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Kultur als Eigentum

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Stefan Groth
, 
Regina F. Bendix
, 
Achim Spiller

Teil 3: Fallstudien

Aushandlung und Inwertsetzung der Kulturlandschaften Erzgebirge und Mapungubwe

Caren Bergs et Arnika Peselmann

Texte intégral

1 Einleitung

  • 1 Der Begriff der “lokalen Communities” ist in den UNESCO-Dokumenten nicht klar definiert und auch in (...)
  • 2 Vgl. UNESCO 1999: §41; UNESCO 2005: Annex 3 Art 12.

11992 wurde die UNESCO-Welterbekonvention um die Subkategorie der Kulturlandschaft ergänzt, um die Dichotomie zwischen Natur- und Kulturerbe zu überbrücken. Vor dem Hintergrund, dass die UNESCO mit der Einführung dieser Kategorie explizit die Einbindung der lokalen Communities1 einfordert,2 gehen wir in diesem Beitrag der Frage nach, wie Ernennungen für UNESCO-Kulturlandschaften ausgehandelt werden. Welche Akteure sind hieran beteiligt und auf welche Strategien greifen sie zur Anerkennung ihrer Positionen zurück? Werden Eigentumsansprüche an die Kulturlandschaft gestellt und wie werden diese legitimiert?

  • 3 Dieser Artikel beruht auf zwei Dissertationsprojekten: Caren Bergs schreibt zu „Inwertsetzung von u (...)

2In unserem Beitrag3 diskutieren wir eingangs das Konzept der UNESCO-Kulturlandschaft sowie deren Inwertsetzungsprozesse auf ökonomischer und ideeller Ebene, die durch die Kulturerbewerdung angestoßen werden. Die Rolle sogenannter “Heritage Professionals” (Smith 2013), denen durch ihren professionellen Hintergrund als KunsthistorikerInnen, ArchäologInnen etc. eine besondere Autorität beim Schutz von Kulturerbe zugesprochen wird, und deren Theoretisierung in den Critical Heritage Studies dienen als Hintergrundfolie zur Vorstellung unserer beider Fallstudien: die bereits 2003 ernannte südafrikanische UNESCO-Weltkulturerbelandschaft Mapungubwe und die bislang nur auf der Tentativliste geführte montane Kulturlandschaft im deutsch-tschechischen Erzgebirge.

  • 4 Bei den bona fide-Descendants nimmt man aus wissenschaftlicher Perspektive an, dass es sich um die (...)

3Am Beispiel der Vhangona, einer bona fide-Community4 der Weltkulturerbelandschaft Mapungubwe, soll gezeigt werden, wie diese Community ihr Streben nach politischer und kultureller Anerkennung mit Eigentumsansprüchen an der Weltkulturlandschaft Mapungubwe (Mapungubwe Cultural Landscape) sowie deren Deutung verknüpft.

4Am Beispiel des deutsch-tschechischen Erzgebirges wird der Entstehungskontext der UNESCO-Bewerbung als „Montane Kulturlandschaft Erzgebirge/Krusnohorí“ kritisch nachvollzogen, der als einem gelungenem Bottom-up Ansatz Vorbildcharakter bescheinigt wird. Ein besonderes Augenmerk gilt der Rolle von Heritage Professionals als VermittlerInnen von Wert und der Aushandlung von Erbe in einem Grenzraum mit wechselhafter Geschichte.

2 Kulturlandschafts-Kategorie

  • 5 David Lowenthal hat sich mit den Herangehensweisen zum Schutz von Natur- und Kulturerbe befasst, in (...)

5Im Jahr des 30. Jubiläums des 1972 geschlossenen Übereinkommens zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, kurz: UNESCO-Welterbekonvention, lobte der damalige Direktor des Welterbezentrums, Francesco Bandarin die Konvention als ein “living instrument that has continued to evolve in its interpretation to reflect developing notions of what World Heritage [is]” (Vorwort zu Fowler 2003: 8). Damit verwies er explizit auf die Erweiterung von Welterbe um die Subkategorie Kulturlandschaft im Jahr 1992, die die strikte Trennung von Kultur- und Naturerbe überbrücken sollte. In der Welterbekonvention der UNESCO von 1972 wird Erbe klassifiziert in (1) Kulturerbe (Denkmäler, Gebäudeensembles oder Stätten; vgl. Art. 1 der Welterbekonvention) oder (2) Naturerbe (Naturgebilde, geologische und physiographische Erscheinungsformen oder Naturstätten; vgl. Art 2 der Welterbekonvention). Mit dieser Gegenüberstellung von Natur und Kultur reihte sich die Konvention in bestehende Natur- und Kulturschutzregime europä isch-nordamerikanischer Provenienz ein, die jeweils eigene Praxen und Konzepte, Administrations- und Organisationsstrukturen und eine spezifische Expertise mit entsprechenden Berufsgruppen herausgebildet hatten (Lowenthal 2005).5 Der Entstehungskontext der Welterbekonvention ist dementsprechend auch durch die Interessen von zwei Expertengruppen geprägt, die sich wie folgt charakterisieren lassen: Während die NaturschützerInnen von der Annahme geleitet waren, je weniger menschlicher Einfluss auf ein Areal wirkt desto besser, nahm der Denkmalschutz Monumente, Gebäudestrukturen und Ruinen als isolierte Phänomene wahr und blendete Wechselwirkungen mit der Umgebung aus (Fowler 2003: 15). Auch die Ausdifferenzierung der beiden Kategorien in konkrete Definitionen, was beispielsweise ein Kulturerbe darstellt, machte deutlich, dass “the Convention text strongly reflected the professional interests of ancient historian, architects and archaeologists, respectively, and made an assumption that heritage is a special class of objects that is defined and studied by ‘experts’” (Harrison 2013: 63). Ähnliches gilt auch für Naturerbe. Doch nicht nur die strikte Natur-Kultur-Trennung machte die Anwendung der Welterbekonvention schwierig und führte schließlich zur Einführung der Kulturlandschaftskategorie, sondern auch der Anspruch universeller Gültigkeit.

  • 6 Der OUV wird anhand von 10 Kriterien bestimmt, von denen mindestens eine erfüllt sein muss. Des Wei (...)
  • 7 Mit einer Anerkennung der kulturellen Bedeutung des Ulura war die Hoffnung verbunden, TouristInnen (...)
  • 8 Die Kategorie der Mixed Sites, bei dem sowohl Kriterien für ein Natur- als auch ein Kulturerbe erfü (...)
  • 9 “[…] it was only because the World Heritage Convention was expressed as a universal convention repr (...)

6Der Universalitätsanspruch, den die UNESCO im Kontext der Welterbekonvention formuliert, bezieht sich zum einen auf den universellen Wert, den ein Gebäudeensemble, eine Kulturlandschaft oder ein Naturgebilde wie ein Korallenriff besitzen muss. Er begründet, dass es im höchsten Interesse und der Verantwortung der internationalen Gemeinschaft liegt, dieses „Erbe der Menschheit“ für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu bewahren und zu schützen (vgl. UNESCO 2013, Paragraph 49). Der „außergewöhnliche universelle Wert“ (OUV, gängige Abkürzung für das Englische Outstanding Universal Value), der sich aus historischer, künstlerischer, ästhetischer oder wissenschaftlicher Bedeutung ableitet (Welterbekonvention Artikel 1 und 2), ist das Hauptkriterium zur Aufnahme in die Welterbeliste. Er muss anhand eines Kriterienkatalogs eindeutig im Nominierungsdossier dargelegt werden.6 Zum anderen bezieht sich der Universalitätsanspruch der Welterbekonvention aber auch darauf, dass sie global relevant und daher universell anwendbar sein muss (Harrison 2013: 116). Allerdings wird die Kultur/Natur-Dichotomie, die ihren Ursprung in den Wissenschafts- und Denktraditionen der europäischen Moderne hat (Harrison 2013: 204f.), genau diesem universellen Gültigkeitsanspruch nicht gerecht. Das wurde insbesondere am Fall des australischen Ulura Kata Tjuta Nationalpark deutlich, der 1987 auf die Weltnaturerbeliste gesetzt wurde. Dass durch Fokussierung auf das Naturerbe die kulturellspirituelle Signifikanz der Landschaft und insbesondere des Uluru/Ayers Rock für die aboriginäre Gruppe der Anangu ignoriert wurde, stieß auf negative Reaktionen vor allem unter den betroffenen Anangu, die gegen ihre fehlende Anerkennung Protest einlegten.7 Die konzeptionelle Beschränktheit auf Natur- oder Kulturerbe8 machte die Welterbekonvention nicht nur angesichts der weltweiten Breite von Mensch-Umwelt-Taxonomien wenig praktikabel; auch europäische Beispiele wie der britische Lake District National Park, der neben seinen „natürlichen“ Qualitäten auch noch wirtschaftlich genutzt und bewohnt wird, das heißt kulturelle Signifikanz hat, ließ sich im Welterbekontext nicht verorten (Aplin 2007). Die Einführung der Subkategorie Kulturlandschaft kann als Teil einer “series of conceptual ‘crises’”(Harrison 2013: 115) – zu der auch die Einführung von immateriellem Kulturerbe gehört – bezeichnet werden, die durch den Universalitätsanspruch bereits in der Konvention angelegt ist.9

7Mithilfe einer interdisziplinären ExpertInnengruppe wurde eine Definition der Kategorie Kulturlandschaft erarbeitet:

Cultural landscapes are cultural properties and represent the “combined works of nature and of man” designated in Article 1 of the Convention. They are illustrative of the evolution of human society and settlement over time, under the influence of the physical constraints and/or opportunities presented by their natural environment and of successive social, economic and cultural forces, both external and internal. (UNESCO 2013, Chapter IIA §47)

8Als wesentliche Hilfestellung zur Identifizierung von Kulturlandschaften wurden diese in drei Subkategorien unterteilt:

  1. […] von Menschen künstlerisch gestaltete Landschaften (Parks und Gärten), wie zum Beispiel die gestalteten Parklandschaften von Lednice-Valtice in Tschechien oder das Gartenreich von Dessau-Wörlitz in Deutschland;

  2. Landschaften, die ihren unverwechselbaren Charakter der Auseinandersetzung des Menschen mit der Natur verdanken, dabei werden lebende (Reisterrassen der Philippinischen Cordillera oder das Mittelrheintal in Deutschland) und fossile Kulturlandschaften (St. Kilda in Großbritannien) unterschieden;

  3. Landschaften, deren Wert in religiösen, spirituellen, künstlerischen und geschichtlichen Assoziationen liegt, die die Bewohner mit ihnen verbinden (Nationalparks Tongariro und Uluru Kata Tjuta in Neuseeland und Australien). (Rössler 2009a: 114)

  • 10 “A global study carried out by ICOMOS from 1987 to 1993 revealed that Europe, historic towns and re (...)

9Obwohl die Wurzeln des Landschaftskonzepts nicht weniger in der europäischen Moderne liegen als die der Natur-Kultur-Dichotomie (Cosgrove 1985, 2004, 2006; Fischer 2008; Olwig 2009), soll die neue UNESCO-Kategorie vor allem die Teilnahme außereuropäischer Staaten am Welterbeprogramm befördern. In ihrer Evaluation zur Einführung der Kategorie hält Mechthild Rössler, Referentin für Kulturlandschaften am UNESCO-Welterbezentrum (World Heritage Center) fest, dass die Einführung der Kategorie nicht nur positive Auswirkungen auf die kulturelle und insbesondere biologische Diversität habe. Sondern durch ihre weitreichende Definition, die auch spirituelle und religiöse Kulturlandschaften einschließt (Kategorie 3, Assoziative Landschaften, würde die Welterbeliste „unter anderem für indigene Völker und autochthone Kulturen“ geöffnet (Rössler 2009a: 115) und die bisherige Dominanz europäischer Stätten könnte zugunsten neuer Listungen etwa aus der Karibik, Afrika südlich der Sahara und dem Pazifikraum ausgeglichen werden. Damit erweise sich die Kulturlandschaftskategorie als probates Mittel gegen die geographische Ungleichverteilung von Listeneinträgen, wie sie in den von der UNESCO in Auftrag gegebenen Studien der ICOMOS (International Council on Monuments and Sites) belegt sind. In den Studien “Global Strategy for a Representative, Balanced and Credible World Heritage List” (1994) und “The World Heritage List: Filling the Gaps – An Action Plan for the Future” (2004) werden Maßnahmen gegen die ungleiche geographische Verteilung zugunsten europäischer Monumente sowie eine Überrepräsentation von Zeugnissen christlicher Kulturen und historischer Eliten gegenüber Objekten und Stätten jüngerer Epochen, gerade des 20. Jahrhunderts und nicht-christlicher oder vernakulärer Provenienz moniert, da dies dem Anspruch widerspreche, eine repräsentative Liste vom „Erbe der Menschheit“ zu erstellen (Seng 2011: 211).10

10Anders als in der 1972er Konvention, die allein die staatlichen Vertragspartner adressiert, fordert die UNESCO im Zusammenhang mit Kulturlandschaften das Mitwirken und das volle Einverständnis der betroffenen lokalen Communities in den Nominierungsprozess als auch in das Management ein (UNESCO 1999 § 41; UNESCO 2005: Annex 3 Art 12). Darin sieht Mechthild Rössler ein vielfältiges Potential für regionale Entwicklung: “The nomination process led to awareness raising among local communities, to new pride in their own heritage, to rehabilitation and revival of tradition.” (Rössler 2006: 337)

11Als Beispiel führt sie die Listung der agrikulturell geprägten Kulturlandschaft Cinque Terre in Italien an, die nicht nur eine Stärkung der territorialen Identität mit sich gebracht habe, sondern auch den Tourismus und den Vertrieb lokaler Produkte befördere: „Most important is the financial benefit from the development of specific products, including wine, olives, juice, marmalade and other agricultural produce, which is proudly marketed by the locals using the site emblem and UNESCO world heritage logo.” (Rössler 2006: 343)

12Die Verwendung des Begriffs Community durch die UNESCO ist nicht klar definiert (Blake 2009). Er verweist lediglich auf ein nicht näher spezifiziertes Kollektiv, das im Besitz eines kulturellen Erbes ist. In der deutschen Übersetzung der Konvention zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes werden die Begriffe „Gemeinschaft“ und „Gruppe“ (Artikel 2, 1 und 15) verwandt, Rössler spricht im Kontext von Kulturlandschaften vom „Einbezug der Bevölkerung in die Nominierungs- und Managementprozesse“ (Rössler 2009a: 115). Die Bedeutungsunterschiede und semantischen Felder von Community, Bevölkerung, Gruppe und Gemeinschaft sind es wert, näher diskutiert zu werden. In diesem Beitrag interessiert uns jedoch in erster Linie, auf welche Art und Weise sich das ErbInnen-Kollektiv konstituiert und wie die Offenheit und Mehrdeutigkeit der Begrifflichkeiten Raum für Aushandlung gibt. Dabei haben wir uns trotz seines schillernden Charakters auf die Verwendung des im englischen Originals gebrauchten Begriffs der Community geeinigt. Unser Verständnis davon lehnt sich dabei an die von Dorothy Noyes dargelegte Definition von Community an:

Community is not a clearly bounded, objectively identifiable group of individuals. “Community” is a convenient label for the work of collective representation and action that emerges from the heart of a dense multiplex social network (Noyes 2003). Networks perform themselves as bounded groups to serve collective goals, including the stabilization of their own fluid life; and this autotelic work is increasingly the work of community in modernity. (Noyes 2006: 32)

13Community ist demnach ein “doing”-Wort (Waterton und Smith 2010: 8), eine Handlung und ein Prozess, in dem Grenzen immer neu ausgehandelt werden.

14Aber wer oder was ist eigentlich die Community im Falle einer Kulturlandschaft? Alle Menschen, die zum Zeitpunkt der Nominierung ihren Wohnsitz innerhalb des ausgewiesenen Areals haben und das unterschiedslos, ob ihre Familien dort seit Generationen leben oder ob sie vor kurzem zugezogen sind – im Sinne der deutschen Übersetzung von „Bevölkerung“? Alle Menschen, die an der spezifischen Gestalt einer Kulturlandschaft mitgewirkt haben, wie im Fall von Agraroder Bergbaulandschaften? Alle Menschen, die emotionale, spirituelle oder biographische Verbindungen zu einer Landschaft haben, wie im Fall von Mapungubwe oder der zwangsmigrierten Deutschen im tschechischen Erzgebirge? Und wer spricht für eine Community und vertritt sie nach außen? Darf und kann jeder an der (potentiellen) Inwertsetzung einer Kulturlandschaft durch einen UNESCO-Titel teilhaben?

3 Kulturelles Erbe: Inwertsetzung und Deutungsmacht

15Eine Inwertsetzung von kulturellen Gütern und Praxen als Kulturerbe kann auf einer ökonomischen oder ideellen Ebene geschehen. Klamer und Zuidhof (1999) und in Bezug darauf Barbara Kirshenblatt-Gimblett (2006) trennen ideelle “Valorisation” und ökonomische “Valuation” („Bewertung“) voneinander. Dies geschieht mit Rückgriff auf wirtschaftswissenschaftliches Vokabular, wobei Valorisation eine staatliche Maßnahme zur Beeinflussung des Preises einer Ware bezeichnet und Valuation eine Maßnahme zur Bestimmung eines Preises ist. Analog dazu ist für Kramer und Zuidhof ebenso wie für Kirschenblatt-Gimblett Valorisation die ideelle Bewertung von Kulturerbe, also die Zuschreibung von sakralen, spirituellen, ästhetischen und/oder sozialen Werten (Klamer 2003: 465). Die Valuation ist die ökonomische Beurteilung der Werte, die Menschen Kulturerbegütern beimessen (Klamer und Zuidhof 1999: 31).

16Die Zuschreibung von Wert an ein Kulturerbe kann unter den Akteuren variieren. Durch die Einschreibung auf der Welterbeliste der UNESCO wird ein Kulturgut aus seinem lokalen in den globalen Kontext des „Erbes der Menschheit“ gehoben. Diese Liste setzt unterschiedliches Kulturerbe in Beziehung und hebt dieses in die Sphäre des Besonderen. Barbara Kirshenblatt-Gimblett hält die Welterbeliste nur für eine „symbolische Geste“ der Anerkennung von “neglected communities and traditions” (Kirshenblatt-Gimblett 2006: 170). Dass sich lokale Akteure und die sogenannten “neglected communities” aber auch durchaus in der Vermarktung ihres kulturellen Erbes durch Aneignung des Wissens um die Funktionsweise von Märkten als „Ethno-preneure“ behaupten können, haben John L. und Jean Comaroff für Südafrika und Nordamerika (2009) sowie Markus Tauschek (2010) für den Karneval im belgischen Binche gezeigt.

  • 11 Nach den Durchführungsrichtlinien der UNESCO muss potentielles Welterbe nach einem Kriterienkatalog (...)

17Durch die Einschreibung auf der Welterbeliste der UNESCO findet Valorisation statt: Den aufgenommenen Objekten, Orten und Praktiken wird mehr ideeller Wert beigemessen als den nicht auf der Liste erscheinenden. Dies drückt sich in der Zuschreibung eines Outstanding Universal Value (OUV) aus.11 Die Auswahl materiellen und immateriellen Welterbes ist ein Prozess der Kanonisierung, an dem verschiedene Akteure, besonders aber die Vertragsstaaten, vom Vorschlag über die Nominierung bis zur tatsächlichen Ernennung als „Welterbe“ beteiligt sind. Das UNESCO-Welterbekomitee entscheidet über die Aufnahme nach der Nominierung, welche gemäß den §§120–168 der Durchführungsrichtlinien der UNESCO (2013) durch die Vertragsstaaten erfolgen muss (Strasser 2007: 104).

  • 12 Zum Authorised Heritage Discourse siehe auch Eggert und Peselmann in diesem Band.

18Durch den Kanon des Welterbes gibt die UNESCO vor, welche Kulturgüter schützenswert sind. Das Kulturerbeprogramm der UNESCO ist gleichzeitig Produkt und Reproduzent des Authorised Heritage Discourse (AHD), der von der Archäologin Laurajane Smith (2006) beschrieben wurde.12 Nach Smith ist der AHD ein hegemonial geführter Diskurs, innerhalb dessen bestimmte Gruppen die Deutungsmacht über das Konzept von Heritage haben. Der AHD entwickelte sich seit dem 19. Jahrhundert im westlichen Europa und ist bis heute entscheidend durch die damaligen nationalen und elitären Erfahrungen geprägt (Smith 2006: 299). Die Vorstellungen derjenigen, die über Deutungsmacht in diesem Diskurs verfügen (zum Beispiel UNESCO und English Heritage), „normalisieren“ Annahmen über die Beschaffenheit und Bedeutung von Heritage insofern, als dass diese als gegeben wahrgenommen und nicht kritisch hinterfragt werden. Heritage, so argumentiert Smith, existiere an sich nicht, sondern sei ein sozialer und emotionaler Prozess, der auch darauf abzielt, die Vergangenheit und Gegenwart verstehen zu können (Smith 2006: 304). Der AHD privilegiert sogenannte Heritage Professionals, also ExpertInnen aus bestimmten wissenschaftlichen Disziplinen (zum Beispiel ArchäologInnen, HistorikerInnen) und schließt die Ansichten der allgemeinen Bevölkerung zu ihrem kulturellen Erbe aus.

19In den folgenden zwei Fallbeispielen aus Südafrika und der deutschtschechischen Grenzregion soll die Aushandlung von Erbe und dessen Wert beleuchtet werden.

4 Die UNESCO-Kulturlandschaft Mapungubwe

  • 13 Die Mitglieder dieser Gruppe arbeiteten zum Zeitpunkt der Nominierung für Regierungs- und Nichtregi (...)

20Die Kulturlandschaft Mapungubwe (MCL) ist seit 2003 auf der UNESCO-Welterbeliste eingeschrieben und liegt im Norden Südafrikas an der Grenze zu Botswana und Zimbabwe, am Zusammenfluss der Flüsse Shashe und Limpopo. Sie ist eine von acht in schneller Sukzession zwischen 1999 und 2007 eingeschriebenen Welterbestätten Südafrikas. Das Bewerbungsdossier wurde in einem Top-down-Prozess von einer Nomination Task Group13 unter Leitung des Department Of Environmental Affairs and Tourism (DEAT) verfasst.

  • 14 Die Begriffe „Königreich“ und „Häuptlingstum“ werden häufig kritisiert, da es sich um homogenisiere (...)

21Mapungubwe ist der Name eines Hügels, an dessen Fuß die Hauptstadt des zwischen 1220 und 1290 mächtigsten „Königreiches“14 im südlichen Afrika lag. Der Name Mapungubwe kann entweder “Place of the jackal” oder “Emptying the contents of stones” bedeuten, je nach linguistischer Deutung der Einzelsilben.

4.1 Die Nominierung als Weltkulturerbe

22Das MCL ist als fossile Kulturlandschaft sowie als assoziative Landschaft mit geschichtlichen und spirituellen Werten im Sinne der UNESCO klassifiziert. Es wurde aufgrund von vier Kriterien für die UNESCO-Welterbeliste nominiert:

Kriterium (ii): Das MCL enthält Beweise für einen wichtigen Austausch von menschlichen Werten, was zu weitreichenden kulturellen und sozialen Veränderungen im Südlichen Afrika zwischen 900 und 1300 n. Chr. führte.
Kriterium (iii): Die Überreste des MCL sind ein bemerkswert vollständiges Zeugnis des Wachstums und nachfolgenden Falls des Staates Mapungubwe, welcher zu seinem Höhepunkt das größte Königreich im afrikanischen Subkontinent war.
Kriterium (iv): Die Etablierung Mapungubwes als mächtigem Staat, welcher durch ostafrikanische Häfen mit arabischen Ländern und Indien handelte, ist ein signifikanter Abschnitt in der Geschichte des afrikanischen Subkontinents.
Kriterium (v): Die Überreste im MCL illustrieren den Einfluss von klimatischem Wandel und zeigen das Wachstum und den Fall des Königreichs von Mapungubwe als einen deutlichen Sachverhalt dafür auf, wie eine Kultur verwundbar bis hin zum irreversiblen Wandel geworden ist. (DEAT 2002:11; Übersetzung CB)

  • 15 K2 und Schroda sind „Häuptlingstümer“, die benannt sind nach den heutigen Farmen bzw. Farmabschnitt (...)

23Zu Zeiten Mapungubwes und seiner zwei Vorgänger Schroda und K215 von 900 bis 1300 war es möglich, die Bevölkerung mithilfe von Landwirtschaft vor allem in den Überschwemmungsebenen von Shashe und Limpopo zu ernähren. Hinzu kam die Anbindung an das Swahili-Handelsnetzwerk über den Indischen Ozean, was für eine schnelle Entstehung von Reichtum sorgte. Das Königreich Mapungubwe nahm nach einem drastischen Klimawandel, der Landwirtschaft unmöglich machte, ein Ende. Erst ab dem 18. Jahrhundert wurde wieder dauerhaft im Limpopo-Tal gesiedelt (Huffman 2005). Heute wird die ansonsten sehr trockene und sensible Umwelt von Landwirtschaft (Zitrusfrüchte, Tomaten, Baumwolle) sowie Bergbau dominiert. Dabei ist der prominenteste Vertreter der Diamantenbergbau Venetia, betrieben vom Unternehmen De Beers, in etwa 15 Kilometern Entfernung vom MCL. De Beers ist auch Besitzer der zum MCL gehörenden Farm Schroda.

4.2 Bergbauaktivitäten in der Nähe des Mapungubwe Cultural Landscape

  • 16 Das Mapungubwe Cultural Landscape gehört administrativ zur Gemeinde Musina in der Region Vhembe. Di (...)

24Wenn Lowenthal (2006: 24) sagt, dass einem Kulturgut im Falle einer Bedrohung besonders viel Aufmerksamkeit zuteil wird, so lässt sich das für das MCL bestätigen: Nachdem im Jahr 2010 die australische Bergbaugesellschaft Coal of Africa Ltd. (CoAL) eine Abbaugenehmigung für Kohle auf Farmland, welches sich in der Nähe des MCL befindet, erhalten hat, ist die Welterbestätte national und international in den medialen und konservatorischen Fokus gerückt (Meskell 2011). Dabei gibt es ein breites Spektrum an Meinungen zu diesem Fall. Die Reaktionen reichen von Sorge um die Natur und das kulturelle/archäologische Erbe bis hin zu Aussagen, der Kohleabbau könne für die sozio-ökonomische Entwicklung der infrastrukturell schwachen Region16 um das MCL ein positiver Faktor sein. Die negativen Auswirkungen, die der Kohletagebau auf die Gegend hat, wurden von einer gemeinsamen Monitoring Mission von ICOMOS und World Heritage Center bestätigt, die der südafrikanischen Regierung empfahl, jegliche Bergbauaktivitäten um das MCL zu untersagen und bestehende Aktivitäten nur noch als Untertagebau fortführen zu lassen (UNESCO WHC 2012: 42).

  • 17 Zwei prominente Beispiele sind die Kulturlandschaften Mount Nimba in der Grenzregion von Guinea, Li (...)

25Die Situation an Mapungubwe zeigt exemplarisch einen Konflikt auf, der auch an anderen afrikanischen Welterbestätten auftritt: Ressourcenabbau versus Kulturerbe.17 Die Diskurse über diesen Konflikt werden kontrovers und vor dem Hintergrund des Nutzens für die jeweilige Region oder das Land geführt. Auch in Mapungubwe wird Weltkulturerbe gegen den Bedarf an mineralischen und fossilen Ressourcen aufgewogen. In vielen afrikanischen Ländern herrscht die Ansicht, dass der Schutz von Welterbe nicht die ökonomische Entwicklung behindern darf (Turner 2012: 36).

26Kulturlandschaften sind als Zentren von Glaubenssystemen und Interaktion mit der Natur wichtige Bausteine in der Konstruktion von Identität lokaler und traditioneller Communities. Wie eingangs dargestellt wurde das Konzept der Kulturlandschaft im Rahmen der UNESCO geschaffen, um diese Verbindung von Menschen mit der Natur anzuerkennen. Es handelt sich um Orte, die Lebensmittelpunkt, Identität und Glaubenssysteme widerspiegeln. Die Landschaft wird von Menschen verändert und die Natur verwaltet. Es wird aus der Natur genommen, um die materiellen und spirituellen Bedürfnisse der Menschen zu befriedigen.

27Während der Kolonialzeit entstand eine spezifische Version von afrikanischen Landschaften sowohl in der Vorstellung der Europäer als auch in ihrer Landschaftsmalerei:

The “African landscape”, typically exhibiting wideness, wilderness, and emptiness, was basically a European construct and invention […] The way landscape was constructed by Europeans was part of the entire process of the colonization of consciousness, and it contributed largely to the European cognitive authority over the local population. (Rössler 2009b: 315 – 316)

28Wie bereits angedeutet, kann es vorkommen, dass ein Objekt, ein Ort oder eine Praxis von ExpertInnen und lokaler Bevölkerung unterschiedlich bewertet wird. Wie das Mapungubwe Cultural Landscape zu einer Ressource für das Selbstverständnis einer Community wird, soll im Folgenden am Beispiel der Vhangona dargestellt werden.

4.3 Die Vhangona als Nachfahren Mapungubwes

  • 18 Sogenannte „Homelands“ dienten der Segregation der Bevölkerung während der Apartheid. Die schwarzen (...)

29Die Geschichte der Vhangona ist nicht gut dokumentiert. Es gibt einige Erwähnungen in wissenschaftlichen Texten zu den Venda, zu deren ethnischer Gruppe die Vhangona zählen (zum Beispiel Gottschling 1905; Ralushai 1977; Loubser 1989). Im Fall des Mapungubwe Cultural Landscape gibt es in dem rein agrikulturell genutzten Umland keine lokale Community, aber einige (selbstidentifizierende) traditionionelle Communities, die ihre Herkunft auf das Königreich Mapungubwe rückbinden. Dazu gehören auch die Vhangona, deren Hauptteil im ehemaligen Homeland Venda18, etwa 150 km vom MCL entfernt, lebt. Vor allem nach politischer Anerkennung strebt das Vhangona National Cultural Movement (VNCM), welches als Vertretung der Vhangona auch von der Monitoring Mission von World Heritage Center und ICOMOS um eine Bewertung der Situation am MCL im Kontext des Kohletagebaus gebeten wurde. Das Hauptanliegen des VNCM ist es, die Vhangona als die wahren, „ursprünglichen“ Venda zu stilisieren.

30Wie viele andere afrikanische Gruppen sind auch die Vhangona “oral civilizations” (Vansina 1971: 442): Sie tradieren ihre Geschichte mündlich. Der belgische Ethnologe Jan Vansina hat gezeigt, dass mündlich überlieferte Geschichte ebenso wie schriftlich niedergelegte von Historikern anerkannt werden kann. Er verweist auch auf die Möglichkeit, andere Wissenschaftsdisziplinen, wie die Archäologie, zur Unterstützung der Oral Traditions heranzuziehen (unter anderem Vansina 1971, 1985).

31Ein wichtiger Aspekt in ihrem Selbstverständnis als Venda und besonders als Vhangona ist die Abstammung von Mapungubwe. Die Vhangona haben eine elaborierte Beweisführung entwickelt, die sich wie folgt darstellt:

    • 19 Das Interview wurde im August 2013 in Thohoyandou mit drei Gewährsmännern geführt, die zu den Vhang (...)

    Linguistische/toponomastische Beweise: beispielsweise die abgelehnte Version Mapunguhwe (“Place of the jackal”) versus die bevorzugte Version Mapungubwe (“Emptying the contents of stones”). Mit letzterer Bedeutung wird darauf verwiesen, dass in Mapungubwe Gold abgebaut und geschmolzen wurde (Interview N.19 12.08.2013).

  1. Beweise aus der Oral Tradition: beispielsweise ein Lied, welches den Auszug der hungrigen und durstigen Vhangona aus Mapungubwe beschreibt (Interview N. 12.08.2013).

  2. Spirituelle Beweise: beispielsweise Beschwichtigung der Ahnen während einer Wiederbestattungszeremonie 2008, was nur durch Zugehörigkeit zu Mapungubwe geschehen kann (Interview N. 12.08.2013).

  3. Der paläontologische Beweis durch einen Fußabdruck in einem Stein, “[…] which serve [s] as testimony that the Vhangona have long been in this territory, so much so that they made such marks when the rocks were still soft warm.” (UNESCO WHC 2012: 80; Hervorhebung im Original)

  • 20 Die Vhangona waren eine von fünf Gruppen, die im Jahr 2005 die Einsetzung eines gemeinsamen Königs (...)

32Dem gegenüber stehen kritische Stimmen, etwa aus der Archäologie. Dadurch eröffnet sich ein Konfliktfeld bei der Anerkennung der Vhangona als ursprüngliche Bewohner des Königreiches Mapungubwes und somit ihrer Legitimation als direkte Nachkommen. Dies kann politische Folgen für die Vhangona nach sich ziehen.20 Ein zu Mapungubwe arbeitender Archäologe kann aus seiner Forschung heraus nicht bestätigen, dass die Vhangona oder überhaupt eine ethnische Gruppe eine direkte Verbindung zu Mapungubwe haben:

[W]hen it [=MCL] was made into a world heritage site, most black South Africans had never heard of it, including people in Venda, who have an indirect connection, there’s nobody else [that] has a direct connection, we know that archaeologically, but there are quite a few groups that can claim an indirect connection, through Great Zimbabwe, through other things […], I mean it’s abandoned of 1300 AD, people move around, there’s no way. Anyway, all sorts of people are starting claiming connections after this […]. (Interview H. 11.07.2012)

4.4 Land, Landschaft, Selbstverständnis und Wissen

33In diesem Interviewausschnitt wird auf eine Problematik verwiesen, die Identität, Anerkennung und Gerechtigkeit eng mit der Ressource Land verknüpft. 1913 wurde der Natives Land Act 27 of 1913 in der damaligen Union of South Africa verabschiedet, der als grundlegend für die räumliche Trennung der ethnischen Gruppen sowie für weitere Enteignungen, von denen afrikanische, indische und sogenannte “coloured” Bevölkerungsteile betroffen waren, gilt. Nach dem Ende der Apartheid wurde der Land Restitution Act 22 of 1994 verabschiedet, der die sozioökonomischen Ungerechtigkeiten kompensieren sollte. Nicht nur der seit den ersten demokratischen Wahlen in der Republik Südafrika 1994 regierende African National Congress (ANC) erkannte damit die grundlegende Bedeutung der Ressource Land für die Bevölkerung an, sondern auch einer der „Architekten der Apartheid“, F.W. de Klerk, wie bei Levin und Weiner (1997: 14) zitiert:

Of all the processes which have brought about the inequitable distribution of wealth and power that characterizes present day South Africa, none has been more decisive and more immediately important to most black South Africans than the dispossession of land. To an agrarian community whose entire economic and social structure is based on the distribution of land, dispossession was an act akin to national destruction.

34Seit 1996 ist es möglich, durch den Natives Land Act enteignetes Land vor dem Land Claims Court zurückzufordern. Ramutsindela (2002) sieht die Rückgabe von Land beziehungsweise Kompensation für den Verlust von Land als Teil der Politik der Versöhnung und Entwicklung im Südafrika der Post-Apartheid. Auch am MCL gibt es verschiedene Landansprüche, allerdings nicht von Seiten der Vhangona. Sie sehen Mapungubwe als den „Stolz“ aller Afrikaner und besonders der Vhangona und Venda an, was auch von der UNESCO mit dem Welterbestatus und von der Republik Südafrika mit der Verleihung des höchsten Ordens in ihren Augen entsprechend gewürdigt worden sei:

Mapungubwe also stands as a symbol for the highest honour in the land. This, rightly so since the erstwhile Mapungubwe Kingdom of the Vhangona then ruled the entire sub-Saharan Africa, as well as the fact that it very well embodies our essence and pride of being black in general and of being Vhangona in particular […]. (UNESCO WHC 2012:89)

  • 21 Während der ersten archäologischen Untersuchung des Mapungubwe Hill 1932/33 wurden Skelette entnomm (...)
  • 22 Zum Begriff der bona fide-Community oder -Descendants vergleiche Fußnote 4.

35Die Vhangona sehen sich als einzige legitime Nachfahren der Bevölkerung von Mapungubwe und wollen auch so anerkannt werden (UNESCO WHC 2012:86). Im Vorfeld von Wiederbestattungen auf dem Mapungubwe Hill21 wurden mehrere communities als sogenannte bona fide-Descendants22 eingeladen, den Prozess zu begleiten. Die Vhangona sehen sich durch ein Ereignis während der Zeremonie darin bestätigt, dass sie die einzigen legitimen Nachfahren Mapungubwes sind: Der für die Vhangona an der Wiederbestattung teilnehmende traditionelle Heiler hatte die anderen Gruppen gewarnt, den Mapungubwe Hill zu betreten. Wer nicht zu den „direkten Nachfahren“ der Bevölkerung Mapungubwes gehört, würde damit rechnen müssen, von den Ahnen bestraft zu werden. Diese Warnung wurde von anderen Gruppen in den Wind geschlagen, woraufhin ein Teilnehmer an der Zeremonie das Bewusstsein verlor und vom Heiler der Vhangona wiederbelebt werden musste:

N.: […W]e had another group which claimed to be the direct descendants and one of them fainted, he [= der traditionelle Heiler D; CB] had to resuscitate.
D.: Ya, of course it goes, I have said to them during the night, those who are, who don’t belong to the descendants, they must not go to the Mapungubwe Hill. And people they said, no, to hell with that… (Interview N. 12.08.2013)

36Landschaft, so Hirsch (1995) wird erzeugt in einem kulturellen Prozess, der zwischen alltäglichen Erfahrungen und einer idealen, imaginierten Existenz abläuft. Dadurch entsteht ein Unterschied, aber auch eine Verbindung zwischen der sichtbaren Landschaft und der Landschaft, die das Produkt lokaler Praxen ist. Die sichtbare Landschaft des MCL ist im Laufe der Geschichte mehrfach überschrieben worden, was historisch und archäologisch belegbar ist: neben verschiedenen ethnischen Gruppen, die nach dem Fall des Königreiches Mapungubwe das Limpopo-Tal durchwanderten, und verschiedenen Gruppen, die hier ab dem 17. Jahrhundert siedelten und eine multi-ethnische Community formten, wurde die Gegend ab Mitte des 19. Jahrhundert von burischen Elefantenjägern genutzt, die das Land unter sich in Farmabschnitte einteilten. Zur Jahrhundertwende ließen sich Bergbaugesellschaften hier nieder. 1899–1901 fand der Burenkrieg statt, was auch zu Spannungen zwischen der burischen Bevölkerung südlich und der englischen nördlich des Limpopo führte (Huffman 2012). In den 1970er und 1980er Jahren war Südafrika in mehrere Grenzkonflikte involviert. Das heutige MCL wurde zum militärischen Sperrgebiet und die Farm Greefswald, Teil des MCL, ein „Rehabilitationscamp“ für Homosexuelle und Drogensüchtige. Seit 1998 ist das MCL ein Nationalpark (SANParks 2014).

37Dadurch, dass die Vhangona ihrer eigenen Oral History nach, in Folge des klimatischen Wandels aus Mapungubwe auszogen, spielen die eben skizzierten Entwicklungen in ihrer imaginierten Landschaft keine Rolle, auch wenn die verschiedenen „Ebenen“ der Geschichte von ihnen anerkannt werden.

38Die Vhangona beanspruchen das indigene Wissen um die Landschaft und ihre immateriellen Werte für sich (UNESCO WHC 2012: 77) und somit auch die Deutungsmacht über das kulturelle Erbe am MCL. Ein Weltkulturerbe entsteht allerdings innerhalb des hegemonialen Diskurses, des Authorised Heritage Discourses. Von der UNESCO wird zwar Einbindung der Communities gefordert, diese blieb aber im Falle des MCL aus. Dessen Nominierungsdossier entstand durch eine Expertengruppe, die vor allem die historische Machtposition Mapungubwes im südlichen Afrika betonte. Die Rolle des MCL als Zentrum spiritueller Praxen blieb hingegen nahezu unbeachtet.

39Land und Landschaft sind miteinander insofern verbunden, als dass soziale oder kulturelle Identität zumeist lokalisiert oder an einen Ort gebunden wird (Tilley 2006: 14). Eine imaginierte Landschaft, geformt aus kulturellen und sozialen Praxen, bietet einer “imagined community” (Anderson 1983) eine Heimat. Diese wird wiederum an die sichtbare Landschaft rückgebunden. Martin Rössler stellt für den afrikanischen Kontinent heraus, dass sowohl Raum als auch Landschaft durch die erwähnten Prozesse der Kolonialisierung und Enteignung stark rassifiziert sind (Rössler 2009b: 317). Indigene Gruppen und Kolonialisten haben unterschiedliche Wahrnehmungen der Landschaft: für Communities wie die Vhangona entsteht die Landschaft durch Erinnerung und Imagination als spirituelles Zentrum. Für weiße Siedler ab der Mitte des 19. Jahrhunderts waren hingegen die materiellen Ressourcen des Limpopo-Tals, wie Elefanten, Elfenbein, Gold und Diamanten, wichtige Gründe für die Besiedlung der Gegend. Das Land wurde entgegen der traditionellen Verwendungsweisen und Glaubenssysteme eingeteilt und genutzt (Bunn 1996). Der Kohletagebau steht direkt in dieser kolonialen Tradition.

40Der Bergbau an Mapungubwe ist für die Vhangona eine Beleidigung seitens CoAL. Sie kritisieren, dass sie als traditionellen Community nicht konsultiert wurden, als es um die Konstruktion des Kohletagebaus ging. Die spirituelle Verbindung hört für sie nicht an den Grenzen des Nationalparks auf, sondern bezieht die weitere Umgebung um das MCL mit ein. Mapungubwe ist für sie der Ort, an dem sie ihre Ahnen, die auch zum Teil hier bestattet sind, würdigen können. Fremder, illegitimer Einfluss auf das MCL störe und verärgere die Ahnen (Interview N. 12.08.2013).

41Am Beispiel des Mapungubwe Cultural Landscape lässt sich erkennen, dass das Aushandeln einer Kulturlandschaft nicht mit einer erfolgreichen Nominierung als Weltkulturerbe abgeschlossen ist. Auch wenn das MCL schon vor der Errichtung des Kohletagebaus im Fokus spiritueller und archäologischer Interessen stand, brachte dieser mehr Akteure ins Spiel, die sich für oder gegen Bergbau an der Welterbestätte stellten. Der Bergbau stellt am MCL einen Fremdfaktor dar, während im folgenden Beispiel des Erzgebirges die Förderung von Rohstoffen ein konstituierendes Element im Selbstverständnis der Region ist.

5 Montane Kulturlandschaft Erzgebirge

  • 23 Die Antragseinreichung soll dennoch erst 2015 erfolgen. Grund ist die festgelegte Reihenfolge auf d (...)

42Im Januar 2014 lag der deutsch-tschechische Antrag der „Montanen Kulturlandschaft Erzgebirge/Krušnohorí“ zur Nominierung als UNESCO-Kulturlandschaft zur Abgabe bereit23: 1430 Seiten stark und das Resultat eines 16 Jahre andauernden Vorbereitungsprozesses, der von Antragsstellern als ein „Bottom-up-Projekt“ charakterisiert wird, das sich aus der Region entwickelt hat und als ein herausragendes Beispiel für die Intensivierung der deutsch-tschechischen Zusammenarbeit gilt. Doch wie kam es zu diesem Projekt, wie wurden stillgelegte Bergbauanlagen und Abraumhalden zu einer Kulturlandschaft mit einem „außergewöhnlichen universellen Wert“, und wer ist die legitime Erbengemeinschaft in einer Region, die auf tschechischer Seite von Zwangsmigration und Neubesiedlung geprägt ist? Im Folgenden wird ein kurzer Abriss des Nominierungsprozesses wiedergegeben, der vor allem auf die Profilierung der UNESCO-Nominierung als Bottom-up-Projekt und auf die Ausbildung administrativer Strukturen verweist. Ein Blick auf die Transformation einer Bergbaulandschaft als UNESCO-Kulturlandschaft soll des Weiteren die ökonomischen und ideellen Inwertsetzungsstrategien aufzeigen, die sowohl regionale Entwicklung durch Tourismus, aber auch – vor allem im tschechischen Teil – eine neue Verbundenheit mit der Region evozieren sollen.

5.1 „Erzgebirgisches Weihnachtsland“: Inwertsetzung einer Gebirgslandschaft

43Das Erzgebirge wurde bereits im ausgehenden 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts als ein touristisches Reiseziel „entdeckt“ (Martin 2003). Schon im Fokus der romantischen Naturbeschreibung waren es vor allem die landschafts- und heimatpflegerischen Verbände der Kaiserzeit, die es unter anderem mit der Anlage von Wanderwegen und Aussichtsplateaus zu einer Tourismusdestination weiterentwickelten. Somit war das an Erzen reiche Gebirge – wie der deutsche Name bereits impliziert – nicht mehr nur Ressourcenlieferant, mithilfe dessen die ansässige Bevölkerung ihre ökonomischen Grundlagen bestritt bzw. ihre „Magenlust“ (Jeggle 1985) befriedigte, sondern verwandelte sich in eine Landschaft, die die „Augenlust“ (ebd.) bürgerlicher Reisender erfreute. Die Ästhetisierung des Gebirgszugs als Landschaft bezog sich nicht nur auf die Umwelt, sondern auch auf seine BewohnerInnen beziehungsweise deren kulturellen Praxen und insbesondere deren Warenproduktion. Die „erzgebirgische Volkskunst“ und das „Deutsche Weihnachtsland Erzgebirge“ sind Resultat dieser Aufwertung, die auch im Kontext des sich konstituierenden und konsolidierenden Nationalstaats gedeutet werden muss (Schramm 2001; Friedreich 2005). Das Erzgebirge als natürliche Grenze zwischen Sachsen und Böhmen wurde in zeitgenössischen Schriften als „Grenzwall gegen ‚undeutsche‘ Gefahren“ aus dem tschechischen Teil (Friedreich 2005: 86) beschrieben. Nicht zuletzt die Diskurse der frühen Volkskunde zu Landschaft und Kulturraum, Sitte und Brauch befeuerten die Ethnisierung des Gebirges, in dem bis zu ihrer Zwangsmigration nach 1945 auch auf tschechischer Seite eine deutsch-sprachige Bevölkerung lebte. Die Vorstellung vom Erzgebirge als einer deutschen Landschaft wirkt, wie gezeigt werden wird, bis heute nach.

5.2 Montane Kulturlandschaft Erzgebirge

  • 24 Der Förderverein ist breit aufgestellt: Neben individuellen NominierungsbefürworterInnen wie einem (...)
  • 25 Der außergewöhnliche universelle Wert leitet sich ab aus: erstens der „zeitliche[n] Tiefe von über (...)

44Als die „Montanregion Erzgebirge“ 1998 als sächsischer Beitrag auf die deutsche Vorschlagsliste für eine UNESCO-Welterbebewerbung gesetzt wurde, war die Nominierung noch auf die deutsche Seite beschränkt. Doch schon in der ersten Machbarkeitsstudie (2001) wurde auf die historische, grenzübergreifende Einheit der Bergbauregion hingewiesen, die auch in einer binationalen Bewerbung Ausdruck finden sollte. Dass bis zur tatsächlichen Einreichung eines deutschtschechischen Antrags mehr als ein Jahrzehnt vergehen sollte, wird einerseits mit dem organisatorischen und administrativen Aufwand für ein Projekt dieser Größenordnung begründet, was sich nicht nur auf die flächenmäßige Ausdehnung, sondern auch auf das Zusammentreffen zweier unterschiedlicher administrativer Strukturen bezieht. Der zweite und durchaus vordergründiger diskutierte Aspekt ist die zögerliche Haltung der beiden zuständigen Landesregierungen in Dresden und Prag, das Projekt zu unterstützen. Während die Verantwortlichen auf sächsischer Seite durch die Streichung des Dresdner Elbtals von der Welterbeliste (Friedreich 2009; Ringbeck und Rössler 2011; Peselmann und Socha 2010) vor einer erneuten Nominierung lange zurückschreckten, war das Interesse auf tschechischer Seite nicht allzu groß, eine im nationalen Diskurs eher „schwierige“ Region, die nicht nur Teil des früheren Sudetenlandes ist, sondern auch mit den sozialen, ökonomischen und ökologischen Folgen einer rigoros betriebenen Schwerindustrie und dem Prozess der Deindustrialisierung zu kämpfen hat, als nationales Aushängeschild mit einem UNESCO-Siegel zu präsentieren. Die Konsequenz aus der mangelnden Unterstützung „von oben“ war – so der allgemeine Tenor – eine „Bewegung von unten“. Eine Initiative auf lokaler und regionaler Ebene, die auf deutscher Seite begann und in erster Linie auf einen Professor der Industriearchäologie der Technischen Bergakademie Freiberg zurückgeht, zog immer weitere Kreise. Die Gründung eines Fördervereins24 ermöglichte es, eine wissenschaftliche Projektgruppe unter Leitung des besagten Professors mit den Nominierungsvorbereitungen zu beauftragen. Dazu gehörte die Verortung der Kulturlandschaft innerhalb der UNESCO-Kulturlandschaftskategorien als lebendige Kulturlandschaft und die Feststellung eines außergewöhnlichen universellen Wertes.25 Die Auswahl potentieller Objekte, Stätten, Ensembles aus den Datenbanken der sächsischen Denkmal- und Naturschutzbehörden erfolgte gemäß der von der Projektgruppe festgelegten Kriterien, die die Einzigartigkeit der montanen Kulturlandschaft Erzgebirge belegen sollen. Die Landesregierung forderte den Nachweis wirtschaftlicher Vorteile eines Welterbetitels ein und Belege dafür, dass eine Nominierung von der Region getragen werde (Albrecht et al. 2007). Neben diversen Marketingund Realisierungsstudien wurde daher auch ein Modell entworfen, wie Stadt- und Gemeinderäte – nach Vorschlägen von- und in Aushandlung mit der Projektgruppe – selbst über ihr zu nominierendes Erbe entscheiden konnten.

45In dem aufwendigen Verfahren der sogenannten Umsetzungsstudien wurden alle betroffenen Gemeinden nacheinander abgearbeitet. Im Jahre 2011 wurde dann das sogenannte Welterbekonvent gegründet, bestehend aus den BürgermeisterInnen der beteiligten Gemeinden und Landräten der betroffenen Kreise, die einen Vertrag unterzeichneten, der ihre Trägerschaft und damit auch ihre finanzielle Beteiligung an den Vorbereitungen der UNESCO-Nominierung besiegelt. Ihr Zusammenschluss sollte auch noch einmal einen „Druck von unten“ (Interview A. 09.12.2009) aufbauen, der die bis dato noch zögerliche Landesregierung zum Handeln auffordern sollte, die schließlich erst im Januar 2012 durch einen Kabinettsbeschluss ihre Unterstützung für eine grenzübergreifende Nominierung zusicherte. Die einberufene sächsisch-tschechische Steuerungsgruppe aus VertreterInnen der zuständigen Ministerien und Denkmalbehörden übernahm ab diesem Zeitpunkt die Begleitung des Verfahrens, während die sogenannte Mixed Working Group, bestehend vor allem aus der UNESCO-Projektgruppe und den tschechischen PartnerInnen die eigentliche Ausarbeitung des Bewerbungsdossiers übernahm.

46Kontakte zur tschechischen Seite wurden erstmalig über informelle Kanäle aufgenommen, bis sich feste Kooperationspartnerschaften mit einem Museum und regionalen Kulturbehörden herausbildeten. Durch die grenzübergreifende Zusammenarbeit konnten zudem EU-Mittel über die Förderung der Euroregionen Erzgebirge und Egrensis eingeworben werden, durch die die Nominierung auf tschechischer Seite vorangetrieben wurde. Auch hier wurden organisatorische Zusammenschlüsse zwischen den Gemeinden und Regionalvertretungen gebildet und Gemeinderatsbeschlüsse zur Befürwortung einer Nominierung eingeholt. Intensive Lobbyarbeit bei den Verantwortlichen in Prag, wobei vor allem das wirtschaftliche Potential eines UNESCO-Welterbestatus betont wurde, führte auch hier schließlich zu einem Umdenken und einer Unterstützung des Projekts von Seiten der tschechischen Landesregierung und vor allem durch die zuständige Denkmalschutzbehörde.

5.3 Mit „Druck von unten“ zum Welterbetitel? Legitimierungsstrategien einer UNESCO Welterbe-Nominierung

47Die Forderung der UNESCO, dass “the nominations should be prepared in collaboration with and the full approval of local communities” (UNESCO 2005: Annex 3 Art. 12), scheint durch das Ringen von lokalen und regionalen Akteuren um die Zustimmung seitens der verantwortlichen staatlichen Stellen deutlich belegt. Durch Rhetoriken wie dem „Druck von unten“ oder dem „Bottom-up-Ansatz“ werden Machtdisparitäten zwischen Oben und Unten, Zentrum und Peripherie, Erzgebirge und Dresden oder Prag deutlich aufgezeigt. Das „Unten“ vermittelt dabei allerdings ähnlich wie der Begriff der Community die Vorstellung einer hierarchiefreien Entität, deren Vorgehen basisdemokratisch organisiert ist und dadurch eine besondere Legitimität erfährt. Bürgermeister im eindrucksvollen Bergmannshabit, die gemeinsam den Steigermarsch anstimmen, um ihre Identifikation mit der montanen Kulturlandschaft Erzgebirge zu demonstrieren, wie bei der Gründung des Welterbekonvents geschehen, verleihen dem Nominierungsantrag ein zusätzliches „authentisches“ Moment. Die Möglichkeit, dass Stadt- und Gemeinderäte sich gegen oder für eine Teilnahme an der Nominierung aussprechen konnten und zudem bei der Auswahl des Erbes beteiligt waren, kann als Prozess der Demokratisierung eines Bewerbungsvorhabens gedeutet werden.

48Doch auch hier liegt die Gefahr der Homogenisierung, die das Gefälle von Handlungsmacht innerhalb der „Region“ oder „des Bottoms“ verschleiern. Akteure, die durch ihr fachliches Wissen – sei es als ArchäologInnen oder KunsthistorikerInnen – als Heritage Professionals beschrieben werden können, vermögen es, ein Narrativ von einer Kulturlandschaft zu verfassen, das an den Standards und Wertsetzungen des UNESCO-Kulturerbeprogramms geschliffen ist. Es dient dem Zweck, im Wettbewerb um einen Platz auf der Liste mit anderen Bewerbungen bestehen zu können. Genau hier können Reibungspunkte eines hegemonial geführten ADH mit alternativen Erinnerungspraxen und Bedeutungs- und Wertzuschreibungen entstehen: So zu beobachten im Fall einer erzgebirgischen Gemeinde, die in ihrer wechselhaften Geschichte auf eine fast hundertjährige Tradition als Heilbad zurückblicken kann. Nach einer Periode massiven Uranerzabbau zur Zeit des Kalten Krieges bestimmt auch heute wieder das Kurbad die Konzepte des Stadtmarketings. Die Anregungen seitens der UNESCO-Projektgruppe, mit Objekten und Stätten aus der Zeit des Uranbergbaus an der Nominierung teilzunehmen, die auch die Gesamtbewerbung aufwertet, da Uranbergbaustätten auf der UNESCO-Welterbeliste bislang nicht vertreten sind, führten innerhalb der Gemeinde zu einigen Diskussionen über den Stellenwert des Uranbergbaus in den lokalen Erinnerungspraxen. In einer kritischen Revision der UNESCO-Kulturlandschaftskategorie betont der britische Archäologe Fowler, dass ein darzulegender universeller Wert vorhanden sein muss, um eine Landschaft über ihre lokalen Bedeutungszuschreibungen hinaus, als Welterbe qualifizieren zu können: “[…] whatever the local value, a potential World Heritage Site must satisfy the criterion of being of ‘universal value’” (Fowler 2003: 19). Dem Vorwurf, dass dem Kriterium eines universellen Wertes ein elitäres Kulturverständnis zugrunde liegt, versucht Fowler zu widerlegen, indem er gerade die UNESCO-Kategorie Kulturlandschaft als Möglichkeit begreift, auch dem “unknown labourer” ein Denkmal zu setzen (Fowler 2001: 77, zitiert nach Fowler 2003: 23):

By recognizing “cultural landscapes” we have, almost for the first time, given ourselves the opportunity to recognize places that may well look ordinary but that can fill out in our appreciation to become extraordinary, and an ability of some places to do that creates monuments to the faceless ones, the people who lived and died unrecorded except unconsciously and collectively by the landscape modified by their labours.

  • 26 Ausschnitt aus dem Artikel von Martin Machowecz „Ruhe oder Ruhm. Das Erzgebirge könnte Weltkulturer (...)

49Aber wie werden Orte und Landschaften, die auf den ersten Blick gewöhnlich wirken, „extraordinär“ – oder überhaupt erst zur einer Landschaft? Die kulturwissenschaftliche Landschaftsforschung hat immer wieder betont, dass die Konzeptionierung von Umwelt als „Landschaft“ durch Prozesse der Distanzierung geschieht (Jeggle 1985; Fischer 2012). Fischer beschreibt Landschaftserfahrung als privilegierte Perspektive von außen und deutet sie in Rekurs auf Bourdieus sozialanalytische Theoreme als Distinktionsmittel, das mit dem Anspruch von Deutungsmacht verbunden ist. Erst aus der Distanz, also herausgelöst aus „der lebenspraktischen Aneignung von Natur, ihrer Bemächtigung durch Arbeit und Konsumption“, könne Landschaft wahrgenommen werden (Fischer 2012: 31). Demnach übernimmt „der Grubenarbeiter, der die industrielle Erscheinung der Zeche als ‚Landschaft‘ betrachtet, eine seiner lebensprägenden Praxis ‚fremde‘ Position“ (Fischer 2012: 32). ExpertInnen, insbesondere wenn sie mit dem kulturellen Kapital eines Universitätsprofessors ausgestattet sind, können für die Deutung von Umwelt als Landschaft und für die Vermittlung von damit verbundenen Werten, eine wesentliche Rolle haben: „Er (der Freiberger Professor) hat uns vor Augen geführt, was wir hier haben,“ war die anerkennende Bemerkung eines sächsischen Politikers, der dem Vorhaben einer UNESCO-Nominierung lange sehr kritisch gegenüberstand. Dementsprechend führte er auch den Satz weiter mit den Worten: „aber wir sollten es bei den Vorbereitungen belassen.“26 Aber so einfach ist das nicht: Ist der reflexive Geist erst einmal aus der Flasche, erscheint jeder Schacht und jede Bergbauhalde in einem vollkommen neuen Licht und die Hoffnung wächst, verlassenen Industrieanlagen ein neues Leben als einträgliche Tourismusdestinationen einhauchen zu können.

5.4 Das uneigene Erbe annehmen: Aushandlung regionaler Geschichte in der Grenzregion Erzgebirge

50War zu Beginn allein das sächsische Erzgebirge für eine Nominierung im Gespräch, wurde schon bald auf die historische Einheit einer sächsisch-tschechischen Bergbau-Kulturlandschaft verwiesen (Machbarkeitsstudie 2001: 2). Mithilfe von EU-Fördergeldern wurde eine ganze Serie grenzübergreifender Projekte gestartet, zu denen auch die Finanzierung zur Vorbereitung des tschechischen Teils des Nominierungsantrages zählt. Damit steht das Vorhaben, die Geschichte des Erzgebirges grenzübergreifend zu erzählen und einem sich ausweitenden Netz binationaler Kooperationen im Bereich der wissenschaftlichen Aufarbeitung, aber auch des Tourismus und der Verwaltung, ganz im Sinne einer Stärkung der Regionen und vor allem der europäischen Integration. Dass es aber auch vereinzelte Stimmen gibt, die sich einer grenzübergreifenden Nominierung verschließen, verdeutlicht ein Leserkommentar zu einem Artikel in Die Zeit, der sich mit der binationalen Bewerbung befasste (Simon 2011). In dem Kommentar wird deutlich, dass das Erzgebirge als ethnisch konturiert verstanden wird: „In der Tschechei leben ja keine Deutschen mehr, daher ist das Land irrelevant [für die Bewerbung], weil es nicht mehr die Kultur des Erzgebirges verkörpert.“

51Die eingangs erwähnte ethnische Besetzung des Erzgebirges wirkt bis in die Gegenwart nach. Die Menschen, die nach 1945 dem Ruf nach Arbeitskräften folgten – „Komm mit uns das Grenzland aufbauen!“ (Wiedemann 2007) – und sich aus anderen Teilen der Tschechoslowakei in der nach der Vertreibung der deutschsprachigen Bevölkerung mehr oder weniger ‚vakanten‘ Region ansiedelten, werden häufig nicht als legitime VertreterInnen einer ‚Kultur des Erzgebirges‘ betrachtet. Und das nicht nur von deutscher Seite aus: auch in Interviews mit TschechInnen, die im Kontext der UNESCO-Bewerbung aktiv sind, wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass die heutigen BewohnerInnen keine Verbindung zu- und Interesse an der Region hätten, ihre heimatlichen Wurzeln immer noch woanders sähen – also etwa in Südböhmen, Mähren oder der Slowakei –, und deshalb auch ohne Probleme ökologischen Raubbau an der erzgebirgischen Natur durch extensiven (Tage)Bergbau begehen konnten. Hier seien pädagogische Maßnahmen notwendig, um für die Geschichte der Region zu sensibilisieren. Die Gründung tschechischer Bergbauvereine, die inzwischen auch auf deutscher Seite bei Paraden mitmarschieren oder sich um die Instandsetzung historischer Bergbauanlagen kümmern, zeigen aber noch eine andere Seite, die der bewussten Auseinandersetzung und Aneignung.

52„Die Situation ist im Wandel begriffen“, so der Geschäftsführer des Welterbekonvents im sächsischen Erzgebirge:

Nach 45 sind ja auf der böhmischen Seite Leute zwangsangesiedelt worden. Das heißt, die 96% Deutsche sind vertrieben worden, die Region war leer; die Häuser waren leer, hat niemand mehr dort gewohnt, und dann sind Slowaken, Zigeuner, Tschechen aus anderen Teilen dort angesiedelt worden. Die haben ja keine gewachsene Kultur, denn ihre Kultur war die Braunkohle und Energiewirtschaft, wo sie viel Geld verdienen konnten nach 45, […] und deshalb gerade in den Gebirgsregionen des Böhmischen Erzgebirges entdecken die Leute jetzt erst einmal wieder vorsichtig, dass es vorneweg dort auch eine Geschichte gegeben hat. Das ist ja nicht ihre eigene Geschichte, kann man nicht übel nehmen, sondern das ist die Geschichte eigentlich dieser Region. Die hat mit ihnen persönlich und ihren Vorfahren nichts zu tun. (Interview L. 06.02.2012)

53Das zunehmende Interesse und die Wertschätzung der „neuen“ BewohnerInnen für die Geschichte des Erzgebirges und deren materiellen Zeugnisse bewertet er positiv. Aber es ist „nicht ihre eigene Geschichte“, sondern die „dieser Region“. Aber wer ist dann konkret legitimiert, die Geschichte sein oder ihr Eigen zu nennen?

54Im Rahmen der Nominierungsvorbereitung wurden zahlreiche Marketinginitiativen gestartet, um das bislang in der Außenwahrnehmung vorherrschende Weihnachtsland- und Volkskunstimage um das übergreifende Thema Bergbau zu erweitern. Ein Imagefilm, der unter dem Motto „Erzgebirgisch – Das Lebensgefühl wird Welterbe“ steht, fasst die Entwicklung der Region in animierten Bildern und in knapp 1,5 Minuten zusammen:

  • 27 http://www.youtube.com/watch?v=uLacYnfCFV4 (Zugriffam05.05.2014).

Am Anfang waren Berge. Und es waren Menschen. Das Klima war rau. Es formte die Menschen und die Berge. Die Menschen begannen die Berge zu verändern. Übertage und untertage. Das prägte den Charakter von Landschaft und Region. Ebenso wie die Menschen und ihr Brauchtum […].27

55Der lineare Erzählstrang, historisch glatt gebügelt und zugespitzt auf das offizielle Credo: „Alles kommt vom Bergwerk her“ ist für einen Spot des Genres Imagefilm sicherlich nicht verwunderlich. Und auch die eindrückliche Darstellung der Wechselwirkung von Natur und Mensch ist ganz auf das Verständnis der UNESCO von Kulturlandschaft zugeschnitten. Die für Bergbauregionen typischen Migrationsbewegungen und die damit einhergehenden Einflüsse und Stimulationen auf regionale Kultur finden jedoch keine Erwähnung. Dabei kam es nicht nur im tschechischen, sondern auch im sächsischen Erzgebirge nach 1945 zum Zuzug zahlreicher Menschen, die etwa im extensiven Uranbergbau ihr Auskommen fanden. Zugleich weckt die Darstellung von mit der Landschaft in fast symbiotischer Weise verschmolzenen ErzgebirgerInnen und ihrer Kultur Erinnerungen an die deterministischen Kulturraummodelle der frühen Volkskunde, wonach die ‚Scholle‘ ihren ganz eigenen Menschenschlag formt. Die Vorstellung von essentiellen ‚Raumcontainern‘, die auf ihre ‚Inhalte‘ wirken, also auch auf die Menschen und ihre Eigentümlichkeiten, ist heftig kritisiert und durch sozialkonstruktivistische Überlegungen von Raum und Landschaft abgelöst worden (Rolshoven 2003, 2012; Fischer 2008; Seifert 2009, 2012). Dennoch scheint die Idee fachinterne Paradigmenwechsel überdauert zu haben und taucht so auch im UNESCO-Kontext wieder auf. Die Festschreibung als montane Kulturlandschaft ist ein dominantes Narrativ, das Identifikationsangebote bereithält – aber es ist nicht das einzige. Als Grenzlandschaft und Teil des Sudetenlandes ist das Erzgebirge insbesondere auf tschechischer Seite auch noch in andere Diskurse und Raumkonstruktionen eingebunden, die alternative Erzählweisen des Gebirges kennen. Wie wirkmächtig diese Narrative sind und in welcher Beziehung sie zur montanen Kulturlandschaft stehen, kann hier nicht näher ausgeführt werden, zumal sich die Verhältnisse noch dramatisch verschieben können, sollte das UNESCO-Welterbekomitee das Erzgebirge auf seine exklusive Liste aufnehmen. Es bleibt daher abzuwarten, welche Dynamiken sich entlang der Grenzlinie von eigener und uneigener Geschichte, Eingesessenen und Zugezogenen, Deutschen und Tschechen entwickeln, sollte der Antrag positiv beschieden werden und die erhoffte ökonomische Wertsteigerung eintreten.

6 Fazit

56In unseren Fallbeispielen haben wir uns mit der Aushandlung einer nominierten sowie einer zertifizierten Kulturlandschaft befasst. Dabei haben sich zwei Hauptpunkte der Aushandlung herauskristallisiert: Legitimierungs- und Anerkennungspraxen der beteiligten Akteure sowie Zuschreibung und Vermittlung von Wert durch Heritage Professionals.

57In beiden Fällen ließ sich feststellen, dass der OUV durch Heritage Professionals festgeschrieben wurde. Durch die Vermittlung von Heritage Professionals wurden im Fall des Erzgebirges Objekte und Stätten des Bergbaus aus ihrer alltagspraktischen Bedeutung herausgelöst und in den Status eines Kulturerbes versetzt. Dadurch wurde das „landschaftliche Auge“ (Lehmann 2005) für neue Ästhetiken geöffnet, die jenseits klassischer Landschaftsvorstellungen stehen. Die der UNESCO-Kulturerbegovernanz immanenten Praxen des eindeutigen Benennens, Klassifizierens und Festschreibens lassen nur eine dominante Lesart von Räumen zu, die als Kulturlandschaft konstituiert werden. Wie diese Lesart zustande kommt, ist durchaus nicht durch die ‚Materie gegeben‘, sondern Resultat der Aushandlung unterschiedlich machtvoller Akteure, wodurch Landschaft zu einem Spannungsfeld unterschiedlicher Interessen wird.

58Im Fall der Vhangona und des Mapungubwe Cultural Landscape wird deutlich, dass hier unterschiedliche Formen der Expertise aufeinander treffen. Die UNESCO sieht den OUV der Kulturlandschaft vor allem in der Historie der Stätte und marginalisiert deren spirituelle Bedeutung in der Gegenwart. Für die Vhangona spielen in ihrem Anerkennungsnarrativ als „wahre Venda“ beide eine große Rolle. Man stilisiert sich als echte, von den Ahnen auf dem MCL anerkannte Nachfahren des ehemals größten Königreiches des südlichen Afrika und erhebt so Ansprüche auf die politische Führerschaft der Venda. Es kommt zu einem Paradoxon: einerseits erheben die Vhangona exklusiven Anspruch auf Mapungubwe und die Deutung der Landschaft, was zu einem Ausschluss anderer communities vom Deutungsnarrativ führt; andererseits wird der inklusiv angelegte UNESCO-Titel als Instrument strategisch und kontextabhängig zur Bekämpfung des Bergbaus und auch für die historisch hergeleitete Legitimation als „wahre“ Venda genutzt.

59Im erzgebirgischen Fall ist es der Bottom-up-Ansatz und die Demokratisierung des Nominierungsprozess, der der Bewerbung eine besondere Legitimität verleiht und zugleich als diskursive Ressource gegen Widerstände dient. Der Beitrag macht unterschiedliche Wissensbestände und die Verteilung von Handlungsmacht innerhalb einer fälschlich als homogen konzeptionalisierten Entität von „Region“ oder „unten“ sichtbar. Dabei wird auch ein Blick auf die Aushandlung von regionaler Geschichte im deutsch-tschechischen Grenzraum geworfen.

60Trotz der geografischen und politischen Disparität zwischen dem Mapungubwe Cultural Landscape und der montanen Kulturlandschaft Erzgebirge wird deutlich, dass der von Laurajane Smith konstatierte Authorised Heritage Discourse globale Wirkmacht durch die herausragende Rolle von Heritage Professionals zeigt.

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Notes

1 Der Begriff der “lokalen Communities” ist in den UNESCO-Dokumenten nicht klar definiert und auch in den offiziellen deutschen Übersetzungen lassen die verwendeten Termini „Gruppe“ oder „Gemeinschaft“ breite Interpretationsräume (vgl. Übereinkommenzur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, Artikel 2, 1 und 15). Wie diese Räume verhandelt werden, steht im Fokus des Beitrags. Zum besseren Verständnis soll nachfolgend der Community-Begriff des englischen Originals zur Anwendung kommen. Näheres in Kapitel 2 dieses Artikels.

2 Vgl. UNESCO 1999: §41; UNESCO 2005: Annex 3 Art 12.

3 Dieser Artikel beruht auf zwei Dissertationsprojekten: Caren Bergs schreibt zu „Inwertsetzung von und Propertisierungsansprüche an materiellen und immateriellen Ressourcen an der Weltkulturerbelandschaft Mapungubwe (Südafrika)“ und Arnika Peselmann befasst sich mit der „Aushandlung einer Kulturlandschaft: Praxen des Erbens im deutsch-tschechischen Erzgebirge nach 1989“.

4 Bei den bona fide-Descendants nimmt man aus wissenschaftlicher Perspektive an, dass es sich um die Nachfahren Mapungubwes handelt. Die Communities, die sich selber als Nachfahren Mapungubwes identifizieren, waren aufgefordert, im Vorfeld der Wiederbestattungen Nachweise ihrer Abstammung in Form von Oral Traditions an das federführende Department of Environmental Affairs and Tourism abzugeben (Schoeman and Pikirayi 2011: 7).

5 David Lowenthal hat sich mit den Herangehensweisen zum Schutz von Natur- und Kulturerbe befasst, indem er dessen jeweilige Geschichte, Rhetoriken und Politiken in Nordamerika und Europa untersucht und dabei Ähnlichkeiten, aber vor allem Unterschiede herausgearbeitet hat (Lowenthal 2005: 85).

6 Der OUV wird anhand von 10 Kriterien bestimmt, von denen mindestens eine erfüllt sein muss. Des Weiteren muss die Unversehrtheit (integrity) und im Fall von Kulturerbestätten die Echtheit (authenticity) gewährleistet sein. Die Kriterien zur Bestimmung dieses OUVs werden vom Welterbekomitee in den seit 1977 herausgebrachten Operativen Richtlinien für die Durchführung zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt festgelegt, aber auch immer wieder überarbeitet, um der Entwicklung des Welterbekonzeptes Rechnung zu tragen.

7 Mit einer Anerkennung der kulturellen Bedeutung des Ulura war die Hoffnung verbunden, TouristInnen für die spirituelle Signifikanz des Berges für die Anangu zu sensibilisieren und vom Besteigen abzuhalten bzw. den Zutritt ganz zu unterbinden (vgl. Harrisson 2013: 122).

8 Die Kategorie der Mixed Sites, bei dem sowohl Kriterien für ein Natur- als auch ein Kulturerbe erfüllt sein müssen (vgl. UNESCO 2013) existierte bereits vor Einführung der Kulturlandschaft und wird auch nach wie vor beibehalten.

9 “[…] it was only because the World Heritage Convention was expressed as a universal convention representing universal heritage values that the criticisms of minorities and marginalised people, and the question of representativeness itself, became a problem which it was important for the World Heritage Committee to address. Indeed, as a ‘universal’ document, the Convention text itself contained the roots of its own transformation over the coming decades.” (Harrison 2013: 117)

10 “A global study carried out by ICOMOS from 1987 to 1993 revealed that Europe, historic towns and religious monuments, Christianity, historical periods and ‘elitist’ architecture (in relation to vernacular) were all over-represented on the World Heritage List; whereas, all living cultures, and especially ‘traditional cultures’, were underrepresented.” (http://whc.unesco.org/en/globalstrategy, Zugriffam05.05.2014)

11 Nach den Durchführungsrichtlinien der UNESCO muss potentielles Welterbe nach einem Kriterienkatalog bewertet sowie einem Authentizitäts- beziehungsweise bei Naturerbe einem Integritätstest unterzogen werden. Die offizielle Definition des OUV der UNESCO lautet: “Outstanding Universal Value means cultural and/or natural significance which is so exceptional as to transcend national boundaries and to be of common importance for present and future generations of all humanity. As such, the permanent protection of this heritage is of the highest importance to the international community as a whole. The Committee defines the criteria for the inscription of properties on the World Heritage List” (UNESCO 2013 §49).

12 Zum Authorised Heritage Discourse siehe auch Eggert und Peselmann in diesem Band.

13 Die Mitglieder dieser Gruppe arbeiteten zum Zeitpunkt der Nominierung für Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen aus dem Umwelt- und Kulturerbebereich sowie im Umwelt- und im Kultusministerium Südafrikas.

14 Die Begriffe „Königreich“ und „Häuptlingstum“ werden häufig kritisiert, da es sich um homogenisierende Begriffe handelt, die sowohl die Variationen als auch eine Entwicklung innerhalb der derart bezeichneten politischen Organisation verdeckt. In der sozialanthropologischen und archäologischen Forschung werden damit aber genau definierte politische Organisationen einer bestimmten Größe bezeichnet (Earle 1987; Wright 1977). Da in der archäologischen Fachliteratur zu Mapungubwe die Rede von „Königreich“ ist und auch meine Akteure diesen Begriff nutzen, soll er an dieser Stelle verwendet werden.

15 K2 und Schroda sind „Häuptlingstümer“, die benannt sind nach den heutigen Farmen bzw. Farmabschnitten, auf denen ihre Hauptstädte lagen.

16 Das Mapungubwe Cultural Landscape gehört administrativ zur Gemeinde Musina in der Region Vhembe. Die Arbeitslosenrate liegt hier bei 25% und die Armutsrate (unter 2 USD pro Person und Tag) bei etwa 50% (Musina LM 2012: 39).

17 Zwei prominente Beispiele sind die Kulturlandschaften Mount Nimba in der Grenzregion von Guinea, Liberia und der Elfenbeinküste, an dessen Fuß Eisenerz abgebaut wird, und die Selous Game Reserve in Tansania. Hier wurde die Genehmigung zum Abbau von Uran gegeben, was Tansania zum zweitgrößten Uranlieferanten der Welt machen wird.

18 Sogenannte „Homelands“ dienten der Segregation der Bevölkerung während der Apartheid. Die schwarzen Bevölkerungsgruppen wurden nach ethnischer Zugehörigkeit „ihren“ Homelands zugewiesen, welche geografisch abgetrennte und vorgeblich autonome Zonen waren. Die ethnische Gruppe der Venda wurde dem gleichnamigen Homeland zugewiesen (http://www.sahistory.org.za/places/venda, Zugriffam 06.05.2014).

19 Das Interview wurde im August 2013 in Thohoyandou mit drei Gewährsmännern geführt, die zu den Vhangona gehören. Zwei der Gesprächspartner waren im Ruhestand und einer der Leiter einer Nicht-Regierungsorganisation, die nachhaltigen Landbau fördert.

20 Die Vhangona waren eine von fünf Gruppen, die im Jahr 2005 die Einsetzung eines gemeinsamen Königs der Venda forderten. Jede Gruppe schlug ihr damaliges Oberhaupt vor. Die Unstimmigkeiten über die Einsetzung von Toni Mphephu Ramabulana durch die Nhlapo Commission for Traditional Leadership Disputes and Claims dauerten mehrere Jahre an (http://www.limpopomirror.co.za/details/05-11-2012/another_contender_to_the_vhavenda_throne/15638, Zugriffam 31.03.2014).

21 Während der ersten archäologischen Untersuchung des Mapungubwe Hill 1932/33 wurden Skelette entnommen, die 2008 unter archäologischer Leitung und der Beteiligung sogenannter bona fide-Descendants wiederbestattet wurden (Schoeman and Pikirayi 2011).

22 Zum Begriff der bona fide-Community oder -Descendants vergleiche Fußnote 4.

23 Die Antragseinreichung soll dennoch erst 2015 erfolgen. Grund ist die festgelegte Reihenfolge auf der deutschen Tentativliste und die Vorgaben der UNESCO, dass Vertragsstaaten, die auf der Welterbeliste bereits „gut repräsentiert“ (Ringbeck 2009: 142) sind, nur eine Nominierung für ein Kulturerbe und eine für ein Naturerbe pro Jahr einreichen können. Deutschland zählt zu diesen Staaten und hat sein Antragskontingent für kulturelles Erbe im Jahr 2014 bereits ausgeschöpft.

24 Der Förderverein ist breit aufgestellt: Neben individuellen NominierungsbefürworterInnen wie einem Münchner Immobilienunternehmer, der mit seiner Stiftung den Förderverein maßgeblich unterstützt, sind es häufig VertreterInnen von Interessenverbänden von regionalen Wirtschaftsförderunggesellschaften über LeistungsträgerInnen aus Tourismus und Gastronomiegewerbe, WissenschaftlerInnen, VertreterInnen von Traditions- und Bergbauvereinen.

25 Der außergewöhnliche universelle Wert leitet sich ab aus: erstens der „zeitliche[n] Tiefe von über 800 Jahren Montanwesen“, die Gesellschaft, Kultur und Landschaft geprägt habe, zweitens „[der] Vielfalt der abgebauten und verarbeiteten Bodenschätzen“ und drittens die große Bandbreite an montanen, industriellen und kulturellen Sachzeugen und die damit verbundenen kulturellen Werte“ (vgl. http://www.montanregion-erzgebirge.de/welterbe-entdecken/hintergruende/deraussergewoehnliche-universelle-wert.html, Zugriff am 02.03.2015).

26 Ausschnitt aus dem Artikel von Martin Machowecz „Ruhe oder Ruhm. Das Erzgebirge könnte Weltkulturerbe werden. Manche in der Region aber schreckt das Beispiel Dresden ab“, in Die Zeit erschienen am 20.09.2010.

27 http://www.youtube.com/watch?v=uLacYnfCFV4 (Zugriffam05.05.2014).

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