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Das Privatrecht der griechischen Urkunden vom Mittleren Euphrat

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Tanja Johannsen

Einleitung

Teil 1: Darstellung der Quellen und Erläuterung der Fragestellung

Texte intégral

  • 1 Mitteis, Reichsrecht und Volksrecht in den östlichen Provinzen des römischen Kaiser reichs, Leipzig (...)

1Ludwig Mitteis schrieb im Jahr 1891: „Das Bild der Zustände, namentlich in Syrien und in Aegypten, welche als die Fundorte reicher Quellen hier von beson derer Bedeutung sind, ist noch keineswegs abgeschlossen, und vielleicht darf selbst der Rechtshistoriker hoffen, demselben ein oder den anderen Zug beifügen zu können.“1 Dies zu erreichen ist das Ziel der vorliegenden Arbeit.

  • 2 Zum Erhaltungszustand siehe neben den Abbildungen in der editio princeps insbeson dere die online z (...)
  • 3 Zwei der griechischen Petitionen enthalten lateinische Vermerke, P.Euphr. 1 und P.Euphr. 5.
  • 4 Rupprecht, Kleine Einführung in die Papyruskunde, Darmstadt 1994, 2f. fasst unter die Beschreibstof (...)

2Ein umfangreiches Dossier bereichert seit dem Jahr 2000 die außerägyptischen Papyrusfunde: die Pergamente und Papyri vom Mittleren Euphrat (P.Euphr.). Es handelt sich um 21 teilweise ausgesprochen gut erhaltene Texte aus den römi schen Provinzen Mesopotamia und Syria Coele aus dem 3. Jahrhundert n. Chr.2, von denen 19 Texte in griechischer Sprache, teilweise mit syrischen Subskriptio nen3, und zwei Texte in syrischer Sprache verfasst sind. Ein Teil der Texte ist auf Papyrus, ein Teil auf Pergament beziehungsweise Leder niedergeschrieben. Einer Konvention in der Papyrologie folgend, werden dennoch alle Texte als Euphrat papyri bezeichnet4. Auf Papyrus geschrieben sind die P. Euphr. 1, 2, 3, 4, 5, 11, 13, 14, 16, und 17, die Texte P. Euphr. 6, 7, 8, 9, 10, 12, 15 und die zwei syri schen Texte hingegen auf Pergament.

  • 5 Feissel/Gascou, Documents d’archives romains inédits du Moyen Euphrate (IIIe siècle après J.-C.), C (...)
  • 6 P. Euphr. 1-5 = SB XXII15496-15500, P.Euphr.6-10 = SB XXIV 16167-16171, P.Euphr. 11-17 = SB XXVI 16 (...)
  • 7 Teixidor, Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik (ZPE) 76 (1989), 219-222 (Anzei ge beider Text (...)

3Die Euphratpapyri wurden in den Jahren 1989 (vorläufige Publikation des P.Euphr. 1 und Anzeige aller Texte), 1995 (Texte 1-5: Petitionen), 1997 (Texte 6 10: Kaufverträge) und 2000 (Texte 11-17: fünf verschiedene Vertragsurkunden und zwei Privatbriefe) von Denis Feissel, Jean Gascou und Javier Teixidor mit französischer Übersetzung und historisch-philologischem Kommentar ediert5. Außerdem wurden die Texte im Sammelbuch griechischer Urkunden aus Ägypten wiedergegeben6. Die zwei syrischen Texte wurden gesondert publi ziert7. Zwei weitere griechische Papyri wurden aufgrund ihres schlechten Erhal tungszustandes bislang nicht publiziert.

  • 8 Jean Gascou, per litteras, 7. Februar 2012.
  • 9 Jean Gascou, per litteras. Zu P. Euphr. 18 siehe auch Kaufhold, Zum Inhalt einer syri schen Vertrag (...)

4Die endgültige Edition der Pergamente und Papyri vom Mittleren Euphrat ist derzeit in Bearbeitung. Diese wird alle griechischen und syrischen Urkunden umfassen, auch descripta der beiden unpublizierbaren griechischen Texte8 . Dadurch wird sich teilweise eine neue Nummerierung ergeben. Bei den griechi schen Texten P. Euphr. 1-17 wird die ursprüngliche Nummerierung in den Bänden des Journal des Savants beibehalten werden, während die beiden syrischen Ur kunden neu nummeriert werden. Ursprünglich trugen die beiden unpublizierba ren griechischen Texte die Nummern 17 und 18. Diese Fragmente werden in den endgültigen Katalog als descripta aufgenommen und dort als P. Euphr. 20 und P.Euphr. 21 bezeichnet werden. Die beiden syrischen Urkunden, die bislang die Bezeichnungen P. Euphr. 19 (=P.Mesopotamia A, CRAI 1990, 146-166) und P.Euphr. 20 (=P.Mesopotamia B, CRAI 1990, 146-166 und Semitica 41-42, 1991-1992 [1993], 195-208) trugen, werden in der Nummerierung vorgezogen und als P. Euphr. 18 und P. Euphr. 19 bezeichnet werden. Dabei werden auch die inzwischen erfolgten Textkorrekturen der syrischen Urkunden berücksichtigt werden9. In der vorliegenden Arbeit werden die beiden syrischen Urkunden be reits durchgehend mit ihren neuen Bezeichnungen, P.Euphr. 18 (240 n. Chr.) und P.Euphr. 19 (242 n. Chr.) benannt. Für die Arbeit mit diesen Quellen wurden Übersetzungen zugrunde gelegt.

  • 10 Millar, The Roman Near East, Cambridge [Mass.]-London 1993, 129-131, 155-156 und 478-481.
  • 11 Feissel/Gascou, CRAI 1989, 537, Fn. 9.
  • 12 Gascou, Unités administratives, Les données des nouveaux papyrus du Moyen Euph rate et d’Arabie, in (...)
  • 13 Siehe z. B. Breeze, The Frontiers of Imperial Rome, Barnsley 2011, 120.

5Die große historische Bedeutung der Urkunden vom Mittleren Euphrat betonte Fergus Millar bereits vor ihrer Publikation, sobald sie von den späteren Her ausgebern angezeigt worden waren10. Insgesamt stammen die 19 Dokumente, soweit sie datierbar sind, aus den Jahren 232 bis 256 n. Chr. Die Invasion der Sassaniden in Dura Europos im Jahre 256 n. Chr., die schwere Verwüstungen mit sich brachte, bildet den terminus ante quem des Dossiers11, so wie auch für die P.Dura12. Dura wurde nie zurückerobert13.

  • 14 Feissel/Gascou, CRAI 1989, 535.
  • 15 Siehe hierzu auch Gascou, Unités administratives locales et fonctionnaires romains, Les données des (...)
  • 16 Siehe hierzu die Karte in Feissel/Gascou, CRAI 1989, 543.

6Der genaue Fundort der Euphratpapyri ist unbekannt, da die Urkunden im An tiquitätenhandel an einen Sammler verkauft wurden, der sie dann den Editoren im Jahr 1988 zur Verfügung stellte14. Zu der Sammlung gehören auch mehrere kleine Kunstgegenstände. Wie sich jedoch aus den in den Texten selbst angege benen Orten ergibt, stammen die Urkunden aus dem Gebiet um den Mittleren Euphrat, also aus der Nähe von Dura Europos, dem Fundort der Dura-Papyri, zu denen in Bezug auf die Schrift, die Dokumenttypen und die Personennamen eine große Ähnlichkeit besteht. Die Herausgeber vermuten einen einheitlichen Fund zusammenhang aller 21 Euphratpapyri15. Es handelt sich um Texte aus einer Re gion, deren Eckpunkte durch Nisibis, Appadana und Karrhai bestimmt werden16.

  • 17 Eine frühe Liste der juristischen Texte bietet Taubenschlag, Papyri and Parchments from the Eastern (...)
  • 18 Rupprecht, Recht und Rechtsleben im ptolemäischen und römischen Ägypten, Mainz Stuttgart 2011, 4. I (...)
  • 19 Gascou, The Papyrology of the Near East, in: Bagnall [Hrsg.], The Oxford Handbook of Papyrology, 47 (...)

7Außerhalb Ägyptens sind vergleichsweise wenige Dokumente auf Papyrus o der Pergament erhalten. Neben den Funden aus den Provinzen Arabia, Iudaea, Palaestina und den Texten aus Dura Europos bereichern somit die zu behandeln den Dokumente die in Bezug auf vergängliche Textzeugnisse schmale Überliefe rung der östlichen Provinzen17. Bislang wurden insgesamt über 50.000 Papyri und Pergamente publiziert18, davon stammen nur etwa 600 Urkunden nicht aus Ägypten19.

  • 20 Feissel/Gascou, CRAI 1989, 537.

8Wie die Herausgeber der P. Euphr. bereits zu Anfang betonen, ist das Euphrat dossier wesentlich weniger stark vom römischen Militär geprägt als die Urkun densammlung aus Dura20. Nur P. Euphr. 9, 11 und 14, und von den Petitionen P.Euphr. 5, enthalten gewisse Bezüge zum Militär und nur in P. Euphr. 1 und P.Euphr. 5 gibt es lateinische Annahmevermerke. Im Übrigen wird in den Urkun den kein Latein verwendet.

  • 21 Zum 1800. Jahrestag der Constitutio Antoniniana erschien etwa das Werk von Torrent, La Constitutio (...)
  • 22 Ausführlich hierzu Sommer, Roms orientalische Steppengrenze, Palmyra – Edessa – Dura-Europos – Hatr (...)
  • 23 Einleitung zu den P. Dura, Welles, C. Bradford/Fink, Robert O./Gilliam, J. Frank [Hrsgg.], The Exca (...)

9Bezüglich der Entstehungszeit ist hervorzuheben, dass sämtliche Euphratpapy ri in der Zeit nach 212 n. Chr. entstanden sind, also nach der Verleihung des rö mischen Bürgerrechts an alle freien Einwohner des Römischen Reiches durch die Constitutio Antoniniana (CA)21. Daher stellt sich die Frage, nach welchem Recht die Vertragsparteien, die somit zumindest nominell alle römische Bürger sind, ihre Verträge abschließen. Vorauszuschicken ist, dass sich keineswegs alle han delnden Personen selbst als Aurelier bezeichnen22. Die Verwendung dieser Be zeichnung ist auch nicht etwa unterschiedlich zwischen Stadt- und Landbevölke rung, sondern folgt keinem festen Schema. Es zeigt sich hier ein ähnliches Bild wie in den P. Dura. Auch dort stellten die Herausgeber fest, dass in den Doku menten, die nach der CA abgefasst wurden, keine Kontinuität im Gebrauch des Namenszusatzes „Aurelius“ zu finden ist, insbesondere auch Soldaten sich nicht stets selbst so bezeichneten23.

  • 24 Siehe hierzu Feissel/Gascou, CRAI 1989, 539.

10 Auffällig ist die fast durchgängige Datierung der P. Euphr. nach Konsulaten. Alle neun privatrechtlichen Verträge und die eine Petition, die der Petent mit ei nem Datum versehen hat (P.Euphr. 1) – die anderen zwei Petitionen sind unda tiert, die dritte weist eine Konsuldatierung nur innerhalb des lateinischen An nahmevermerks auf – sind in dieser Weise datiert24 . Zusätzlich weisen die Vertragsurkunden bis auf die Cheirographa P. Euphr. 11 und 14 die Datierung nach der seleukidischen Ära auf.

  • 25 = P.Babatha.
  • 26 Lewis, Einleitung zu den P. Yadin I, The Documents from the Bar Kokhba Period in the Cave of Letter (...)
  • 27 Sijpesteijn, Some Remarks on Roman Dates in Greek Papyri, ZPE 33 (1979), 229 240 (230).
  • 28 Lewis, Einleitung zu den P. Yadin I, S. 27f.
  • 29 So erklärt Lewis das Vorkommen der Konsuldatierung in den durchweg nichtmilitäri schen und nichtlat (...)

11Wie Naphtali Lewis in seiner Einleitung zu den P. Yadin I25 schreibt, wurden die griechischsprachigen Dokumente in den meisten Provinzen, insbesondere in Ägypten, in der Regel nach den regierenden Kaisern und den heimischen Mona ten datiert, wobei gegebenenfalls zusätzlich noch die lokale Ära für die Datie rung des Jahres vermerkt wurde. Die römische Konsuldatierung hingegen sei, ebenso wie die römische Monatsangabe, bis spät in das 3. nachchristliche Jahr hundert nur in öffentlichem oder militärischem Kontext verwendet worden26. Pieter J. Sijpesteijn habe bereits zuvor festgestellt, dass aus der Zeit vor dem Jahr 300 n. Chr. römische Monatsnamen nur in solchen griechischen Papyri vor kamen, die in irgendeiner Weise mit „Roman government“ oder „Roman institu tions“ verbunden waren27. Seit dem Fund der P. Yadin I wisse man jedoch, so Lewis weiter, dass in den Provinzen Arabia und Iudaea Privaturkunden unab hängig von ihrer Sprache bereits ab dem Beginn der römischen Herrschaft 106 n. Chr. nach den römischen Konsuln datiert wurden28. In den P. Euphr. ist die Konsuldatierung nunmehr auch für die Provinzen Mesopotamia und Syria Coele aus deutlich früherer Zeit als für Ägypten belegt, und zwar auch ohne militäri schen Kontext. Zugegebenermaßen handelt es sich auch bei Syria Coele und Me sopotamia in der betroffenen Zeitspanne um eine Grenzregion mit starker Mili tärpräsenz29. Aber nur P. Euphr. 9 und P. Euphr. 11 stehen über die handelnden Personen in einer gewissen Beziehung zum römischen Militär. Die Konsuldatie rung ist auch bei rein privaten Rechtsgeschäften vorhanden. An mehreren Stellen des Dossiers findet sich auch die römische Bezeichnung der Tage und Monate.

Notes

1 Mitteis, Reichsrecht und Volksrecht in den östlichen Provinzen des römischen Kaiser reichs, Leipzig 1891, 14.

2 Zum Erhaltungszustand siehe neben den Abbildungen in der editio princeps insbeson dere die online zugänglichen Photographien der P. Euphr. 1-19 unter: www.papyrologie.paris-sorbonne.fr/menu1/collections/pgrec/peuphrate.htm, Zugriff: 23.02.2015.

3 Zwei der griechischen Petitionen enthalten lateinische Vermerke, P.Euphr. 1 und P.Euphr. 5.

4 Rupprecht, Kleine Einführung in die Papyruskunde, Darmstadt 1994, 2f. fasst unter die Beschreibstoffe, die ebenfalls von der Papyruskunde erfasst werden, Ostraka, Perga ment, reine Holztäfelchen und mit Wachs überzogene Holztäfelchen, Leinen und Graf fiti.

5 Feissel/Gascou, Documents d’archives romains inédits du Moyen Euphrate (IIIe siècle après J.-C.), Comptes Rendus des Séances, Académie des Inscriptions et Belles Lettres (CRAI) 1989, 535-561; dies., Journal des Savants (JS) 1995, 65-119; dies./Teixidor, JS 1997, 3-57; Feissel/Gascou, JS 2000, 157-208.

6 P. Euphr. 1-5 = SB XXII15496-15500, P.Euphr.6-10 = SB XXIV 16167-16171, P.Euphr. 11-17 = SB XXVI 16654-16660.

7 Teixidor, Zeitschrift für Papyrologie und Epigraphik (ZPE) 76 (1989), 219-222 (Anzei ge beider Texte); ders., CRAI 1990, 144-166 (Publikation von P. Euphr. inv. 19); ders., Semitica 41-42 (1991-1992) [1993], 195-208 (Publikation von P. Euphr. inv. 20); Neule sungen bzgl. P.Euphr. inv. 19 durch Brock, Aram 3: 1 & 2 (1991), 259-267; Neupublika tion beider Urkunden durch Drijvers/Healey, The Old Syriac Inscriptions of Edessa and Osrhoene, Leiden 1999, 237-248.

8 Jean Gascou, per litteras, 7. Februar 2012.

9 Jean Gascou, per litteras. Zu P. Euphr. 18 siehe auch Kaufhold, Zum Inhalt einer syri schen Vertragsurkunde aus dem Jahre 240 n. Chr., in: Reinink/Klugkist [Hrsgg.], After Bardaisan, Drijvers [Festschrift (FS)], Leuven 1999, 173-184.

10 Millar, The Roman Near East, Cambridge [Mass.]-London 1993, 129-131, 155-156 und 478-481.

11 Feissel/Gascou, CRAI 1989, 537, Fn. 9.

12 Gascou, Unités administratives, Les données des nouveaux papyrus du Moyen Euph rate et d’Arabie, in: Eck/Müller-Luckner [Hrsgg.], Lokale Autonomie und römische Ordnungsmacht in den kaiserzeitlichen Provinzen vom 1. bis 3. Jahrhundert, Mün chen 1999, 61-73 (63).

13 Siehe z. B. Breeze, The Frontiers of Imperial Rome, Barnsley 2011, 120.

14 Feissel/Gascou, CRAI 1989, 535.

15 Siehe hierzu auch Gascou, Unités administratives locales et fonctionnaires romains, Les données des nouveaux papyrus du Moyen Euphrate et d’Arabie, in: Eck/Müller Luckner [Hrsgg.], Lokale Autonomie und römische Ordnungsmacht in den kaiserzeit lichen Provinzen vom 1. bis 3. Jahrhundert, München 1999, 61-73. Eine ausführliche Diskussion der verschiedenen Lokalisierungsmöglichkeiten des Ortes, aus dem das Dossier stammen könnte, unter Auswertung der bislang dazu erschienenen Literatur, bietet Merola, Per la storia del processo provinciale Romano, I papiri del Medio Eufrate, Napoli 2012, 1-13.

16 Siehe hierzu die Karte in Feissel/Gascou, CRAI 1989, 543.

17 Eine frühe Liste der juristischen Texte bietet Taubenschlag, Papyri and Parchments from the Eastern Provinces of the Roman Empire outside Egypt, JJP 3 (1949), 49-61, wiederveröffentlicht in: Opera Minora II, Warszawa 1959, 29-43. Ein neuerer Über blick über die Urkundenfunde außerhalb Ägyptens findet sich bei Cot ton/Cockle/Millar, The Papyrology of the Roman near East: A Survey, JRS 85 (1995), 214-235; eine ausführliche Darstellung dieses Themas bietet nunmehr Gascou, The Papyrology of the Near East, in: Bagnall [Hrsg.], The Oxford Handbook of Papyrolo gy, Oxford 2009, 473-494.

18 Rupprecht, Recht und Rechtsleben im ptolemäischen und römischen Ägypten, Mainz Stuttgart 2011, 4. Im Vorwort zu den Akten des 26. Papyrologenkongresses, Genf 2012, wird von mindestens 70.000 zugänglichen Texten ausgegangen. Alonso, Juristic Papyrology and Roman Law, in: du Plessis/Ando/Tuori [Hrsgg.], The Oxford Handbook of Roman Law and Society, Oxford 2016, 56-69, spricht von mittlerweile ca. 80.000 publizierten Texten, 56, Fn. 3.

19 Gascou, The Papyrology of the Near East, in: Bagnall [Hrsg.], The Oxford Handbook of Papyrology, 473-494 (475).

20 Feissel/Gascou, CRAI 1989, 537.

21 Zum 1800. Jahrestag der Constitutio Antoniniana erschien etwa das Werk von Torrent, La Constitutio Antoniniana, Reflexiones sobre el Papiro Giessen 40 I, Madrid 2012, das insbesondere auch die steuerpolitischen Hintergründe der CA bearbeitet und die li terarische Beschäftigung mit der CA wieder neu anfachte, siehe aus neuerer Zeit z. B. Corbo, Constitutio Antoniniana, Ius Philosophia Religio, Napoli 2013 und Alonso, Ju ristic Papyrology and Roman Law, in: du Plessis/Ando/Tuori [Hrsgg.], The Oxford Handbook of Roman Law and Society, Oxford 2016, 56-69.

22 Ausführlich hierzu Sommer, Roms orientalische Steppengrenze, Palmyra – Edessa – Dura-Europos – Hatra, Eine Kulturgeschichte von Pompeius bis Diocletian, Stutt gart 2005, 257ff.

23 Einleitung zu den P. Dura, Welles, C. Bradford/Fink, Robert O./Gilliam, J. Frank [Hrsgg.], The Excavations at Dura-Europos, Final Report V, Part I, The Parchments and Papyri, New Haven 1959 (P.Dura), S. 11f.

24 Siehe hierzu Feissel/Gascou, CRAI 1989, 539.

25 = P.Babatha.

26 Lewis, Einleitung zu den P. Yadin I, The Documents from the Bar Kokhba Period in the Cave of Letters, Greek Papyri, Jerusalem 1989 (P.Yadin I)., S. 27.

27 Sijpesteijn, Some Remarks on Roman Dates in Greek Papyri, ZPE 33 (1979), 229 240 (230).

28 Lewis, Einleitung zu den P. Yadin I, S. 27f.

29 So erklärt Lewis das Vorkommen der Konsuldatierung in den durchweg nichtmilitäri schen und nichtlateinischen Texten P. Yadin I, Einleitung zu den P. Yadin I, S. 27f..

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