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Papinians Quaestiones

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Ulrike Babusiaux

Vorwort

Ulrike Babusiaux

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1Die Monographie stellt die überarbeitete und gekürzte Fassung meiner Habilitationsschrift dar, die die Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität des Saarlandes im Juli 2009 angenommen hat. Eine Exegese der Katene Pal. 301 = D. 40.7.34.1 Pap. 21 quaest. ist bereits in ZRG rom. Abt. 126 (2009) 156-186 erschienen. Sie wurde hier ebenso wie die Exegese der strafrechtlichen Katene Pal. 378 = D. 48.5.39pr.-10 Pap. 36 quaest. nicht abgedruckt. Hinzugekommen sind Übersetzungen der wichtigsten Katenen, die sich auch als erster Zugang zur Interpretation verstehen. Für ihre Mitwirkung bei der Erarbeitung dieser Übersetzungen bin ich Frau Joanna Skwara (MA of Classical Philology, Poznán u. Zürich) zu besonderem Dank verpflichtet.

2Meinen akademischen Lehrern, Prof. Dr. Tiziana Chiusi (Saarbrücken) und Prof. Dr. Dr. Alfons Bürge (München), danke ich an dieser Stelle erneut für die fürsorgliche Betreuung und umfassende Förderung bei der Abfassung der Habilitationsschrift. Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Michael Martinek (Saarbrücken) ist für eine überaus schnelle Anfertigung des Zweitgutachtens zu danken. Meinen damaligen Saarbrücker KollegInnen bin ich für ihre vielfältige Hilfe und ihren ständigen Zuspruch sehr verbunden. Die rasche Fertigstellung der Schrift wurde im Übrigen wesentlich erleichtert durch die Förderung „Finanzierung der eigenen Stelle“, die mir die Deutsche Forschungsgemeinschaft von Oktober 2008 bis September 2009 gewährte.

3Bei der Vorbereitung der Drucklegung haben sich vor allem meine Zürcher MitarbeiterInnen verdient gemacht, denen ich für ihre gewissenhaften Hilfestellungen sehr herzlich danke. Ein besonderer Dank gilt auch Frau Studiendirektorin i.R. Ingrid Pitt (Aachen) für die umsichtige Korrektur und stilistische Unterstützung bei der Herstellung des Manuskriptes. Herrn Prof. Dr. Detlef Liebs (Freiburg) danke ich für seine hilfreichen Anmerkungen und seine weiterführende Kritik sowie für die Überlassung seines Manuskriptes zu den „Hofjuristen” (München 2010).

4Nicht möglich gewesen wäre mir diese Arbeit ohne den ständigen Beistand meines Mannes, der mir nicht nur den Rücken gestärkt, sondern auch konkurrierende Pflichten abgenommen hat.

5Zürich, den 7. März 2011

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