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Appello ad principem

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Veronika Wankerl

Einleitung

Texte intégral

1Gegenstand der Untersuchung sind ausgewählte Berufungsentscheidungen der römischen Kaiser in der Zeit von Augustus bis zu den Severern. Es handelt sich um gerichtliche Entscheidungen in Verfahren, deren Verhandlung durch den Kaiser selbst durchgeführt wurde. Dabei hatte sich mindestens je eine Partei gegen eine gerichtliche Entscheidung eines Gerichtes innerhalb des römischen Reiches gewandt, in einigen Fällen wurde auch eine weitere gerichtliche Entscheidung angegriffen. Da die Entscheidungen aufgrund einer Gerichtsverhandlung ergingen, zählen sie zu den decreta, einer der vier Arten der constitutiones principis. Die meisten Entscheidungen stammen dabei durch die Quellenlage bedingt von Septimius Severus. Daneben finden sich Entscheidungen der Kaiser Augustus, Mark Aurel und Caracalla.

2In der Arbeit wird der Begriff Berufungsentscheidung verwendet, da appellatio zumindest zeitweise auf die Streitigkeiten römischer Bürger beschränkt war. Aufgrund der Quellenlage konnte diese Differenzierung nicht beibehalten werden, sondern es wurden alle in Frage kommenden Gerichtsentscheidungen bearbeitet.

3Im Rahmen der Urteilstechnik wird die formale Gestaltung des Urteils beleuchtet. Die unterschiedlichen Entscheidungsmöglichkeiten der Kaiser werden näher dargestellt, ob und wann sie einen Fall vollständig entschieden, ob und wie Verweisungen vorgenommen wurden. Da das Urteil oft erst im Zusammenhang mit der Verhandlung verständlich ist und das Verhandlungsprotokoll als Teil des Urteils zu verstehen ist, wird auch der Gang der Verhandlung betrachtet. Dabei rückt vor allem das rechtliche Gehör in den Mittelpunkt, das sich stark auf den Stil der kaiserlichen Entscheidung auswirkt und als Verbindungsstelle zwischen Urteilsstil und -technik gesehen werden kann.

4Beim Urteilsstil wird zwischen der juristischen Argumentation und der rhetorischen Darstellung unterschieden, ob und wie sie sich beeinflussen. Soweit möglich werden die kaiserlichen Beweggründe herausgearbeitet und in einen Kontext gestellt. Zuletzt wird versucht, mögliche rechtspolitische Absichten des Kaisers zu erarbeiten und so den Erfolg und die Wirkung kaiserlicher decreta, die als constitutiones Gesetzeskraft erlangten, abzuschätzen.

  • 1 Hierbei bin ich besonders Mariagrazia Rizzi zu Dank verpflichtet, die mir ihre Quellensammlung, di (...)

5Zur Quellenauswahl1 wurden das Corpus Iuris Civilis, die Papyri, Inschriften sowie literarische Werke herangezogen.

Notes

1 Hierbei bin ich besonders Mariagrazia Rizzi zu Dank verpflichtet, die mir ihre Quellensammlung, die sie für ihre Dissertation zum Thema decreta principum zur Verfügung stellte, vgl. Rizzi, Mariagrazia, Imperator cognoscens decrevit, Mailand, Giuffrè voaussichtl. 2009.

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