diesem Zusammenhang sind die Diskussionen der Mitglieder der Vorläufigen Volksregierung bis zum endgültigen Thronverzicht Friedrich II. zu erwähnen. Immer wieder wurde die Möglichkeit für eine – in Deutschlands einmalige – parlamentarisch-demokratische Monarchie erörtert.300 Auch wenn sogar einzelne Minister der SPD dieser Regierungsform durchaus aufgeschlossen gegenüberstanden, so stieß ein Verbleib des Monarchen an der Spitze des Landes auf den erbitterten Widerstand der USPD-Minister Brümmer und Schwarz.301 Über die Frage nach der endgültigen Staatsform Badens sollte demnach eine badische Nationalversammlung entscheiden, welche am 5. Januar 1919 gewählt werden sollte. Im Anschluss an die Erklärung des Großherzogs folgte eine Kundgebung der Vorläufigen Volksregierung, in der das weitere Vorgehen erstmals öffentlich erläutert wurde:

»Kundmachung. Die badische vorläufige Volksregierung erklärt:

  1. Der GH hat auf die Ausübung der Regierungsgewalt verzichtet.
  2. Alle Staatsgewalt ist in den Händen der badischen vorläufigen Volksregierung.
  3. Wir erklären hierdurch, daß Baden eine freie Volksrepublik ist.
  4. Endgültig über die Staatsform entscheidet die badische Nationalversammlung.
  5. Die NV wird am Sonntag, den 5. Januar 1919 gewählt; sie tritt innerhalb 10 Tagen nach der Wahl zusammen.
  6. Die Wahl zur Nationalversammlung findet nach dem gleichen direkten und allgemeinen Wahlrecht aufgrund des Verhältniswahlsystems durch alle mindestens zwanzig Jahre alten männlichen und weiblichen Personen statt, welche am Tage der Wahl Badener sind. […]«302
  • 303 Vgl. Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 238ff.; Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Ba (...)

151Auch wenn damit schon am 14. November 1918 die entscheidenden Forderungen der Räte erfüllt wurden, so stellte der Großherzog immer noch ein ungelöstes Problem dar, dessen sich in zunehmendem Maß nun auch die Parteien bewusst wurden. Der Monarch wurde als eine Belastung im anstehenden Wahlkampf empfunden, was die Regierung dazu veranlasste, am 23. November die Thronentsagung des Großherzogs durchzusetzen, welche von Friedrich II. auf Schloss Langenstein am Bodensee akzeptiert wurde. Auch wenn damit der badische Großherzog als einer der letzten Monarchen in Deutschland seine Macht abzugeben hatte, dankten die Minister der Regierung dem Regenten für seine Leistungen und den nahezu reibungslosen Übergang mit einer fürstlichen Abfindung und einigen Privilegien. Nach über 800 Jahren erlosch somit die Herrschaft der Zähringer über Baden.303

2.4. Die Konsolidierung des Umsturzes

2.4.1. Die Wahlen zur badischen Nationalversammlung 1919

  • 304 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 21. bis zum 30. November 1918, in: La (...)
  • 305 Sitzungsprotokoll des Gesamtministeriums vom 27. November 1918, in: Ebd.

152Auch wenn die Regierung Geiß es vermocht hatte, in den ersten Wochen ihrer Regierungszeit sich und die allgemeine Lage in Baden zu stabilisieren, so haftete dieser Regierung wie allen aus einer Revolution oder eines Umbruchs entstandenen Regierungskonstellationen der Makel ihrer fehlenden Legitimation an. Auch die Regierung Geiß wusste zwar eine Mehrheit der Bevölkerung hinter sich und wurde von dieser weit über den November 1918 getragen, doch wurde sie nicht vom Volk in ihre Verantwortung gewählt. Schon allein aus diesem Grund forcierte die Vorläufige Volksregierung noch vor ihrem eigentlichen Amtsantritt die Ausschreibung einer Wahl, welche so schnell wie irgend möglich nach der Machtübernahme abgehalten werden sollte. Hier waren es insbesondere die sozialdemokratischen Minister der Regierung, welche auf einen Termin unmittelbar nach dem Jahreswechsel 1918/19 drängten. Nach einer recht kurzen Diskussion einigten sich alle Minister auf Sonntag, den 5. Januar 1919 als Termin der Wahl zur verfassungsgebenden badischen Nationalversammlung.304 Auch wenn die Motive der Terminwahl nicht genauer hinterlegt sind, so muss angenommen werden, dass die Regierung insgesamt mit der Wahl eines Termins, der zwei Wochen vor der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung von Weimar lag, ein deutliches Signal der Stabilität nach innen sowie nach außen geben wollte. Nicht ohne Stolz verwiesen die Minister in den Wochen vor der Wahl auf den Termin und damit auf ihre eigentliche Zielstrebigkeit bei der Umsetzung der geplanten Reformen. In diesem Zusammenhang sah sich der badische Innenminister Ludwig Haas gar schon am 27. November 1918 zu folgender Aussage berechtigt: »Baden ist wieder ein Musterland, weil das neue Regime hier am besten arbeitet!«305 Diese Behauptung erstaunt im Angesicht der Tatsache, dass die Regierung selbst noch keine drei Wochen im Amt war, der badische Großherzog gerade vier Tage zuvor in seine Abdankung eingewilligt hatte und die Probleme und Herausforderungen für die neue Regierung nach wie vor immens waren.

  • 306 Vgl. Josef Franz Wittemann, Die Verhältniswahl bei den Wahlen zu den verfassungsgebenden Nationalv (...)
  • 307 Ebd., S. 4.
  • 308 Ebd., S. 3f.
  • 309 Hans Georg Zier, Politische Geschichte Badens 1918 bis 1933, in: Becker et al. (Hrsg.), Badische G (...)

153Die Vorläufige Volksregierung betonte im Vorfeld immer wieder die Einmaligkeit der Wahl, da sie es jeder Badenerin und jedem Badener ermöglichen sollte, in gewisser Weise die neue Verfassung mit der eigenen Stimmabgabe mitzugestalten. Nach der Zusammensetzung der badischen Nationalversammlung sollte im Einklang mit der Stimmen-bzw. Abgeordnetenverteilung der Verfassungsentwurf der hierfür eingesetzten Kommission näher erörtert und letztendlich verabschiedet werden. Unter diesem Gesichtspunkt der Herausbildung einer badischen Verfassung muss in erster Linie die Wahl vom 5. Januar 1919 gesehen werden. Ein nicht unwichtiger Nebeneffekt der Wahl sollte natürlich auch die demokratische Legitimierung der „vorläufigen“ Regierung werden. Die an der Regierung beteiligten Parteien hofften für sich entsprechend, politisches Kapital aus der Beteiligung an der Regierungsverantwortung schlagen zu können. Wie bereits aus der Kundgebung der Vorläufigen Volksregierung vom 16. November 1918 zu entnehmen war, sollte bei der Wahl in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, freier und geheimer Weise nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt werden. Zur Wahl waren alle weiblichen und männlichen Badener aufgerufen, welche am Wahltag 20 Jahre alt waren und ihren Wohnsitz in Baden hatten. Das passive Wahlrecht besaßen alle 25 Jahre alten Wahlberechtigten. Das Recht zur Wahl verlor man nur noch bei Unmündigkeit bzw. dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte und nicht mehr wie bisher bei Armut, Insolvenz oder einer Steuerschuld. Erstmals konnten auch Angehörige des Militärs und Gendarmen ihre Stimme abgeben, wenn sie den genannten Wahlrechtsbestimmungen entsprachen.306 Insgesamt wurden 107 Abgeordnete gewählt, was einer Erhöhung um 36 Sitze entsprach.307 Das Land war in vier Wahlbezirke (Mannheim, Karlsruhe, Freiburg und Konstanz) eingeteilt, welche den Bezirken der Landeskommissäre entsprachen.308 Interessanterweise griff die Regierung bei der eigentlichen Wahlabwicklung auf das Landtagswahlgesetz aus dem Jahr 1904 zurück, was allerdings in der Öffentlichkeit nicht weiter kommentiert wurde.309

  • 310 Vgl. Friedrich Wielandt, Schule und Politik in Baden während der Weimarer Republik, Univ.-Diss. ph (...)
  • 311 Hug, Geschichte Badens, S. 309. Vgl. Gerhard A. Ritter, Kontinuität und Umformung des deutschen Pa (...)

154Der Wahlkampf der Parteien lief insgesamt nur schleppend an. Auch wenn die Probleme des Landes vielfach diskutiert wurden, so dominierten mit zunehmender Dauer des Wahlkampfes die althergebrachten Themen aus der Vorkriegszeit. Für das Zentrum stand die Umgestaltung der badischen Gesellschaft mit Hilfe christlicher Werte, hauptsächlich in den Schulen, im Vordergrund ihrer Wählerwerbung. Wie schon in der Vergangenheit unterstützte die Freiburger Kirchenleitung die Partei nach Kräften. In enger Kooperation mit dem bestens organisierten Verbandskatholizismus versuchte sie die eigene Klientel mit der Parole „Rettet die religiöse Erziehung unserer Kinder!“ zu mobilisieren.310 Die Sozialdemokraten dagegen warben für den Auf- und Ausbau eines sozialen Volksstaates, welcher in erster Linie die Grundbedürfnisse der arbeitenden Bevölkerung zu befriedigen hatte. Daneben sollten die Errungenschaften des revolutionären Umbruchs mit einem möglichst starken Ergebnis gesichert werden. Die Partei präsentierte sich hier erstmals in der Rolle einer staatstragenden Partei, welche nunmehr das Wohlergehen der gesamten Bevölkerung – gerade unter dem Gesichtspunkt der Kriegsauswirkungen – verfolgte und sich nicht mehr nur ausnahmslos ihrer eigenen Klientel verpflichtet sah. Die Fortschrittliche Volkspartei kämpfte dagegen in der Anfangsphase des Wahlkampfes noch vermehrt mit internen Schwierigkeiten statt mit dem politischen Gegner. Der Grund hierfür lag in der Auflösung der alten Partei und ihrer Strukturen noch während der Novemberrevolution 1918. Die Reste der Partei schlossen sich jedoch umgehend mit dem linksorientierten Flügel der Nationalliberalen zur Deutsch-Demokratischen Partei (DDP) zusammen. Programmatisch setzte sich die DDP – in Anknüpfung an das Programm der FVP – für eine liberalisierte Wirtschaftspolitik ein, was hauptsächlich kleinere und mittlere Handwerks-, Gewerbe- und Industriebetriebe ansprach. Die Programmatik der Partei war insgesamt auf einen schrittweisen Ausgleich von liberalen aber auch sozialen Forderungen ausgerichtet. Im Gegensatz zu den größeren und etablierten Parteien konnte die USPD von ihrer Rolle in der Regierung nicht profitieren. Auch wenn zwischen der Revolution und der Wahl nicht einmal zwei Monate lagen, so stießen die radikalen und stellenweise völlig überzogenen Forderungen der Unabhängigen die Wähler eher ab und trieben diese in das Lager der Mehrheitssozialdemokraten.311

  • 312 Die Wahlen in Baden zur verfassungsgebenden badischen und deutschen Nationalversammlung im Jahr 19 (...)
  • 313 Ebd., S. 27.
  • 314 Vgl. hier bspw. das Ergebnis im Landeskommissärbezirk Karlsruhe, in dem die Nationalliberalen 9,68 (...)
  • 315 Vgl. die Ergebnisse in den Wahlkreisen Karlsruhe-Stadt und Mannheim-Stadt, in: Die Wahlen in Baden (...)

155Gerade weil der Wahlkampf auch zu einem großen Teil mit den Forderungen aus der Kaiserzeit bzw. Vorkriegszeit geführt wurde, waren die Ergebnisse der Wahl stellenweise voraussehbar. Das Zentrum etwa versprach sich durch die Einführung des allgemeinen und gleichen Wahlrechts eine bessere Abbildung der tatsächlichen Mehrheitsverhältnisse in Baden. Aus den letzten beiden Wahlen vor dem Krieg ging das Zentrum als Sieger hervor, obwohl es in der Folge nicht an der Regierung beteiligt wurde, ja sogar von einer Koalition der anderen Parteien von der Machtübernahme abgehalten wurde. Entsprechend verwunderten hier die Ergebnisse des Zentrums in den Hochburgen der Partei speziell im Süden des Landes nicht. Im Amtsbezirk Offenburg erzielte das Zentrum gar ein Ergebnis von 58,77 Prozent.312 Ein ähnliches Ergebnis erlangte die Partei in der Stadt Freiburg, wo sie mit 40,37 Prozent die SPD und auch die DDP noch deutlich auf die Plätze verwies.313 An diesen beiden Ergebnissen ist die Dominanz des Zentrums im Süden Badens sowohl in einer städtischen Umgebung als auch auf dem Land ersichtlich. Die Sozialdemokraten dagegen behaupteten ihre Vormachtsstellung in der Stadt Mannheim. Hier erhielt die Partei mehr als die Hälfte der Stimmen (50,83%). Erstaunlicherweise kam die USPD auch in Mannheim nicht über fünf Prozent der Stimmen (4,87%) hinaus, was nur geringfügig besser war als das Landesergebnis. In einigen Regionen traten die Unabhängigen Sozialdemokraten erst gar nicht zur Wahl an. Diese Resultate korrespondierten mit den Erträgen der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP). Dieser Zusammenschluss von einigen rechten Gruppierungen mit den Deutsch-Konservativen kam in keinem größeren Wahlbezirk über zehn Prozent der Stimmen und wurde somit offenbar vom Wähler für die Politik der Vergangenheit mitverantwortlich gemacht. Wie bereits ausgeführt, trug die Trennung der Partei von ihrem linken Flügel bzw. insgesamt ihr Rechtsschwenk wohl auch zu diesem schlechten Ergebnis bei.314 Einzig die Deutsch-Demokraten erzielten ein überwiegend ausgeglichenes Ergebnis. Für die Partei votierten in den Städten wie Karlsruhe oder auch Mannheim zwar mehr Menschen, aber auch auf dem Land erzielte die Partei konstante Ergebnisse, welche im Landesdurchschnitt bei rund zwanzig Prozent lagen. Die der Wahl vorangegangene Gründung hatte der Partei offenbar weniger Probleme bei der Organisation ihrer Wahlinhalte bereitet, als auch von den anderen Parteien erwartet worden war.315 Am bemerkenswertesten war wohl das doch deutlich negative Abschneiden der USPD. Bis auf Mannheim konnte die Partei keinen auch noch so geringen Achtungserfolg verbuchen. Entsprechend resigniert nahmen die Anhänger der Partei die Tatsache hin, dass sie keine Abgeordneten in das Karlsruher Ständehaus entsenden konnten.

  • 316 Ebd., S. 77.

156Diese Tendenzen der einzelnen Parteien spiegelten sich im Wahlergebnis für ganz Baden nahezu wider. Von den rund 1,16 Millionen Wahlberechtigen gaben am 5. Januar 1919 rund 1,02 Millionen Bürger oder 88,07 Prozent ihre Stimme ab. Das Gesamtergebnis316 für Baden setzte sich wie folgt zusammen:

Partei:

Zentrum

SPD

USPD

DDP

DNVP

Stimmen:

376.208

329.317

15.449

233.956

72.211

Prozent:

36,63%

32,06%

1,5%

22,78%

7,03%

Abgeordnete:

39

36

-

25

7.

  • 317 Vgl. Weber, Lebenserinnerungen, S. 86f.
  • 318 Vgl. Linus Bopp, Clara Siebert (1873-1963), Versuch ihrer Lebensbeschreibung und Würdigung ihrer L (...)
  • 319 Vgl. Arthur Blaustein (Hrsg.), Handbuch für die Badische Nationalversammlung, 4. Aufl. des Führers (...)
  • 320 Vgl. ebd., S. 61.

157Erstmals zogen weibliche Abgeordnete in das badische Parlament ein. Was aus heutiger Sicht eine Selbstverständlichkeit ist, muss auf die damaligen Abgeordneten wie der Anbeginn einer zweiten Revolution gewirkt haben.317 Auch wegen dieses denkwürdigen Anlasses sollen die weiblichen Abgeordneten kurz porträtiert werden. Das Zentrum entsandte vier Frauen ins Parlament: Anna Maria Beyerle, Lehrerin (geboren 1882, katholisch); Mathilde Ott, Armenführerin (geb. 1875, katholisch); Maria Rigel, Hauptlehrerin (geb. 1869, katholisch) und Clara Siebert318, Geh. - Regierungsrats-Ehefrau (geb. 1873, katholisch). Ebenfalls mit vier Frauen waren die Sozialdemokraten im Landtag vertreten: Therese Blase, Kupferschmieds-Ehefrau (geb. 1873, evangelisch); Kunigunde Fischer, Ehefrau (geb. 1882, evangelisch); Luise Kräuter, Filialleiterin des Lebensbedürfnisvereins (geb. 1891, katholisch) und Sofie Regenscheid, Arbeiterin und Ehefrau (geb. 1893, katholisch).319 Neben Clara Siebert war wohl Marianne Weber (geb. 1870, evangelisch) von der DDP die bekannteste Abgeordnete im neuen Landtag. Interessanterweise führte die Verwaltung des Landtages die Ehefrau des Soziologen Max Weber und spätere Vorsitzende des Bundes deutscher Frauenvereine ohne Berufsbezeichnung, sondern lediglich als »verheiratete Studentin«.320

158Das schlechte Abschneiden der USPD hatte direkt eine Kabinettsumbildung zur Folge. Am 7. Januar 1919 erklärten Adolf Schwarz und Hans Johann Brümmer von der USPD ihren Rücktritt von ihren beiden Ministerämtern mit folgender Erklärung:

  • 321 Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28117.

»Nachdem die Wahlen zur badischen Nationalversammlung eine bürgerliche 2/3 Mehrheit ergeben haben, erachten wir die Vorbedingungen, die uns am 11. November v. J. zum Eintritt in die Regierung bewogen haben, als nicht mehr gegeben. Wir halten es bei der Zusammensetzung der Nationalversammlung nicht für möglich, dass die Errungenschaften der Revolution gewahrt und weiter ausgebaut werden. Deshalb müssen wir auch die Vorarbeiten für diese Nationalversammlung ablehnen und erklären somit unseren Austritt aus der Regierung.
Karlsruhe i. B., 7. Januar 1919. Adolf Schwarz. Johann Brümmer.«321

  • 322 Vgl. Karlsruher Zeitung 8 (9. Januar 1919).
  • 323 Vgl. bspw. die Diskussionen der Minister in den Sitzungsprotokollen des Gesamtministeriums bis zur (...)

159Die nun vakanten Ministerposten wurden nicht neu besetzt, sondern die einzelnen Kompetenzen unter den übrigen Ministerien aufgeteilt. Das Ministerium für soziale Fürsorge wurde als ganze Institution aufgehoben und dessen Geschäftsbereiche mit dem Ministerium für Übergangswirtschaft vereint. Die Zuständigkeiten des Ministeriums für militärische Angelegenheiten wurden dem Geschäftsbereich von Anton Geiß unterstellt.322 Die Regierung war offenbar bemüht, nach der Wahl so schnell wie möglich zur Tagesordnung überzugehen und das unnötig große Kabinett, das nur eine Folge der außerordentlichen Regierungsbildung gewesen war, wieder für die Öffentlichkeit sichtbar zu verkleinern, was darüber hinaus auch die ohnehin knappen Staatsfinanzen schonte. Vor allem aber die sozialdemokratischen Minister waren nicht unglücklich über den Kabinettsaustritt der beiden USPD-Minister, welche sich, trotz der überwiegend guten Zusammenarbeit, immer wieder gegen wichtige Entscheidungen gestemmt hatten.323 Den Räteorganisationen fehlte in der Folge allerdings eine wichtige Informations- und Kommunikationsquelle innerhalb der Regierung. Auch wenn die Räte zu keinem Zeitpunkt organisatorisch an der Vorläufigen Volksregierung beteiligt waren, so saßen immer zwei Mitglieder von Soldatenräten mit am Kabinettstisch, was die Diskussionen innerhalb des Kabinetts nicht offener und konstruktiver gemacht haben mag.

  • 324 Vgl. Udo Theobald (Hrsg.), Das badische Ständehaus in Karlsruhe, Eine Dokumentation über das erste (...)
  • 325 Weber, Lebenserinnerungen, S. 96ff.

160Drei Tage nach der Wahl erklärte die Vorläufige Volksregierung die Mandate der Ersten und Zweiten Kammer des alten Landtages für erloschen. Gleichzeitig berief sie die gewählte verfassungsgebende Nationalversammlung zu ihrer konstituierenden Sitzung am 15. Januar 1919 in das Karlsruher Ständehaus324. Marianne Weber, sogleich zur Schriftführerin ernannt, erinnerte sich an diesen denkwürdigen Augenblick folgendermaßen: »Diese erste öffentliche Vorstellung des republikanischen Regiments war hier wie überall eine feierliche Zeremonie. Der neue sozialdemokratische Staatschef Anton Geiß entwickelte sein Programm. Ihm antworteten […] die Führer der Parteien. Neu und ungewöhnlich war, daß die weiblichen Abgeordneten es durchgesetzt hatten, gleich bei dieser Gelegenheit als Rednerinnen auftreten zu dürfen. Das war für uns Frauen ein bedeutsames Ereignis. Die Eröffnungsrede des neuen Oberhauptes zeigte die seelischen Bedingungen der Zusammenarbeit: Die gemeinsame Not verlange den Willen zur Eintracht, zu gegenseitiger Rücksicht, zum anderen Geltenlassen. […] Jeder im Saal spürte seine vaterländische Gesinnung, seinen Willen zu überparteilichem Dienst am Ganzen, aber auch seine politische Klugheit, das Augenmaß für das jetzt und hier Mögliche. Die stattliche Erscheinung war von sichtlicher Würde, ganz ohne Eitelkeit und Machtgier. […] Er blieb in innerer Selbstbescheidung und Sicherheit ganz der, der er war: Vertrauensmann der Arbeiterschaft und nunmehr auch anderer Kreise, der seine Gefolgschaft nicht durch demagogische Künste, sondern durch Sachlichkeit, Uneigennützigkeit, Wohlwollen erwarb.«325

161Gerade für die Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung in Baden lässt sich festhalten, dass der von Anfang an von den demokratischen Parteien eingeschlagene Weg der konsequenten Parlamentarisierung der eigentliche Beginn vom Ende der Räteorganisationen als ernsthafte Herausforderung der Demokratie in Baden war. Das schlechte Abschneiden der USPD bei dieser Wahl wirkte sich zunächst direkt auf die Zusammensetzung der Regierung aus und hatte auch weitreichende Konsequenzen für einen radikalisierten Teil der Mannheimer Arbeiterschaft, welcher in der Folge noch die offene Auseinandersetzung mit der Regierung suchen sollte.

2.4.2. Die badische Verfassung von 1919

  • 326 Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28135. Vgl. Hans Fenske, 175 Jahre badische Verfassung, Hrsg. vom Stadta (...)
  • 327 Vgl. Monika Pohl, Ludwig Marum, Ein Sozialdemokrat jüdischer Herkunft und sein Aufstieg in der bad (...)
  • 328 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 28.
  • 329 Heiko Haumann; Hans Schadek, Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau, Bd. 3, Von der badischen H (...)

162Es zählt wohl zu den bemerkenswertesten Umständen dieses Umbruches von 1918 in Baden, dass unmittelbar nach dem eigentlichen Regierungswechsel vom 10. November 1918 mit der Ausarbeitung einer neuen Verfassung begonnen wurde. Die Regierung Geiß berief zu diesem Zweck zunächst drei bekannte Juristen, welche in aller Abgeschiedenheit einen ersten Entwurf eines zukünftigen badischen Verfassungstextes ausarbeiten sollten. Diese Verfassungsväter waren der Präsident des Oberlandesgerichtes Johann Zehnter (Zentrum), der Präsident des badischen Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim Karl Glockner (nationalliberal, später DDP) und der Karlsruher Stadtrat Eduard Dietz (SPD). Wenige Tage später folgte ihnen Friedrich Weill von der FVP/DDP, was wiederum nahezu die gesamte Bandbreite der politischen Parteien widerspiegelte.326 Hierbei machte die Regierung erneut deutlich, dass sie es nicht bei einer einfachen Revision der alten Verfassung bewenden lassen, sondern ein gänzlich neues Staatsgrundgesetz schaffen wollte.327 Gerade aber in diesem Punkt der Schaffung einer neuen Verfassung, welche sich an den neuen Gegebenheiten orientieren sollte, stand von Anfang an auch ein Gegenentwurf der badischen Räte gegenüber.328 Am 11. Dezember 1918 legte die politische Abteilung des Freiburger Soldatenrates der Landesversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte in Baden einen ersten Entwurf einer Verfassung vor, welche von einer Siebener-Kommission der Landesversammlung überarbeitet werden sollte. Die Räte insgesamt verstanden diesen Entwurf als alleinige Basis jeglicher Verfassungsdiskussionen – auch für die Regierung. Die letztendliche Fassung dieses Entwurfes, welcher bereits Anfang Januar in Freiburg veröffentlich wurde, orientierte sich weitestgehend an dem Verfassungsentwurf der Revolution von 1848/49. Angestrebt wurde eine Vereinigung des parlamentarischen Systems mit den Vorstellungen einer direkten Demokratie und deren Repräsentanten, den Räten. Das letztendliche Ziel sollte eine „Sozialistische Volksrepublik“ sein, deren wesentliche Merkmale die angestrebte Kontrolle des vermeintlich immer noch obrigkeitshörigen Beamtenapparates durch gewählte „Volksräte“(§§ 20-29), die alleinige Übernahme der exekutiven Gewalt durch die Räte (§§ 30-46) und die Übernahme und schließlich schrittweise Ersetzung des Militärs durch eine Volkswehr bzw. Milizen (§§ 47-49) waren.329

  • 330 Eduard Dietz erläuterte sein Konzept einer badischen Verfassung in einer mehrtägigen Artikelreihe (...)
  • 331 Sitzungsprotokolle des Gesamtministeriums bis 14. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 243 (...)
  • 332 Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28134 und 28135.
  • 333 Vgl. Frank Lechler, Parlamentsherrschaft und Regierungsstabilität, Die Entstehung staatsorganisato (...)
  • 334 Vgl. die Sitzungsprotokolle des Gesamtministeriums ab dem 3. Januar 1919, in: Landesarchiv GLAK 23 (...)
  • 335 Vgl. Fenske, 175 Jahre badische Verfassung, S. 86f.

163Unbeeindruckt von dieser nahezu ultimativen Aufforderung der badischen Räte erhielt die Verfassungskommission um Karl Glockner von der Regierung Anfang Dezember völlig freie Hand in ihrer Arbeit. Ab dem 3. Dezember 1918 trat die Kommission täglich zusammen und verhandelte die verschiedenen Vorschläge bis einschließlich 7. Dezember. In diesen Beratungen wurde schnell deutlich, dass die führenden Köpfe dieser Kommission Eduard Dietz und Karl Glockner waren. Beide kündigten unabhängig voneinander separate Entwürfe an, welche als eigentliche Verhandlungsbasis dienen sollten. Dietz scheiterte mit einem entsprechenden Antrag für sein Verfassungskonzept330, und so bildete der Entwurf von Karl Glockner die Basis für die weiteren Verhandlungen auch mit der Regierung. Diese Festlegung erschwerte die Verhandlungen zusehends, sodass Dietz der Regierung bereits am 9. Dezember signalisierte, dass es am Ende kein einmütiges Ergebnis geben werde.331 Glockner veröffentlichte daraufhin in den folgenden Tagen seinen Verfassungsentwurf, welcher ein parlamentarisches System mit zwei Kammern, eine dreijährige Landtags- und eine einjährige Haushaltsperiode vorsah. Umgehend lehnte die Regierung mit Empörung den Verbleib der Ersten Kammer bzw. deren geplante Zusammensetzung ab, was im Angesicht einer nationalliberalen Mehrheit in dieser Kammer verständlich war. Eduard Dietz reichte seinen Verfassungsentwurf bei der Regierung am 11. Dezember 1918 ein.332 An den Beratungen über den Entwurf der verbliebenen Kommissionsmitglieder nahm er aber trotzdem weiter teil, ohne die verlesene Fassung zu unterschreiben. In der Folge traten aber auch unter den bürgerlichen Kommissionsmitgliedern vermehrt Gegensätze zutage, was sich auch hier an der Frage nach dem Kammersystem fokussierte.333 Die Folge dieser Uneinigkeit in der Verfassungskommission war, dass diese nach dem Dietz’schen Entwurf einen zweiten Entwurf mit Varianten und einem großen Anhang der Regierung am 23. Dezember 1918 präsentierte. Die Regierung selbst nahm ihre Beratungen nach den Feiertagen und kurz vor der Wahl zur Nationalversammlung auf.334 Auf Antrag von Ludwig Marum sollte aber hier der Entwurf von Eduard Dietz – unter steter Berücksichtigung der Fassung Glockner-Zehnter-Weill – die Basis der Diskussion sein, was schließlich auch so beschlossen wurde. Bei den anschließenden Diskussionen ergab sich fast immer eine Mehrheit für den Entwurf von Eduard Dietz, weshalb er nicht zu Unrecht als der eigentliche Vater der Badischen Verfassung von 1919 gesehen werden muss. Interessanterweise wurde das von der Landesversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte Badens eingebrachte Papier erst gar nicht diskutiert. Wie sich herausstellte, stimmte dieses mit vielen Punkten des Entwurfes von Eduard Dietz überein, ging aber auch in einigen Punkten weit darüber hinaus. Auch wenn der Entwurf der Räte zu keinem Zeitpunkt ernsthaft in Erwägung gezogen wurde, so spielte dieser in den Regierungsdiskussionen de facto nach den Rücktritten von Brümmer und Schwarz keine Rolle mehr. Ohnehin wurde von den Mehrheitssozialdemokraten immer wieder darauf hingewiesen, dass sich dieser Entwurf doch weitestgehend mit dem Konzept von Eduard Dietz deckte.335 Insgesamt kann festgehalten werden, dass die von der Nationalversammlung eingesetzte Kommission in ihren Beratungen, welche vom 23. Januar bis zum 12. März 1919 abgehalten wurden, zwar zahlreiche Paragraphen abwandelte, diese jedoch nicht substantiell änderte. Letztendlich wurde der von Johann Zehnter eingebrachte Bericht von der Kommission verabschiedet und dem Landtag zur Lesung überantwortet.

  • 336 Vgl. Pohl, Ludwig Marum, S. 438ff.
  • 337 Vgl. die Erläuterungen zum Paragraph 19 der Badischen Verfassung bei Karl Glockner (Hrsg.), Badisc (...)
  • 338 Ebd., S. 120.
  • 339 Pohl, Ludwig Marum, S. 440.
  • 340 Vgl. das Sitzungsprotokoll des Gesamtministeriums vom 4. Februar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 N (...)

164Auch wenn sich ebenso die Minister innerhalb der Regierung auf den Entwurf von Dietz einigen konnten, so bestanden außerhalb der Regierung bzw. auch nach Inkrafttreten der Verfassung immer noch unüberbrückbare Unterschiede zwischen den bürgerlichen Parteien und den Sozialdemokraten in der Sicht auf die neue Verfassung. Ein Punkt, der hier wegen seines exemplarischen Charakters nicht unerwähnt bleiben darf, war die Bildungsund Kulturpolitik. Wie bereits angeführt warb gerade das Zentrum im Wahlkampf, welcher auch unter den Vorzeichen der Ausarbeitung einer Verfassung ausgefochten wurde, für die Beibehaltung einer im christlichen Sinne traditionell-konservativen Erziehung der Kinder. Darüber sollten die traditionell engen Beziehungen des Staates mit der Kirche insgesamt unangetastet bleiben. Im Gegensatz dazu vertrat beispielsweise Ludwig Marum in dieser Frage die Auffassung des Erfurter Programms der SPD, was sich deutlich für eine Trennung von Staat und Kirche aussprach.336 Auch wenn sich das Zentrum bei den Verhandlungen in vielen Punkten durchsetzen konnte, so rangen gerade die Sozialdemokraten dem Zentrum viele kleinere Zugeständnisse ab, etwa in der Frage nach der Religionsfreiheit für Beamte oder der völligen Gleichstellung aller religiösen Gemeinschaften. In der Diskussion um den so genannten Schulparagraphen 19 der Verfassung337 kam es jedoch zu einer Situation, welche nur äußerst selten bei den Verhandlungen auftrat. Karl Glockner selbst schrieb hierzu: »Der § 19 war – abgesehen von dem Abs. 1 [Die Schule untersteht den Gesetzen und der Aufsicht des Staates.], der ohne Widerspruch nach dem Vorschlag im RegEntwurf angenommen wurde – die am meisten umstrittene Bestimmung bei Beratungen des Verfassungsentwurfs in der VerfKom, die zuweilen die Aussicht auf eine Verständigung zu gefährden schien.«338 Jede der vertretenen Parteien vertrat eine gänzlich andere Auffassung in der Frage, ob Religion ein Pflichtfach an allen staatlichen Schulen werden sollte. Das Zentrum forderte den Religionsunterricht als Pflichtfach an allen staatlichen Schulen, während die DDP Religion lediglich als Pflichtfach an den Volksschulen vorschlug und die Sozialdemokraten den Besuch bzw. die Erteilung des Religionsunterrichts Schülern und Lehrern gänzlich freistellen wollte.339 Die Sozialdemokraten standen zwar einer religiösen Erziehung auch innerhalb des Schulunterrichtes nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, aber sie erkannten, dass ihr Antrag keine Mehrheit finden würde. Daraufhin stellte sich die SPD dem Zentrum und seinem Antrag nicht in den Weg und enthielt sich bei der entscheidenden Lesung der Stimme. Auch wenn im Verfassungstext das Wort „Pflichtfach“ vermieden wurde, so gelang es dem Zentrum dennoch, Religion als ordentliches Fach zu etablieren. Lediglich die Freiwilligkeit von Schülern und Lehrern konnte die SPD als kleinen Erfolg für sich verbuchen, wobei das Zentrum die Hürden für die Freiwilligkeit des Religionsunterrichts abermals sehr hoch ansetzte. Bezeichnenderweise stießen die Sozialdemokraten in diesem so wichtigen Punkt auf eine ungeahnte Kampfesbereitschaft des Zentrums. Die Partei war offenbar auch bereit, eine ernsthafte Krise der Regierung in Kauf zu nehmen und mit dem Rücktritt der beiden Minister aus der Regierung zu drohen, wenn das Schulgesetz nicht im Sinne des Zentrums formuliert würde.340 Gerade diese Drohung sollte die Wichtigkeit dieses Themas für das Zentrum unterstreichen.

  • 341 Vgl. Detlev Fischer, Eduard Dietz (1866-1940), Vater der badischen Landesverfassung von 1919, Ein (...)
  • 342 Vgl. Eduard Dietz, Drei Reden über Sozialdemokratie und Religion, Sozialdemokratie und Bürgertum, (...)
  • 343 Vgl. Schofer, Sozialdemokratie und Religion.

165Gerade aber in diesem Punkt wurde deutlich, wie groß die Differenzen der etablierten Parteien bei der Ausgestaltung der neuen Verfassung sein konnten. Interessanterweise vertrat gerade der Vater der Verfassung Eduard Dietz die damals ungewöhnliche Ansicht von der Möglichkeit einer Vereinigung von Christentum und Sozialismus, welche sich auch in der neuen badischen Verfassung widerspiegeln sollte. Dietz engagierte sich hierfür beispielsweise im Bund der religiösen Sozialisten.341 Nach der Aufgabe seines Landtagsmandates und seinem Austritt aus der SPD im Jahr 1920 vertrat Dietz seine Ansichten wiederholt in verschiedenen öffentlichen Reden.342 Diese stießen nicht nur in den Reihen der badischen SPD auf Widerstand, sondern gerade auch auf die heftige Gegenwehr des Zentrums und seines Vorsitzenden Prälat Joseph Schofer.343

  • 344 Vgl. Johann A. Zehnter, Die Badische Verfassung vom 21. März 1919, Mit einer Vorgeschichte und Anm (...)
  • 345 Die Verfassungsurkunde für das Großherzogtum Baden vom 22. August 1818 umfasste 83 Paragraphen. Vg (...)
  • 346 Da sich zu diesem Zeitpunkt die Beratungen für eine Reichsverfassung noch im Anfangsstadium befand (...)
  • 347 Fenske, 175 Jahre badische Verfassung, S. 88.

166In ihrer endgültigen Fassung umfasste die badische Verfassung vom 21. März 1919344 nur 69 Paragraphen in sieben Abschnitten, was erheblich kürzer war als die Verfassung von 1818345. Der erste Abschnitt (§§ 1-8) definierte die Staatsgewalt bzw. die Staatsform, die Grenzen des badischen Staates und allgemeine Bestimmungen für die Regierung. Demnach war Baden eine demokratische Republik und ein selbstständiger Bundesstaat innerhalb des Deutschen Reiches, dessen Hoheit gemäß den Regelungen einer Reichsverfassung346 beschränkt war. Hierin kam auch die Volkssouveränität deutlich zum Ausdruck: „Träger der Staatsgewalt ist das badische Volk“(§ 2). Ebenso vollzog sich die Gesetzgebung entweder direkt durch das Volk oder durch den Landtag. Auch wenn dieser Passus noch einmal die Souveränität des Volkes unterstreichen sollte, hatte er mehr einen „deklaratorischen Charakter“347. Weiter waren in diesem Abschnitt die unabhängige Rechtspflege und die Vorschriften für die Wahl eines Landtages festgehalten. Wie bereits angedeutet wurde auch hier vielfach auf Gesetzestexte aus den Jahren vor 1918 zurückgegriffen.

167Im zweiten Abschnitt (§§ 9-20) wurden die staatsbürgerlichen und politischen Rechte der Badener festgeschrieben. Aufgeführt waren hier die Gleichheit vor dem Gesetz, das Verbot von etwaigen Privilegien, die Regelung der Steuerlasten nach Maßgabe von nachfolgenden Gesetzen, die Freiheits- und Eigentumsgarantie, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinsfreiheit, die Verbürgung eines ordentlichen Richters und die bereits erwähnte Stellung der Kirchen.

168Der dritte Abschnitt (§§ 21-24) der Verfassung enthielt die Regelungen für eine Gesetzgebung durch das Volk und muss daher als eine Weiterführung bzw. Ausformulierung des in Paragraph 6 festgeschriebenen Rechtes zur direkten Gesetzesinitiative („ Volksinitiative“) angesehen werden. Demnach konnten 80.000 stimmberechtigte Staatsbürger ein Gesetz auf den Weg bringen respektive die Aufhebung bzw. Änderung eines bestehenden Gesetzes erzwingen. Wurde eine Gesetzesvorlage nicht vom Landtag angenommen, so war eine Volksabstimmung erforderlich, in welcher eine einfache Mehrheit nötig war. Bei Verfassungsänderungen war eine Volksabstimmung mit einer Zweidrittelmehrheit zwingend vorgeschrieben. Lediglich Gesetze über Steuern und andere Abgaben waren von der Möglichkeit einer Volksinitiative ausgeschlossen, wobei in diesen Fällen das Staatsministerium aber eine Volksabstimmung initiieren konnte.

169Im vierten Abschnitt (§§ 25-51) der Verfassung waren die Rechte und Verantwortlichkeiten des Landtages festgelegt. Die Legislaturperiode dauerte vier Jahre, welche in vier einjährige Sitzungsperioden aufging. Die Haushaltsperiode dauerte ebenfalls ein Jahr, wobei aber ein Doppelhaushalt möglich war. Die Mandate des Landtages waren gleichmäßig über vier Wahlkreise verteilt, ein entsprechender Wahlvorschlag erhielt für jeweils 10.000 Stimmen einen Sitz und die Reststimmen wurden auf die Landeslisten verteilt. Somit ergab sich für die kommenden Wahlen keine exakt festgeschriebene Mandatszahl, sondern diese war abhängig von den Einwohnerzahlen bzw. den Wahlvorschlägen und der Reststimmenverwertung. Die Sitzungen des Landtages waren öffentlich abzuhalten, konnten aber nach Maßgabe des Staatsministeriums geheim abgehalten werden. Beschlüsse des Landtages erfolgten mit einfacher Mehrheit bei Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder des Hauses. Darüber hinaus forderte die Verfassung in Paragraph 48 Absatz 3 eine Zweitdrittelmehrheit und die Anwesenheit von drei Vierteln der Parlamentarier bei Änderungen der Verfassung.

170Das Staatsministerium, wie die Regierung insgesamt bezeichnet wurde, war alleiniger Gegenstand des fünften Abschnittes (§§ 52-59) der Badischen Verfassung. Per Gesetz waren die Anzahl und die Geschäftsbereiche der Ministerien festzulegen. Die Minister selbst waren aus dem Kreis des Landtages wählbar und konnten auch mit absoluter Mehrheit wieder abberufen werden. Zudem gab es die Möglichkeit, gleichberechtigte Mitglieder des Staatsministeriums ohne festgelegten Geschäftsbereich, die so genannten Staatsräte, zu installieren. Ihre Anzahl durfte die der Minister aber nicht übersteigen. Weiter war ein Ministeramt unvereinbar mit einer besoldeten Nebentätigkeit oder der Ausübung eines Gewerbes; die Minister erhielten ein Gehalt, aber keine Versorgungsansprüche, die Staatsräte nur Diäten. Aus dem Kreis der Minister musste alljährlich ein Staatspräsident als Primus inter pares gewählt werden, der die Sitzungen der Regierung leitete und diese nach außen vertrat. In dringenden Fällen wurde der Regierung ein Notverordnungsrecht eingeräumt, welches aber nachträglich vom Parlament genehmigt werden musste. Das Staatsministerium ernannte zudem die Beamten, was allerdings auch auf die zuständigen Ministerien übertragen werden konnte. Minister, Staatsräte und Beamte waren für die Einhaltung der Verfassung verantwortlich.

  • 348 Vgl. Franz Schnabel, Geschichte der Ministerverantwortlichkeit in Baden, Karlsruhe 1922.

171Der sechste Abschnitt (§§ 60-64) umfasste einzig die Ministerklage, welche teilweise wörtlich aus den 1868 in die alte Verfassung eingefügten Paragraphen 67a bis 67g übernommen wurden. Interessant an diesem Abschnitt war, dass man hier eine Vorschrift übernahm, welche in den vorangegangenen 50 Jahren nicht zum Einsatz gekommen war. Auch würde der Paragraph 53 zur Entfernung eines Ministers aus seinem Amt vollkommen ausreichen. Hans Fenske führt diese „Fortführung konstitutioneller Relikte“ auf eine mangelnde Selbstverständlichkeit des parlamentarischen Systems für die Verfassungsväter zurück. Sichtbar wird dies für Fenske auch an der Verantwortlichkeit der Minister gegenüber der Verfassung, nicht aber gegenüber dem Parlament.348 Auch diese Verantwortlichkeit gegenüber der Verfassung wurde aus der Verfassung von 1818 übernommen.

  • 349 Vgl. Glockner (Hrsg.), Badisches Verfassungsrecht, S. 318f.

172Der siebte und letzte Abschnitt (§§ 65-69) enthielt die Übergangs- und Schlussbestimmungen. Wichtig zu erwähnen ist die bei der Verabschiedung der Verfassung geltende Rechtslage in Baden, welche mit Paragraph 65 bestätigt wurde. Weiter wurden die Sonderechte von Stammesgütern aufgehoben und ein Verbot zur Errichtung von neuen Stammgütern festgeschrieben. Auch mussten alle privaten Volksschulen bis Ostern 1925 aufgelöst werden. Diese Vorgabe hatten die Sozialdemokraten gegenüber dem Zentrum in den Verfassungsberatungen durchgesetzt.349 Im letzten Paragraph wurde die Annahme der Verfassung in Form einer Volksabstimmung vorgegeben. Dieser Paragraph wurde erst im Zuge der Beratungen im Landtag nachträglich eingefügt und schliesslich durch ein gesondertes Gesetz weiter ausgeführt. Im ersten Paragraph dieses Zusatzgesetzes wurde der 13. April 1919 für die Volksabstimmung bestimmt. Weiter sollte nach Paragraph 2 die gewählte Nationalversammlung bis zum 15. Oktober 1921 ihre Gültigkeit behalten. In der Volksabstimmung sollte neben der Verfassung auch über diese Gültigkeit des Landtages abgestimmt werden.

  • 350 Die sieben Ministerien wurden am 2. April 1919 durch ein Zusatzgesetz, dem so genannten Ministerge (...)

173Wie zu erwarten entschieden sich die badischen Wähler am 13. April 1919 für die Annahme der Verfassung und für die zweijährige Legitimität der Nationalversammlung. Nach der Wahl zur verfassungsgebenden Nationalversammlung und der Ausarbeitung einer neuen Verfassung kamen damit die badischen Wähler dem Reich zum wiederholten Mal zuvor. Der Landtag bestätigte die neue Regierung unter Anton Geiß, bestehend aus nunmehr sieben Ministern. Auf die Sozialdemokraten entfielen drei Minister: Neben dem Staatspräsidenten Anton Geiß – zuständig auch für militärische Angelegenheiten – waren dies Leopold Rückert für Arbeit und soziale Fürsorge und Adam Remmele (Mannheim) für das Ministerium des Innern. Das Zentrum entsandte wiederum Joseph Wirth in das Finanz- und Verkehrsministerium sowie Gustav Trunk als stellvertretenden Staatspräsidenten und Justizminister. Die DDP war durch Hermann Hummel, zuständig für Kultus und Unterricht, und Hermann Dietrich als Minister für auswärtige Angelegenheiten in der Regierung vertreten. Darüber hinaus wurden als Staatsräte Wilhelm Engler (SPD), Ludwig Haas (DDP), Heinrich Köhler (Zentrum), Ludwig Marum (SPD), Josef Weißhaupt und Franz Josef Wittemann (beide Zentrum) in die neue Regierung berufen.350

  • 351 Vgl. bspw. die Sitzungsprotokolle des Gesamtministeriums vom 2. Dezember 1918 oder dem 18. März 19 (...)
  • 352 Vgl. Zehnter, Die Badische Verfassung vom 21. März 1919, S. 138-151.
  • 353 Für einen Überblick über die Besitzverhältnisse der großherzoglichen Familie vgl. Zehnter, Die Bad (...)

174Neben den mit der Verfassung festgeschriebenen Regelungen des Staatswesens sind drei weitere Punkte zu nennen, welche im Zuge der in Kraft getretenen Verfassung von der Regierung zu regeln waren. Zum Einen musste eine Übereinkunft mit der ehemaligen Herrscherfamilie und deren Forderungen an die badische Republik getroffen werden. Im Gegensatz zu vielen anderen abgesetzten Herrscherhäusern war es von Anfang an der erklärte Wille der badischen Regierung, sich mit dem ehemaligen Großherzog auf die Rückgabe bestimmter Vermögenswerte zu verständigen.351 Diese Verständigung konnte schon am 25. März 1919352 in Form eines Gesetzes über die Eigentumsverhältnisse an den Domänen und eines darin enthaltenen Vertrages zwischen der Republik Baden und der Familie getroffen werden. Der Vertrag sah vor, dass Friedrich II. das Schloss in Baden-Baden, sein Stadtpalais in Freiburg und das Herrschaftshaus in Badenweiler, wo er sich bis zu seinem Lebensende vorwiegend aufhielt, einbehalten konnte. Zusätzlich übertrug ihm die Republik rund acht Millionen Mark in Form von Schuldverschreibungen und bestätigte die Fürsorgeregelungen für die verwitwete Großherzogin Luise. Aus der ihm übertragenen Summe hatte Friedrich II. allerdings alle weiteren Forderungen von Mitgliedern seines Hauses zu befriedigen. Der gesamte Rest des Domänenbesitzes ging auf die Republik Baden über.353

  • 354 Für eine ausführliche Edition des Verfassungstextes mit zahlreichen Anmerkungen siehe Ernst Rudolf (...)

175Auch wenn bei den Beratungen der Verfassungskommission nahezu alle Fragen, die in irgendeiner Weise die Rechte der Kirchen betrafen, in höchstem Maß umstritten waren, so mussten die Fragenstellungen aus der Verfassung von 1818 weiterentwickelt werden. Hierbei stach der Paragraph 18 über die Gewissenfreiheit bzw. die Stellung der Kirchen besonders hervor. Die Paragraphen 18 bis 20 der Verfassung von 1818354 beinhalteten lediglich Bemerkungen, welche in der Folge in Form von gesonderten Regelungen und Gesetzen weiter ausgeführt werden sollten. Dies geschah schließlich in der Ära der Reformen nach 1860. Die Verfassungskommission einigte sich letztendlich doch auf eine rechtliche Gleichstellung aller staatlich anerkannten kirchlichen und religiösen Gemeinschaften. Darüber hinaus mussten diese Gemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts von der Regierung anerkannt werden, wenn diese nach ihrem Zustand und ihrer Mitgliederzahl eine solide Beständigkeit erwarten ließen. Im Gegensatz zu dieser Gleichstellung, welche vom Zentrum nur widerwillig akzeptiert wurde, konnte die Partei eine Erweiterung der selbstständigen Regelung aller kirchenrelevanten Angelegenheiten im Rahmen der Staatsgesetze durchsetzen. Ein wichtiger Aspekt der eigenständigen Arbeit der katholischen Kirche war die unabhängige Besetzung der obersten Kirchenämter, bei denen der Staat in der Vergangenheit ein Mitspracherecht hatte und was nicht selten zu Konflikten führte. Auch auf die Güter und die Stiftungen der Kirchen sollte der Staat nunmehr keinen Zugriff mehr haben. Allerdings wurde von der Kommission eine weitergehende Regelung, welche alle öffentlichen Mittel an die Kirchen für unzulässig erklären und damit die endgültige Trennung von Staat und Kirche festschreiben sollte, wieder verworfen.

  • 355 Vgl. Reinhard Rürup, Entstehung und Grundlagen der Weimarer Verfassung, in: Kolb (Hrsg.), Vom Kais (...)
  • 356 Vgl. Manfred Peter Heimers, Unitarismus und süddeutsches Selbstbewusstsein, Weimarer Koalition und (...)
  • 357 Vgl. ebd., S. 227ff.; Ludwig Biewer, Reichsreformbestrebungen in der Weimarer Republik, Fragen zur (...)

176Durch die Reichsverfassung vom 11. August 1919355 änderten sich auch für Baden nochmals viele Zuständigkeiten und Richtlinien, welche zuvor im Zuständigkeitsbereich des Landes lagen. Wie bereits erwähnt zog die Reichsregierung – nunmehr gestützt auf ihren festgeschriebenen Alleinvertretungsanspruch nach Außen hin – die Kompetenzen des badischen Außenministeriums an sich. Auch das Ministerium für militärische Angelegenheiten musste die badische Regierung im Zuge des Reichswehrgesetzes und den darin enthaltenen Richtlinien, welche vom Versailler Vertrag dem Deutschen Reich auferlegt wurden, aufgeben. Des Weiteren wurde durch die Reichsverfassung auch die Finanzhoheit des Landes stark eingeschränkt.356 Ein weiteres Beispiel war die Gründung einer reichsweiten Eisenbahngesellschaft, welche die vielen kleinen und teilweise unterschiedlich strukturierten regionalen Bahngesellschaften vereinen sollte. Auch wenn viele badische Politiker die nach ihrer Meinung viel zu sehr unitarisch ausgeprägte Reichsverfassung öffentlich beklagten, so konnten oftmals nur punktuelle Anpassungen mit der Reichsregierung vereinbart werden. Die Bemühungen um eine so genannte Reichsreform scheiterten jedoch.357

177Gerade in der Reflexion der Geschehnisse nach dem November 1918 erscheinen die konsequente Parlamentarisierung der Entscheidungsprozesse und die Ausarbeitung einer neuen Verfassung als die herausragenden Leistungen der Regierung Geiß. Auch im Nachhinein empfanden die Menschen in Baden die Jahre nach dem Umsturz 1918 als eine Phase politischer Stabilität und Verlässlichkeit, was nicht zuletzt auch auf diese wegweisenden Entscheidungen zurück zu führen war.

3. Das Gegengewicht: Die Räteorganisationen in Baden

178Mit der Abdankung des Kaisers am 9. November und dem Waffenstillstand von Compiègne am 11. November endete im Herbst 1918 nicht nur ein vierjähriger Weltkrieg, welcher Millionen von Soldaten an den Fronten das Leben gekostet hatte, sondern auch das deutsche Kaiserreich, welches 1871 gegründet worden war. Anders als im restlichen Deutschen Reich, wo es stellenweise zu gewaltsamen Übergriffen und Ausschreitungen gegen die Symbole und Vertreter des alten monarchischen Systems gekommen war, verlief die Machtübernahme in Baden durch die Vorläufige Volksregierung und die Räteorganisationen im November 1918 verhältnismäßig geordnet und keineswegs agonal. Auch wenn die revolutionären Ereignisse bzw. der radikale Umbruch als Endpunkt einer längerfristigen Entwicklung einer Protestbewegung angesehen werden müssen, aus der die Räteorganisationen als politische Machtfaktoren entstanden waren, so unterschieden sich auch hier die badischen Räte von denen im Reich nicht nur in ihrer Entstehung, sondern auch in ihrer Organisation und damit letztendlich auch in ihrem politischen Selbstverständnis.

  • 358 Vgl. Ernst-Heinrich Schmidt, Heimatheer und Revolution 1918, Die militärischen Gewalten im Heimatg (...)

179Wie bereits angedeutet, so entstanden auch in Baden mit einem zeitlichen Vorsprung die Soldatenräte vor den Arbeiterräten. Bedingt wurde dieser Vorsprung durch die Ereignisse in Norddeutschland, wo sich Matrosen und Soldaten Ende Oktober und Anfang November 1918 gegen die militärische Führung auflehnten und diese faktisch ihrer Befehls- und Disziplinierungsgewalt entmachteten.358 Als sich die Matrosen und Soldaten im Reich dezidiert gegen das Offizierkorps erhoben und dessen Macht- und Befehlsstrukturen ablehnten, bedienten sich in der Folge die Soldatenräte bei ihrer inneren Organisation durchaus einiger markanter Strukturmerkmale des Militärs. Auch wenn formal die Befehlskette außer Kraft gesetzt wurde, so agierten gewählte Kommissionen oder Ausschüsse durchaus mit Hilfe von Anweisungen auf der Basis von Befehlen und Gehorsam. Im Gegensatz dazu waren die Arbeiterräte lokal äußerst vielfältig organisiert und setzten sich aus unterschiedlichen Gruppierungen und politischen Strömungen zusammen, was sie für die Volksregierung zunehmend unberechenbar machte. Darüber hinaus forderten im weiteren Verlauf der unmittelbaren Umbruchsituation im Herbst 1918 nun auch kleinere Berufs-oder Gesellschaftsgruppen ihre politische Teilhabe in Form von Räten, wie etwa die Bauern bzw. Landarbeiter oder die Kulturschaffenden.

180Um die badische Rätebewegung allerdings als politischen Machtfaktor – gerade im Hinblick auf die Umbruchsituation im November 1918 – in ihrer ganzen Bandbreite erfassen und folglich deren tatsächlichen Einfluss gegenüber der Vorläufigen Volksregierung in Baden bestimmen zu können, bedarf es einer differenzierten Betrachtung der Entstehungsphase, der Organisationsstruktur und der Programmatik der badischen Räteorganisationen.

3.1. Struktur und Selbstverständnis der badischen Räte

3.1.1. Die Etablierung der Rätebewegung

181Bevor die badischen Räteorganisationen einer Analyse hinsichtlich ihrer organisatorischen und politischen Zielvorstellungen unterzogen werden können, muss zunächst jene Phase, in der die Mehrzahl der badischen Räte entstanden war, genauer betrachtet werden. Hierbei sollen weniger die eigentlichen Umstände und Daten der jeweiligen Entstehungssituationen sowohl der Arbeiter-wie der Soldatenräte im Vordergrund stehen, als vielmehr die Begleitumstände jener Phase, in der die Räte im Kampf um die Macht im Land zunehmend an Einfluss gewannen. Der Beginn dieser Phase war bereits von einem entscheidenden Charakteristikum geprägt, welches die badischen Räte innerhalb des untergehenden Deutschen Kaiserreiches zwar nicht einzigartig, wohl aber besonders auszeichnete. Anders als beispielsweise die Räteorganisationen in Norddeutschland blieben die badischen Arbeiterräte und die Soldatenräte sowohl in ihrer Mitgliederstruktur als auch in ihrer Organisation weitestgehend voneinander getrennt. Punktuell und örtlich gebunden arbeiteten die beiden Räte zwar oftmals zusammen und nahmen auch schon verschiedene Aufgaben wahr, aber die Mitglieder wahrten dennoch eine gewisse Distanz zueinander. Bedingt wurde diese Abgrenzung zusätzlich durch die militärische wie politische Initiative, welche im unmittelbaren Vorfeld des Kriegsendes nahezu ausschließlich von den Soldaten ausging. Nach den Umsturztagen des November 1918 beschränkten die Soldaten sich allerdings wieder weitestgehend auf den militärischen Bereich bzw. die eigentliche „Abwicklung“ des Krieges.

  • 359 Vgl. den Text des Waffenstillstandes vom 11. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 39356.
  • 360 Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 267ff. Oeftering erwähnt hier besonders den Soldatenrat a (...)
  • 361 Vgl. bspw. Volksstimme 319 (23. November 1918).
  • 362 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 87.
  • 363 Vgl. den Bericht von Hermann Hummel zu den Ereignissen im November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 (...)
  • 364 Vgl. Kriegsgeschichtliche Forschungsanstalt des Heeres (Bearb. und Hrsg.), Darstellungen aus den N (...)

182Der Grund für diese eigentümliche Entwicklung der badischen Soldatenräte lag vor allem an der geographischen Lage Badens an der Grenze zum Reichsland Elsass-Lothringen bzw. Frankreich. Einerseits befanden sich – bedingt durch die nahe Grenze – viele große Garnisonen im Land und andererseits war Baden die erste Durchgangsstation für das von der Westfront zurückkehrende Heer. Gemäß den Bedingungen des Waffenstillstandes von Compiègne vom 11. November 1918 musste sich das deutsche Heer innerhalb von 15 Tagen über den Rhein zurückziehen; verbliebenen Truppenteilen drohte nach dem Ende dieser Frist die Festsetzung bzw. der Gang in die alliierte Kriegsgefangenschaft.359 Der Strom des zurückkehrenden Millionenheeres setzte bereits einen Tag nach Inkrafttreten des Waffenstillstandes ein.360 Etwa zur Monatsmitte begann auch der Rückzug über die Rheinbrücke in Mannheim. Auch wenn es letztendlich keine genauen Zahlen über die Masse an zurückkehrenden Soldaten gibt, so berichteten Mannheimer Zeitungen von einer Division in der Mannschaftsstärke von rund 10.000 bis 15.000 Soldaten, die täglich die Stadt durchquerte.361 Zunächst handelte es sich hierbei um Truppenteile der Heeresgruppe D von der elsässischen Front.362 Insgesamt sollen in den ersten drei bis vier Tagen rund 250.000 Soldaten des deutschen und österreichischen Heeres Baden durchquert haben.363 Die badischen Truppen folgten diesen ersten Wellen mit einiger Verzögerung. Das Generalkommando des XIV. Armeekorps traf beispielsweise erst wieder am 29. November 1918 in Karlsruhe ein.364 Durch diese Entwicklung ist auch die bunte Durchmischung der Mitgliederstruktur der ersten badischen Arbeiter- und Soldatenräte zu erklären. Aufgrund der fehlenden Transportmöglichkeiten verblieben viele Nichtbadener zunächst in Frontnähe und waren entsprechend empfänglich für die Versuche einer Anwerbung durch die Vorläufergruppierungen der Räte. Weiter bedeutete die Aufnahme in solch eine Gruppierung für den Einzelnen eine geringfügige Verbesserung der Versorgungslage und eine Perspektive mit Bezug auf den vorangegangenen Dienst an der Front. Gerade die plötzliche Perspektivlosigkeit eines Millionenheeres stellte auch die Soldatenräte vor ungeahnte Sicherheits- und Ordnungsprobleme.

  • 365 Vgl. ebd.:» Der Durchmarsch der heimkehrenden Truppen vollzog sich in wesentlich ruhigerer Form, a (...)
  • 366 Vgl. Haselier, Geschichte der Stadt Breisach am Rhein, Bd. 3, S. 207f. und S. 211. Zur Verwertung (...)

183Sowohl die militärischen Stellen als auch die Soldatengruppen, aus denen sich in der Folge Räte konstituierten, hatten sich quasi mit dem Abschluss des Waffenstillstandes mit einem dringenden Problem auseinanderzusetzen. Der damit verbundene Rücktransport des Kriegsgerätes bot vielen Soldaten die Chance, Heeresgut oder Nahrungsmittel in die Heimat zu schleusen und dort zu Höchstpreisen zu verkaufen. Im Verlauf des November 1918 waren alle bewaffneten Einheiten der Soldatenräte vollauf mit der – teils gewaltsamen – Bekämpfung dieses illegalen Handels beschäftigt.365 In der Folge gingen die Räte allerdings auch dazu über, die Verwertung des Heeresgutes selbstständig abzuwickeln. Hierbei handelte es sich in erster Linie um Pferde, Kutschen, Wagen, Automobile oder Bekleidungsteile. Ein Beispiel hierfür war der Soldatenrat in Breisach. Dieser beteiligte sich im November zunächst auch an den Maßnahmen zur Sicherung der Güter, während der später gebildete Volksrat, in dem der Soldatenrat aufgegangen war, ebenfalls Heeresgüter und Nahrungsmittel versteigerte.366

  • 367 Zur Rolle des Westheeres insgesamt vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 104ff.
  • 368 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 13 (Anlage IV: Beric (...)
  • 369 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 213f.

184Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Arbeiter- und Soldatenräte im badischen Grenzland war die zügige Weiterführung des Heeres. Sowohl die kommunalen Verwaltungsstellen als auch die Räte hatten ein berechtigtes Interesse an einem reibungslosen und schnellen Durchmarsch der Soldaten. Im Gegensatz zur Marine oder dem Ostheer waren die Befehlsstrukturen des Westheeres367 bis zum Waffenstillstand weitestgehend intakt geblieben. Dieser Aspekt stellte insbesondere für die Räte ein gegenrevolutionäres Potenzial dar. Auch wenn es zu keinen nennenswerten Zwischenfällen dieser Art gekommen war, so mussten dennoch einige Truppenteile intensiver betreut und aufgeklärt werden.368 Im Allgemeinen vollzog sich der Durchmarsch der verschiedenen Truppenteile ohne größere Zwischenfälle. Die Soldaten erhielten nach dem Grenzübertritt Verpflegung, seltener auch eine Unterkunft, und zogen schließlich weiter. Die badischen Einheiten wurden allerdings unmittelbar nach dem Grenzübertritt entwaffnet, demobilisiert und gleichsam aufgelöst.369

  • 370 Zur Neutralen Zone in Baden vgl. Landearchiv GLAK 456 F140 Nr. 6 und 7.
  • 371 Vgl. das Telegramm des badischen Innenministers und des Ministers für militärische Angelegenheiten (...)
  • 372 Vgl. die Plenarsitzungen des Arbeiter- und Soldatenrates Mannheim vom 29. November 1918 bzw. 5. De (...)

185Die möglichst schnelle Auflösung ganzer badischer Heereseinheiten erstaunt allerdings im Angesicht des zurückkehrenden Soldatenheeres, welches durch das badische Grenzland hindurchgeschleust wurde. Auch wenn im Allgemeinen die Weiterleitung ohne Zwischenfälle verlief, so stellten die Soldaten – zumal wenn die Versorgung nicht sofort einsetzte oder sie aufgehetzt wurden – immer noch eine potenzielle Gefahr dar. Auch mussten die staatlichen Stellen zunehmend auf fremde Truppenteile bei der Aufklärung und Verfolgung des Schleichhandels zurückgreifen. Der Grund für diese von den Arbeiter- und Soldatenräten und der staatlichen Administration gemeinsam eingeleiteten Demobilisierung der badischen Soldaten lag in den Auflagen des Waffenstillstandes mit den Alliierten. Gerade die kommunalen Stellen und später auch die Vorläufige Volksregierung drängten hierauf, da sonst möglicherweise eine vollständige Besetzung Badens durch die Alliierten zu befürchten war. Laut den Vorgaben des Waffenstillstandes entstand östlich des Rheins eine zehn Kilometer breite so genannte Neutrale Zone, in der sich keine deutsche Militärperson aufhalten durfte. Die Einrichtung dieser Neutrale Zone betraf folgende Amtsbezirke in Baden: Mannheim, Schwetzingen, Bruchsal, Karlsruhe, Rastatt, Baden-Baden, Bühl, Achern, Kehl, Offenburg, Lahr, Emmendingen, Freiburg, Breisach, Staufen, Müllheim und Lörrach.370 Bis zum 11. Dezember 1918 mussten alle Militärpersonen aus dieser Zone abgezogen werden; lediglich Polizeitruppen durften zur Vermeidung von Unruhen und der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung stationiert werden.371 Diese Bestimmungen führten im Dezember 1918 und Januar 1919 zur Auflösung der Soldatenräte in der Neutralen Zone. Die Mitglieder wurden zum Teil – wie beispielsweise in Mannheim – in die Arbeiterräte übernommen.372

  • 373 Der Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe bietet sich aufgrund der Quellenlage an. Vgl. Kaller, Die (...)
  • 374 Zur Entstehung des Karlsruher Arbeiterrates vgl. das Protokoll der Sitzung des Gewerkschaftskartel (...)
  • 375 Zur Bildung des Arbeiter- und Soldatenrates in Mannheim und zum Engeren Ausschuss (Vollzugsausschu (...)

186Auch wenn die Verhältnisse eines einzelnen Arbeiter- und Soldatenrates keinesfalls auf die gesamte Bandbreite der badischen Räteorganisationen übertragen werden können, so hilft dennoch bei dieser Analyse stellvertretend die Betrachtung des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe.373 Wie bereits ausgeführt bildeten sich in Baden – maßgeblich durch die Ereignisse in Norddeutschland beeinflusst – die ersten Räte am 8. November 1918 in Lahr und Offenburg. In Karlsruhe konstituierte sich ein Soldatenrat am folgenden Tag, welcher allerdings von Anfang an im engen Kontakt mit den Mehrheitssozialdemokraten stand. Auch der Arbeiterrat, welcher sich am 11. November aus dem Karlsruher Gewerkschaftskartell löste und sich anschließend selbstständig konstituierte, unterhielt beste Kontakte zur MSPD, aber auch Mitglieder der USPD und der christlichen Gewerkschaften waren in ihm vertreten. Noch am selben Abend gegen 21 Uhr trat der Arbeiterrat im Rathaus der Stadt zu seiner ersten Sitzung zusammen und wählte einen aus drei Personen bestehenden so genannten Engeren Ausschuss.374 An dieser Konstellation ist interessant, dass sich die USPD im Gegensatz zum Karlsruher Ausschuss in Mannheim einen weitaus größeren Einfluss sichern konnte. Dies ergab sich nicht nur durch den zahlenmäßig größeren Vollzugsausschuss375, welcher paritätisch mit drei Mitgliedern der MSPD, der USPD und Soldaten besetzt war, sondern auch mit der Situation der USPD in Karlsruhe. Wie bereits angedeutet konnten die Unabhängigen Sozialdemokraten in der badischen Hauptstadt zu keinem Zeitpunkt weder die Organisationsstrukturen noch die Mitgliederzahlen erreichen wie in Mannheim.

  • 376 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gewerkschaftskartells am 11. November 1918, in: Landesarchiv GL (...)

187Unter Berücksichtigung der Mehrheitsverhältnisse im Karlsruher Arbeiterund Soldatenrat, in dem die Mehrheitssozialdemokraten und die bürgerlichen Gewerkschaftsfunktionäre die Mehrheit innehatten, verwundert die eigentliche Zielrichtung des ersten Aufrufes des Rates an die Karlsruher Bevölkerung vom 12. November 1918 nicht. Der Aufruf hatte weder die Aufhebung des alten Obrigkeitsstaates und die Beseitigung seiner Repräsentanten noch die Neuausrichtung der ökonomischen Besitzverhältnisse zum Ziel, sondern die Lösung akuter Probleme in der Stadt. Nach der formalen Information der Verschmelzung der beiden Gremien zu einem gemeinsamen Rat forcierte der Arbeiter- und Soldatenrat die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln: »Der Arbeiterrat tritt ein für eine gerechte und sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sowie Heiz- und Brennstoffen376 Als weitere drängende Aufgaben sahen die Ratsmitglieder die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Fürsorge in der Wohnungsfrage an. Auch die sich bereits andeutende Problematik mit den Heerscharen an zurückkehrenden Soldaten wurde thematisiert und der Bevölkerung Hilfe zugesichert. Im Gegensatz zu diesen dringlichsten Fragen der Grundversorgung postulierte sowohl der Arbeiterrat als auch der Soldatenrat ihren Anspruch auf die polizeiliche wie militärische Überwachung der Stadt:

  • 377 Zit. aus dem Protokoll der Sitzung des Gewerkschaftskartells am 11. November 1918, in: Landesarchi (...)

»Der Arbeiterrat betrachtet als seine Aufgabe im Einvernehmen mit dem Soldatenrat, dessen Forderungen und Richtlinien er anerkennt, die Ruhe und Ordnung in der Stadt aufrechtzuerhalten. […] An die Einwohnerschaft richtet der Arbeiter- und Soldatenrat das dringende Ersuchen, Ruhe und Ordnung unter allen Umständen zu wahren. Ansammlungen usw. auf dem Marktplatz sind zu unterlassen, abends von 6 Uhr ab haben alle Kinder unter 14 Jahren der Straße fernzubleiben.«377

  • 378 Zit. nach ebd., S. 268f.
  • 379 „Bericht über die Entstehung des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe und die Aufgaben der Räte“, (...)

188Tatsächlich hatten einzelne Behörden wie der Stadtrat oder das Bezirksamt dem Arbeiter- und Soldatenrat gewisse Aufsichtsrechte eingeräumt. Die Forderung, sich dem Arbeiter- und Soldatenrat vollständig zu unterstellen, wurde aber ausnahmslos von allen administrativen Stellen der Stadt abgelehnt. Dennoch vereinbarten der Rat und das Karlsruher Bezirksamt gleichfalls am Abend des 12. November 1918 folgende Regelungen: »In einer Besprechung des Vorstandes des Arbeiterrates nebst zwei Vertretern des Soldatenrates mit dem Bezirksamt wurde der Beschluß gefaßt, daß zur Durchführung des Sicherheitsdienstes und einer einheitlichen Durchführung der notwenigen Maßnahmen ein Mitglied des Arbeiterrates und ein Mitglied des Soldatenrates zur ständigen Mitarbeit bei der Polizeidirektion bestimmt werde. […] In Bezug auf den Sicherheitsdienst und um die Ruhe und Ordnung durchzuführen, unterstellt sich das Bezirksamt den Beschlüssen des Arbeiter- und Soldatenrates und unterstützt dieselben. Alle anderen sich ergebenden Fragen sollen durch gegenseitige Aussprache zur Verständigung führen.«378 In einer gemeinsamen Erklärung des Stadtrates und des Arbeiterund Soldatenrates vom 13. November 1918 wurde dies nochmals deutlicher formuliert:»[…] Maßnahmen des Arbeiter- und Soldatenrates, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung getroffen werden, wird die Stadtverwaltung sich fügen.« Allerdings wird anhand des Schlusses dieser Erklärung deutlich, dass die Stadtverwaltung in allen Belangen, die nicht die öffentliche Sicherheit betrafen, den Arbeiter- und Soldatenrat nicht als gleichwertige Instanz bzw. Kontrollgremium ansah: »Der Arbeiter- und Soldatenrat wird sich mit seinen die städtischen Angelegenheiten betreffenden Wünschen und Anordnungen stets an den Stadtrat wenden und sich unmittelbarer Eingriffe in die Tätigkeit der städtischen Stellen und Betriebe enthalten.«379

  • 380 Vgl. den „Bericht über die Entstehung des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe und die Aufgaben d (...)
  • 381 Zum besseren Verständnis der Tätigkeit eines solchen Ausschusses vgl. den Bericht des Karlsruher V (...)
  • 382 Vgl. Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenr (...)
  • 383 Vgl. den handschriftlichen und datierten Tätigkeitsbericht des Verkehrsausschusses des Karlsruher (...)
  • 384 Maschinenschriftlicher Tätigkeitsbericht des Sicherheitssausschusses des Karlsruher Arbeiter- und (...)

189Um die fixierten Ziele im Bereich der Nahrungsmittel- und Brennstoffversorgung oder der Wiedereingliederung der allmählich zurückkehrenden Soldaten umsetzen zu können, bildeten sich am 13. November 1918 so genannte Fachausschüsse, welche zunächst vorrangig mit Mitgliedern des Soldatenrates besetzt waren. Im weiteren Verlauf des Tages wurde jeweils auch die gleiche Anzahl an Arbeitern in diese Ausschüsse delegiert.380 Die Ausschüsse waren demnach in folgende Aufgabenbereiche unterteilt: Verpflegung381, Lazarettwesen, Verkehr, Gerichtswesen, Löhne und Besoldung, Sicherheit, Presse und Aufklärung, Auskünfte sowie ein so genannter Aktionsausschuss382, welcher sich ausschließlich mit der Behandlung und Erledigung von Beschwerden aus der Bevölkerung befasste. Von besonderer Bedeutung waren hierbei die Ausschüsse für Verkehr und für Sicherheit. Nach einem undatierten Tätigkeitsbericht bearbeitete der Verkehrsausschuss alle Fragen für die Stadt Karlsruhe und ihrer Verkehrs3. Das Gegengewicht: Die Räteorganisationen in Baden mittelbetriebe. Hierzu zählten beispielsweise die Ausstellung einer Reiseerlaubnis zur Nutzung von Verkehrsmitteln für Militärangehörige oder die Überwachung des Post- und Telegrafenverkehrs bzw. der Verkehr mit dem Ausland in Form von Telegrammen oder Wertpaketen. Ferner unterstand diesem Ausschuss auch die in Karlsruhe ansässige Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen.383 Dem Ausschuss für Sicherheit wurde die Aufgabe gestellt, »die Bahnsendungen, die von der Front ins Inland geschafft wurden, daraufhin zu untersuchen, ob sie in rechtmäßiger Weise einem Bestimmungsort zugewiesen waren. Bei sehr vielen Sendungen war dies nicht der Fall; es mußte leider die Wahrnehmung gemacht werden, daß unsaubere Elemente versuchten, Lebensmittel, Kleidungsstücke […] aus den Depots in das deutsche Hinterland zu schaffen und dort zum eigenen Nutzen zu verbrauchen. Erfreulicherweise aber gelang es, sehr viele derartige Sendungen […] zu beschlagnahmen und somit für die Allgemeinheit nutzbar zu machen. […] Nachdem sodann die Transporte und Truppendurchzüge sich verringerten, konnte auch an einen Abbau des Personals gedacht werden und besteht der Sicherheitsausschuss heute [Anfang Dezember 1918] noch aus fünf Personen. Dessen Tätigkeit hat sich z. Zt. auch darauf zu richten, Schleichhandel, Geheimschlächtereien usw. zu verhindern und die Lebensmitteldepots zu überwachen.«384

  • 385 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 41. Für den Kunst- und Kulturrat vgl. Jul (...)
  • 386 Vgl. Dähn, Rätedemokratische Modelle, S. 359f.

190Zusammenfassend ist festzuhalten, dass sich die Tätigkeiten des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe in der unmittelbaren Zeit nach dem revolutionären Umbruch, also im November und Dezember 1918, hauptsächlich auf die Bewältigung der durch den Krieg verursachten Probleme in der Stadt beschränkten. Die Übernahme dieser Tätigkeiten in den verschiedensten Bereichen war von den Räten zunächst nicht forciert worden; vielmehr übertrug die kommunale Administration, welche in Folge des Zusammenbruchs des alten Herrschaftssystems nahezu vollständig handlungsunfähig geworden war, den Räten die Verantwortung für die Lösung der Probleme. Obwohl die städtischen und kommunalen Stellen gewisse Kompetenzbereiche abgaben, so waren sie aber zu keinem Zeitpunkt bereit, sich gänzlich der Aufsicht oder gar Kontrolle der Räte zu unterstellen – unabhängig davon, ob es sich hierbei um einen Soldaten-oder Arbeiterrat gehandelt hatte. Für die Räte selbst bedeutete die breite Übertragung der Verantwortung innerhalb der Städte und Gemeinden eine Abkehr von den eigentlichen Zielvorstellungen der Rätebewegung. Sie waren mit der Übernahme der Kontroll- und Aufsichtsfunktionen nicht mehr in der Lage, umfassendere Prozesse einer Demokratisierung von Staat, Gesellschaft und auch der Wirtschaft in Gang zu setzen. Speziell in Karlsruhe wurde eine tief greifende Veränderung der überkommenen Machtverhältnisse beispielsweise durch die Gründung eines Beamtenrates oder die Entsendung von Mitgliedern des so genannten Rates für Kultur und Kunst in den Arbeiterund Soldatenrat schon Anfang Dezember 1918 nahezu unmöglich gemacht.385 Die Dynamik eines Veränderungsprozesses hing in den ersten Wochen des November 1918 in der Hauptsache von den administrativen Stellen und ihrem Willen zur Zusammenarbeit ab. Gerade in Karlsruhe wären die Räte bei dem Versuch einer nachhaltigen Umgestaltung auf den erbitterten Widerstand der Vorläufigen Volksregierung, der konservativ geprägten Bürokratie sowie der bürgerlichen Parteien und Gruppierungen gestoßen. Auf der anderen Seite waren in der Folge die konservativen Kräfte bestrebt, durch verschiedene Maßnahmen (Verbot zur Teilnahme an Stadtratssitzungen oder Erweiterung der Räte mit konservativ-bürgerlichen Mitgliedern) die revolutionäre Rätebewegung immer weiter aufzuhalten.386

3.1.2. Der Landesausschuss der Arbeiter- und Soldatenräte

  • 387 Vgl. Kolb, Die Arbeiterräte in der deutschen Innenpolitik 1918-1919, S. 99ff.
  • 388 Zur Veranschaulichung einer Zusammenarbeit von Arbeiterräten und Verwaltungsinstanzen am Beispiel (...)

191Schon unmittelbar mit der Übernahme von Verantwortung zur Bewältigung der größten Not und der dringlichsten Probleme in den größeren Städten und Gemeinden Badens stellte sich für die badischen Arbeiter- und Soldatenräte die Frage nach einer effektiven und einheitlichen Organisationsstruktur. Zum Zeitpunkt des Umbruchs und der gleichzeitigen Übernahme von Verantwortung durch die jeweiligen Organe der Räte auf kommunaler Ebene fehlte eine einheitliche Struktur auf überregionaler Ebene in jeglicher Hinsicht.387 Die Räte, unabhängig davon, ob es sich zunächst nur um getrennt agierende Arbeiter-oder Soldatenräte gehandelt hatte, verfügten über keinerlei Zentralinstanz, welche die einzelnen Räte untereinander koordinierte und somit für ein gemeinsames Auftreten auch gegenüber der sich gerade herausbildenden Volksregierung in Karlsruhe sorgte. Vielfach verstanden sich die Räte zunächst auch dezidiert als eine neue Form der kommunalen Verwaltung, welche unmittelbar und ausschließlich zur Lösung von lokal angesiedelten Problemen beitragen sollte.388 Um sich der Herausbildung einer überregionalen Organisationsstruktur für die badischen Räte nähern zu können, ist wiederum der Blick auf die größeren Räte in den Städten oder Garnisonen Badens – wie Mannheim oder Karlsruhe – zu richten.

  • 389 Die Vertreter kamen aus Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Ettlingen, Rastatt, Offenburg, Kehl und F (...)
  • 390 Vgl. die Erinnerungen der Minister Geiß und Marum, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.
  • 391 Vgl. den Aufruf der Vorläufigen Volksregierung und der Räteorganisationen in Baden vom 11. Novembe (...)
  • 392 Vgl. Volksstimme 308 (12. November 1918). Zum Problem der wechselnden Terminologie vgl. Brandt; Rü (...)
  • 393 Vgl. hier den Bericht über die Soldatenräte von Hermann Hummel, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 2796 (...)
  • 394 Vgl. ebd. die Schilderungen über den Zustand des zurückkehrenden Heeres und die Sicherstellung ein (...)

192Als erste Veranstaltung, an der Delegierte aus vielen Städten und Regionen Badens teilnahmen, ist die Tagung der Vertreter der badischen Soldatenräte389 am 11. November 1918 in Karlsruhe zu nennen. Auch wenn dies nicht eindeutig belegbar ist, so war dieses Treffen bzw. die gemeinsame Tagung mit der Vorläufigen Volksregierung im Anschluss daran wohl kein Zufall. Die Räte sowohl in Karlsruhe als auch außerhalb der Hauptstadt ahnten offenbar, dass es an diesem Tage zur Konstituierung einer neuen Regierung kommen sollte. Von einer gezielten Information seitens der Sozialdemokraten kann aber im Angesicht der keineswegs gesicherten Regierungsbildung – und auch im Hinblick auf die anderen Regierungsparteien – keine Rede sein. Dennoch war es allen neuen Ministern wichtig, im unmittelbaren Anschluss an die Regierungsbildung in Verhandlungen mit den Soldatenräten zu treten.390 Hierbei waren es vorrangig zwei Gesichtspunkte, die die beiden Verhandlungspartner antrieben: Die Vorläufige Volksregierung musste so schnell wie möglich den Träger der militärischen Gewalt mit in die Verantwortung nehmen. Die Räte suchten ihrerseits eine unwiderrufliche Bestätigung ihrer Verantwortung durch eine vom Umbruch legitimierte Regierung. Der von beiden Seiten im Anschluss an die Unterredung unterzeichnete und veröffentlichte Aufruf391 an die badische Bevölkerung enthielt entsprechend nicht viel mehr als die Bekanntgabe der Vorläufigen Volksregierung und der Räte als Träger der militärischen Gewalt. Interessanterweise haben sich die Soldatenräte im Vorfeld der Veröffentlichung ihrerseits zum so genannten Landesausschuss der badischen Arbeiter- und Soldatenräte konstituiert. Zwar dominierten bei dieser Sitzung die Soldaten, aber auch die wenigen anwesenden Arbeitervertreter bzw. deren Räte wurden bei der Konstituierung des Landesausschusses mit einbezogen.392 Bereits diese Entwicklung am 11. November 1918 macht ein Grundproblem dieser revolutionären Phase deutlich: Sowohl die Rätebewegung als auch die Vorläufige Volksregierung beanspruchten die Übernahme der militärischen Gewalt bzw. der Ordnungsgewalt insgesamt im Land. Die Soldatenräte in Baden hatten diese Ordnungsmacht zunächst lediglich mit einem gewissen zeitlichen Vorsprung übernommen. Im Gegensatz dazu waren sich aber alle Mitglieder der Volksregierung darüber einig, dass man keinesfalls auf Dauer eine zweite und noch dazu bewaffnete Machtinstitution im Land dulden konnte.393 Folgerichtig kam es in den Tagen nach der gemeinsamen Erklärung an das badische Volk immer wieder zu Kompetenz- und Führungsstreitigkeiten zwischen den Soldatenräten und der Regierung in Karlsruhe.394 Es ist anzumerken, dass hier einzig die Soldatenräte immer wieder in Konflikt mit der Volksregierung gerieten. Dies ist besonders auf die Versorgung der heimkehrenden Soldaten an der badischen Grenze zurückzuführen. Während die Regierung die schnelle Weiterleitung der Soldaten ohne größere Aufwendungen forcierte, forderten die Soldatenräte hierbei eine weitaus organisiertere Demobilisierung in Verbindung mit vielfältigen Sachleistungen wie Nahrungsmitteln oder vereinzelten Unterkunftsmöglichkeiten. Neben dieser sachlichen Auseinandersetzung spielte natürlich auch die größere Zahl von in Räten organisierten Soldaten eine wichtige Rolle. Im Gegensatz dazu war zu beobachten, dass die Arbeiterräte beispielsweise in den Städten – sofern sie nicht in einem Konkurrenzverhältnis zu den Soldaten standen – sich weitaus schneller und effektiver um die Versorgungsprobleme der Bevölkerung kümmern konnten, als es die Soldatenräte vermochten. Hierbei einte die Notwendigkeit zur Bewältigung der Versorgungskrise die Maßnahmen der Arbeiterräte und der Volksregierung.

  • 395 Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 250.
  • 396 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 21. November 1918 bis Mitte Dezember (...)
  • 397 Zit. nach Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 251f.

193Um die strittigen Punkte über Zuständigkeiten zu beseitigen, lud das Ministerium für militärische Angelegenheiten am 14. November 1918 zu einer gemeinsamen Sitzung mit Vertretern der Soldatenräte. Das Ziel dieser Sitzung war es, klare Abgrenzungen in den Zuständigkeiten für beide Seiten herzustellen. Die Vorläufige Volksregierung verfügte allerdings über einen Hebel, der es ihr möglich machte, »bestehende Widerstände zu brechen und bockbeinige Elemente gefügig zu machen«395. Seit Bestehen der Räte in Baden war deren Finanzierung in keiner Weise geregelt worden.396 Die Räte forderten von der neuen Regierung Geiß neben der Anerkennung als eigenständige Institution auch eine finanzielle Unterstützung für ihre Dienste in einem nicht geringen Maße. Diese Forderungen konnten allerdings nur zu einem geringen Teil erfüllt werden. Auch wurde in dieser Unterredung zwischen den Räten und der Regierung vereinbart, dass zwei Ratsmitglieder dem Ministerium für militärische Angelegenheiten beigeordnet werden sollten. Diese hatten in einer Brückenfunktion die Aufgabe, im Einvernehmen mit dem Ministerium auch das stellvertretende Generalkommando im Sinne der Räteorganisationen zu beeinflussen. Tatsächlich bedeutete diese Beiordnung unter dem Dach des Ministeriums für militärische Angelegenheiten aber einen Machtverlust für die Räte, was auch in der folgenden Vereinbarung vom 15. November 1918 deutlich zum Ausdruck kam:»[…] Die Soldatenräte verpflichten sich, wenn sie Beanstandungen der Behörden erheben wollen und wenn sie Maßnahmen, die einen Eingriff in die Tätigkeit der Behörden, insbesondere der Lebensmittelversorgung darstellen, für notwendig finden, das zuständige Ministerium zu verständigen, welches seinerseits für Abhilfe sorgt und den zuständigen Soldatenrat benachrichtigt. Sind ausnahmsweise sofortige Eingriffe absolut unvermeidlich, so muß das zuständige Ministerium telegraphisch verständigt werden. Die Demobilmachungsarbeiten der bestehenden militärischen Stellen und Behörden dürfen in keiner Weise beeinflußt oder gestört werden. […]«397

194In einer weiterführenden Vereinbarung wurden im Auftrag der Vorläufigen Volksregierung zwischen dem Ministerium für militärische Angelegenheiten und dem Landesausschuss der badischen Arbeiter- und Soldatenräten folgende Regelungen ausgeführt:

  • 398 Zit. nach ebd., S. 252f.

»§1. Jeder Arbeiter- und Soldatenrat meldet sein Bestehen und seine Mitgliederzahl dem Ministerium für militärische Angelegenheiten in Karlsruhe sofort an.
§2. Als Mitglieder gelten nur solche Personen, die eine wirkliche Dienststelle versehen. Den Mitgliedern sind namentliche Ausweise gestempelt und nummeriert auszustellen. Wer keinen gültigen Ausweis trägt, kann Anordnungen nicht erlassen oder ausführen.
§3. Mitglieder der Soldatenräte erhalten ein Entgelt, das von den Gemeinden vorschußweise zu bezahlen ist.
§4. Die Staatskasse ersetzt, unbeschadet ihrer Ersatzansprüche für den Gesamtaufwand an die Reichskasse, den Gemeinden die entstehenden Kosten bis zu einem Betrage von 10 M. pro Mitglied und Tag. Die Gemeinden werden ermächtigt, ihrerseits Zuschüsse zu diesem Satz zu gewähren.
§5. Die Familienunterstützungen fallen bei bezahlten Mitgliedern der Arbeiter- und Soldatenräte weg. […]«398

  • 399 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 118f.

195Diese beiden Vereinbarungen zeigen sehr deutlich, in wie weit die Vorläufige Volksregierung es zu diesem frühen Zeitpunkt – drei Tage nach ihrer Konstituierung – vermochte, den Räten eine Organisationsstruktur zu verordnen, der es vorrangig der Regierung ermöglichte, die Räte zu kontrollieren und sie in gewissen Einzelaspekten gar zum verlängerten Arm der Regierung zu degradieren. Folglich stellt sich natürlich die Frage, warum die Räte diese Einschränkungen duldeten. Hierbei muss wieder zwischen den weitaus aktiveren Soldatenräten und den passiveren Arbeiterräten unterschieden werden. Die Soldatenräte beschränkten sich mit Konstituierung der Vorläufigen Volksregierung selbst auf die Demobilisierung des Heeres und gingen entsprechend ihrer Mitgliederzahlen auch in den damit verbundenen Aufgaben voll auf.399 Des Weiteren tendierten der Beamtenapparat, welcher in seiner Mehrheit den Räten immer noch skeptisch bis offen feindselig gegenüberstand, und die ausführende Bürokratie seit dem Umbruch verstärkt zur Unterordnung unter die neue Volksregierung. Diese beiden Machtinstrumente waren noch immer mit vielen Vertretern des alten Systems durchsetzt, welche aber die neue Regierung unter sozialdemokratischer Führung insgesamt als das kleinere Übel ansahen.

  • 400 Vgl. den Bericht von Hermann Hummel, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.
  • 401 Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 65. In diesem Zusammenhan (...)

196Am 16. November 1918 setzte der Landesausschuss der badischen Arbeiter- und Soldatenräte eine weitere Forderung der Vorläufigen Volksregierung um. Der Landesausschuss beschloss die Organisation aller im Land gebildeten Räte in einem hierarchischen Stufensystem nach dem Vorbild der Landeskommissariatsbezirke. Entsprechend dieser Einteilung wurden so genannte Bezirksräte gebildet, welche wiederum den einzelnen Landeskommissaren zugeordnet wurden. Diese Bezirksräte hatten ihren Sitz in Mannheim, Karlsruhe, Freiburg und – an Stelle von Konstanz – in Donaueschingen. Alle im Land befindlichen Räte wurden nach ihrem Standort den zuständigen Bezirksräten unterstellt. Diese Umsetzung einer zentralen Forderung der Regierung geschah keineswegs ohne Auseinandersetzungen. Nach den Erinnerungen des ehemaligen FVP-Landtagsabgeordneten Hermann Hummel drohte der Landesausschuss der badischen Arbeiter- und Soldatenräte im Laufe der Verhandlungen sogar mit einer Aufkündigung der Vereinbarung vom 14. November 1918. Dennoch wertete Hummel diese Umsetzung als einen Erfolg der Regierung bzw. des Ministeriums für militärische Angelegenheiten, da durch die eingeführte Organisationsstruktur spontane Reaktionen seitens der Räte nahezu unmöglich gemacht wurden.400 Demgegenüber stand allerdings das Zugeständnis der Regierung, dass die Räte jeder Behörde einen eigenen Vertreter zuteilen und Anordnungen entsprechend nur mit dessen Einverständnis erfolgen konnten. Allerdings wurde auch festgelegt, dass die Räte wiederum nur den »Anweisungen der badischen vorläufigen Volksregierung« zu folgen hätten.401

  • 402 Vgl. hier den Bericht über die Soldatenräte von Hermann Hummel, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 2796 (...)
  • 403 Vgl. die Unterredung zwischen Vertretern des Generalkommandos und dem badischen Innenminister Ludw (...)
  • 404 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 213ff.
  • 405 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 18. Dezember 1918, in: Landesarchiv G (...)

197An dieser Stelle muss auch ein Faktor berücksichtigt werden, der sowohl von der Vorläufigen Volksregierung als auch von den Arbeiter- und Soldatenräten in seiner unanfechtbar erscheinenden Position nicht angegriffen wurde. Wie bereits erwähnt, gelangte mit dem Rückzug des Westheeres auch das stellvertretende Generalkommando des XIV. Armeekorps wieder nach Baden. Nach der Militärkonvention von 1870 übertrug das Großherzogtum Baden seine Militärhoheit im Kriegsfall auf das preußische Militär. Entsprechend dieser Übereinkunft war das Generalkommando vorwiegend mit preußischen Offizieren besetzt und in die Strukturen des preußischen Militärs integriert. In den Tagen des Umbruchs stand das Generalkommando zunächst unter der Kontrolle eines eigens gegründeten Soldatenrates. Die preußischen Offiziere zogen es aber in der Folge vor, sich am 13. November 1918 dem Ministerium für militärische Angelegenheiten zu unterstellen, was sich allerdings nicht wesentlich auf die Tätigkeiten des Kommandos auswirkte. Einzig Hermann Hummel vermochte es, als Stellvertreter des Ministers für militärische Angelegenheiten dem Generalkommando die Bereitschaft abzunehmen, Anordnungen oder Maßnahmen im Einvernehmen mit dem Ministerium und den Soldatenräten zu treffen.402 Dennoch war man sich auf beiden Seiten bewusst, dass sich das Generalkommando nur widerwillig in die Strukturen des Ministeriums bzw. der Räte einfügen würde. Erschwerend kam hinzu, dass im Zuge der Bestimmungen über die Einrichtung der Neutralen Zone in Baden das Generalkommando Karlsruhe verlassen und nach Durlach ausweichen musste.403 Da sich die Soldatenräte ebenfalls nicht in der Neutralen Zone aufhalten durften, zogen diese gleichfalls nach Durlach und bezogen im selben Gebäude wie das Generalkommando ihr neues Quartier. Das in Karlsruhe verbliebene Ministerium sah sich gerade im Dezember 1918 verstärkt einer Ausgleichsfunktion zwischen diesen beiden Institutionen ausgesetzt, was die eigentliche Rückführung und Versorgung des Heeres erschwerte. Zu einem letzten Höhepunkt in der Konfrontation zwischen der Militärbehörde und den Räten kam es am 18. Dezember 1918, als die Oberste Heeresleitung im Einvernehmen mit dem Generalkommando und ohne das Wissen der badischen Regierung Mannheim und andere Städte in der Neutralen Zone mit regulären Truppen besetzen ließ. Die Oberste Heeresleitung begründete diese Besetzungen mit einer Vereinbarung mit den Alliierten, die eine kurzfristige massive Verstärkung der Polizeitruppen in der Neutralen Zone vorsah.404 Der Mannheimer Arbeiter- und Soldatenrat wertete diesen Einmarsch allerdings als direkten Angriff auf die eigene Position, weshalb eine direkte militärische Konfrontation nur knapp verhindert werden konnte.405

  • 406 Zur Organisationsstruktur des Landesausschusses in Durlach im Frühjahr 1919 vgl. den Geschäftsvert (...)
  • 407 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Staatsministeriums vom 8., 9. und 16. Januar 1919, in: Lande (...)

198Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass es die badischen Soldatenräte in ihrer Gesamtheit zu keinem Zeitpunkt der Umbruchphase vermochten, eine machtvolle und schlagkräftige Organisationsstruktur – auch im Einvernehmen mit den Arbeiterräten – aufzubauen. Weder die großen und einflussreichen Räte in Mannheim oder Karlsruhe noch der später gegründete Landesausschuss konnten sich auch offensiv gegen Versuche von Seiten der Regierung oder auch des Generalkommandos zur Wehr setzen, welche die errungenen Positionen der Räte in Frage stellten und sie wieder in ihren Kompetenzen beschneiden wollten. Gerade die Besetzung der größeren Städte in der Neutralen Zone Mitte Dezember 1918 zeigte noch einmal sehr deutlich den schwindenden Einfluss der Soldatenräte in Baden. Interessanterweise wurden weitreichende Kompetenzen und ganze Geschäftsbereiche des badischen Militärministeriums nach dem Rücktritt des Ministers Brümmer in Folge der Wahlniederlage der USPD im Januar 1919 dem Landesausschuss übertragen.406 Das Ministeramt selbst wurde nicht neu besetzt, da sich bei den Beratungen zur Weimarer Reichsverfassung bereits abzeichnete, dass die gesamten militärischen Kompetenzen von den einzelnen Bundesstaaten auf das Reich übergehen würden.407

3.1.3. Die Landeszentrale der badischen Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte

  • 408 Vgl. Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2.
  • 409 Vgl. Volkswacht 286 (7. Dezember 1918).
  • 410 Vgl. Volksstimme 325 (3. Dezember 1918).

199Bei der Betrachtung eines strukturierten Aufbaus der Soldatenräte wird gerade in der Anfangsphase sehr deutlich, dass die Soldatenräte versuchten, einzelne Mitglieder oder ganze Arbeiterräte in ihre Organisationen zu integrieren. Ein Grund für dieses Zusammengehen der Räte war neben einer personellen Vergrößerung auch die Möglichkeit einer breiteren programmatischen Basis, mit deren Hilfe die Soldatenräte mehr Anhänger anzusprechen versuchten. Jedoch ist festzuhalten, dass der eigenständige organisatorische Aufbau von Arbeiterräten insgesamt mehr Zeit in Anspruch nahm als bei den Soldatenräten. Ein Merkmal war die eigenständige Bezeichnung der Arbeiterräte, welche sich ab Anfang Dezember 1918 überwiegend als so genannte Volksräte bezeichneten. Den Anfang machte hier der Karlsruher Arbeiter- und Soldatenrat, der auf einer Vorstandssitzung einen entsprechenden Antrag annahm.408 Dem gleichen Beispiel folgte auch der Freiburger Arbeiter- und Soldatenrat, welcher seine Umbenennung am 6. Dezember 1918 umsetzte.409 Demgegenüber verblieb der Mannheimer Arbeiter- und Soldatenrat nach der Auflösung des Soldatenrates am 30. November 1918 bei der alleinigen Bezeichnung Arbeiterrat.410

  • 411 Für die personelle Zusammensetzung der jeweiligen Bezirke bzw. des Elferausschusses vgl. Brandt; R (...)
  • 412 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 29.
  • 413 Vgl. ebd. Dok. 2-6.
  • 414 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums ab dem 25. November 1918 bis zum 3. April (...)
  • 415 Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums am 27. November 1918 um 18 Uhr, in: Ebd. Vgl. auch Oe (...)

200Am 21. und 22. November 1918 wurde auf Initiative des Mannheimer Vollzugsausschusses die erste Landesversammlung der badischen Arbeiter- und Soldatenräte abgehalten. Im Gegensatz zum Landesausschuss beanspruchte diese Landesversammlung, welche sich zu einem so genannten Vorparlament erklärte, auch politische Verantwortung für die Arbeiter- und Soldatenräte in Baden. Allerdings sollte dies ausdrücklich nicht die Machtbefugnisse der neuen Regierung betreffen, sondern sich rein auf die Räte beschränken. Um dies auch effektiv gegenüber der Vorläufigen Volksregierung beanspruchen zu können, richtete diese Zentrale der badischen Räte – nach dem Vorbild der städtischen Räte – einen so genannten Elferausschuss mit einem dreiköpfigen Vorstand, dem so genannten Engeren Ausschuss, ein. Dieser Engere Ausschuss bezeichnete sich in der Folge ebenso wie der Elferausschuss als so genannte Landeszentrale der badischen Arbeiter- und Soldatenräte. Der Elferausschuss wiederum setzte sich aus den Vertretern der vier Rätebezirke zusammen, welche den Landeskommissariatsbezirken entsprachen: Mannheim erhielt hierbei vier Mitglieder, Karlsruhe drei und Freiburg bzw. Konstanz/Donaueschingen je zwei Mitglieder. Unter den Ausschussmitgliedern befanden sich beispielsweise die Gebrüder Adam und Hermann Remmele aus Mannheim, welche schon in der Vorkriegszeit sowohl in der SPD als auch gewerkschaftlich aktiv waren.411 Die Zusammensetzung des Elferausschusses änderte sich in den kommenden Monaten – auch über die Wahl zur badischen Nationalversammlung hinaus – nur geringfügig. Allerdings muss die Beteiligung der Unabhängigen Sozialdemokraten in diesem Gremium näher betrachtet werden. Bei der Konstituierung des Elferausschusses war die USPD lediglich durch Hermann Remmele vertreten. Weitere Mitglieder der Partei waren – zumindest nach außen hin – in diesem Ausschuss zunächst nicht vertreten. Anfang Dezember 1918 gehörte dann Georg Dietrich aus Karlsruhe auch dem Elferausschuss an. Zwei Monate später fehlten allerdings von den beiden USPD-Funktionären die Unterschriften unter dem Aufruf der Landeszentrale zu den so genannten Mannheimer Vorgängen, der Zweiten Revolution in Baden.412 Da aber elf Personen diesen Aufruf unterzeichnet haben, muss angenommen werden, dass die beiden Vertreter der USPD spätestens im unmittelbaren Vorfeld der Mannheimer Unruhen aus dem Elferausschuss bzw. der Landeszentrale ausgeschieden waren; über die Hintergründe dieses Ausscheidens ist jedoch nichts bekannt. Es fanden insgesamt noch fünf weitere Landesversammlungen der badischen Arbeiter-, Bauern- und Volksräte statt: am 27. Dezember 1918, am 10. Januar 1919, am 1. März 1919, am 3. Mai 1919 (alle in Durlach) und am 18. August 1919 in Karlsruhe.413 Der Engere Ausschuss der Landeszentrale nahm am 26. November 1918 seine Tätigkeit auf. Er verstand sich als einzige Vertretung aller badischen Räte bei der Regierung, wonach die Ausschussmitglieder auch an den Sitzungen des Gesamtministeriums teilnahmen.414 Der Engere Ausschuss war mit den MSPD-Mitgliedern Adam Remmele (Mannheim), Emil Maier (Heidelberg) und Eduard Kluge aus Pforzheim besetzt. Als eine der ersten Maßnahmen erließ der Engere Ausschuss am 30. November 1918 – nach Beratungen und im Einvernehmen mit der Regierung – die Richtlinien für die badischen Arbeiter-, Bauern- und Volksräte.415

  • 416 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 1.
  • 417 Vgl. Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 1 (30. November 1918), S. 2.
  • 418 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 33f.
  • 419 Vgl. Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 1 (30. November 1918), S. 2.
  • 420 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 8.

201An diesem Punkt wird die besondere Aufteilung der Kompetenzen zwischen dem Landesausschuss und der Landeszentrale der badischen Arbeiter- und Soldatenräte deutlich. Beide Institutionen beanspruchten seit ihrer Konstituierung einen umfassenden Macht- und Führungsanspruch. Dementsprechend kam es gerade in der Frühphase des Umbruchs, also besonders im November 1918, immer wieder zu Auseinandersetzungen über bestimmte Fragen der Alleinvertretung oder der Weisungsbefugnis. Am deutlichsten wurde dies etwa bei der Integration von Arbeitern bzw. Arbeiterräten in den Landesausschuss. Andererseits besuchten Soldaten des Landesausschusses auch die erste Landesversammlung der Landeszentrale in Mannheim.416 Trotz dieser gegenseitigen Berührungspunkte lehnten aber die Arbeiter- und Soldatenräte in Karlsruhe und Freiburg die Beschlüsse der Landeszentrale auf der ersten Landesversammlung in Mannheim durchweg ab. Nach Meinung der beiden Räte wurden die Räte nicht ausreichend bei der Vorläufigen Volksregierung vertreten, woraufhin Vertreter der beiden Räte am 25. November 1918 eine Räteversammlung in Karlsruhe einberiefen. Die Beratungen endeten jedoch mit der Bestätigung der Mannheimer Beschlüsse und dem Einverständnis zur Zusammenarbeit zwischen diesen beiden überregionalen Räteinstitutionen.417 Diese Übereinkunft muss als entscheidender Wendepunkt in der Entwicklung der badischen Räte angesehen werden: Erstmals war es den Räten möglich, mit einer überregionalen Stimme zu sprechen und so entscheidenden Einfluss auch auf die Politik der Vorläufigen Volksregierung zu gewinnen.418 Die Verantwortlichen in den jeweiligen Gremien der Räte erkannten offenbar sehr schnell, dass der Weg zu einer erfolgreichen Einflussnahme auf die Regierungsmaßnahmen nur über die Einigkeit der Räteorganisationen möglich war. Anderseits konnte so die Gefahr einer einseitigen Bevorzugung einer Räteinstitution durch die Regierung größtenteils gebannt werden. Hierbei darf allerdings nicht übersehen werden, dass die beiden Ausschüsse auch weiterhin personell und organisatorisch voneinander getrennt blieben. Dies war wohl auch der Grund dafür, dass eine so genannte Arbeitsgemeinschaft zwischen den beiden führenden Ausschüssen niemals zustande kam. Auch eine angestrebte Verschmelzung der beiden Gremien erfolgte trotz einer öffentlichen Ankündigung nicht.419 Allerdings forderte die Landesversammlung der badischen Soldatenräte noch einmal am 11. Dezember 1918 die Zusammenlegung der beiden Führungsgremien zu einem so genannten Vollzugsausschuss der Arbeiter- und Soldatenräte Badens.420

  • 421 Vgl. Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 5 (2. Januar 1919), S. 21.
  • 422 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 74.
  • 423 Vgl. ebd., Dok. 75.

202Insgesamt muss für die institutionellen Vertretungen der badischen Räte festgestellt werden, dass zu keinem Zeitpunkt eine wirkliche Vereinigung unter einem gemeinsamen Dach mit einem Namen und einer einheitlichen Führung vollzogen wurde. Im Hinblick auf die politische Schlagkraft, die aus solch einer Vereinigung erwachsen wäre, stellt sich die Frage, warum die badischen Räte diese Zusammenführung niemals durchgesetzt haben. Wie bereits erwähnt stimmte auch die Landeszentrale der badischen Arbeiter-, Bauern- und Volksräte auf ihrer zweiten Landesversammlung am 27. Dezember 1918 der Delegierung eines Vertreters des Landesausschusses der Soldatenräte zur Landeszentrale grundsätzlich zu; eine abschließende Klärung des Verhältnisses der beiden Gremien zueinander erfolgte aber auch hier erneut nicht.421 Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Lage für die Soldatenräte im Land allerdings dramatisch verändert. Am Deutlichsten wurde dies in Karlsruhe, wo es den Mitgliedern des Soldatenrates verboten war, in den Bereich der Neutralen Zone einzudringen. Schon allein durch diese örtliche Trennung der beiden Gremien erwuchs eine Distanz, welche bis zur Auflösung der badischen Räte nicht überwunden werden konnte. Dennoch verlangte dieser Zustand nach einer eindeutigen Klärung, welche nicht in einem Versuch zur Zusammenführung der beiden Institutionen münden sollte. Diese erfolgte am 2. Januar 1919 mit der Veröffentlichung der Richtlinien über das Verhältnis der Arbeiterräte zu den Soldatenräten durch die Landeszentrale der badischen Arbeiter-, Bauern- und Volksräte. In diesen Richtlinien wurde die getrennte Arbeit gerade unter Berücksichtigung der schwierigen Lage infolge der Festsetzung der Neutralen Zone bestätigt. Beide Räteorgane sollten demnach in ihren eigenen Aufgabengebieten und nicht darüber hinaus wirken. Musste eine Situation bzw. eine Aufgabe gemeinsam bewältigt werden, so sollten beide Organe einen gemeinsamen Ausschuss hierfür bilden. Dieser Ausschuss hatte sich allerdings unmittelbar nach der Erledigung der Aufgabe wieder aufzulösen.422 Zur besseren Abgrenzung der beiden Gremien bzw. ihrer Aufgaben erklärte die Landeszentrale zu den Kompetenzen des Landesausschusses folgendes: »Das Tätigkeitsgebiet der Landeszentrale erstreckt sich auf die organisatorische Erfassung der Arbeiter-bzw. Volksräte und auf die Kontrolle der vorläufigen Regierung, und die des Landesausschusses der Soldatenräte bewegt sich in Richtung der Erledigung militärischer Aufgaben.«423

  • 424 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 11. Februar 1919, in: Landesarchiv GLAK (...)

203Auch wenn für beide Institutionen spätestens ab dem Frühjahr 1919 die Unvereinbarkeit festgeschrieben war, so bestanden beide Organe auf der Ausübung ihrer jeweiligen Kompetenzen. Allerdings kristallisierte sich hierbei die Landeszentrale als die Institution heraus, welche zunehmend die Gesamtführung der badischen Rätebewegung anstrebte. Dieser zunächst schleichende und später offen ausgetragene Prozess hatte zwei Gründe: Zum Einen machte sich die fortschreitende Demobilisierung des Heeres in den Mitgliederzahlen der Soldatenräte bemerkbar. In zunehmendem Maße wurde es für die Soldaten wieder attraktiver, endgültig aus dem Soldatenleben und damit aus den Räten auszutreten. Begünstigt wurde dieser Prozess durch die eingeleiteten Maßnahmen der Regierung, welche den Soldaten helfen sollten, wieder in ein geregeltes ziviles Berufsleben zurückzufinden. Zum Anderen war die Landeszentrale bereits seit dem 25. November 1918 an den Sitzungen des Gesamtministeriums beteiligt und konnte so ihren Einfluss und damit auch einen gewissen Alleinvertretungsanspruch geltend machen. Die Soldaten hingegen wurden erst ab dem 11. Februar 1919 offiziell zu den Beratungen im Gesamtministerium hinzugezogen; allerdings wiederum nur zur Erläuterung von militärischen Fragen.424 Wie bereits ausgeführt waren es lediglich die beiden Minister und Mitglieder der Soldatenräte in Karlsruhe und Mannheim, Brümmer und Schwarz, welche seit der Konstituierung der Regierung im November 1918 an den Kabinettssitzungen teilnahmen.

  • 425 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 21-27. Allgemein vgl (...)
  • 426 Vgl. die Verordnung für die Soldatenräte des XIV. Armeekorps bzw. die Landeskonferenz der badische (...)
  • 427 Als Beispiel vgl. die Kreiskonferenz in Konstanz am 29. Januar 1919, in: Ebd., Dok. 26.

204Um die auftretenden Unterschiede zwischen den mitgliedsstarken und einflussreichen Räten der Städte und den Räten auf kommunaler Ebene besser ausgleichen zu können, förderten sowohl die Landeszentrale als auch der Landesausschuss die Gründung von regionalen Räteorganisationen auf der Ebene der Rätebezirke, welche den Bezirken der Landeskommissariate entsprachen. Diese Organisationen bzw. deren Versammlungen blieben in ihrem politischen Gewicht bzw. mit ihren Entscheidungen allerdings nahezu bedeutungslos. Die Regionalkonferenzen der badischen Arbeiter-, Bauern-, Volks- und Soldatenräte traten lediglich im November 1918 bzw. im März 1919 in Erscheinung, als diese die Delegierten für die Reichsrätekongresse in Berlin wählten.425 Die Soldatenräte wählten aufgrund der Verordnung für Soldatenräte vom 11. Januar 1919426 selbst in den kleinsten Einheiten Räte, welche wiederum in Bataillons- und Regimentsräten zusammengefasst wurden. Darüber hinaus wurde der Bereich des XIV. Armeekorps in vier Kreise (Mannheim, Karlsruhe, Freiburg und Konstanz) eingeteilt, welche von einem gewählten Kreis-Soldatenrat geführt wurden. Nach Einrichtung der Neutralen Zone wichen die Kreis-Soldatenräte von Mannheim und Karlsruhe nach Heidelberg bzw. Pforzheim aus. Die Kreis-Soldatenräte hatten weiter auch die Landesversammlungen der badischen Soldatenräte mit Hilfe von Kreiskonferenzen vorzubereiten.427

  • 428 Vgl. die Protokolle der Vorstandssitzungen vom 25. bzw. 27. November 1918 des Arbeiter- und Soldat (...)
  • 429 Das Mitgliederverzeichnis des Arbeiter- und Soldatenrates Durlach vom 21. November 1918 enthielt b (...)
  • 430 Für die Daten vgl. zunächst die sechste und letzte Landesversammlung der Arbeiter-, Bauer-, Volks- (...)
  • 431 Vgl. die „Zusammenstellung der Arbeiter-, Volks- und Bauernräte im Amtsbezirk Durlach nach dem Sta (...)
  • 432 Vgl. bspw. das Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 1 (30. November 19 (...)

205Neben der strukturell-organisatorischen Ansicht der Räteorganisationen in Baden hilft für die Betrachtung der Aufgaben und Arbeiten der Räte auch ein Blick auf die Entwicklung der Mitgliederzahlen. Ein umfassendes Zahlenmaterial für die Räteorgane ist im Allgemeinen nicht überliefert, was allein schon der hohen Fluktuationsrate zu Beginn der Rätebewegung geschuldet war. Die tatsächliche Mitgliederzahl für einen größeren Rat wie in Karlsruhe ergab sich aus der Zahl der tätigen Ausschussmitglieder, den Mitgliedern der verschieden eingesetzten Kommissionen und deren Kontrollbeauftragten. Für Karlsruhe ist eine Zahl von 120 bis 200 ständig tätigen Mitgliedern im November 1918 überliefert.428 Die Mitgliederzahlen der ländlichen Räte waren indes weitaus geringer.429 Die genaue Anzahl der Räte in Baden lässt sich nicht mehr mit letzter Sicherheit bestimmen. Nach Angaben der Landeszentrale waren zunächst bis zu 240 Räte registriert. Diese Zahl verringerte sich bis zum August 1919 auf rund 150 Räteorganisationen bei 1.695 Gemeinden in Baden.430 Hierbei waren es vorrangig die Soldatenräte, welche sich bis zum Sommer 1919 auflösten, die dieses massive Absinken der Räteanzahl im Land verursachten. Weiter war zu beobachten, dass sich insbesondere in kleineren Orten oder Regionen vermehrt Räte zusammenschlossen. Insgesamt war die Anzahl der Räte in Baden höchst unterschiedlich verteilt: In den größeren Städten wie Mannheim oder Karlsruhe oder den Truppenstandorten waren die Räte sehr präsent. Auch in einigen Amtsbezirken – beispielsweise in Durlach – existierte fast in jedem Ort ein Rat.431 Dagegen wies das badische Oberland mit seiner ländlichagrarischen Struktur vorwiegend kleinere zusammengeführte Organisationen auf. Interessanterweise gab es im Laufe des Jahres 1919 im Oberland weit mehr Widerstand gegen die Auflösung der örtlichen Räteorgane als im restlichen Baden. Dies mag zum Einen mit den ohnehin schwach ausgeprägten Gewerkschafts- und auch Parteistrukturen bzw. mit der Allmacht des Zentrums zusammenhängen. Zum Anderen wurden den beiden südlichen Rätebezirken Freiburg und Konstanz bei Konferenzen oder Wahlen zusammen nur rund ein Drittel der Plätze zugewiesen, weshalb die dortigen Mitglieder um ihren Einfluss fürchteten.432

3.1.4. Der Zwang zur sozialen Erweiterung der Räte

206Wie bereits für die Gründungsphase und bei der Untersuchung der Organisationsstrukturen der badischen Räte angedeutet wurde, so war auch in Baden die revolutionäre Volksbewegung des Herbstes 1918 keineswegs eine homogene gesellschaftliche Erscheinung. In ihrer politischen und auch sozialen Zielrichtung war diese Bewegung nicht nur auf die Anhänger der Sozialdemokratie und auf das Industrieproletariat ausgerichtet, sondern auch auf andere Teile der Gesellschaft. Um die gesamte Wirkung der Volksbewegung von 1918/19 erfassen zu können, müssen auch jene Teile dieser Bewegung betrachtet werden, welche an dieser nicht von Anfang an beteiligt waren bzw. im späteren Verlauf hinzukamen. Die Betrachtung der badischen Verhältnisse lohnt hier, da die Räte aufgrund der agrarischen Prägung des Landes noch heterogener zusammengesetzt waren als in anderen Teilen des Deutschen Reiches.

  • 433 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 109f.
  • 434 Für Württemberg vgl. Gunther Mai, Die Sozialstruktur der württembergischen Soldatenräte 1918/19, i (...)
  • 435 Vgl. bspw. die biographischen Angaben zum Elferausschuss, in: Brandt; Rürup, Volksbewegung und dem (...)

207Gegenüber den Arbeiterräten verkörperten die badischen Soldatenräte – wie die Soldatenräte im gesamten Reich – aus ihrer Entstehung heraus eine antimilitaristische und klassenübergreifende Bewegung. Wie im Militär üblich wurden die Soldaten ohne Rücksicht auf ihre Herkunft bzw. ihren zuvor ausgeübten Beruf einer Einheit zugeteilt. Entsprechend setzten sich die Soldatenräte zu rund 90 Prozent aus den Soldaten der Mannschafts- und Unteroffiziersdienstgrade zusammen.433 Im Gegensatz dazu waren nur sehr wenige Offiziere – in der Regel jüngere Leutnants – an den Soldatenräten beteiligt. Dieses Verhältnis entsprach – etwa am Beispiel Württembergs – auch den sozialen Schichten, welche überwiegend in den Soldatenräten vertreten waren: Neben der Arbeiterschaft war dies besonders die Mittelschicht (Handwerker, Angestellte, Bauern, Beamte).434 Die Arbeiterräte wiederum setzten sich vorwiegend aus den örtlichen Vertretern der beiden sozialdemokratischen Parteien und den Gewerkschaften zusammen. Diese Vertreter waren somit, gemäß den Strukturen dieser Organisationen, in der Regel Handwerker oder Facharbeiter.435 Politische Debütanten waren hier – ganz im Gegensatz zu den Soldatenräten – weit weniger anzutreffen. Dies war auch auf die Wahlverfahren zurückzuführen, in denen in der Regel die Vertreter der bestehenden Arbeiterorganisationen in die Räte nicht gewählt, sondern vielmehr delegiert wurden. Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Betrieb bzw. zu einem Wohnort, in dem vorwiegend Arbeiter und deren Familien wohnten, spielte hierbei eine untergeordnete Rolle.

  • 436 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 34.
  • 437 Ebd., Dok. 35. Für die Bildung eines Bezirksbauernrates in Freiburg vgl. Volkswacht 282 (3. Dezemb (...)
  • 438 Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 98f.
  • 439 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 18. November 1918, in: Landesarchiv GLAK (...)
  • 440 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 30. November 1918, in: Ebd.
  • 441 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 11. Januar 1919, in: Ebd. Als Vertreter (...)
  • 442 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 11. Februar 1919, in: Ebd.

208Im Zuge des Umbruchs im Novembers 1918 entstanden auch in Baden nichtproletarische Räteorganisationen, welche unterschiedlichste Ziele verfolgten. Die Motive für die Bildung einer solchen Räteorganisation waren sehr vielfältig und lagen oftmals in der Teilnahme einer speziellen Berufsoder Standesgruppe an den neuen Machtverhältnissen begründet. Die Initiatoren suchten somit auch den Anschluss an die Umsturzbewegung, welchen sie über die traditionellen Räte nicht erlangt hatten. Anderseits waren aber auch offen gegenrevolutionäre Intentionen der Grund für die Gründung eines solchen Rates. In diesem Punkt traten besonders die Bauerräte in Erscheinung. Schon am 14. November 1918 konstituierte sich unter maßgeblicher Federführung der Badischen Landwirtschaftskammer und verschiedener landwirtschaftlicher Interessengruppen der so genannte Badische Landesbauernrat.436 In gleicher Weise wurden auch die lokalen Bezirks- und Ortsvereine aufgefordert, »sofort im Benehmen mit den sonstigen landwirtschaftlichen Vereinigungen, die sich in der Gemeinde befinden, eine Versammlung einzuberufen und einen Bauernrat zu bilden.«437 Auch wenn keine Gesamtzahlen über die gebildeten Bauernräte für Baden vorliegen, so muss man dennoch annehmen, dass die landwirtschaftlichen Räteorganisationen insgesamt aufgrund ihrer Reichweite gegenüber den traditionellen Arbeiter- und Soldatenräten im Land in der Überzahl waren.438 Dennoch fehlte den Bauernräten ein eigenständiges politisches Gewicht, da sie vielfach nur unter einem neuen Namen die alten Positionen der hinter ihnen stehenden Interessengruppen vertraten. In der neuen Regierung wurden die Interessen der Bauernräte vornehmlich vom Zentrum vertreten, dass den Einfluss der Bauern und auch ihrer Räte gegenüber der mehrheitlich sozialdemokratisch geführten Regierung gewahrt wissen wollte. Allerdings scheiterte das Zentrum frühzeitig mit dem Versuch, einen Vertreter der Bauernräte im Kabinett zu platzieren.439 Auch wurden den Bauernräten, anders als den Arbeiter- und Soldatenräten, keine öffentlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt.440 Inwieweit die Bauernräte daher in einer finanziellen Abhängigkeit zu den landwirtschaftlichen Interessengruppen standen, kann nicht eindeutig wiedergegeben werden. Nach der Wahl zur badischen Nationalversammlung gestand die Vorläufige Volksregierung den Bauernräten interessanterweise doch die Entsendung eines Beisitzers bei den Kabinettssitzungen zu. Dies stellte allerdings mehr ein Zugeständnis an das Zentrum dar, da diesem so die Weiterführung der Regierung und gleichzeitig die Kontrolle der Arbeiter- und Soldatenräte erleichtert werden sollte.441 Genau einen Monat danach lenkte die Regierung auch im Bezug auf die Finanzmittel ein und stimmte den finanziellen Forderungen des Landesbauernrates in weiten Teilen zu.442

  • 443 Tatsächlich kam es in allen Orten zur Bildung eines solchen Arbeiter- und Bauernrates. Vgl. Volksf (...)
  • 444 Vgl. Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2. Nach dem Sitzungsprotokoll de (...)
  • 445 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 34.
  • 446 Vgl. ebd., Dok. 36.
  • 447 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 36.

209Bei der Betrachtung der Entstehung des badischen Landesbauerrates stellt sich die Frage nach der Integration der Bauern bzw. der Landbevölkerung allgemein durch die Arbeiter- und Soldatenräte. Gerade die Nähe zur Zentrumspartei und den Interessenverbänden stellte zunächst ein Konkurrenzmodell für die etablierten Räteorgane dar. Die Arbeiter- und Soldatenräte bzw. deren übergeordnete Institutionen waren sich darüber hinaus bewusst, dass die Bauernräte aufgrund der agrarischen Prägung des Landes eine weitaus größere Reichweite in der Aufklärungsarbeit vor Ort hatten. Ein weiterer wichtiger Punkt war die bereits dargelegte Struktur des Industrieproletariats beispielsweise in Mannheim. Viele der Arbeiter kamen nicht aus dem badischen Oberland, sondern aus dem Rhein-Neckar-Raum oder dem Odenwald. Auch pendelten viele dieser Arbeiter zwischen ihrem Wohn- und Arbeitsort und waren in den familiären Strukturen der Landbevölkerung verwurzelt. Diese heimatliche Prägung vieler Industriearbeiter machte diese entsprechend empfänglich für die Agitationsarbeit der Bauernräte. Auch aus diesen Gründen heraus bemühten sich die Arbeiter- und Soldatenräte um die Landbevölkerung. Der Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe hielt bereits Mitte November 1918 gezielte Vorträge in den 16 Landgemeinden des Amtsbezirkes Karlsruhe, mit deren Hilfe die Bildung von Arbeiter- und Bauernräten gefördert werden sollten.443 Diese Arbeiter- und Bauernräte sollten schließlich in einem einheitlichen Bezirksbauernrat zusammengefasst werden, welcher am 21. November 1918444 in Karlsruhe zu einer ersten Sitzung zusammen kam. Diese Gründung eines Bauernrates auf Initiative des örtlichen Arbeiter- und Soldatenrates stieß beim Landesbauernrat auf heftige Kritik.445 Hierbei wurde aber nicht nur die Initiative der Arbeiter- und Soldatenräte kritisiert, sondern der Anschluss sozialdemokratisch orientierter Kleinbauern an die Arbeiterräte insgesamt.446 Auch der Anspruch der Landesversammlungen bzw. der Landeszentrale der badischen Räte, mit ihrer Bezeichnung als so genannte Arbeiter-, Bauern- und Volksräte auch die Bauern und die Landbevölkerung zu vertreten, provozierte den Protest des Landesbauernrates. Um diesen Bestrebungen der Landeszentrale begegnen zu können, empfahl der Landesbauernrat jedem lokalen Bauernrat die Bewahrung der organisatorischen Selbstständigkeit.447 Demnach war es das Ziel des Landesbauernrates, die Bauernräte, welche sich nach der Empfehlung organisierten, als Gegengewicht zu den traditionellen Arbeiter- und Soldatenräten zu etablieren.

  • 448 Vgl. das Schreiben des Verbandes der Beamten- und Lehrervereine Badens e. V. an die Vorläufige Vol (...)
  • 449 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 11. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK (...)
  • 450 Für Mannheim vgl. Volksstimme 312 (16. November 1918). Für Freiburg vgl. Volkswacht 277 (27. Novem (...)
  • 451 Vgl. Wielandt, Schule und Politik in Baden während der Weimarer Republik, S. 54f.
  • 452 Vgl. Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenr (...)
  • 453 Die Vertreter folgender Vereine und Organisationen unterzeichneten die Gründungsmitteilung: Karlsr (...)
  • 454 Vgl. den Aufruf des Kunst- und Kulturrates für Baden, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und (...)

210Eine weitere Form der Räteorganisationen in Baden war ein so genannter Vorläufiger Beamten- und Lehrerverein. Dieser kündigte am 14. November 1918 in einem Schreiben an die Regierung die Gründung eines so genannten Vorläufigen Landesbeamtenrates an.448 Dieser wurde von der Vorläufigen Volksregierung gut einen Monat später als Vertretungsorgan der Beamten anerkannt.449 Im Zuge dieser Anerkennung bildeten sich in den größeren Städten wie Mannheim, Freiburg oder Karlsruhe weitere Beamtenräte, welche sich mehrheitlich den Arbeiter- und Soldatenräten anschlossen.450 In diesem Zusammenhang darf auch die Existenz von gymnasialen Schülerräten in Karlsruhe und Mosbach nicht unerwähnt bleiben.451 Neben den Beamten, Lehrern und Schülern gab es auch weitere Räte, welche bestimmte Berufsoder Standesgruppen vertraten. Einer dieser Räte gründete sich am 18. November 1918 in Karlsruhe als so genannter Rat der geistigen Arbeiter.452 Dieser Rat umfasste eine große Anzahl an verschiedensten Berufsorganisationen, welche alle ihren Einfluss auf die Vorläufige Volksregierung auszuüben versuchten.453 Neben diesem Rat der geistigen Arbeiter entstand Mitte Dezember 1918 auch ein so genannter Kunst- und Kulturrat für Baden, welcher allerdings vorrangig für die Kulturarbeit eintrat und nicht für politische Fragen.454 Beide Räteorganisationen waren auch im Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe vertreten, erlangten aber keinen nennenswerten Einfluss auf die Arbeit des Rates.

  • 455 Für Freiburg vgl. Volkswacht 269-271 (18.-20. November 1918). Für Offenburg vgl. das Schreiben des (...)
  • 456 So z. B. in Eberbach, Bruchsal, Baden-Baden oder Lahr.
  • 457 Vgl. ebd., Dok. 38; Volksstimme 316 (19. November 1918).
  • 458 Vgl. die Vorstandssitzung des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe vom 24. Dezember 1918, in: Lan (...)
  • 459 Für die südbadische Stadt Wehr und die dortige Zusammenarbeit von Arbeiter- und Bürgerrat vgl. Bra (...)

211Als selbsternannte Vertretung des nichtsozialistischen Bürgertums betrachtete sich eine weitere Form der Räteorganisationen in Baden, der so genannte Bürgerrat. Die Bürgerräte entstanden vorwiegend in den größeren Städten wie beispielsweise in Freiburg oder Offenburg.455 Aber auch in kleineren Städten kam es zur Gründung eines solchen Rates.456 Interessanterweise gründete sich in Mannheim der Bürgerrat am 18. November 1918 in Folge einer Massenveranstaltung mit rund 6.000 Teilnehmern. Dieser Bürgerrat wählte allerdings als Bezeichnung den Begriff „Volksrat“.457 Für die Bürgerräte in Baden muss festgehalten werden, dass die lokalen Bürgerräte mit dem Versuch scheiterten, eine landesweite Zentralinstanz nach dem Vorbild der Landeszentrale der badischen Arbeiter- und Soldatenräte zu gründen. Insbesondere der Freiburger Bürgerrat scheiterte mit diesem Ansinnen.458 Das Verhältnis zu den Arbeiter- und Soldatenräten in den Städten war keineswegs konfliktfrei, aber von gegenseitigem Respekt und Kooperationsbereitschaft geprägt. An manchen Orten integrierten die Arbeiter- und Soldatenräte auch die Mitglieder der Bürgerräte in ihre jeweiligen Ausschüsse oder Plena.459

  • 460 Vgl. die Vorstandssitzung des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe vom 18. November 1918, in: Lan (...)
  • 461 Vgl. die Vorstandssitzungen des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe vom 2. bzw. 10. Dezember 191 (...)
  • 462 Vgl. Volksstimme 312 (16. November 1918).
  • 463 Vgl. Volksstimme 315 (19. November 1918).
  • 464 Vgl. die beiden Plenarsitzungen des Mannheimer Arbeiter- und Soldatenrates vom 29. November bzw. 5 (...)
  • 465 Vgl. Volkswacht 267 (15. November 1918).
  • 466 Vgl. Heidelberger Zeitung 264 (11. November 1918). Für Max Weber vgl. Wolfgang J. Mommsen, Max Web (...)
  • 467 Vgl. Heidelberger Zeitung 270-272 (18. -20. November 1918).

212Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass sich die badischen Arbeiter- und Soldatenräte im großen Umfang auch Bevölkerungsgruppen geöffnet haben, die sie selbst aufgrund ihrer Programmatik und ihrer Zielsetzung zunächst nicht angesprochen haben. Um sich dauerhaft die Loyalität der mitarbeitenden Gruppen und Institutionen zu sichern, forderte der Vorstand des Karlsruher Arbeiter- und Soldatenrates am 18. November 1918 die Abgabe einer entsprechenden Loyalitätserklärung. Diese hatte folgenden Wortlaut: »Wir stellen uns auf den Boden der jetzigen Umwälzung und arbeiten mit, einen Zustand der sozialen Gerechtigkeit zu schaffen, in dem alle Stände sich frei entwickeln können. Wir arbeiten mit an der Sache der Arbeiter- und Soldatenräte und erklären, alles mit diesen zu tun, nie etwas gegen sie.«460 Diese Loyalitätserklärung führte in der Folge auch zu einer kuriosen Situation. Anfang Dezember 1918 war der Karlsruher Vorstand bereit, sechs Vertreter des Verbandes Südwestdeutscher Industrieller in den Arbeiter- und Soldatenrat aufzunehmen – sofern diese die Loyalitätserklärung unterzeichnen würden. Die sechs Vertreter unterzeichneten die Erklärung tatsächlich, aber sie änderten die Formulierung des letzten Satzes eigenmächtig ab. Dem Vorstand des Karlsruher Arbeiter- und Soldatenrates wurde am 10. Dezember 1918 die Abänderung mitgeteilt, woraufhin dieser die Anträge auf Aufnahme der Industriellenvertreter durchweg ablehnte.461 In ähnlicher Art und Weise sahen sich nahezu alle Arbeiter- und Soldatenräte gegen Ende des Jahres 1918 vermehrt mit Anträgen und Wünschen konfrontiert, sich für weitere Berufs- und Standesgruppen zu öffnen. In Mannheim gingen Mitte November 1918 beim örtlichen Arbeiter- und Soldatenrat Anträge von folgenden Verbänden und Berufsgruppen ein: Gewerkschaften, Beamte, Lehrer, Angestellte und freie Berufe.462 Diesen Anträgen folgten wiederum neue Anträge von christlichen Gewerkschaftern, Handlungsgehilfen, Kaufmännern oder den Rheinschiffern.463 Vom Plenum des Mannheimer Arbeiter- und Soldatenrates wurde daher beschlossen, den neuen Vertretern im Mannheimer Vollzugsausschuss neben den 25 Sitzen für SPD und USPD und den 20 Sitzen für die Soldaten insgesamt 15 Sitze zuzugestehen.464 In Freiburg wurde vom Arbeiterrat am 14. November 1918 entschieden, je einen Vertreter der Universität, der christlichen Gewerkschaften und der Bürger zu den Sitzungen hinzuziehen.465 In Heidelberg wurden gar Vertreter des Zentrums, der Nationalliberalen und Max Weber von der FVP/DDP – der der Rätebewegung insgesamt ablehnend gegenüberstand – aufgenommen.466 In der Folge wurden Vertreter der bürgerlichen Parteien auch in den Engeren Ausschuss bestimmt.467

  • 468 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 1.
  • 469 Vgl. ebd., Dok. 2.

213Diese „Durchmischung“ der Arbeiter- und Soldatenräte wurde nicht grundsätzlich kritisiert, auch wenn vereinzelt die Aufnahmepraxis der Räte – insbesondere auf dem Land – hinterfragt wurde. Schon auf der ersten Landesversammlung der badischen Arbeiter-, Bauern-, Volks- und Soldatenräte am 21. und 22. November 1918 in Mannheim forderte der in den Vorstand gewählte Emil Maier aus Heidelberg die einheitliche Zusammensetzung der Räte im Land. Maier beanstandete, dass all zu oft »reaktionäre Elemente« zu den sich herausbildenden Räten auf dem Land zählten.468 Auf der zweiten Landesversammlung am 27. Dezember 1918 in Durlach erklärte Adam Remmele: »Die Landeszentrale ist der Auffassung, daß die Arbeiter und Soldaten, die die Revolution gemacht haben, den maßgebenden Einfluß behalten, sie müssen das Heft in der Hand behalten, müssen den Block in den Räten bilden. Damit sollen aber nicht solche, die mitarbeiten wollen, zurückgewiesen werden. […] Vorsicht ist am Platze, aber allzu große Ängstlichkeit ist auch unangebracht.«469

  • 470 Vgl. die Vollversammlungen des Karlsruher Arbeiter- und Soldatenrates (Volksrates) vom 16. bzw. 30 (...)

214Diese Erklärung von Adam Remmele bringt sehr deutlich die Überlegungen der Verantwortlichen in den Räteorganen zum Ausdruck. Einerseits waren die Räte gezwungen, sich möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen zu öffnen, um weiteren politischen Einfluss gewinnen zu können. Andererseits brachte diese Integration verschiedenster Positionen und Programme eine gewisse Verwässerung der eigentlichen Ziele bzw. des eigentlichen Programms der Arbeiter- und Soldatenräte mit sich. Auch wenn ein Großteil der neu hinzugekommenen Gruppierungen und Organisationen überwiegend die gleichen Ziele wie die Arbeiter- und Soldatenräte verfolgten – Frieden bzw. Beendigung des Militarismus, Partizipation in politischen Entscheidungsprozessen, Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung – zeichnete sich spätestens im Winter 1918/19 eine zunehmende Lähmung des effektiven Handlungsspielraums der Räte in Baden ab – gerade auch im Verhältnis zur Vorläufigen Volksregierung. Ein Hauptgrund lag hier in der sprunghaften Mehrung der Arbeitsabläufe in den Räten. Notwendige Entscheidungen durchliefen immer mehr Ausschüsse und Abteilungen und mussten von diesen diskutiert, kontrolliert oder genehmigt werden. Weiter mussten die Räte vermehrt Versuche von Verbänden abwehren, die die Räte nach dem Vorbild des Verbandes Südwestdeutscher Industrieller zu unterwandern versuchten. Die bürgerlichen und bäuerlichen Räte erlangten in Baden ähnlich wie im gesamten Reich keinen nennenswerten Einfluss. Vielmehr war die Bildung dieser Räte eine Reaktion des nichtproletarischen Bevölkerungsanteils auf den Machtzuwachs der Arbeiter und Soldaten. Da die Bürger- und Bauernräte trotz ihrer nicht geringen Mitgliederzahlen niemals den Aktionsgrad wie die Arbeiter- und Soldatenräte erlangen konnten, beschränkten sie sich lediglich auf die Einschränkung der Macht der Arbeiter- und Soldatenräte. Diese Entwicklung beschleunigte sich, als für das Bürgertum ersichtlich wurde, dass die zentralen Forderungen nach einer Verfassung und der Wahl einer Nationalversammlung – sowohl in Baden als auch im gesamten Deutschen Reich – gesichert waren. Als sich in Baden bei den Wahlen zur Nationalversammlung eine überragende bürgerliche Zwei-Drittel-Mehrheit ergab, verloren die bürgerlichen Mitglieder der Räte ganz das Interesse an den Räten. An den Plenarsitzungen des Karlsruher Volksrates nahmen die Vertreter der nichtproletarischen Bevölkerungsgruppen seit Mitte Januar kaum noch teil.470

3.2. Politik und Ziele der Räteorganisationen

3.2.1. Der Machtanspruch der badischen Räteorganisationen

  • 471 Weber, Lebenserinnerungen, S. 83f.
  • 472 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12b.
  • 473 Vgl. ebd., Dok. 1.

215Die Frage nach dem Machtanspruch der badischen Räte stand seit Beginn der revolutionären Umbruchphase immer auch in Verbindung zu den Machtansprüchen anderer politischer und gesellschaftlicher Interessengruppen. Waren die Rätemitglieder tatsächlich von Anfang an bereit, den Machtanspruch der sozialdemokratisch dominierten Vorläufigen Volksregierung zu akzeptieren? Oder verfolgten die Räte eine andere politische Umgestaltung Badens? Zunächst muss festgehalten werden, dass die überragende Mehrheit der Arbeiter und damit auch der Rätemitglieder in Baden sich an den Mehrheitssozialdemokraten orientierten. Dieser Umstand galt auch für das industrielle Zentrum Badens, Mannheim, obwohl die Unabhängigen Sozialdemokraten hier über ihre mit Abstand höchste Mitgliederzahl verfügten. Allerdings waren die Anhänger und Mitglieder der Mehrheitssozialdemokratie in Mannheim ebenfalls weitaus radikaler in ihren Ansichten als der Rest der badischen MSPD. Gerade unter dem Eindruck der zentralen Stellung Mannheims in der badischen Wirtschaft sahen sich viele Sozialdemokraten als Vorreiter der Revolution und die Stadt als tatsächliches Machtzentrum in Baden. Einen Eindruck von der Stimmung in Mannheim lieferte Marianne Weber, welche die Störung einer DDP-Veranstaltung durch gewaltbereite Arbeiter beschrieb: »Ein Riesenrund mit übereinandergetürmten Logen war überfüllt, aber nicht von unseren eigenen Leuten, sondern von dem dafür aufgebotenen Arbeiterproletariat, das feindselige Luft ausatmete. Männer in Wollhemden und Ballonmützen mit kantig drohenden, ja brutalen Gesichtern waren in Massen unter der Rednertribüne postiert. Kaum tat der erste demokratische Redner den Mund auf, als das Kampfegeschrei und ein schrilles Pfeifkonzert einsetzte. […] Ich beobachtete das Schauspiel kühlen Kopfes, ich sah, wer heute und hier mit Sachlichkeit auftritt, wird gar nicht angehört, wer dagegen mit derwischartigen Körperverrenkungen im Schweiße seines Angesichts prasselnde Schlagworte in die Masse wirft, der peitscht in angenehmer Weise die müden Nerven auf, der findet Gehör und Beifall. War denn diese Masse verrückt geworden? Ein geistiges Faustrecht schien zu regieren.«471 Es ist daher nicht verwunderlich, wenn von Mannheim aus die eigentliche Initiative zur Revolution bzw. zu deren Weiterverbreitung in Baden ausging. Schon am 10. November 1918 bekannte sich die Vollversammlung des Mannheimer Arbeiter- und Soldatenrates zur „Sozialistischen Republik Baden“.472 In der Folge dieser Proklamation fand auch die erste Landesversammlung der Arbeiter-, Bauern-, Volks- und Soldatenräte am 21. und 22. November 1918 in Mannheim statt.473

  • 474 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 41f.
  • 475 Vgl. den Monatsbericht XIV. Armeekorps von Februar 1918, in: Landesarchiv GLAK 456 F8 Nr. 346; Ber (...)
  • 476 Vgl. Schmidt, Heimatheer und Revolution 1918, S. 11ff.
  • 477 Vgl. die Forderungen der Soldatenräte aus Freiburg und Karlsruhe, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, So (...)
  • 478 Für Karlsruhe vgl. Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 116f.
  • 479 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 66.
  • 480 Vgl. ebd., Dok. 64.

216Neben den Mehrheitssozialdemokraten hatten auch die Unabhängigen Sozialdemokraten mit den meisten Mitgliedern ihre Bastion in Mannheim. Hierbei ist es aber besonders bemerkenswert, dass die USPD sich in Mannheim gerade auf die Agitation in den industriellen Großbetrieben konzentrierte, in denen sie auch eine große Zahl an neuen Mitgliedern rekrutieren konnte. Man muss daher annehmen, dass die Zahl der Unterstützer oder Sympathisanten der Partei im Vergleich mit dem Stimmenanteil bei den Wahlen vom 5. Januar 1919 weitaus höher war, als dass das Ergebnis von 4,8 Prozent in Mannheim vermuten lässt. Dennoch gelang es der MSPD am 7. Januar 1919, also zwei Tage nach der Wahl zur badischen Nationalversammlung und noch während des so genannten Januar-Aufstandes in Berlin, rund 50.000 Menschen für eine Großdemonstration gegen die linksradikalen Putschisten zu mobilisieren.474 Die Mitgliederzahlen der USPD stiegen dennoch von rund 1.000 im Januar 1918 auf über 3.100 rund ein Jahr später.475 Demgegenüber stagnierte in der Umbruchphase die Mitgliederzahl bei der Mannheimer SPD bei rund 6.500. In der Betrachtung der Zielvorstellungen der Arbeiter- und Soldatenräte muss festgehalten werden, dass zwischen den Forderungen der Arbeiter und der Soldaten ein deutlicher zeitlicher Unterschied bestand. Für die Soldaten ging es im Herbst 1918 in erster Linie um die sofortige Beendigung des Ersten Weltkrieges. Die Soldaten forderten die Aufnahme von Waffenstillstandsgesprächen und das Aussetzen von immer neuen Offensiven, in denen sie sinnlos „verheizt“ wurden.476 In diesem Zusammenhang stellten die Soldaten die Obrigkeit und scheinbare Allmacht des Offizierskorps in Frage und forderten entsprechend eine Reformierung des gesamten militärischen Systems.477 Allerdings muss auch festgehalten werden, dass die badischen Räte mit dem Versuch scheiterten, sich die gesamte militärische Kommandogewalt einzuverleiben. Vielerorts kam es zu Vereinbarungen mit den militärischen Stellen über eine Aufsichts- und Kontrollfunktion der gebildeten Soldatenräte.478 Bis zur Ausweisung der militärischen Kommandostellen aus der Neutralen Zone blieben diese in ihrer Arbeit und in den jeweiligen Zuständigkeiten sowohl von den Räten als auch von der neu gebildeten Regierung weitestgehend unangetastet. Lediglich die Polizei und das ihr obliegende Sicherheitssystem auf kommunaler Ebene unterstand den Räten seit Anbeginn des Umbruchs. Hierbei ist es bemerkenswert, dass die Verwaltung in den Städten in allen die Sicherheit und Ordnung betreffenden Fragen bedenkenlos auf die Räteorgane – vorzugsweise auf die Soldatenräte – zurückgriff. Insgesamt scheiterten sowohl die Räte mit der angestrebten Kontrolle von Regierung und Generalkommando als auch die Regierung mit der Kontrolle der Räte.479 Die Vorläufige Volksregierung konnte die Räte in Baden lediglich zur Annahme von Richtlinien bewegen, der Landesausschuss fungierte jedoch auch weiterhin als weisungsbefugte Institution.480

  • 481 Vgl. Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 3.
  • 482 Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 109.
  • 483 Vgl. den Runderlass des badischen Innenministeriums an die Bezirksämter vom 18. November 1918, in: (...)
  • 484 Vgl. ebd., Dok. 68.
  • 485 So z. B. die eigenmächtige Nahrungsmittelorganisation, die willkürliche Requirierungen von Sach-od (...)
  • 486 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 70.
  • 487 Vgl. ebd., Dok. 71 und 72.

217Die kommunalen Verwaltungseinrichtungen erkannten unmittelbar mit dem Ausbruch der Revolution, dass einzig die Räte in der Lage waren, längere Zeit für Ruhe und Ordnung in den Städten und Gemeinden zu sorgen. Diese Sicherheitsgarantie war für die Verwaltung die Grundvoraussetzung zur Wiederherstellung etwa der Nahrungsmittelversorgung oder auch der reibungslosen Rückführung des Heeres. Gleichwohl verweigerten sich die städtischen Verwaltungen in Mannheim und Karlsruhe den Versuchen der örtlichen Räteorganisationen, sich diesen unterzuordnen. In Karlsruhe kam es am 13. November 1918 statt dessen zu der bereits erwähnten Vereinbarung zwischen dem Karlsruher Oberbürgermeister Siegrist und den Vertretern des Arbeiter- und Soldatenrates, Weser und Horter, in der die Eigenständigkeit der Stadtverwaltung festgeschrieben wurde.481 Die Stadtverwaltung gestand den Räten lediglich die gemeinsame Verwaltung der Stadt im Rahmen des nur drei Tage bestehenden Wohlfahrtsausschusses zu. In Mannheim dagegen erkannte der Oberbürgermeister bzw. die Stadtverwaltung den Arbeiter- und Soldatenrat als Machtfaktor an; dennoch betonte die Verwaltung die fehlende rechtliche Grundlage, mit der die Räte in der Stadt Verantwortung übernehmen wollten.482 Insgesamt ist für Baden festzuhalten, dass die Räte keinen direkten Anspruch auf die städtischen Verwaltungen und ihre Organe erhoben, sondern sich lediglich als Avantgarde der politischen und militärischen Umsturzbewegung verstanden. Wie bereits angedeutet führte allerdings auch dieser Anspruch immer wieder zu Konflikten mit der vorläufigen Regierung oder den militärischen Stellen im Generalkommando. Auch wenn die Räte die Behörden und vor allem das Personal immer wieder kritisierten, so waren sie doch überzeugt, dass im Sinne der Bevölkerung die Verwaltung intakt bleiben und effektiv arbeiten müsse. Trotz dieser Einsicht forderte aber das badische Innenministerium bereits am 18. November 1918 die badischen Räte auf, »sich jeglichen Eingriffs in die Tätigkeit der Behörden und deren Organe, insbesondere auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Maßnahmen und der Lebensmittelversorgung, zu enthalten«.483 Auch die Bezirksämter wurden angewiesen, sich in keiner Weise den Räten unterzuordnen, sondern sich lediglich in Fragen der öffentlichen Ruhe und Sicherheit mit den Räten zu verständigen. Das Ministerium ignorierte hierbei interessanterweise eine anders lautende Vereinbarung zwischen dem Ministerium für militärische Angelegenheiten und dem Landesausschuss der badischen Arbeiter- und Soldatenräte. Letztendliche Klärung über die Zuständigkeiten und Grenzen der Räte brachten hier die „Richtlinien und Grundsätze für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens“ der Landeszentrale vom 30. November 1918.484 Diese Richtlinien entsprachen indes aber mehr einem Katalog von Rechten, welche den Räte nicht zugestanden wurden.485 Aus diesem Grund sah sich die Landeszentrale auch am 9. Dezember 1918 dazu veranlasst, ihrerseits eine so genannte Erklärung über die Kontrolle der Kommunal- und Bezirksbehörden zu veröffentlichen.486 Offenbar provozierte diese Erklärung die Vorläufige Volksregierung derart, dass sie am 18. Dezember 1918 mit Hilfe von zwei Verordnungen die Möglichkeiten der Stadtverwaltungen bzw. der Bezirksämter dahingehend stärkte, dass diese in strittigen Fragen die Räteorgane bzw. deren Vertreter immer überstimmen konnten.487 Mit diesen scheinbaren Abgrenzungen waren die Konflikte um die Kontrolle der Verwaltung allerdings keineswegs beendet.

  • 488 Vgl. hier insbesondere den Artikel „Die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen“, in: Mitteilun (...)

218Im Vergleich mit den angestrebten Veränderungen in der Verwaltung und im militärischen Bereich traten die Forderungen und Zielvorstellungen der badischen Räte zu wirtschaftlichen Fragen deutlich in den Hintergrund. Im Angesicht einer sich abzeichnenden Verschärfung der Lebensmittelversorgung bzw. der Wohnungsnot im Herbst 1918 erachteten die badischen Räte die Enteignung des Großgrundbesitzes als ebenso selbstverständlich wie die Sozialisierung der badischen Industrie zu Lasten weiter bürgerlicher Kreise. Allerdings verharrten die badischen Räteorgane hier in Erwartung einer entsprechenden Initiative der vorläufigen Regierung bzw. der noch zu wählenden Nationalversammlung. Darüber hinaus waren sich die Räte auf Reichsebene nicht einig, ob die Sozialisierungsfrage reichseinheitlich oder separat in den Einzelstaaten geregelt werden sollte. Die Gewerkschaften als eigentliche Vertreter der Arbeiterschaft verhinderten zudem die Wahl von flächendeckenden Betriebsräten. Punktuell kam es aber zu einer Zusammenarbeit zwischen Räten und Gewerkschaften auf Basis des so genannten Kriegshilfsdienstgesetzes und den daraus gebildeten Arbeiterausschüssen in den Betrieben.488

  • 489 Vgl. das Protokoll der informellen Unterredung vom 21. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 69 Arb (...)
  • 490 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 112.
  • 491 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 78.
  • 492 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 77; Brandt; Rürup, V (...)

219Zusammenfassend stellt sich hier die Frage nach der tatsächlichen Zielvorstellung der Räte insgesamt bzw. der badischen Räte. Gerade im Vergleich mit den wirtschaftlichen und auch gesellschaftspolitischen Absichten wird ersichtlich, dass sich die badischen Arbeiter- und Soldatenräte zuallererst als politische Alternative in einer nicht näher definierten Übergangsperiode nach dem Ende des Krieges verstanden. Aus dem Rätesystem sollte in der Folge ein so genannter demokratischer Volksstaat auf der Grundlage einer demokratisch-parlamentarischen Ordnung entstehen, welcher allerdings etwaigen Klassenbeschränkungen oder einem neuerlichen Militarismus keinen Spielraum mehr geben sollte. Interessanterweise ging aus einer Unterredung von Delegierten der Soldatenräte Badens mit Ernst Däumig, Mitglied des Vollzugsrates des Arbeiter- und Soldatenrates Berlin, am 21. November 1918 hervor, dass eine zukünftige Regierung nach den Wahlen zur badischen Nationalversammlung durchaus auch mit Delegierten der örtlichen Räte besetzt werden konnte. Als Träger des politischen Willens der Arbeiter kamen für Däumig die Räte einem Parlament gleich und mussten dementsprechend auch in einer Regierung präsent sein.489 Die Arbeiter- und Soldatenräte Badens unterstützten jedoch die vorläufige Regierung vielmehr in den neu hinzugekommenen Aufgaben und Problemen, welche in Folge des Kriegsendes entstanden waren und nahmen somit vielmehr eine vorwiegend „ordnungs- und soziapolitische Funktion“490 ein. Diese Funktionsübernahme hatte allerdings zur Folge, dass gerade die sozialdemokratischen Minister in der Regierung ihren Einfluss erweitern konnten, da sie sich der außerparlamentarischen Unterstützung durch die Räte sicher waren. Bindend fixiert wurde die Unterstützung der Räteinstitutionen in der Verordnung für die Soldatenräte vom 11. Januar 1919, in der es hierzu hieß, dass die Soldaten jede Regierung unterstützen würden, welche auf demokratischem Wege zustande kommen und sich gegen jede Form der Gewaltherrschaft oder einer Diktatur richten würde.491 Dieser Beistand durch die Räte betraf auch die beiden Minister der USPD bis zu ihrem Ausscheiden aus der Regierung nach den Wahlen zur badischen Nationalversammlung. Am selben Tag, als die beiden Minister Schwarz und Brümmer ihren Rücktritt beim Gesamtministerium einreichten, veröffentlichte die Landeszentrale der badischen Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte einen Aufruf mit den wichtigsten Forderungen für die Zeit nach der Wahl: Sicherung der demokratischen Volksrepublik und ihrer Verfassung; Durchführung der Wahlen zu den Gemeinde-, Bezirks- und Kreisversammlungen auf dem Boden des Wahlrechts für die Nationalversammlung; Inangriffnahme der Sozialisierung derjenigen Betriebe, bei welchen die erforderlichen Vorraussetzungen vorliegen; Sicherung des Achtstundentages und der Ersetzung der Heeresorganisation durch ein Volksheer auf demokratischer Grundlage.492

3.2.2. Die Volkswehr als Machtfaktor?

  • 493 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 42.
  • 494 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 42ff.
  • 495 Vgl. bspw. die Kosten der Volkswehr in Karlsruhe, in: Landesarchiv GLAK 330 Nr. 1346.

220Die allmählich entstehenden Unterschiede zwischen den Räten und der vorläufigen Regierung traten in den Fragen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit am deutlichsten hervor. Mit dem Ende des Krieges zeichnete sich bereits eine Flut an zurückkehrenden Soldaten und die Räumung der Neutralen Zone ab. Weiter war der Personalbestand der Polizeikräfte völlig unzureichend, um befürchtete Unruhen abwehren zu können. Die Räteorganisationen – insbesondere die Soldatenräte – waren gewillt, die neue Ordnung unter allen Umständen auch militärisch gegen jeden Versuch einer Gegenrevolution zu verteidigen. Gerade den Punkt einer militärischen Absicherung des Umbruchs erachteten die Räte als elementare Voraussetzung zur Weiterführung und Festigung der neuen Ordnung. Dies brachte die Räte jedoch schnell in Gegensatz zur neuen Regierung, die im Verlauf des Herbstes 1918 immer weniger bereit war, die Räte und die ihnen unterstellten militärischen Einheiten als zweite bewaffnete Macht im Staat zu akzeptieren. Bereits mit einer telegrafischen Anweisung des badischen Innenministeriums vom 12. November 1918 wurden die Bezirksämter demnach aufgefordert, so genannte Bezirkshauptleute zu bestellen, welche zum Schutz von Volk und Heimat so genannte Republikanische Volkswehren organisieren sollten.493 Der Hintergrund dieser Weisung am Tag nach der Unterzeichnung des Waffenstillstandes war die Lage der Sicherheitsorgane im Land bzw. deren Aufgaben. Die Volkswehren sollten innerhalb der Neutralen Zone und hier insbesondere in den größeren Städten für Ruhe und Ordnung sorgen, undisziplinierte Truppenteile schnellstmöglich entwaffnen und gegebenenfalls gegen Schleichhandel und einem damit verbundenen Bandenwesen vorgehen. Darüber hinaus sollte mit der Aufstellung dieser Volkswehren die Verteilung von Nahrungsmitteln und der Schutz der Zivilbevölkerung – ausdrücklich von Frauen und Kindern – gewährleistet werden.494 Die Angehörigen der Volkswehr wurden hierbei mit einem Tagessatz von 10 Mark entlohnt.495

  • 496 Vgl. Volksstimme 311 (15. November 1918); Sitzung des Vollzugsausschusses des Mannheimer Arbeiter- (...)
  • 497 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 190f.
  • 498 Vgl. Landesarchiv GLAK 330 Nr. 1347 und 1348.
  • 499 Vgl. das Vorstandsprotokoll des Volksrates Karlsruhe vom 11. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK (...)
  • 500 Für Karlsruhe vgl. das Vorstandsprotokoll des Volksrates vom 28. November 1918, in: Ebd. Für Mannh (...)
  • 501 Für Mannheim vgl. ebd., Dok. 11e. Für Karlsruhe vgl. Landesarchiv GLAK 330 Nr. 1346.
  • 502 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 13. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK (...)
  • 503 Für Mannheim vgl. Volksstimme 325 (29. November 1918).

221Gerade in der Phase ihrer Aufstellung zeigte sich, dass sowohl regionale wie organisatorische Unterschiede zwischen den einzelnen Einheiten der Volkswehr bestanden. Dies war einerseits auf die Größe bzw. die Geltung der örtlichen Arbeiter- und Soldatenräte und andererseits auf die Einflussnahme der Regierung zurückzuführen. In Mannheim beispielsweise entschied der Arbeiter- und Soldatenrat am 15. November 1918, dass die Polizei zusätzlich mit 300 Sozialdemokraten verstärkt werden sollte. Weiter bildeten 300 Mitglieder beider sozialdemokratischer Parteien so genannte Schutzwehren für die größeren Betriebe der Stadt.496 In Eberbach richtete der Arbeiter- und Soldatenrat ein so genanntes Wachkommando ein, aus dem in der Folge die Volkswehr im Amtsbezirk Eberbach entstand. Die Volkswehr wurde wiederum vom örtlichen Volksrat kontrolliert. Interessanterweise gehörten diesem Volksrat auch Industrielle und Mitglieder des Zentrums, der Konservativen und der Nationalliberalen an.497 In Karlsruhe wurde ein Drittel der Mannschaftsstärke der Volkswehr mit bürgerlichen Bewerbern besetzt. Der Arbeiter- und Soldatenrat kontrollierte und kommandierte die Volkswehr, überließ aber nahezu alle organisatorischen und technischen Fragen der örtlichen Polizeidirektion.498 Zu den dringlichsten Aufgaben zählte für die Volkswehr die Bewachung von öffentlichen und privaten Einrichtungen, welche in erster Linie für die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung zuständig waren. In Karlsruhe musste die Volkswehr allerdings auch beträchtliche Mengen an zurückgelassenen Heeresgütern bewachen, um sie vor dem Zugriff von Schleichhändlern und Hamsterern zu schützen. Allein für diese Wachfunktion forderte das Generalkommando rund 1.000 Mitglieder der Volkswehr an.499 Gerade in Mannheim und Karlsruhe sahen sich die beiden Räteorganisationen aber immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, dass Schleichhändler die von den Räten kontrollierten Volkswehren nutzten, um größere Mengen an Militärgut in dunkle Kanäle umzuleiten.500 Die beiden Räte sahen sich daraufhin gezwungen, die Besoldung der Volkswehren zu erhöhen. In Mannheim wurde der Tageslohn nun auf 15 Mark erhöht, in Karlsruhe dagegen nur auf 12,50 Mark.501 Allerdings muss auch festgehalten werden, dass die entstandene Differenz ausschließlich von der Vorläufigen Volksregierung getragen wurde, welche die Solderhöhung auch mit den gestiegenen Lebenshaltungskosten in den beiden Städten erklärte.502 Die Regierung nutzte die Solderhöhung indes aber auch zum Austausch von unliebsam gewordenem Führungspersonal in den Volkswehren.503

  • 504 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 45. Nach Remmele käme man allerdings auch (...)
  • 505 Vgl. Kriegsgeschichtliche Forschungsanstalt des Heeres (Bearb. und Hrsg.), Darstellungen aus den N (...)
  • 506 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 44. Nach diesem Beri (...)
  • 507 Ebd.
  • 508 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 9. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK (...)
  • 509 Zur Kritik der konservativen Presse und deren Widerlegung vgl. den Artikel „Die Volkswehr in Baden (...)
  • 510 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 192f.

222Innerhalb weniger Wochen erreichte die Volkswehr in Baden eine Mannschaftsstärke von rund 10.000 Mann.504 Auf die beiden Städte Karlsruhe und Mannheim entfielen hierbei etwa 1.500 bzw. 1.300 Mitglieder. In den Amtsbezirken Waldshut und Offenburg gehörten rund 1.750 bzw. 1.500 Mann den Volkswehren an.505 Auf die acht Standorte in der Neutralen Zone verteilten sich rund 3.200 Mitglieder der Volkswehr, die die regulären Truppenteile nahezu vollständig ersetzen mussten.506 In einem Erlass des badischen Innenministeriums hieß es hierzu, »daß die Volkswehren ihren Aufgaben im allgemeinen bisher durchaus gerecht geworden und daß sehr erhebliche Werte durch sie geborgen und geschützt worden sind «507. Dennoch stellten die Volkswehren für die Vorläufige Volksregierung eine zweite bewaffnete Macht dar, die den Räteorganisationen einen Einfluss auch auf die Regierung sicherte. Im Dezember 1918 nahm die Drohkulisse der Volkswehren wegen der enormen Mitgliederstärke und der Ausbreitung ein für die Regierung gefährliches Maß an, dem sie nunmehr begegnen musste. Für die Regierung stellte sich die Situation Ende November 1918 folgendermaßen dar: Auf der einen Seite plante die Regierung bereits die Auflösung aller Räteorganisationen und deren Strukturen. Die Regierung hatte bereits im Vorfeld durch verschiedene Maßnahmen den Einfluss und die Verantwortlichkeiten der Räteorgane insgesamt eingedämmt. Auf der anderen Seite stellten die Volkswehren als letzte bewaffnete Rätestruktur ein Gegengewicht zum Machtanspruch der Regierung dar. Die Regierung befürchtete, dass sich aufgrund der personellen und militärischen Stärke der Volkswehren die Auflösung der Räte insgesamt verzögern würde. Auch stellten die Volkswehren mit ihren ständig steigenden Mitgliederzahlen zunehmend ein finanzielles Problem dar, auch wenn der Hauptanteil der Kosten von der Reichskasse geleistet wurde. Interessanterweise war es gerade das Generalkommando, welches die geringeren Kosten der Volkswehren – gegenüber den Soldatenräten – für deren Aufstellung anführte.508 Demgegenüber kritisierte insbesondere die konservative Presse die bloße Aufstellung und die enormen Kosten der Volkswehren.509 Unausgesprochen blieb aber die Furcht vor einer Radikalisierung und einer weitgehenden Linksorientierung der Volkswehr im Zuge ihrer geplanten Auflösung.510

  • 511 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 43. Für einen Überbl (...)
  • 512 Vgl. das Vorstandsprotokoll des Volksrates Karlsruhe vom 17. März 1919, in: Landesarchiv GLAK 69 A (...)

223Im Dezember 1918 gab es somit zwei wesentliche Gründe für die Vorläufige Volksregierung, die Volkswehren schrittweise wieder einzudämmen bzw. sie dauerhaft aufzulösen: Einerseits übten bürgerlich-konservative Kräfte massiven Druck auf die Regierung aus. Neben den Kosten für die Volkswehren spielte hierbei vor allem die Furcht vor einer Radikalisierung dieser bewaffneten Kräfte eine wesentliche Rolle. Andererseits konnte die Rückführung des Westheeres Anfang Dezember nahezu vollständig abgeschlossen werden. Demnach entfiel einer der Hauptgründe zur Aufstellung der Volkswehren. In diesem Zusammenhang mussten die Einheiten der Volkswehren, welche bewaffnet waren und ihrem Erscheinen nach eher regulären Truppenteilen zuzuordnen waren, aus der Neutralen Zone zurückgezogen werden. Die verbliebenen Volkswehreinheiten fungierten somit nicht mehr als rein militärische Einheiten, sondern als Unterstützungseinheiten der örtlichen Polizeikräfte. Mit Weisung des Innenministeriums vom 9. Dezember 1918 wurden die Volkswehren in der Neutralen Zone somit vollständig den Bezirksämtern bzw. hier den Polizeibehörden zugeordnet und unterstellt.511 An den Aufgaben änderte die Weisung des Innenministeriums aber gerade in den beiden größeren Städten Karlsruhe und Mannheim nichts. Insgesamt ging die Gesamtzahl der Mitglieder von Volkswehren in der Neutralen Zone bis März 1919 auf rund 5.000 Mann zurück.512

  • 513 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 46 mit Anmerkungen.
  • 514 Vgl. die Berichte über die Ereignisse in Pforzheim auf der fünften Landesversammlung der Arbeiter- (...)
  • 515 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 58.
  • 516 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 22. November und 3. Dezember 1918 und (...)
  • 517 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 17. März und 7. April 1919, in: Lande (...)
  • 518 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 25. Juli 1919, in: Ebd.

224Das Bemühen der Vorläufigen Volksregierung um die Auflösung der Volkswehreinheiten blieb nicht ohne Folgen. Obwohl die Landeszentrale als übergeordnete Institution der Soldatenräte die allmählichen Auflösungen der Volkswehren begrüßte, begegneten die Mitglieder der Volkswehren dem Ansinnen vielfach mit Misstrauen und Widerstand. Die bloße Ankündigung der Bildung einer so genannten Ordnungswehr, bestehend aus Beamten und Studenten, rief im Januar 1919 einen heftigen Protest der Volkswehr Karlsruhe hervor. Die Volkswehr sah in der Gründung einer solchen Ordnungswehr den ersten Schritt zur Bewaffnung des Bürgertums.513 Trotz des Protestes blieb die Ordnungswehr aber bestehen und sollte bei den Ereignissen Ende Februar 1919 in Karlsruhe eine tragende Rolle einnehmen. In ähnlicher Weise wie ihre Kollegen in Karlsruhe reagierten die Mitglieder der Volkswehr aus Pforzheim, als es zu einem vermeintlichen „Putschversuch“ mehrerer ortsansässiger Unternehmer mit Hilfe einer eigens hierfür gebildeten Ordnungswehr kam.514 In Konstanz kam es ebenfalls zu einer gewalttätigen Revolte der Soldaten, welche sich gegen die Gründung einer so genannten Bürgerwehr richteten.515 In Folge der Proteste löste sich diese Bürgerwehr aber wieder auf. Insgesamt betrachtet versuchte die Regierung bereits einen Monat nach Bildung der ersten Volkswehren diese Anfang Dezember 1918 wieder aufzulösen. Die Auflösungen der verbliebenen Volkswehren wurde nochmals Ende Februar 1919 unter dem Eindruck der so genannten Zweiten Revolution in Mannheim massiv verstärkt. Für die Regierung tendierten die Volkswehren spätestens seit Ende des Jahres 1918 zu sehr in eine spartakistische bzw. dezidiert regierungsfeindliche Richtung.516 Aus diesem Grund förderte die Regierung parallel zum Abbau der Volkswehren auch den Aufbau von so genannten Reserve-Miliz-Bataillonen, welche durchweg mit regierungsfreundlichem Personal ausgestattet wurden.517 Insbesondere Innenminister Adam Remmele forcierte die Entlassung von USPD-Mitgliedern aus den Volkswehren.518 Hieraus wird ersichtlich, dass beide sozialdemokratische Parteien die Volkswehren für ihre Zwecke unzuverlässig hielten und diese schließlich aufgaben. Wenn auch keine eindeutige parteipolitische Festlegung vorlag, so tendierten die Volkswehren in ihrer Mehrzahl seit Ende 1918 in eine linksradikale Richtung. Besonders deutlich wurde der Konflikt um die Volkswehren bzw. um deren Kontrolle bei der bereits erwähnten Zweiten Revolution im Februar 1919 in Mannheim. Die letzten Reste der Volkswehren wurden im Frühjahr 1920 entweder der Polizei angegliedert oder aufgelöst.

  • 519 Zu den Vorbereitungen dieser Zentralisierung der Volkswehren im Ministerium für militärische Angel (...)
  • 520 Zum Problem der Volkswehren auf Reichsebene und deren Auflösungen vgl. Kluge, Soldatenräte und Rev (...)
  • 521 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 25. November 1918, in: Landesarchiv GLAK (...)

225In diesem Kontext stellt sich die Frage nach dem Verhältnis der Volkswehren zu den regulären Truppenteilen in Baden. Nach dem Waffenstillstand im November 1918 und der einsetzenden Rückführung des Heeres bildete sich sehr schnell ein Konkurrenzverhältnis zwischen diesen beiden bewaffneten Truppen. Gerade das Generalkommando sah die Volkswehren als verlängerten Arm der Soldatenräte, welche schrittweise das reguläre Heer ersetzen und somit die radikale Linke an der politischen Führung des Militärs beteiligen sollte. Bereits im November 1918 – also vor der eigentlichen Radikalisierung der Volkswehren – versuchte die Vorläufige Volksregierung die Volkswehren zentral unter ihre Kontrolle zu bekommen. Hierbei sollte Hermann Remmele, der Bruder des späteren Innenministers Adam Remmele, mit der Neuorganisation der Volkswehren in Baden betraut werden.519 Hermann Remmele konzipierte allerdings die Volkswehr als Ersatz des regulären Heeres, welches nicht mehr unter der Kontrolle der Regierung bzw. des Ministeriums für militärische Angelegenheiten stand, sondern einzig von den lokalen Räteorganen befehligt werden sollte. Diese Aushebelung des stehenden Heeres bzw. die Furcht vor einer linksradikalen Unterwanderung der Volkswehren schürte das Misstrauen der sozialdemokratischen Kabinettsmitglieder, die entsprechend diese Pläne nicht weiter verfolgten.520 Aber auch die USPD-Minister im Kabinett unterstützten das Vorhaben von Hermann Remmele nicht.521

  • 522 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 8. Januar 1919, in: Landesarchiv GLAK 23 (...)

226Die Diskussionen um die Zukunft der Volkswehr legten noch ein weiteres Problem der Regierung offen. Im Gegensatz zum Generalkommando, was seit dem Waffenstillstand nahezu unbehelligt weiter arbeiten konnte, forcierte die Regierung eine eigenständige Position in allen Fragen, die die Aufstellung und Unterhaltung eines badischen Heeres betrafen. Im Zuge der Reichsverfassungsdiskussionen im Frühjahr 1919 wurde aber deutlich, dass die Reichsregierung, unabhängig von ihrer Zusammensetzung, eine erneute „Zersplitterung“ des Militärs nicht hinnehmen wollte, sondern alle militärischen Strukturen der Bundesstaaten unter dem Dach einer Reichswehr zu vereinigen suchte. Auch wenn die Einzelstaaten in separaten Militärkonventionen – so auch Baden im Jahre 1871 – die preußische Führungsrolle im gesamten deutschen Militär anerkannt hatten, so strebte die badische Regierung eine Loslösung von der militärischen Bindung mit Preußen an. Zu diesem Zweck wurde seit Dezember 1918 auf Betreiben der Regierung die Bildung von Freiwilligenbataillonen vorangetrieben, die einerseits gegen befürchtete linksradikale Unruhen eingesetzt werden konnten und anderseits den Kern eines zukünftigen badischen Heeres bilden sollten. Der Beschluss für einen entsprechenden öffentlichen Aufruf erfolgte nach der Wahl zur badischen Nationalversammlung bzw. den beiden Rücktritten der USPD-Minister Brümmer und Schwarz am 8. Januar 1919.522 Hierbei sollte auch mit gesonderten Abzeichen und einer eigenständigen Eidesformel sowohl die militärische als auch politische Autonomie Badens gegenüber Preußen herausgestellt werden.

  • 523 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 5., 11., 12. und 14. Februar 1919, in (...)
  • 524 Vgl. die entsprechende Vereinbarung zwischen der badischen Regierung und dem Generalkommando, in: (...)

227Nachdem der Aufruf der Vorläufigen Volksregierung veröffentlicht wurde, kam es vermehrt zu Unstimmigkeiten zwischen der Regierung und dem Generalkommando über die genauen Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten von Soldatenräten, Volkswehren und dem Generalkommando selbst. Die Regierung sah sich genötigt, die Verstimmungen in einer Besprechung mit Vertretern des Generalkommandos zu klären. In dieser Unterredung am 20. Januar 1919 in Karlsruhe wurde jedoch sehr schnell deutlich, dass die Regierung dem Generalkommando einen weiten Handlungsspielraum in der eigentlichen Ausgestaltung der neuen Truppe einräumen wollte. So sollten etwa Vertreter von Soldatenräten nicht geduldet werden, sondern lediglich Vertrauensleute der Räte. Weiter würde einzig dem Generalkommando die Auswahl und Ausbildung des Offizierskorps zustehen; die Regierung gestand sich selbst nur eine formale Bestätigung zu. In den folgenden Wochen kritisierten die Arbeiter- und Soldatenräte diesen Entschluss immer häufiger und forderten mehr Teilhabe gerade bei der Offiziersauswahl und der eigentlichen Bildung der Freiwilligenbataillone. Insbesondere die sozialdemokratischen Minister in der Regierung waren vermehrt geneigt, den Räten zumindest bei einigen Forderungen entgegen zu kommen. Diese vermeintliche Nachgiebigkeit gegenüber den bereits im Abbau befindlichen Räteinstitutionen erzürnte die Minister Trunk und Haas derart, dass sie im Februar 1919 offen mit ihrem Austritt aus der Regierung drohten.523 Insgesamt wurden bis Ende März 1919 sechs Freiwilligenbataillone und einige kleinere Einheiten in Baden aufgestellt. Mit Bildung der Reichswehr und dem Inkrafttreten des Reichswehrgesetzes vom 6. März 1919 ging das so genannte Badische Volksheer in der neuen Reichswehr auf.524

  • 525 So protestierte bspw. der Soldatenrat Freiburg gegen den »reaktionären Geist« der Verordnungen, in (...)
  • 526 Der Landesausschuss forderte bspw. das Kontrollrecht in Offiziersangelegenheiten, die Verringerung (...)
  • 527 Vgl. hierzu Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 78-80.
  • 528 Vgl. ebd., Dok. 84 und 85. In einigen Veröffentlichungen und Korrespondenzschriften findet sich ei (...)

228Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass der machtpolitische wie strukturelle Niedergang der Rätebewegung – insbesondere der Soldatenräte – mit den Wahlen zur badischen Nationalversammlung vom 5. Januar 1919 bzw. der Verordnung für die badischen Soldatenräte vom 11. Januar 1919 begann. Bereits in dieser Verordnung wurde durch die ausdrückliche Ausklammerung der Freiwilligenbataillone des Volksheeres der politische Einfluss der Soldatenräte gemindert. Entscheidenden Einfluss sicherten sich die Soldatenräte lediglich noch bei dem sich demobilisierenden Heer. Weder auf die Einheiten der Volkswehr noch auf das neue Volksheer konnten die Soldatenräte entscheidenden Einfluss gewinnen. Demgegenüber waren die Soldatenräte und damit der Landesausschuss aber noch bis Februar 1919 in der Lage, weitreichende Bestimmungen des Generalkommandos, der badischen Regierung und der Reichsregierung entscheidend zu verzögern.525 Erst die ultimativen Forderungen des Landesausschusses nach einer effektiven Umgestaltung und Kontrolle des Generalkommandos wurden sowohl von der badischen Regierung als auch vom Generalkommando selbst erfolgreich abgewiesen.526 Die Soldatenräte im Bereich des XIV. Armeekorps lösten sich, auch unter dem Eindruck der allgemeinen Demobilisierung, bis zum 20. Mai 1919 auf.527 Der Landesausschuss als übergeordnete Institution blieb zunächst noch bestehen; ein Datum seiner endgültigen Auflösung ist aber nicht zweifelsfrei belegbar.528

3.2.3. Die Finanzierung der Rätebewegung

  • 529 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 66.
  • 530 Vgl. ebd., Dok. 67.
  • 531 Vgl. ebd., Dok. 68.

229Die Kosten der badischen Räteorganisationen führten – wie andernorts im Deutschen Reich auch – vielfach zu Konflikten und Anfeindungen gegen die Rätebewegung insgesamt. Die Räte ihrerseits hatten bereits bei der Konstituierung der Vorläufigen Volksregierung im Herbst 1918 unmissverständlich zu erkennen gegeben, dass die anfallenden Kosten durch die öffentliche Hand zu tragen seien. Die Räte verstanden sich gleichwohl als elementarer Teil der neuen öffentlichen Ordnung, für die sie auch bereit waren, diese notfalls mit Waffengewalt zu verteidigen. Bereits am 15. November 1918 wurde hierfür eine Übereinkunft zwischen dem Ministerium für militärische Angelegenheiten und dem Landesausschuss der Arbeiter- und Soldatenräte Badens vereinbart, welche vorsah, dass alle Mitglieder der Räte, welche »eine wirkliche Dienststelle versahen«, mit 10 Mark pro Tag entlohnt werden sollten.529 Diese Kosten gingen tatsächlich nicht unmittelbar zu Lasten der Staatskasse, sondern wurden im Einvernehmen mit den Bezirksämtern von den jeweiligen Gemeinde-oder Stadtkassen im Voraus bezahlt.530 Diese Regelung wurde auch von den folgenden Richtlinien der Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens vom 30. November 1918 übernommen und weiter ausgeführt.531 Die Regelung sah auch die Einbeziehung von Hilfskräften vor, die keinen genau definierten Arbeitsbereich hatten und vielfach nur kurzfristig zu kleineren Hilfsarbeiten herangezogen wurden. Die Bezirksämter wiesen die Gemeinden darüber hinaus an, die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten zwischen den größeren Städten und den Gemeinden in ländlichen Regionen mit Vergütungen oder Zuschüssen aus der Gemeindekasse auszugleichen.

  • 532 Vgl. den Erlass „Abfindung der Arbeiter- und Soldatenräte“ vom 30. November 1918, in: Armee-Verord (...)
  • 533 Vgl. ebd.

230Interessanterweise wurden die Soldatenräte auch in Baden mit dieser Kostenregelung, welche in den Richtlinien vom 30. November 1918 enthalten waren, nicht mehr ausdrücklich eingeschlossen. Der Grund lag hierfür in der Verbreiterung des Tätigkeitsfeldes der Soldatenräte insgesamt. Die Mitglieder der Soldatenräte wurden bereits unmittelbar mit dem Umbruch Mitte November 1918 sowohl in rein militärischen Dienststellen als auch bei zivilen Stellen eingesetzt und mussten dementsprechend getrennt entlohnt werden. Die militärischen Dienststellen umfassten hier beispielsweise die Soldatenräte in den Garnisonsstätten wie Rastatt oder Ettlingen oder die Dienststellen beim Generalkommando des XIV. Armeekorps. Demgegenüber konnten die zivilen Dienststellen der Soldatenräte etwa die Bewachung von städtischen Nahrungsmitteldepots, Bahnhöfen oder Kommunikationseinrichtungen umfassen. Vielfach wurden Soldaten aber auch zur Bewachung von privaten Unternehmen wie etwa in der Rüstungsindustrie herangezogen. Um dieser getrennten Abrechung der Lohnkosten der Soldatenräte schnellmöglich gerecht zu werden, verfügte das preußische Kriegsministerium ebenfalls am 30. November 1918 einen Erlass, der die Entlohnung der Soldaten, die eine rein militärische Dienststelle bekleideten, aus der Kasse des Ministeriums vorsah. Neben dem üblichen Soldatensold erhielten die Soldaten am Tag zusätzlich 5 Mark als einfache Zulage und weitere 5 Mark in Form einer Aufwandsentschädigung.532 Obwohl dieser Erlass direkt in den Bereich des badischen Ministeriums für militärische Angelegenheiten eingriff und die vorangegangene Vereinbarung des Ministeriums mit dem Landesausschuss der Arbeiter- und Soldatenräte obsolet machte, erging sowohl vom Ministerium selbst als auch vom Landesausschuss kein Widerspruch gegen diesen Erlass aus Berlin. Interessant an diesem Erlass des preußischen Kriegsministeriums war auch die erweiternde Formulierung der »Abfindung der Arbeiter- und Soldatenräte«, welche offenbar auch die Arbeiter in den Räten einzuschließen versuchte. Die bereits zitierte Regelung des badischen Innenministeriums vom 31. Dezember 1918 sollte eine einheitliche Regelung des Zahlungsverkehrs mit allen badischen Räten herstellen. Neben den Fahrtkosten zu überregionalen Veranstaltungen wie etwa den Landesversammlungen sollten damit auch die Kosten für Anschaffungen jeglicher Art geregelt werden. Wenn diese Anschaffungen von den Bezirksämtern als »angemessen anerkannt« wurden, so sollten diese Kosten von der Staatskasse getragen werden.533 Demgegenüber sollte bei einer Uneinigkeit über eine Anschaffung ein Verwaltungsgericht nach einer Anhörung beider Parteien eine Entscheidung herbeiführen. Die Landeszentrale gab sich mit dieser Regelung offenbar ohne größere Einwände zufrieden.

  • 534 Vgl. ebd., Dok. 78.
  • 535 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 8. und 9. Januar 1919, in: Landesarch (...)
  • 536 Vgl. Susanne Miller (Bearb.), Die Regierung der Volksbeauftragten 1918/19 (Quellen zur Geschichte (...)
  • 537 Zur Entstehung und Diskussion der Verordnung über das Finanzgebaren der Arbeiter- und Soldatenräte (...)

231Erstaunlicherweise sah sich die Vorläufige Volksregierung noch am 11. Januar 1919 gezwungen, separate Regelungen des Zahlungsverkehrs für die Soldatenräte im Land in Form einer Verordnung zu erlassen. Diese besagte, dass jedes Mitglied eines badischen Soldatenrates neben seinem Sold 5 Mark zusätzlich am Tag erhalten sollte.534 Die Verordnung für die Soldatenräte des XIV. Armeekorps stand somit im Widerspruch zur Regelung des preußischen Kriegsministeriums vom 30. November 1918. Die Regierung unternahm diesen Versuch einer eigenständigen Übereinkunft mit den Soldatenräten vor allem aus zwei Gründen: Einerseits befand sich das deutsche Heer insgesamt bereits gemäß den Bestimmungen des Waffenstillstandes in einer fortgeschrittenen Phase der Demobilisierung und der Auflösung. Für die badischen Einheiten bestand somit die Notwendigkeit für eine „badische“ Lösung des Finanzierungsproblems. Andererseits fürchtete die badische Regierung vor dem Hintergrund des Wahlergebnisses im eigenen Land und der sich abzeichnenden Radikalisierung der Rätebewegung auf Reichsebene eine steigende Gewaltbereitschaft und die Gefahr eines möglichen Putschversuches der badischen Räte. Dieser Gefahr versuchte die Regierung auch mit finanziellen Zugeständnissen zu begegnen.535 Allerdings muss erwähnt werden, dass auch diese Vereinbarung durch eine reichsweite Maßnahme des Rates der Volksbeauftragten in Berlin wiederum in Frage gestellt wurde. Am 13. Januar 1918, also nur zwei Tage nach der badischen Regierung, erließ der Rat der Volksbeauftragten unter dem Vorsitz von Friedrich Ebert536 eine Verordnung, mit deren Hilfe das gesamte Finanzgebaren der Arbeiter- und Soldatenräte reichseinheitlich geregelt werden sollte. Den Räten wurde bis Ende Januar 1919 Zeit eingeräumt, ihre Rechnungen für das Jahr 1918 bei den zuständigen Dienststellen einzureichen. Die Rechnungen sollten dann allesamt von Verwaltungsgerichten auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Hierfür ergingen in Baden am 21. Februar 1919 vom Innenministerium entsprechende Ausführungsbestimmungen.537

232Insgesamt betrachtet ergab sich aus all diesen Bestimmungen ein Lohnniveau, das für die Mitglieder der Arbeiter- und Soldatenräte nicht außerordentlich hoch war. Ohnehin entfielen die meisten Kosten der Räte auf das Personal und deren Unterhaltung und Ausstattung. Demgegenüber muss erwähnt werden, dass die staatlichen Kontrollstellen, wie in letzter Instanz die Verwaltungsgerichte, ihrer Aufgabe der genauen Prüfung des Rechungsverkehrs der Räte sehr genau nachkamen. So sind für Baden keine nennenswerten Fälle überliefert, bei denen es zu größeren Auseinandersetzungen über die Richtigkeit von Abrechungen zwischen den Räten einerseits und der Regierung oder den Dienststellen andererseits gekommen war. Weiter bleibt zu berücksichtigen, dass die Räte in der unmittelbaren Umbruchphase des November 1918 weitaus mehr Verantwortung gerade im kommunalen Bereich in Versorgungs-oder Wohnungsfragen übernahmen, als ihnen von staatlicher Seite zuerkannt wurde. Gerade in Baden war das Personal der Räte auch zahlenmäßig sehr stark mit staatlich-kommunalen Aufgaben betraut worden, die von den eigentlichen Behörden nicht mehr geleistet werden konnten. Überdies fanden in den Räten – sowohl in den Arbeiter-wie in den Soldatenräten – auch sehr viele ehrenamtliche Mitglieder Aufnahme. Deren Bezifferung war vor allem in den kleineren Gemeinden bzw. in ländlichen Regionen außerordentlich hoch, auch wenn sich hierüber keine genauen Zahlen mehr nachvollziehen lassen.

  • 538 Vgl. die Vollversammlung des Volksrates Karlsruhe vom 4. Dezember 1918, in: Brandt; Rürup, Arbeite (...)
  • 539 Vgl. Stadtarchiv Ettlingen 1 | AB Nr. 4814.
  • 540 Vgl. Cornelia Rauh-Kühne, Sozialdemokratische Räte als Ordnungshüter, Kriegsnot, Revolution und De (...)
  • 541 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 11. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK (...)

233Um die Aufwendungen der Arbeiter- und Soldatenräte genauer einordnen zu können, hilft die Betrachtung einzelner Räteorgane und deren Zahlungsangaben. Beispielsweise ist aus Karlsruhe überliefert, dass hier »etwas über 30.000 Mark« bis Anfang Dezember 1918 für den örtlichen Arbeiter- und Soldatenrat ausgegeben wurden. Hierbei entfiel aber der weitaus größere Anteil von rund 27.000 Mark auf den Soldatenrat, der dieses Geld wiederum nahezu ausschließlich für seine Tätigkeiten zur Rückführung und Demobilisierung des Heeres aufwendete. Das restliche Geld von rund 4.500 Mark entfiel auf den Arbeiterrat; kleinere und nicht näher bestimmte Beträge wurden für Einrichtungsgegenstände und Büromaterialien ausgegeben.538 Eine Gesamtzahl ist aus Ettlingen vom örtlichen Volksrat überliefert. Hier machte das Bezirksamt für den Zeitraum vom 13. November 1918 bis zum 1. März 1919 gegenüber der Staatskasse 9.686,98 Mark geltend.539 Allerdings muss angemerkt werden, dass der Volksrat Ettlingen im April 1919 nur noch aus drei Mitgliedern bestand, von denen zwei vollständig entlohnt wurden.540 Der Soldatenrat Ettlingen wurde bereits seit Ende Januar 1919 von der ortsansässigen Unteroffiziersschule finanziert. Wie ein Beispiel vom 11. Dezember 1918 zeigt, forcierte die Vorläufige Volksregierung allerdings auch die korrekte Abrechnung mit den Räten. Der Minister für militärische Angelegenheiten berichtete in der Sitzung des Gesamtministeriums von der Forderung des Soldatenrates Freiburg, der nach dem Bezug von 30.000 Mark weitere 30.000 Mark als Entlohnung aus der Staatskasse forderte. Die Minister lehnten die Forderung einhellig mit der Begründung einer fehlenden Abrechnung ab. Weiter drohten die Minister dem Soldatenrat mit Strafverfolgung, wenn sich der Rat tatsächlich, wie angekündigt, das Geld »anderweitig« beschaffen sollte. Insbesondere Justizminister Ludwig Marum setzte sich für ein energisches Auftreten der Regierung ein.541

  • 542 Für einige wenige Beispiele vgl. Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit (...)
  • 543 Vgl. bspw. für Württemberg Eberhard Kolb; Klaus Schönhoven (Bearb.), Regionale und lokale Räteorga (...)

234Diese Beispiele verdeutlichen, dass die Räte insgesamt doch recht wirtschaftlich bzw. sparsam und keineswegs verschwenderisch gearbeitet haben. Ohne Zweifel wird es aber allgemein und auch bei den hier angeführten Beispielen stellenweise zu kleineren Unregelmäßigkeiten gekommen sein, die aber insgesamt nicht weiter auffällig waren.542 Trotz der überwiegend zuverlässigen Abrechnungspraxis der Räte sahen sich diese aber immer wieder dem Vorwurf der Verschwendung von öffentlichen Geldern ausgesetzt. Diese Polemik nahm insbesondere im Vorfeld der Wahlen zur badischen Nationalversammlung am 5. Januar 1919 stark zu. Insgesamt betrachtet kam es aber in der Zeit des Bestehens der Räte in Baden zu keinen langfristigen Kampagnen gegen die Finanzierung der Räte. Gemessen an dem Umstand, dass die Räte sich spontan gebildet und zunächst keinen genau definierten Tätigkeitsbereich zugestanden bekommen hatten, muss ihr Finanzgebaren – auch im Vergleich mit anderen Bundesstaaten543 – für den gesamten Zeitraum ihres Bestehens als geradezu erstaunlich korrekt eingeordnet werden.

3.2.4. In der politischen Auseinandersetzung

  • 544 Für eine Übersicht über die Pressekampagnen der bürgerlich-konservativen Presse gegen die Rätebewe (...)
  • 545 Vgl. Schofer, Mit der alten Fahne in die neue Zeit, S. 109f.
  • 546 Vgl. den Artikel „Die Preßfreiheit“, in: Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte (...)
  • 547 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 71 und 72.
  • 548 Vgl. den Artikel „Der Kampf gegen die Arbeiterräte“, in: Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauer (...)

235Wie bereits angedeutet war das Finanzgebaren der badischen Räte – wie auch bei den Räten in anderen Reichsteilen – eines der Hauptangriffsziele besonders im Vorfeld der Wahlen zur badischen Nationalversammlung. Die zu diesem Zweck initiierten Kampagnen544 der bürgerlich-konservativen Presse hatten vor allem die Diskreditierung der Rätebewegung zum Ziel. Die Räte ihrerseits reagierten mit einer Gegenagitation, die mehrheitlich auf eine antipreußische Stimmung in der Bevölkerung abzielte.545 Diese Gegenmaßnahmen hatten aber nur geringen Erfolg, da die Räte nur über wenige kleine Zeitungen und Mitteilungsblätter verfügten, die keineswegs mit den großen Parteizeitungen vergleichbar waren. Dieser Umstand einer gewissen Machtlosigkeit gegenüber der geballten Meinungspräsenz der etablierten Parteien hatte stellenweise auch Rufe von Seiten einzelner Rätemitglieder nach einer Einschränkung oder gar einer Zensur der Presse zur Folge. Diese oftmals verzweifelten Versuche einer Begrenzung der Pressekampagnen wurden aber ebenso von der Regierung wie von den übergeordneten Räteinstitutionen vehement abgelehnt.546 Hinzu kam, dass einzelne Mitglieder der Räte in den vorwiegend vom Zentrum beeinflussten Regionen oftmals nur unter größten Schwierigkeiten ihre Arbeiten verrichten konnten, obwohl gerade die Beteiligung der Räte in den kommunalen Verwaltungsstrukturen in einer Verordnung vom 18. Dezember 1918 geregelt wurde.547 In einigen vom Zentrum beherrschten Gemeinden versuchte die Partei gar, eigene Parteimitglieder statt der Rätemitglieder in die Gemeinde- und Kommunalräte zu entsenden, was auf den heftigen Protest der Räte stieß.548

  • 549 Vgl. die Protokolle der Vorstandssitzungen vom 6. bzw. 14. Dezember 1918 des Arbeiter- und Soldate (...)
  • 550 In ähnlicher Weise äußerten sich auch andere Kabinettsmitglieder. Vgl. die Protokolle der Sitzunge (...)
  • 551 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 2.
  • 552 Vgl. das Protokoll der Vorstandssitzung vom 28. Dezember 1918 des Arbeiter- und Soldatenrates Karl (...)

236Die Pressekampagne und der Widerstand in der Verwaltung besonders im November 1918 blieben nicht ohne Folgen für die Räte. Durch die Diskreditierungen und das versuchte Fernhalten aus öffentlichen Ämtern wurde der Wille zur Behauptung der eigenen Position der Rätebewegung noch weiter gestärkt. Allerdings gingen die Räte hierzu ab Mitte Dezember 1918 spürbar auf Distanz nicht nur zur Vorläufigen Volksregierung, sondern auch zur Landeszentrale der badischen Arbeiter-, Soldanten- und Volksräte. Die Räte nahmen zu diesem Zeitpunkt an, dass sich die Landeszentrale allmählich immer mehr in den Dienst der Regierung stellte und Forderungen und Maßnahmen der Räte ignorierte oder gar sabotierte.549 Einen ersten Höhepunkt erreichte die verbale Konfrontation der Räte mit der Vorläufigen Volksregierung Ende November 1918, als zwei Aussagen von Emil Maier, Mitglied im Engeren Ausschuss der Landeszentrale, und dem Unterrichtsminister Fritz Stockinger publik gemacht wurden. Emil Maier äußerte sich bei seiner Teilnahme an der Kabinettssitzung des Gesamtministeriums am 27. November 1918 über die Räte wie folgt: »Man müsse die Räte schulen […]. Eigentlich sei es allerdings schade um die Arbeit, […] denn die Arbeiter- und Soldatenräte beständen wahrscheinlich nicht länger als bis eine Verfassung geschaffen sei und die Parteien wieder Stellung zu der Regierung genommen hätten. Die Schulung sei deswegen notwendig, weil die meisten Soldatenräte gar nicht wüßten, was sie wollten […]«. Fritz Stockinger ließ sich nur einen Tag später an gleicher Stelle zu der beiläufigen Bemerkung hinreißen, dass die Erziehung der Rätemitglieder »zu keinem Zweck führe« und man die Rätemitglieder daher »einfach eliminieren müsse«.550 Für diese Äußerungen und die zunehmend restriktivere Haltung der Regierung gegenüber den Räten mussten sich einige Minister am 27. Dezember 1918 auf der zweiten Landesversammlung der Arbeiter-, Bauern-, Volks- und Soldantenräte in Durlach verantworten.551 Nach dem Bericht des Arbeiter- und Soldatenrates (Volksrates) Karlsruhe kam es hierbei zu hitzigen Debatten und massiver Kritik an der Regierung und der Landeszentrale. Emil Weser, ein Vertreter des Landesausschusses der Soldatenräte beim Ministerium für militärische Angelegenheiten, meinte diesbezüglich: »Ich habe noch nie die Minister so unsicher sprechen hören wie gerade gestern, sie bettelten förmlich um ihre Posten!«552

  • 553 Vgl. diesbezüglich die Aussagen verschiedener Rätemitglieder auf den Landesversammlungen vom 27. D (...)
  • 554 Vgl. Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 3 (17. Dezember 1918).
  • 555 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 4.

237Die Hauptkritikpunkte an der Regierung waren für die Räte der immer noch vorhandene Wucher und die Korruption, die nach Meinung der Räte von der Regierung nicht energisch genug bekämpft wurden. Überhaupt mehrten sich Stimmen innerhalb der Räte, dass die Regierung vielmehr zusammen mit der Staatsanwaltschaft die Kriegsgewinnler unterstützen würde, anstatt diese zu verfolgen.553 Ein weiterer Kritikpunkt der Räte betraf die angeblich anhaltende Zusammenarbeit der Bürokratie mit der besitzenden Klasse, was letztendlich nur der Ausdruck eines nicht eingedämmten reaktionären Geistes des »eingefleischten Bürokratismus« sei – trotz des Umbruchs.554 Dementsprechend wurde beispielsweise ein Antrag des Volksrates Karlsruhe auf vorzeitige Pensionierung wenigstens der höchsten Beamten auf der vierten Landesversammlung der Arbeiter-, Bauern-, Volks- und Soldantenräte am 1. März 1919 in Durlach einstimmig angenommen.555

  • 556 Vgl. die Diskussionen und Anträge auf der zweiten Landesversammlung, in: Ebd., Dok. 2.
  • 557 Vgl. insbesondere die Diskussionen auf der dritten und vierten Landesversammlung, in: Brandt; Rüru (...)

238Die Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung am 5. Januar 1919 wurden indes nahezu von allen Räten bzw. deren Mitgliedern unterstützt. Lediglich einige wenige Rätemitglieder – die vorwiegend auch Mitglied in der USPD waren – kritisierten hierbei weniger die frühe Ansetzung der Wahl als vielmehr den Weg des Parlamentarismus selbst. Insbesondere die organisierten Soldatenräte argumentierten hier mit dem Vorrang der Reichseinheit bzw. den Entscheidungen der deutschen Nationalversammlung.556 Auch in der Frage der politischen Ausrichtung der badischen Regierung gab es vereinzelte Stimmen von Seiten der Räteorgane, die die Beteiligung der bürgerlichen Parteien an der neuen Regierung für einen grundlegenden Fehler der sozialdemokratischen Parteien hielten. Ihrer Meinung nach hatten SPD und USPD im entscheidenden Moment des Umbruchs nicht hart genug gegenüber den bürgerlichen Kräften in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Verwaltung durchgegriffen. Interessanterweise bezogen nicht wenige Rätemitglieder in diese Kritik an den Sozialdemokraten auch die Räteinstitutionen mit ein.557 Diese Haltung der Räte gegenüber der Sozialdemokratie und den bürgerlichen Parteien spiegelte sich auch im verbissen geführten Wahlkampf wider.

  • 558 Vgl. Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28117.
  • 559 Für den genauen Wortlaut der Erklärung vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in B (...)
  • 560 Für den Text der Erklärung der drei Fraktionen vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksr (...)
  • 561 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 3.

239In diesem Zusammenhang muss nochmals auf das Rücktrittsschreiben der beiden USPD-Minister vom 7. Januar 1919 hingewiesen werden. Die beiden Minister Brümmer und Schwarz traten zurück, da es »bei der Zusammensetzung der Nationalversammlung« nicht möglich sei, »dass die Errungenschaften der Revolution gewahrt und weiter ausgebaut werden«.558 Erstaunlicherweise sahen die badischen Räte in dem Wahlergebnis eine gegenteilige Herausforderung. Auf einer gemeinsamen Sitzung des Landesausschusses und der Landeszentrale am 6. Januar 1919 wurde eine Vorlage beraten, welche auf der folgenden dritten Landesversammlung am 10. Januar 1919 beschlossen werden sollte. Nach dem Willen dieser beiden Institutionen sollten die badischen Räte, welche zunächst als kurzfristig existierende Organisationen des Umbruchs verstanden wurden, über die Wahl hinaus bis weit in das Jahr 1919 weiter bestehen, »bis die Erfolge der Revolution […] verbürgt sind«.559 Die Räte strebten mit dieser Erklärung somit einen Wechsel ihrer Legitimation an. Gerade vor dem Hintergrund des schlechten Wahlergebnisses der USPD, einer bürgerlichen Mehrheit im Parlament und dem verstärkten Vorgehen der Regierung gegenüber den Räten und ihren Einrichtungen nutzten die Räteinstitutionen das Wahlergebnis zur Aufrechterhaltung ihrer politischen Partizipation. Auch wenn der Krieg beendet, ein Umbruch vollzogen und erstmals freie und gleiche Wahlen abgehalten wurden, so mussten die Räte doch verhindern, dass sie von den politischen Parteien immer weiter ins Abseits gedrängt wurden. Dies formulierten die Räte auch in konkreten Forderungen, die sie mit dem Wahlausgang verbanden. So ging es den Räten beispielsweise um die Sicherung der Republik und einer Verfassung, um Wahlen auf der Gemeinde- und Bezirksebene, um die Herstellung eines allgemeinen Achtstundentages oder um die Aufstellung eines demokratischen Volksheeres. Interessanterweise signalisierte die Regierung bereits im unmittelbaren Vorfeld der Landesversammlung ihre grundsätzliche Zustimmung zu diesen Forderungen. Zwar erklärten nur die sozialdemokratischen Minister ihre vollständige Übereinstimmung mit der Vorlage an die Landesversammlung und dem Forderungskatalog, aber auch die anderen Parteien zeigten sich hiermit – mit einigen wenigen Abänderungen – einverstanden.560 Nach der Wahl erkannte die Regierung, dass sich die Räte auf der Landesversammlung in eine radikalere Richtung bewegen würden, wenn sie selbst an dieser Stelle nicht zu gewissen Zugeständnissen bereit war. Die Landesversammlung folgte dementsprechend der Vorlage der Leitungsgremien.561

  • 562 Vgl. Haumann; Schadek, Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau, Bd. 3, S. 265.
  • 563 Zit. nach Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 127. Vgl. (...)
  • 564 Vgl. ebd., Dok. 4.

240In ähnlicher Weise wie bei den Wahlen zur badischen Nationalversammlung zeigte sich auch bei der Ausarbeitung einer neuen Verfassung der schwindende Einfluss der Räte. Wie bereits angedeutet hatten die badischen Räteinstitutionen – auf Initiative des Soldatenrates Freiburg – einen eigenen Verfassungsentwurf erarbeitet und diesen der für die Ausarbeitung eingesetzten Verfassungskommission um Eduard Dietz und Karl Glockner Ende Januar 1919 überreicht. Bei den Beratungen der 21-köpfigen Verfassungskommission spielte dieser Entwurf allerdings nur eine untergeordnete Rolle. Der Entwurf fand aber nicht nur bei der Kommission, sondern auch bei den politischen Parteien kein spürbares Interesse. Die Sozialdemokraten distanzierten sich frühzeitig von diesem Entwurf der Räte mit dem Hinweis auf ihr langjähriges Eintreten für ein parlamentarisches System mit nur einer Kammer, was die Räte nicht anstrebten. Weiter kritisierten die Sozialdemokraten vor allem die ungenaue Trennung von legislativen und exekutiven Rechten der Räte in deren Entwurf. Tatsächlich bildeten diese unpräzisen Formulierungen im Entwurf der badischen Räte den Hauptkritikpunkt sowohl der politischen Parteien wie auch der Verfassungskommission. Nach ihrem Verfassungsentwurf forcierten die Räte neben dem eigentlichen Parlament ein so genanntes Rätehaus, das in gleicher Weise Gesetze beschließen oder aufheben konnte wie der vom Volk gewählte Landtag. Weiter sollten in einem stufenförmigen Rätesystem bis hinunter auf die kommunale Ebene neben den eigentlichen Verwaltungsstrukturen auch gewählte Räte installiert werden, welche in gleichberechtigter Weise exekutive Funktionen wahrnehmen konnten.562 Entsprechend diesen Vorstellungen der Rätebewegung sahen sich die Parteien und insbesondere die Verfassungskommission einer strikt ablehnenden Haltung der Verwaltung und der Bürokratie ausgesetzt, welche unter keinen Umständen auch nur einzelne Aspekte dieses Entwurfes zulassen wollten. Im Gegensatz dazu akzeptierte zumindest ein Großteil der nordbadischen Räte im Verlauf der Beratungen die ausgearbeitete Verfassung trotz vermeintlicher struktureller Fehler und Mängel. Für die Räte war diese Verfassung ein »brauchbares Instrument […] zur Verwirklichung der im Erfurter Programm aufgestellten Ziele des Sozialismus«563. Trotz dieser Einsicht in die gegebenen Verhältnisse regte sich auf der vierten Landesversammlung der Arbeiter-, Bauern-, Volksund Soldatenräte Badens am 1. März 1919 Widerstand gegen die Verfassung. Jedoch konnte sich eine kleine Gruppe von Delegierten mit der Forderung nach einer neuerlichen Landesversammlung nicht durchsetzen, die sich ausschließlich mit dem Verfassungsentwurf auseinandersetzen sollte.564

  • 565 Vgl. die Konferenz der Arbeiter-, Bauern- und Volksräte des Kommissariatsbezirks Mannheim vom 25. (...)

241Die neue Verfassung, welche von der badischen Nationalversammlung am 25. März 1919 angenommen und in einer Volksabstimmung vom badischen Volk am 13. April 1919 gebilligt wurde, enthielt somit letztendlich keinerlei nennenswerte Akzente der Rätebewegung. Wie bereits angedeutet, war diese Verfassung vielmehr ein Kompromiss der politischen Kräfteverhältnisse, welche sich im Wahlergebnis widergespiegelt hatten. Der frühere Minister Adolf Schwarz kommentierte die Annahme des Verfassungsentwurfes folgendermaßen: »Ohne die Revolution wäre der Verfassungsentwurf ein ungeheurer Fortschritt, nach der Revolution bedeutet er Rückschritt, er zeigt, wie weit die Macht des Kapitalismus schon wieder gewachsen ist.«565 Auch wenn der Entwurf einer Verfassung den Räten in letzter Konsequenz nur als ein Druck- und Propagandamittel diente, so war allein die Tatsache einer eigenständigen Verfassungsdiskussion innerhalb der badischen Rätebewegung – unabhängig von ihrem tatsächlichen Ausmaß und ihrer Tiefe – ein bemerkenswerter Umstand und einzigartig gegenüber anderen Einzelstaaten im Deutschen Reich.

242Zusammenfassend muss für die Entwicklung der Rätebewegung in Baden festgehalten werden, dass die Räte insgesamt nicht von der Betrachtung der revolutionären Umstände des Herbstes 1918 abzukoppeln sind. Die Arbeiterund Soldatenräte waren in Baden – wie auch im Reich – an allen wesentlichen Protestveranstaltungen beteiligt, welche in letzter Konsequenz die überkommenen Machtstrukturen kollabieren ließen. Aus dieser Beteiligung leiteten die Räte eine zwangläufige Beteiligung an der Macht ab, welche ihnen allerdings insbesondere von der Sozialdemokratie nur bedingt zugestanden wurde. In Baden konnten die Räteorgane im November 1918 weder personell noch organisatorisch die volle Bandbreite der neuen Aufgaben und Verantwortlichkeiten sowohl auf kommunaler wie auf Landesebene wahrnehmen. Auch hinderten die inneren Organisationsstrukturen mit zwei Institutionen wie der Landeszentrale und dem Landesausschuss die Räte an einer effektiven Wahrnehmung ihrer neuen Aufgaben. Des Weiteren zwang der rasche Machtverlust spätestens seit dem Jahreswechsel 1918/19 zu einer breiten sozialen Öffnung. Die Folge hieraus war eine schrittweise Zerfaserung der eigentlichen Zielvorstellungen, welche mit vielen neuen Rätemitgliedern nicht mehr umsetzbar waren. Der Versuch, mit Hilfe der Volkswehr gerade im militärischen Bereich Einfluss auf die Regierung zu nehmen, scheiterte am mangelnden Einfluss der Soldatenräte auf die Einheiten der Volkswehr. Ebenso vermochten es die Arbeiterräte mit zunehmender Dauer nicht mehr, direkten Einfluss auf die Arbeiterschaft etwa in den großen industriellen Betrieben in Mannheim oder Karlsruhe auszuüben.

243Demgegenüber muss festgehalten werden, dass gerade in Baden die Soldatenräte bei der Rückführung des Westheeres außergewöhnliche logistische Leistungen vollbracht haben. Im Angesicht eines desillusionierten Soldatenheeres haben die Mitglieder der Soldatenräte oftmals Gewaltausbrüche verhindert, Ruhe und Ordnung wieder hergestellt und den reibungslosen Rückzug der Soldaten organisiert. Darüber hinaus formulierten die Räte in Baden einen Verfassungsentwurf, welcher in Form und Umfang einzigartig unter den verschiedenen Rätebewegungen in der jungen deutschen Republik war. Dieser Versuch einer eigenständigen Verfassungsdiskussion im Winter 1918 muss insofern hervorgehoben werden, da dieser bereits unter den Umständen einer sich abzeichnenden Auflösung der Rätebewegung unternommen wurde. Im Umkehrschluss muss daher aber der Verfassungsentwurf der badischen Rätebewegung auch als ein Versuch der Selbstbehauptung der Räte verstanden werden.

4. Der Handlungsspielraum der Regierung Geiß

244Der Umbruch des November 1918 stellte die badische Vorläufige Volksregierung vor weitreichende Herausforderungen. Einerseits sah sich die Regierung der Bewältigung eines schrecklichen Weltkrieges ausgesetzt, der wegen der Nähe Badens zur französischen Front mit heimkehrenden Soldaten und Flüchtlingen aus dem ehemaligen Reichsland Elsass-Lothringen direkte Auswirkungen auf das Land am Rhein hatte. Eben jene neue Grenze zum ehemaligen Kriegsgegner Frankreich stand aber auch für die Konsequenzen des Krieges selbst. Der Waffenstillstand und in der Folge der Friedensvertrag von Versailles hatten insbesondere für Baden unabsehbare Konsequenzen in politischer, wirtschaftlicher und auch gesellschaftlicher Hinsicht. Auch von Baden waren die umfangreichen Reparationsleistungen, zu denen die junge deutsche Republik in Versailles verpflichtet wurde, zu leisten. Dem gegenüber zögerten die französischen Truppen nicht, Reparationen auch mit Waffengewalt einzutreiben, was die Gefahr einer dauerhaften Besetzung Badens weiter erhöhte und entsprechende Ängste in der Bevölkerung schürte. Mit dem Ende des Krieges kämpfte auch Baden mit den Folgen einer auf die Versorgung des Militärs ausgerichteten Wirtschaft, welche nicht in der Lage war, die Grundbedürfnisse der Bevölkerung zu befriedigen. Insbesondere in den Städten griffen wachsende Verelendung, Hunger und Krankheiten um sich, die den Nährboden für radikale Gruppierungen und Parteien bereiteten, welche die badische Republik herausforderten und dabei auch nicht vor der Anwendung von Gewalt zurückschreckten. Gleichfalls galt es, ein Heer an ehemaligen Soldaten wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Gerade aber in der unmittelbaren Zeit nach ihrer Rückkehr erlebten viele ehemalige Soldaten den Zusammenbruch ihrer gewohnten Umwelt mit dem Verlust des Arbeitsplatzes und einer mangelnden Würdigung ihrer Leistungen im Felde.

245Bei der Bewältigung dieser Probleme sah sich die Vorläufige Volksregierung einer Rätebewegung gegenüber, welche zwar seit dem November 1918 schrittweise eingedämmt werden konnte, aber noch nicht völlig entmachtet war. Die Rätemitglieder ihrerseits reagierten auf die zunehmende Spaltung der Arbeiterbewegung mit einer allmählichen Radikalisierung, welche auch im Kontext der Geschehnisse des Frühjahrs 1919 stand. Gleichzeitig zwang diese drohende Spaltung die Räte zu einer sozialen Öffnung, was kurzfristig zu einer breiteren gesellschaftlichen Basis der Rätebewegung insgesamt führte. Trotz oder gerade wegen dieser zunehmenden Schwierigkeiten beanspruchte die badische Rätebewegung eine Machtfülle, die ihr die Regierung nicht zugestehen konnte. Sichtbarer Ausdruck dieses Anspruches war die Diskussion um eine Verfassung oder die Aufstellung von Volkswehren als Machtfaktor gegenüber dem Militär.

246Ein nicht zu unterschätzender Aspekt der Umbruchsphase des November 1918 war auch der Gegensatz zwischen dem sozialdemokratisch geführten Rat der Volksbeauftragten in Berlin und der badischen Regierung. Der Rat der Volksbeauftragten um Friedrich Ebert versuchte als provisorische Reichsregierung mit Anordnungen und Gesetzesinitiativen die Rechte und damit auch die Handlungsspielräume der Einzelstaaten einzuschränken. Die badische Regierung sah hier ihre Kompetenzen bei der Bewältigung der Probleme im Land gefährdet und musste sich so dieser Eingriffe erwehren. Unter dem Gesichtspunkt dieser inneren wie äußeren Rahmenbedingungen muss somit hinterfragt werden, welche Maßnahmen die badische Regierung und die badische Rätebewegung zur Überwindung der skizzierten Problemkonstellationen ergriffen.

4.1. Wirtschaftliche und gesellschaftliche Herausforderungen

4.1.1. Die Umstellung von der Kriegs- auf die Friedenswirtschaft

  • 566 Vgl. Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 314ff.
  • 567 Zur Betrachtung der Folgen des Krieges für die Landwirtschaft vgl. ebd., S. 319.
  • 568 Vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12558. Hierin enthalten ist auch eine Denkschrift des Schutzverband (...)

247Die badische Wirtschaft hatte am Beginn des Ersten Weltkrieges eine lange Phase der Industrialisierung durchlaufen. Noch zur Mitte des 19. Jahrhunderts war Baden ein von agrarisch genutzten Anbauflächen geprägtes Land, in welchem sich die ersten Anzeichen einer industriellen Entwicklung erst allmählich und mit einer gewissen Verzögerung andeuteten. Einhergehend mit dieser verspäteten Industrialisierung kam es im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts auch zu einer zunehmenden Landflucht und einem Bevölkerungswachstum, wovon insbesondere die Industrieregionen wie beispielsweise die Region um Mannheim herum profitierten. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt war für Baden in diesem Zusammenhang der Wegfall der Grenze zu Frankreich mit der Annexion Elsass-Lothringens im Zuge des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71. Der Kriegsbeginn 1914 löste bei den Unternehmern im Land keine Euphorie aus. Vielmehr betrachteten die Unternehmer den Ausbruch des Krieges ähnlich wie 1870 mit Skepsis und Sorge. Die Folge eines zunehmend schwindenden Absatzmarktes war eine bisher nicht gekannte Entlassungswelle, die auch vor den hoch entwickelten Industriezweigen wie dem Maschinenbau nicht Halt machte. Diese Anzeichen korrespondierten im Herbst 1914 mit einem grundlegenden Wandel der Wirtschaft hin zu einer Kriegswirtschaft.566 Diese neue Wirtschaftsordnung hatte nunmehr mit staatlicher Billigung die Armee mit allen notwendigen Gütern und Waffen zu versorgen, welche das Heer im Kampf an der Front benötigte. Im Verlauf des Ersten Weltkrieges kam es somit zu einer bisher nicht für möglich gehaltenen Verschmelzung von staatlich-militärischen Interessen und Forderungen und einer zunehmend einseitigen wirtschaftlichen Entwicklung. Die Folgen dieser kriegswirtschaftlichen Entwicklungen waren indes mannigfaltig: Einerseits vernachlässigte die Wirtschaft zunehmend die Produktion von Grundversorgungsgütern, was eine wachsende Verelendung weiter Gesellschaftsschichten nach sich zog. Andererseits kam es im Bereich bestimmter Produktions- und Industriezweige zu einem völligen Stillstand von Forschung und Entwicklung infolge der Vereinnahmung der Wirtschaft durch staatliche und militärische Interessen. Wie bereits dargestellt hatte die Kriegswirtschaft auch verheerende Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Das Fehlen von Dünge- und Produktionsmitteln und der zunehmende Mangel an Arbeitskräften führten hier beispielsweise zu einer wachsenden Verödung ganzer Landstriche oder dem Rückgang der Viehhaltung.567 In diesem Zusammenhang sei auf die Einrichtung des so genannten Kriegsernährungsamtes am 22. Mai 1916 hingewiesen. Dieses staatlich kontrollierte Amt regulierte beispielsweise die Zuteilung von Futtermitteln oder Dünger, die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen oder deren Auslieferung.568

  • 569 Vgl. die Denkschriften verschiedener Verbände und Institutionen zur Neuregelung der deutschen Wirt (...)

248Der Umsturz im November 1918, die Abdankung des Großherzogs und der damit verbundene Wegfall der überkommenen Machtstrukturen erschwerten die Lösung all der wirtschaftlichen Probleme Badens zusätzlich. Schon während des Krieges kam es zu vielfachen Überlegungen aus den unterschiedlichsten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Richtungen, wie nach einem Waffenstillstand und einem dauerhaften Frieden die Wirtschaft wieder aufgebaut werden sollte. Interessanterweise spielte bei diesen Überlegungen neben nationalen Maßnahmen vor allem die Wiederherstellung einer internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft eine tragende Rolle. Bezeichnenderweise wurden diese Überlegungen und Entwürfe einer Nachkriegswirtschaft von vielen Verantwortlichen in der deutschen Wirtschaft bereits seit dem Jahr 1916 angestrengt.569 Bei diesen Planungen wurden aber größtenteils kein Umbruch oder gar eine revolutionäre Neuordnung der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen mit einkalkuliert. Die neue Regierung unter Führung der Sozialdemokraten sah sich somit der Herausforderung ausgesetzt, eine Kriegswirtschaft in eine Friedenswirtschaft umzuwandeln.

  • 570 Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 319.

249Der unmittelbare Übergang von der Kriegs-in eine Friedenswirtschaft im November 1918 war von einer so genannten »Demobilmachungskrise«570 geprägt. Diese Krise zeigte sich in den vielfältigsten Mangelerscheinungen etwa bei der Versorgung der Bevölkerung oder der reibungslosen Rückführung des Heeres. Die Wirtschaft insgesamt war immer noch durch die Strukturen der kriegsbedingten Zwangswirtschaft und durch eine anhaltende und teils steigende Inflation geprägt. Die festungsartige Stellung der deutschen Wirtschaft mit ihrer totalen Abschottung gegenüber dem Ausland verschärfte die Krise ebenso wie die von den Alliierten verhängte See- und Handelsblockade, welche erst im Zuge der Unterzeichnung des Versailler Friedensvertrages im Juni 1919 aufgehoben wurde. Für Baden kam in dieser Einordnung die neue Grenzstellung zu Frankreich erschwerend hinzu. Seit der Annexion des Reichslandes Elsass-Lothringen 1871 war hier eine rege Konkurrenz in vielen Bereichen zu den badischen Unternehmen entstanden. Ein Wirtschaftszweig mit einer besonderen Konkurrenzsituation war beispielsweise die Textilindustrie. Im Gegenzug brachen nach dem November 1918 mit der französischen Wiedereingliederung Elsass-Lothringens für die badische Wirtschaft auch wichtige Absatzmärkte zusammen, welche nicht rasch genug kompensiert werden konnten. Im Folgenden sollen anhand von zwei Beispielen die Problemstellungen und die versuchte Wiederbelebung der badischen Wirtschaft nachgezeichnet werden.

4.1.1.1. Die Verwertung von Heeresgütern

  • 571 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 21. November 1918 bis Ende Dezember 1 (...)
  • 572 Vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12524.

250Die Vorläufige Volksregierung stand unmittelbar mit ihrer Machtübernahme im November 1918 vor der Frage, in welchen Bereichen sie erste Impulse für eine Wiederbelebung der badischen Wirtschaft geben konnte, ohne hierbei die angespannte Situation insgesamt weiter zu verschärfen.571 Zu den ersten wichtigen Maßnahmen der Regierung zählten in diesem Zusammenhang die Verordnungen zur Verwertung der frei gewordenen Heeresgüter.572 Aufgrund der geografischen Lage bzw. der Nähe zur Westfront überquerten bereits kurz nach Abschluss des Waffenstillstandes die ersten Heereseinheiten die Grenze zu Baden. Die Soldaten führten mitunter alle größeren Waffen, Munitionsteile und die hierzu notwendigen Gerätschaften aus dem Feld mit in die Heimat. Neben den Waffen befanden sich allerdings auch andere Güter im Besitz der Armee, welche für eine Weiterverwendung bestimmt waren. Diese Liste an brauchbaren Gütern umfasste etwa Lebens- und Genussmittel aller Art wie beispielsweise Nahrung, Zigaretten, Futtermittel, Bekleidungsstücke oder auch Einrichtungsgegenstände. Eine dritte große Gruppe von verwertbaren Gütern umfasste beispielsweise Werkzeuge für Erdarbeiten, Gerätschaften für Unterstands- und Hindernisbau, Beleuchtungsmittel und alle Transportfahrzeuge.

  • 573 Vgl. die Verordnung der badischen Vorläufigen Volksregierung über die Ablieferung von Waffen vom 1 (...)
  • 574 Vgl. die Tätigkeit des Aufklärungsausschusses des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe, in: Lande (...)

251Gemäß dieser groben Einteilung erließen sowohl der Rat der Volksbeauftragten in Berlin um den Sozialdemokraten Friedrich Ebert als auch die badische Vorläufige Volksregierung verschiedene Verordnungen, um einerseits den Rücktransport, die Sichtung und Einteilung der Güter und andererseits eine bedarfsgerechte Verteilung zu gewährleisten. In der Frage nach dem Verbleib bzw. der Verwertung der zurückgeführten Waffen und den dazu gehörenden Teilen herrschte zwischen den Regierungen in Berlin und Karlsruhe weitgehende Einigkeit. Alle Waffen und sonstigen militärischen Gegenstände verblieben unabhängig von örtlichen Gegebenheiten im Besitz des Heeres und damit des Reiches.573 Gerade die badische Regierung drängte in dieser Frage auf entschiedene Weisungen aus Berlin, welche keinerlei Interpretationsspielraum zuließen und gesetzeswidrige Handlungen wie beispielsweise den An- und Verkauf von Waffen aller Art unter Strafe stellten. Die badische Regierung war sich hierbei bewusst, dass die Heerscharen von desillusionierten Soldaten im Land ein Gefahrenpotenzial darstellten und dementsprechend nicht zusätzlich mit Waffen versorgt werden durften. Nachdem die Soldatenräte vielfach ganze Heereseinheiten an der Grenze zu Frankreich in Empfang genommen hatten, wurden diese schnellstmöglich entwaffnet und zu anderen Versorgungseinrichtungen weitergeleitet.574 Allerdings muss an dieser Stelle auch konstatiert werden, dass es weder der Regierung noch den Soldatenräten gelang, sämtliche Waffen und die entsprechenden Gerätschaften einzuziehen. Nicht wenige Mitglieder der Soldatenräte und auch Angehörige des Heeres selbst nutzten die Gunst der Stunde und schafften Waffen beiseite. Viele der verschobenen Waffen verschwanden in dunklen Kanälen, wurden verkauft oder kamen bei Demonstrationen oder Putschversuchen erneut zum Einsatz.

  • 575 Zur Gründung der Einkauf südwestdeutscher Städte GmbH und deren Tätigkeit vgl. Landesarchiv GLAK 2 (...)
  • 576 Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12524.
  • 577 Vgl. den Geschäftsverteilungsplan der Einkauf südwestdeutscher Städte GmbH, in: Ebd.

252In gänzlich anderer Art agierte die badische Vorläufige Volksregierung bei der Verwertung von Lebens- und Genussmitteln. Das badische Ministerium für Ernährung entschied sich zur Vermittlung einer Übernahme möglichst vieler Lebensmittelbestände aus den Reihen des Heeres durch eine eigens hierfür geschaffene Gesellschaft mit dem Namen Einkauf südwestdeutscher Städte GmbH, welche in Mannheim ihren Geschäftssitz hatte.575 Die Bezirksämter wurden mit einem Schreiben des Ministeriums für Ernährungswesen vom 13. Dezember 1918 über diese neue Instanz folgendermaßen informiert: »Der Verkauf der in dem neutralen Streifen Badens vorhandenen militärischen Bestände an Lebens-, Genuß-, und Futtermitteln, Bekleidungsstücken, sonstigen Bedarfs-sowie Einrichtungsgegenständen aller Art ist nunmehr durch Vertrag vom 2. Dezember 1918 erfolgt und zwar unter unserer Vermittlung unmittelbar an den Einkauf südwestdeutscher Städte G. m. b. H. in Mannheim. Der Einkauf ist bei der Weiterveräußerung an unsere Weisungen und Preisbestimmungen gebunden; er darf nur den Ersatz seiner tatsächlichen Aufwendungen, aber darüber hinaus keinen Gewinn erzielen. Der Kaufpreis ist vorbehaltlich endgültiger Abrechung bezahlt, die Bestände sind übergeben.«576 Somit zog in letzter Konsequenz das badische Ernährungsministerium den An- und Verkauf, die Preispolitik und die Verteilung der Lebens- und Genussmittel an sich und delegierte die einzelnen Aufgabenbereiche über die zentrale Stelle in Mannheim.577

  • 578 Vgl. den Geschäftsverteilungsplan der Badischen Vertriebsgesellschaft mbH, in: Ebd.
  • 579 Vgl. den Geschäftsverteilungsplan der Gemeinnützigen Holzvertriebsgesellschaft mbH, in: Landesarch (...)

253In ähnlicher Weise verfuhr die badische Vorläufige Volksregierung auch bei der Verwertung von Gegenständen des täglichen Bedarfs wie Rohstoffe, Arbeitsgeräte oder Maschinen. Die zentrale Erfassung und Weitergabe erfolgte hier nicht durch das Ernährungsministerium, sondern durch das badische Ministerium für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen. Auch hier wurde eine zentrale Geschäftsstelle zur Verteilung mit dem Namen Badische Vertriebsgesellschaft mbH gegründet, welche durch die Landesgewerbeämter beaufsichtigt wurde.578 Für die Verteilung von Holz wurde wiederum eine eigenständige Geschäftsstelle unter der Benennung Gemeinnützige Holzvertriebsgesellschaft mbH installiert. Diese war aber der Badischen Vertriebsgesellschaft gleichgesetzt und wurde auch vom badischen Ministerium für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen beaufsichtigt.579

  • 580 Vgl. den vorläufigen Abschlussbericht der beiden Verwertungsgesellschaften, in: Ebd.
  • 581 Vgl. Karlsruher Zeitung 36 (11. Februar 1919); Karlsruher Zeitung 51 (28. Februar 1919).

254In einer ersten Bilanz über die Verwertung der frei gewordenen Heeresgüter kam das Ministerium für Ernährungswesen am 25. Januar 1919 zu folgenden Ergebnissen: Der Einkauf südwestdeutscher Städte hatte für die Gegenstände des täglichen Bedarfs eine Summe von 20.450.000 Mark festgesetzt und diese mit einer Anzahlung in Höhe von 5 Millionen Mark dann auch bezahlt. Der Wert der übernommenen Bestände wurde vom Ministerium aber auf rund 150 bis 200 Millionen Mark geschätzt. Die Badische Vertriebsgesellschaft hatte die Gegenstände für den gewerblichen Bedarf übernommen und als Kaufpreis die Summe von 2.220.000 Mark festgesetzt und vollständig bezahlt. Auch hier schätzte das Ministerium den Wert der übernommenen Bestände mit 15 bis 20 Millionen Mark weitaus höher ein.580 Neben den eigentlichen Geschäftsstellen der beiden Verwertungsgesellschaften, welche als Anlaufstation für Kaufinteressenten fungierten, bestellte die badische Regierung im Februar 1919 mit dem Gewerbeinspektor Karl Becker einen Bevollmächtigten zur Wahrung der eigenen Interessen beim Reichsverwertungsamt in Berlin. Darüber hinaus veranlasste die badische Regierung die Zusammenlegung der beiden größeren Gesellschaften zu einer einheitlichen Behörde, um die Verwertung des Heeresgutes besser koordinieren zu können. Das so genannte Badische Verwertungsamt beherbergte somit die Nutzbarmachung der Gegenstände des täglichen Bedarfes (Abteilung I) und der Gegenstände für den gewerblichen Bedarf (Abteilung II). Das Badische Verwertungsamt wurde nach der Zusammenlegung von den beiden Vorständen der aufgelösten Verwaltungsstellen geleitet.581 Die Gemeinnützige Holzvertriebsgesellschaft verblieb unter der direkten Aufsicht des Ministeriums für Übergangswirtschaft und Wohnungswesen.

255Insgesamt muss festgehalten werden, dass die einzelnen Gesellschaftsformen zur Verwertung der frei gewordenen Heeresgüter zunächst eine reine Notlösung darstellten, um den unkontrollierten Strom der zurückfließenden Güter und Bestände der Armee in geordnete Bahnen zu lenken. Darüber hinaus waren sowohl die Regierung als auch die Soldatenräte gezwungen, mit den Verwertungsgesellschaften die massenhafte Entwendung und Unterschlagung von Gütern zu verhindern, die für die Wiederbelebung der heimischen Wirtschaft dringend notwendig waren. Auch wenn dies in den überwiegenden Fällen nahezu reibungslos gelang, so muss auch festgehalten werden, dass beispielsweise eine beträchtliche Anzahl von Handfeuerwaffen oder Nahrungsmitteln nicht eingezogen oder nutzbar gemacht werden konnten. Gerade der Umstand der illegalen Verschiebung vieler Waffen zeigte sich noch im Februar 1919, als einige dieser Waffen von den Aufständischen bei den Mannheimer Unruhen gegen die Polizei oder andere Sicherheitskräfte eingesetzt wurden. Demgegenüber konnten die Regierung und besonders die Soldatenräte die Nahrungsmittelbestände gerade im unmittelbaren Grenzland zur Linderung der schlimmsten Nöte sowohl der Zivilbevölkerung als auch der Soldaten selbst einsetzen und somit auch Unruhen oder Gewaltausbrüche verhindern.

4.1.1.2. Der Wiederaufbau der Landwirtschaft

  • 582 Zur Problematik der Düngemittelbeschaffung vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums v (...)
  • 583 Vgl. Max Sering, Die deutsche Landwirtschaft unter volks- und weltwirtschaftlichen Gesichtspunkten (...)
  • 584 Vgl. ebd., S. 17ff.

256Im Gegensatz zu den verwertbaren Güterbeständen des Heeres gestaltete sich der Wiederaufbau der badischen Landwirtschaft sehr viel schwieriger. Wie bereits angedeutet kam es im Ersten Weltkrieg mit dem so genannten Hindenburgprogramm von 1916 zu einer Einführung einer Zwangswirtschaft mit der dezidierten Ausrichtung auf die Versorgung der Armee mit Kriegsgerät. Die Produktion von Konsumgütern oder auch der Anbau von Nahrungsmitteln trat auch unter dem Eindruck der alliierten Seeblockade schrittweise in den Hintergrund. Diese Vernachlässigung hatte für den Rest des Krieges eine dauerhafte Versorgungskrise und Mangelwirtschaft zur Folge. Der allgegenwärtige Mangel an Nahrungsmitteln im so genannten Steckrübenwinter 1916/17 führte zu einer nachhaltigen Kriegsmüdigkeit in der Bevölkerung und zu verbreiteten Streikaktionen unter der Arbeiterschaft. Für Baden muss sich die Frage stellen, warum gerade auch in einem agrarisch geprägten Land mit einer Vielzahl an wertvollen Anbauflächen die Folgen des Krieges zumindest in der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht abgemildert werden konnten. Einerseits fehlten mit zunehmender Dauer des Krieges immer mehr Arbeiter in der Landwirtschaft, was vielfach die Bestellung der Felder bzw. die Weiterverarbeitung der Erzeugnisse nahezu unmöglich machte. Andererseits war die badische Landwirtschaft – wie im gesamten Reich – auf Importe von Düngemitteln angewiesen, welche in Folge der alliierten Seeblockade bis zur Jahresmitte 1919 ausblieben.582 Diese beiden Faktoren führten zu einer Verödung von Anbauflächen und der Ausbreitung von Gras- und Weidelandschaften und damit dem Absinken der Bodenerträge. Bei den Hektarerträgen der Getreidearten wie Weizen oder Hafer kam es während des Krieges zu Ertragseinbußen von stellenweise über 20 Prozent.583 Nur die Erträge von Kartoffeln verblieben nahezu auf dem Vorkriegsstand. In ähnlicher Weise berührte die allgemeine Versorgungskrise während des Krieges auch die Viehwirtschaft. Einzig die Rinderbestände konnten aufgrund der sich ausdehnenden Gras- und Weidelandschaften einen leichten Anstieg verzeichnen. Die Bestände an Pferden wurden am schwersten beeinträchtigt, da viele Tiere für den Kriegsdienst eingezogen wurden. Ebenso wurden die Schweinebestände stark dezimiert, da diese für die Nahrungsmittelversorgung herangezogen werden mussten. Insgesamt muss festgehalten werden, dass sich die Bestände von Pferden und Schweinen in der badischen Viehwirtschaft erst wieder zur Mitte der 1920er Jahre bzw. sogar erst am Anfang der 1930er Jahre auf dem Stand vor Ausbruch des Krieges befanden.584

  • 585 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 34-37.

257Ein weiteres Phänomen, welches an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben darf, war die ausgebliebene Entschuldung der landwirtschaftlichen Betriebe mit Hilfe der kriegsbedingten Inflation. Auch nach dem Ende des Krieges gelang es weder der Regierung noch landwirtschaftlichen Verbänden oder den Bauernräten585, die Landwirte dahingehend zu ermutigen, mit dem billigen Geld der Inflationsspekulationen den im Krieg erlittenen Substanzverlust zumindest auszugleichen. Selbst der Ausgleich der Spareinlagen, welche bei den Landwirten traditionell sehr hoch war, gelang so nicht. Die Landwirtschaft zählte somit nicht zu den Nutznießern der Inflationsphase. Unter dem Druck ihrer wirtschaftlichen Lage sparten gerade Klein- und Mittelbauern in den Jahren 1918/19 verstärkt ihre ohnehin geringen finanziellen Mittel. Die schlimmen Folgen dieser stark zunehmenden Sparquote unter den Landwirten zeigten sich nochmals in der Phase der Hyperinflation im Jahre 1923, als viele Bauern ihr Erspartes verloren und vor dem finanziellen Ruin standen.

  • 586 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 15. Januar 1919, in: Landesarchiv GLAK 2 (...)
  • 587 Vgl. die Erörterungen zur Gewinnung von Brennmaterialien im Vorfeld des Winters 1918/19 in der Sit (...)
  • 588 Vgl. die letzten Diskussionen und den Beschluss des Abholzungsprogramms auf Initiative von Hermann (...)
  • 589 Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 324.
  • 590 Ebd.
  • 591 Vgl. Boelcke, Sozialgeschichte Baden-Württembergs 1800-1989, S. 323ff.

258Im Zusammenhang mit der Verwertung von Holzbeständen des Heeres im Rahmen der Gemeinnützigen Holzvertriebsgesellschaft erörterte das Gesamtministerium sehr früh die Möglichkeiten zur Abholzung einzelner Waldbestände. Neben der Verwertung zu Gunsten der Bevölkerung wurde diese Maßnahme auch infolge der Vertragsbedingungen des Versailler Friedensvertrages notwendig. Das Deutsche Reich hatte sich hier zur Ablieferung umfangreicher Holzbestände verpflichtet, die zu einem Teil auch aus den Wäldern Badens geliefert werden mussten. Darüber hinaus boten sich mit dieser groß angelegten Abholzung für die Regierung mehrere Möglichkeiten: Einerseits sollten diese Abholzungen vielen Erwerbslosen aus den größeren Städten wie Mannheim oder Karlsruhe ein kurzfristiges Einkommen sichern und somit die Arbeitsplatzsituation der Städte entlasten.586 Andererseits bot sich hier die Möglichkeit zur kostengünstigen Beschaffung von Brennholz und vorrangig von Neuland für den landwirtschaftlichen Anbau.587 Interessanterweise wurde dieses Programm zur Abholzung vom Außenminister Hermann Dietrich initiiert und zur Beschlussfassung gebracht.588 Im Kontext der beschlossenen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für die Erwerbslosen in den Städten Karlsruhe und Mannheim durch die Regierung muss allerdings auch auf die negativen Auswirkungen dieser kurzfristig angelegten Maßnahmen hingewiesen werden. Die Regierung Geiß versuchte sehr offensiv dem Problem der rasant steigenden Erwerbslosenzahl in den Städten zu begegnen. Gerade weil in den Kriegsjahren immer mehr Landarbeiter durch den Kriegsdienst ausfielen und nicht mehr ersetzt werden konnten, sah die Regierung den Arbeitskräftemangel auf dem Land als willkommene Gelegenheit an, die teils unruhigen und angespannten sozialen Situationen in den größeren Industriestädten mit einer Verlagerung der Arbeitslosen auf das Land zu entschärfen. Allerdings stand im Herbst 1918 die Zahl der benötigen Landarbeiter in keinem Verhältnis zu den Erwerbslosenzahlen in den Städten. Die Folgen dieser Arbeitskräfteverschiebung waren für die badische Landwirtschaft evident: Viele auf das Land verschickte Arbeiter waren nach wirtschaftlichen Gesichtpunkten nur in den Erntezeiten vollkommen ausgelastet und so zu einem Zu-oder Nebenerwerb gezwungen. Demgegenüber stieg im Laufe des Jahres 1919 die Zahl der zugezogenen Landarbeiter immer weiter an, womit sich die Situation der „versteckten Arbeitslosigkeit“589 auf dem Land insgesamt weiter verschärfte. Auch muss festgehalten werden, dass sich gerade im Jahr 1919 die sozialen Probleme, welche in den Städten insbesondere durch Arbeitslosigkeit und Wohnungsmangel entstanden waren, sich stellenweise auf das Land bzw. auf die Landwirtschaft verlagert hatten. Im weiteren Verlauf der 1920er Jahre nahm die badische Landwirtschaft somit aber auch eine „nicht zu unterschätzende sozialfürsorgerische Funktion“590 ein.591 Auch wenn es auf dem Land infolge eines Überangebots an Arbeitskräften stellenweise zu sozialen Spannungen gekommen war, so waren diese in ihrem Ausmaß und in ihrer sozialen Sprengkraft bei weitem nicht mit den sozialen Problemen in den größeren Städten Badens vergleichbar.

  • 592 Vgl. Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 320.
  • 593 Vgl. Gert Kollmer (Hrsg.), Die Bestände des Wirtschaftsarchivs Baden-Württemberg, Unternehmen, Ind (...)

259Abschließend muss festgehalten werden, dass gerade die badische Landwirtschaft – auch im Unterschied etwa zu Württemberg – strukturell von der Regierung noch bis zum Jahresende 1922 mit Zwangsmaßnahmen und staatlichen Anordnungen gelenkt wurde.592 Dieser Umstand war die Folge einer nachhaltig aggressiven Forcierung der Industrie während des Krieges, welche Baden aufgrund seiner agrarischen Struktur besonders beeinträchtigte. Die Notwendigkeit zur staatlichen Lenkung der Landwirtschaft nahm erst mit der Wiederbelebung der badischen Industrie ab. Eine spezifische Studie zu den Folgen des Krieges sowohl für die badische Wirtschaft wie für die badische Landwirtschaft stellt allerdings bis auf den heutigen Tag ein Desiderat dar.593

4.1.2. Die Wiedereingliederung der Soldaten

  • 594 Zum Waffenstillstand von Compiègne und den darin enthaltenen Forderungen vgl. Eberhard Kolb, Der F (...)
  • 595 Vgl. bspw. die Berichte über die Demobilmachung des 112. Infanterieregiments vom November 1918, in (...)

260Neben den bereits dargelegten Problemen und Fragestellungen, denen sich die badische Vorläufige Volksregierung in der unmittelbaren Umbruchsituation im November 1918 gegenüber sah, sticht insbesondere die Herausforderung der Integration der Frontsoldaten hervor. Der militärische Zusammenbruch im Spätsommer 1918 und der darauf folgende Waffenstillstand vom 11. November 1918 machte eine zügige und reibungslose Rückführung der vom Krieg gezeichneten und desillusionierten Soldaten notwendig, da die Alliierten im Falle eines Verbleibs deutscher Soldaten auf französischem Boden deren Gefangennahme angekündigt hatten.594 Entgegen den ausdrücklichen Anordnungen der Befehlsstellen wurde aber bereits im Vorfeld des Waffenstillstandes ersichtlich, dass viele einfache Soldaten selbstständig ihre Rückkehr nach Deutschland planten und auch ausführten. Hierbei wogen viele Soldaten die Gefahr einer möglichen Kriegsgefangenschaft gegen das unerlaubte Entfernen von der Truppe ab und verließen ihre Einheit.595 Um der Gefahr eines chaotischen Verlaufs der Heimkehr der Soldaten zu begegnen, veröffentlichte der preußische Kriegsminister Heinrich Scheuch am 15. November 1918 folgenden Aufruf an die Soldaten:

  • 596 Stadtarchiv Karlsruhe 8-PBS X Nr. 1126.

»Es können nicht alle Soldaten aus dem großen deutschen Heere und der Flotte auf einmal entlassen werden! […] Im Heimatheer ist fürs erste die Entlassung der alten Jahrgänge bis 1879 einschließlich angeordnet. Die jüngeren werden folgen. Leute in unentbehrlichen Diensten, z. B. Gefangenenbewachung, müssen warten, bis sie ersetzt sind. Leute aus Elsaß-Lothringen, die nicht freiwillig dienen wollen, sind sofort zu entlassen. Leute aus dem linksrheinischen Räumungsgebiet und aus den Brückenköpfen können sofort entlassen werden, wenn sie nicht den Jahresklassen 1898 und 1899 angehören. Wer von seiner Formation aus irgendeinem Grunde abgekommen ist, sucht die nächste militärische Dienststelle auf und bittet um einen Urlaubsschein in seine Heimat oder um einen Fahrschein nach seinem Ersatztruppenteil. Wer mit Urlaub nach Hause fährt, sieht zu Hause nach öffentlichen Anschlägen und Zeitungsnachrichten, aus denen er erfahren wird, wie er nachträglich zu seinen Entlassungspapieren und Marschgebührnissen kommt. Bis dahin dient ihm sein Urlaubsschein als Ausweis. Wer von seiner Ersatzformation ordnungsgemäß entlassen wird, erhält 50 Mark Entlassungsgeld. Jeder Soldat erhält einen Entlassungsanzug.«596

  • 597 Für eine Übersicht über den Frontverlauf im Oktober und November 1918 im Norden Frankreichs vgl. K (...)
  • 598 Vgl. Landesarchiv GLAK 456 F140.

261Aus diesem Aufruf wurde ersichtlich, dass die militärische Führung sehr wohl bemüht war, die Truppenteile so geschlossen wie möglich wieder in die Heimat zurückzuführen. Gerade unter dem Eindruck einiger revoltierender Einheiten in der Heimat wollte die militärische Führung unter der Obersten Heeresleitung den Eindruck vermeiden, dass ihr in der Endphase des Waffengangs und der anschließenden Demobilisierung die Kontrolle über die kämpfende Truppe an der Front entglitt. Der Umstand einer möglichen Radikalisierung von Soldaten oder gar einzelnen Truppenteilen stellte hierbei die größte Gefahr für die Phase der Demobilisierung dar. Aufgrund seiner geografischen Lage zu Frankreich und damit in unmittelbarer Nähe der Front597 kam Baden eine Schlüsselposition bei der Demobilmachung des Westheeres zu. Die Truppenteile, welche im Frontabschnitt in Lothringen und im Elsass stationiert waren, mussten bei ihrem Rückzug hinter den Rhein über badisches Gebiet geführt werden. In diesen Abschnitten befand sich auch der Großteil der badischen Einheiten, welche dem XIV. Armeekorps unterstellt waren. Nach Abschluss und Inkrafttreten des Waffenstillstandes übernahm das Generalkommando des XIV. Armeekorps die Aufsicht über die organisatorische Demobilmachung und Rückführung der deutschen Truppenteile im Abschnitt V der im Waffenstillstand geschaffenen Neutralen Zone.598

262Die Vorläufige Volksregierung in Baden erkannte ebenso wie die militärische Führung das Gefahrenpotenzial der zurückkehrenden Soldaten. Die Regierung in Karlsruhe bemühte sich seit dem Abschluss des Waffenstillstandes um eine möglichst reibungslose Rückführung der Truppenteile durch Baden. In einem Aufruf vom 16. November 1918 an die heimwärts strömenden Soldaten hieß es hierzu:

  • 599 Stadtarchiv Karlsruhe 8-PBS X Nr. 1037.

»An die Badischen Soldaten!
Euch badischen Soldaten, die Ihr jetzt in das Vaterland zurückkehrt, unsern Gruss und Dank! Mit Euch gedenken wir in tiefer Wehmut der in heldenmütiger Aufopferung für das Vaterland gefallenen Kameraden. In dankbarem Mitgefühl grüssen wir ihre Hinterbliebenen. Nicht besiegt und geschlagen kommt ihr zurück. Gegen eine Welt von Feinden habt Ihr die Heimat verteidigt. Nie hat eine Armee Grösseres geleistet. Nicht Ihr habt die Waffenstillstandsbedingungen verschuldet. Das Reich wurde das Opfer des alten Systems; eine falsche Politik und der masslose Übermut des Militarismus hat das Unglück verursacht. Ihr Soldaten aber habt durch Euere Tapferkeit die Heimat vor dem Schlimmsten, vor den Verwüstungen des Krieges bewahrt. Späte Jahrhunderte werden noch von Eurem Ruhm sprechen. Soldaten! Ihr werdet jetzt Bürger in einem freien Staat. Eure Arbeit im Frieden sei gesegnet! Der Fleiss und die Tüchtigkeit des badischen Volkes, dessen bester Teil Ihr seid, verbürgt uns eine gute Zukunft.«599

  • 600 Vgl. Ulrich Heinemann, Die verdrängte Niederlage, Politische Öffentlichkeit und Kriegsschuldfrage (...)
  • 601 Vgl. den Willkommensaufruf des Arbeiter- und Soldatenrates Durlach vom 14. November 1918, in: Stad (...)

263Interessanterweise verwies die sozialdemokratisch geführte badische Regierung in diesem Aufruf darauf, dass die deutsche Armee im Felde unbesiegt war und entsprechend voller Stolz in die Heimat zurückkehren konnte. Diese so genannten Dolchstoßlegende600, welcher sich im weiteren Verlauf der Weimarer Republik insbesondere die politische Rechte bediente, war in seiner gesellschaftlichen Sprengkraft zu diesem Zeitpunkt auch für die badische Regierung noch nicht absehbar. Diese Argumentation muss vielmehr unter einem organisatorischen Gesichtspunkt gesehen werden, mit deren Hilfe der möglichst reibungslosen Zurückführung der Truppen höchste Priorität eingeräumt wurde. Gleichzeitig betonte die Regierung aber auch die Verantwortlichkeit des „alten Systems“ und des Militarismus, an welchem das Deutsche Kaiserreich zugrunde ging.601

  • 602 Zum Vergleich der Bedingungen des Waffenstillstandes von Compiègne und des Versailler Friedensvert (...)
  • 603 Vgl. bspw. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 22. November 1918, in: Landesarchi (...)
  • 604 Vgl. die Berichte und Drucksachen der Waffenstillstandkommission, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 39 (...)

264Der Waffenstillstand zwischen dem Deutschen Reich und den Alliierten hatte gerade für Baden schwerwiegende Konsequenzen. Mit der Einrichtung einer Neutralen Zone war es der badischen Regierung – ebenso wie der Reichsregierung – untersagt, militärische Truppenteile im unmittelbaren rechtsrheinischen Raum zu stationieren.602 Unter diese Verfügung fielen auch militärisch ausgebildete und ausgerüstete Polizeieinheiten, welche eventuell ausbrechende Unruhen auch unter den Soldaten somit nicht wirksam bekämpfen konnten. Für die badische Regierung stellte sich somit aufgrund dieses Sicherheitsdefizits die Frage nach geeigneten und schnell wirksamen Maßnahmen, um einerseits für Ruhe und Ordnung unter den Soldaten zu sorgen und andererseits die schnellstmögliche Verlegung großer Einheiten außerhalb des badischen Territoriums zu veranlassen. Hierbei musste die Regierung von Anfang an zwischen den badischen Armeeeinheiten und auswärtigen Truppen unterscheiden, welche sich ohnehin nur auf dem Durchmarsch durch Baden befanden.603 Diese auswärtigen Truppenteile genossen insbesondere in den ersten Tagen und Wochen der Rückführung eine gewisse Bevorzugung, da die Regierung in Karlsruhe sämtliche zur Verfügung stehenden Transporteinrichtungen für die Weiterleitung der fremden Truppen einsetzte. Der Hintergrund dieser Bevorzugung, welche keineswegs nur auf Zustimmung stieß, war ein Passus im Waffenstillstandsabkommen, nach dem das Deutsche Reich umfangreiche Bestände auch an Kraftfahrzeugen, Lastkraftwagen oder auch Pferdegestellen an die Alliierten zu entrichten hatte.604 Im Angesicht von tausenden Soldaten, welche täglich die Grenze zu Baden überquerten, sind gesicherte Zahlen über die Rückführung insbesondere der auswärtigen Einheiten nicht überliefert. Die höheren Dienststellen der einzelnen Einheiten beschränkten sich in den Tagen der Demobilisierung auf den nötigsten Stand der Informationen, was eine genaue Rekonstruktion erschwert.

265Auch wenn die auswärtigen Truppenteile versorgt und weitergeleitet werden konnten, so war die Masse an badischen Soldaten, welche in ihre Heimat zurückströmten, ebenso evident. Es zeigte sich sehr schnell, dass die Vorläufige Volksregierung und die Arbeiter- und Soldatenräte unterschiedliche Ansätze zur Bewältigung des Zustroms von Soldaten verfolgten. Die Soldatenräte, welche in der Hauptsache von zurückkehrenden Soldaten noch im Feld gegründet wurden, riefen die Soldaten zur politischen Teilhabe und Mitarbeit an den neuen Verhältnissen auf. Der Arbeiter- und Soldatenrat Durlach verteilte hierfür am 26. November 1918 folgenden Aufruf unter den Soldaten:

  • 605 Stadtarchiv Karlsruhe 8-StS 14 Nr. 130.

»Aufruf! An alle heimkehrenden Kameraden!
Ihr habt den Rhein überschritten und marschiert durch die Städte der Heimat. Dank der Selbstdisziplin, Dank des Verantwortungsgefühls eines jeden einzelnen habt Ihr den schwersten Teil des Rückmarsches hinter Euch!
Kameraden! Vor Euch dehnt sich ein neues Schlachtfeld aus, das Schlachtfeld der Politik. Auf diesem können wir nur siegen mit innerster Überzeugung und mit dem entschiedenen Willen zum Guten und Wahren. […]
Das Alte ist gestürzt! Es kommt die neue Zeit heran! Wenn Ihr heimkommt, treten an Euch schwere, riesengroße Aufgaben heran. Folget dem Ruf! Werdet politisch! Sichert Euch das Recht der Mitregierung, handelt und schafft für das arbeitende Volk!
Kameraden! Wir wollen hier keine bolschewistischen Zustände, die uns an den Abgrund bringen, und werden solche mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln unterdrücken und bekämpfen. Erhaltet das Errungene um jeden Preis! Schließt Euch an die großen Organisationen der Arbeiter aller Länder! Besucht rege politische Versammlungen! Arbeitet an Euch und Eurer politischen Bildung, damit Ihr nicht wieder zum Amboß einer auf Euch hämmernden herrschenden Kaste werdet!
Kameraden! Wenn Ihr wachsam und tätig seid, wird auf dem Acker der Revolution das große Werk von heute und morgen entstehen: die proletarische sozialistische Republik! […] Vergeßt nie was uns Schweres, Bitteres und Entwürdigendes in der Knechtschaft des alten Systems geschah!«605

  • 606 Vgl. die gemeinsame Sitzung von Vertretern der badischen Soldatenräte mit dem Gesamtministerium am (...)

266Aus diesem Aufruf wird ersichtlich, dass die Räteorganisationen und hier insbesondere die Soldatenräte die Masse an Soldaten in erster Linie als ein Mitgliederpotenzial ansahen. Die Soldatenräte nutzten hierbei ausdrücklich die Erfahrungen der Frontsoldaten mit dem Krieg und einem obrigkeitshörigen Militärapparat, welchem die Soldaten ausgeliefert waren. Um zu verhindern, dass nach dem Kriegsende und dem politischen Wechsel wieder revanchistische Kräfte an Einfluss gewinnen konnten, mussten somit aus Sicht der Rätebewegung gerade die Soldaten an den neuen politischen Verhältnissen beteiligt werden. Diese Sicht korrespondierte auch mit der offenen Forderung der Soldatenräte nach einem gleichberechtigten Sitz im neuen badischen Kabinett und einem nachhaltigen Einfluss auf die künftige Arbeit des Ministeriums für militärische Angelegenheiten.606

  • 607 Vgl. bspw. die Diskussionen um die Befugnisse und Richtlinien der Soldatenräte in der Sitzung des (...)
  • 608 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 23. November 1918, in: Ebd. Vgl. auch di (...)
  • 609 Vgl. Sabine Kienitz, Beschädigte Helden, Kriegsinvalidität und Körperbilder 1914-1923 (Krieg in de (...)

267Neben der versuchten Einflussnahme der Soldatenräte muss auch das Verhältnis der Regierung zu den zurückkehrenden Soldaten näher betrachtet werden. Im Hinblick auf ein politisches Engagement der Soldaten stand die sozialdemokratische Regierung den Soldaten weitaus misstrauischer gegenüber als die Räte. Hierbei spielte weniger die Furcht vor dem allmählichen Verlust der eigenen Machtposition eine Rolle als vielmehr die Furcht vor einer nicht mehr abwendbaren Radikalisierung der Soldaten.607 Auch wenn der überwiegende Teil der Truppen bis Ende November 1918 entwaffnet war, so stellte auch die Masse an Soldaten für die Regierung ein Gefahrenpotenzial dar, welches gebändigt werden musste. Für die Regierung stand somit im November 1918 nicht die politische Teilhabe der Soldaten im Vordergrund ihrer Bemühungen, sondern vielmehr die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen einer schnellen und reibungslosen Integration der Soldaten. Eine wichtige Maßnahme in diesem Zusammenhang war die Eingliederung von ehemaligen Soldaten in den Staatsdienst, welche als kriegsbeschädigt eingestuft wurden. Die Regierung erkannte sehr früh, dass gerade kriegsbeschädigte Männer sehr schwer auf dem angespannten Arbeitsmarkt vermittelt werden konnten. Die Unternehmen sträubten sich gegen die Anstellung von behinderten oder eingeschränkt leistungsfähigen Arbeitern mit dem Argument der ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Situation. Die Regierung versuchte hier mit einem guten Beispiel voranzugehen und ehemalige Beamte oder sonstige Staatsbedienstete mit Kriegsbeschädigungen wieder in den Staatsdienst aufzunehmen. Auch Arbeiter oder Angestellte, die keine Arbeit fanden, wurden in den Staatsdienst übernommen.608 Allerdings blieb der von der Regierung erhoffte Effekt einer verstärkten Einstellung von Kriegsbeschädigten in der Industrie zunächst aus. Auch in den landwirtschaftlichen Betrieben wurden nur sehr zögernd Kriegsbeschädigte wieder eingesetzt. Diese zögerliche Haltung korrespondierte mit der ohnehin schwierigen sozialen Situation, in der sich die Kriegsbeschädigten nach dem Krieg befanden. Allein in Deutschland gab es nach vorsichtigen Schätzungen rund 2,5 Millionen Männer aller Altersund Gesellschaftsschichten, die aus dem Krieg nicht nur schwerste physische, sondern auch psychische Folgeschäden davontrugen. In diesem Zusammenhang muss auf die symbolische Kraft des Kriegsinvaliden in der deutschen Nachkriegsgesellschaft hingewiesen werden. Während der Invalide pazifistischen Gruppierungen als Symbol gegen Krieg und Gewalt diente, so verkörperte er gleichfalls für revanchistische Vereinigungen den Drang nach Vergeltung und Revision der Nachkriegsordnung.609

  • 610 Vgl. Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 328f.

268Wie bereits erwähnt kam es insbesondere in ersten Wochen und Monaten nach dem Ende des Krieges in nahezu allen Zweigen der badischen Wirtschaft nur vereinzelt zu Neueinstellungen von heimgekehrten Soldaten. Einerseits bestand auch bei den Unternehmern – gerade in der Industrie – die Sorge vor revoltierenden Soldaten, welche nach einer Einstellung mehr an der Aufwiegelung der Belegschaft interessiert waren. Andererseits waren gerade die industriellen Unternehmen in Baden in der unmittelbaren Folge des Kriegsendes gezwungen, erhebliche Teile der ohnehin kleinen Belegschaften weiter abzubauen, da vielfach bereits zugesicherte Rüstungsaufträge wegfielen und zunächst keine weiteren Aufträge folgten. Vielfach kämpften hoch spezialisierte Industrieunternehmen, die ihre Produktionsabläufe im Laufe des Krieges nahezu ausschließlich auf die Produktion von Rüstungsgütern ausgerichtet hatten, mit strukturellen und organisatorischen Problemen bei der Umstellung von einer Kriegs-auf eine Friedensproduktion. Am Stärksten betroffen von diesen Produktionsproblemen waren die Unternehmen der Konsumgüterindustrie. Die badische Regierung versuchte hier oftmals mit einer Verlängerung der bereits erteilten Aufträge, die Belegschaft in Lohn und Brot zu halten. Diese Maßnahmen stellten allerdings nur eine kurzfristige Überbrückungsmöglichkeit für die Unternehmen dar. Einhergehend mit der Integration der Soldaten kam es nach dem Kriegsende zu einem spürbaren Anstieg der Arbeitslosenzahlen. Im weiteren Verlauf der 1920er Jahre setzte sich dieser Anstieg in Form einer „strukturellen Arbeitslosigkeit“610 fest. In Verbindung mit der steigenden Arbeitslosigkeit bzw. mit dem fast nahtlosen Übergang der Soldaten in die Arbeitslosigkeit wuchs die wirtschaftliche und soziale Verelendung weiter Bevölkerungsschichten.

  • 611 Verwaltungsbericht für die Stadt Mannheim 1919/20, Bearbeitet im Statistischen Amt der Stadt, S. 1 (...)

269Ein weiterer Aspekt der Wiedereingliederung von heimgekehrten Frontsoldaten war der Anstieg der Arbeitslosigkeit von Frauen. Hierbei ist besonders der immense Anstieg zum Jahreswechsel 1918/19 auffällig. Das Statistische Amt der Stadt Mannheim611 verzeichnete für den Zeitraum von November 1918 bis März 1920 folgende Zahlen für arbeitslose und unterstützte Frauen:

Anzahl

November

1918

6

Dezember

286

Januar

1919

2.619

Februar

2.974

März

2.905

Juni

2.705

September

2.127

Dezember

968

März

1920

396.

  • 612 Vgl. Boelcke, Sozialgeschichte Baden-Württembergs 1800-1989, S. 340ff.

270Im Verlauf des Krieges lösten sich die Frauen aus ihrem traditionellen Rollenbild und übernahmen immer mehr die Tätigkeiten und Aufgaben der an die Front kommandierten Männer. Auch gingen Frauen nun körperlich anspruchsvollen Arbeiten wie beispielsweise in der Schwerindustrie nach. Zusehends prägten Frauen auch das Stadtbild als Schaffnerinnen in der Straßenbahn oder als Lokomotivführerin.612 Das Ende des Krieges bedeutete für die berufstätigen Frauen zwei entscheidende Faktoren: Zum Einen brachen nahezu alle Arbeitsstellen in der Rüstungsindustrie mit dem Ausbleiben von neuen Aufträgen weg. Andererseits bedienten sich die Unternehmer wieder dem traditionellen Geschlechterverständnis, wonach die Frau im Frieden nun wieder den heimgekehrten Mann und die Familie zu versorgen hatte. Dementsprechend wurden in der ersten Ablösungswelle nach dem Ende des Krieges vornehmlich Frauen entlassen. Erschwert wurde diese Situation wiederum durch den allmählich einsetzenden Zustrom an ehemaligen Soldaten. Dieser Effekt fiel mit den beschriebenen Faktoren der schlechten Auftragslage bzw. der unzureichenden Auslastung der Fabriken in der Stadt zusammen.

  • 613 Vgl. hier auch die Diskussionen innerhalb der SPD über die Möglichkeiten einer neuen sozialistisch (...)

271Bei der Betrachtung der vielschichtigen Auseinandersetzung mit den zurückkehrenden Frontsoldaten wird ersichtlich, dass die Soldaten bei ihrer Rückkehr mit mehreren Problemstellungen sowohl in politischer und wirtschaftlicher als auch gesellschaftlicher Hinsicht konfrontiert wurden. Auch wenn keine zuverlässigen Quellen auf größere soziale Spannungen und gar gewaltsame Auseinandersetzung hindeuten, so muss doch in Anbetracht der großen Veränderungen, denen sich sowohl die Heimatfront als auch die Soldaten selbst ausgesetzt sahen, davon ausgegangen werden, dass das Verhältnis der badischen Bevölkerung zur „ihren“ Soldaten nicht frei von Belastungen und sozialen Härten war. Im Umkehrschluss muss auch die Situation der heimgekehrten Soldaten gesondert gewürdigt werden. Diese Männer, welche bis zu vier Jahre den Grausamkeiten eines erbarmungslosen Stellungskrieges ausgesetzt waren, stießen bei ihrer Rückkehr in die Heimat nicht nur auf die ungeteilte Verehrung und Bewunderung der Menschen, die sie zu verteidigen glaubten. Auch muss konstatiert werden, dass die badische Regierung und die öffentlichen Stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle notwendigen Kräfte zu mobilisieren versuchten, um eine möglichst reibungslose Rückkehr zu gewährleisten. Allerdings verfehlten viele Hilfsmaßnahmen aber gerade im Angesicht der schieren Masse der Soldaten und der schnellen Demobilisierung der Truppenteile ihre eigentliche Wirkung. Als Beispiel ist hier die Verlagerung vieler Arbeitskräfte und auch vieler Soldaten in die Landwirtschaft zu nennen. Wie sich in der Folge zeigen sollte, so konnten die hieraus entstandenen sozialen Spannungen nicht vollständig gebändigt werden. Der Umgang mit den Kriegsteilnehmern und der wachsenden Arbeitslosigkeit sollte die badische Republik durch die 1920er Jahre hinweg begleiten.613

4.2. Baden und seine nachbarschaftlichen Beziehungen

4.2.1. Das Scheitern einer süddeutschen Zusammenarbeit

  • 614 Vgl. Susanne Miller, Die Bürde der Macht, Die deutsche Sozialdemokratie 1918-1920 (Beiträge zur Ge (...)
  • 615 Vgl. Miller, Die Bürde der Macht, S. 104ff.
  • 616 Vgl. Gerhard A. Ritter; Susanne Miller (Hrsg.), Die Deutsche Revolution 1918-1919, Dokumente, 2. A (...)
  • 617 Vgl. Benz, Süddeutschland in der Weimarer Republik, S. 51f.
  • 618 Vgl. den Bericht des badischen Ernährungsministers Gustav Trunk in der Sitzung des Gesamtministeri (...)
  • 619 Vgl. ebd. Nach dem Bericht von Gustav Trunk drängte insbesondere die württembergische Regierung au (...)

272Im Zuge des revolutionären Umbruchs in Berlin kam es zur Bildung sowohl des Rates der Volksbeauftragten um Friedrich Ebert als auch des so genannten Vollzugsrates des Berliner Arbeiter- und Soldatenrates.614 Die tatsächliche Gewichtung der beiden Organe entzog sich der genauen Kenntnis der süddeutschen Staaten. Lediglich der gesamtdeutsche Machtanspruch des Vollzugsrates sorgte insbesondere in München, aber auch in Stuttgart und Karlsruhe für Unruhe. In Süddeutschland war man weit davon entfernt, den Vollzugsrat tatsächlich als neues oberstes Vollzugsorgan des Deutschen Reiches anzuerkennen. Allerdings muss festgehalten werden, dass die Reihe von „Verordnungen mit Gesetzeskraft“ des Rates der Volksbeauftragten ebenso wenig mit Wohlwollen oder gar Zustimmung aufgenommen wurde.615 Vielmehr sahen die süddeutschen Volksregierungen diese Verordnungen als Eingriffe in die Rechte der Einzelstaaten und reagierten dementsprechend zurückhaltend auf diese Initiativen.616 Mit diesem Umstand wurde für die süddeutschen Republiken bzw. deren Volksregierungen ein Problem deutlich: Einerseits standen sie im Gegensatz zu dem Machtanspruch der Räte und damit ihrem Willen zur schnellstmöglichen Beilegung des Revolutionszustandes, aber andererseits gerieten schon die ersten Maßnahmen des Rates der Volksbeauftragen in Konflikt mit dem föderalistischen Reichsaufbau. Allerdings erkannten die Mitglieder des Rates der Volksbeauftragten auch, dass die neuen Regierungen in München und Darmstadt, Stuttgart und Karlsruhe keineswegs gewillt waren, am Verhältnis des Reiches zu seinen Einzelstaaten etwas zu verändern.617 Deutlich wurde dies beispielsweise an der Überlegung von Friedrich Ebert, Vertreter der Landesregierungen zu einem Gedankenaustausch über die Auflösung des Reichstages nach Berlin zu laden. Ebert wollte hierbei die Einzelstaaten nicht vor vollendete Tatsachen stellen, sondern mit der Kraft und der Autorität einer gemeinschaftlichen Konferenz das Ende des alten Reichstages verfügen. Im Vorfeld dieser Unterredungen stimmten sich ebenso die süddeutschen Länder Bayern, Württemberg und Baden ab. Die Initiative ging hierbei zunächst von der württembergischen Regierung aus. In Absprache mit der badischen Volksregierung sollte Fühlung mit der bayerischen Regierung aufgenommen werden, die seit Mitte November 1918 bereits eigenständige und teils geheime Verhandlungen mit der Schweiz über den Einkauf von Nahrungsmitteln unternommen hatte.618 In der Folge verständigten sich die drei Länder auf eine gemeinsame Konferenz der Minister für Ernährungsfragen in Stuttgart, um die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln besser koordinieren zu können.619

  • 620 Vgl. den Bericht von Eduard Dietz über die Verhandlungen, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 25690. Int (...)

273Am 22. November 1918 unternahm der Karlsruher Stadtrat Eduard Dietz (SPD) eine erste Verhandlungsreise nach Stuttgart und München, wo er jeweils mit mehreren Ministern über ein gemeinsames süddeutsches Vorgehen – unter einer möglichen Einbeziehung Hessens – verhandelte. Nach einem Bericht von Eduard Dietz verliefen die Unterredungen allesamt positiv. Die Regierungen in Stuttgart und München waren sich ebenso wie die Regierung in Karlsruhe bewusst, dass dem Machtanspruch Berlins nur ein starkes und geschlossenes Auftreten Süddeutschlands entgegengestellt werden konnte.620 Ein weiterer Punkt, der bei diesen Unterredungen zur Sprache kam, war die mögliche Reaktion der süddeutschen Länder auf eine so genannte »bolschewistische Bewegung von Norden« her. Insbesondere die bayerische Regierung drängte hierbei auch auf eine mögliche Bereitstellung bayerischer und württembergischer Truppen zur Bekämpfung etwaiger Umsturzversuche.

274Dieser erste Versuch einer länderübergreifenden Zusammenarbeit wurde insgesamt von allen Seiten begrüßt. Im Anschluss daran wurden aber auch die unterschiedlichen Interpretationen der Länder in Bezug auf die Intensität der Zusammenarbeit deutlich. Während die badische Regierung diese Zusammenarbeit überwiegend unter dem Gesichtspunkt einer starken Abwehr des Bolschewismus sah, gingen die Vorstellungen in München viel weiter. Die bayerischen Minister hatten Dietz unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass ein starker Bund die Stellung Süddeutschlands gegenüber dem Reich und Preußen stärken sollte. Insgesamt sollte sich aber nichts am Verbleib der süddeutschen Länder im Deutschen Reichsverband ändern. Auffallend an diesen Überlegungen war, dass die bayerischen Minister, mit denen Dietz verhandelte, schon recht konkrete Pläne für eine Neukonstruktion des Deutschen Reiches unter dezidierter Federführung Süd- und Westdeutschlands ausgearbeitet hatten. Der bayerische Ministerpräsident Kurt Eisner, der zum Zeitpunkt der Verhandlungen nicht in München weilte, war an diesen Planspielen nicht beteiligt gewesen. Dennoch war die Betonung des süddeutschen Gewichts bei einer sich abzeichnenden verfassungsrechtlichen Neuordnung des Deutschen Reiches auch im Angesicht der zeitlichen Umstände der Verhandlungen ausschlaggebend. Gerade aus diesen ersten Kontakten und Verhandlungen in der unmittelbaren Umbruchphase des November 1918 wird ersichtlich, dass die neuen süddeutschen Regierungen bemüht waren, schnellstmöglich enge politische und auch wirtschaftliche Beziehungen aufzubauen, um einer drohenden Bevormundung durch Berlin entgegen zu wirken. Bemerkenswerterweise riskierte hierbei der Rat der Volksbeauftragten um Ebert ganz bewusst eine Konfrontation mit den einzelstaatlichen Regierungen, um in Zusammenarbeit mit diesen eine größere Legitimationsbasis gegenüber der Rätebewegung zu erlangen.

  • 621 Vgl. Miller, Die Bürde der Macht, S. 107f. Größte Aufmerksamkeit zog Kurt Eisner (USPD) auf sich, (...)
  • 622 Vgl. die württembergische Anfrage an die badische Vorläufige Volksregierung vom 21. November 1918, (...)

275Um die Gegensätze mit den Einzelstaaten zu überwinden, lud Ebert auf Vorschlag von Hugo Haase am 25. November 1918 zu einer Reichskonferenz nach Berlin. Ebert erhoffte sich von den Konferenzteilnehmern die Legitimation für einen möglichst frühen Termin zur Wahl der Nationalversammlung. Allerdings entwickelte sich entsprechend der Zusammensetzung der Teilnehmer eine lebhafte Diskussion über den Gegensatz zwischen einer parlamentarischen Demokratie zu einem Rätesystem, welche von den Vertretern der USPD aufgeworfen wurde.621 Für die Vertreter der südwestdeutschen Staaten gingen die extremen Forderungen der USPD nach einem losen Staatenbund allerdings zu weit. Die Regierungen von Hessen, Württemberg und Baden, welche allesamt sozialdemokratisch geführt waren, wollten eine weitere Verzögerung der Wahl zur deutschen Nationalversammlung unter allen Umständen verhindern.622 Die badische Regierung verwies hierbei auf den Termin zur Wahl der badischen Nationalversammlung am 5. Januar 1919. Die Debatten auf dieser Reichskonferenz uferten aus und verkamen immer mehr zu einer Grundsatzdiskussion innerhalb der USPD. Ebert fasste daher eigenmächtig die Ergebnisse zusammen und überwies sie der Reichsleitung zur Ausführung, ohne dass die Konferenz formal zugestimmt hatte. Vielmehr lag die Bedeutung dieser Reichskonferenz jedoch in der Bestätigung, dass die Revolution partikular in den Ländern – so auch in Baden – stattgefunden hatte und dass die teilsouveränen Einzelstaaten dementsprechend gewillt waren, an ihrer Eigenständigkeit festzuhalten. Allerdings wurde hier auch der Unterschied zwischen den nördlichen und südlichen Staaten deutlich. Die badische Regierung hatte somit auch zur Legitimation der Politik des Rates der Volksbeauftragten beigetragen. Die Beschlüsse der Konferenz fanden entsprechend große Beachtung in der Bevölkerung – auch wenn sie nicht auf eine parlamentarische Weise zustande gekommen waren.

  • 623 Zur allgemeinen Lage nach der Revolution und zur Ernährungslage am Ende des Ersten Weltkrieges in (...)
  • 624 Zu den Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernährung nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und speziel (...)
  • 625 Für das Folgende zur Stuttgarter Konferenz vom 27./28. Dezember 1918 und deren Ergebnisse vgl. Ben (...)
  • 626 Vgl. die Konferenzprotokolle der Vertreter aus Baden, Bayern, Hessen und Württemberg vom 27./28. D (...)

276Mitte Dezember 1918 wurde die Ernährungslage in den süddeutschen Ländern immer prekärer.623 Wie bereits dargestellt verständigten sich die Regierungen von Bayern, Baden und Württemberg auf ein gemeinsames Vorgehen, welches auf einer Konferenz Ende Dezember 1918 in Stuttgart erläutert werden sollte.624 Der württembergische Ministerpräsident Wilhelm Blos lud an Heilig Abend zu der Konferenz, welche am 27. und 28. Dezember 1918 in Stuttgart stattfinden sollte.625 Interessanterweise strebte der bayerische Ministerpräsident Kurt Eisner auf dieser Konferenz aber nicht nur die Koordination der Nahrungsmittelversorgung an, sondern auch eine Aussprache zu Verfassungsfragen und dem anstehenden Friedensschluss. In diesem Zusammenhang muss an die Umstände, unter denen die Konferenz stattfand, erinnert werden. In Berlin kam es im Laufe des Dezember 1918 vermehrt zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen linksradikalen Gruppierungen und den Sicherheitskräften. Über die Feiertage spitzte sich die Lage derart zu, dass man von bürgerkriegsähnlichen Zuständen in der Reichshauptstadt sprach. Die dramatische Lage in Berlin bestätigte die süddeutschen Länder daher in ihrer Sorge vor einer schleichenden Radikalisierung der Rätebewegung und der Arbeiterschaft. Die Konferenzteilnehmer sorgten sich aber nicht nur um die inneren Auswirkungen der Berliner Krise, sondern auch um die Wirkung der Nachrichten eines Bürgerkriegs nach außen hin. Insbesondere die badische und die hessische Regierung brachten ihre Sorge zum Ausdruck, dass eine unklare Machtfrage in Berlin zu einem militärischen Vorgehen der Entente führen würde. Baden fürchtete hierbei die Besetzung wichtiger Rheinhäfen wie Mannheim oder Kehl, was die französische Regierung wiederholt angedroht hatte. In gleicher Weise drängte auch Hessen auf eine schnelle Übereinkunft, da das linksrheinische Territorium bereits von Frankreich besetzt war.626 Nach einem Bericht des badischen Außenministers Hermann Dietrich vom 30. Dezember 1918 konnten auf der Stuttgarter Konferenz folgende Übereinkünfte zwischen den beteiligten Regierungen geschlossen werden:

  1. Aufstellung einheitlicher Grundsätze über die Verfassungen in den Bundesstaaten;
  2. Aufstellung einheitlicher Grundsätze über das Verhältnis der Bundesstaaten zum Reich;
  3. Aufstellung einheitlicher Grundsätze über die wirtschaftliche Selbstständigkeit der Bundesstaaten, auch im Verhältnis zum Reich;
  4. Gründung einer gemeinschaftlichen politischen Organisation der süddeutschen Staaten.627

277Im Angesicht der Zustände in Berlin verabschiedeten die beteiligten Minister in Anlehnung an den letzten Punkt der Übereinkunft eine Resolution zur Gründung einer so genannten Süddeutschen Kommission, welche zur Wahrung der inneren und äußeren Interessen der vier Regierungen mit Sitz in Stuttgart eingerichtet werden sollte. Diese Kommission sollte gegenüber dem Restreich und dem Rat der Volksbeauftragten in Berlin auf folgende Punkte hinwirken:

  • Neueinrichtung des Deutschen Reiches auf bundesstaatlicher Grundlage;
  • Schaffung einer aktionsfähigen Reichsregierung und einer Nationalversammlung;
  • Schleunige Herbeiführung des Friedens für das Deutsche Reich.628
  • 629 Als möglicher Sitz der Vertretung wurde Nürnberg in Erwägung gezogen. Vgl. insbesondere die Diskus (...)

278Wie aus dem Protokoll des badischen Gesamtministeriums hervorgeht, gab es von Seiten der vier Länder auch Überlegungen, die wirtschaftlichen Interessen wie etwa die Verwertung von Heeresgütern oder die Einfuhr von Lebensmitteln unter dem Dach einer gemeinschaftlichen Vertretung zu bündeln.629 Einer der umstrittensten Punkte am zweiten Tag war die zukünftige Stellung Preußens innerhalb der neuen deutschen Republik. Zwar

  • 630 Zur politischen Neuordnung der linksrheinischen Gebiete nach 1918/19 aus der Sicht Frankreichs vgl (...)

279konnte bis zum Abschluss der Konferenz keine genaue Formulierung beschlossen werden, die Teilnehmer waren sich allerdings darüber einig, dass Preußen seine alte Hegemonie nicht weiterführen konnte. Nicht unerwähnt bleiben darf die abschließende Resolution auf Initiative Württembergs, nach der die Reichsregierung und die preußische Regierung aufgefordert wurden, im Ruhrgebiet für geordnete Zustände zu sorgen, um die wirtschaftlichen Wiederaufbaumaßnahmen und die Versorgung mit Kohle nicht weiter zu gefährden. Darüber hinaus sollte die Reichsregierung etwaige Loslösungsbestrebungen militanter Separatisten im Rheinland – welche von den französischen Besatzungstruppen sowohl finanziell wie militärisch unterstützt wurden – wirksam bekämpfen.630

  • 631 Vgl. den Bericht von Hermann Dietrich in der Sitzung des Gesamtministeriums vom 30. Dezember 1918, (...)
  • 632 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 30. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK (...)
  • 633 Vgl. Benz, Süddeutschland in der Weimarer Republik, S. 79f.

280Am Abend des 28. Dezember 1918 schieden die drei Mitglieder der USPD aus dem Rat der Volksbeauftragten aus, was einer Lösung nicht nur im Sinne der Mehrheitssozialdemokraten, sondern auch der drei südwestdeutschen Regierungen entsprach. In München dagegen wurde diese Nachricht aus Berlin weitaus zurückhaltender aufgenommen. Gerade unter dem Gesichtspunkt des unnachgiebigen Vorgehens der drei südwestdeutschen Regierungen gegen die Umsturzbewegungen der Spartakisten und auch vereinzelter Unabhängiger sah sich der bayerische Ministerpräsident Eisner schon am folgenden Tag nicht mehr an die Beschlüsse von Stuttgart gebunden. Auch wenn die Ministerriege insgesamt den Beschlüssen zustimmte, so schienen sich die Süddeutsche Kommission und die anschließend gefasste Resolution nicht mehr mit den veränderten Verhältnissen in Berlin zu decken. Das bayerische Kabinett beschloss daher einen geänderten Resolutionstext, der nicht mehr die nach Eisners Meinung aggressive Ankündigung einer Einberufung der Kommission in Aussicht stellte. Dieser neue Resolutionstext wurde jeweils nach Stuttgart und Karlsruhe übermittelt und von den Regierungen gebilligt.631 Inwieweit diese Änderung des Resolutionstextes bzw. das Nichtzustandekommen der Süddeutschen Kommission von den Regierungen in Darmstadt, Stuttgart und Karlsruhe schon bei der Stuttgarter Konferenz mit einkalkuliert wurde, ist aus der Quellenlage nicht ersichtlich. Jedoch ist bemerkenswert, dass die Regierung in Karlsruhe die ablehnende Haltung der Münchner Regierung weder ausführlich erwähnt noch diskutiert hatte. Hier muss aber davon ausgegangen werden, dass die drei südwestdeutschen Regierungen im Angesicht der Streitlust und der Verweigerungstaktik Eisners auf der Konferenz in Stuttgart wohl geahnt haben mögen, dass die beschlossene Fassung der Resolution an Berlin nicht die letztendliche Fassung sein würde.632 Die Regierung in München trug die Verantwortung für das Scheitern der Süddeutschen Kommission. Insbesondere innerhalb der Ministerialbürokratie in München erwuchs im Dezember 1918 unter dem Eindruck der wachsenden Unruhen in Berlin Misstrauen gegenüber den Regierungen in Karlsruhe und Stuttgart. Nach Meinung der Beamten sollte gerade Bayern die führende Rolle in den anstehenden Diskussionen über die Verfassung und die Neuordnung des Reiches übernehmen.633

  • 634 Vgl. in diesem Zusammenhang die Überlegungen zu einem deutschen Einheitsstaat, in: Biewer, Reichsr (...)
  • 635 Für Baden vgl. Joachim Lilla, Die Vertretung Badens im Bundesrat, Staatenausschuß und Reichsrat (1 (...)

281Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass das gemeinsame Vorgehen der süddeutschen Länder im November und Dezember 1918 von entscheidender Bedeutung für die Beratungen um eine Reichsverfassung634 und auch für den anstehenden Friedensabschluss mit den ehemaligen Kriegsgegnern war. Die so genannten Süddeutschen verbanden hier geschickt wirtschaftliche Interessen mit politischem Druck auf die beiden Regierungen in Berlin. Ziel war es demnach, den einst erdrückenden Einfluss Preußens zurückzudrängen und die Reichsregierung dazu zu bewegen, in der zukünftigen Verfassungsordnung der deutschen Republik die Eigenständigkeit der Länder insgesamt und mehr Gleichberechtigung zwischen den Einzelstaaten festzuschreiben.635 Hierbei waren allerdings die permanenten Störmanöver von Seiten der USPD – namentlich von Kurt Eisner – kontraproduktiv. Die weitaus radikaleren Vorstellungen der Unabhängigen zur Reform des Deutschen Reiches waren für die Einzelstaaten letztendlich nicht akzeptabel und wurden dementsprechend abgelehnt. Vielmehr als das Scheitern einer weitreichenden Zusammenarbeit der süddeutschen Länder muss die eigentliche Initiative gewürdigt werden. Insgesamt haben die Regierungen im Kontext der Zeit Weitblick bewiesen und zumindest ansatzweise eigene Interessen zum Vorteil einer Kooperation zurückgestellt. Darüber hinaus war es den süddeutschen Regierungen möglich, mit ihrem Zusammenstehen größtmöglichen Druck sowohl auf den Rat der Volksbeauftragten als auch auf die Berliner Rätebewegung auszuüben. Eine Betrachtung der tatsächlichen Auswirkungen bzw. Einflussmöglichkeiten der badischen Regierung bei den folgenden Beratungen zur Weimarer Reichsverfassung stellt allerdings ein Desiderat dar.

4.2.2. Der Nachbar als Bedrohung – Versailles und die Folgen für Baden

4.2.2.1. Der Rhein als Grenze

  • 636 Für einen Überblick über die wirtschaftlichen Beziehungen Badens zu Elsass-Lothringen in der erste (...)
  • 637 Vgl. die Beratungen der II. Kammer des Badischen Landtages, in: Landearchiv GLAK 231 Nr. 1822.
  • 638 Vgl. Denni, Rheinüberschreitungen – Grenzüberwindungen, S. 115f.
  • 639 Für eine Überblick über den Ausbau der Strecke Appenweier-Kehl an den Rhein vgl. Landearchiv GLAK (...)

282Mit dem Ende des Ersten Weltkrieges im November 1918 verschob sich die geopolitische Lage gerade in Südwestdeutschland fundamental. Das 1871 annektierte Elsass-Lothringen wurde wieder mit Frankreich vereint und der Rhein bildete somit die neue Außengrenze sowohl des Deutschen Reiches als auch der Republik Baden. Die Verschiebung der Grenze war allerdings nur ein Aspekt der Neuordnung der Verhältnisse Badens zu seinem Nachbarn. Bereits vor dem Deutsch-Französischen Krieg kam es am Oberrhein zu vielfältigen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Nachbarregionen, die auch nach der Annexion Elsass-Lothringens Bestand hatten.636 Ein wichtiger Aspekt dieser wirtschaftlichen Verflechtungen Badens zu seinem Nachbarn war im späten 19. Jahrhundert die Eisenbahn, welche es ermöglichte, Waren in kürzester Zeit zu transportieren. Die Bedeutung des Warenverkehrs spiegelte sich auch im Handelsvertrag der deutschen Länder mit Frankreich aus dem Jahr 1864 wider, welcher etwa die Verhältnisse und Abwicklungsmodalitäten des Zolls oder der verschiedenen Eisenbahngesellschaften von Preußen, Bayern und Baden regeln sollte.637 In der Folge galt gerade der Oberrhein mit den drei angrenzenden Ländern Frankreich, der Schweiz und dem deutschen Kaiserreich als einer der wichtigsten Verkehrsknotenpunkte in Europa. Neben strategischen Erwägungen aller Anrainer war es vor allem die aufstrebende Industrie, welche die schnelle Erschließung des Rheins zur Mitte des 19. Jahrhunderts in höchstem Maße profitabel machte. Für das Großherzogtum Baden stand hierbei der Ausbau der Strecke von Mannheim über Karlsruhe und Offenburg nach Basel im Vordergrund.638 Ein Teilstück der Mannheimer Strecke nach Offenburg führte in einer Abzweigung auch nach Kehl, welches in unmittelbarer Nachbarschaft zu Straßburg auf der anderen Rheinseite liegt.639 Mit diesem Teilstück konnte nicht nur Süddeutschland von Frankreich her erschlossen, sondern auch die Verbindung zwischen London-Paris-Straßburg-München-Wien vollendet werden. Der kleine Grenzort Kehl gewann somit auch überregional an Bedeutung.

  • 640 Zum Verhältnis der Deutschen und Elsässer an der Straßburger Universität vgl. bspw. die Berichte d (...)

283Im Zuge des Deutsch-Französischen Krieges und der Annexion Elsass-Lothringens verloren der Rhein und auch Straßburg ihre Grenzstellung. Demgegenüber wurde Straßburg in den Rang einer Landeshauptstadt mit weitreichenden politischen und wirtschaftlichen Kompetenzen erhoben. Die Souveränität Elsass-Lothringens, das von einem Statthalter regiert wurde, war hingegen stark eingeschränkt. Erst im Jahre 1911 erhielt das Reichsland eine eigene Verfassung und ein Parlament. Während der Rhein zwischen Baden und dem Elsass nun eine durchlässige natürliche Grenze bildete, stand die neue Außengrenze für die schroffe Konfrontation zwischen Frankreich und dem Deutschen Reich. Spaziergänger, welche den Rhein passierten, benötigten keinerlei Ausweisunterlagen. An den deutsch-französischen Grenzübergängen kam es zu verschärften Grenzüberwachungen mit aufwendigen Pass- und Visakontrollen. Das Deutsche Reich und allen voran Kaiser Wilhelm II. versuchten gegen Ende des 19. Jahrhunderts auch mit symbolhaften Bauwerken wie der Straßburger Bibliothek oder dem Parlamentsgebäude die kulturelle Zugehörigkeit Elsass-Lothringens zu Deutschland festzuschreiben. Mit der Berufung namhafter Professoren avancierte die Straßburger Universität zur drittgrößten Hochschule des Deutschen Reiches.640

284Die Region am Oberrhein durchlebte um die Jahrhundertwende eine Periode des stetigen Wandels und der Transformation. Neue Industrien wurden angesiedelt und der Verkehr und Warenaustausch mit der Eisenbahn konnte kontinuierlich ausgebaut werden. Straßburg entwickelte sich bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges zu einem führenden Dienstleistungs- und Industriestandort. Der Oberrhein insgesamt wurde zu einer Region des Übergangs und des Austausches sowohl von wirtschaftlichen als auch kulturellen Strömungen und Einflüssen. Zu einem weithin sichtbaren Symbol wurden die Brücken über den Rhein, mit deren Hilfe die Eingliederung und Verbundenheit des Elsass zum Deutschen Reich hergestellt werden sollte. Wie bereits dokumentiert bestand zwischen dem Elsass und Baden bis zum Ausbruch des Krieges aber auch eine große wirtschaftliche Konkurrenz wie beispielsweise in der Textilindustrie. Der Erste Weltkrieg setzte dieser nachbarschaftlichen Beziehung am Rhein ein jähes Ende.

  • 641 Zur Kriegszieldebatte sowohl bei den Alliierten als auch im Deutschen Reich bzw. zu den Diskussion (...)
  • 642 Vgl. Pierre Renouvin, Die Kriegsziele der französischen Regierung, in: GWU 17 (1966), S. 123-158. (...)
  • 643 Zur Rheingrenze als Kriegsziel vgl. auch Franziska Wein, Deutschlands Strom – Frankreichs Grenze, (...)

285Mit dem sich abzeichnenden Ende des Krieges im Sommer 1918 rückten auch das Reichsland Elsass-Lothringen und die Region am Oberrhein wieder in den Fokus der Politiker und Militärs auf beiden Seiten des Flusses. Für Frankreich war die Wiedereingliederung von Elsass-Lothringen ein elementarer Bestandteil der Kriegsziele bzw. Friedensforderungen gegenüber dem Deutschen Reich.641 Der Rhein gewann hierbei gerade für Frankreich eine geradezu symbolhafte Bedeutung für die Niederringung des deutschen Erbfeindes. Frankreich hatte sich seit Beginn des Krieges nicht nur zur Repatriierung von Elsass-Lothringen verpflichtet, sondern forcierte auch die militärische Kontrolle des gesamten linken Rheinufers als neue Grenze zu einem geschwächten Deutschland.642 Im Verlauf des Krieges verhinderten wechselnde Konstellationen und Zugeständnisse an die Diplomatie eine Umsetzung der französischen Pläne für das Rheinland. Inwieweit die Pläne Frankreichs für eine Besetzung, eine Okkupation oder die Einrichtung eines Protektorates im Rheinland gediehen waren, ist bis auf den heutigen Tag Gegenstand der Forschung. Interessanterweise bedienten sich in dieser Debatte diejenigen Kräfte und Gruppierungen in Frankreich, welche für eine dauerhafte Besetzung plädierten, der Argumente, welche schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts immer wieder diskutiert worden waren. In den Augen der französischen Öffentlichkeit war das linke Rheinufer der Hauptaufmarschplatz einer deutschen Invasion, wovor sich Frankreich schützen musste. Auch in ökonomischer Hinsicht war die Besetzung des Rheinlandes sinnvoll, da hier neue Absatzmärkte für französische Produkte erschlossen werden konnten, welche einhergingen mit immensen Verlusten der deutschen Seite.643

  • 644 Zur Flüchtlingsproblematik vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12612.
  • 645 Vgl. im Stadtarchiv Kehl den Bestand ’Rheinbrücke’.
  • 646 Zur Übergabe der Rheinbrücken an Frankreich vgl. Landesarchiv GLAK 233 Nr. 11963 und GLAK 237 Nr. (...)

286Das Ende des Krieges im November 1918 bedeutete auch das vorübergehende Ende des Reise- und Transportverkehrs über die Rheinbrücken. Nachdem Frankreich Elsass-Lothringen wieder eingegliedert hatte, wurde die so genannte Commission de triage eingesetzt, welche über den Verbleib oder die Abschiebung der so genannten Altdeutschen zu entscheiden hatte. Im Rahmen einer so genannten »Säuberung« des Landes wurde die Bevölkerung in vier Kategorien eingeteilt: In Kategorie A fanden sich Elsass-Lothringer und ihre Nachkommen, die auch ohne den Deutsch-Französischen Krieg Franzosen geblieben wären. In Kategorie B verblieben Kinder mit einem Elternteil ausländischer Abstammung. Kategorie C war für Kinder bestimmt, deren Eltern aus dem alliierten oder neutralen Ausland stammten. Eingewanderte Ausländer der französischen bzw. alliierten Kriegsgegner und deren Nachkommen wurden in der Kategorie D eingestuft. Die entsprechende Identifikationskarte entschied über den Verbleib bzw. die Abschiebung, den Geldumtausch, den Eintrag in die Wählerlisten oder die Bewegungsfreiheit. Wie bereits angedeutet stellte die Aufnahme, Versorgung und Integration der Flüchtlinge aus Elsass-Lothringen gerade die badische Regierung vor große Herausforderungen.644 Interessanterweise wurden die Klassifizierungen der Commission de triage aber auch auf unliebsame Elsässer angewandt, welche sich der Willkür anonymer Denunziation ausgesetzt sahen. Die Rheinbrücke Straßburg-Kehl645 blieb vom 22. November bis Ende Dezember 1918 vollständig gesperrt, was die reibungslose Überführung der Ausgewiesenen und der Flüchtlinge ungemein erschwerte. Dieser Umstand und die vollständige Übergabe der Rheinbrücken waren auch bei den Pariser Friedensverhandlungen immer wieder Anlass für heftige Auseinandersetzungen zwischen den deutschen und französischen Delegierten. Für Frankreich stellten die Kontrolle des Rheins und die Übergabe der Brücken einen elementaren Bestandteil eines Friedensvertrages dar. Gerade an der Grenze zu Baden sollte der Rhein vollständig als französischer Teil der Grenze festgeschrieben werden. Mit dieser Klausel verlor der Rhein seine internationale Stellung als Verkehrsknotenpunkt mehrerer Anrainerländer. Darüber hinaus definierten die französischen Delegierten bis ins kleinste Detail die Besitzverhältnisse all jener Bestandteile der Brücken, welche sich auf badischem Boden befanden.646

4.2.2.2. Kehl als Brückenkopf einer französischen Besetzung

  • 647 Vgl. im Stadtarchiv Kehl den Bestand ’Besatzungszeit 1919-1923’.
  • 648 Vgl. die Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen für den Kehler Brückenkopf, in: Landesarchiv (...)
  • 649 Vgl. Artikel 31 der Verordnung, in: Stadtarchiv Kehl ’Besatzungszeit 1919-1923’.
  • 650 Zu den finanziellen Belastungen des Deutschen Reiches durch die Besetzungen badischen Gebietes vgl (...)

287Wohl keine andere Stadt in Baden war von den Waffenstillstandsregelungen im November 1918 derart betroffen wie Kehl als Nachbarstadt zu Straßburg. Die Stadt fungierte hierbei als französischer Brückenkopf für die Besetzung vom Jahr 1919 bis ins Jahr 1930. Bei der Besetzung selbst verhängte der französische Militärgouverneur General André Hirschauer am 30. Januar 1919 eine Verordnung, die das zivile Leben in der Stadt regeln sollte.647 In Folge dieser Verordnung kam es in der Stadt zu Einschränkungen beim Post- und Warenverkehr, Ausgangssperren, Versammlungsverboten und zu Ein- und Ausreiseverboten.648 Ferner wurden auch viele Wohnungen und Häuser von den Besatzungstruppen requiriert, um die Truppen in der Stadt einquartieren zu können. Die französischen Militärbehörden bekämpften jede Form von Widerstand gegen die Zwangsräumungen oder die Zuwiderhandlung gegen die Verordnungen mit Verhaftungen und Kriegsgerichtsverfahren. Die Militärbehörde verhängte hierbei Gefängnisstrafen bis zu einem Jahr oder auch Geldstrafen bis zu 1.000 Francs.649 Zur Abschreckung der Bevölkerung wurden die Verhafteten mit Namen und dem vorgeworfenen Delikt in der Lokalzeitung und mit einem Aushang veröffentlicht. Die Besetzung Kehls stellte auch eine immense finanzielle Belastung für das Deutsche Reich dar, da die französische Besatzungsadministration die Kosten für den Unterhalt der Truppen vollständig der Regierung in Berlin auferlegte.650

  • 651 Vgl. die Berichte des badischen Außenministeriums an das Auswärtige Amt in Berlin vom März 1919, i (...)
  • 652 Beschwerde des badischen Außenministeriums an die Oberpostdirektion vom 23. April 1919, in: Landes (...)
  • 653 Vgl. Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27819.

288Entgegen französischen Zeitungsberichten empfand die badische Regierung die Besetzung von Kehl, der Rheinbrücke und des Hafens sowohl als schweren politischen wie auch wirtschaftlichen Rückschlag.651 In Verbindung mit der vollständigen Vereinnahmung des Rheins würde somit aus Sicht Badens das gesamte badisch-deutsche Verkehrs- und Wirtschaftsnetz am Oberrhein vollständig zum Erliegen kommen. Hierbei hatte die Regierung in Karlsruhe die Sorge, dass die französischen Besatzungstruppen die Stadt mit ihrem Hafen langfristig annektieren könnten. Diese Sorge zeigte sich beispielsweise, als die Oberpostdirektion im April 1919 ein Paket an ein Kehler Unternehmen mit dem Hinweis an den Absender zurücksandte, dass Warensendungen in das Ausland (Kehl) eine Ausfuhrgenehmigung benötigten. Das badische Außenministeriums protestierte daraufhin bei der Oberpostdirektion mit einer Beschwerde: »Dieser Vermerk hat bei den Beteiligten starkes Mißfallen erregt, da in dem Vermerk Kehl als Ausland bezeichnet wird. […] Wir bitten dafür zu sorgen, daß alles vermieden wird, auch in solchen Kleinigkeiten, was dem Feind moralische Waffen in die Hand gibt.«652 Auch aus diesem Grund bat die badische Regierung bei der Reichsregierung darum, einen eignen Vertreter zu den Friedensverhandlungen in Paris entsenden zu dürfen. Jedoch wurde ein offizieller Vertreter Badens von der Berliner Regierung abgelehnt, da dies das einige Auftreten Deutschlands bei den Verhandlungen in Paris gefährdet hätte.653

  • 654 Zur Erklärung: Das Gesamtministerium wurde nach dem Amtsantritt der vom Landtag legitimierten Regi (...)
  • 655 Vgl. den Bericht von Hermann Dietrich im Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 3. Juni (...)
  • 656 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 26. Juni 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 (...)
  • 657 In den Protokollen des Staatsministeriums wird als Hochverräter lediglich der Name „Hompa“ erwähnt (...)
  • 658 Vgl. ebd.
  • 659 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 16. August 1919, in: Ebd. Aus diesem Pro (...)
  • 660 Ab dem 10. Januar 1920 stellte die Interalliierte Hohe Rheinlandkommission mit Sitz in Koblenz die (...)
  • 661 Vgl. die Reise des badischen Ministerpräsidenten nach Kehl, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 11987.

289Die badische Regierung sah sich dennoch gezwungen, in direkten Verhandlungen mit den französischen Besatzern für Erleichterungen der Lebensumstände der Kehler Bevölkerung einzutreten. Dies geschah aus zweierlei Gründen: Einerseits wollte die Regierung den Menschen in Kehl nicht signalisieren, dass man sich mit einer etwaigen Vereinnahmung der Stadt abfinden würde. Andererseits durfte den Franzosen nicht der Eindruck vermittelt werden, dass man die Stadt am Rhein bereits aufgegeben hätte. Zwei Beispiele aus dem Jahr 1919 zeigten, wie die badische Regierung ihren Anspruch auf Kehl aufrechterhielt. Der badische Außenminister Hermann Dietrich berichtete dem badischen Staatsministerium654 am 3. Juni 1919 von so genannten »Loslösungsbestrebungen« durch zunächst nicht näher benannte Persönlichkeiten im Amtsbezirk Kehl.655 Der Staatsrat und ehemalige Justizminister Ludwig Marum sah in diesem Verhalten Hochverrat und forderte entsprechende Maßnahmen. Den Mitgliedern des Staatsministeriums war bewusst, dass die angestrebte Verhaftung der betreffenden Personen Schwierigkeiten mit den französischen Besatzungstruppen nach sich ziehen würde. Dennoch entschloss man sich zur Anordnung einer Verhaftung, um gerade auch der Bevölkerung zu beweisen, dass man »hochverräterische Bestrebungen« verhindern würde. Tatsächlich wurden die badischen Beamten, welche die vermeintlichen Hochverräter in Kehl verhaften sollten, ihrerseits von französischen Militärs verhaftet.656 Die badische Regierung legte gegen diese Verhaftung Protest bei der zuständigen Waffenstillstandskommission ein, welcher aber ohne Erfolg blieb. Nach einem Bericht aus Kehl waren die Loslösungsbestrebungen der Hochverräter657 bis zum Juli 1919 zwar ohne Erfolg geblieben, dies könnte sich nach Ansicht von Adam Remmele aber schnell ändern, wenn die Lebensverhältnisse der Kehler Bevölkerung nicht entscheidend verbessert würden. Zu diesem Zweck wurden Saatgut und Entschädigungszahlungen für französische Diebstähle nach Kehl gesandt.658 Um sich selbst ein Bild von der Lage vor Ort machen zu können, plante der badische Ministerpräsident Anton Geiß im August 1919 einen offiziellen Besuch in der Stadt.659 Geiß wollte bei dieser Gelegenheit neben der Verbesserung der Lebensumstände der Bevölkerung auch die Freilassung der badischen Beamten bei den französischen Behörden erwirken. Die badische Regierung unterschied hierbei sehr deutlich zwischen zivilen und militärischen Behörden in der Zuständigkeit für Kehl. Der französische Marschall Ferdinand Foch hatte den Zutritt Geiß’ zur Stadt zuvor nicht genehmigt. Die badische Regierung konnte nach einiger Zeit dennoch eine Genehmigung einholen. Staatspräsident Geiß strebte bei seinem Besuch eine Unterredung mit dem französischen Oberbefehlshaber der 4. Armee, General Henri Gouraud, an. Etwaige Verhandlungen mit zivilen Behörden der Region Elsass-Lothringen sollten vermieden werden, da diese nach Auffassung der badischen Regierung in Kehl keinerlei Zuständigkeiten hatten. Die Stadt Kehl mit ihrem Hafen wurde somit als territorialer Bestandteil Badens unter Kontrolle des französischen Militärs angesehen.660 Bei seinem Besuch am 29. August 1919 verhandelte Geiß mit zivilen Behörden nur über das bessere Zusammenleben der Grenzbevölkerungen. So sollte es Arbeitserleichterungen für die Rheinfischer geben und Landwirte sollten ihre linksrheinischen Felder wieder bestellen dürfen. Auch bat Geiß um Hinzuziehung des ehemaligen deutschen Brückenpersonals zu den Besprechungen der Rheinschifffahrt, da dieses gut mit den Brücken vertraut sei.661

  • 662 Vgl. Ordonnance de la Haute Commission Interallié des territoriaux rhénans relative à l’administra (...)
  • 663 Vgl. ebd.

290Festzuhalten bleibt, dass sich die badische Regierung in der unmittelbaren Zeit nach dem Waffenstillstand vom November 1918 mit der konkreten Aussicht auf eine französische Besetzung des Landes auseinandersetzen musste. Diese drohende Gefahr schränkte die Regierung in Karlsruhe zusätzlich in ihren Handlungsspielräumen bei der Umstellung der Wirtschaft und der Wiedereingliederung der Soldaten ein. Am Deutlichsten wurde diese Gefahr bei der französischen Besatzung der Hafenstadt Kehl und der umliegenden Region. Allerdings war die versuchte Angliederung Kehls an Frankreich nicht der Versuch einer schrittweisen Zerstückelung Badens, sondern stand vielmehr im übergeordneten Kontext der militärischen wie wirtschaftlichen Schwächung Deutschlands. Dennoch widersetzte sich die badische Regierung allen französischen Versuchen, Kehl von Baden abzutrennen. Deutlich wurde diese Haltung beispielsweise im Februar 1920, als der Artikel IV der Interalliierten Hohen Rheinlandkommission die Stadt Kehl mit ihrem Hafen von den Verordnungen in den besetzten deutschen Gebieten explizit ausnahm.662 Hierbei war es wiederum das badische Außenministerium, welches gegen diese Ausnahmeregelung entschiedene Beschwerde sowohl bei der Interalliierten Hohen Rheinlandkommission als auch beim badischen Staatsministerium einlegte.663

5. Das Ende der Revolution

291Die vielfältigen Beziehungen zwischen der badischen Vorläufigen Volksregierung und den Räten waren seit dem Umbruch im November 1918 keineswegs störungsfrei. Immer wieder kam es zwischen diesen beiden Institutionen zu teilweise massiven Spannungen, die eine wirkungsvolle Zusammenarbeit mit dem Ziel der Bewältigung der Probleme erschwerte. Die von führenden Sozialdemokraten dominierte Volksregierung hatte im Verlauf des Herbstes 1918 ihre Machtposition auch gegenüber den Unabhängigen immer weiter gefestigt und forcierte schrittweise den Abbau der Räteorganisationen. Hierbei kamen der Regierung der zunächst schleichende und schließlich massenhafte Mitgliederschwund bei den Räten ebenso entgegen wie der daraus resultierende Zwang zu einer weitgehenden sozialen Öffnung der Räte, welche diese sowohl inhaltlich wie personell weiter zerfaserte. Um den Machtanspruch der Räte weiter einzuschränken, entzog die Regierung insbesondere nach den Wahlen zur badischen Nationalversammlung den Räten auch die finanzielle Grundlage. Spätestens mit dem Rücktritt der beiden USPD-Minister Brümmer und Schwarz war der Einfluss der Räte auf die politischen Entscheidungen der Regierung nur noch gering. Dies zeigte sich auch in den kaum berücksichtigen Vorstellungen der Räte für die Ausgestaltung der neuen badischen Verfassung.

292Die Folgen dieser Politik waren für die badischen Räteorganisationen mannigfaltig. Neben der angespannten personellen Situation seit dem Herbst 1918 zeichnete sich auch eine Radikalisierung unter einem Großteil der Rätemitglieder ab, welcher sich in einer offenen Gewaltbereitschaft auch gegenüber der Regierung und ihren nachgeordneten Institutionen widerspiegelte. Diese Radikalisierung, von welcher auch ein Teil der nicht organisierten Arbeiterschaft in Baden geprägt war, korrespondierte mit einer zunehmend schwierigen wirtschaftlichen Lage. Die Umstellung der Wirtschaft, welche zuvor über vier Jahre nahezu ausschließlich kriegswichtige Erzeugnisse produziert hatte, gestaltete sich für die Regierung weitaus schwieriger und langwieriger als zunächst angenommen. Viele Arbeiter und auch viele Frauen, die zuvor in den Rüstungsbetrieben gearbeitet hatten, wurden nun arbeitslos und sahen sich einer zunehmenden sozialen Verelendung ausgesetzt. Im Folgenden sollen anhand zweier einschneidender Ereignisse im Frühjahr und Sommer 1919 die Auswirkungen dieser Eindämmungspolitik der Vorläufigen Volksregierung und damit der allmähliche Abbau der Räte in Baden nachgezeichnet werden.

5.1. Räterepublik und Putschversuch

5.1.1. Die Mannheimer Räterepublik im Februar 1919

  • 664 Vgl. Peter Kuckuk, Bremen in der deutschen Revolution 1918-1919, Revolution, Räterepublik, Restaur (...)
  • 665 Vgl. Tankred Dorst (Hrsg.), Die Münchner Räterepublik, Zeugnisse und Kommentar, Frankfurt am Main (...)

293Gerade im Hinblick auf den nachgezeichneten Niedergang der Rätebewegung, welcher mit den Wahlen zur badischen Nationalversammlung Anfang Januar 1919 bzw. dem schlechten Ergebnis der Unabhängigen Sozialdemokraten seinen sichtbaren Ausdruck fand, vollzog sich parallel dazu eine spürbare Radikalisierung in weiten Teilen der badischen Arbeiterschaft. Diese Radikalisierung war allerdings kein singuläres Phänomen, welches einzig auf die Arbeiterschaft in Baden beschränkt war. Vielmehr reihte sich diese Entwicklung durchaus in einen reichsweiten Kontext des Frühjahrs 1919 ein, in dem es an vielen Orten im Deutschen Reich erstmals seit den Tagen des Umbruchs im November 1918 wieder zu größeren gewaltsamen Zusammenstößen und Aufständen kam. Um die Ereignisse der so genannten Zweiten Revolution in Mannheim besser einordnen zu können, seien an dieser Stelle der so genannte Spartakus- oder Januar-Aufstand in Berlin vom 5. bis 12. Januar 1919, die Bremer Räterepublik664 vom 10. Januar bis zum 4. Februar 1919 oder die Münchner Räterepublik665 vom 7. April bis 2. Mai 1919 erwähnt.

  • 666 Vgl. bspw. die Diskussionen der Regierung mit Emil Maier am 8. Januar 1919 in einer Sitzung des Ge (...)

294Im Vorfeld der Zweiten Revolution in Baden müssen zunächst die Beweggründe für die Radikalisierung von Teilen der Arbeiterschaft nachgezeichnet werden. Die Vorläufige Volksregierung hatte den Einfluss der Arbeiter- und Soldatenräte in Baden seit Ende November 1918 systematisch eingeschränkt. Obwohl die Räte auch in personeller Hinsicht durchaus in der Lage gewesen wären, ihre Forderungen mit Gewalt oder den Mitteln eines Streiks durchzusetzen, vermochten es die übergeordneten Räteinstitutionen wie der Landesausschuss der Arbeiter- und Soldatenräte oder die Landeszentrale der badischen Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte nicht, ihre Zielvorstellungen und Forderungen – sowohl in politischer und wirtschaftlicher als auch in gesellschaftlicher Hinsicht – durchzusetzen. Einerseits fehlte den Räten jeglicher konzeptioneller Ansatz zur tatsächlichen Überwindung der von ihnen immer wieder angeprangerten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Missstände. Die Räte brachten sich zwar selbst beispielsweise mit einem eigenen Entwurf in die Diskussionen um die Ausarbeitung einer neuen badischen Verfassung ein, dieser war allerdings an vielen Stellen für die konservativen Kräfte etwa im Beamtenapparat vollkommen inakzeptabel. Andererseits gelang es den Räten insbesondere auf kommunaler Ebene nicht, entscheidende Stellen in Verwaltung, Wirtschaft oder den Sicherheitsinstitutionen zu besetzen. Erschwert wurde dieser Umstand auch durch konfessionelle Vorbehalte etwa im südbadischen Oberland oder im Schwarzwald. Die Räte wurden im Verlauf des Herbstes 1918 von der Regierung immer mehr in die Rolle eines allzeit zur Verfügung stehenden Sicherheits- und Wachdienstes gedrängt. Die einst formal zugestandenen Aufsichts- und Kontrollfunktionen wurden den Räten schrittweise entzogen. Diese Entwicklung gipfelte schließlich auch in einem Wahlergebnis, welches der USPD als vorrangigste politische Interessenvertretung der Arbeiter- und Soldatenräte eine Niederlage gegenüber einer MSPD-Mehrheit einbrachte. Im Zuge der Wahlniederlage traten die beiden Vertreter der Räte und Mitglieder der USPD von ihren Ministerämtern zurück, was einem Verlust des Einflusses der Räte auf die Vorläufige Volksregierung gleichkam. Allerdings muss festgehalten werden, dass die Regierung auch nach den Wahlen und dem Ausscheiden der beiden USPD-Minister aus dem Kabinett bei wichtigen Entscheidungen Vertreter der Räteinstitutionen konsultierte.666

  • 667 Für die Einzelangaben in den USPD-Ortsvereinen vgl. Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. (...)
  • 668 Vgl. Berichterstattung über die Verhandlungen der Landeskonferenz der USP Badens vom 15. und 16. F (...)
  • 669 Der Antrag wurde mit 25 zu 17 Stimmen abgelehnt. Vgl. ebd., S. 31.
  • 670 Vgl. den Bericht an den Landesparteitag der SPD vom 6. und 7. September 1919 in Karlsruhe für die (...)
  • 671 Vgl. den Bericht an den Landesparteitag der SPD vom 26. bis 28. November 1920 in Baden-Baden für d (...)
  • 672 Für die Jugendarbeit der badischen SPD vgl. den Bericht an den Landesparteitag der SPD vom 6. und (...)

295Trotz der Zugeständnisse, mit denen die Regierung im Januar 1919 den Räten und ihren Mitgliedern entgegenkam, wuchs zusehends der Unmut innerhalb der Räteorgane über den Machtverlust gegenüber der Regierung in Karlsruhe. Bemerkenswerterweise konnte hier die USPD, welche bei den Wahlen noch eine Niederlage auch aufgrund einer fehlenden Mobilisierungskraft hatte hinnehmen müssen, eine große Anziehungskraft entwickeln, welche sich nicht nur auf enttäuschte Rätemitglieder beschränkte. Auch wenn keine belastbaren Zahlen seit dem November 1918 vorliegen, so muss dennoch unter Berücksichtigung der Einzelangaben aus den Ortsvereinen angenommen werden, dass es gerade mit dem Jahreswechsel 1918/19 zu einem Anstieg der Mitgliederzahlen bei der USPD gekommen war.667 Im Februar zählte die badische USPD rund 6.500 Mitglieder, wovon rund 3.000 auf Mannheim und ca. 500 Mitglieder auf Karlsruhe entfielen.668 Die Mitglieder verteilten sich auf insgesamt 26 Ortsvereine. Obwohl auch für den Frühling und den Sommer 1919 keine Zahlen überliefert sind, so kann unter Berücksichtigung der Gesamtzahlen auf Reichsebene ebenfalls von einem deutlichen Anstieg der Mitgliederzahlen in Baden ausgegangen werden. Der Umstand, dass sich die USPD in Folge der Wahlen zu einem Sammlungsbecken von Enttäuschten und Regierungskritikern wandelte, mag zu den außergewöhnlichsten Umständen bei der Betrachtung des Umbruchs 1918/19 gezählt werden. Allerdings korrespondierte dieser starke Mitgliederanstieg mit einem deutlichen Linksrutsch der badischen USPD. In diesem Zusammenhang lehnte die Landeskonferenz nach hitzigen Debatten einen Antrag auf Anschluss der badischen USPD an die neu gegründete Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) nur mit einer knappen Mehrheit ab.669 Insgesamt verzeichneten nahezu alle Gruppierungen und politischen Parteien im Frühjahr 1919 sowohl auf der Landes-wie auf der Reichsebene einen starken Anstieg ihrer Mitgliederzahlen. Die SPD etwa zählte am 31. März 1918 lediglich 5.711 zahlende Mitglieder in 106 Ortsvereinen und 17.765 Mitglieder im Heeresdienst. Am 30. Juni 1919 waren in 328 Ortsvereinen 40.727 Mitglieder organisiert.670 Dem gegenüber machte die Parteiführung auch auf ein damit verbundenes Problem in der Organisation und Disziplinierung der Partei aufmerksam. Nach der Einschätzung der Parteiführung befanden sich gerade unter den Neumitgliedern sehr viele junge und damit leicht beeinflussbare Parteigenossen, welche tendenziell auch mit einigen Programmpunkten der USPD oder der KPD sympathisierten.671 In diesem Zusammenhang muss auch auf die verstärkte Jugendarbeit der SPD bzw. der Parteien insgesamt hingewiesen werden.672

  • 673 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 56f.
  • 674 Verwaltungsbericht für die Stadt Mannheim 1919/20, S. 194. Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und d (...)

296Die Radikalisierung der badischen Arbeiterparteien trat in Folge der Wahlen mit dem Ausbruch der Zweiten Revolution in Mannheim offen zutage. Die Stadt kämpfte im Frühjahr 1919 mit mehreren Problemen. Einerseits mussten in der Stadt und im Umland viele Flüchtlinge aus der Pfalz und aus dem ehemaligen Reichsland Elsass-Lothringen untergebracht und versorgt werden. Andererseits durchquerten immer noch viele Soldaten auf dem Weg in die Heimat die Stadt.673 Das größte Problem waren allerdings die vielen Arbeitslosen, die in ihrer Masse und ihrer Unzufriedenheit ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellten. Für die Stadt Mannheim674 gab es im betrachteten Zeitraum folgende Zahlen für die gemeldeten und unterstützten Arbeitslosen:

männlich

weiblich

insgesamt

November

1918

1.966

6

1.972

Dezember

6.490

286

6.776

Januar

1919

8.624

2.619

11.243

Februar

7.542

2.974

10.516

März

6.786

2.905

9.691

April

5.468

2.686

8.154

November

2.818

1.338

4.156.

  • 675 Vgl. Verwaltungsbericht für die Stadt Mannheim 1919/20, S. 194.
  • 676 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 59.
  • 677 Vgl. ebd.

297Diese Mannheimer Arbeitslosenstatistik zeigt mehrere bemerkenswerte Entwicklungen. Zum Einen war der rasante Anstieg der Gesamtarbeitslosenzahl zwischen November und Dezember 1918 auffallend. Andererseits blieb die Zahl der erwerbslosen Frauen ab dem Januar 1919 auf einem konstant hohen Niveau, während sich die Zahlen der männlichen Erwerbslosen zunächst stabilisierten und schließlich leicht rückläufig waren. Insbesondere in der Metallindustrie, welche zuvor vorrangig das Heer mit Kriegsgerät versorgt hatte, wurden rund 70 Prozent der weiblichen Mitarbeiter, welche noch im Krieg die Arbeitsplätze der Männer eingenommen hatten, entlassen.675 Die von der Front zurückkehrenden Männer konnten allerdings zunächst nicht wieder eine Arbeit finden. Wie bereits erwähnt stellte die Wiedereingliederung der Soldaten sowohl die Regierung als auch die kommunalen Verwaltungen vor größte Schwierigkeiten. Einhergehend mit dieser Situation der Arbeitlosen drohte ganzen Familien die soziale Verelendung. Ein Aspekt, der an dieser Stelle für die Situation in Mannheim nicht unerwähnt bleiben darf, war eine Verordnung der Entente, die zusätzlich für Verunsicherung unter der Bevölkerung sorgte. Nach dieser Verordnung hatten alle Angehörigen des Militärs, die nach dem 1. August 1914 in die Neutrale Zone zugezogen waren, diese umgehend zu verlassen. Allein in Mannheim waren rund 10.000 ehemalige Angehörige des Heeres von dieser Verordnung betroffen.676 Wie angespannt die Lage in Mannheim im Vorfeld der Zweiten Revolution war, zeigte eine Versammlung der Ausgewiesenen am 21. Januar 1919 auf dem Marktplatz in Mannheim. Die aufgebrachte Menge stellte umfangreiche Forderungen in Bezug auf die Weiterleitung in ihre jeweiligen Heimatregionen und dem damit verbundenen finanziellen Aufwand. Schließlich drohte die Menge gar mit der Geiselnahme des Mannheimer Oberbürgermeisters Theodor Kutzer, wenn die badische Regierung ihren Forderungen nicht nachkam. Die Regierung konnte allerdings bei den französischen Militärbehörden erreichen, dass nur noch ehemalige Militärangehörige ausgewiesen werden sollten, welche nach dem 1. Januar 1919 in die Neutrale Zone gezogen waren.677

  • 678 Zu den Vorgängen in Bayern vgl. Bosl (Hrsg.), Bayern im Umbruch; Dorst (Hrsg.), Die Münchner Räter (...)
  • 679 Für das Folgende vgl. Landesarchiv GLAK 233 Nr. 25985; Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- (...)

298Zusammenfassend muss festgehalten werden, dass sich im Vorfeld der Zweiten Revolution in Mannheim die ohnehin schwierige Lage in politischer, wirtschaftlicher und damit auch gesellschaftlicher Hinsicht noch zusätzlich durch Arbeitslosigkeit und die Masse an ehemaligen Soldaten verschärfte. Deutlich wurde dies auch an immer größeren Demonstrationen und Kundgebungen, bei denen auszuweisende Heeresangehörige oder Arbeitslose gegen ihre Situation protestierten. Seit der Wahl zur badischen und auch deutschen Nationalversammlung kam es hierbei auch immer öfter zu gewaltsamen Zusammenstößen mit der Polizei. In Mannheim kam es von Anfang Januar bis Mitte Februar 1919 zu keinen eigenständigen Handlungen von Seiten der Arbeitslosen, der ehemaligen Heeresangehörigen oder der Arbeiterparteien. Diese reagierten in der Regel mit Veranstaltungen oder Demonstrationen lediglich auf äußere Umstände und Entwicklungen. An dieser Stelle seien nochmals der Januar-Aufstand in Berlin oder die Bremer Räterepublik angeführt. Auch der eigentliche Auslöser für die Unruhen in Mannheim Ende Februar 1919 stand zunächst nicht in Verbindung mit den Verhältnissen in der Stadt. Im Zuge einer Kundgebung wurde am Abend des 21. Februar 1919 die Ermordung des bayerischen USPD-Führers Kurt Eisner in München678 bekannt.679 Noch in der Nacht kamen Vertreter der USPD, der KPD und verschiedener größerer Betriebe zusammen, um über das weitere Vorgehen bzw. über eine angemessene Reaktion zu entscheiden. An diesem Punkt wurde bereits ein wichtiges Merkmal dieser Unruhen deutlich: Den organisierten Arbeiterparteien gelang es sehr schnell, zusätzlich zu ihren Mitgliedern Sympathisanten aus den größeren Betrieben der Stadt zu rekrutieren. Ein Grund hierfür lag in dem von den Parteien eingeräumten Mitspracherecht für die Vertreter der Betriebe. Allerdings kann hier nicht mehr zweifelsfrei rekonstruiert werden, inwieweit diese Arbeiter schon Mitglieder in der USPD oder der KPD waren. Ohnehin muss aber davon ausgegangen werden, dass die beiden radikalen Parteien über viele Informanten in den großen Industriebetrieben der Stadt verfügten, was eine schnelle Mobilisierung der Arbeiter erleichterte.

  • 680 Vgl. bspw. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 24. Februar 1919, in: Landesarchiv (...)

299In den nächtlichen Beratungen beschlossen die beiden radikalen Arbeiterparteien und die Vertreter der Betriebe für den folgenden Morgen eine große Demonstration in Mannheim. Viel wichtiger als dieser Protest gegen die Ermordung Eisners und die damit verbundenen Zustände in München und Bayern waren den Parteien und den Betriebsvertretern allerdings die folgenden Maßnahmen. Im Anschluss an die morgendliche Kundgebung sollten auf dem Demonstrationsweg zum Mannheimer Schloss die Volkswehr vollständig entwaffnet und alle größeren Industriebetriebe der Stadt besetzt werden. Interessanterweise sollten die Waffen der Volkswehr explizit in den Besitz der Betriebsvertreter übergehen. Parallel zu den Besetzungen der Betriebe rief der Deutsche Metallarbeiterverband für Mannheim den Generalstreik aus. Dieser Aufruf zum Generalstreik kam einem ersten Höhepunkt in der Eskalation der Situation an diesem Tag in Mannheim gleich. Mit den ersten Meldungen und Nachrichten über die Vorgänge in Mannheim wurde auch der Regierung in Karlsruhe bewusst, dass sich die Situation im industriellen Zentrum Badens mit der Bewaffnung von Teilen der Arbeiterschaft und dem Aufruf zum Generalstreik keineswegs über Nacht wieder beruhigen würde.680 Für den Nachmittag des 22. Februar 1919 wurde eine groß angelegte Trauerdemonstration für Kurt Eisner anberaumt. Auf dieser Veranstaltung, an der nach nicht mehr verifizierbaren Angaben zwischen 10.000 und 40.000 Menschen teilnahmen, traten viele Vertreter der USPD, der KPD und der besetzten Betriebe bewaffnet in Erscheinung. Auch Mitglieder der SPD und der gemäßigten Gewerkschaften nahmen an der Trauerveranstaltung teil. Am Ende der Demonstration wurde von dem KPD-Funktionär Albert Stolzenburg offenbar ohne jegliche Absprache mit den anderen Organisatoren die so genannte Räterepublik ausgerufen.

300Aus dem zur Verfügung stehenden Quellenmaterial ist nicht zu entnehmen, was letztendlich der Auslöser für die Ausrufung der Räterepublik war. Ob Stolzenburg auf eine Anweisung hin oder eigenständig und spontan gehandelt hat, kann nicht zweifelsfrei rekonstruiert werden. Ebenso wird aus den Quellen nicht ersichtlich, welches Ziel Stolzenburg konkret mit der Ausrufung der Räterepublik verfolgte. Einen Hinweis liefert hierfür lediglich der so genannte Revolutionäre Arbeiterrat, der in einem Aufruf am 23. Februar 1919 zu den Beweggründen Stellung bezog. In dem Aufruf hieß es:

  • 681 Stadtarchiv Mannheim S-PK Nr. 115.

»An die Bevölkerung Mannheims! Die Errungenschaften der Revolution sind in Gefahr. Man will die Revolution töten, indem man die Führer tötet. Die letzten Ereignisse in München beweisen es. Schon hat sich in Bayern eine Räte-Republik gebildet. Auch unsere Brüder in Württemberg haben eine Aktion in gleicher Richtung beschlossen. Die gestrige Demonstration hat den Anschluss an eine süddeutsche Räte-Republik einstimmig zugestimmt, in Mannheim ist der Revolutionäre Arbeiter-Rat ins Leben gerufen. […] Er hat die gesamte ausführende Gewalt in die Hände genommen. Vom heutigen Tage an ist der Revolutionäre Arbeiter-Rat die höchste Behörde der Stadt Mannheim! […] Der Revolutionäre Arbeiter-Rat hat mit sofortiger Wirkung das Standrecht verhängt. […] Wir warnen vor reaktionären Putschversuchen! […]«681

301Allerdings blieb offen, ob sich die Proklamation der Räterepublik nur auf Mannheim, die Kurpfalz oder ganz Baden beziehen sollte. Auch der »Anschluss an eine süddeutsche Räte-Republik« wurde nicht näher erläutert. Betrachtet man die Proklamation allerdings im Kontext beispielsweise der Geschehnisse in München, so muss man davon ausgehen, dass der Begriff „süddeutsche Räterepublik“ lediglich als ein Symbol für die Verbundenheit zwischen den Revolutionären angesehen wurde. Gleichzeitig diente der Begriff sicherlich auch als Aufforderung zur Weiterführung der Revolution insgesamt. Konkrete politische oder verfassungsrechtliche Vorstellungen standen aber mit diesem Bekenntnis nicht in Verbindung.

  • 682 So der Parteisekretär der badischen SPD, Georg Strobel, in der Volksstimme 54 (24. Februar 1919). (...)
  • 683 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 61.

302Nachdem auf der Demonstration vom 22. Februar 1919 die Räterepublik ausgerufen worden war, forderten verschiedene Redner die Masse der Demonstrationsteilnehmer zu einer konkreten Aktion für die Herstellung der Räterepublik auf. Diesem Aufruf schlossen sich rund 1.000 Teilnehmer an, die im direkten Anschluss an die Veranstaltung zum Mannheimer Schloss zogen. In einigen Abschnitten des Schlosses befanden sich Abteilungen der Justiz- und anderer Behörden. Die Veranstaltungsteilnehmer überwältigten und entwaffneten kurzerhand die wenigen Schutzleute des Schlosses und zerstörten daraufhin über mehrere Stunden hinweg nahezu alle Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände der im Schloss angesiedelten Behörden und Verwaltungseinrichtungen. In einem Teil des Schlosses wurden gar Justizakten angehäuft und schließlich angezündet. Darüber hinaus wurden aus den Untersuchungshaftzellen im Keller des Schlosses sowohl politische Gefangene als auch Schwerverbrecher befreit. Im Zuge dieser Gewaltausbrüche kam es auch in der Nacht zu weiteren Ausschreitungen und Angriffen gegen die Polizei in mehreren Teilen der Stadt. Dieser nicht für möglich gehaltene Ausbruch von Gewalt in der Stadt ließ in der Folge gerade die SPD zu dem Schluss kommen, dass hier nicht die politischen Führungskräfte der USPD oder der KPD, sondern einzig »Mob« und »Janhagel« die Träger dieser Gewaltexzesse gewesen waren.682 Allerdings stellt sich die Frage nach dem effektiven Schutz Mannheims bzw. des Schlosses durch die Volkswehr, die Armee oder die Polizei. Auf dem Marsch zum Schloss ließen sich die Angehörigen der Mannheimer Volkswehr ohne größere Gegenwehr entwaffnen. Offenbar waren diese von der bloßen Masse der gewaltbereiten Demonstranten eingeschüchtert und leisteten dementsprechend kaum Widerstand. Die Angehörigen des 110. Infanterieregiments, welches noch immer in der Stadt stationiert war, ließen sich ebenfalls ohne Widerstand entwaffnen. Allerdings geht hier aus den Quellen hervor, dass die Soldaten dies im Glauben taten, die SPD sei an diesem Marsch auf das Schloss beteiligt. Die Polizei der Stadt Mannheim hingegen konnte von den Demonstranten nicht entwaffnet werden. Allerdings ging die Polizei am Abend des Schlosssturmes auch nicht gegen die Demonstranten vor. Erst im weiteren Verlauf der Nacht auf den 23. Februar 1919 wurde die Polizei in unzählige Scharmützel mit Aufständischen verwickelt. Einige Aufständische besetzten darüber hinaus das Verlagshaus der Volksstimme und verhinderten so den rechtzeitigen Druck des sozialdemokratischen Parteiorgans und einiger Flugblätter. Die Besetzer änderten kurzerhand den Inhalt eines Plakates für ihre Zwecke und schlugen diese in der Nacht in der ganzen Stadt an. Diese Besetzung, die bis tief in den folgenden Tag andauerte, vergiftete das ohnehin gereizte Klima zwischen den Parteien zusätzlich.683

  • 684 Vgl. Stadtarchiv Mannheim S-PK Nr. 115.
  • 685 Vgl. Volksstimme 54 (24. Februar 1919); Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte (...)
  • 686 Vgl. Volksstimme 54 (24. Februar 1919).

303Wie bereits erwähnt gründete sich in der Nacht zum 23. Februar 1919 der so genannte Revolutionäre Arbeiterrat in Mannheim, welcher am folgenden Tag den Anschluss an eine süddeutsche Räterepublik proklamiert hatte.684 Parallel hierzu suchte der Revolutionäre Arbeiterrat auch Kontakt zum badischen Landesausschuss der Arbeiter- und Soldatenräte. Das Ziel des Revolutionären Arbeiterrates war die Einberufung einer Landesversammlung aller badischen Räte nach Mannheim.685 Im Gegenzug ergriff an diesem zweiten Tag der Revolution die SPD wieder die politische Initiative. Vorausgegangen war das ausdrückliche Bedauern über die Geschehnisse des vergangenen Tages durch Ludwig Seizinger als Vertreter des rechten Flügels der USPD. Bereits am Morgen des 23. Februar 1919 kamen innerhalb der Mannheimer USPD Enttäuschung und Ernüchterung über die Nichtbeteiligung der mehrheitssozialdemokratischen Arbeiter an der so genannten Mannheimer Räterepublik zum Ausdruck. Die SPD ihrerseits verstärkte daraufhin den Druck auf die linksradikalen Parteien und hier insbesondere auf die USPD. Für die Sozialdemokraten waren einzig der Abbruch des Aufstandes und das Ende der Gewalt in der Stadt Gründe für ernsthafte Verhandlungen mit der USPD, worin diese schließlich auch einwilligte.686 Nach dieser Unterredung zog eine große Anzahl an Mehrheitssozialdemokraten vom Mannheimer Rosengarten zum Verlagshaus der Volksstimme, um die Rückgabe des Hauses von den Besetzern einzufordern. Hier kam es zu einer erneuten Eskalation der Situation, als die Mehrheitssozialdemokraten am Verlagshaus mit Gewehrsalven empfangen wurden. Trotz dieses erneuten Gewaltausbruches gelang es den Mehrheitssozialdemokraten, das Verlagshaus wieder unter ihre Kontrolle zu bringen. Allerdings versuchten einige versprengte Besetzer im Laufe des Tages erneut eine gewaltsame Übernahme des Hauses mit Hilfe von schweren Maschinengewehren. Hierbei wurde auch ein Mehrheitssozialdemokrat durch einen Kopfschuss getötet, was schließlich das Ende der Kämpfe einleitete. Die beiden Konfliktparteien vereinbarten eine Feuerpause und bekundeten nun ihren Willen zu direkten Verhandlungen am Abend. Interessanterweise hatten diese Ereignisse des 23. Februar 1919 auch Auswirkungen weit über Mannheim hinaus. Im gesamten nordbadischen Raum kam es zu panikartigen Reaktionen der Bevölkerung. Auch die französischen Besatzungstruppen in der benachbarten Pfalz reagierten auf die Mannheimer Revolution mit einer Sperrung der Rheinbrücken.

  • 687 Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 62.

304An diesem Tag erkannte auch die Vorläufige Volksregierung in Karlsruhe die Tragweite der Mannheimer Geschehnisse. Um zu verhindern, dass es in weiteren Städten und Gemeinden zu ähnlichen Ausschreitungen kam, verhängte die Regierung den Belagerungszustand über das ganze Land. Weiter untersagte die Regierung alle Ansammlungen, Demonstrationen oder ähnliche Veranstaltungen sowie das öffentliche Tragen von Waffen und die Verbreitung von Flugschriften jeglicher Art. Eine nächtliche Sperrstunde wurde auf 19 Uhr festgesetzt und sämtlicher Eisenbahnverkehr von und nach Mannheim unterbunden. Auch wurde mit Hilfe einer eingeschränkten Strafprozessordnung die Verhaftung von führenden Funktionären der USPD möglich gemacht. Neben der Verhaftung von potenziellen Unruhestiftern wurden zum Schutz der Regierung und wichtiger Behörden auch militärische Einheiten mit schwerer Artillerie aus Lahr und Bruchsal nach Karlsruhe beordert. Diese Maßnahmen der Regierung riefen allerdings nicht nur Zustimmung hervor. Gerade die Verhaftung der gesamten Führungsspitze der Karlsruher USPD stieß auf harsche Kritik auch in der Bevölkerung. Nach zähen Unterredungen mit Anhängern der USPD und einem Tag in Polizeigewahrsam wurden die Inhaftierten wieder aus der Haft entlassen – nachdem sie mit Handschlag versichert hatten, keine neuen Gewalttaten zu verüben.687

305In Mannheim hatte sich die Lage am 23. Februar 1919 nicht beruhigt. Bis in den späten Nachmittag hinein zogen immer wieder kleinere Gruppen von Aufständischen durch die Stadt, schossen in die Luft und lieferten sich Scharmützel mit Anhängern der Mehrheitssozialdemokraten oder der Polizei. Auch die für den Abend anberaumte Unterredung zwischen der SPD, der USPD und den Kommunisten konnte an dieser Lage zunächst nichts ändern. Bei den Verhandlungen selbst wurde jedoch am späten Abend eine Einigung erzielt. Die Ergebnisse fasste ein Plakatanschlag am 25. Februar 1919 zusammen:

  • 688 Stadtarchiv Mannheim S-PK Nr. 116. Für die USPD unterzeichnete der ehemalige Minister Adolf Schwar (...)

»An die Bevölkerung Mannheims! Die unterzeichneten Parteien treffen folgende Vereinbarung:
1. Die von der U.S.P. und der Kommunistischen Partei erklärte Räterepublik wird als nicht bestehend erklärt. Die Parteien erkennen die Badische vorläufige Volksregierung an, soweit sie dies nicht ausführlich tun, finden sie sich mit ihr ab. Der sog. „revolutionäre Arbeiterrat“ tritt zurück, das von ihm erklärte Standrecht und die von ihm getroffenen Verfügungen sind hinfällig. Der frühere Arbeiterrat besteht […] weiter.
2. Die von der U.S.P. und der Kommunistischen Partei besetzten privaten und öffentlichen Gebäude werden, soweit dies noch nicht geschehen ist, sofort freigegeben. Der Presse wird volle Freiheit gewährleistet.
3. Sämtliche Waffen und Munition sind sofort an Vertrauensleute abzuliefern, die vom Vollzugsausschuss zu bestimmen sind. Hierüber ergeht eine besondere Bekanntmachung.
4. In dem Arbeiterrat tritt die U.S.P. von ihren bisherigen Sitzen an die Kommunistische Partei 5 Sitze ab.
Der Vollzugsausschuss besteht von jetzt ab aus 5 Vertretern der Mehrheitspartei, 3 Vertretern der U.S.P. und 1 Vertreter der Kommunistischen Partei. […]«688

  • 689 Vgl. Stadtarchiv Karlsruhe 8-PBS-X Nr. 1142.

306Damit war im Grunde der Aufstand in Mannheim beendet. Am folgenden Tag wurde der Belagerungszustand für Baden – mit Ausnahme von Mannheim – von der Regierung wieder aufgehoben.689

  • 690 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 25. Februar 1919, in: Landesarchiv GLAK (...)
  • 691 Vgl. Berichterstattung über die Verhandlungen der Landeskonferenz der USP Badens vom 15. und 16. F (...)
  • 692 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 29.
  • 693 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 29; insgesamt Dok. 4
  • 694 Vgl. Caroli; Stimpel, Geschichte der Lahrer SPD, S. 129.

307Die Lage in Mannheim blieb aber für die Regierung weiterhin unübersichtlich und gefährlich, weshalb sie zusätzliche Truppenteile aus Heidelberg nach Mannheim entsandte. Die Regierung diskutierte offen die Möglichkeit eines gewaltsamen Sturmangriffes auf die Stadt, um die Aufständischen zu fassen und vollständig zu entwaffnen. In Erwartung eines größeren Blutvergießens wurde dieser Plan aber zunächst nicht angeordnet.690 Dennoch zeigen diese Überlegungen die Nervosität der Regierung, die trotz eines merklichen Abklingens der Gewalt in Mannheim der Ruhe nicht traute. Hierbei spielte vorrangig die Bewaffnung der Aufständischen die ausschlaggebende Rolle. Die Regierung konnte keine bewaffnete Macht gerade in der größten und wirtschaftlich wichtigsten Stadt des Landes dulden. Vielmehr sah die Regierung in diesem Aufstand einen Teil eines größer angelegten Putschversuches. Hierin bestärkt wurde die Regierung durch den unmittelbar vor den Mannheimer Ereignissen abgehaltenen Parteitag der USPD am 15. und 16. Februar 1919. Die Delegierten beschworen hier immer wieder die Notwendigkeit einer so genannten Zweiten Revolution, die auch unmittelbar bevorstehe.691 Auf der vierten Landesversammlung der Arbeiter-, Bauern-, Soldaten- und Volksräte am 1. März 1919 in Durlach, welche noch unter dem direkten Eindruck der Mannheimer Geschehnisse stand, ging aus einem Bericht folgendes hervor: »Es sei seit Wochen schon bekannt, daß in Baden Versuche gemacht werden sollen, die Herrschaft der Diktatur zu errichten; die Spartakisten hofften bis etwa März, April den Boden für eine zweite Revolution vorbereitet zu haben, um eine Räterepublik zu errichten.«692 Entsprechend diesem Bericht stellten sich der Elferausschuss der Landeszentrale und der Landesausschuss hinter die Regierung und veröffentlichten eine Erklärung gegen die Aufständischen in Mannheim.693 Insgesamt stieß der gewaltsame Aufstand in der badischen Arbeiterbewegung auf allgemeines Unverständnis. In Lahr organisierte der Arbeiterrat in Zusammenarbeit mit den beiden sozialdemokratischen Parteien eine Protestveranstaltung gegen »die Vernichter der deutschen Revolutionserfolge und die Gewalttaten im Dienste der Reaktion«, auf der auch Adolf Geck für die USPD eine Rede hielt.694

  • 695 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 26. und 28. Februar 1919, in: Landesa (...)
  • 696 Vgl. ebd. Hermann Hummel forderte die Entlassung von zwei Offizieren aus dem Freiwilligenbataillon (...)
  • 697 Vgl. Günter Wimmer, Adam Remmele, Ein Leben für soziale Demokratie, Ubstadt-Weiher 2009, S. 125f.

308In den Tagen nach dem Mannheimer Aufstand wurde deutlich, welche Institutionen sich hinter die Vorläufige Volksregierung stellten und diese bei der Eindämmung der Gewalt unterstützten. Dennoch war die Regierung nicht mit den getroffenen Vereinbarungen zwischen den beiden sozialdemokratischen Parteien in Mannheim – unter Hinzuziehung der Kommunisten – einverstanden. Die Regierung hatte die Sorge, dass die „Aufwertung“ der KPD den Verhaftungen und Aburteilungen der Rädelsführer des Aufstandes im Wege stehen könnte.695 Allerdings sah die Regierung hier das Problem einer mangelnden Loyalität einzelner Truppenteile, die ebenfalls die Festnahme der Führer des Aufstandes weiter verzögern würden. Wie bereits erwähnt beriet die Vorläufige Volksregierung unmittelbar mit dem Ausbruch des Aufstandes in Mannheim über einen gewaltsamen Einmarsch in die Stadt und eine weitreichende Entwaffnungsaktion mit Hilfe auswärtiger Truppen und hier insbesondere den badischen Freiwilligenbataillonen. Aber auch hier zeigte sich, dass die Regierung nicht allen Truppenteilen uneingeschränktes Vertrauen schenken konnte. Das Freiwilligenbataillon aus Heidelberg wurde beispielsweise im Umfeld Mannheims stationiert, aber wegen des Waffenschmuggels während des Aufstandes nicht eingesetzt.696 Diese Rahmenbedingungen waren für die Regierung Geiß keine guten Voraussetzungen für eine groß angelegte Verhaftungsaktion in Mannheim. Insbesondere Adam Remmele setzte sich daher für ein Vorgehen ein, dass der Regierung mehr Zeit für die Vorbereitungen einräumte und sie so die Ergebnisse der vierten Landesversammlung der Arbeiter-, Bauern-, Soldaten- und Volksräte am 1. März 1919 abwarten konnte. Um die Ergebnisse der Landesversammlung nicht negativ zu beeinflussen, sollten somit jegliche Maßnahmen erst im März 1919 anlaufen. Allerdings brachte dieses abwartende Handeln der Regierung den Vorwurf der Schwäche und der Zaghaftigkeit ein, wogegen sich insbesondere Adam Remmele zur Wehr setzte.697

  • 698 Ludwig Stolzenburg, Redakteur des kommunistischen Parteiorgans Die Rote Fahne, blieb allerdings fl (...)
  • 699 Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 65.
  • 700 Vgl. Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 26. und 28. Februar 1919 und vom 10. März (...)
  • 701 Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 65f.

309Am 5. März 1919 wurde der Mannheimer Bevölkerung über die Presse mitgeteilt, dass das 3. Bataillon des 110. Infanterieregiments, welches sich bei dem Aufstand den Putschisten nicht in den Weg gestellt hatte, aus der Stadt abgezogen würde. Statt des 110. Infanterieregiments sollte ein anderes badisches Bataillon nach Mannheim einrücken, um die Polizei bei der Verbesserung der Sicherheitslage zu unterstützen. Diese Ankündigung löste sofort heftige Empörung bei der USPD und der KPD aus, die in dieser Truppenverlegung einen direkten Angriff auf sich und die Rätebewegung sahen. Die KPD rief daher zum erneuten Generalstreik in der Stadt auf. Rings um Mannheim waren bereits auch Einheiten der Reichswehr auf direkten Befehl des Reichswehrministers Gustav Noske stationiert worden, die im Falle von erneuten Gewaltausbrüchen in der Stadt die badischen Truppen unterstützen sollten. Die Regierung Geiß hatte sich erst kurz zuvor mit der Reichsregierung auf eine Stationierung von Reichswehrtruppen verständigt. Berlin wollte hiermit insbesondere den französischen Truppen in der Pfalz jeden Vorwand zur Besetzung Mannheims nehmen. In den frühen Morgenstunden des 7. März 1919 rückten die Einheiten des 2. Freiwilligenbataillons aus Bruchsal in Mannheim ein. Die Angehörigen des Freiwilligenbataillons unterstützten die Polizei sogleich bei mehreren Hausdurchsuchungen und Verhaftungen der Rädelsführer des Aufstandes. An diesem Tag konnten nahezu alle noch in der Stadt verbliebenen Beteiligten der Revolte verhaftet werden.698 Neben den Führern des Aufstandes wurden auch die irrtümlich befreiten Verbrecher wieder inhaftiert. Desgleichen wurden umfangsreiche Waffendepots ausgehoben, die größtenteils zu den Beständen der Volkswehr und des 110. Infanterieregiments gehörten. Im Vorfeld des Einmarsches wurden lediglich 40 Gewehre und ein Maschinengewehr beim Vollzugsausschuss abgegeben.699 Die geplante Auflösung des Vollzugsrates wurde allerdings nicht umgesetzt.700 Am 10. März wurde auch für Mannheim der Belagerungszustand wieder aufgehoben. Die Hausdurchsuchungen gingen allerdings noch einige Tage weiter. Die Maßnahmen der Regierung zur Beendigung des Aufstandes in Mannheim bewertete der spätere badische Innenminister Adam Remmele folgendermaßen: »Welche Schlußfolgerung waren nun aus diesem Vorgang zu ziehen? Nicht wenige Bürger der Stadt Mannheim waren es gewesen, die damals der Regierung den Vorwurf machten, sie hätte gegenüber den Tumultanten Schwäche an den Tag gelegt. Das Militär mußte absolut – so meinten viele Leute – sofort in die Stadt hineingeführt werden, um Ordnung zu schaffen. Das alles war natürlich leichter gesagt, als getan. Die Regierung hatte damals keine Militär- und Polizeimacht, auf die mit absoluter Sicherheit allen Eventualitäten gegenüber zu bauen gewesen wäre.«701 In der Tat stellte in den Tagen des Mannheimer Aufstandes die mangelnde Loyalität einzelner Truppenteile für die Vorläufige Volksregierung ein schwerwiegendes Problem dar. In nahezu allen größeren Einheiten der Polizei, der Volkswehren oder auch der Freiwilligenbataillone gab es Mitglieder, die offen oder verdeckt mit den Putschisten sympathisierten.

  • 702 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 33 und hier Anm. 1.
  • 703 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 9. Juli 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 (...)
  • 704 Vgl. Schadt (Hrsg.), Im Dienst an der Republik, S. 66.

310Die Zweite Revolution in Mannheim Ende Februar 1919 markierte auch einen Wendepunkt im Verhältnis der Arbeiter bzw. der Arbeiterparteien zu den Räteorganen. Mit Ausbruch der Unruhen wurde deutlich, dass sich Teile der Arbeiterschaft insbesondere in Nordbaden immer weiter radikalisierten – unabhängig von ihren parteipolitischen Präferenzen. Waren die Mannheimer Unruhen auch ein unverhältnismäßiger Ausbruch an Gewalt, so wurde in der Folge deutlich, dass diese Teile der Arbeiterschaft bei Streikaktionen weitaus militanter auftraten als beispielsweise nach dem Umbruch im November 1918. Ein weiterer Grund für den schwindenden Einfluss der Räte war die Bildung eines so genannten Aktionsausschusses der Mannheimer Arbeiter im April 1919. Dieser Ausschuss, der paritätisch aus allen drei Arbeiterparteien zusammengesetzt war, formulierte ein 14-Punkte-Programm, welches in Arbeiter- und Betriebsversammlungen bestätigt wurde. Inhaltlich sah das Programm beispielsweise die gesetzliche Verankerung der Räte, die Bildung einer proletarischen so genannten Arbeiterwehr oder die strikte Trennung der Kirche von der Schule und dem Staat vor. Darüber hinaus sollten nach dem Willen des Aktionsausschusses die Vermögen und Gewinne der so genannten Kriegsgewinnler sozialisiert und die so genannten Kriegstreiber vor Gericht gestellt werden. Ohne darauf formal zu verweisen, verstand der Aktionsausschuss dieses Programm als Erweiterung des Verfassungsentwurfes der badischen Räte und damit als Gegenentwurf zum Verfassungsentwurf der badischen Nationalversammlung, welcher zu diesem Zeitpunkt zur Wahl stand.702 Bemerkenswerterweise vertraten auch die SPD-Mitglieder des Aktionsausschusses das 14-Punkte-Programm, obwohl einige Punkte diametral zu den Entwürfen der Verfassungskommission standen. Dieser Umstand war wohl nur mit einem gewissen Druck der sozialdemokratischen Basis zu erklären. Neben Mannheim kam es auch in anderen großen Städten Badens zur Bildung eines Aktionsausschusses, so beispielsweise in Heidelberg, Karlsruhe, Durlach, Offenburg und Konstanz. Der Mannheimer Aktionsausschuss trat in der Folge bei den Feierlichkeiten zum 1. Mai 1919 oder bei einer Massenveranstaltung am 22. Juni 1919 aus Anlass des Versailler Friedensvertrages in Erscheinung. Im Gegensatz zur SPD-Führung war die Regierung nicht mehr bereit, auf weitergehende Forderungen der badischen Aktionsausschüsse einzugehen. Dies zeigte sich deutlich bei direkten Verhandlungen zwischen der Regierung und Vertretern verschiedener badischer Aktionsausschüsse am 9. Juli 1919.703 Erst einen Monat später kündigte auch die SPD-Führung ihre Zusammenarbeit mit den Aktionsausschüssen vollständig auf.704 Die KPD hatte sich ebenfalls aus den Ausschüssen zurückgezogen. Die Anstrengungen, eine Spaltung der Arbeiterbewegung aus der Masse heraus zu verhindern und handlungsfähige Institutionen neben den Parteien und Räten zu schaffen, scheiterte mit dem Ende der Zusammenarbeit durch die SPD-Vertreter in den größeren Aktionsausschüssen. Nach dem Ende der Kooperation blieben größere Massenveranstaltungen wie etwa für das 14-Punkte-Programm – im Gegensatz zu Württemberg – in Baden aus.

5.1.2. Der kommunistische Putschversuch im Juni 1919

  • 705 Vgl. Bosl (Hrsg.), Bayern im Umbruch; Dorst (Hrsg.), Die Münchner Räterepublik. Vgl. auch die Disk (...)

311Im Zuge der Geschehnisse um die Räterepublik in Mannheim kam es auch in Baden zu vermehrten Protestaktionen der Bevölkerung. Hierbei war auffällig, dass diese Proteste in ihrer Mehrheit zunächst nicht von Kommunisten oder Unabhängigen Sozialdemokraten initiiert wurden. Diese Demonstrationen waren keine verspätete Reaktion der Bevölkerung auf die niedergeschlagenen Unruhen in Mannheim. Weiter mussten Tausende von arbeitslosen Soldaten wieder in die Gesellschaft integriert werden, was insbesondere die Landwirtschaft vor große Herausforderungen stellte. Zu einem ersten Höhepunkt gelangte diese neuerliche Protestbewegung am 7. April 1919, als die Nachricht von der Ausrufung der Münchner Räterepublik publik gemacht wurde.705 Auch in Baden bildeten die Unabhängigen Sozialdemokraten und die Kommunisten Aktionsausschüsse mit dem Ziel der Herstellung einer Einheitsfront aller Arbeiter. Im Aufruf des Mannheimer Aktionsausschusses wurden folgende Forderungen erhoben:

  • Gesetzliche Verankerung der Arbeiter-, Betriebs- und Wirtschaftsräte;
  • Sofortiger Waffenstillstand in Polen;
  • Anknüpfung weitreichender wirtschaftlicher Beziehungen zu den Sowjetregierungen in Russland und Ungarn;
  • Auflösung aller Freiwilligenbataillone und Bildung einer revolutionären Arbeiterwehr;
  • Sofortige Freilassung aller politischen Gefangenen;
  • Errichtung eines Reichseinheitsstaates.706
  • 707 Vgl. die Diskussionen über die Lebensmittelversorgung in der Sitzungen des Staatsministeriums vom (...)

312Trotz der Parallelen zu den Forderungen aus der Zeit der Mannheimer Räterepublik vor wenigen Wochen gelang es den kommunistisch dominierten Aktionsausschüssen dennoch, auch sozialdemokratische Arbeiter aufzuwiegeln. Hierbei begünstigten auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen diese Propaganda. In Folge eines Mangels an Kohle stellten selbst Betriebe, die auf eine Friedensproduktion umgestellt hatten, die Herstellung ihrer Erzeugnisse ein. Neben den Fabriken kam es auch im Eisenbahnverkehr zur Stilllegung von ganzen Teilabschnitten, wie etwa im Schnellzugverkehr. Lebensmittel, die teuer im Ausland beschafft werden mussten, führten zu einem massiven Preisanstieg. In der Landwirtschaft kam es wegen massiver Preisspekulationen ebenfalls zu einer spürbaren Drosselung der Produktion. Viele landwirtschaftliche Arbeiter, die zuvor aus den Städten auf das Land gezogen waren, sahen sich auch hier mit dem Problem der Arbeitslosigkeit konfrontiert. Um diesen Entwicklungen Einhalt zu gebieten, versuchte die badische Regierung mit Hilfe der so genannten Kriegswirtschaftsgesetze die Produktion wieder anzukurbeln und so vor allem für einen Preisnachlass der Lebensmittel zu sorgen.707 Nicht selten führte die Durchsetzung dieser Gesetze zu Revolten und Aufständen wie beispielsweise in der Bodenseeregion.

  • 708 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 95; Wimmer, Adam Remmele, S. 127f.

313Im Frühjahr 1919 kam es zu einer allgemeinen Ablehnung einer möglichen Friedensübereinkunft bei den Verhandlungen von Paris. Auch die badische Bevölkerung demonstrierte auf großen Kundgebungen gegen diesen so genannten Gewaltfrieden. Je näher aber der Termin der Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Vertrages rückte, desto mehr verstärkten sich die Befürchtungen in der Bevölkerung vor einer möglichen Invasion und einer vollständigen Besetzung durch Truppen der Entente. Gerade in den grenznahen Gebieten kam es nicht selten zu panikartigen Reaktionen. Diese Kombination aus wirtschaftlichen Schwierigkeiten und der Furcht vor dem Friedensvertrag bereitete auch den Nährboden für etwaige Putschversuche. Im unmittelbaren Vorfeld der Annahme des Friedensvertrages spitzte sich die Lage im Juni 1919 erneut zu. Der Karlsruher Aktionsausschuss beschloss beispielsweise am 11. Juni 1919 als Vorbereitung eines Generalstreiks eine groß angelegte Demonstrationskundgebung mit Arbeitsniederlegungen für den folgenden Tag. Aufgrund mangelnder Vorbereitung folgten dem Aufruf am 12. Juni 1919 jedoch nur wenige hundert Menschen, welche in einem Demonstrationszug zum badischen Innenministerium zogen, um hier »mit dem Minister einmal ein erstes Wort zu reden«. Das Innenministerium selbst war zum Zeitpunkt der Demonstration hermetisch abgesichert worden. Nach dem Bericht des Innenministers Adam Remmele konnten Bedienstete des Ministeriums die Demonstranten davon überzeugen, dass die Beamtenschaft einschließlich des Ministers nicht anwesend war. Die Wachmannschaften gaben den Protestierenden zu verstehen, dass ein gewaltsames Eindringen in das Gebäude eine Gefahr für Leib und Leben der Eindringlinge bedeuten würde. Daraufhin zog der Demonstrationszug wieder in die Innenstadt, wo er sich nach wenigen Stunden auflöste. Interessant an dieser Demonstration war weniger deren Misserfolg als vielmehr die Reaktion des Innenministers Remmele auf gewaltbereite Demonstrationszüge. Der Minister hatte bereits im Vorfeld und unter dem Eindruck der Ereignisse in Mannheim und München eine Anordnung verlautbaren lassen, wonach gewaltsamen Protestaktionen vor Ministerien oder sonstigen öffentlichen Gebäuden unter allen Umständen vermieden werden sollten. Remmele selbst bemerkte hierzu, dass nach Ankündigung dieses Vorgehens die Zahl der unangemeldeten Demonstrationen vor seinem Ministerium zwar spürbar zurückging, diese jedoch vielfach vor seine Wohnung verlegt wurden, weshalb auch hier Polizeimannschaften postiert werden mussten.708

  • 709 Vgl. den zitierten Polizeibericht in den Niederschriften der Sitzungen des Staatsministeriums aus (...)
  • 710 Vgl. die teils widersprüchlichen Aussagen des Mannheimer Bezirksamtes und der örtlichen SPD-Partei (...)
  • 711 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 21. Juni 1919 (20.30 Uhr), in: Ebd.
  • 712 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 22. Juni 1919 (9 Uhr), in: Ebd. Die Zahle (...)
  • 713 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 22. Juni 1919 (9 Uhr), in: Landesarchiv G (...)
  • 714 Am Abend des 22. Juni ging im Staatsministerium die Forderung zur sofortigen Rücknahme der Truppen (...)

314Rund eine Woche später zeigte sich jedoch, dass den vielen Protestkundgebungen und Demonstrationen im Land auch gewaltsame Ausschreitungen folgen konnten. Am 21. Juni 1919 kam es auf dem Mannheimer Wochenmarkt zu massiven Ausschreitungen, deren Ursachen nicht mehr zweifelsfrei rekonstruierbar sind. Nach einem Bericht der Mannheimer Polizei entzündete sich dieser Gewaltausbruch an zu hohen Preisen für Kirschen und Gemüse.709 Gegen Mittag stürmte eine große Anzahl von Jugendlichen eine Lebensmittelgroßhandlung in der Innenstadt, aus der beträchtliche Bestände an Lebensmitteln gestohlen wurden. Nachdem die Polizei mehrere Plünderer festnehmen konnte, stürmten und demolierten die Jugendlichen die Polizeiwache R 1. Schließlich zogen die Jugendlichen in die östlichen Wohngebiete der Stadt, um von dort ansässigen Villenbesitzern ebenfalls Lebensmittel zu fordern. Bereits unmittelbar mit der Erstürmung des Polizeipostens kam es zu einer größeren Ansammlung von neugierigen Menschen, welche sich teilweise auch gewaltsam gegen die Anordnungen der Polizei zur Wehr setzten. Die Meldung über diese Ausschreitungen veranlasste die badische Regierung, die mittlerweile zu einer Sondersitzung zusammengetreten war, zu der Annahme, dass sich die Kommunisten in der Stadt dieser Ausschreitungen bemächtigt hätten und diese nun für einen Umsturzversuch nutzen würden.710 In diesem Zusammenhang muss auch auf die Fehlinformationen verwiesen werden, denen die Regierung in Karlsruhe bis zum Abend des 21. Juni 1919 aufsaß. Nach mehreren übereinstimmenden Berichten bereiteten die Putschisten den Sturm auf das Mannheimer Schloss vor und würden am folgenden Tag erneut eine Mannheimer Räterepublik ausrufen. Auch wurde von einem massiven Waffengebrauch berichtet, der viele Tote auf beiden Seiten zur Folge hatte. All diese Fehlinformationen berichtigten oder relativierten sich in der abendlichen Sitzung des Staatsministeriums, nachdem von verschiedenen Seiten Berichte über die Lage in der Stadt in das Kabinett eingegangen waren.711 Um den Sturm auf das Schloss zu verhindern, hatte die Regierung noch am Nachmittag die Verlegung des Freiwilligenbataillons I von Heidelberg nach Mannheim befohlen. Dieses besetzte in der folgenden Nacht das Schloss ohne größeren Widerstand. Am darauf folgenden Morgen berichtete die Polizeidirektion Mannheim von elf Toten und 66 Verletzten.712 Bei den anschließenden Diskussionen unter den Ministern wurde bekannt, dass die Einheiten der Mannheimer Volkswehr die überwiegende Anzahl der Toten zu verantworten hatten. Die Polizeidirektion berichtete, dass sich die Volkswehr beim Ansturm der Menschenmenge auf das Schloss »bestens verteidigt habe«713. Über Mannheim hinaus hatte die Regierung die Sorge, dass die Ausschreitungen und Unruhen die französischen Besatzungstruppen auf der anderen Rheinseite zum Einmarsch in die Stadt veranlassen könnten. Diese verhielten sich aber während der gesamten Zeit passiv und riegelten lediglich die Brücken über den Rhein vollständig ab, auch um ein Übergreifen der Unruhen auf die linksrheinischen Lebensmitteldepots zu verhindern.714

  • 715 Vgl. Stadtarchiv Mannheim S-PK Nr. 122.
  • 716 Vgl. Anlage 7, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24320. Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsminis (...)

315Gegen Mittag des 22. Juni 1919 erreichte das Staatsministerium die Nachricht von der bevorstehenden Ausrufung der Badischen Räterepublik in Mannheim. Nach längeren Diskussionen entschied sich die Mehrheit der anwesenden Minister und Staatsräte gegen die Verhängung des Belagerungszustandes über Mannheim. Dieser sollte erst bei Ausrufung der Räterepublik verhängt werden. Zur besseren Kontrolle größerer Menschenmengen in der Stadt entwarf Innenminister Remmele eine Verordnung, wonach größere Demonstrationen oder Menschenansammlungen bis auf weiteres verboten blieben.715 Am Abend des 22. Juni 1919 hatte sich nach Berichten der örtlichen Polizei die Lage in Mannheim wieder beruhigt. Gleichzeitig wurde die Annahme des Friedensvertrages durch die Reichsregierung bekannt, was nochmals zu heftigen Diskussionen innerhalb des Staatsministeriums führte. Nach Meinung einiger Minister konnte die Veröffentlichung der Vertragsannahme wieder für Unruhe oder sogar Panik unter der Bevölkerung sorgen. Auch sei durch die Annahme des Friedensvertrages die Gefahr eines französischen Einmarsches in die Stadt nicht gebannt.716

  • 717 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 23. Juni 1919 (12.30 Uhr), in: Landesarch (...)
  • 718 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 23. Juni 1919 (21 Uhr), in: Ebd.

316Am 23. Juni 1919 kam das Staatsministerium erneut zu einer Sitzung zusammen, um auch die aus Weimar zurückgekehrten Minister über den Verlauf der Unruhen zu informieren. Hierbei äußerte Gustav Trunk die Befürchtung, dass Frankreich in Mannheim einmarschieren könnte, wenn die Reichsregierung den Friedensvertrag nur unter bestimmten Bedingungen annehmen würde. Die nach Weimar gereisten Minister gaben hierauf bekannt, dass die Reichsregeierung in jedem Falle den Friedensvertrag ohne weitere Bedingungen annehmen werde. Gleichwohl wurde aber die Möglichkeit einer Regierungsneubildung erörtert, wenn sich einzelne Minister gegen die Annahme aussprechen würden. In diesem Falle drohe allerdings eine unabsehbare Ausbreitung von Chaos und Gewalt, was die Reichsregierung unter allen Umständen verhindern wolle.717 Zu diesem Zeitpunkt schien es, als hätte die Reichsregierung die befürchtete Besetzung Mannheims mit der Bekanntgabe der bedingungslosen Annahme des Friedensvertrages verhindert. Dieser Nachricht und der sich beruhigenden Situation in Mannheim entsprechend beschloss das Staatsministerium, keine weiteren Truppenteile um Mannheim herum zu stationieren. Gegen Ende der Sitzung um 18 Uhr erreichte das Kabinett die völlig überraschende Nachricht vom Aufmarsch der französischen Truppen am linken Rheinufer. Offenbar trafen die Truppen letzte Vorbereitungen für die Besetzung der Stadt. Die Minister, die schon mit einer weiteren Entspannung der Lage in und um Mannheim gerechnet hatten, reagierten zunächst geschockt. Staatsrat Ludwig Haas versuchte daraufhin telefonisch, die Reichsregierung mit der Bitte um einen schnellstmöglichen Protest bei den Alliierten zu kontaktieren.718

317Im Angesicht der drohenden Eskalation der Lage in Mannheim trat die Regierung am Abend des 23. Juni 1919 nochmals zusammen. Innenminister Adam Remmele berichtete hierbei von neuen Tumulten und Zusammenstößen von gewalttätigen Demonstranten mit der Polizei. Bis zum Abend seien weitere vier Tote in der Stadt zu beklagen. Die Sicherheitskräfte hatten aber zu diesem Zeitpunkt die Lage in der Stadt weitestgehend unter Kontrolle. Um dem Ausbruch neuer Gewalt im Zuge der Annahme des Friedensvertrages vorzubeugen, veröffentlichte das Staatsministerium noch am Abend des 23. Juni 1919 einen Aufruf an das badische Volk:

  • 719 Anlage 9, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24320.

»Mitbürger! In diesen schwersten Tagen deutscher Geschichte wenden wir uns an Euch! Der deutschen Republik aufgezwungene Friede ist ein unerhörter Verstoss gegen die Gedanken der Völkerverständigung, des Rechts und gegen das Wilson-Programm. Politisch und wirtschaftlich sind die Folgen für uns, darüber soll kein Zweifel sein, furchtbar. Die Zukunft wird lehren, dass dieser Frieden trotz des besten Willens, geschlossene Verträge zu halten, die Kraft des deutschen Volkes übersteigt. Die Zeit muss kommen, da eine vom Geiste der Kriegshetze befreite Welt zu einem gerechten Urteil fähig sein wird. Dann wird man erkennen, welches Unrecht unter Bruch feierlicher Zusagen dem deutschen Volke zugefügt wurde.
Mit besonderem Schmerz erfüllt uns das Schicksal Kehls und des Brückenkopfgebietes. Wir hoffen zuversichtlich, dass in Bälde durch bevorstehende Vereinbarung über die Handhabung des Besatzungsrechts die Lage der getreuen Bevölkerung erleichtert, ihr freier Verkehr mit dem deutschen Reich zugestanden und so der Weg zu ihrem Heimatstaat und Volk wieder geöffnet wird. Wir stehen unentwegt zu diesen am härtesten Betroffenen unserer Bürger. […]«719

  • 720 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 97f.

318Nach den Erinnerungen von Adam Remmele waren am Nachmittag des 23. Juni 1919 mehrere französische Offiziere im Mannheimer Rathaus erschienen, um die Stadtführung auf den bevorstehenden Einmarsch vorzubereiten. Der Oberbürgermeister Theodor Kutzer wurde nach Ablauf eines Ultimatums aufgefordert, an der Rheinbrücke die Truppenteile in Empfang zu nehmen und diese mit einer weißen Fahne durch die Stadt zu geleiten. Aufgrund der widersprüchlichen Meldungen hatten sich in ganz Südwestdeutschland viele deutsche Truppenteile zum Abmarsch in Richtung Mitteldeutschland gerüstet. In Mannheim wurden Einheiten des Freiwilligenbataillons noch während des Auszuges aus der Stadt in kleinere Scharmützel mit kommunistischen Heckenschützen verstrickt. Am Abend verbreitete sich allerdings die Nachricht vom Stopp der angedrohten Besetzung Deutschlands durch alliierte Truppen.720

  • 721 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 24. Juni 1919 (10 Uhr), in: Landesarchiv (...)

319Am Morgen des 24. Juni 1919 war es zu einer deutlichen Verbesserung der Lage in Mannheim gekommen. Auch wenn der massive Truppenaufmarsch am Vortag wohl im Zusammenhang mit der Annahme des Friedensvertrages stand, so muss davon ausgegangen werden, dass dies auch als Drohgebärde die Demonstranten auf dem rechten Rheinufer abschrecken sollte. Die Reaktionen der Mitglieder des Staatsministeriums belegen dennoch die Anspannung und Nervosität in jener Situation. Nach einem Bericht von Innenminister Remmele war die Lage in der Stadt noch nicht wieder vollständig unter Kontrolle. Auch befanden sich erhebliche Mengen an Waffen unter der Bevölkerung, mit denen immer wieder Patrouillen beschossen wurden. Besondere Sorge bereitete den Sicherheitsorganen der vermehrte Zuzug von auswärtigen bzw. ortsfremden Militärangehörigen. In der morgendlichen Sitzung beschloss das Kabinett auch mehrere Maßnahmen zur Sicherung der Stadt. So sollten so schnell wie möglich weitere Einheiten der Freiwilligenbataillone in Mannheim postiert werden, um auch Ruhe und Ordnung an weniger wichtigen Einrichtungen der Stadt gewährleisten zu können. Weiter wollte die Regierung in Zusammenarbeit mit der Regierung von Hessen die nördlichen Grenzen Badens blockieren, um die Flucht von mutmaßlichen Rädelsführern des Aufstandes zu verhindern. Ein dritter wichtiger Punkt betraf die aufrechterhaltene Androhung der Verhängung des Belagerungszustandes über die Stadt.721

  • 722 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 98.
  • 723 Vgl. ebd.

320In der Nacht zum 25. Juni 1919 rückten die in der Umgebung Mannheims verbliebenen Einheiten des Freiwilligenbataillons in die Stadt ein und besetzten beispielsweise den Nibelungensaal, um eine geplante Versammlung der Unabhängigen zu verhindern. Erst dieser massive Truppeneinsatz führte zu einer spürbaren Beruhigung der Lage in der Stadt. Im Verlauf des Tages wurden an allen strategisch wichtigen Orten der Stadt Posten bezogen und vermeintliche Anführer des Aufstandes verhaftet. Gerade aber die neuerliche Aufstockung der Truppen in Mannheim barg auch die Gefahr einer erneuten französischen Drohgebärde. Der Umstand, dass die eigentlichen Truppen, welche schon bei Ausbruch des Aufstandes in und um Mannheim stationiert waren, zunächst nicht zum Einsatz kamen, brachten der Regierung und besonders Innenminister Remmele vielfach Kritik ein.722 Hierbei wurde immer wieder die Gefahr eines französischen Einmarsches betont, welcher durch größere Truppenbewegungen auf Mannheimer Seite provoziert werden konnte. Letztendlich war aber die Hilfestellung des Freiwilligenbataillons der entscheidende Wendepunkt für die Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung in der Stadt. Das Ende der bewaffneten Kämpfe bedeutete auch das Scheitern des gemeinsamen Aktionsausschusses in Mannheim, aus welchem sich die Mitglieder der KPD zurückzogen. Zuvor hatten sich alle übrigen Ausschussmitglieder gegen den Putschversuch und die damit verbundene Gewalt ausgesprochen.723

  • 724 Zur Debatte um die Annahme des Friedensvertrages vgl. Klaus Schwabe (Hrsg.), Quellen zum Friedenss (...)
  • 725 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 98.
  • 726 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 24. Juni 1919 (10 Uhr), in: Landesarchiv (...)

321Gerade die beschriebenen Umstände machen die Einzigartigkeit dieses kommunistischen Putschversuches deutlich. In der Zuspitzung der Debatte um die Annahme des Friedensvertrages durch die Weimarer Nationalversammlung im Juni 1919724 wurden die inneren politischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten Badens mit der Befürchtung einer Besetzung durch französische Truppen weiter verstärkt. Die Bevölkerung reagierte mit anhaltenden Protesten und Demonstrationen auf die nicht gelösten Probleme bei der Nahrungsmittelversorgung oder der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Linksradikale Gruppen und Parteien nutzen diese allgemeine Verunsicherung für ihre propagandistischen Zwecke. In Anbetracht des tatsächlichen Ausmaßes von Gewalt und Zerstörung muss aber auch festgehalten werden, dass die Anführer dieses Putschversuches zu keinem Zeitpunkt im Stande waren, die Regierung in Karlsruhe ernsthaft herauszufordern. Ohne Zweifel wurden durch diesen Aufstand viele Menschen getötet und erheblicher Sachschaden angerichtet, aber die Wirkung war letztendlich auf Mannheim begrenzt. Die Regierung hingegen hatte es versäumt, bei den ersten Anzeichen des Aufstandes die ihr zur Verfügung stehenden militärischen Einheiten des in der Umgebung von Mannheim stationierten Freiwilligenbataillons zum Einsatz zu bringen.725 Die im Anschluss daran nach Mannheim beorderten Truppen gaben den französischen Besatzungstruppen am linken Rheinufer einen Vorwand für einen eventuellen Einmarsch in die Stadt, worauf die Mannheimer Bevölkerung mit Sorge und Furcht reagierte. So muss festgehalten werden, dass der Aufstand der Mannheimer Kommunisten im Juni 1919 auch durch äußere Faktoren bzw. Umstände maßgeblich beeinflusst wurde. Interessanterweise gibt es im Gegensatz zu den revolutionären Ereignissen im November 1918 oder dem Februaraufstand keinerlei Hinweise auf auswärtige Rädelsführer, welche von Anfang an der Planung oder Ausführung des Aufstandes beteiligt waren.726

5.2. Die Auflösung der Arbeiter- und Soldatenräte

  • 727 Vgl. die Beschlussfassung auf der dritten Landesversammlungen vom 10. Januar 1919 in Durlach, in:
  • 728 Vgl. die Aussagen verschiedener Rätemitglieder, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksr (...)

322Wie bereits angedeutet vermochte es die badische Vorläufige Volksregierung bis zum Jahresende 1918, die Tätigkeit und damit den Einfluss eines überwiegenden Teils der badischen Soldatenräte entscheidend einzudämmen. Mit der Einrichtung der Neutralen Zone, welche sich über einen Großteil des badischen Staatsgebietes erstreckte, und der Demobilisierung der deutschen Armee stellten viele Soldatenräte ihre Aktivitäten ein und lösten sich auf. Für viele Soldatenräte bzw. ihre Repräsentanten waren die eigentlichen Aufgaben der Räte insgesamt mit dem Ende des Krieges und der Aussicht auf eine Wahl einer verfassungsgebenden Nationalversammlung erfüllt. Gerade in diesem Punkt gab es sehr große Übereinstimmungen mit den badischen Arbeiterräten. Im Unterschied zu den Soldatenräten veranlasste das Ergebnis der Wahl zur badischen Nationalversammlung die Arbeiterräte jedoch, die Termine ihrer jeweiligen Auflösungen bis zu den badischen Kommunalwahlen zu verschieben.727 Die badischen Arbeiterräte sahen hierbei durchaus den Erfolg einer freien und gleichen Wahl. Das Ergebnis der Wahl und insbesondere die praktischen Erfahrungen der Arbeiterräte mit der Regierung seit dem Herbst 1918 machte es aus der Sicht vieler Mitglieder der Arbeiterräte jedoch nötig, die Regierung auch nach der Wahl und der Ausarbeitung einer neuen Verfassung weiterhin kritisch zu begleiten.728 Diese Umstände einer unterschiedlichen Rezeption des Wahlergebnisses und der praktischen Tätigkeit der Regierung müssen somit als wichtige Unterscheidungsmerkmale zwischen den badischen Arbeiter- und Soldatenräten in der unmittelbaren Phase nach den Wahlen zur verfassungsgebenden Nationalversammlung in Baden angesehen werden.

  • 729 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 87ff. Vgl. auch das Protokoll der Sitzung (...)
  • 730 Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 88.
  • 731 Vgl. ebd., S. 87f.
  • 732 Diese Volkssekretariate sollten nach dem Willen der Arbeiterräte als Auskunfts- und Anlaufstelle d (...)
  • 733 Vgl. die Anordnung von Ludwig Haas an alle Bezirksämter vom 24. März 1919, in: Brandt; Rürup, Arbe (...)
  • 734 Vgl. die Anordnung von Adam Remmele an alle Bezirksämter vom 3. April 1919, in: Ebd., Dok. 83.
  • 735 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 88.

323Die zunehmende Radikalisierung der badischen Arbeiterräte im Frühjahr 1919, welche sich auch in den Februarereignissen der so genannten Zweiten Revolution in Mannheim gezeigt hatte, machte die schnellstmögliche Auflösung der Rätebewegung für die Regierung in Karlsruhe notwendig. Neben dieser innenpolitischen Gefahr, die auch nach dem Februar 1919 von den radikalen Teilen der Arbeiterräte ausging, wurde die badische Regierung auch von den ehemaligen Kriegsgegnern unter Zugzwang gesetzt. Auf eine badische Anfrage hin teilte die deutsche Delegation bei den Waffenstillstandsverhandlungen Anfang März 1919 mit, dass die Alliierten keinerlei Räte in der Neutralen Zone dulden würden. Im Falle eines dauerhaften Verbleibs einzelner Strukturen oder Mitglieder von Arbeiter-, Volks- und Soldatenräten – unabhängig davon, ob es sich hierbei um Angehörige des Militärs handelte – würden die Alliierten nicht zögern, in die Neutrale Zone einzumarschieren.729 Dieser Entschluss, welcher der badischen Regierung durch Matthias Erzberger mitgeteilt wurde, stieß innerhalb der badischen Arbeiterschaft auf »lebhaften Widerspruch«730. Ihren Widerstand gegen die Auflösungsbestrebungen sowohl der Alliierten als auch der badischen Regierung machten Vertreter der Arbeiterräte der größeren Städte in der Neutralen Zone in einer Unterredung mit dem Innenminister am 18. März 1919 deutlich.731 Nach der Darstellung von Adam Remmele sollten die Räte in der Zone zwar aufgelöst, aber gleichzeitig als so genannte Volkssekretariate rekonstruiert werden.732 Der badische Innenminister Ludwig Haas ordnete daraufhin am 24. März 1919 in einem Schreiben an alle badischen Bezirksämter das Ende der Finanzierung und die alsbaldige Auflösung der Arbeiter- und Volksräte in der Neutralen Zone an.733 Interessanterweise bezog sich Haas hierin nur auf die Rätestrukturen in der Neutralen Zone. Man muss davon ausgehen, dass mit dem Schreiben an alle badischen Bezirksämter jedoch auch die Auflösung der Räte im restlichen Teil Badens vorangetrieben werden sollte. Adam Remmele, der nach der Kabinettsumbildung vom 3. April 1919 das Amt des Innenministers übernommen hatte, widerrief allerdings diese Anordnung – ohne dass es zu einer Reaktion von Seite der Alliierten kam.734 Zur Begründung dieses Widerrufs verwies Adam Remmele auf die Unmöglichkeit der schnellen Einrichtung der Volkssekretariate und der Untätigkeit der hessischen Regierung in Bezug auf die Arbeiterräte im hessischen Teil der Neutralen Zone.735

  • 736 Vgl. das Schreiben der Landeszentrale an den Zentralrat der deutschen Republik vom 3. Oktober 1919 (...)
  • 737 Vgl. den Bericht an den Landesparteitag der SPD vom 6. und 7. September 1919 in Karlsruhe für die (...)
  • 738 Vgl. Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 15 (12. August 1919), S. 71f
  • 739 Vgl. die Beschlussfassung auf der fünften Landesversammlungen vom 3. Mai 1919 in Durlach, in: Bran (...)
  • 740 Vgl. ebd., Dok. 60.

324Im Verlauf des Frühjahrs und Sommers 1919 löste sich die Mehrheit der badischen Arbeiterräte auf.736 Im Zuge dieser Auflösungen oder der spürbaren Einschränkung der Tätigkeiten der Räte verstärkte sich allerdings auch der Widerstand einzelner oberbadischer Räte. Insbesondere die größeren Arbeiterräte in Lörrach, Freiburg und Offenburg wandten sich entschieden gegen ihre Auflösung. Diese Strömung innerhalb der badischen Arbeiterräte wurde bemerkenswerterweise sowohl von Anhängern der Mehrheitssozialdemokraten wie der USPD getragen und gefördert.737 Besonders der Arbeiterrat aus dem südbadischen Lörrach wandte sich bis weit in den Sommer 1919 hinein entschieden gegen die Verständigungshaltung der Landeszentrale und verlangte in mehreren Rundschreiben an alle badischen Räte das Fortbestehen der Arbeiterräte bzw. deren Neuwahl.738 Gegen diese Auffassung des Lörracher Arbeiterrates votierte eine große Mehrheit der Delegierten bereits auf der fünften Landesversammlung am 3. Mai 1919 in Durlach. Der Beschluss wandte sich explizit gegen die Räte als politische Körperschaft.739 Hierbei stellt sich die Frage, warum es gerade in Oberbaden zu dieser weitaus kritischeren Haltung gegenüber den Bestrebungen der Regierung und auch der Landeszentrale für die schrittweise Auflösung der Räte kam. Im Unterschied etwa zu Mannheim nahmen die Arbeiter- und Volksräte im südlichen Baden seit der Revolution im November 1918 zweierlei Funktionen ein: Gerade in den kleineren oberbadischen Städten wie Waldkirch oder eben Lörrach übernahmen die Arbeiterräte bereits im Verlauf des Herbstes 1918 die Funktionen der nur rudimentär ausgeprägten Partei- und Gewerkschaftsorganisationen. Weiter zeigte sich im Frühjahr 1919 ein Funktionswandel der Arbeiter- und Volksräte hin zu einer Institution mit einer starken sozialpolitischen Ausrichtung, während sich die Arbeiterräte in Nordbaden verstärkt auf die Arbeit in den großen Industriebetrieben konzentrierten.740

  • 741 Vgl. Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 6.
  • 742 Vgl. Volksfreund 191 (19. August 1919).
  • 743 Vgl. Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 86.
  • 744 Vgl. die Diskussionen auf einer Konferenz der oberbadischen Arbeiterräte am 19. September 1919 in (...)

325Ebenso wie die Regierung forcierte auch die Landeszentrale der badischen Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte im Frühjahr 1919 die Auflösung bzw. Umwandlung der Arbeiterräte. Die Landeszentrale hatte sich als überregionale Räteinstitution hierbei weitestgehend der sozialdemokratischen Rätepolitik im Reich angepasst. Ein Hauptanliegen dieser Politik war es, die verbliebenen Räte, sofern sie nicht aufgelöst werden konnten, in Betriebsräte umzuwandeln. Mit dieser Position konnte sich die Landeszentrale aber nicht vollkommen bis zur sechsten Landesversammlung durchsetzen. Immer wieder sah sich die Landeszentrale dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie nunmehr mit der Regierung paktieren und sich nicht für das Fortbestehen der Arbeiterräte einsetzen würde. Auf der sechsten Landesversammlung am 18. August 1919 in Karlsruhe wurde ein entsprechender Antrag zur sofortigen Auflösung aller verbliebenen Räte in Baden von den Delegierten nicht angenommen. Diese starke Fraktion unter den Delegierten machte es für die Landeszentrale notwendig, einen abgeschwächten Kompromissvorschlag in das Plenum einzubringen, um überhaupt zu einem Beschlussergebnis zu kommen. Demnach sollten die Räte erst mit dem Inkrafttreten des Betriebsrätegesetzes nach Paragraph 34 der Weimarer Reichsverfassung endgültig aufgelöst werden. Einzelne Arbeiter- und Volksräte sollten darüber hinaus in Volkssekretariate umgewandelt werden, um als Auskunftsstelle für Arbeiter zu dienen.741 Bezeichnenderweise hatten die Delegierten der Landesversammlung zuvor zwei Anträge auf Weiterexistenz der Räte nur denkbar knapp mit jeweils 49 zu 45 Stimmen abgelehnt.742 Aufgrund dieses Kompromissbeschlusses ordnete der Innenminister Adam Remmele am 8. September 1919 erneut die Einstellung aller finanziellen Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen an die Arbeiter- und Volksräte ab dem 1. Oktober 1919 an. Die Volkssekretariate bzw. die Volksbüros sollten nach dieser Anordnung zu einem Drittel aus der Staatskasse unterstützt werden, wenn die restlichen Kosten von den örtlichen Gewerkschaften und den Kommunen getragen würden.743 Diese Kostenaufteilung des Innenministeriums war erneut der Anstoß für eine heftige Auseinandersetzung zwischen den Räten und der Regierung. Die Räte sahen in dieser Anordnung wohl nicht zu Unrecht den Versuch der Regierung, trotz der Beschlüsse der Landesversammlung die Räte doch noch zu einer schnellen Auflösung zu veranlassen.744

  • 745 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 89f.
  • 746 Für die Angaben vgl. Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 60.
  • 747 Vgl. Volkswacht 228 (30. September 1919). Für den Arbeiter- und Soldatenrat Freiburg vgl. Stadtarc (...)

326Der Landeszentrale, die aufgrund von heftigen Protesten der oberbadischen Arbeiterräte beim Innenministeriums vorstellig wurde, wurde mitgeteilt, dass die Regierung die finanziellen Zuwendung einstellte, da in den Volkssekretariaten vermehrt Parteiarbeit geleistet wurde. Diese Arbeit – unabhängig von der jeweiligen Parteienkonstellation in den Büros – konnte somit nicht mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden.745 Auch der folgende Protest aus den Reihen des Zentralrates der deutschen Republik zeigte nahezu keine Wirkung, die Anordnung des Innenministeriums zur Auflösung der badischen Räte blieb bestehen. Die verbliebenen badischen Arbeiter- und Volksräte lösten sich im Herbst 1919 endgültig auf. Nach Mitteilung der Landeszentrale gingen zwischen dem 10. und 20. September 1919 allein 41 Auflösungserklärungen ein. Am 26. September 1919 bestanden demnach noch 79 lokale Räteorganisationen. Man muss annehmen, dass sich diese Räte ebenfalls bis Ende Oktober auflösten.746 Ab Ende Oktober 1919 liegen auch über die Landeszentrale selbst keine weiteren Informationen mehr vor. Gerade in dieser Phase gingen die einzelnen Arbeiterräte dazu über, eigenmächtig für den Fortbestand ihrer Tätigkeit Sorge zu tragen. Der Arbeiterrat Freiburg beschloss am 25. September 1919 in einer gemeinsamen Sitzung beispielsweise den Anschluss und Ausbau des eigenen Büros an das örtliche Gewerkschaftskartell, um es als so genanntes Arbeiter- und Volksbüro weiter bestehen zu lassen. Allerdings wurde auch auf den provisorischen Charakter des Büros hingewiesen, da dieses erst durch einen entsprechenden Beschluss des Landtags legitimiert werden sollte. Um die Legitimation bzw. Bildung der Betriebsräte und die reibungslose Übernahme des Rates zu gewährleisten, blieb der Freiburger Arbeiterrat – bestehend aus den unbesoldeten Mitgliedern – ebenfalls bis zur Umsetzung des Betriebsrätegesetzes bestehen.747

  • 748 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Staatsministeriums nach dem 8. September 1919, in: Landesarc (...)

327Trotz der Anordnung des badischen Innenministeriums vom 8. September 1919 kam es in der Folge zu keinen nennenswerten Auseinandersetzungen zwischen der Regierung in Karlsruhe und den noch verbliebenen Räten im Land.748 Der Verlauf einzelner Diskussionen innerhalb des badischen Kabinetts lässt darauf schließen, dass die Regierung vor dem Hintergrund der gesetzlichen Legitimation ihrer Maßnahmen zur Auflösung der letzten Räte im Land auf die Einsicht der Rätemitglieder und die fehlenden finanziellen Mittel der Räteorganisationen setzte. Gleichzeitig sprach sich die Regierung nicht grundsätzlich gegen die Bildung der Sekretariate oder Büros aus, was den sozialpolitischen Charakter dieser Einrichtungen unterstrich. Dem gegenüber muss festgehalten werden, dass die Regierung im Falle eines Widerstands von Seiten der Räte durchaus bereit war, die gefassten Beschlüsse und Anordnungen auch durchzusetzen. Dies zeigte sich bereits Anfang Oktober 1919, als im Staatsministerium eine Resolution des Arbeiterrates Freiburg einging. In dieser Resolution hieß es: »Der Arbeiterrat Freiburg hält fest an seinen ihm durch die November-Revolution übertragenen Rechten. Er fordert daher nach wie vor ein Recht auf Kontrolle und Mitbestimmung in der Gemeinde an allen ihm notwendig erscheinenden Stellen und lehnt es ab, sich zu einer Körperschaft herabwürdigen zu lassen, die nur Gutachten und Ratschläge abgeben darf. Der Arbeiterrat Freiburg ist entschlossen, jeglicher Beschneidung seiner Rechte mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln entgegenzutreten resp[ektive]. sich neu zu erkämpfen.«

  • 749 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 1. Oktober 1919, in: Landesarchiv GLAK 2 (...)
  • 750 Vgl. Wilhelm Engler, Freiburg, Baden und das Reich, Lebenserinnerungen eines süddeutschen Sozialde (...)
  • 751 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 1. Oktober 1919, in: Landesarchiv GLAK 2 (...)

328Wie aus dem Protokoll des Staatsministeriums vom 1. Oktober 1919 hervorgeht, reagierten die Minister und Staatsräte auf diese neuerliche Drohung gegenüber der Regierung und den von ihr gefassten Beschlüssen und Anordnungen verwundert und ungehalten. Der Freiburger Staatsrat Wilhelm Engler (SPD) erläuterte hierzu, dass es sich bei den Verfassern dieser Resolution um eine »zufällige Mehrheit von Spartakisten«749handelte, welche nun den Arbeiterrat Freiburg anführte.750 Die Regierung reagierte auf die Resolution des Arbeiterrates mit einer ebenso unmissverständlichen Positionsnote, in welcher der Arbeiterrat daran erinnert wurde, dass seine Vertreter die Beschlüsse der sechsten Landesversammlung vom 18. August 1919 mitgetragen hatten. Somit gab es nach Ansicht der Regierungsmitglieder für den Arbeiterrat keine andere Möglichkeit, als sich unwiderruflich aufzulösen.751

  • 752 Vgl. das Schreiben der Landeszentrale an das badische Innenministerium vom 29. September 1919, in: (...)
  • 753 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 1. Oktober 1919, in: Landesarchiv GLAK 2 (...)

329Wie bereits angedeutet verliefen die einzelnen Auflösungen der badischen Räte vor allem vor dem Hintergrund fehlender finanzieller Mittel und einer kontinuierlich sinkenden Mitgliederzahl. Im Herbst 1919 waren die badischen Räte nicht mehr in der Lage, ihre Tätigkeitsfelder vollständig abzudecken und den damit verbundenen Einfluss etwa auf kommunale Behörden aufrecht zu erhalten. Die Regierung in Karlsruhe entzog seit der zweiten Anordnung zur Auflösung durch Innenminister Adam Remmele den badischen Räten durchweg eine finanzielle Unterstützung, was die Auflösung vieler kleinerer Räte auf dem Land oder in kleineren Städten beschleunigte. Die Landeszentrale der badischen Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte, die sich im Verlauf des Jahres 1919 immer weiter auf sozialdemokratische Positionen zu bewegt hatte, konnte diese Entwicklung sowohl personell als auch finanziell nicht mehr aufhalten. Auf einer Sitzung am 29. September 1919 protestierte der Elferausschuss der Landeszentrale noch einmal gegen die fehlende finanzielle Unterstützung durch die Regierung.752 Dieser Protest blieb allerdings ebenso erfolglos wie die Drohungen durch den Arbeiterrat Freiburg.753 Gerade seit der Legitimation der zweiten Regierung Geiß durch die Badische Verfassung bzw. später durch die Weimarer Reichsverfassung und dem Abschluss des Friedensvertrages machte die Regierung deutlich, dass sie trotz der angespannten politischen wie wirtschaftlichen Situation durchaus gewillt war, die Anordnungen des Innenministeriums in jeder Art durchzusetzen. Auf Drohungen etwa von Seiten einzelner Räte reagierte die Regierung im Herbst 1919 mit einer kompromisslosen Haltung.

Notes

1 Wilhelm Engelbert Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, Konstanz 1920, S. 95.

2 Vgl. Johannes Fried, Schleier der Erinnerung, Grundzüge einer historischen Memorik, München 2004.

3 Vgl. die Korrespondenz zwischen Anton Geiß und Wilhelm Engelbert Oeftering, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27959.

4 Vgl. die Abschrift eines Sitzungsprotokolls des Staatsministeriums vom 28. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27959.

5 Vgl. Sitzungsprotokoll des Staatsministeriums vom 28. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

6 Vgl. die Erinnerungen von Anton Geiß, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960 und die letztendliche Fassung bei Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 233ff.

7 Vgl. Adam Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, Ein Beitrag zur politischen Geschichte Badens 1914/24, Karlsruhe 1925; Ders., Novemberverbrecher, Eine kriegspolitische Studie, Karlsruhe 1930; Ders., Baden vom Absolutismus zum Volksstaat, Karlsruhe 1931.

8 Vgl. Joseph Schofer, Die Klosterfrage im Großherzogtum Baden, Ein Beitrag zur kirchenpolitischen Geschichte der badischen Heimat, Karlsruhe 1918; Ders., Sozialdemokratie und Religion, Verteidigung und Widerklage, Ein Antwortschreiben an den Herrn Stadtrat und Rechtsanwalt Dr. Dietz in Karlsruhe und an die hinter ihm stehende Sozialdemokratie von Dr. Joseph Schofer, Mitglied der badischen Nationalversammlung, Karlsruhe 1919; Ders., Mit der alten Fahne in die neue Zeit, Politische Plaudereien aus dem „Musterländle“, Freiburg 1926.

9 Vgl. Wolfgang Benz, Süddeutschland in der Weimarer Republik, Ein Beitrag zur deutschen Innenpolitik 1918-1923 (Beiträge zu einer historischen Strukturanalyse Bayerns im Industriezeitalter Bd. 4), Berlin 1970.

10 Vgl. bspw. die Veröffentlichungen von Jörg Schadt in Verbindung mit dem Stadtarchiv Mannheim.

11 Vgl. Peter Brandt, Reinhard Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19 (Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Deutschland 1918/19 Bd. 3), Düsseldorf 1980.

12 So z. B. im Internationaal Instituut voor Sociale Geschiedenis (IISG) in Amsterdam.

13 Im Gegensatz zum Korps-Verordnungsblatt konnten aus verschiedenen Überlieferungen die Mitteilungsblätter der Arbeiter-, Bauern- und Volksräte nahezu vollständig rekonstruiert werden.

14 Für Baden vgl. Paul Nolte, Staatsbildung als Gesellschaftsreform, Politische Reformen in Preußen und den süddeutschen Staaten 1800-1820, Frankfurt am Main 1990, S. 109-125.

15 Vgl. Helen P. Liebel, Enlightened Bureaucracy versus Enlightened Despotism in Baden 1750-1792 (Transactions of the American Philosophical Society; New Series, Volume 55, Part 5), Philadelphia 1965.

16 Eine umfangreiche Übersicht über die neuen Besitztümer bis in das Jahr 1806 findet sich bei Rolf Gustav Haebler, Badische Geschichte, Die alemannischen und pfälzisch-fränkischen Landschaften am Oberrhein in ihrer politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung, Baden-Baden 1987, S. 88-92. Vgl. insgesamt Wolfgang Hug, Geschichte Badens, 2. Aufl., Darmstadt 1998.

17 Friedrich Engels, Deutsche Zustände, Brief I (1845), in: MEW, Bd. 2, 1844-1846, Hrsg. vom Institut für Marxismus-Leninismus beim Zentralkomitee der SED, 11. Aufl., Berlin 1985, S. 568.

18 Vgl. Hans-Werner Hahn et al. (Hrsg.), Das Jahr 1806 im europäischen Kontext, Balance, Hegemonie und politische Kulturen, Köln 2008.

19 Veit Valentin, Geschichte der deutschen Revolution von 1848-1849, Bd. 1, Bis zum Zusammentritt des Frankfurter Parlaments, Weinheim 1998, S. 152.

20 Vgl. Lothar Gall, Gründung und politische Entwicklung des Großherzogtums bis 1848, in: Josef Becker et al. (Hrsg.), Badische Geschichte, Vom Großherzogtum bis zur Gegenwart, Hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, Stuttgart 1979, S. 15-20.

21 Im Zuge der Integrationspolitik erfolgte 1821 der Zusammenschluss der lutherischen und der reformierten Kirche zur Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Baden. Ebenso kam es zum Abschluss der Verhandlungen mit der Kurie über die Einrichtung einer Oberrheinischen Kirchenprovinz mit einem in Freiburg residierenden Erzbischof als Kirchenoberhaupt.

22 Vgl. Christian Würtz, Johann Niklas Friedrich Brauer (1754-1813), Badischer Reformer in napoleonischer Zeit (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 159), Stuttgart 2005.

23 Vgl. Franz Schnabel, Sigismund von Reitzenstein, Der Begründer des badischen Staates, Heidelberg 1927.

24 Vgl. Annette Borchardt-Wenzel, Karl Friedrich von Baden, Mensch und Legende, Gernsbach 2006.

25 Wolfgang Hug, Geschichte Badens, S. 205.

26 Vgl. Ulrike Eich, Russland und Europa, Studien zur russischen Deutschlandpolitik in der Zeit des Wiener Kongresses (Passauer historische Forschungen Bd. 1), Köln 1986, S. 332-338.

27 Vgl. Ernst Otto Bräunche; Thomas Schnabel (Hrsg.), Die Badische Verfassung von 1818, Südwestdeutschland auf dem Weg zur Demokratie, Hrsg. vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg und dem Stadtarchiv Karlsruhe, Ubstadt-Weiher 1996.

28 Vgl. Rainer Brüning, Karl Friedrich Nebenius (1784-1857) als Vertreter der badischen Reformpolitik, in: ZGO 157 (2009), S. 305-314.

29 Vgl. Uwe A. Oster, Die Großherzöge von Baden (1806-1918), Regensburg 2007.

30 Ab dem Jahr 1904 kamen auch Vertreter der Kommunen und der Landwirtschafts-, Handwerks- und Handelskammern hinzu.

31 Zum Problem der Ablösung der Feudallasten vgl. Martin Furtwängler, Die Standesherren in Baden (1806-1848), Politische und soziale Verhaltensweisen einer bedrängten Elite (Europäische Hochschulschriften Bd. 693), Frankfurt am Main 1996, S. 191-208.

32 Lothar Gall, Der Liberalismus als regierende Partei, Das Großherzogtum Baden zwischen Restauration und Reichsgründung, Wiesbaden 1968, S. 8.

33 Ebd., S. 9.

34 Vgl. Christian Wirtz, Karl von Rotteck als Autor und Politiker, in: ZGO 157 (2009), S. 343-356.

35 Zur Revolution 1848/49 in Baden vgl. Clemens Rehm et al. (Hrsg.), Baden 1848/49, Bewältigung und Nachwirkung einer Revolution (Oberrheinische Studien Bd. 20), Stuttgart 2002; Thomas Kärcher, Bibliographie zur Revolution von 1848/49 mit besonderer Berücksichtigung Südwestdeutschlands (Haus der Geschichte Baden-Württemberg), Stuttgart 1998.

36 Vgl. Franz Schnabel, Ludwig von Liebenstein, Ein Geschichtsbild aus den Anfängen des süddeutschen Verfassungslebens, Karlsruhe 1927.

37 Haebler, Badische Geschichte, S. 110.

38 Das Kulturexamensgesetz vom September 1867 besagte, dass Studenten der Theologie zusätzlich Kenntnisse in Philosophie, Geschichte oder der deutschen Literatur nachweisen mussten. Diese Verpflichtungen wurden den Studenten abverlangt, um die angeprangerte unzureichende Bildung des Klerus zu beheben. Der Erzbischof von Freiburg verbot daraufhin den Studenten die Ablegung dieses „Kulturexamens“, da er weniger die Konfrontation mit der Regierung als vielmehr die Indoktrination durch die Hochschullehrer fürchtete. Professoren, wie beispielsweise Heinrich von Treitschke, nutzten den Katheder für eine antiklerikale Polemik. Die Katholiken indes beklagten, dass die Professorenstellen im Allgemeinen mit zu vielen „Preußen“, „Norddeutschen“ und „Ketzern“ besetzt waren. Während der Kulturkampfzeit haben nur zwei Studenten den Boykott gebrochen.

39 Vgl. Gall, Der Liberalismus als regierende Partei, S. 97f. und S. 100-108.

40 Zit. nach Hug, Geschichte Badens, S. 263.

41 Vgl. Gall, Der Liberalismus als regierende Partei, S. 116-119, S. 125f. und S. 218-228.

42 Prinz Wilhelm von Preußen, der spätere König und Kaiser Wilhelm I., erhielt als Befürworter einer konservativ-preußischen Politik bei der gewaltsamen Niederschlagung der Revolution 1848 in Berlin und 1849 in Rastatt den Beinamen „Kartätschenprinz“.

43 Zum Ergebnis des Einflusses des badischen Liberalismus auf dem Weg zur Gründung des deutschen Kaiserreichs unter preußischer Führung 1870/71 vgl. Gall, Der Liberalismus als regierende Partei, S. 492ff.

44 Der Begriff „Kulturkampf“ wurde vom preußischen Abgeordneten Rudolf Virchow 1873 geprägt. Vgl. Rudolf Lill, Zur Einführung, in: Ders., Francesco Traniello (Hrsg.), Der Kulturkampf in Italien und in den deutschsprachigen Ländern (Schriften des Italienisch-Deutschen Historischen Instituts in Trient Bd. 5), Berlin 1993, S. 7-13.

45 Der katholische Bevölkerungsanteil nahm in Folge von Missernten, der Revolution von 1848/49 und den darauf folgenden Auswanderungswellen insbesondere nach Nordamerika signifikant auf rund 65 Prozent ab.

46 Vgl. Lothar Gall, Die Stadt der bürgerlichen Gesellschaft – das Beispiel Mannheim, in: Ders., Bürgertum, liberale Bewegung und Nation, Ausgewählte Aufsätze, Hrsg. von Dieter Hein et al., München 1996, S. 38-54. Zur Entwicklung der Stadtbevölkerung in Baden vgl. Hug, Geschichte Badens, S. 216ff.

47 Zur konfessionellen Zusammensetzung der badischen Beamtenschaft vgl. Bernd Wunder, Die badische Beamtenschaft zwischen Rheinbund und Reichsgründung (1806-1871) (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 136), Stuttgart 1998, S. 376-381; Hans-Georg Merz, Beamtentum und Beamtenpolitik in Baden, Studien zu ihrer Geschichte vom Großherzogtum bis in die Anfangsjahre des nationalsozialistischen Herrschaftssystems (Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte Bd. 32), Freiburg 1985.

48 Zur Mobilisierung und Verbalisierung der katholischen Öffentlichkeit begründete der Heidelberger Kaufmann Jakob Landau die so genannten wandernden Casinos, welche in Pfarreien Versammlungen abhielten, in denen die kultur- und sozialpolitischen Interessen der katholischen Bevölkerung artikuliert wurden. Vgl. Claudius Heitz, Volksmission und badischer Katholizismus im 19. Jahrhundert (Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte Bd. 50), Freiburg und München 2005, S. 228ff.

49 Zur Entstehungsgeschichte der badischen Zentrumspartei bis 1888 vgl. Hans-Jürgen Kremer (Bearb.), Mit Gott für Wahrheit, Freiheit und Recht, Quellen zur Organisation und Politik der Zentrumspartei und des politischen Katholizismus in Baden 1888-1914, Ausgewählt und eingeleitet von Hans-Jürgen Kremer unter redaktioneller Mitarbeit von Michael Caroli, Hrsg. von Jörg Schadt (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Mannheim Bd. 11), Stuttgart 1983, S. 25-37.

50 Vgl. Schofer, Die Klosterfrage im Großherzogtum Baden. Hierbei sind die Ausführungen Schofers in Bezug auf den „Klostersturm im Jahre 1902“ besonders hervorzuheben (S. 32-36).

51 Als Reaktion auf den wachsenden Einfluss der Katholiken auf Politik und Gesellschaft formierte sich zu Beginn der 1880er Jahre im Protestantismus eine Gegenbewegung, welche in der Gründung des Evangelischen Bundes 1886 mündete. Der Evangelische Bund verstand sich als aktive Interessenvertretung der Protestanten in der Öffentlichkeit und setzte sich dementsprechend aktiv und nicht minder aggressiv mit den katholischen Interessen auseinander. Vgl. Gottfried Maron, Evangelisch und Ökumenisch – 100 Jahre Evangelischer Bund, in: Im Lichte der Reformation, Jahrbuch des Evangelischen Bundes Nr. 30, Göttingen 1987, S. 10-22. Für den Evangelischen Bund in Baden und sein Verhältnis zum politischen Katholizismus vgl. Evangelischer Bundes-Bote, Organ des Evangelischen Bundes in Baden, Hrsg. vom Evangelischen Bund – Landesverband Baden (nachgewiesene Jahre 1897 bis 1925), Karlsruhe o. J.

52 So z. B. der Anbau von Tabak und Zichorienwurzeln. Vgl. hierzu Willi A. Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, Von den Römern bis heute, Stuttgart 1987, S. 219f.

53 Vgl. Karl Stiefel, Baden 1648-1952, Bd. 2, Karlsruhe 1977, S. 1717-1782.

54 Diese Umsiedelungen ganzer Dörfer waren teils administrativ gefördert, aber auch teils erzwungen worden.

55 Hugo Ott, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, in: Becker et al. (Hrsg.), Badische Geschichte, S. 106.

56 Zit. nach ebd., S. 106f.

57 Zit. nach Ott, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, in: Becker et al. (Hrsg.), Badische Geschichte, S. 107.

58 Vgl. Hansmartin Schwarzmeier, Baden, Dynastie - Land - Staat, Stuttgart 2005, S. 219. Hierbei sind insbesondere die sozialen Schichten bzw. die Berufsgruppen der so genannten Radikalen hervorzuheben.

59 Die Radikalen bezogen sich hierbei konkret auf Punkt 10 („Ausgleich des Mißverhältnisses zwischen Kapital und Arbeit“) ihres Offenburger Programms. Zu diesem Zweck zitierten die Radikalen 63 namenlose Arbeiter aus den betroffenen Betrieben, die die Folgen einer Arbeitslosigkeit für sich und ihre Familien schilderten.

60 Mit der Begrifflichkeit Pauperismus bezeichnet man die katastrophale Massenarmut zur Zeit der Frühindustrialisierung, und hier besonders die Situation in Deutschland in den 1830er und 1840er Jahren. Trotz sehr anstrengender Arbeit war eine breite Bevölkerungsschicht kaum noch in der Lage, für das eigene Auskommen zu sorgen. Mit dieser elenden Situation gingen gesellschaftliche Auflösungserscheinungen wie Unruhen, Epidemien, und Verwahrlosung unter den Betroffenen einher. Für die Entstehung der Pauperismuskrise waren das Bevölkerungswachstum sowie die Herausbildung der Lohnarbeiterschaft von entscheidender Bedeutung.

61 Edmund Rebmann et al. (Hrsg.), Das Großherzogtum Baden in allgemeiner, wirtschaftlicher und staatlicher Hinsicht dargestellt, Bd. 1, 2. Aufl., Karlsruhe 1912, S. 416.

62 Ebd., S. 421.

63 Ott, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, in: Becker et al. (Hrsg.), Badische Geschichte, S. 115.

64 Jahresbericht des Großherzoglich Badischen Gewerbeaufsichtsamtes für das Jahr 1913, Erstattet an das Ministerium des Innern, Karlsruhe 1914, S. 5.

65 Ebd., S. 172-179.

66 Es ist hier anzumerken, dass die Großherzoglich Badischen Gewerbeaufsichtsämter die Arbeiterzahlen für den allgemein-gewerblichen Bergbau und den Bergbau, welcher direkt unter großherzoglicher Verwaltung stand, gesondert aufführten.

67 Für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Mannheim vgl. Hanspeter Rings, „Neue Ära“– neue Chancen und neue Probleme, in: Ulrich Nieß; Michael Caroli, Die Geschichte der Stadt Mannheim 1801-1914, Bd. 2, Ubstadt-Weiher 2007, S. 366-376.

68 Für die Entwicklung der Rheinschifffahrt bzw. des Mannheimer Hafens vgl. Dieter Hein, Bürgerlicher Aufbruch, in: Nieß; Caroli, Die Geschichte der Stadt Mannheim 1801-1914, Bd. 2, S. 169-174.

69 Zur Annexion Elsass-Lothringen 1871 und den Auswirkungen auf Baden vgl. Josef Becker, Baden, Bismarck und die Annexion von Elsass und Lothringen, in: ZGO 115 (1967), S. 167-205.

70 Zum Vergleich der industriellen Revolution mit den Revolutionen in Südwestdeutschland vgl. Hans-Georg Wehling; Angelika Hauser-Hauswirth (Hrsg.), Die großen Revolutionen im deutschen Südwesten (Schriften zur politischen Landeskunde Bd. 27, Hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg), Stuttgart 1998, S. 85-99.

71 Vgl. Ott, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, in: Becker et al. (Hrsg.), Badische Geschichte, S. 119-121.

72 Ott, Die wirtschaftliche und soziale Entwicklung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zum Ende des Ersten Weltkriegs, in: Becker et al. (Hrsg.), Badische Geschichte, S. 122f.

73 Vgl. Karl Friedrich Linnebach, Lebenserinnerungen eines badischen Bahnbeamten 1849-1944, Hrsg. vom Haus der Geschichte Baden-Württemberg in der Reihe ’Südwestdeutsche Persönlichkeiten’, Leinfelden-Echterdingen 2007.

74 Peter Brandt; Reinhard Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, Zur Vorgeschichte und Geschichte der Revolution, Hrsg. von den Stadtarchiven Karlsruhe und Mannheim, Sigmaringen 1991, S. 35.

75 Zum sozialen Wandel der Katholiken in Baden vgl. Willi A. Boelcke, Sozialgeschichte Baden-Württembergs 1800-1989, Politik, Gesellschaft, Wirtschaft, Stuttgart 1989, S. 216-225.

76 Vgl. Karl Birker, Die deutschen Arbeiterbildungsvereine 1840-1870 (Einzelveröffentlichung der historischen Kommission zu Berlin Bd. 10), Berlin 1973, S. 130f.

77 Zum Gegensatz zwischen den so genannten Lassalleaner und den so genannten Eisenachern in Baden vgl. Jörg Schadt, Die Sozialdemokratische Partei in Baden, Von den Anfängen bis zur Jahrhundertwende (1868-1900) (Schriftenreihe des Forschungsinstituts der Friedrich-Ebert-Stiftung Bd. 88), Hannover 1971, S. 44-49.

78 Vgl. Lothar Gall, Sozialistengesetz und innenpolitischer Umschwung, Baden und die Krise des Jahres 1878, in: ZGO 111 (1963), S. 473-543; Schadt, Die Sozialdemokratische Partei in Baden, S. 71-88.

79 Zu den Anfängen der sozialdemokratischen Kommunalpolitik in Mannheim vgl. Hermann Weber; Jörg Schadt (Hrsg.), Politik für Mannheim, 100 Jahre SPD-Gemeinderatsfraktion, Mannheim 1978, S. 28-33.

80 Vgl. Heinz Hauser, 100 Jahre SPD in Mannheim, Eine Dokumentation, Hrsg. von der Sozialdemokratischen Partei Deutschland - Kreis Mannheim, Mannheim 1967, S. 133-137.

81 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 43.

82 Schadt, Die Sozialdemokratische Partei in Baden, S. 54f.

83 Ebd., S. 148. Jörg Schadt verweist hierbei auf die Jahresberichte der Bezirksämter in Mittel- und Südbaden an das badische Innenministerium (Landesarchiv GLAK 236). Eine Übersicht über die von ihm eingesehenen Bestände befindet sich ebd., S. 199.

84 Vgl. Jörg Schadt (Hrsg.), Im Dienst an der Republik, Die Tätigkeitsberichte des Landesvorstands der Sozialdemokratischen Partei Badens 1914-1932 (Veröffentlichungen des Stadtarchivs Mannheim Bd. 4), Stuttgart 1977, S. 46.

85 Schadt, Die Sozialdemokratische Partei in Baden, S. 146.

86 Vgl. ebd. Jörg Schadt nennt für das Jahr 1907 350 und für das Jahr 1911/12 schon 1.898 weibliche Mitglieder.

87 Vgl. hierzu die Berichte der Polizei an den Landeskommissär Karlsruhe über die Aktivitäten der Sozialdemokratie, in: Landesarchiv GLAK 316 Nr. 10-13

88 Zur organisatorischen Neuausrichtung der Partei im Zuge der Aufhebung des Sozialistengesetzes 1890, der Wahl eines Landesvorstandes und eines hauptamtlichen Parteisekretärs vgl. Schadt, Die Sozialdemokratische Partei in Baden, S. 125-146. Zum Verhältnis der badischen SPD zu den Gewerkschaften vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 46f.

89 Nach den Berichten der Offenburger Parteizeitung Volksfreund wurden im Amtsbezirk Pforzheim im Jahr 1893 drei neue Ortsvereine gegründet, so viele wie in den vorangegangenen drei Jahren zusammen.

90 Vgl. hier die Reichstagswahlen 1893 und 1898 bei Schadt, Die Sozialdemokratische Partei in Baden, S. 151f.

91 Vgl. Günther Haselier, Adolf Geck als Politiker und Mensch im Spiegel seines schriftlichen Nachlasses, in: ZGO 115 (1967), S. 331-430.

92 Vgl. Schadt, Die Sozialdemokratische Partei in Baden, S. 76-82 und S. 161-187.

93 Für einen Überblick über die Entwicklungen und Auswirkungen der Revisionismusdebatte auf Baden vgl. ebd., S. 187-192.

94 Vgl. Hans-Joachim Franzen, Auf der Suche nach politischen Handlungsspielräumen, Die Diskussion um die Strategie der Partei in den regionalen und lokalen Organisationen der badischen Sozialdemokratie zwischen 1890 und 1914, Bd. 1, Frankfurt am Main 1987, S. 42ff.

95 Gemeint sind in diesem Fall die Hauptwahlen zur Zweiten Kammer des Badischen Landtages. Das Zentrum errang 42,4 Prozent der abgegebenen Stimmen und 28 von 50 Mandaten in der Hauptwahl. Vgl. Jürgen Thiel, Die Großblockpolitik der Nationalliberalen Partei Badens 1905 bis 1914, Ein Beitrag zur Zusammenarbeit von Liberalismus und Sozialdemokratie in der Spätphase des Wilhelminischen Deutschlands (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 86), Stuttgart 1976, S. 29ff.

96 Der Begriff Großblock leitet sich vom ehemaligen Wahlbündnis aller liberalen Parteien ohne Beteiligung der Sozialdemokraten ab, welches als Kleinblock bezeichnet wurde.

97 Vgl. Thiel, Die Großblockpolitik der Nationalliberalen Partei Badens 1905 bis 1914, S. 31ff.

98 Vgl. Frank Engehausen, Die Anfänge der Sozialdemokraten im badischen Landtag 1891-1904, Zur Vorgeschichte des Großblocks, in: ZGO 157 (2009), S. 387-402.

99 Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 49ff.

100 Ebd., S. 50.

101 Ebd., S. 49.

102 Thiel, Die Großblockpolitik der Nationalliberalen Partei Badens 1905 bis 1914, S. 82ff.

103 Vgl. Winfrid Halder, Katholische Vereine in Baden und Württemberg 1848-1914, Ein Beitrag zur Organisationsgeschichte des südwestdeutschen Katholizismus im Rahmen der Entstehung der modernen Industriegesellschaft (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte Bd. 64), Paderborn 1995.

104 Kremer (Bearb.), Mit Gott für Wahrheit, Freiheit und Recht, S. 51.

105 Vgl. Konrad Elsässer, Die badische Sozialdemokratie 1890 bis 1914, Zum Zusammenhang von Bildung und Organisation (Schriftenreihe für Sozialgeschichte und Arbeiterbewegung der Studiengesellschaft für Sozialgeschichte und Arbeiterbewegung Bd. 14), Marburg 1978, S. 73-88 und S. 175ff.

106 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 50.

107 Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 51f.

108 So der badische Innenminister Johann Heinrich von und zu Bodman am 13. Juli 1910 in der Ersten Kammer des Landtages, zit. nach Thiel, Die Großblockpolitik der Nationalliberalen Partei Badens 1905 bis 1914, S. 136.

109 Vgl. Karl Otto Watzinger, Wilhelm Kolb, in: Badische Biographien, Neue Folge, Bd. IV, Hrsg. von Berndt Ottnad im Auftrag der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Stuttgart 1996, S. 168f.

110 Vgl. Wilhelm Kolb, Die Taktik der badischen Sozialdemokratie und ihre Kritik, Karlsruhe 1910.

111 Vgl. Franzen, Auf der Suche nach politischen Handlungsspielräumen, Bd. 1, S. 99ff.

112 Vgl. Haselier, Adolf Geck als Politiker und Mensch im Spiegel seines schriftlichen Nachlasses, in: ZGO 115 (1967), S. 394ff.

113 Vgl. Kolb, Die Taktik der badischen Sozialdemokratie und ihre Kritik, S. 28ff.

114 In diesem Zusammenhang sind die unterschiedlichen Sichtweisen einer parlamentarischen Monarchie interessant. Vgl. hierzu die Einsetzung von August Lamey als Staatsminister im April 1860, S. 24.

115 Vgl. Thiel, Die Großblockpolitik der Nationalliberalen Partei Badens 1905 bis 1914, S. 164ff.

116 Remmele, Baden vom Absolutismus zum Volksstaat, S. 52.

117 Vgl. Franzen, Auf der Suche nach politischen Handlungsspielräumen, Bd. 1, S. 233-245.

118 Vgl. Dieter Groh, Negative Integration und revolutionärer Attentismus, Die deutsche Sozialdemokratie am Vorabend des Ersten Weltkrieges, Frankfurt am Main und Berlin 1973, S. 473f.

119 In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass sich Ludwig Frank erst seit 1905 den Positionen der badischen Reformisten angenähert hatte. Vgl. Sylvia Neuschl-Marzahn, Ludwig Frank (1874-1914), in: Reinhold Weber; Ines Mayer (Hrsg.), Politische Köpfe aus Südwestdeutschland (Schriften zur politischen Landeskunde Bd. 33, Hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg), Stuttgart 2005, S. 54-63.

120 Vgl. Schadt (Hrsg.), Im Dienst an der Republik, S. 26 und 38ff.

121 Vgl. Franzen, Auf der Suche nach politischen Handlungsspielräumen, Bd. 1, S. 255f.

122 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 56.

123 Der Begriff selbst stammt von dem amerikanischen Diplomat und Historiker George F. Kennan („ The great seminal catastrophe of this century.“). Vgl. Wolfgang J. Mommsen, Die Urkatastrophe Deutschlands, Der Erste Weltkrieg 1914-1918 (Handbuch der deutschen Geschichte Bd. 17), Stuttgart 2002; Aribert Reimann, Der Erste Weltkrieg – Urkatastrophe oder Katalysator?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 29-30 (2004), S. 30-38.

124 Vgl. Imanuel Geiss, Juli 1914, Die europäische Krise und der Ausbruch des Ersten Weltkrieges, 2. Aufl., München 1980.

125 Vgl. Dieter Groh; Peter Brandt, „Vaterlandslose Gesellen“, Sozialdemokratie und Nation 1860-1990, München 1992, S. 158-173.

126 Vgl. Susanne Miller, Burgfrieden und Klassenkampf, Die deutsche Sozialdemokratie im Ersten Weltkrieg (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Bd. 53), Düsseldorf 1974, S. 31ff.

127 Zit. nach ebd., S. 71f.

128 Vgl. Franzen, Auf der Suche nach politischen Handlungsspielräumen, Bd. 1, S. 246-261.

129 Volksstimme 202 (30. Juli 1914), in: Wolfgang Brach und Fritjof Kleff (Bearb.), Säumt keine Minute! Dokumente zur Geschichte der Arbeiterbewegung in Mannheim 1848-1949, Hrsg. von der Industriegewerkschaft Metall für die Bundesrepublik Deutschland - Verwaltungsstelle Mannheim, Bd. 1, Mannheim 1986, S. 219.

130 Zit. nach Hug, Geschichte Badens, S. 292.

131 In diesem Zusammenhang muss in der Argumentation der SPD zwischen dem „Kriegshetzer Österreich“ und dem „Aggressor Russland“ unterschieden werden. Vgl. die Aussagen des badischen Fraktionsvorsitzenden Wilhelm Kolb im Volksfreund 174 (30. Juli 1914) und im Volksfreund 176 (1. August 1914).

132 Vgl. Wilhelm Kolb, Die Sozialdemokratie am Scheidewege, Ein Beitrag zum Thema: Neuorientierung der deutschen Politik, Karlsruhe 1915, S. 5f.

133 Volksfreund 176 (1. August 1914).

134 Zum Gegensatz des so genannten August-Erlebnisses und der Friedensstrategie der SPD bis zum Winter 1914 vgl. Friedrich Boll, Frieden ohne Revolution? Friedensstrategien der deutschen Sozialdemokratie vom Erfurter Programm 1891 bis zur Revolution 1918 (Politik- und Gesellschaftsgeschichte Bd. 8 des Forschungsinstituts der Friedrich-Ebert-Stiftung), Bonn 1980, S. 94ff.

135 Vgl. Hug, Geschichte Badens, S. 295.

136 Karlsruher Zeitung 211 (5. August 1914).

137 Vgl. Klaus-Peter Müller, Organisation, Themen und Probleme der Volksaufklärung in Baden 1914-1918, in: ZGO 134 (1986), S. 329-358.

138 Boll, Frieden ohne Revolution?, S. 119ff. Für die linksradikalen Positionen vgl. ebd., S. 129-145.

139 Kolb, Die Sozialdemokratie am Scheidewege, S. 59ff. Vgl. Volkswacht 264 (12. November 1914) und Volkswacht 290 (12. Dezember 1914).

140 Kolb, Die Sozialdemokratie am Scheidewege, S. 59ff. Vgl. Volkswacht 264 (12. November 1914) und Volkswacht 290 (12. Dezember 1914).

141 Volkswacht 224 (25. September 1915).

142 Vgl. Hug, Geschichte Badens, S. 293.

143 Obwohl zu keinem Zeitpunkt eine einheitliche Abkürzung der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei vorgenommen wurde, schließt sich der Autor der allgemein gültigen Abkürzung in der Literatur an. Die Partei wird in der Folge als Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands (USPD) bezeichnet.

144 Vgl. Klaus-Peter Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, Der Legitimationsverlust des badischen Staates 1914-1918 (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 109), Stuttgart 1988, S. 18.

145 Landesarchiv GLAK 236 Nr. 15231. Max Wagner erhielt als Kandidat der Nationalliberalen 2.532 Stimmen und von der SPD 338 Stimmen.

146 Vgl. Landesarchiv GLAK 52 Bodman Nr. 10.

147 Ebd.

148 Badischer Beobachter 302 (31. Oktober 1914). Der Aufruf wurde vom Donauboten am 29. Oktober 1914 veröffentlicht und vom Badischen Beobachter übernommen, wodurch er landesweite Publizität erhielt.

149 Badischer Beobachter 363 (10. Dezember 1914).

150 Badische Landeszeitung 575 (10. Dezember 1914). Auch die anderen Großblockparteien und ihre Presseorgane kritisierten die Renitenz des Zentrums und riefen ihre Anhänger zur Wahl des nationalliberalen Kandidaten Friedrich Schön auf.

151 Vgl. Landesarchiv GLAK 69 Nationalliberale Partei Badens Nr. 191; Volkswacht 288 (10. Dezember 1914).

152 Badische Landeszeitung 575 (10. Dezember 1914).

153 Landesarchiv GLAK 236 Nr. 15231. Von 5.246 Wahlberechtigten gaben 4.175 ihre Stimme ab. Von den 4.140 gültigen Stimmen entfielen auf Schön 2.084 und auf Kramer 2.056 Stimmen.

154 Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 26.

155 Die Veröffentlichung des Abkommens wurde von allen Vorsitzenden der im Landtag vertretenen Parteien unterzeichnet: Theodor Wacker (Zentrum), Edmund Rebmann (NLP), Anton Geiß (SPD), Friedrich Weill (FVP) und Udo Karl von La Roche-Starkenfels (Deutsch-Konservative).

156 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 58.

157 Vgl. Fritz Fischer, Griff nach der Weltmacht, Die Kriegszielpolitik des kaiserlichen Deutschland 1914/18, Düsseldorf 1961. Für Baden vgl. Karl-Heinz Janssen, Macht und Verblendung, Kriegszielpolitik der deutschen Bundesstaaten 1914/18, Göttingen 1963.

158 Volksfreund 77 (31. März 1916).

159 Volksfreund 13 (17. Januar 1916).

160 Vgl. Miller, Burgfrieden und Klassenkampf, S. 129, Anm. 84.

161 Landesarchiv GLAK 236 Nr. 23098. In diesem Telegramm an alle Bezirksämter in Baden erging auch die Weisung für ein generelles Verbot von Flugschriften der Minderheit der SPD.

162 Vgl. Miller, Burgfrieden und Klassenkampf, S. 166ff.

163 Jürgen Kocka, Klassengesellschaft im Krieg, Deutsche Sozialgeschichte 1914-1918 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Bd. 8), 2. Aufl., Göttingen 1978, S. 4.

164 Vgl. Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 137-143.

165 Vgl. Jörg Schadt, Mannheimer Sozialdemokratie 1867-1918, in: Weber; Schadt, Politik für Mannheim, S. 31.

166 Volkswacht 139 (18. Juni 1917).

167 Volksfreund 95 (24. April 1917).

168 Vgl. die undatierten Schreiben Gecks an die Landeskonferenz im März und April 1917, Landesarchiv GLAK N Geck, 1218.

169 Vgl. Landesarchiv GLAK N Geck Nr. 1217.

170 Volkswacht 97 (26. April 1917).

171 Landesarchiv GLAK N Geck Nr. 1217.

172 Adam Remmele war seit 1908 Redakteur der Volksstimme in Mannheim. Vgl. Gerhard Kaller, Adam Remmele, in: Badische Biographien, Bd. II, S. 225-228.

173 Landesarchiv GLAK N Geck Nr. 2685. Wilhelm Bock schrieb am 5. Mai 1917 an Geck: »Hoffentlich schließt Du Dich uns an

174 Vgl. Landesarchiv GLAK N Geck Nr. 1218.

175 Vgl. Volksfreund 95 (24. April 1917). Erst im April 1919 konnte ein größerer Ortsverein der USPD in Villingen gegründet werden.

176 Vgl. Volkswacht 234 (6. Oktober 1917).

177 Vgl. Berichterstattung über die Verhandlungen der Landeskonferenz der USP Badens vom 15. und 16. Februar 1919 zu Karlsruhe, Karlsruhe o. J., S. 8. Auch hier wird keine Gesamtzahl angegeben. Die Bearbeiter haben aus Einzelangaben im Verhältnis zu Delegiertenzahl die Mitgliederzahlen geschätzt. Für Einzelangaben in den Ortsvereinen vgl. Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 152f.

178 Leipziger Volkszeitung 113 (16. Mai 1917).

179 Vgl. Schadt (Hrsg.), Im Dienst an der Republik, S. 55ff. Jörg Schadt nimmt hier Bezug auf einen Abdruck des Berichts in der Volksstimme vom 16. Juli 1918, da der vollständige Bericht an den Parteitag (36 Seiten) nicht mehr verfügbar ist.

180 Zu den Mannheimer Streiks im Januar und Februar 1918 und den folgenden Lohnbewegungen vgl. Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 471ff.

181 Vgl. Stadtarchiv Mannheim NL Brümmer, Hans Nr. 3 und 17.

182 Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 156.

183 Vgl. Miller, Burgfrieden und Klassenkampf, S. 351ff.

184 Vgl. Groh, Negative Integration und revolutionärer Attentismus, S. 725ff; Zum so genannten Augusterlebnis in Südbaden vgl. Gerhard Hirschfeld et al. (Hrsg.), Kriegserfahrungen, Studien zur Sozial- und Mentalitätsgeschichte des Ersten Weltkriegs (Schriften der Bibliothek für Zeitgeschichte; Neue Folge, Bd. 5), Essen 1997, S. 20-35.

185 Zum Problem der schleichenden Zentralisierung vgl. Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 265ff.

186 Vgl. Hermann Schäfer, Regionale Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtschaft, Staat, Industrie und Verbände während des Ersten Weltkrieges in Baden (Veröffentlichungen der Kommission für Geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe B, Bd. 95), Stuttgart 1983, S. 77ff.

187 So z. B. im Jahr 1914: Kriegsmetall AG, Kriegschemikalien AG, Kriegswoll AG oder Kriegsleder AG.

188 Vgl. Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 316f.

189 Zur Verteilung der Heeresaufträge vgl. Schäfer, Regionale Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtschaft, S. 98ff.

190 Dies waren: Deutsche Waffen- und Munitionsfabrik AG Karlsruhe, Benz & Cie. Mannheim, Heinrich Lanz AG Mannheim, Bopp & Reuther GmbH Mannheim und zwei Treib- und Sprengmittelhersteller in Mannheim.

191 Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 319.

192 Vgl. ebd.

193 Vgl. Boelcke, Sozialgeschichte Baden-Württembergs 1800-1989, S. 320-323.

194 Vgl. Jahresbericht des Großherzoglich Badischen Gewerbeaufsichtsamtes für das Jahr 1914-1918, Erstattet an das Ministerium des Innern, Karlsruhe 1919, S. 72

195 Vgl. Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 283ff.

196 Vgl. Schäfer, Regionale Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtschaft, S. 78 und S. 230.

197 Vgl. ebd., S. 121ff. Zu den Auswirkungen des Ersten Weltkrieges auf Mannheim vgl. Jörg Schadt (Bearb.), Alles für das Volk, Alles durch das Volk, Dokumente zur demokratischen Bewegung in Mannheim 1848-1948 (Sonderveröffentlichung des Stadtarchivs Mannheim), Stuttgart 1977, S. 177-183.

198 Zur Ernährungssituation in Baden vgl. Boelcke, Sozialgeschichte Baden-Württembergs 1800-1989, S. 325ff.

199 Vgl. Anne Lipp, Meinungslenkung im Krieg, Kriegserfahrungen deutscher Soldaten und ihre Deutung 1914-1918 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Bd. 159), Göttingen 2003. Vgl. hier insbesondere den Gegensatz zwischen „Front“ und „Heimat“, S. 279ff.

200 Vgl. Nikolaus Buschmann, Der verschwiegene Krieg, Kommunikation zwischen Front und Heimatfront, in: Gerhard Hirschfeld et al. (Hrsg.), Kriegserfahrungen, S. 208ff.

201 Vgl. Lipp, Meinungslenkung im Krieg, S. 252ff.

202 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 62.

203 Als städtische Kommunalverbände fungierten die Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern, als ländliche Kommunalverbände die Amtsbezirke. Der Stadt-bzw. Bezirksrat stellte den Verwaltungsausschuss, dessen Beschlüsse einen rechtsverbindlichen Charakter hatten. Dem Innenministerium oblag die Staatsaufsicht. Vgl. Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 265ff. Vgl. auch Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 62, Anm. 28.

204 Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 278.

205 Vgl. Merz, Beamtentum und Beamtenpolitik in Baden, S. 86ff.; Kocka, Klassengesellschaft im Krieg, S. 76ff. Insgesamt vgl. Klaus Schönhoven (Bearb.), Die Gewerkschaften in Weltkrieg und Revolution 1914-1919 (Quellen zur Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung im 20. Jahrhundert Bd. 1), Köln 1985.

206 Vgl. Boll, Frieden ohne Revolution?, S. 248ff.

207 Vgl. Monatsberichte XIV. Armeekorps von April bis Oktober 1918, in: Landesarchiv GLAK 456 F8 Nr. 346.

208 Miller, Burgfrieden und Klassenkampf, S. 371.

209 Vgl. Ulrike Hörster-Philipps, Joseph Wirth 1879-1956, Eine politische Biographie (Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte, Reihe B, Bd. 82), Paderborn 1998, S. 54ff. Erwähnenswert ist hierbei besonders die Unterstützung von Joseph Wirth für Matthias Erzberger und dessen in den Reichstag eingebrachte „Friedensresolution“ vom 19. Juli 1917.

210 Müller, Organisation, Themen und Probleme der Volksaufklärung in Baden 1914-1918, S. 352.

211 Vgl. Miller, Burgfrieden und Klassenkampf, S. 396ff.

212 Ebd., S. 371.

213 Vgl. Monatsbericht des XIV. Armeekorps vom 1. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 456 F8 Nr. 346.

214 Landesarchiv GLAK N Frank, Wilhelm Nr. 1.

215 Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 69.

216 Zur Darstellung der Kriegswirtschaft vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12559 und 12602.

217 Vgl. Schäfer, Regionale Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtschaft, S. 336ff.

218 Für die Abwicklung des XIV. Armeekorps vgl. bspw. Landesarchiv GLAK 456 F8 Nr. 428.

219 Die zentralen Stellen der Sichtung und Verwertung der Heeresgüter wurden in Mannheim, Kehl und Straßburg eingerichtet. Für eine umfassende Übersicht über die Demobilmachung vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12524.

220 Vgl. Landesarchiv GLAK 456 F140 Nr. 123 ’Abschnitt V der Neutralen Zone’.

221 Zur Arbeit der Waffenstillstandskommission allgemein und den Verhandlungen der badischen Vorläufigen Volksregierung mit der Kommission vgl. Landesarchiv GLAK 233 Nr. 39356.

222 Vgl. Karlsruher Zeitung 19 (22. Januar 1919). Zur Gründung der Vertriebenenversorgung insgesamt vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12612.

223 Zur Übergabe der Rheinschiffbrücken an Frankreich vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 39354.

224 Vgl. Heinz Hagenlücke, Deutsche Vaterlandspartei, Die nationale Rechte am Ende des Kaiserreiches (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Bd. 108), Düsseldorf 1997, S. 244ff. Der Einfluss der Deutschen Vaterlandspartei auf die badische Innenpolitik am Ende des Ersten Weltkrieges muss im Angesicht von personellen und strukturellen Problemen allerdings als gering eingeschätzt werden.

225 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 5ff.

226 Vgl. Erich Matthias; Rudolf Morsey, Die Bildung der Regierung des Prinzen Max von Baden, in: Eberhard Kolb (Hrsg.), Vom Kaiserreich zur Weimarer Republik (Neue wissenschaftliche Bibliothek Bd. 49), Köln 1972, S. 63-76.

227 Zur Oktoberreform vgl. Wolfgang Sauer, Scheitern der parlamentarischen Monarchie, in: Ebd., S. 77ff. Vgl. auch den Monatsbericht des XIV. Armeekorps vom 1. November 1918.

228 Am Vorabend der Feier wurde den beiden sozialdemokratischen Abgeordneten Anton Geiß und Friedrich Stockinger das Ritterkreuz I. bzw. II. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen verliehen. Bei dieser Gelegenheit kam es zu einer Unterredung zwischen dem Großherzog und den beiden Abgeordneten, in der über die Gefahr weiterer Streiks und Unruhen beraten wurde. Man muss davon ausgehen, dass sowohl der Großherzog als auch die Regierung die Unzufriedenheit in der Bevölkerung kannten und sich dementsprechend besorgt zeigten. Vgl. Gerhard Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats in Karlsruhe, in: ZGO 114 (1966), Beilage 3, S. 335.

229 Vgl. Dirk Dähnhardt, Revolution in Kiel, Der Übergang vom Kaiserreich zur Weimarer Republik 1918/19 (Mitteilungen der Gesellschaft für Kieler Stadtgeschichte Bd. 64), Neumünster 1978.

230 Vgl. Volksfreund 262 (8. November 1918).

231 Ludwig Marum, Die badische Frage, in: Volksfreund 261 (7. November 1918).

232 Zitiert aus einer Rede Oskar Gecks vor Vertrauensleuten der SPD in Mannheim am 8. November 1918, in: Schadt (Bearb.), Alles für das Volk, Alles durch das Volk, S. 188.

233 Vgl. Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 51.

234 Vgl. die Berichte von Anton Geiß, Ludwig Marum, Heinrich Köhler und Hermann Hummel, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960; Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 52ff.

235 Vgl. Walter Caroli; Robert Stimpel, Geschichte der Lahrer SPD, Ein Beitrag zur politischen Entwicklung der Stadt Lahr, Lahr 1979, S. 117ff.

236 Der vollständige Text des 12-Punkte-Programm ist zu finden bei August Heinz, Die Revolution in Lahr, Lahr 1919, S. 3f. August Heinz selbst war Vorsitzender des Soldatenrates Lahr.

237 Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 78.

238 Zur Revolution in München vgl. Karl Bosl (Hrsg.), Bayern im Umbruch, Die Revolution von 1918, Ihre Voraussetzungen, ihr Verlauf und ihre Folgen, München 1969.

239 Das Folgende stützt sich auf den Bericht des Soldatenrates Offenburg vom 22. Dezember 1918, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 13.

240 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12.

241 Vgl. Anna-Maria Lindemann, Die Arbeiterbewegung in Mannheim zur Zeit der Novemberrevolution, Dargestellt auf dem Hintergrund des „proletarischen Lebenszusammenhangs“ der Mannheimer Arbeiterklasse vor dem 1. Weltkrieg, Staatsexamensarbeit Heidelberg 1977, S. 68. Anna-Maria Lindemann weist darauf hin, dass Mitglieder des Spartakusbundes nachweislich schon vor dem 9. November 1918 Flugblätter in öffentlichen Verkehrsmitteln verteilt haben, in denen zur Bildung eines Arbeiter- und Soldatenrates in Mannheim und zur Proklamation einer sozialistischen Republik in Baden aufgerufen wurde. Der Mannheimer Staatsanwalt verfasste diesbezüglich am 5. November 1918 eine Mitteilung an das badische Justizministerium.

242 Vgl. Stadtarchiv Mannheim Z-S1 Nr. 3982.

243 Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12a.

244 Vgl. ebd., Dok. 12b.

245 Vgl. hier die Erinnerungen des Mannheimer SPD-Abgeordneten Anton Geiß, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960; Stadtarchiv Mannheim NL Geiß Nr. 1 und 3.

246 Die Darstellung beruht auf einem Bericht des Soldatenrates an die Informationsstelle der Reichsregierung vom 29. November 1918, in: Informationsstelle der Reichsregierung, ZStA der DDR Potsdam, Bd. 38, seit 1990 Teil des Bundesarchivs, Abteilung DDR.

247 Vgl. Erwin Dittler, Eugen Geck, in: Badische Biographien, Bd. IV, S. 85f.

248 Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 70.

249 Zu den Vorgängen in Karlsruhe vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 11; Landearchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 1; Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 68-72; Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats in Karlsruhe, in: ZGO 114 (1966), S. 303f.; Ulrich Kluge, Soldatenräte und Revolution, Militärpolitik in Deutschland 1918/19 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Bd. 14), Göttingen 1975, S. 78ff.

250 Vgl. Ernst Otto Bräunche, Karl Rudolph Siegrist, in: Badische Biographien, Bd. IV, S. 276-278.

251 Siegrist berichtet dies in einem Schreiben an Johann Zehnter, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28134.

252 Die Namen der beiden Matrosen waren Hermann Schehr und Heinrich Klumpp. Ihr Eintreffen in Karlsruhe bzw. ihre dortigen Aktivitäten am Nachmittag des 9. November 1918 sind ebenso wenig zweifelfrei belegt, wie die richtige Schreibweise ihrer Familiennamen. Einige Quellen führen die Matrosen beispielsweise auch unter den Namen „Scheer“ und „Klump“.

253 Vgl. Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 123f.

254 Vgl. ebd., S. 70 und S. 104f.

255 Aufruf des Wohlfahrtsausschusses Karlsruhe vom 10. November 1918, zit. nach Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 123f. Oeftering weist allerdings darauf hin, dass von diesem Aufruf nur ein geringer Teil in Umlauf kam, da der Großteil der Flugblätter unmittelbar vor der Veröffentlichung konfisziert wurde.

256 Vgl. den Bericht von Ludwig Marum, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.

257 Vgl. den vollständigen Text der Forderungen bei Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 118ff.; Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 61.

258 Für alle nicht genannten Städte vgl. ebd., Dok. 15-20.

259 Vgl. hier die Verordnung für die Soldatenräte des XIV. Armeekorps auf der Landesversammlung der badischen Soldatenräte vom 11. Januar 1919, in: Ebd., Dok. 9 bzw. 78.

260 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 113ff.

261 Zit. nach Günther Haselier, Geschichte der Stadt Breisach am Rhein, Bd. 3, Der Sturz in den Abgrund 1890 bis 1945, Breisach 1985, S. 207f.

262 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 78.

263 Vgl. Stadtarchiv Mannheim D-07 Nr. 47 und N-KLE Nr. 905.

264 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12a und 12b; Volksstimme 305-307 (9.-11. November 1918). Dieses Gremium des Arbeiter- und Soldatenrates bestimmte wiederum einen so genannten Vollzugsausschuss, in welchen jeweils 3 Mitglieder der SPD und der USPD und 4 Soldaten entsandt wurden. Für den Vollzugsausschuss vgl. ebd., Dok. 12c und 12d.

265 Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 80, Anm. 43.

266 Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 60.

267 Für das Verhältnis der Soldatenräte zu den sozialistischen Parteien auf Reichsebene vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 119-122.

268 Für die Bildung der Arbeiterräte auf Reichsebene vgl. Eberhard Kolb, Die Arbeiterräte in der deutschen Innenpolitik 1918-1919 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Bd. 23), 2. Aufl., Frankfurt am Main 1978, S. 83ff.

269 Vgl. die Sitzung des Gewerkschaftskartells Karlsruhe vom 11. November 1918 ab 18 Uhr, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 1; Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 11a; Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 180ff.

270 Vgl. Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2, hier insbesondere die gemeinsamen Vorstandssitzungen der beiden Räteorganisationen seit dem 15. November 1918.

271 Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 3.

272 Vgl. die Berichte von Anton Geiß oder Ludwig Marum, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.

273 Dem Konstanzer Oberbürgermeister und Landtagsabgeordneten Hermann Dietrich von den Nationalliberalen wurde im ersten Kabinett Geiß das Außenministerium übertragen. Allerdings muss erwähnt werden, dass Dietrich dem linken Flügel seiner Partei zuzurechnen war und er bereits vor dem Ersten Weltkrieg weitreichende Kontakte zu verschiedenen Parteien unterhalten hatte.

274 Vgl. den Bericht zur Regierungsbildung von Ludwig Marum, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.

275 Josef Becker (Hrsg.), Heinrich Köhler, Lebenserinnerungen des Politikers und Staatsmannes 1878-1949, Stuttgart 1964, S. 92.

276 Schofer, Mit der alten Fahne in die neue Zeit, S. 111.

277 Vgl. ebd., S. 144ff.

278 So z. B. Adolf Schwarz als Mitglied der USPD und des Arbeiter- und Soldatenrates Mannheim.

279 Vgl. Stadtarchiv Karlsruhe 8-PBS X Nr. 1029a.

280 Konkret nahm der Großherzog hier Bezug auf den Wohlfahrtsausschusses in Karlsruhe, der mit dem dortigen Soldatenrat und dem Arbeiter- und Soldatenrat aus Mannheim die Initiative für eine Regierungsbildung ergriffen hatte.

281 Für die Position des Ministerpräsidenten waren zunächst mehrere Kandidaten diskutiert worden, so z. B. der Karlsruher Stadtrat Eduard Dietz (SPD), der Offenburger Verleger Adolf Geck (USPD) oder der Landtagsabgeordnete Martin Venedey (Konstanz) von der FVP. Vgl. die Berichte zur Regierungsbildung, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960; Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 136f.

282 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 83.

283 Vgl. den Bericht zur Regierungsbildung von Ludwig Marum, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.

284 Vgl. Stadtarchiv Karlsruhe 8-PBS X Nr. 1029a, erster Abschnitt.

285 Vgl. Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 146f.

286 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12b.

287 Vgl. die erste Landesversammlung der badischen Arbeiter-, Bauern, Volks- und Soldatenräte am 21. und 22. November 1918 in Mannheim, in: Ebd., Dok. 1.

288 Vgl. den Bericht zur Regierungsbildung von Anton Geiß, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.

289 Vgl. die entsprechende Erklärung, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28117; Merz, Beamtentum und Beamtenpolitik in Baden, S. 95; Volksfreund 266 (13. November 1918).

290 Vgl. Schäfer, Regionale Wirtschaftspolitik in der Kriegswirtschaft, S. 338f.; Der Verband Südwestdeutscher Industrieller erklärte in einem Schreiben vom 23. November 1918 an Außenminister Dietrich:» Der Verband Südwestdeutscher Industrieller gestattet sich, hiermit ausdrücklich zu erklären, daß er willens ist, wie er dies bereits auch durch die Tat bewiesen hat, die derzeitige Regierung nach Möglichkeit und Kräften zu unterstützen. Er erklärt deshalb ferner, daß er der Regierung seine Mitarbeit in allen die Industrie betreffenden Angelegenheiten zur Verfügung stellt. [...]«, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 11687.

291 Aufruf der Vorläufigen Volksregierung und der Räteorganisationen in Baden vom 11. November 1918, in: Stadtarchiv Karlsruhe 8-PBS X Nr. 1030a.

292 Vgl. Oster, Die Großherzöge von Baden (1806-1918), S. 216ff.; Wilhelm Ilgenstein; Anna Ilgenstein-Katterfeld (Hrsg.), Friedrich I. und Friedrich II., Die letzten Großherzöge von Baden, Ein Gedenkbuch zum 25. Todestag Friedrich II., Karlsruhe 1954; Dies. (Hrsg.), Hilda, Badens letzte Großherzogin, Ein Gedenkbuch, 2. Aufl., Karlsruhe 1954.

293 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums bis zum 24. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

294 Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats in Karlsruhe, in: ZGO 114 (1966), S. 305f.

295 Vgl. Gerhard Kaller, Zur Revolution von 1918 in Baden, Klumpp-Putsch und Verfassungsfrage, in: Oberrheinische Studien, Bd. II, Karlsruhe 1973, S. 175-194.

296 Marianne Weber, Lebenserinnerungen, Nachdruck der Ausgabe Bremen 1948, Hildesheim 2004, S. 80.

297 Karlsruher Zeitung 266 (14. November 1918). Vgl. Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats in Karlsruhe, in: ZGO 114 (1966), S. 305f.

298 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 85. Es ist anzumerken, dass der Freiburger Arbeiter- und Soldatenrat in den Tagen bis zum 14. November 1918 immer wieder seine Haltung zur Republik änderte bzw. dass einzelne Mitglieder ohne Absprache eigene Ziele verfolgten. Nach einer gemeinsamen Sitzung von Regierung und Vertretern des Soldatenrates Freiburg unterstützte dieser die Regierung (vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 7b.). Joseph Wirth legte am folgenden Tag den Freiburger Soldatenrat endgültig auf eine öffentliche Ablehnung der Republikausrufung vor der Entscheidung einer badischen Nationalversammlung fest. Vgl. Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats in Karlsruhe, in: ZGO 114 (1966), Beilage 3, S. 336. Dieser Ansicht widerspricht allerdings Anton Geiß in seinen Erinnerungen. Geiß spricht in diesem Zusammenhang von einer Abordnung des Freiburger Arbeiter- und Soldatenrates, welche am 13. November 1918 bei ihm im Karlsruher Gesamtministerium vorstellig wurde und auch die Ausrufung der Republik verlangte, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.

299 Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28117.

300 Vgl. Detlef Lehnert, Sozialdemokratie und Novemberrevolution, Die Neuordnungsdebatte 1918/19 in der politischen Publizistik von SPD und USPD, Frankfurt am Main 1983, S. 55ff.

301 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums bis zum 24. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

302 Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28117.

303 Vgl. Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 238ff.; Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats in Karlsruhe, in: ZGO 114 (1966), S. 308f. Vgl. allgemein Lothar Machtan, Die Abdankung, Wie Deutschlands gekrönte Häupter aus der Geschichte fielen, Berlin 2008.

304 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 21. bis zum 30. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

305 Sitzungsprotokoll des Gesamtministeriums vom 27. November 1918, in: Ebd.

306 Vgl. Josef Franz Wittemann, Die Verhältniswahl bei den Wahlen zu den verfassungsgebenden Nationalversammlungen in Baden am 5. Jan. 1919, im Reich am 19. Jan. 1919, Freiburg i. Br. 1918, S. 2f.

307 Ebd., S. 4.

308 Ebd., S. 3f.

309 Hans Georg Zier, Politische Geschichte Badens 1918 bis 1933, in: Becker et al. (Hrsg.), Badische Geschichte, S. 145. Vgl. die Diskussionen der Minister in den Sitzungsprotokollen des Gesamtministeriums bis zum Wahltag, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

310 Vgl. Friedrich Wielandt, Schule und Politik in Baden während der Weimarer Republik, Univ.-Diss. phil. Freiburg 1975.

311 Hug, Geschichte Badens, S. 309. Vgl. Gerhard A. Ritter, Kontinuität und Umformung des deutschen Parteiensystems 1918-1920, in: Kolb (Hrsg.), Vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, S. 244-275.

312 Die Wahlen in Baden zur verfassungsgebenden badischen und deutschen Nationalversammlung im Jahr 1919, Zusammengestellt vom Badischen Statistischen Landesamt, Karlsruhe 1919, S. 38.

313 Ebd., S. 27.

314 Vgl. hier bspw. das Ergebnis im Landeskommissärbezirk Karlsruhe, in dem die Nationalliberalen 9,68 Prozent der Stimmen holten, in: Ebd., S. 57. Vgl. insgesamt Annelise Thimme, Flucht in den Mythos, Die Deutschnationale Volkspartei und die Niederlage von 1918, Göttingen 1969.

315 Vgl. die Ergebnisse in den Wahlkreisen Karlsruhe-Stadt und Mannheim-Stadt, in: Die Wahlen in Baden zur verfassungsgebenden badischen und deutschen Nationalversammlung im Jahr 1919, S. 52 bzw. S. 65.

316 Ebd., S. 77.

317 Vgl. Weber, Lebenserinnerungen, S. 86f.

318 Vgl. Linus Bopp, Clara Siebert (1873-1963), Versuch ihrer Lebensbeschreibung und Würdigung ihrer Lebensleistung, Freiburg 1971.

319 Vgl. Arthur Blaustein (Hrsg.), Handbuch für die Badische Nationalversammlung, 4. Aufl. des Führers für die Wahlen zur Badischen Nationalversammlung, Mannheim 1919.

320 Vgl. ebd., S. 61.

321 Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28117.

322 Vgl. Karlsruher Zeitung 8 (9. Januar 1919).

323 Vgl. bspw. die Diskussionen der Minister in den Sitzungsprotokollen des Gesamtministeriums bis zur endgültigen Abdankung des Großherzogs, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

324 Vgl. Udo Theobald (Hrsg.), Das badische Ständehaus in Karlsruhe, Eine Dokumentation über das erste deutsche Parlamentsgebäude, Karlsruhe 1988.

325 Weber, Lebenserinnerungen, S. 96ff.

326 Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28135. Vgl. Hans Fenske, 175 Jahre badische Verfassung, Hrsg. vom Stadtarchiv Karlsruhe, Karlsruhe 1993, S. 84f.

327 Vgl. Monika Pohl, Ludwig Marum, Ein Sozialdemokrat jüdischer Herkunft und sein Aufstieg in der badischen Arbeiterbewegung 1882-1919, Karlsruhe 2003, S. 431ff.

328 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 28.

329 Heiko Haumann; Hans Schadek, Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau, Bd. 3, Von der badischen Herrschaft bis zur Gegenwart, Hrsg. im Auftrag der Stadt Freiburg i. Br., Stuttgart 1991, S. 265.

330 Eduard Dietz erläuterte sein Konzept einer badischen Verfassung in einer mehrtägigen Artikelreihe im Volksfreund ab dem 5. Dezember 1918.

331 Sitzungsprotokolle des Gesamtministeriums bis 14. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

332 Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28134 und 28135.

333 Vgl. Frank Lechler, Parlamentsherrschaft und Regierungsstabilität, Die Entstehung staatsorganisatorischer Vorschriften in den Verfassungen von Baden, Mecklenburg-Strelitz, Oldenburg, Sachsen und Württemberg 1918-1920 (Europäische Hochschulschriften Bd. 932), Frankfurt am Main 2002, S. 52ff.

334 Vgl. die Sitzungsprotokolle des Gesamtministeriums ab dem 3. Januar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

335 Vgl. Fenske, 175 Jahre badische Verfassung, S. 86f.

336 Vgl. Pohl, Ludwig Marum, S. 438ff.

337 Vgl. die Erläuterungen zum Paragraph 19 der Badischen Verfassung bei Karl Glockner (Hrsg.), Badisches Verfassungsrecht, Mit Erläuterungen, 2. vollständig neu bearb. Aufl., Karlsruhe 1930, S. 119-129.

338 Ebd., S. 120.

339 Pohl, Ludwig Marum, S. 440.

340 Vgl. das Sitzungsprotokoll des Gesamtministeriums vom 4. Februar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

341 Vgl. Detlev Fischer, Eduard Dietz (1866-1940), Vater der badischen Landesverfassung von 1919, Ein Karlsruher Juristenleben (Schriftenreihe des Rechtshistorischen Museums Karlsruhe Bd. 16), Karlsruhe 2008, S. 30-43. Zur Ausarbeitung seines Verfassungsentwurfes vgl. Andreas Hunkel, Eduard Dietz (1866-1940), Richter, Rechtsanwalt, Verfassungsschöpfer (Rechtshistorische Reihe Bd. 384), Frankfurt am Main 2009, S. 58-68.

342 Vgl. Eduard Dietz, Drei Reden über Sozialdemokratie und Religion, Sozialdemokratie und Bürgertum, Frauenwahlrecht und Sozialdemokratie, o. O. o. J.

343 Vgl. Schofer, Sozialdemokratie und Religion.

344 Vgl. Johann A. Zehnter, Die Badische Verfassung vom 21. März 1919, Mit einer Vorgeschichte und Anmerkungen (Sammlung deutscher Gesetze Bd. 42), Mannheim 1919, S. 59ff.

345 Die Verfassungsurkunde für das Großherzogtum Baden vom 22. August 1818 umfasste 83 Paragraphen. Vgl. Fenske, 175 Jahre badische Verfassung, S. 121-133. Für die Verfassungsänderungen zwischen 1815 und 1904 vgl. ebd., S. 134-149.

346 Da sich zu diesem Zeitpunkt die Beratungen für eine Reichsverfassung noch im Anfangsstadium befanden, wurden nach Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung am 11. August 1919 einige Regelungen der Badischen Verfassung obsolet, so z. B. der Grundrechtsteil, der Vertretungsanspruch nach Außen oder die Regelungen des Militärwesens.

347 Fenske, 175 Jahre badische Verfassung, S. 88.

348 Vgl. Franz Schnabel, Geschichte der Ministerverantwortlichkeit in Baden, Karlsruhe 1922.

349 Vgl. Glockner (Hrsg.), Badisches Verfassungsrecht, S. 318f.

350 Die sieben Ministerien wurden am 2. April 1919 durch ein Zusatzgesetz, dem so genannten Ministergesetz, festgeschrieben. Vgl. Glockner (Hrsg.), Badisches Verfassungsrecht, S. 271f. Glocker weißt darauf hin, dass mit einem weiteren Zusatzgesetz vom 4. August 1920 zwei Ministerien wieder entfielen, welche mit Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung in Konflikt standen. Dies waren die Ministerien für auswärtige und militärische Angelegenheiten.

351 Vgl. bspw. die Sitzungsprotokolle des Gesamtministeriums vom 2. Dezember 1918 oder dem 18. März 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

352 Vgl. Zehnter, Die Badische Verfassung vom 21. März 1919, S. 138-151.

353 Für einen Überblick über die Besitzverhältnisse der großherzoglichen Familie vgl. Zehnter, Die Badische Verfassung vom 21. März 1919, S. 145-148.

354 Für eine ausführliche Edition des Verfassungstextes mit zahlreichen Anmerkungen siehe Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsdokumente 1803-1850 (Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Bd. 1), 3. Aufl., Stuttgart 1978, S. 171ff.

355 Vgl. Reinhard Rürup, Entstehung und Grundlagen der Weimarer Verfassung, in: Kolb (Hrsg.), Vom Kaiserreich zur Weimarer Republik, S. 218-243.

356 Vgl. Manfred Peter Heimers, Unitarismus und süddeutsches Selbstbewusstsein, Weimarer Koalition und SPD in Baden in der Reichsreformkommission 1918-1933 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Bd. 98), Düsseldorf 1992, S. 81ff.

357 Vgl. ebd., S. 227ff.; Ludwig Biewer, Reichsreformbestrebungen in der Weimarer Republik, Fragen zur Funktionalreform und zur Neugliederung im Südwesten des Deutschen Reiches (Europäische Hochschulschriften Bd. 118), Frankfurt am Main 1980.

358 Vgl. Ernst-Heinrich Schmidt, Heimatheer und Revolution 1918, Die militärischen Gewalten im Heimatgebiet zwischen Oktoberreform und Novemberrevolution (Beiträge zur Militär- und Kriegsgeschichte Bd. 23, Hrsg. vom Militärgeschichtlichen Forschungsamt), Stuttgart 1981, Kap. I und III.

359 Vgl. den Text des Waffenstillstandes vom 11. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 39356.

360 Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 267ff. Oeftering erwähnt hier besonders den Soldatenrat aus Donaueschingen, welcher maßgeblich an der Organisation des Rückzuges im badischen Oberland beteiligt war.

361 Vgl. bspw. Volksstimme 319 (23. November 1918).

362 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 87.

363 Vgl. den Bericht von Hermann Hummel zu den Ereignissen im November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960. Hummel gab an, dass ihm verschiedene Berichte zugetragen wurden, in denen bis zu 500.000 Soldaten genannt wurden, welche in den ersten Tagen des November 1918 Baden durchquert haben sollen.

364 Vgl. Kriegsgeschichtliche Forschungsanstalt des Heeres (Bearb. und Hrsg.), Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppen und Freikorps, Bd. 5, Die Kämpfe in Südwestdeutschland 1919-1923, Berlin 1939, S. 74.

365 Vgl. ebd.:» Der Durchmarsch der heimkehrenden Truppen vollzog sich in wesentlich ruhigerer Form, als man allgemein erwartet hätte. Von umfangreichen Plünderungen war keine Rede. Dagegen waren sonstige Unordnungen, Verschleuderungen von Heeresgut, unrechtmäßiger Verkauf von Pferden, Stehenlassen von Wagen und dergleichen an der Tagesordnung.«

366 Vgl. Haselier, Geschichte der Stadt Breisach am Rhein, Bd. 3, S. 207f. und S. 211. Zur Verwertung des Heeresgutes insgesamt vgl. die Zusammenfassung des Badischen Finanzministeriums für die Jahre 1918 und 1919, in: Landearchiv GLAK 237 Nr. 12524.

367 Zur Rolle des Westheeres insgesamt vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 104ff.

368 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 13 (Anlage IV: Bericht des Aufklärungskommissars des Soldatenrates Offenburg).

369 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 213f.

370 Zur Neutralen Zone in Baden vgl. Landearchiv GLAK 456 F140 Nr. 6 und 7.

371 Vgl. das Telegramm des badischen Innenministers und des Ministers für militärische Angelegenheiten an die Bezirksämter über die Bildung von Volkswehren vom 12. November 1918 bzw. den Runderlass des badischen Innenministers an die Bezirksämter über die Organisation der Volkswehr in der neutralen Zone vom 9. Dezember 1918, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 42 und 43.

372 Vgl. die Plenarsitzungen des Arbeiter- und Soldatenrates Mannheim vom 29. November 1918 bzw. 5. Dezember 1918, in: Ebd., Dok. 12e und 12f.

373 Der Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe bietet sich aufgrund der Quellenlage an. Vgl. Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats in Karlsruhe, in: ZGO 114 (1966). Neben Karlsruhe sind es die Stadtarchive von Mannheim und Konstanz, welche einige wenige Archivbestände über die Tätigkeit der örtlichen Räte bereithalten. In den Stadtarchiven von Freiburg, Offenburg und Heidelberg finden sich dagegen keine nennenswerten Archivalien. Ein Grund hierfür lag in der schnellen Zusammenfassung der Räte unter dem Dach von überregionalen Versammlungen und Konferenzen, woraufhin die Städte und Gemeinden die ortsansässigen Räte nicht mehr als städtische Angelegenheit behandelten.

374 Zur Entstehung des Karlsruher Arbeiterrates vgl. das Protokoll der Sitzung des Gewerkschaftskartells am 11. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 1:»[…] Der Vorsitzende Kol. Hof eröffnet und begrüßt die Versammlung und gab einen Bericht über die in Karlsruhe ausgebrochene Revolution. Er schlug vor, daß aus den Vertretern der Gewerkschaften sich ein Arbeiterrat bilden solle, der in Gemeinschaft mit dem hiesigen Soldatenrat die Aufgaben und Forderungen der Zeit zur Durchführung bringen solle. Nach längerer Aussprache erklärte sich die Versammlung auf Vorschlag des Gen. Philipp in Permanenz und konstituierte sich als Arbeiterrat von Karlsruhe «.

375 Zur Bildung des Arbeiter- und Soldatenrates in Mannheim und zum Engeren Ausschuss (Vollzugsausschuss) und seinen ersten Aufrufen an die Bevölkerung vgl. Stadtarchiv Mannheim Z-S2 Nr. 965.

376 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gewerkschaftskartells am 11. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 1, Bl. 1; Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 267ff.

377 Zit. aus dem Protokoll der Sitzung des Gewerkschaftskartells am 11. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 1. Vgl. Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 267f.

378 Zit. nach ebd., S. 268f.

379 „Bericht über die Entstehung des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe und die Aufgaben der Räte“, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 1, Bl. 4. Im Vergleich hierzu sah eine Verordnung des Vollzugsausschusses des Mannheimer Arbeiter- und Soldatenrates vom 12. November 1918 eine weitaus stärkere Position der Räteinstanz im Verhältnis zur Stadtverwaltung vor:» Die staatlichen und städtischen Behörden in Mannheim arbeiten unter Aufsicht des Arbeiter- und Soldatenrats. Sie sind nunmehr im Namen des Volkes tätig. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten.« (Stadtarchiv Mannheim Z-S2 Nr. 965).

380 Vgl. den „Bericht über die Entstehung des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe und die Aufgaben der Räte“, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 1, Bl. 3.

381 Zum besseren Verständnis der Tätigkeit eines solchen Ausschusses vgl. den Bericht des Karlsruher Verpflegungsausschusses, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 1. In Mannheim waren solche Ausschüsse zur Erledigung der dringlichsten Probleme der Bevölkerung in ähnlicher Art und Weise installiert worden. Vgl. Stadtarchiv Mannheim Z-S2 Nr. 965. In Konstanz dagegen begnügte sich der Arbeiter- und Soldatenrat mit der Kontrolle der Stadtverwaltung und des Lebensmittelamtes. Vgl. Horst Dähn, Rätedemokratische Modelle, Studien zur Rätediskussion in Deutschland 1918-1919 (Marburger Abhandlungen zur politischen Wissenschaft Bd. 30), Meisenheim am Glan 1975, S. 356f. bzw. dazu Anm. 14 auf S. 376f.

382 Vgl. Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats in Karlsruhe, in: ZGO 114 (1966), S. 309ff.

383 Vgl. den handschriftlichen und datierten Tätigkeitsbericht des Verkehrsausschusses des Karlsruher Arbeiter- und Soldatenrates, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 1.

384 Maschinenschriftlicher Tätigkeitsbericht des Sicherheitssausschusses des Karlsruher Arbeiter- und Soldatenrates vom 5. Dezember 1918, in: Ebd. Vgl. ebd. einen zweiten handschriftlichen und undatierten Bericht des Ausschusses.

385 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 41. Für den Kunst- und Kulturrat vgl. Julia Scialpi, Der Kunst- und Kulturrat für Baden 1918/19, in: ZGO 149 (2001), S. 335-392.

386 Vgl. Dähn, Rätedemokratische Modelle, S. 359f.

387 Vgl. Kolb, Die Arbeiterräte in der deutschen Innenpolitik 1918-1919, S. 99ff.

388 Zur Veranschaulichung einer Zusammenarbeit von Arbeiterräten und Verwaltungsinstanzen am Beispiel von ostpreußischen Provinzen vgl. ebd., S. 371ff.

389 Die Vertreter kamen aus Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe, Ettlingen, Rastatt, Offenburg, Kehl und Freiburg.

390 Vgl. die Erinnerungen der Minister Geiß und Marum, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.

391 Vgl. den Aufruf der Vorläufigen Volksregierung und der Räteorganisationen in Baden vom 11. November 1918, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 63.

392 Vgl. Volksstimme 308 (12. November 1918). Zum Problem der wechselnden Terminologie vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 89, Anm. 15.

393 Vgl. hier den Bericht über die Soldatenräte von Hermann Hummel, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960. Hummel wurde in seiner Eigenschaft als stellvertretender Minister für militärische Angelegenheiten mit der Aufgabe betraut, sowohl das stellvertretende Generalkommando als auch die Soldatenräte den Anordnungen der Vorläufigen Volksregierung bzw. des Ministeriums für militärische Angelegenheiten zu unterstellen.

394 Vgl. ebd. die Schilderungen über den Zustand des zurückkehrenden Heeres und die Sicherstellung einer ersten Versorgung der Soldaten auf badischem Boden.

395 Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 250.

396 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 21. November 1918 bis Mitte Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312. Insbesondere der Zentrumspolitiker und Finanzminister Joseph Wirth wehrte sich vehement gegen weitreichende finanzielle Zugeständnisse an die Räteorganisationen, was ihn besonders in Gegensatz zu den Ministern Brümmer und Schwarz brachte. Zum allgemeinen Verhältnis der sozialistischen Parteien zu den Soldatenräten vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 119ff.

397 Zit. nach Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 251f.

398 Zit. nach ebd., S. 252f.

399 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 118f.

400 Vgl. den Bericht von Hermann Hummel, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.

401 Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 65. In diesem Zusammenhang muss auf die Gründung des Zentralrats der Deutschen Sozialistischen Republik in Berlin hingewiesen werden. Vgl. Eberhard Kolb (Bearb.), Der Zentralrat der Deutschen Sozialistischen Republik 19.12.1918-8.4.1919 (Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Deutschland 1918/1919 Bd. 1), Vom ersten zum zweiten Rätekongress, Leiden 1968. Hierbei sind insbesondere die Vergleichsmöglichkeiten in den Fragen der Stellung des Zentralrates bzw. seiner Organisation interessant. Vgl. ebd., S. L-LIX. Zur Situation der Arbeiterräte vgl. Kolb, Die Arbeiterräte in der deutschen Innenpolitik 1918-1919, S. 127ff. und S. 292ff.

402 Vgl. hier den Bericht über die Soldatenräte von Hermann Hummel, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.

403 Vgl. die Unterredung zwischen Vertretern des Generalkommandos und dem badischen Innenminister Ludwig Haas bzgl. der Verlegung des Generalkommandos nach Durlach, in: Landesarchiv GLAK 236 Nr. 23059.

404 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 213ff.

405 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 18. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312; Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 45ff.

406 Zur Organisationsstruktur des Landesausschusses in Durlach im Frühjahr 1919 vgl. den Geschäftsverteilungsplan bei Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 81.

407 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Staatsministeriums vom 8., 9. und 16. Januar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

408 Vgl. Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2.

409 Vgl. Volkswacht 286 (7. Dezember 1918).

410 Vgl. Volksstimme 325 (3. Dezember 1918).

411 Für die personelle Zusammensetzung der jeweiligen Bezirke bzw. des Elferausschusses vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 91. Für die Alters-bzw. Berufsstruktur der Mitglieder vgl. ebd., S. 91, Anm. 26. Interessanterweise gingen aus den Reihen des Elferausschusses viele Mitglieder hervor, welche im Anschluss an ihre Ausschusstätigkeit eine politische Karriere verfolgten: Adam Remmele wurde bspw. badischer Innenminister und Staatspräsident; sein Bruder Hermann einer der Führer und kurzzeitig Vorsitzender der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Aus Freiburg ist der spätere Staatsrat und badische Arbeitsminister Wilhelm Engler zu nennen.

412 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 29.

413 Vgl. ebd. Dok. 2-6.

414 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums ab dem 25. November 1918 bis zum 3. April 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

415 Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums am 27. November 1918 um 18 Uhr, in: Ebd. Vgl. auch Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 287ff.; Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 32ff. In ihrer endgültigen Fassung trugen die Räterichtlinien den Titel „Richtlinien und Grundsätze für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens“. Diese wurden abgedruckt im „Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens“, Nr. 1 vom 30. November 1918 in Karlsruhe, S. 3, in: Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 288-290. Für die Richtlinien insgesamt vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 65-68. Das Mitteilungsblatt für die Arbeiter, Bauern- und Volksräte Badens erschien in 16 Nummern zwischen dem 30. November 1918 und dem 6. September 1919.

416 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 1.

417 Vgl. Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 1 (30. November 1918), S. 2.

418 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 33f.

419 Vgl. Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 1 (30. November 1918), S. 2.

420 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 8.

421 Vgl. Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 5 (2. Januar 1919), S. 21.

422 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 74.

423 Vgl. ebd., Dok. 75.

424 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 11. Februar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

425 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 21-27. Allgemein vgl. Kolb (Bearb.), Der Zentralrat der Deutschen Sozialistischen Republik 19.12.1918-8.4.1919.

426 Vgl. die Verordnung für die Soldatenräte des XIV. Armeekorps bzw. die Landeskonferenz der badischen Soldatenräte vom 11. Januar 1919, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 78 bzw. 9.

427 Als Beispiel vgl. die Kreiskonferenz in Konstanz am 29. Januar 1919, in: Ebd., Dok. 26.

428 Vgl. die Protokolle der Vorstandssitzungen vom 25. bzw. 27. November 1918 des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2. Für Mannheim sind keine Zahlen überliefert, die auch nur eine Schätzung zulassen würden. Aufgrund der Mitgliederzahlen in den Parteien und Gewerkschaften dürfte sich die Mitgliederzahl in einer ähnlichen Größenordnung befunden haben.

429 Das Mitgliederverzeichnis des Arbeiter- und Soldatenrates Durlach vom 21. November 1918 enthielt bspw. 47 Namen. Diese Zahl verringerte sich bis Ende Dezember 1918 auf 30 Mitglieder. Vgl. Stadtarchiv Karlsruhe Durlach A Nr. 2065.

430 Für die Daten vgl. zunächst die sechste und letzte Landesversammlung der Arbeiter-, Bauer-, Volks- und Soldatenräte in Baden vom 18. August 1919 in Karlsruhe, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 6. Weiter vgl. den Bericht der Landeszentrale an den Zentralrat der deutschen Republik vom 3. Oktober 1919, in: Ebd., Dok. 60. Nach diesem Bericht waren die Räte auf die vier Rätebezirke gleichmäßig verteilt: Karlsruhe 55, Mannheim 51, Freiburg 48 und Konstanz 42. Einen weiteren möglichen Anhaltspunkt liefert auch die Auflage von zunächst 400 Exemplaren des Mitteilungsblattes der Landeszentrale. Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 27. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

431 Vgl. die „Zusammenstellung der Arbeiter-, Volks- und Bauernräte im Amtsbezirk Durlach nach dem Stand vom 6. Mai 1919“, in: Stadtarchiv Karlsruhe Durlach A Nr. 2065. Danach existierten in 20 von 21 Gemeinden Räteorganisationen: in zwölf Gemeinden Arbeiter- und Bauernräte, in drei Gemeinden Bauernräte, in zwei Gemeinden Arbeiterräte und in drei Gemeinden Volksräte.

432 Vgl. bspw. das Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 1 (30. November 1918), S. 4 und das Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 11 (21. März 1919), S. 49ff.

433 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 109f.

434 Für Württemberg vgl. Gunther Mai, Die Sozialstruktur der württembergischen Soldatenräte 1918/19, in: IWK 14 (1978), S. 3-28.

435 Vgl. bspw. die biographischen Angaben zum Elferausschuss, in: Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 91, Anm. 26 bzw. allgemein die Biografien im Anhang ebd. Für Württemberg vgl. Gunther Mai, Die Sozialstruktur der württembergischen Arbeiter- und Bauernräte 1918/19, in: IWK 15 (1979), S. 375-404.

436 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 34.

437 Ebd., Dok. 35. Für die Bildung eines Bezirksbauernrates in Freiburg vgl. Volkswacht 282 (3. Dezember 1918).

438 Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 98f.

439 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 18. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

440 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 30. November 1918, in: Ebd.

441 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 11. Januar 1919, in: Ebd. Als Vertreter der Bauernräte berief die Regierung den Vorsitzenden des Badischen Bauernvereins, Josef Weißhaupt (Zentrum). Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 17. Januar 1919, in: Ebd.

442 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 11. Februar 1919, in: Ebd.

443 Tatsächlich kam es in allen Orten zur Bildung eines solchen Arbeiter- und Bauernrates. Vgl. Volksfreund 271 (19. November 1918).

444 Vgl. Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2. Nach dem Sitzungsprotokoll des Vorstandes des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe besuchten diese Veranstaltungen bis zu 400 Personen.

445 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 34.

446 Vgl. ebd., Dok. 36.

447 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 36.

448 Vgl. das Schreiben des Verbandes der Beamten- und Lehrervereine Badens e. V. an die Vorläufige Volksregierung vom 14. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28117.

449 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 11. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

450 Für Mannheim vgl. Volksstimme 312 (16. November 1918). Für Freiburg vgl. Volkswacht 277 (27. November 1918). Für Karlsruhe vgl. die Vorstandssitzung des Arbeiter- und Soldatenrates vom 27. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2. Das Protokoll gibt an, dass der Beamten- und Lehrerverein mit 6.000 Mitglieder dem Arbeiter- und Soldatenrat angeschlossen, eine Vertretung der Beamten und Lehrer im Engeren Ausschuss aber abgelehnt wurde.

451 Vgl. Wielandt, Schule und Politik in Baden während der Weimarer Republik, S. 54f.

452 Vgl. Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats in Karlsruhe, in: ZGO 114 (1966), S. 306f.; Volksfreund 271 (19. November 1918).

453 Die Vertreter folgender Vereine und Organisationen unterzeichneten die Gründungsmitteilung: Karlsruher Anwaltsverein, Verein Karlsruher Ärzte, Verein Karlsruher Presse, Verein bildender Künstler, Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger, Badische Gesellschaft für soziale Hygiene, dazu Vertreter der beiden Kirchen der Stadt, der Technischen Hochschule und deren Studentenschaft und der Karlsruher Banken.

454 Vgl. den Aufruf des Kunst- und Kulturrates für Baden, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 40.

455 Für Freiburg vgl. Volkswacht 269-271 (18.-20. November 1918). Für Offenburg vgl. das Schreiben des Bürgerrates Offenburg an den Arbeiterrat Offenburg von Mitte November 1918, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 39.

456 So z. B. in Eberbach, Bruchsal, Baden-Baden oder Lahr.

457 Vgl. ebd., Dok. 38; Volksstimme 316 (19. November 1918).

458 Vgl. die Vorstandssitzung des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe vom 24. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2.

459 Für die südbadische Stadt Wehr und die dortige Zusammenarbeit von Arbeiter- und Bürgerrat vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 20a-d.

460 Vgl. die Vorstandssitzung des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe vom 18. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2.

461 Vgl. die Vorstandssitzungen des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe vom 2. bzw. 10. Dezember 1918, in: Ebd.

462 Vgl. Volksstimme 312 (16. November 1918).

463 Vgl. Volksstimme 315 (19. November 1918).

464 Vgl. die beiden Plenarsitzungen des Mannheimer Arbeiter- und Soldatenrates vom 29. November bzw. 5. Dezember 1918, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12e und 12f.

465 Vgl. Volkswacht 267 (15. November 1918).

466 Vgl. Heidelberger Zeitung 264 (11. November 1918). Für Max Weber vgl. Wolfgang J. Mommsen, Max Weber und die deutsche Politik 1890-1920, 3. Aufl., Tübingen 2004, S. 319f.

467 Vgl. Heidelberger Zeitung 270-272 (18. -20. November 1918).

468 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 1.

469 Vgl. ebd., Dok. 2.

470 Vgl. die Vollversammlungen des Karlsruher Arbeiter- und Soldatenrates (Volksrates) vom 16. bzw. 30. Januar 1919, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 11g und 11h.

471 Weber, Lebenserinnerungen, S. 83f.

472 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12b.

473 Vgl. ebd., Dok. 1.

474 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 41f.

475 Vgl. den Monatsbericht XIV. Armeekorps von Februar 1918, in: Landesarchiv GLAK 456 F8 Nr. 346; Berichterstattung über die Verhandlungen der Landeskonferenz der USP Badens vom 15. und 16. Februar 1919 zu Karlsruhe, Karlsruhe o. J., S. 9. Für die Zahlen der SPD vgl. Schadt (Hrsg.), Im Dienst an der Republik, S. 217. Die Mitgliederzahlen der USPD in Karlsruhe stiegen nach Ausbruch der Revolution von 90 auf rund 500 im Februar 1919. Vgl. Berichterstattung über die Verhandlungen der Landeskonferenz der USP Badens vom 15. und 16. Februar 1919 zu Karlsruhe, S. 8.

476 Vgl. Schmidt, Heimatheer und Revolution 1918, S. 11ff.

477 Vgl. die Forderungen der Soldatenräte aus Freiburg und Karlsruhe, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 15 und 61.

478 Für Karlsruhe vgl. Oeftering, Der Umsturz 1918 in Baden, S. 116f.

479 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 66.

480 Vgl. ebd., Dok. 64.

481 Vgl. Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 3.

482 Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 109.

483 Vgl. den Runderlass des badischen Innenministeriums an die Bezirksämter vom 18. November 1918, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 67.

484 Vgl. ebd., Dok. 68.

485 So z. B. die eigenmächtige Nahrungsmittelorganisation, die willkürliche Requirierungen von Sach-oder Finanzmitteln, die Absetzung von Beamten oder Eingriffe in die Rechtspflege.

486 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 70.

487 Vgl. ebd., Dok. 71 und 72.

488 Vgl. hier insbesondere den Artikel „Die Vertretung der wirtschaftlichen Interessen“, in: Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 5 (2. Januar 1919), S. 24.

489 Vgl. das Protokoll der informellen Unterredung vom 21. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 1.

490 Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 112.

491 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 78.

492 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 77; Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 112.

493 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 42.

494 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 42ff.

495 Vgl. bspw. die Kosten der Volkswehr in Karlsruhe, in: Landesarchiv GLAK 330 Nr. 1346.

496 Vgl. Volksstimme 311 (15. November 1918); Sitzung des Vollzugsausschusses des Mannheimer Arbeiter- und Soldatenrates vom 12. November 1918, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12d.

497 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 190f.

498 Vgl. Landesarchiv GLAK 330 Nr. 1347 und 1348.

499 Vgl. das Vorstandsprotokoll des Volksrates Karlsruhe vom 11. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2.

500 Für Karlsruhe vgl. das Vorstandsprotokoll des Volksrates vom 28. November 1918, in: Ebd. Für Mannheim vgl. die Plenarsitzung des Arbeiterrates vom 5. Dezember 1918, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 12f.

501 Für Mannheim vgl. ebd., Dok. 11e. Für Karlsruhe vgl. Landesarchiv GLAK 330 Nr. 1346.

502 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 13. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

503 Für Mannheim vgl. Volksstimme 325 (29. November 1918).

504 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 45. Nach Remmele käme man allerdings auch auf eine Mannschaftsstärke von bis zu 25.000 Mann, wenn die Mitglieder der lokalen Bürgerwehren und der Soldaten- und Volksräte hinzu gerechnet würden.

505 Vgl. Kriegsgeschichtliche Forschungsanstalt des Heeres (Bearb. und Hrsg.), Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppen und Freikorps, Bd. 5, S. 80. Hier wird eine Gesamtzahl für Baden von rund 14.500 Mann genannt. Die durchschnittliche Mannschaftsstärke in den 36 Amtsbezirken lag nach den hier zugrunde gelegten Zahlen bei über 600 Mann.

506 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 44. Nach diesem Bericht des Innenministeriums gehörten in der Neutralen Zone rund 10.000 Mann den Volkswehren an. Diese hohe Zahl ist mit dem Schichtwachdienst der Volkswehren zu erklären.

507 Ebd.

508 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 9. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312. Der Geheimrat von Witzleben als Vertreter des Generalkommandos errechnete hier eine Differenz von rund vier Millionen Mark pro Monat.

509 Zur Kritik der konservativen Presse und deren Widerlegung vgl. den Artikel „Die Volkswehr in Baden“ der Landeszentrale der badischen Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte, in: Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 2 (9. Dezember 1918), S. 6f.

510 Vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 192f.

511 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 43. Für einen Überblick über die in der Neutralen Zone verbliebenen Volkswehreinheiten vgl. Bernhard Schreiber, Die Sicherheitskräfte in der Republik Baden 1918-1933, Von der Volkswehr zur Einheitspolizei, Glottertal 2002, S. 123.

512 Vgl. das Vorstandsprotokoll des Volksrates Karlsruhe vom 17. März 1919, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2. Hierin werden für Karlsruhe rund 1.500 Mann und für Mannheim rund 1.100 Mitglieder angegeben. In diesem Protokoll wird allerdings auch erwähnt, dass die Vorläufige Volksregierung eine weitere Reduzierung der Mannschaftsstärke in Karlsruhe auf 1.000 Mann verlangte, was aber vom Volksrat und der Volkswehr in Anbetracht der ohnehin hohen Arbeitslosenzahlen in der Stadt verhindert werden konnte.

513 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 46 mit Anmerkungen.

514 Vgl. die Berichte über die Ereignisse in Pforzheim auf der fünften Landesversammlung der Arbeiter-, Bauern-, Volks- und Soldatenräte am 3. Mai 1919 in Durlach, in: Ebd., Dok. 5.

515 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 58.

516 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 22. November und 3. Dezember 1918 und vom 8. Januar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312. Zur Zweiten Revolution vgl. Landesarchiv GLAK 233 Nr. 25985.

517 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 17. März und 7. April 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

518 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 25. Juli 1919, in: Ebd.

519 Zu den Vorbereitungen dieser Zentralisierung der Volkswehren im Ministerium für militärische Angelegenheiten vgl. den Bericht von Hermann Hummel, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27960.

520 Zum Problem der Volkswehren auf Reichsebene und deren Auflösungen vgl. Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 247ff. und S. 300ff.

521 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 25. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

522 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 8. Januar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312. Das Gesamtministerium veröffentlichte den Aufruf tatsächlich erst, nachdem die Landesversammlung der badischen Arbeiter- und Soldatenräte am 10. Januar 1919 die Ersetzung des Heeres durch ein »Volksheer auf demokratischer Grundlage« gefordert hatte. Vgl. hierzu Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 3. Für den eigentlichen Aufruf der Vorläufigen Volksregierung vom 11. Januar 1919 vgl. ebd., Dok. 45.

523 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 5., 11., 12. und 14. Februar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312. Zur Beilegung dieser „Regierungskrise“ vgl. Karlsruher Zeitung 41 (17. Februar 1919).

524 Vgl. die entsprechende Vereinbarung zwischen der badischen Regierung und dem Generalkommando, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 12298.

525 So protestierte bspw. der Soldatenrat Freiburg gegen den »reaktionären Geist« der Verordnungen, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 12298. Vgl. den Text der „Verordnungen der Kommandogewalt und Stellung der Soldatenräte“, in: Kolb (Bearb.), Der Zentralrat der Deutschen Sozialistischen Republik 19.12.1918-8.4.1919, S. 441ff.

526 Der Landesausschuss forderte bspw. das Kontrollrecht in Offiziersangelegenheiten, die Verringerung der Zahl der Offiziere, eine Mitgenehmigung sämtlicher Verfügungen oder die Besetzung sämtlicher Abteilungen des Generalkommandos durch Mitglieder des Landesausschusses. Zit. nach Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 119. Vgl. Landesarchiv GLAK 233 Nr. 12393; Kluge, Soldatenräte und Revolution, S. 341f..

527 Vgl. hierzu Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 78-80.

528 Vgl. ebd., Dok. 84 und 85. In einigen Veröffentlichungen und Korrespondenzschriften findet sich eine Gegenzeichnung des Landesausschusses bis zum 20. Juni 1919. Vgl. bspw. auch Korps-Verordnungsblatt für das XIV. Armeekorps, Hrsg. vom (stellv.) Generalkommando des XIV. Armeekorps, Karlsruhe Jg. 1918 und 1919.

529 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 66.

530 Vgl. ebd., Dok. 67.

531 Vgl. ebd., Dok. 68.

532 Vgl. den Erlass „Abfindung der Arbeiter- und Soldatenräte“ vom 30. November 1918, in: Armee-Verordnungsblatt 1918, Hrsg. vom preußischen Kriegsministerium, S. 678. Dieser Erlass findet sich auch im Anhang eines Runderlasses des badischen Innenministeriums an die Bezirksämter vom 31. Dezember 1918. Vgl. hierfür Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 73.

533 Vgl. ebd.

534 Vgl. ebd., Dok. 78.

535 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 8. und 9. Januar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312. Gerade die Protokolle von Anfang Januar 1919 sind bei den Diskussionen von einer spürbaren Nervosität innerhalb der Regierung geprägt.

536 Vgl. Susanne Miller (Bearb.), Die Regierung der Volksbeauftragten 1918/19 (Quellen zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Bd. 6), 2 Bde., Düsseldorf 1969; Erich Matthias, Zwischen Räten und Geheimräten, Die deutsche Revolutionsregierung 1918-19, Düsseldorf 1970.

537 Zur Entstehung und Diskussion der Verordnung über das Finanzgebaren der Arbeiter- und Soldatenräte vom 13. Januar 1919 vgl. Kolb (Bearb.), Der Zentralrat der Deutschen Sozialistischen Republik 19.12.1918-8.4.1919, S. 208ff.

538 Vgl. die Vollversammlung des Volksrates Karlsruhe vom 4. Dezember 1918, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 11c.

539 Vgl. Stadtarchiv Ettlingen 1 | AB Nr. 4814.

540 Vgl. Cornelia Rauh-Kühne, Sozialdemokratische Räte als Ordnungshüter, Kriegsnot, Revolution und Demobilmachung in Ettlingen, in: ZGO 139 (1991), S. 419-453.

541 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 11. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

542 Für einige wenige Beispiele vgl. Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats in Karlsruhe, in: ZGO 114 (1966), S. 313f.

543 Vgl. bspw. für Württemberg Eberhard Kolb; Klaus Schönhoven (Bearb.), Regionale und lokale Räteorganisationen in Württemberg 1918/19 (Quellen zur Geschichte der Rätebewegung in Deutschland 1918/1919, Hrsg. vom Internationaal Instituut voor Sociale Geschiedenis Amsterdam und der Kommission für die Geschichte des Parlamentarismus und der Politischen Parteien Bonn Bd. 2), Düsseldorf 1976.

544 Für eine Übersicht über die Pressekampagnen der bürgerlich-konservativen Presse gegen die Rätebewegung in Baden vgl. den Artikel „Die Verleumdungen gegen die Volksräte“(Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 3 (17. Dezember 1918), S. 12.); Kaller, Die Revolution des Jahres 1918 in Baden und die Tätigkeit des Arbeiter- und Soldatenrats in Karlsruhe, in: ZGO 114 (1966), S. 321.

545 Vgl. Schofer, Mit der alten Fahne in die neue Zeit, S. 109f.

546 Vgl. den Artikel „Die Preßfreiheit“, in: Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 3 (17. Dezember 1918), S. 11.

547 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 71 und 72.

548 Vgl. den Artikel „Der Kampf gegen die Arbeiterräte“, in: Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 8 (17. Februar 1919), S. 37f.

549 Vgl. die Protokolle der Vorstandssitzungen vom 6. bzw. 14. Dezember 1918 des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2.

550 In ähnlicher Weise äußerten sich auch andere Kabinettsmitglieder. Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 27. und 28. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

551 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 2.

552 Vgl. das Protokoll der Vorstandssitzung vom 28. Dezember 1918 des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 2.

553 Vgl. diesbezüglich die Aussagen verschiedener Rätemitglieder auf den Landesversammlungen vom 27. Dezember 1918 in Durlach und am 18. August 1919 in Karlsruhe, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 2 und 6.

554 Vgl. Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 3 (17. Dezember 1918).

555 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 4.

556 Vgl. die Diskussionen und Anträge auf der zweiten Landesversammlung, in: Ebd., Dok. 2.

557 Vgl. insbesondere die Diskussionen auf der dritten und vierten Landesversammlung, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 3 und 4.

558 Vgl. Landesarchiv GLAK 233 Nr. 28117.

559 Für den genauen Wortlaut der Erklärung vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 77.

560 Für den Text der Erklärung der drei Fraktionen vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 3, Anm. 10. Die Abgabe der Erklärungen wurde von Emil Maier in der Sitzung des Gesamtministeriums vom 8. Januar 1919 angeregt. Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 8. Januar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

561 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 3.

562 Vgl. Haumann; Schadek, Geschichte der Stadt Freiburg im Breisgau, Bd. 3, S. 265.

563 Zit. nach Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 127. Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 27.

564 Vgl. ebd., Dok. 4.

565 Vgl. die Konferenz der Arbeiter-, Bauern- und Volksräte des Kommissariatsbezirks Mannheim vom 25. März 1919, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 27.

566 Vgl. Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 314ff.

567 Zur Betrachtung der Folgen des Krieges für die Landwirtschaft vgl. ebd., S. 319.

568 Vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12558. Hierin enthalten ist auch eine Denkschrift des Schutzverbandes des Deutschen Grundbesitzes e. V. zur Frage der Kriegsernährung.

569 Vgl. die Denkschriften verschiedener Verbände und Institutionen zur Neuregelung der deutschen Wirtschaft nach dem Krieg, in: Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12519.

570 Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 319.

571 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 21. November 1918 bis Ende Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312. Hierbei sind insbesondere die Diskussionen zwischen dem Finanzminister Joseph Wirth (Zentrum) und dem Minister für Arbeit und soziale Fürsorge Adolf Schwarz (USPD) bemerkenswert.

572 Vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12524.

573 Vgl. die Verordnung der badischen Vorläufigen Volksregierung über die Ablieferung von Waffen vom 10. Januar 1919, in: Landearchiv GLAK 233 Nr. 24312.

574 Vgl. die Tätigkeit des Aufklärungsausschusses des Arbeiter- und Soldatenrates Karlsruhe, in: Landesarchiv GLAK 69 Arbeiter- und Soldatenrat Karlsruhe Nr. 4.

575 Zur Gründung der Einkauf südwestdeutscher Städte GmbH und deren Tätigkeit vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12576.

576 Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12524.

577 Vgl. den Geschäftsverteilungsplan der Einkauf südwestdeutscher Städte GmbH, in: Ebd.

578 Vgl. den Geschäftsverteilungsplan der Badischen Vertriebsgesellschaft mbH, in: Ebd.

579 Vgl. den Geschäftsverteilungsplan der Gemeinnützigen Holzvertriebsgesellschaft mbH, in: Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12524.

580 Vgl. den vorläufigen Abschlussbericht der beiden Verwertungsgesellschaften, in: Ebd.

581 Vgl. Karlsruher Zeitung 36 (11. Februar 1919); Karlsruher Zeitung 51 (28. Februar 1919).

582 Zur Problematik der Düngemittelbeschaffung vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 15. Januar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

583 Vgl. Max Sering, Die deutsche Landwirtschaft unter volks- und weltwirtschaftlichen Gesichtspunkten, Dargestellt unter Verwertung und Ergänzung der Arbeiten des Ausschusses zur Untersuchung der Erzeugungsund Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft (Berichte über Landwirtschaft Neue Folge Bd. 50), Berlin 1932, S. 14-17.

584 Vgl. ebd., S. 17ff.

585 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 34-37.

586 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 15. Januar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

587 Vgl. die Erörterungen zur Gewinnung von Brennmaterialien im Vorfeld des Winters 1918/19 in der Sitzung des Gesamtministeriums vom 3. Dezember 1918, in: Ebd.

588 Vgl. die letzten Diskussionen und den Beschluss des Abholzungsprogramms auf Initiative von Hermann Dietrich in der Sitzung des Gesamtministeriums vom 10. Dezember 1918, in: Ebd.

589 Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 324.

590 Ebd.

591 Vgl. Boelcke, Sozialgeschichte Baden-Württembergs 1800-1989, S. 323ff.

592 Vgl. Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 320.

593 Vgl. Gert Kollmer (Hrsg.), Die Bestände des Wirtschaftsarchivs Baden-Württemberg, Unternehmen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Verbände, Vereine, Nachlässe (Stuttgarter historische Studien zur Landes- und Wirtschaftsgeschichte Bd. 7), Ostfildern 2005.

594 Zum Waffenstillstand von Compiègne und den darin enthaltenen Forderungen vgl. Eberhard Kolb, Der Frieden von Versailles, München 2005, S. 34ff.

595 Vgl. bspw. die Berichte über die Demobilmachung des 112. Infanterieregiments vom November 1918, in: Landesarchiv GLAK 456 F38 Nr. 100 und 101.

596 Stadtarchiv Karlsruhe 8-PBS X Nr. 1126.

597 Für eine Übersicht über den Frontverlauf im Oktober und November 1918 im Norden Frankreichs vgl. Kolb, Der Frieden von Versailles, S. 24f.

598 Vgl. Landesarchiv GLAK 456 F140.

599 Stadtarchiv Karlsruhe 8-PBS X Nr. 1037.

600 Vgl. Ulrich Heinemann, Die verdrängte Niederlage, Politische Öffentlichkeit und Kriegsschuldfrage in der Weimarer Republik (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Bd. 59), Göttingen 1983.

601 Vgl. den Willkommensaufruf des Arbeiter- und Soldatenrates Durlach vom 14. November 1918, in: Stadtarchiv Karlsruhe 8-StS 14 Nr. 129.

602 Zum Vergleich der Bedingungen des Waffenstillstandes von Compiègne und des Versailler Friedensvertrages im Bezug auf die Einrichtung der Neutralen Zone und der Demilitarisierten Zone in Baden vgl. Kolb, Der Frieden von Versailles, S. 35 und S. 41ff.

603 Vgl. bspw. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 22. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

604 Vgl. die Berichte und Drucksachen der Waffenstillstandkommission, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 39356. Vgl. auch die Übersicht der wirtschaftlichen Forderungen des Waffenstillstandes vom 11. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12474.

605 Stadtarchiv Karlsruhe 8-StS 14 Nr. 130.

606 Vgl. die gemeinsame Sitzung von Vertretern der badischen Soldatenräte mit dem Gesamtministerium am 11. November 1918, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 7a.

607 Vgl. bspw. die Diskussionen um die Befugnisse und Richtlinien der Soldatenräte in der Sitzung des Gesamtministeriums vom 27. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

608 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 23. November 1918, in: Ebd. Vgl. auch die Personalakten der vier Landeskommissariatsbezirke Freiburg (Landesarchiv StAF 95/1 und 95/2), Karlsruhe (Landearchiv GLAK 316), Konstanz (Landesarchiv StAF 96/1 und 96/2) und Mannheim (Landearchiv GLAK 318).

609 Vgl. Sabine Kienitz, Beschädigte Helden, Kriegsinvalidität und Körperbilder 1914-1923 (Krieg in der Geschichte Bd. 41), Paderborn 2008.

610 Vgl. Boelcke, Wirtschaftsgeschichte Baden-Württembergs, S. 328f.

611 Verwaltungsbericht für die Stadt Mannheim 1919/20, Bearbeitet im Statistischen Amt der Stadt, S. 194. Vgl. hierzu die Zahlen für die unterstützten männlichen Arbeitslosen in Mannheim von November 1918 bis März 1920 und die Einteilung in verschiedene Berufsgruppen, in: Ebd., S. 194f. Für eine Übersicht über die Unterstützungssätze vgl. ebd., S. 192f.

612 Vgl. Boelcke, Sozialgeschichte Baden-Württembergs 1800-1989, S. 340ff.

613 Vgl. hier auch die Diskussionen innerhalb der SPD über die Möglichkeiten einer neuen sozialistischen Wirtschaftsordnung im Zuge der Revolution 1918, in: Detlef Lehnert, Sozialdemokratie und Novemberrevolution, Die Neuordnungsdebatte 1918/19 in der politischen Publizistik von SPD und USPD, Frankfurt am Main 1983, S. 129ff.

614 Vgl. Susanne Miller, Die Bürde der Macht, Die deutsche Sozialdemokratie 1918-1920 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Bd. 63), Düsseldorf 1978, S. 85ff.; Kolb, Die Arbeiterräte in der deutschen Innenpolitik 1918-1919, S. 162ff.

615 Vgl. Miller, Die Bürde der Macht, S. 104ff.

616 Vgl. Gerhard A. Ritter; Susanne Miller (Hrsg.), Die Deutsche Revolution 1918-1919, Dokumente, 2. Aufl., Hamburg 1975, S. 96ff.

617 Vgl. Benz, Süddeutschland in der Weimarer Republik, S. 51f.

618 Vgl. den Bericht des badischen Ernährungsministers Gustav Trunk in der Sitzung des Gesamtministeriums vom 26. November 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312. Schon in den Tagen zuvor gab es Spekulationen über Lebensmittelgeschäfte der Nachbarstaaten. Demnach sollte nach Meinung des badischen Finanzministers Joseph Wirth in den Unterredungen den Nachbarstaaten »ernährungspolitisch auf den Zahn gefühlt« werden. Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 21. November 1918, in: Ebd.

619 Vgl. ebd. Nach dem Bericht von Gustav Trunk drängte insbesondere die württembergische Regierung auf ein gemeinsames Vorgehen, da die dortigen Lebensmittelreserven nur noch bis Jahresende 1918 ausreichen würden.

620 Vgl. den Bericht von Eduard Dietz über die Verhandlungen, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 25690. Interessanterweise gibt der Bericht auch Aufschluss über die Überlegungen und Diskussionen der badischen Regierung bezüglich eines möglichen Anschlusses von Deutsch-Österreich an Bayern.

621 Vgl. Miller, Die Bürde der Macht, S. 107f. Größte Aufmerksamkeit zog Kurt Eisner (USPD) auf sich, der die „Vereinigten Staaten von Deutschland“ als Bund der Einzelstaaten forderte. Zu den Forderungen Eisners vgl. Benz, Süddeutschland in der Weimarer Republik, S. 58f.

622 Vgl. die württembergische Anfrage an die badische Vorläufige Volksregierung vom 21. November 1918, was zu tun sei, wenn Berlin die Einberufung einer Konstituante verhindere, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

623 Zur allgemeinen Lage nach der Revolution und zur Ernährungslage am Ende des Ersten Weltkrieges in Württemberg vgl. Landesarchiv HStAS E 130 b Bü 1951.

624 Zu den Maßnahmen zur Sicherstellung der Ernährung nach dem Ende des Ersten Weltkrieges und speziell im Vorfeld der Konferenz in Stuttgart vgl. Landesarchiv HStAS E 130 a Bü 1166.

625 Für das Folgende zur Stuttgarter Konferenz vom 27./28. Dezember 1918 und deren Ergebnisse vgl. Benz, Süddeutschland in der Weimarer Republik, S. 66-78.

626 Vgl. die Konferenzprotokolle der Vertreter aus Baden, Bayern, Hessen und Württemberg vom 27./28. Dezember in Stuttgart, in: Landesarchiv HStAS E 130 a Bü 1166.

627 Vgl. den Bericht von Hermann Dietrich in der Sitzung des Gesamtministeriums vom 30. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312. Vgl. hierzu auch die Denkschrift von Hermann Dietrich zur Eigenstaatlichkeit der Länder aus dem Frühjahr 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 34672.

628 Vgl. den Bericht von Hermann Dietrich in der Sitzung des Gesamtministeriums vom 30. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

629 Als möglicher Sitz der Vertretung wurde Nürnberg in Erwägung gezogen. Vgl. insbesondere die Diskussion am Ende der Sitzung des Gesamtministeriums vom 30. Dezember 1918, in: Ebd.

630 Zur politischen Neuordnung der linksrheinischen Gebiete nach 1918/19 aus der Sicht Frankreichs vgl. Henning Köhler, Novemberrevolution und Frankreich, Die französische Deutschlandpolitik 1918-1919, Düsseldorf 1980, S. 189ff. Für den rheinischen Separatismus vgl. insbesondere ebd., S. 225ff.

631 Vgl. den Bericht von Hermann Dietrich in der Sitzung des Gesamtministeriums vom 30. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312. Interessanterweise gab Dietrich die Ergebnisse der Konferenz zunächst in der ursprünglichen Fassung wider. Als Vertreter Badens in der Süddeutschen Kommission wurde der Karlsruher Stadtrat Eduard Dietz in Aussicht gestellt, den man bereits mit den ersten Sondierungen im November beauftragt hatte.

632 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 30. Dezember 1918, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

633 Vgl. Benz, Süddeutschland in der Weimarer Republik, S. 79f.

634 Vgl. in diesem Zusammenhang die Überlegungen zu einem deutschen Einheitsstaat, in: Biewer, Reichsreformbestrebungen in der Weimarer Republik, S. 80ff. und hier insbesondere den Vorschlag von Adam Remmele, in: Ebd., S. 81f.

635 Für Baden vgl. Joachim Lilla, Die Vertretung Badens im Bundesrat, Staatenausschuß und Reichsrat (1918 bis 1934), in: ZGO 154 (2006), S. 429-493.

636 Für einen Überblick über die wirtschaftlichen Beziehungen Badens zu Elsass-Lothringen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts vgl. Karen Denni, Rheinüberschreitungen – Grenzüberwindungen, Die deutschfranzösische Grenze und ihre Rheinbrücken (1861-2006), Konstanz 2008, S. 111ff.

637 Vgl. die Beratungen der II. Kammer des Badischen Landtages, in: Landearchiv GLAK 231 Nr. 1822.

638 Vgl. Denni, Rheinüberschreitungen – Grenzüberwindungen, S. 115f.

639 Für eine Überblick über den Ausbau der Strecke Appenweier-Kehl an den Rhein vgl. Landearchiv GLAK 231 Nr. 1248 oder 1260.

640 Zum Verhältnis der Deutschen und Elsässer an der Straßburger Universität vgl. bspw. die Berichte des Historikers Hermann Baumgarten, in: Karl J. Trübner (Hrsg.), Hermann Baumgarten, Historische und politische Aufsätze und Reden, Straßburg 1894. Zur Frage der nationalen Identität im Elsass vgl. Alison Carrol, Socialism and National Identity in Alsace from Reichsland to République 1890-1921, in: EHQ 40 (2010), S. 57-78. Zu den Ergebnissen der Reichstagswahlen in Elsass-Lothringen vgl. Hermann Joseph Hiery, Reichstagswahlen im Reichsland, Ein Beitrag zur Landesgeschichte von Elsaß-Lothringen und zur Wahlgeschichte des Deutschen Reiches 1871-1918 (Beiträge zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien Bd. 80), Düsseldorf 1986.

641 Zur Kriegszieldebatte sowohl bei den Alliierten als auch im Deutschen Reich bzw. zu den Diskussionen über die Möglichkeiten eines so genannten Verständigungs- oder Kompromissfriedens auf deutscher Seite vgl. Kolb, Der Frieden von Versailles, S. 15ff.

642 Vgl. Pierre Renouvin, Die Kriegsziele der französischen Regierung, in: GWU 17 (1966), S. 123-158. Für die Rheingrenze als Kriegsziel wie auch allgemein zum Verhältnis Frankreichs zu Deutschland nach der Revolution im November 1918 vgl. Köhler, Novemberrevolution und Frankreich, S. 175.

643 Zur Rheingrenze als Kriegsziel vgl. auch Franziska Wein, Deutschlands Strom – Frankreichs Grenze, Geschichte und Propaganda am Rhein 1919-1930 (Düsseldorfer Schriften zur neueren Landesgeschichte und zur Geschichte Nordrhein-Westfalens Bd. 33), Essen 1992, S. 15-24.

644 Zur Flüchtlingsproblematik vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 12612.

645 Vgl. im Stadtarchiv Kehl den Bestand ’Rheinbrücke’.

646 Zur Übergabe der Rheinbrücken an Frankreich vgl. Landesarchiv GLAK 233 Nr. 11963 und GLAK 237 Nr. 39354.

647 Vgl. im Stadtarchiv Kehl den Bestand ’Besatzungszeit 1919-1923’.

648 Vgl. die Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen für den Kehler Brückenkopf, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 39360 und 39361. Vgl. insbesondere die Proklamation von Marschall Ferdinand Foch vom 29. Januar 1919.

649 Vgl. Artikel 31 der Verordnung, in: Stadtarchiv Kehl ’Besatzungszeit 1919-1923’.

650 Zu den finanziellen Belastungen des Deutschen Reiches durch die Besetzungen badischen Gebietes vgl. Landesarchiv GLAK 237 Nr. 33759.

651 Vgl. die Berichte des badischen Außenministeriums an das Auswärtige Amt in Berlin vom März 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27819.

652 Beschwerde des badischen Außenministeriums an die Oberpostdirektion vom 23. April 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 39360.

653 Vgl. Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27819.

654 Zur Erklärung: Das Gesamtministerium wurde nach dem Amtsantritt der vom Landtag legitimierten Regierung am 3. April 1919 in ’Staatsministerium’ umbenannt.

655 Vgl. den Bericht von Hermann Dietrich im Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 3. Juni 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24313.

656 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 26. Juni 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24313.

657 In den Protokollen des Staatsministeriums wird als Hochverräter lediglich der Name „Hompa“ erwähnt. Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 23. Juli 1919, in: Ebd.

658 Vgl. ebd.

659 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 16. August 1919, in: Ebd. Aus diesem Protokoll gehen die Namen Frisch (Amtsrichter) und Werber (Amtmann) als Verhaftete in Kehl hervor.

660 Ab dem 10. Januar 1920 stellte die Interalliierte Hohe Rheinlandkommission mit Sitz in Koblenz die oberste Verwaltungsbehörde für die von den Alliierten besetzten Gebiete des Deutschen Reiches dar. Vgl. die Bestimmungen des Rheinlandabkommens, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 39372-39374.

661 Vgl. die Reise des badischen Ministerpräsidenten nach Kehl, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 11987.

662 Vgl. Ordonnance de la Haute Commission Interallié des territoriaux rhénans relative à l’administration de la tête de pont de Kehl, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 27825.

663 Vgl. ebd.

664 Vgl. Peter Kuckuk, Bremen in der deutschen Revolution 1918-1919, Revolution, Räterepublik, Restauration (Bremen im 20. Jahrhundert (1918)), Bremen 1986.

665 Vgl. Tankred Dorst (Hrsg.), Die Münchner Räterepublik, Zeugnisse und Kommentar, Frankfurt am Main 1966; Bosl (Hrsg.), Bayern im Umbruch.

666 Vgl. bspw. die Diskussionen der Regierung mit Emil Maier am 8. Januar 1919 in einer Sitzung des Gesamtministeriums, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

667 Für die Einzelangaben in den USPD-Ortsvereinen vgl. Müller, Politik und Gesellschaft im Krieg, S. 152f.

668 Vgl. Berichterstattung über die Verhandlungen der Landeskonferenz der USP Badens vom 15. und 16. Februar 1919 zu Karlsruhe, S. 8. Auch hier wird keine Gesamtzahl angegeben. Die Bearbeiter haben aus Einzelangaben im Verhältnis zu Delegiertenzahl die Mitgliederzahlen geschätzt.

669 Der Antrag wurde mit 25 zu 17 Stimmen abgelehnt. Vgl. ebd., S. 31.

670 Vgl. den Bericht an den Landesparteitag der SPD vom 6. und 7. September 1919 in Karlsruhe für die Zeit vom 1. April 1918 bis zum 31. März 1919, in: Schadt (Hrsg.), Im Dienst an der Republik, S. 61.

671 Vgl. den Bericht an den Landesparteitag der SPD vom 26. bis 28. November 1920 in Baden-Baden für die Zeit vom 1. April 1919 bis zum 31. März 1920, in: Schadt (Hrsg.), Im Dienst an der Republik, S. 63.

672 Für die Jugendarbeit der badischen SPD vgl. den Bericht an den Landesparteitag der SPD vom 6. und 7. September 1919 in Karlsruhe für die Zeit vom 1. April 1918 bis zum 31. März 1919, in: Ebd., S. 61. Allgemein vgl. Heinrich Eppe; Ulrich Herrmann (Hrsg.), Sozialistische Jugend im 20. Jahrhundert, Studien zur Entwicklung und politischen Praxis der Arbeiterjugendbewegung in Deutschland (Materialien zur historischen Jugendforschung), Weinheim 2008.

673 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 56f.

674 Verwaltungsbericht für die Stadt Mannheim 1919/20, S. 194. Vgl. Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 130, Anm. 6.

675 Vgl. Verwaltungsbericht für die Stadt Mannheim 1919/20, S. 194.

676 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 59.

677 Vgl. ebd.

678 Zu den Vorgängen in Bayern vgl. Bosl (Hrsg.), Bayern im Umbruch; Dorst (Hrsg.), Die Münchner Räterepublik.

679 Für das Folgende vgl. Landesarchiv GLAK 233 Nr. 25985; Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 9 (1. März 1919), S. 41ff.; Volksstimme 54 (24. Februar 1919); Kriegsgeschichtliche Forschungsanstalt des Heeres (Bearb. und Hrsg.), Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppen und Freikorps, Bd. 5, S. 94ff.; Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 60ff.; Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 29-31.

680 Vgl. bspw. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 24. Februar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

681 Stadtarchiv Mannheim S-PK Nr. 115.

682 So der Parteisekretär der badischen SPD, Georg Strobel, in der Volksstimme 54 (24. Februar 1919). Auch die Tribüne bedauerte die Vorgänge in Mannheim, wehrte sich aber gegen Schuldzuweisungen von Seiten der SPD. Die USPD lehne die Verantwortung für »das Gesindel, das sich an unsere Fersen hängt, ab und müsse statt dessen feststellen, daß das vielmehr die Hobelspäne sind, welche die Maschine der kapitalistischen Gesellschaftsform auf die Abfallhaufen der Industriestädte wirft.« Zit. nach Brandt; Rürup, Volksbewegung und demokratische Neuordnung in Baden 1918/19, S. 131f., Anm. 11. Die USPD lehnte trotz Selbstkritik weiter die Vorverurteilung der Beteiligten ab. Vgl. Tribüne (28. Februar 1919).

683 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 61.

684 Vgl. Stadtarchiv Mannheim S-PK Nr. 115.

685 Vgl. Volksstimme 54 (24. Februar 1919); Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 9 (1. März 1919), S. 43; Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 61; Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 29.

686 Vgl. Volksstimme 54 (24. Februar 1919).

687 Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 62.

688 Stadtarchiv Mannheim S-PK Nr. 116. Für die USPD unterzeichnete der ehemalige Minister Adolf Schwarz, der im Mai 1919 in den Mannheimer Stadtrat einzog.

689 Vgl. Stadtarchiv Karlsruhe 8-PBS-X Nr. 1142.

690 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 25. Februar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

691 Vgl. Berichterstattung über die Verhandlungen der Landeskonferenz der USP Badens vom 15. und 16. Februar 1919 zu Karlsruhe, S. 12 und 30.

692 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 29.

693 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 29; insgesamt Dok. 4.

694 Vgl. Caroli; Stimpel, Geschichte der Lahrer SPD, S. 129.

695 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 26. und 28. Februar 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312. Insbesondere Adam Remmele drängte zur zukünftigen Vermeidung ähnlicher Vorfälle auf eine schnelle und reibungslose Verhaftung und Aburteilung der Rädelsführer.

696 Vgl. ebd. Hermann Hummel forderte die Entlassung von zwei Offizieren aus dem Freiwilligenbataillon in Heidelberg.

697 Vgl. Günter Wimmer, Adam Remmele, Ein Leben für soziale Demokratie, Ubstadt-Weiher 2009, S. 125f.

698 Ludwig Stolzenburg, Redakteur des kommunistischen Parteiorgans Die Rote Fahne, blieb allerdings flüchtig.

699 Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 65.

700 Vgl. Protokolle der Sitzungen des Gesamtministeriums vom 26. und 28. Februar 1919 und vom 10. März 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312; Kriegsgeschichtliche Forschungsanstalt des Heeres (Bearb. und Hrsg.), Darstellungen aus den Nachkriegskämpfen deutscher Truppen und Freikorps, Bd. 5, S. 96ff.

701 Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 65f.

702 Vgl. Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 33 und hier Anm. 1.

703 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums vom 9. Juli 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

704 Vgl. Schadt (Hrsg.), Im Dienst an der Republik, S. 66.

705 Vgl. Bosl (Hrsg.), Bayern im Umbruch; Dorst (Hrsg.), Die Münchner Räterepublik. Vgl. auch die Diskussionen über Maßnahmen im Falle eines Generalstreiks in der Sitzungen des Staatsministeriums vom 9. April 1919 (9 Uhr), in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24313.

706 Vgl. Stadtarchiv Mannheim Z-S2 Nr. 1875; Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 93.

707 Vgl. die Diskussionen über die Lebensmittelversorgung in der Sitzungen des Staatsministeriums vom 9. April 1919 (20.30 Uhr), in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24313.

708 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 95; Wimmer, Adam Remmele, S. 127f.

709 Vgl. den zitierten Polizeibericht in den Niederschriften der Sitzungen des Staatsministeriums aus Anlass der Unruhen vom 21. Juni 1919 (15 Uhr), in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24320.

710 Vgl. die teils widersprüchlichen Aussagen des Mannheimer Bezirksamtes und der örtlichen SPD-Parteizentrale, in: Ebd.

711 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 21. Juni 1919 (20.30 Uhr), in: Ebd.

712 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 22. Juni 1919 (9 Uhr), in: Ebd. Die Zahlen über Tote und Verletzte in der Stadt sind nicht zweifelfrei belegbar. Adam Remmele nennt in seinen Erinnerungen zwölf Tote und 37 Schwerverletzte. Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 96.

713 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 22. Juni 1919 (9 Uhr), in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24320.

714 Am Abend des 22. Juni ging im Staatsministerium die Forderung zur sofortigen Rücknahme der Truppenteile vor Mannheim durch Marschall Ferdinand Foch ein. Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 22. Juni 1919 (21 Uhr), in: Ebd.

715 Vgl. Stadtarchiv Mannheim S-PK Nr. 122.

716 Vgl. Anlage 7, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24320. Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 22. Juni 1919 (21 Uhr), in: Ebd.

717 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 23. Juni 1919 (12.30 Uhr), in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24320.

718 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 23. Juni 1919 (21 Uhr), in: Ebd.

719 Anlage 9, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24320.

720 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 97f.

721 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 24. Juni 1919 (10 Uhr), in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24320. Für die Vollmacht zur Verhängung des Belagerungszustandes vgl. Anlage 10, in: Ebd.

722 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 98.

723 Vgl. ebd.

724 Zur Debatte um die Annahme des Friedensvertrages vgl. Klaus Schwabe (Hrsg.), Quellen zum Friedensschluss von Versailles (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte der Neuzeit Bd. 30), Darmstadt 1997, Dok. 122, Dok. 137 und Dok. 138.

725 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 98.

726 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums am 24. Juni 1919 (10 Uhr), in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24320.

727 Vgl. die Beschlussfassung auf der dritten Landesversammlungen vom 10. Januar 1919 in Durlach, in:

728 Vgl. die Aussagen verschiedener Rätemitglieder, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 3. Nach einer auf der vierten Landesversammlung angenommenen Resolution sollten zumindest die Büros der Volksräte als Auskunftsstellen für die Arbeiter aufrechterhalten und staatlich finanziert werden. Vgl. hierfür ebd., Dok. 4. Zum Problem der Umwandlung der Arbeiter-bzw. Volksräte in Arbeitersekretariate vgl. ebd., Dok. 56-60, 82, 83 und 86.

729 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 87ff. Vgl. auch das Protokoll der Sitzung des Gesamtministeriums am 22. März 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24312.

730 Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 88.

731 Vgl. ebd., S. 87f.

732 Diese Volkssekretariate sollten nach dem Willen der Arbeiterräte als Auskunfts- und Anlaufstelle der Arbeiter vom Ministerium für soziale Fürsorge eingerichtet werden.

733 Vgl. die Anordnung von Ludwig Haas an alle Bezirksämter vom 24. März 1919, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 82.

734 Vgl. die Anordnung von Adam Remmele an alle Bezirksämter vom 3. April 1919, in: Ebd., Dok. 83.

735 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 88.

736 Vgl. das Schreiben der Landeszentrale an den Zentralrat der deutschen Republik vom 3. Oktober 1919, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 60.

737 Vgl. den Bericht an den Landesparteitag der SPD vom 6. und 7. September 1919 in Karlsruhe für die Zeit vom 1. April 1918 bis zum 31. März 1919, in: Schadt (Hrsg.), Im Dienst an der Republik, S. 59-62.

738 Vgl. Mitteilungsblatt für die Arbeiter-, Bauern- und Volksräte Badens 15 (12. August 1919), S. 71f.

739 Vgl. die Beschlussfassung auf der fünften Landesversammlungen vom 3. Mai 1919 in Durlach, in: Brandt; Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 5.

740 Vgl. ebd., Dok. 60.

741 Vgl. Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 6.

742 Vgl. Volksfreund 191 (19. August 1919).

743 Vgl. Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 86.

744 Vgl. die Diskussionen auf einer Konferenz der oberbadischen Arbeiterräte am 19. September 1919 in Freiburg, in: Volkswacht 220 (20. September 1919). Vgl. auch den Protest des Arbeiterrates Freiburg gegen den Erlass, in: Volkswacht 217 (17. September 1919) und die Resolution der Arbeiterorganisationen aus Lörrach, in: Volkswacht 219 (19. September 1919). Zu den Auflösungen der Arbeiterräte in Oberbaden allgemein vgl. Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 58.

745 Vgl. Remmele, Staatsumwälzung und Neuaufbau in Baden, S. 89f.

746 Für die Angaben vgl. Rürup, Arbeiter-, Soldaten- und Volksräte in Baden 1918/19, Dok. 60.

747 Vgl. Volkswacht 228 (30. September 1919). Für den Arbeiter- und Soldatenrat Freiburg vgl. Stadtarchiv Freiburg C3/474/5.

748 Vgl. die Protokolle der Sitzungen des Staatsministeriums nach dem 8. September 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24313.

749 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 1. Oktober 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24313.

750 Vgl. Wilhelm Engler, Freiburg, Baden und das Reich, Lebenserinnerungen eines süddeutschen Sozialdemokraten (1873-1938), Bearbeitet von Reinhold Zumtobel, Hrsg. und eingeleitet von Wolfgang Hug, Stuttgart 1991, S. 46ff.

751 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 1. Oktober 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24313. Insbesondere die Staatsräte Josef Wittemann (Zentrum) und Wilhelm Engler traten für eine kompromisslose Haltung gegenüber dem Freiburger Arbeiter- und Soldatenrat ein.

752 Vgl. das Schreiben der Landeszentrale an das badische Innenministerium vom 29. September 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 25985.

753 Vgl. das Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 1. Oktober 1919, in: Landesarchiv GLAK 233 Nr. 24313.

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